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Die EU-Kommission veröffentlichte Optionen für das Biodiversitätskonzept und -ziel

Dienstag 26. Januar 2010 von birdfish

Die EU-Kommission schlägt nun den Rahmen für mögliche neue Ziele zum Schutz der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2020 sowie eine langfristige Vision bis zum Jahr 2050 vor.

Kormorane auf der Schlei
Vogel des Jahres: Kormorane auf der winterlichen Schlei – (c) Dagmar Struß

Zudem benennt sie vorrangige Handlungsbereiche und konkrete Zeiträume zur Umsetzung der Ziele.

Sie sieht vor allem in sechs Bereichen dringenden Handlungsbedarf:

  • Schließung der Umsetzungslücken beim Natura-2000-Netz: So ergab eine Zwischenbilanz der Umsetzung von Natura 2000 (Art. 17-Berichte), dass im EU-Mittel nur 17 Prozent der gefährdeten Lebensräume und Arten einen guten Erhaltungszustand aufweisen. Verzögerungen und Probleme bei der Umsetzung gezielter Maßnahmen im Rahmen des gemeinschaftlichen Naturschutzrechts wären u. a. auf eine unzulängliche Mittelausstattung zurückzuführen.
  • Politische und gesetzliche Lücken: Insbesondere die Maßnahmen für Böden und invasive Arten müssen weiter entwickelt werden, denn sie seien für die Eindämmung des Verlusts an biologischer Vielfalt ausschlaggebend.
  • Wissenslücken und mangelnde Daten auf nationaler, EU- und internationaler Ebene: Die Kommission kündigt daher zum einen ein neues Umweltinformationssystem (BISE) der Europäischen Umweltagentur (EEA) an, und fordert zweitens die Unterstützung des geplanten wissenschaftlichen Rates für biologische Vielfalt und Ökosystemdienstleistungen (IPBES).
  • Einbeziehung von Biodiversitätsbelangen in andere politische Maßnahmen: Die Integration von Umweltbelangen in andere Politikbereiche sei immer noch nicht gelungen, insbesondere in der Agrar-, Fischerei- und Strukturpolitik und müsse verbessert werden.
  • Die Finanzierung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt und von Ökosystemdienstleistungen sei immer noch völlig unzureichend: Nach Schätzungen der Kommission stehen dafür nur 20 Prozent der tatsächlich erforderlichen Mittel zur Verfügung.
  • Prüfung der Verteilungsgerechtigkeit auf EU- und globaler Ebene: Da die biologische Vielfalt ungleich verteilt sei, schlägt die Kommission finanzielle Hilfen zum Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosystemdienstleistungen in den artenreichen Ländern des Südens vor, die sowohl regulatorische als auch Markt-Instrumente erfordern.

Zur Verwirklichung des Ziels für 2020 beschreibt die Mitteilung (in aufsteigender Reihenfolge) vier Optionen mit unterschiedlichem Ambitionsniveau.

  • Option 1: Spürbare Senkung der Verlustrate von Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen in der EU bis 2020
  • Option 2: Eindämmung des Verlustes an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen in der EU bis 2020
  • Option 3: Eindämmung des Verlustes an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen in der EU bis 2020 und Wiederherstellung [Anmerkung: in der Deutschen Übersetzung der Mitteilung steht Wiedernutzbarmachung] im Rahmen des Möglichen
  • Option 4: Eindämmung des Verlustes an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen in der EU bis 2020 und Wiedernutzbarmachung im Rahmen des Möglichen, sowie Verbesserung des Beitrags der EU zur Vermeidung globaler Biodiversitätsverluste

Die Mitteilung über die Optionen für ein Biodiversitätskonzept und Biodiversitätsziele der EU für die Zeit nach 2010 wurde von der Kommission veröffentlicht, da die EU ihr gestecktes Ziel, bis zum Jahr 2010 das Artensterben zu stoppen, nicht erreichen wird. Gleichzeitig hat die Ende 2009 veröffentlichte weltweit beachtete Studie “The Economics of Ecosystems and Biodiversity” (TEEB-Studie) nachgewiesen, dass der Verlust von Arten, Lebensräumen und natürlichen Ressourcen auch gravierende wirtschaftliche Verluste bedeuten würde. Der EU-Umweltministerrat hatte die Kommission daher in seiner Sitzung am 22. Dezember 2009 aufgefordert, Vorschläge für ein ambitioniertes Ziel nach 2010 sowie zu dessen Umsetzung vorzulegen.

Der Vorschlag der Kommission muss nun in den kommenden Monaten von den Mitgliedstaaten und im Europäischen Parlament beraten werden. Auf dem EU-Ratsgipfel unter spanischer Ratspräsidentschaft soll im Juni ein ambitioniertes 2020-Ziel verabschiedet werden, das die EU dann in die internationalen Verhandlungen auf einer UN-Sondergeneralversammlung im September und auf der 10. Vertragsstaatenkonferenz (COP10) der Konvention über biologische Vielfalt (CBD) im Oktober in Japan einbringen will. Nach Auffassung des NABU-Europaexperten Claus Mayr kann angesichts des nach wie vor dramatischen Artensterbens dafür nur die vierte Option in Frage kommen. “Bereits 2001 setzten die Staatschefs der EU einen ambitionierteren Maßstab als die Weltgemeinschaft im Jahr 2002. Die EU sollte daher auch jetzt Vorreiter beim Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme sein”, so Mayr. Das Scheitern des 2010-Zieles habe aber auch gezeigt, dass ehrgeizige Beschlüsse nicht ausreichen, sondern auch konsequent umgesetzt werden müssten.

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