Einigung erzielt: Eckpunkte der Verordnung für Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung
Mittwoch 5. Mai 2010 von birdfish
Wirtschafts- und Umweltministerium haben sich auf wesentliche Eckpunkte für die Novelle der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung geeinigt.

Kennzeichnungspflicht gilt schon jetzt für alle Autohäuser, aber bisher wird sie ungenügend umgesetzt – (c) Neumi / Pixelio
Diese Eckpunkte geben unter anderem die künftige Einordnung von Neufahrzeugen in die farbige Effizienzskala vor, die mit der Verordnung erstmals in Deutschland eingeführt werden soll.
Der Bundeswirtschaftsminister Brüderle: “Ich habe mich mit Bundesumweltminister Röttgen auf eine ambitionierte Energieverbrauchskennzeichnung verständigt, die auch von den deutschen Automobilherstellern mitgetragen wird. Die vorgesehene Energieverbrauchskennzeichnung gibt dem Verbraucher eine wertvolle Entscheidungshilfe für den Kauf eines neuen Pkw und setzt überzeugende Anreize für die Verbesserung der Energieeffizienz in allen Fahrzeugsegmenten. Wir werden die Energieverbrauchskennzeichnung auch in die Gespräche auf europäischer Ebene einbringen.”
Die Ermittlung der Energieeffizienz der Fahrzeuge erfolgt auf der Grundlage der CO2-Emissionen unter Berücksichtigung der Masse des Fahrzeugs.
Wesentlicher Gedanke bei der Einigung über diese Eckpunkte war, dass der Verbraucher die deutliche Information über die Effizienz der auf dem deutschen Markt angebotenen Neufahrzeuge in allen Fahrzeugsegmenten erhält. Damit werden Anreize für die Herstellung effizienterer Fahrzeuge nicht nur für größere Fahrzeuge gesetzt, sondern auch für den Bereich kleinerer Fahrzeuge; diese stellen den Massenmarkt mit dem Schwergewicht des CO2-Ausstoßes dar.
Die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung wird auf der Basis der vereinbarten Eckpunkte ausgearbeitet und dann den Verbänden und Ländern zur Stellungnahme vorgelegt werden.
Schlagworte:
Auto, CO2, Energie, Energieeffizienz, EU, Verbraucher, WirtschaftVerwandte Artikel
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