Gesetz über die Abscheidung, den Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in tiefen Gesteinsschichten (Carbon Capture and Storage)
Aktuell:
September 2011: Letzte Entscheidung zum CCS-Gesetz soll am 23.09.11 im Bundesrat getroffen werden
Nach Vorstellung des Bundestages soll die CCS-Technologie zunächst bis 2017 erprobt und zu diesem Zweck CO2 in unterirdische Speicher einlagert werden. Eine Ausstiegsklausel könnte es anschließend betroffenen Ländern möglich machen, CCS-Projekte zu stoppen. Ein Rechtsgutachten belegt jedoch, dass dieses Veto ggf. nicht ziehen wird.
- Rechtsgutachten, das besagt, dass Länderklausel im CCS-Gesetz möglicherweise nicht anwendbar ist. (September 2011)
- Gesetzentwurf vom 14. Februar 2011 (PDF)
Am 21.02.2011 war Carstensen, MP von Schleswig-Holstein, in Berlin, um ein Veto der Länder im Gesetz zu verankern. Das wurde ihm so nicht zugestanden. Dann wurde von Juristen um Formulierungen gerungen, um die Länder zufrieden zu stellen - Der Gesetzentwurf als digitale Bundestagsdrucksache in der Fassung vom 27.04.2009
- Öffentliche Anhörung des Umweltausschusses am 25. Mai 2009
- Ende Juni 2009 wird das Gesetz vorerst gekippt – ausgerechnet von CDU/CSU
- Alles spricht dafür, dass CDU/CSU das unpopuläre Gesetz lediglich verschieben will, um es dann nach der Bundestagswahl in der neuen Legislaturperiode zu beschließen. SPD und andere werfen der CDU Wählertäuschung vor.
- CDU und FDP legen am 14.07.2010 den Gesetzentwurf erneut vor, um der Kohlelobby das Feigenblatt und die Subventionen sichern zu können.
- Im November 2010 soll das Gesetz verabschiedet werden. Daraus wird aber wieder nichts, denn die Länder fürchten um Wählerstimmen.
Materialsammlung
Stand: September 2011




