Freitag 30. Juli 2010 von birdfish
Der Senat und Nationalversammlung haben in Frankreich das neue Umweltschutzgesetz verabschiedet.
Landschaft in Frankreich – Foto: Dagmar Struß
Der Gesetzestext “Grenelle 2″ bildet eine Art juristischen Werkzeugkasten der im Rahmen des Umweltgipfels Grenelle de l’environnement (Abkommen für Umweltschutz) übernommenen Verpflichtungen (Grenelle 1).
Das Gesetz betrifft vor allem folgende Bereiche:
Bauen und Wohnen
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden: Einführung eines Umweltlabels, das den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden berücksichtigt und Energie- und Wasserverbrauch, CO2- und Schadstoffemissionen, Luftqualität der Innenräume und Abfallproduktion mit einrechnet
- Anpassung des Baurechts an die Anforderungen der nachhaltigen Stadtentwicklung
Verkehr
- Förderung nachhaltiger Verkehrsträger und entsprechende Anpassung der Gesetzgebung
- Beschleunigung der Verfahren für die großen städtischen Nahverkehrsprojekte im Rahmen des Programms Espoir banlieue, vor allem in der Region Ile-de-France
Energie
- Einführung von regionalen Klima-, Luft- und Energieplänen
- Obligatorische CO2-Bilanz für alle Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, die in einem stark emissionslastigen Bereich tätig sind, für öffentliche Einrichtungen mit mehr als 250 Mitarbeitern und für Gebietskörperschaften mit mehr als 50 000 Einwohnern
- Windparks sollen nur noch im Rahmen von Regionalplänen zum Ausbau der Windenergie gebaut werden, die die Regionen bis Ende Juni 2012 vorlegen sollen. Wenn bis dahin kein Plan vorliegt, übernimmt der Staat die Planung für die betreffende Region. Die Parks sollen zukünftig unter die Regelung für Anlagen fallen, die ein Umweltrisiko darstellen können
Biologische Vielfalt
- Schaffung von “grünen Korridoren” und “blauen Korridoren” als Verbindung zwischen den geschützten Gebieten, um die natürliche oder durch den Klimawandel bedingte Artenwanderung zu ermöglichen
Umweltgesundheit und Abfallwirtschaft
- Verstärkung der Schutzmaßnahmen gegen Lärm-, Strahlen- und Lichtbelastung
- Einführung eines obligatorischen Entsorgungsplans vor dem Abbruch von Gebäuden
Zu den zahlreichen weiteren Bestimmungen in mehr als 20 Rechtsbereichen (Stadtentwicklung, Umwelt, Bauwesen, etc.) gehören auch die schrittweise Einführung einer Produktkennzeichnung durch einen “CO2-Fußabdruck” (Ermittlung der Kosten, die durch die Treibhausgas-Emissionen eines Produktes von der Herstellung bis zur Entsorgung entstehen) sowie die Einführung einer Qualitätskontrolle für die Innenluft von Gebäuden mit Besucherverkehr. Im Rahmen der im Senat und in der Nationalversammlung verabschiedeten Änderungen soll Schülern die Nutzung von Mobiltelefonen in Kindergärten, Grund- und Sekundarschulen untersagt werden. Hingegen wurde eine Bestimmung gestrichen, die die Erprobung einer City-Maut in Städten mit mehr als 300 000 Einwohnern ermöglichen sollte.
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Mittwoch 28. Juli 2010 von birdfish
Mit der Wasserrahmenrichtlinie hat die Europäische Union ein Instrument geschaffen, um die Qualität von Grund- und Oberflächenwasser im Einzugsbereich von Flüssen europaweit zu verbessern.
Die Weser leidet unter dem Einfluss der Landwirtschaft – Foto: Gunda Schünemann / Pixelio
Welche Anstrengungen seitens der Landwirtschaft nötig sind, damit die Wasserqualität der Weser den Vorgaben der EU-Richtlinie genügt, zeigt eine aktuelle Studie des Johann Heinrich von Thünen-Instituts (vTI) in Braunschweig.
Um die Wasserrahmenrichtlinie im Einzugsgebiet der Weser zu erfüllen, sind erhebliche Anstrengungen nötig, vor allem im Bereich der Landwirtschaft, auch wenn diese ihre Stickstoffüberschüsse in den letzten Jahren deutlich reduzieren konnte. Unter anderem müsste der Stickstoffeintrag in die Weser um jährlich rund 25 000 t reduziert werden. „Dies würde jährliche Kosten von über 100 Millionen Euro zusätzlich zu bisherigen Agrarumweltmaßnahmen verursachen, wenn die Beratungskosten hinzugerechnet werden“, erklärt Peter Kreins, Projektleiter am vTI. Diese Ergebnisse basieren auf Berechnungen des Projektes „AGRUM Weser“, die jetzt vom vTI veröffentlicht worden sind.
„Das Pilotprojekt AGRUM Weser bietet erstmals einen übergreifenden Ansatz, um Wirkungen und Kosten von der Landwirtschaft bis hin zu Einträgen in die Gewässer bis 2015 für die Weser zu quantifizieren“, bestätigt Dr. Werner Ambros aus dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Das länderübergreifende Forschungsprojekt AGRUM Weser (Analyse von Agrar- und Umweltmaßnahmen im Bereich des landwirtschaftlichen Gewässerschutzes vor dem Hintergrund der EG-Wasserrahmenrichtlinie) untersuchte das gesamte Einzugsgebiet der Weser mithilfe eines Modellverbundes aus einem agrarökonomischen und zwei hydrologischen Modellen. Dadurch ist es erstmals möglich geworden, die Wechselbeziehungen zwischen landwirtschaftlichen Einträgen in die Gewässer und ihren Pfadabhängigkeiten sowie die Wirkung und Kosten von möglichen Maßnahmen im landwirtschaftlichen Gewässerschutz umfassend abzubilden und eine verbesserte Berechnung zu Umsetzungsmöglichkeiten der EU-Wasserrahmenrichtlinie vorzunehmen.
Um die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie bis 2015 zu erfüllen, schlagen die vTI-Wissenschaftler in der Studie eine erste Maßnahmenkombination für die Landwirtschaft vor, die sich auf rund 1,3 Millionen Hektar bezieht und insgesamt über 100 Millionen Euro pro Jahr kosten würde. Dabei wurden die Maßnahmen Zwischenfruchtanbau, keine Ausbringung von Wirtschaftsdünger nach der Ernte, grundwasserschonende Ausbringungstechnik von Gülle und Festmist, Extensivierung von Grünland, Förderung von Extensivkulturen, Reduzierung der Mineraldüngung bei Getreide sowie der Anbau von Winterrüben in Betracht gezogen. In rund 7 Prozent der Regionen konnte jedoch auch mit diesen Maßnahmen die Zielsetzung nicht erreicht werden, sodass weitere landwirtschaftliche oder wasserwirtschaftliche Maßnahmen notwendig sind.
Die Ergebnisse basieren auf einer dreijährigen Zusammenarbeit der Wissenschaftler des vTI, des Forschungszentrums Jülich (FZJ) und des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) sowie Diskussionen mit Experten aus den Landesministerien der beteiligten Bundesländer und der Flussgebietsgemeinschaft Weser. Der Abschlussbericht des AGRUM Weser Projekts wurde als Sonderheft 336 der Fachzeitschrift Landbauforschung veröffentlicht.
Sonderheft zum AGRUM Weser Projekt
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Montag 26. Juli 2010 von birdfish
Wie wird die europäische Landwirtschaft in vier Jahren aussehen, wie wird künftig die gemeinsame Agrarpolitik in der EU gestaltet?
Welche Änderungen wird es in der Agrarpolitik der EU geben? – Foto: Dagmar Struß
Darüber debattierten jetzt Vertreter aus Wirtschaft und Gesellschaft sowie aus der Agrarwissenschaft auf einer Konferenz der Europäischen Kommission in Brüssel. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erörterten die bisherigen Ergebnisse einer öffentlichen Konsultation, die die Kommission im April gestartet hatte. Im Wesentlichen ging es um folgende vier Fragen: Warum benötigen wir eine gemeinsame Agrarpolitik? Was erwarten die Bürger von der EU-Landwirtschaft? Warum muss die GAP reformiert werden? Welches Instrumentarium benötigen wir für die GAP von morgen?
Laut dem Informationsdienst EurActiv kristallisierten sich drei Schwerpunktthemen heraus: die Garantie der Ernährungssicherheit, eine umweltfreundlichere Landwirtschaft und der Erhalt des Wohlstands ländlicher Gebiete. In den Beiträgen wurde betont, dass die Agrarsubventionen fairer verteilt und weitere finanzielle Anreize geschaffen werden sollen, damit die Landwirte die Umweltvorgaben auch umsetzen können. Viele Bürger hoben hervor, dass faire Wettbewerbsbedingungen für Landwirte, Lebensmittelindustrie und Händler gewährleistet werden müssen. Zudem sollte die Vielfalt der Landwirtschaft im der gesamten EU erhalten werden.
Der für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige Kommissar Dacian Ciolos wies auf die starke Beteiligung an der Konsultation hin. Innerhalb von zwei Monaten waren knapp 6000 Beiträge aus der Öffentlichkeit, von Experten und Nichtregierungsorganisationen eingegangen. Das mache deutlich, dass die Agrarpolitik den Menschen wichtig ist und dass es dabei nur um die Erzeugung von Lebensmitteln, sondern auch um die Bereitstellung umfassenderer öffentlicher Güter geht, sagte Ciolos.
Zu Beginn der Konferenz schaltete die Stiftung EuroNatur und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) eine neue Webseite frei. Dort sind die Ergebnisse des Analyse- und Diskussionsprozesses von zahlreichen Verbänden zur Agrarreform nachzulesen. Die Verbände zeigen auf, wie aus ihrer Sicht eine zukunftsfähige nachhaltige Landwirtschaft gestaltet werden sollte. „Eine ökologische Neuausrichtung der Agrarpolitik ist dringend erforderlich. Nur so können wir den neuen Herausforderungen wie Artenschwund und Klimawandel wirksam begegnen“, sagte Lutz Ribbe von EuroNatur.
Bis November will die Kommission eine Mitteilung vorlegen, die die verschiedenen Möglichkeiten für die Agrarpolitik nach 2014 auflistet.
Kommission zur GemeinsamenAgrarpoltik nach 2013
Website der Agrarplattform
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Montag 26. Juli 2010 von birdfish
Biodiversität soll mehr in den eruropäischen Vordergrund rücken.
Der geschützte Sonnentau wächst in Mooren – Foto: Dagmar Struß
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat im Juli das im März von den Staats- und Regierungschefs verabschiedete Ziel unterstützt, den Biodiversitätsverlust und die Degradierung der Ökosystemleistungen bis 2020 zu stoppen und die Biodiversität, wenn möglich, wiederherzustellen.
Darüber hinaus fordert er auch die Entwicklung von Unterzielen sowie die Integration der Biodiversitätsbelange in andere Politiken wie Forst- oder Landwirtschaft und Regional- und Entwicklungspolitik. Der durch den Umweltausschuss verabschiedete Bericht beleuchtet zudem die Umsetzung der europäischen Gesetzgebungen zum Biodiversitätsschutz. Er soll im September im Plenum des Europäischen Parlaments verabschiedet werden.
Der Ausschuss der Regionen (AdR) hat seine Position zu einer EU 2020-Biodiversitätsstrategie zum bereits im Juni verabschiedet.
Derzeit laufen die ersten Überlegungen zum neuen EU-Biodiversitätsaktionsplan. Nach der Sommerpause wird es voraussichtlich eine öffentliche Konsultation zu dem Thema geben.
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Freitag 23. Juli 2010 von birdfish
Das Europäische Umweltbüro (EEB) hat im Juli einen ernüchternden Statusbericht zur Wasserrahmenrichtlinie veröffentlicht.
Gewässer müssen für die Zukunft erhalten werden – Foto: Hanspeter Bolliger / Pixelio
Der Bericht „Zehn Jahre Wasserrahmenrichtlinie – ein zahnloser Tiger?“ verdeutlicht, wie wenig europäische Regierungen zum Schutz und zur Restauration der europäischen Gewässer tun und wie wenig ambitioniert die Länder bei der Umsetzung seit Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtline vor zehn Jahren waren. Auf Grundlage von acht Flussgebietsplänen in Europa stellt der Bericht fest, dass mit wenigen Fortschritten in den nächsten Jahren zu rechnen ist. Die nationalen Flussgebietspläne zum Schutz und zur Verbesserung der Gewässer zeigen danach wenig oder gar keinen Erfolg.
Viele Pläne vertagen die beschlossenen Verbesserungen auf das Jahr 2027. Das würde einen weitreichenden Missbrauch der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmeregelungen bedeuten. „Das ist im Anbetracht der Tatsache, wie wichtig Wasser für unser Leben ist und wie wir es noch verschmutzen, inakzeptabel, sagt Pieter de Pous, EEB-Referent für Wasserpolitik. „Europas Flüsse, Seen und Feuchtgebiete bieten Dienstleistungen von sozialem und wirtschaftlichem Wert und sollten für zukünftige Generationen erhalten bleiben. Mit einer zeitigen und effizienten Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wird Europa weiterhin von solchen Dienstleistungen profitieren können, Geld sparen, neue Arbeitsplätze schaffen und auf nachhaltige Weise wachsen können“.
EEB-Bericht “Zehn Jahre Wasserrahmenrichtlinie – ein zahnloser Tiger?” (PDF, engl.)
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Donnerstag 22. Juli 2010 von birdfish
Die Mitgliedstaaten der EU haben sich darauf geeinigt, das Atom-Projekt ITER mit weiteren 1,4 Milliarden Euro in den Jahren 2012 und 2013 zu finanzieren.
Kernfusion: Reaktoren dienen bisher zu Versuchszwecken und sind nicht zur Energieerzeugung geeignet – Abbildung: Wykis / Wikipedia
Das entschied der Ministerrat für Landwirtschaft Mitte Juli.
Noch vor Beginn der Hauptbauaktivitäten sind die erwarteten Kosten für das Projekt bereits um ein dreifaches gestiegen.
Für die Zusatzfinanzierung forderte der Rat die Kommission auf, Gelder, die eigentlich für Programme für Bildung, Armutsbekämpfung, Innovation, nicht-nukleare Forschung, Verkehr- und Energienetze vorgesehen waren, umzuwidmen. Einer Umwidmung müsste das Parlament zustimmen.
Rebecca Harms, Vorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion im europäischen Parlament bedauerte, dass die Entscheidung ohne Diskussion in Rat oder Parlament fiel: „Die heutige Entscheidung beweist eindrucksvoll die Unfähigkeit, getroffene Entscheidungen zu überdenken und neuen Situationen anzupassen. Die Atomfusion wird in den kommenden Jahrzehnten keinen Beitrag zur Stromversorgung der EU leisten können – vielleicht auch niemals. Mehrere Studien haben in diesem Jahr gezeigt, dass Erneuerbare Energien bis 2050 den gesamten Energiebedarf der EU decken können. Die Atomfusion wird bis dahin nicht kommerziell betrieben werden, sie ist somit irrelevant für die europäische Energiezukunft.“
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Donnerstag 22. Juli 2010 von birdfish
EU-Abgeordnete des Energie- und Industrieausschusses haben verbindliche nationale Energieeffizienzziele gefordert.
Neue Kennzeichnung der Energieeffizienz
Sie debattierten über die Revision des Energieeffizienzaktionsplans von 2006.
Im Februar 2011 will die EU-Kommission einen neuen Plan veröffentlichen. EU-Energiekommissar Günther Oettinger hatte angekündigt, dass er erst 2012 verbindliche Ziele diskutieren wolle – sofern sich zeige, dass die Mitgliedstaaten keine Fortschritte machen.
Der Industrieausschuss wird nach der Sommerpause anfangen, Empfehlungen an die Kommission für den neuen Aktionsplan zu erarbeiten. Berichterstatter ist der dänische Parlamentarier Bendt Bendtsen.
Umweltverbände fordern seit langem, das Effizienzziel ebenso wie die anderen Ziele des Klima- und Energiepakets von 2008 zur Treibhausgasreduktion und für erneuerbare Energien rechtlich verbindlich zu gestalten.
Website der EU zur Energieeffizienz (engl.)
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Mittwoch 21. Juli 2010 von birdfish
Wird es strengere Klimaschutzziele in Europa geben?
Emissionen müssen erheblich reduziert werden – Foto: Konstantinos Dafalias / Pixelio
Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) hat zusammen mit dem Energieminister Großbritanniens Chris Huhne, und dem Umweltminister Frankreichs Jean-Louis Borloo die EU dazu aufgerufen, ihren Treibhausgasausstoß bis 2020 um 30 Prozent zu senken.
Die Europäische Union muss ihre Klimaschutzziele erhöhen, wenn sie den Wettlauf um die Marktführerschaft bei den Grünen Technologien gegen China, Japan oder die Vereinigten Staaten gewinnen wolle. Ihren Appell veröffentlichten die Minister am Mittwoch in der Financial Times.
Bisher hatten sich die Mitgliedstaaten im europäischen Klima- und Energiepaket von 2008 nur auf eine Emissionsreduktion von 20 Prozent verglichen mit dem Basisjahr 1990 geeinigt. Dies liegt unterhalb der vom Weltklimarat empfohlenen Reduktion von 25 bis 40 Prozent, die nötig wären, um den globalen Temperaturanstieg auf zwei Grad zu begrenzen und damit unterhalb der Gefahrenschwelle zu bleiben, nach der unumkehrbare Folgen drohen.
Die Minister wiesen in ihrem Schreiben auch auf die durch die Wirtschaftskrise um ein Drittel gesunkenen Kosten zur Erreichung des 30-Prozent-Ziels hin. Dies hatte die EU-Kommission vor einigen Monaten berechnen lassen. Ihren Vorschlag, das Ziel zu erhöhen, hatte die Kommission jedoch zunächst wieder zurückgezogen.
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