Exklusivrechte der CO2-Speicherung gehen zulasten erneuerbarer Energien
Donnerstag 2. April 2009 von birdfish
Der GtV-Bundesverband Geothermie sieht das neue CCS-Gesetz als Ungleichbehandlung zu den erneuerbaren Energien.

Geothermie Bohrung im Allgäu
(c) Oliver Brunner / Pixelio
Das Gesetz bedrohe insbesondere die Geothermie, aber auch Projektplanungen zu Druckluft- oder Erdgasspeichern. Die Erforschung und Entwicklung der Geothermie brauche ausreichende Untersuchungsflächen, das Gesetz dagegen begünstigt einseitig die CCS-Untersuchungen gegenüber den Geothermie-Untersuchungen. Hierzu erklärte Hartmut Gaßner, Präsident des Bundesverbands Geothermie:
„Es gibt den politischen Auftrag und die gesetzliche Pflicht, den Vorrang der erneuerbaren Energien sicherzustellen. Der Gesetzgeber darf nicht die Geothermieentwicklung blockieren, indem er der CCS-Forschung großflächig Untersuchungsgebiete über Jahre exklusiv reserviert.“
Seien auch aus wissenschaftlicher Sicht CCS-Projekte und Geothermienutzungen in weiter Zukunft nebeneinander denkbar sein, aktuell stehen nicht konkrete Projektrealisierungen an, sondern weitflächige Vorbereitungsuntersuchungen. Niemand würde es erlauben, in einem potentiellen CCS-Ablagerungsgebiet zugleich Aufsuchungsbohrungen für Geothermievorhaben vorzunehmen. Hierzu Gaßner weiter:
„Der CCS-Gesetzesrahmen soll Pilot- und Demonstrationsvorhaben ermöglichen, verhindert aber auf der anderen Seite nicht, dass sich die EVU vorsorglich das ganze Bundesgebiet als Untersuchungsraum sichern. “
Schlagworte:
CCS-Gesetz, CO2, CO2-Speicherung, Energie, Energieversorger, Erneuerbare Energien, Geothermie, Gesetze, Kohlekraftwerke, Maßnahmen, Politik, WirtschaftVerwandte Artikel
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