Im Vorfeld der Verhandlungen zur Revision des Göteborg-Protokolls zur grenzüberschreitenden Bekämpfung der Luftverschmutzung hat das Bündnis der großen europäischen Umweltverbände (Green 10) ambitionierte Ziele für 2020 gefordert.
Luftverschmutzung muss verbindlich gemindert werden – Foto: PeeF / Pixelio
Es müsse verbindliche Emissionsgrenzwerte geben.
In einem Brief an EU-Umweltkommissar Janez Potocnik und die dänische Umweltministerin Ida Auken drückten die Umweltverbände ihre Enttäuschung über die bisherigen Verhandlungen der Vertragstaaten des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung (CLRTAP) aus. Grundtenor der bisherigen Verhandlungen sei eher eine Orientierung an einem Basis-Szenario gewesen, das gerade oder noch nicht einmal die bereits geltenden Vorschriften berücksichtige. Um aber die durch Luftverschmutzung ausgelösten Gefahren für Umwelt und menschliche Gesundheit wirklich zu bekämpfen, müssten sich die verbindlich zu vereinbarenden Emissionsobergrenzen an dem Maximalszenario orientieren.
Die Revision des Göteborg-Protokolls stelle auch für die EU eine große Chance zur Verbesserung ihrer Luftqualität dar. Diese müsse sich an den Zielen des 6. Umweltaktionsprogramms orientieren. Insgesamt hätten die Verhandlungen auch großen Einfluss auf die Überarbeitung der NEC-Richtlinie und das für 2013 von der EU-Kommission angekündigte “Jahr der Luft”. Eine Orientierung am Maximalszenario könne pro Jahr rund 110-290 Milliarden Euro Gesundheitskosten einsparen helfen – ein Nutzen, der 55 Mal höher liege als die zu investierenden Kosten.
Die Vertragsstaaten treffen sich vom 30. April bis zum 4. Mai in Genf.
Die Luftverschmutzung in der EU verursache jährlich eine halbe Millionen Todesfälle in der Europäischen Union. Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen, verlorene Arbeitstage, erhebliche Schädigungen der Ökosysteme und der Landwirtschaft sowie des kulturellen Erbes gehörten auch zu den Folgen der steigenden Luftverschmutzung.
Deutschland startet jetzt die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Befreiung von Kleinemittenten vom Emissionshandel.
Foto: Rainer Sturm / Pixelio
Die EU-Emissionshandelsrichtlinie ermöglicht Industrie- und Verbrennungsanlagen mit geringen Treibhausgas-Emissionen die Befreiung vom EU-Emissionshandel. Im Gegenzug müssen diese Kleinemittenten Ausgleichszahlungen leisten oder Maßnahmen zur spezifischen Emissionsminderung ergreifen. Bis zum 23.01.2012 konnten Anlagen einen Antrag als Kleinemittent stellen, vom 27.02. bis 26.03.2012 kann die interessierte Öffentlichkeit Stellung zu den beantragten Befreiungen nehmen.
Anlagen, die in den Jahren 2008-2010 jeweils weniger als 25.000 Tonnen CO2-Äquivalent emittiert haben oder als Verbrennungsanlage über weniger als 35 Megawatt Feuerungswärmeleistung verfügen, gelten im Sinne der EU-Emissionshandelsrichtlinie als Kleinemittenten. Sie können auf Antrag von der Abgabepflicht im EU-Emissionshandel für die dritte Handelsperiode 2013-2020 befreit werden. Die Kleinemittenten müssen im Gegenzug entweder eine Ausgleichszahlung leisten, oder alternativ die spezifischen Emissionen ihrer Anlage mindern. Eine Kombination dieser beiden Alternativen ist ebenfalls möglich.
Die Ausgleichszahlung bemisst sich an der Menge an CO2-Zertifikaten, die die Anlage hätte zukaufen müssen, wenn sie am Emissionshandel teilnehmen würde. Für die Berechnung werden die Emissionen des Vorjahres und die potenzielle kostenlose Zuteilungsmenge gegenübergestellt. Die so ermittelte Differenz wird mit dem durchschnittlichen Versteigerungspreis des Berichts- oder des diesem vorangegangenen Jahres multipliziert und ergibt den Betrag für die Ausgleichszahlung. Bei spezifischen Emissionsminderungen muss der Emissionswert einer Anlage jährlich um 1,74 Prozent verringert werden – entsprechend des Minderungspfades der dritten Handelsperiode 2013-2020 im EU-Emissionshandel. Grundlage der Berechnung ist der Emissionswert pro Produkteinheit.
Die EU-Emissionshandelsrichtlinie sieht vor, dass vor der Befreiung von Kleinemittenten von den Verpflichtungen des EU-Emissionshandels die Öffentlichkeit zu den Anträgen Stellung nehmen kann. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt hat am 27.02.2012 die vierwöchige Konsultationsphase gestartet und stellt auf ihrer Internetseite eine Liste mit den Namen der Anlagen, den vorgeschlagenen „gleichwertigen Maßnahmen“ sowie die von den Anlagen in den Jahren 2008 bis 2010 verursachten Treibhausgas-Emissionen zur Verfügung.
Die Beimischungsquote für Agrartreibstoffe (’E10′) führt zu Vertreibungen und Hunger in Afrika.
Sojabohnen wird aus Hungerländern importiert und zu Treibstoff gemacht – Foto: Franz Haindl / Pixelio
Damit tragen EU und Bundesregierung zur Verletzung des Rechts auf Nahrung bei, fördern riesige Agrarplantagen und konterkarieren damit ihre eigenen Anstrengungen, Kleinbauern zu fördern und den dortigen Hunger zu bekämpfen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Menschenrechtsorganisation FIAN, die diese Woche der Europäischen Kommission vorgestellt wurde.
Der UN Sonderberichterstatter zum Recht auf Nahrung, Olivier De Schutter, hob bei der Vorstellung der Studie in Brüssel hervor, dass die EU bei ihrer Biosprit-Gesetzgebung in 2009 (Renewable Energy Directive) von falschen Annahmen bezüglich der globalen Auswirkungen ausgegangen ist. „Die negativen Auswirkungen wie Landraub und Anstieg der Nahrungsmittelpreise sind nicht mehr wegzudiskutieren“, so Roman Herre, Agrarreferent von FIAN. „Die EU muss die Reißleine ziehen und die Zwangsbeimischung streichen.“ VertreterInnen afrikanischer Bauernorganisationen forderten die EU auf, alle Anreize für eine globale Agrartreibstoffproduktion abzuschaffen. Der Zusammenhang zwischen Landnahmen, dem so genannten Land Grabbing, und Agrartreibstoffen ist gewaltig. 66 Prozent aller großflächigen Landnahmen in Afrika werden getätigt, um Agrartreibstoffe zu produzieren. „Die EU fördert mit ihrem künstlich geschaffenen Markt diesen Landraub erheblich,“ so Roman Herre. „Anstatt die Automobilindustrie zu Autos mit etwas weniger Verbrauch zu verpflichten und so den Treibhauseffekt effektiv zu bekämpfen werden Ackerflächen in Afrika für unseren Energiehunger okkupiert.“
„Wir importieren nicht nur fertigen Biosprit, sondern auch jede Menge Soja oder Zuckerrohr um das dann hier in Europa in Agrartreibstoffe umzuwandeln – das wird gerne verschwiegen.“ erklärt Roman Herre. So wurden schon 2008 knapp 40 Prozent der Agrartreibstoffe in die EU importiert. 2010 hat die EU unter anderem Agrartreibstoffe aus Hungerländern wie dem Sudan und Kambodscha bezogen.
Europäische Investoren spielen bei der Landnahme in Afrika eine prominente Rolle. FIAN fordert die Bundesregierung daher auf, deutsche Investoren – Firmen und Finanzinvestoren – effektiv zu kontrollieren und zur Rechenschaft ziehen, falls diese in Menschenrechtsverletzungen verwickelt sind.
Aber mit dem ‚ProgRess‘-Programm wird das Ziel der Bundesregierung, Deutschland zum Ressourceneffizienzweltmeister zu machen, nicht erreicht werden“, kommentiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller das jetzt vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsprogramm zur Schonung nachwachsender und nicht-nachwachsender Rohstoffe. „Wir dürfen nicht immer weiter immer mehr Rohstoffe verbrauchen. Angesichts dieser Notwendigkeit kann ‚ProgRess‘ nur ein erster Schritt sein. Der politische Wille, Ressourcenschonung als Leitlinie einer nachhaltigen Wirtschaft zu verankern, ist in diesem Programm nicht zu erkennen“, kritisiert Miller.
Das Ressourceneffizienzprogramm war innerhalb der Bundesregierung stark umstritten. Ziel des Programms ist es, der Rohstoffstrategie der Bundesregierung eine ökologische Dimension zu geben und dabei insbesondere den Verbrauch von Rohstoffen zu reduzieren. „Alles andere als eine absolute Senkung des Rohstoffverbrauchs in Deutschland wird die Tragfähigkeit der Erde überfordern. Die Bundesregierung hat es verpasst, sich dazu dezidiert zu bekennen und umschifft diese Aufgabe auf Kosten nachfolgender Generationen. Dabei könnte allein schon eine auf Ressourcenschonung ausgerichtete öffentliche Beschaffung die Leitmärkte für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen fördern. Doch ähnlich wie beim absoluten Rohstoffverbrauch fehlt dazu eine Zielvereinbarung, bis wann dies umgesetzt werden soll“, erklärt Miller. „Wir werden der Regierung genau auf die Finger schauen, ob wenigstens die 20 guten Handlungsansätze in ProgRess tatsächlich verfolgt werden. Gleichzeitig bleibt es dringend, das Ressourceneffizienzprogramm programmatisch weiter zu entwickeln.“
Die EU-Kommission will bis Ende des Jahres konkrete Vorschläge für die Einführung europaweiter Nachhaltigkeitsstandards für energetisch genutzte feste Biomasse erarbeiten.
Das Vorhaben der Kommission ist unter Mitgliedstaaten und Interessenvertretern umstritten.
Wie der Nachrichtendienst ENDS Europe Daily berichtete, waren die Pläne bei einem Treffen von Interessenvertretern zur geplanten europäischen Erneuerbare-Energien-Strategie am vergangenen Freitag bekannt geworden, bei dem die Ergebnisse einer Konsultation aus dem vergangenen Jahr vorgestellt wurden.
Die Kommission hat bisher keine Einzelheiten veröffentlicht. Es sei jedoch „eine Ausweitung der Biokraftstoffkriterien auf feste Biomasse“ vorgesehen, sagte Hans van Stehen, Leiter des Referats für erneuerbare Energien der EU-Kommission.
Die Reaktionen auf die Ankündigung sind geteilt. Während einige Mitgliedstaaten, wie beispielsweise Schweden, eine nationale Regelung der geplanten EU-Standardisierung von energetischer Biomasse vorziehen und die Pläne der Kommission daher ablehnen, fordern Industrieverbände zusätzliche Rechtssicherheit und bessere Bedingungen, die eine weiterreichende Nutzung von Biomasse ermöglichen könnten.
Jorgo Riss, Leiter des Greenpeace-Büros in Brüssel, erklärte, europäische Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse könnten zwar einen wichtigen Beitrag leisten. Die Kommission müsse jedoch stärker über Energieeinsparungsmöglichkeiten nachdenken statt für alternative Brennstoffe zu werben. [DNR]
Die EU Mitgliedstaaten haben über ein EU-weites Importverbot für Öl aus kanadischem Teersand diskutiert.
Der Ölsand wird in Alberta, Kanada im Tagebau gewonnen.
- Foto: Jiri Rezac / Greenpeace
Dieses stand bereits unter schlechten Vorzeichen, denn die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundestag hatte sich gegen einen solchen Schritt ausgesprochen und die kanadische Regierung hatte der EU mit einem Handelsstreit gedroht.
Kanada besitzt das zweitgrößte Ölvorkommen der Welt, dieses Öl ist aber in sogenannten Teersanden gebunden. Dessen Abbau ist mit großen ökologischen Belastungen verbunden. Die Sande werden in großen Tagebauen gefördert, dafür werden ganze Wälder abgeholzt und Moore zerstört. Laut einer Studie der Universität Stanford, die die EU-Kommission in Auftrag gegeben hatte, hat Benzin aus Teersand eine um 23 Prozent schlechtere CO2-Bilanz als herkömmliche Kraftstoffe. Die EU-Kommission will mehr Klimaschutz im Verkehr und plant, den Import schmutziger Treibstoffe durch eine Verschärfung der Kraftstoffqualitätsrichtlinie einzuschränken. Bisher liegt der Anteil von Öl aus kanadischen Teersanden an den europäischen Ölimporten zwar unter einem Prozent, die Entscheidung der EU hat aber eine hohe symbolische Bedeutung.
Nachdem einflussreiche Mitgliedstaaten wie Frankreich, Großbritannien und die Niederlande sich gegen das Vorhaben der Kommission ausgesprochen hatten, hatten Umweltverbände auf eine Zustimmung Deutschlands gehofft. Zunächst hatten sich Umweltpolitiker aller Fraktionen des Bundestags für die Vorschläge der EU-Kommission ausgesprochen. Anfang Februar lehnten die Abgeordneten von CDU, CSU und FDP im Umweltausschuss einen entsprechenden Antrag von Bündnis 90/Die Grünen aber ab. Die kanadische Regierung hatte erfolgreiche Lobbyarbeit geleistet und der EU mit einem Handelsstreit gedroht.
Umweltverbände kritisierten dieses Votum scharf. “Mit dieser Entscheidung haben sich die Abgeordneten zu Botschaftern Kanadas gemacht und sich widerstandslos vor den Karren der Öl-Industrie spannen lassen. Die Bundesregierung muss endlich wieder zur deutschen Vorreiter-Rolle beim internationalen Klimaschutz zurückkehren”, sagte Viviane Raddatz vom WWF.
Die Mitgliedstaaten haben schließlich die Entscheidung über einen Importstopp vertagt, da der Vorschlag der EU-Kommission in der Sitzung des Ausschusses der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) nicht die nötige Mehrheit bekam. Umweltverbände zeigten sich enttäuscht.
Die Beratungen des COREPER über die verschärfte Kraftstoffqualitätsrichtlinie und ein mögliches Importverbot für Öl aus Teersanden blieb also ohne Ergebnis, da sich die meisten EU-Länder, darunter auch Deutschland, ihrer Stimme enthielten. Im Juni sollen nun die EU-Umweltminister über das Vorhaben abstimmen.
Während EU-Klimakommissarin Connie Hedegaard mit dem Abstimmungsergebnis zufrieden war und sich optimistisch für die Ratssitzung im Juni zeigte, kritisierten Umweltverbände die Vertagung der Entscheidung. „Nach all dem Lobbying der kanadischen Regierung und der großen Ölkonzerne, haben wir die Chance verpasst, schmutzige Treibstoffressourcen aus Europa zu verbannen“, kritisierte Darek Urbaniak von Friends of the Earth Europe.
Das hat die Europäische Umweltagentur (EEA) in einem Vergleich der Berichte zur sogenannten NEC-Richtlinie herausgefunden.
Die NEC-Richtlinie schreibt nationale Höchstgrenzen für Schwefeldioxid, Stickoxide, nicht methanhaltige flüchtige organische Verbindungen (NMVOC) sowie Ammoniak vor.
Besonders bei den Stickoxiden (NOx) gab es in den Mitgliedstaaten teils deutliche Überschreitungen der Grenzwerte: Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Irland, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Spanien und Schweden meldeten zu hohe Werte. Österreich überschritt die Werte um 140 Prozent, Frankreich um 133 Prozent und Deutschland um 126 Prozent. Übertroffen wurden diese Werte von Liechtenstein (171 Prozent), das zwar Nicht-EU-Mitglied ist, aber das Göteburg-Protokoll unterschrieben hat und sich eigentlich an die dort vorgegebenen Grenzwerte halten soll.
Deutschland und Spanien überschritten außerdem die NMVOC-Werte, Finnland und Spanien meldeten zu hohe Ammoniak-Werte.
Gute Nachrichten gibt es bei Schwefeldioxid – hier hielten alle 27 EU-Mitgliedstaaten die NEC-Grenzwerte ein.
Die genannten Schadstoffe stellen eine nicht zu unterschätzende Gesundheits- und Umweltgefahr dar. Atemwegserkrankungen, die Versauerung von Böden und Gewässern und Schäden an der Vegetation zählen zu den Risiken.
Die EEA plant die Veröffentlichung zweier Berichte über die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Sicherung der Luftqualität in der Mitte des Jahres. Die EU will die NEC-Richtlinie 2012 überarbeiten und gegebenenfalls neue Grenzwerte einführen, die ab 2020 gelten sollen, darunter auch erstmals eine Regelung zu Feinstaub in der Größe von 2,5 Mikrometern. Umweltverbände kritisieren, dass die Überarbeitung der Richtlinie verschoben wurde und dass die Mitgliedstaaten zu wenig tun, um die Gesundheit der EU-BürgerInnen zu schützen. Die Mitgliedstaaten sträuben sich gegen strengere Grenzwerte, weil sie schon die jetzt geltenden nicht vollständig einhalten können.
Eine EEA-Studie über die Auswirkungen der Luftverschmutzung auf Gesundheit und Umwelt im Jahr 2009 hat ergeben, dass die Kosten für Europa insgesamt zwischen 102 und 169 Milliarden Euro liegen.
Wissenschaftler haben davor gewarnt, bei der Reform des Flensburger Punktesystem für Verkehrssünder in Zukunft keine Strafpunkte mehr für das Befahren von Umweltzonen ohne Plakette zu verteilen, wie es der ADAC gefordert hatte.
Umweltzone – Foto: Tilo Arnhold / IfT
Umweltzonen können die Luftqualität in den betroffenen Städten durchaus verbessern und damit ein aktiver Beitrag zum Gesundheitsschutz sein wie Untersuchungen unter anderem aus Leipzig gezeigt haben.
Wenn die Politik das Signal aussende, Umweltzonen seien lediglich ein „bürokratisches Monster“ ohne gesundheitlichen Nutzen, dann würde sie viele Kommunen im Stich lassen, die in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen hätten, die Luftqualität in den Städten zu verbessern.
Natürlich sei es wichtig, das Strafmaß nach Schwere der Tat abzustufen. Ein Überfahren einer roten Ampel könne die Gesundheit der Verkehrsteilnehmer viel unmittelbarer gefährden als das Fahren ohne Umweltplakette. Beides bedrohe jedoch die Gesundheit. Für die Akzeptanz von Umweltzonen und auch der Straßenverkehrsordnung sei es wichtig, der Bevölkerung klar zu machen, dass es nicht nur um Ordnung und Sicherheit sondern auch um den Schutz der Gesundheit aller gehe.
Umweltzonen sind in den letzten Wochen häufig kritisiert worden, da trotz Umweltzonen in vielen deutschen Städten die Feinstaubbelastung 2011 über den vorgeschrieben Grenzwerten lag. Dabei wird jedoch nur die Gesamtmasse an Feinstaub gemessen ohne die Zusammensetzung zu berücksichtigen. Untersuchungen aus Leipzig konnten aber zeigen, dass im ersten Jahr seit Einführung der Umweltzone der Anteil der besonders gefährlichen Rußpartikel in der Stadt um ca. 25 Prozent zurückgegangen ist. Die Grenzwerte von heute spiegeln die begrenzten Möglichkeiten vor zwei Jahrzehnten wieder, den Feinstaub zu messen. Nur sagt die Masse recht wenig über die Gefährlichkeit aus. Bei der EU wird daher momentan geprüft, ob nicht auch der schwarze Kohlenstoff gemessen werden kann. „Diese Rußpartikel tragen die giftigen Komponenten wie polyzyklisch-aromatische Kohlenwasserstoffe oder Schwermetalle mit sich. Der Ruß macht nur fünf bis zehn Prozent der Gesamtmasse aus. Daher ist die Gesamtmasse nur bedingt als Maß für die Gefährlichkeit des Feinstaubes geeignet“, erklärt Prof. Alfred Wiedensohler vom Leibniz-Institut für Troposphärenforschung (IfT).
Hohe Feinstaubwerte, wie sie vor allem bei Hochdruckwetterlagen im Winter auftreten sind ein komplexes Problem mit vielen verschiedenen Ursachen. Dazu gehören nicht nur Emissionen, die in der Stadt erzeugt worden sind, sondern auch Feinstaub, der von auswärts heran transportiert worden ist. Je nach Windrichtung ist die Luft dann sauberer oder staubiger. „An kalten Wintertagen haben wir dann sehr hohe Belastungen, die aber nicht aus der Stadt selber stammen sondern sich auf ihrem Weg durch Osteuropa nach Deutschland angesammelt und dann für hohe Hintergrundbelastungen in Deutschland sorgen“, so Wiedensohler, der dafür plädiert, an allen möglichen Stellschrauben zu drehen, um das Problem in den Griff zu bekommen. Dabei dürfen aber neben dem Verkehr auch andere Quellen nicht vergessen werden. „Immer mehr Leute heizen mir Holz. Das hat zwar einen ökologisch guten Ruf, kann aber bei nicht sachgerechter Verbrennung eine Menge Feinstaub erzeugen“, unterstreicht Prof. Hartmut Herrmann vom IfT. „Auch hier werden Feinstaubfilter gebraucht, sonst kann uns Smog drohen wie ihn unsere Nachbarn in Tschechien und Polen inzwischen mehre Wochen pro Winter haben seit die gestiegenen Brennstoffpreise immer mehr Leute nach „alternativen Heizmaterial“ greifen lassen.“ Die Fortschritte in einem Bereich sollten nicht durch Rückschritte in anderen Bereichen zerstört werden. Wenn alle dagegen mit den Fingern nur auf die anderen zeigen ohne selbst aktiv zu werden, ist das Feinstaubproblem nicht in den Griff zu bekommen.
Wie wichtig die Bekämpfung von Feinstaub ist wird durch eine Studie unterstrichen, die die Einsätze des Rettungsdienstes in Leipzig ausgewertet hat. Dazu verglichen die Forscher ein Jahr lang alle knapp 24.000 Notfalleinsätze mit Daten zur Feinstaubbelastung in der Stadt. Es sei im öffentlichen Interesse notwendig, Möglichkeiten zur Reduzierung dieser Art von gesundheitsschädlichen Partikeln zu finden, schrieben Leipziger Wissenschaftler 2011 im Fachmagazin „Science of the Total Environment“. Umweltzonen könnten eine Maßnahme dazu sein, da Feinstaubpartikel das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen und besonders zu Blutdruckproblemen führen. Über zwei Drittel der Notfalleinsätze hatten ihre Ursache in Herz-Kreislauf- und in Atemwegserkrankungen. Die genauere Auswertung ergab, dass auch die Anzahl der ultrafeinen Partikeln (kleiner als 100 Nanometer) einen großen Einfluss hat. Bereits ein Anstieg der Anzahl dieser sehr kleinen Partikel um 1.000 pro Kubikzentimeter führte zu etwa fünf Prozent mehr Notfalleinsätzen wegen einer plötzlich auftretenden Fehlregulation des Blutdrucks (so genannte hypertensive Krise). Die mittlere Konzentration dieser Partikel lag im Beobachtungszeitraum in Leipzig aber viel höher – bei über 12.000 pro Kubikzentimeter – und kann an stark befahrenen Straßen auch in der Größenordnung von 100.000 liegen.