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Wattenmeer: es liegt noch vieles im Argen – Anpassung an Klimawandel ist notwendig

Donnerstag 11. März 2010 von birdfish

Die bevorstehende Konferenz der Anrainerstaaten des Wattenmeeres am 17. und 18. März auf Sylt hat nicht nur Grund zum Feiern.

Kind im Watt
Kind im Watt – (c) Ingwer Hansen

Auch nach Anerkennung des Wattenmeeres als Weltnaturerbe durch die UNESCO sieht der WWF viele ungelöste Probleme.  Es drohe eine weitere Industrialisierung des Wattenmeeres durch Kohlekraftwerke, Ölförderung und übertriebenen Hafenausbau. Die Fischerei auf Muscheln und Krabben sei noch nicht naturverträglich. Das Risiko von großen Schiffsunfällen mit dem Austritt von Öl oder Chemikalien wachse. Und der durch den Klimawandel beschleunigt ansteigende Meeresspiegel bedrohe das Wattenmeer auf lange Sicht sogar in seiner Substanz. Der Bundestag müsse deshalb wichtige Weichen für die Zukunft des Wattenmeeres stellen.

„Wir müssen heute beginnen, die Anpassung des Wattenmeeres an den Klimawandel vorzubereiten“ sagte Hans-Ulrich Rösner, Projektleiter Wattenmeer beim WWF Deutschland. „Dazu brauchen wir Forschungsarbeiten und Pilotprojekte, die zeigen, wie der künftige Schutz der Menschen vor Sturmfluten mit dem Erhalt der einmaligen Wattenmeerlandschaft auch bei steigendem Meeresspiegel in Einklang gebracht werden kann.“

Besonders kurz greifen die Konferenzvorbereitungen beim Thema Schiffssicherheit. Auch weiterhin soll das von der Internationalen Schifffahrtsorganisation im Jahr 2002 ausgewiesene „Besonders Empfindliche Meeresgebiet“ (PSSA) nur das Wattenmeer selbst umfassen -  ausgerechnet die Schifffahrtsrouten bleiben ausgenommen. „Die Schifffahrts- und Umweltministerien müssen endlich miteinander ins Gespräch kommen. Wir brauchen ein gemeinsames Konzept zur Vorbeugung gegen Schiffsunfälle, um die einmalige Wattenmeer-Natur, aber auch die Tourismuswirtschaft an der Nordsee vor den Folgen von Öl- und Chemikalienaustrittten schützen zu können“ fordert Rösner.

Beim Thema Bildung drohen bei der Wattenmeerkonferenz sogar Rückschritte. Zwar haben die drei Wattenmeerstaaten in den letzten Jahren mit der „Internationalen Wattenmeerschule“ ein vorbildliches Programm entwickelt. Mit ihm wurden Klassenfahrten in das Wattenmeer der Nachbarländer unterstützt und zahlreiche Hilfestellungen für die Informations- und Bildungsarbeit im Wattenmeer entwickelt. Ein ganzes Netzwerk von Infozentren in Dänemark, Deutschland und den Niederlanden kann so erfolgreicher arbeiten. „Doch ausgerechnet kurz nach der Anerkennung als Weltnaturerbe, die doch eigentlich ein Mehr an Bildungsarbeit erfordert, droht nun die finanzielle Aushungerung,“ sagt Rösner. „Der WWF fordert von der Wattenmeerkonferenz eine Fortsetzung und Ausweitung der Aktivitäten der Internationalen Wattenmeerschule.“

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UBA verzeichnet in Deutschland stärksten Emissionsrückgang seit Staatsgründung

Mittwoch 10. März 2010 von birdfish

Der stärkste Emissionsrückgang seit Gründung der Bundesrepublik wird der Wirtschaftskrise zugeschrieben.

Kohlekraftwerke haben hohe Emissionswerte
Kohlekraftwerke haben großen Anteil an den Emissionen – (c) Rolf van Melis / Pixelio

Der Gesamtausstoß aller Treibhausgase ist in Deutschland nach ersten Berechnungen des Umweltbundesamtes (UBA) im Jahr 2009 gegenüber 2008 um etwa 80 Millionen Tonnen gesunken (minus 8,4 Prozent). Gegenüber 1990 hat Deutschland seine Treibhausgasemissionen bis Ende 2009 danach um 28,7 Prozent gesenkt. Insbesondere im Industriebereich und im verarbeitenden Gewerbe gingen die Emissionen um 20 Prozent zurück.
Bundesumweltminister Norbert Röttgen erklärte hierzu: “Der Rückgang der Emissionen liegt vor allem an der Wirtschaftskrise. Unser Ziel heißt jedoch Wachstum durch Klimaschutz. Deswegen werden wir den Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Förderung der Energieeffizienz weiter forcieren, denn nur dies garantiert dauerhaften Klimaschutz und fördert zugleich das Wirtschaftswachstum.”

In Anbetracht dieser Auswirkungen der ökonomischen Krise ist die Beachtung des Klimaschutzes bei allen Maßnahmen zum wirtschaftlichen Wiederaufschwung besonders bedeutsam. UBA-Präsident Jochen Flasbarth erklärte dazu: “Gerade dieser überproportionale Rückgang sollte auch als Chance genutzt werden. Wir müssen bei der wiederanspringenden Wirtschaftsentwicklung den Treibhausgasausstoß noch stärker vom Energieverbrauch entkoppeln. Der Rückgang der Energienachfrage zeigt ja, wie stark Energieeinsparung wirken könnte. Nur durch die Umsetzung der beschlossenen sowie weiterer effizienzsteigernden und emissionssenkenden Maßnahmen der Klima- und Energiepolitik kann ein deutlicher Wiederanstieg der Emissionen beim Überwinden der ökonomischen Krise vermieden und somit das Ziel der Bundesregierung – Minderung der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent bis 2020 – erreicht werden.” Dies betreffe alle Bereiche – die Effizienzsteigerungen, den Ausbau der Nutzung der erneuerbaren Energieträger, Gebäudesanierung sowie weitere konkrete Minderungsmaßnahmen.
Der stärkste Rückgang der Treibhausgasemissionen seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland ist in deutlicher Ausprägung durch den Industriebereich, vor allem der energieintensiven Branchen, verursacht. Durch einen deutlichen Rückgang der Stromnachfrage aus der Industrie gingen die Emissionen aus der Stromerzeugung der öffentlichen Versorgung ebenfalls stark zurück. Bei den CO2-Emissionen aus Haushalten sowie aus dem Gewerbe-, Handel-, Dienstleistungs-sektor zeigen sich die Auswirkungen der wirtschaftlichen Krise nicht oder nur in geringem Umfang. Die “Abwrackprämie” für alte Pkw hatte im Jahr 2009 kaum einen Effekt auf die im Verkehrsbereich verursachten Treibhausgasemissionen.

Entscheidend für den deutlichen Rückgang waren die Kohlendioxid-Emissionen: Sie sanken um 68 Millionen Tonnen (minus 8,2 Prozent) – und damit stärker als der Primärenergieverbrauch, der insgesamt um 6,5 Prozent zurückging. Der Energieverbrauch der emissionsrelevanten Brenn- und Kraftstoffe sank um 7,3 Prozent. Die gegenüber dem sinkenden Primärenergieverbrauch stärkere CO2-Minderung ist auf Verschiebungen im Mix der eingesetzten Brennstoffe zurückzuführen (überproportionaler Rückgang im Bereich der Steinkohlen mit 18,1 Prozent). Mit etwa 87 Prozent hat CO2 auch 2009 unverändert den größten Anteil an den deutschen Treibhausgasemissionen.
Die CO2-Emission aus der Nutzung von Braunkohle sank insgesamt um 3,2 Prozent. Der größte Teil der Emissionsrückgänge entfällt auf die Kraftwerke der öffentlichen Versorgung. Wegen der stark rückläufigen wirtschaftlichen Aktivitäten ist der Einsatz von Braunkohle in der Industrie ebenfalls zurückgegangen. Dagegen hat der Briketteinsatz in den kleinen Feuerungen u.a. der Haushalte aufgrund der kühlen Witterung erneut zugenommen.
Den stärksten Rückgang von allen Energieträgern verzeichnen die Steinkohlen. Dieser Brennstoff verursacht sehr hohe CO2-Emissionen und beeinflusst damit maßgeblich den Gesamttrend. Die größte Minderung erfolgt hier konjunkturbedingt in der Stahlerzeugung sowie im Bereich Sonstige Industriewärmeerzeugung. Auch die Stromerzeugung aus Steinkohle sank mit 12,5 Prozent deutlich. Der Rückgang ist insbesondere im Bereich Industrie und weniger ausgeprägt in der öffentlichen Energieversorgung zu verzeichnen. Bei den Haushalten und Kleinverbrauchern kam es dagegen witterungsbedingt zu einer leichten Zunahme des Steinkohleeinsatzes.
Die Emissionen aus der Nutzung von Erdgas sanken aufgrund von Produktionsrückgängen am deutlichsten im Industriebereich. Sie gingen insgesamt um etwas über neun Prozent zurück und erstmalig seit 1994 sank die Stromerzeugung aus Erdgas. Auch bei diesem Brennstoff verzeichneten die Emissionen aus Haushalten und Kleinverbrauchern aufgrund der Witterung einen leichten Zuwachs.
Die Kohlendioxid-Emission aus der Nutzung von Mineralölen ist um 4,3 Prozent zurückgegangen. Hier stagnierte der Heizölverbrauch bei den Haushalten. Beim Verkehr und den Kleinverbrauchern kam es zu einer geringfügigen Senkung. Die CO2-Emissionen aus flüssigen Kraftstoffen gingen nur unwesentlich um etwa 0,3 Prozent zurück. Die Stromerzeugung aus Mineralöl verzeichnet als einziger fossiler Energieträger eine leichte Zunahme wegen eines höheren Einsatzes zur Spitzenlasterzeugung. Der Eigenverbrauch der Raffinerien ist dagegen wegen der geringeren Auslastung deutlich zurückgegangen. Der größte Emissionsrückgang erfolgte konjunkturbedingt im Industriebereich.
Die Strombereitstellung aus Erneuerbaren Energien (EE) erreichte 2009 trotz weiteren Ausbaus aufgrund eines unterdurchschnittlichen Windjahres nur das Niveau des Vorjahres. Der Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch ist jedoch insbesondere wegen des Rückgangs des gesamten Stromverbrauchs leicht gestiegen. Detaillierte Schätzungen zur EE-Bilanz für 2009 werden durch das Bundesumweltministerium Mitte März auf Grundlage von Arbeiten der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik veröffentlicht.
Methan und Lachgas tragen 2009 jeweils etwa zu 5,5 Prozent zu den Gesamtemissionen an Treibhausgasen bei. Weitere zwei Prozent werden durch die fluorierten Gase verursacht.
Die Gesamtemissionen von Methan sanken 2009 leicht um etwas über drei Prozent. Dies ist im Wesentlichen auf die anhaltenden Minderungen im Bereich der Abfallbehandlung sowie die konjunkturellen Rückgänge im Energie- und Prozessbereich zurückzuführen. Die Methan-Emissionen in der Landwirtschaft blieben unverändert.
Beim Lachgas, das vor allem in der Landwirtschaft durch Düngung und in der Chemischen Industrie entsteht, sanken die Emissionen durch den deutlichen Rückgang beim Einsatz mineralischer Dünger gegenüber dem Vorjahr um 15 Prozent beziehungsweise durch die vorgenannten Auswirkungen der ökonomischen Krise.
Die Emissionen der fluorierten Klimagase (Perfluorkohlenstoffe (PFC), Hexafluorkohlenstoffe (HFC), Schwefelhexafluorid) entwickelten sich unterschiedlich: Während die Emissionen der PFC nahezu unverändert blieben, stiegen die HFC-Emissionen durch den verstärkten Einsatz im Be-reich der Kälteerzeugung um 2,5 Prozent. Die Emissionen von Schwefelhexafluorid, das vor allem als Isoliergas Verwendung findet, stiegen um 1,9 Prozent. Der Anstieg geht vor allem auf die zu-nehmende Entsorgung alter Schallschutzfenster zurück, bei deren Zerstörung das Isoliergas austritt.
Die Berechnungen des UBA basieren auf den detaillierten Treibhausgasinventaren für das Jahr 2008 sowie Angaben der Veröffentlichungen zum “Energieverbrauch in Deutschland 2009″ der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen und zum “Bruttoinlandsprodukt 2009 für Deutschland” des Statistischen Bundesamtes sowie Verbandsinformationen, Expertenbefragungen und Experten-schätzungen. Erstmalig wurde dabei zeitnah aus auf Expertenbefragungen und -schätzungen beruhenden Angaben die Entwicklung in einzelnen Quellgruppen abgeleitet. Das UBA ermittelte die Emissionen mit Hilfe vereinfachter modellhafter Berechnungsverfahren. Zeitnahe Aktualität geht dabei zu Lasten der Genauigkeit der Angaben.
Die Aussagen zu CO2-Emissionen der verschiedenen Emittentengruppen – die hier als Orientierung mit angegeben sind – können voraussichtlich erst nach Veröffentlichung detaillierter Angaben zum Energieverbrauch Mitte dieses Jahres in ihrer Genauigkeit verbessert werden. Eine erste Validierung der CO2-Emissionen kann die wie im Vorjahr Anfang April vorgesehene Veröffentlichung der Emissionsdaten emissionshandelspflichtiger Anlagen liefern.

Tabellarische Übersicht zu den Emissionsquellen und Daten (PDF)

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Neue Verordnung über die Grenzwerte von Feinstaubemissionen tritt in Kürze in Kraft

Mittwoch 10. März 2010 von birdfish

Feinstaub verkürzt nach Studien der WHO die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland um etwa zehn Monate.

Neue Grenzwerte für Kleinfeuerungsanlagen
Ende März gelten für Kleinfeuerungsanalgen neue Emissionsgrenzwerte – (c) Fraunhofer UMSICHT

Vom Menschen erzeugter Feinstaub muss deutlich reduziert werden. 2004 übertrafen erstmals die Emissionen aus Haushaltsheizungen die des Straßenverkehrs. Für Öfen und Kamine in Privathaushalten verabschiedete der Bundestag neue Grenzwerte zum Feinstaubausstoß. Die Verordnung tritt Ende März in Kraft. Was das für Hersteller und Betreiber von Kleinfeuerungsanlagen bedeutet, war Thema eines Workshops bei Fraunhofer UMSICHT. Als Institut mit umwelttechnischem Hintergrund, das im Bereich der Feinstaubreduktion forscht, macht sich das Institut für die öffentliche Meinungsbildung stark.

4,5 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen sind in Deutschland akut betroffen

Von der Novellierung der ersten Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) sind rund 14 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen und 0,7 Mio. Heizungsanlagen für feste Brennstoffe in Deutschland betroffen. Wovon 4,5 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen akut von einer Nachrüstung oder einem Austausch betroffen sein werden. In der novellierten Verordnung wird festgelegt, unter welchen Bedingungen Kamin- und Kachelöfen, Herde und offene Kamine betrieben werden dürfen. Sie enthält zudem eine genaue Liste mit allen Brennstoffen, die in den Anlagen verbrannt werden dürfen.

Ziel der Novelle und Timing

Vorrangiges Ziel der Novellierung ist es, die Emissionsgrenzwerte von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe über Sanierungsregelungen dem heutigen Stand der Technik anzupassen. Als zentrale Punkte gelten die Neuregelung der Grenzwerte für alle Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe und die Sanierungsregelung für bestehende Einzelraumfeuerungen und zentrale Heizungsanlagen.

Die Verordnung wurde am 03. Dezember 2009 im Bundestag verabschiedet und ist am 01. Februar 2010 im Bundesgesetzblatt 2010 Teil I Nr. 4, Seite 38 veröffentlich worden . Am 22. März 2010, sieben Wochen nach der Publikation im Bundesgesetzblatt, tritt die Verordnung in Kraft.

Bedeutung für Herstellung und Betreiber von Kleinfeuerungsanlagen

Was dies für Hersteller und Betreiber von Kleinfeuerungsanlagen bedeutet, war am Tag der Verabschiedung der Verordnung Thema bei Fraunhofer UMSICHT. Als Institut mit umwelttechnischem Hintergrund, das im Bereich der Feinstaubreduktion forscht, macht sich das Oberhausener Institut für die öffentliche Meinungsbildung stark und bietet mit seiner Veranstaltungsreihe “UMSICHT: Zur Sache” seit 10 Jahren Workshops an, die wissenschaftlich-technische Sachverhalte verständlich erläutern.

Die Ergebnisse des Workshops sind nachfolgend zusammengefasst.

1. BImSchV – KONSEQUENZEN DER NEUEN REGELUNGEN

Als erster Referent zeigte Dipl.-Ing. Hans-Peter Ewens, zuständig im Referat Anlagenbezogene Luftreinhaltung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für die Novelle der 1. BImSchV, die Konsequenzen der neuen Regelungen auf.

Kleine und mittlere Festbrennstofffeuerungsanlagen der Haushalte und Kleinverbraucher sind eine bedeutende Quelle für besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Feinstaub und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Rund 97 % des Gesamtstaubs aus Kaminen und Öfen besteht aus Feinstaub.

Ewens stellte dar, dass rund 17 % der deutschen Haushalte über Möglichkeiten der Holzverbrennung verfügen. In Privathaushalten werden jährlich rund 14 Mio. m³ Waldholz zur Wärmeerzeugung genutzt, dies entspricht etwa 1/3 des jährlichen Holzeinschlages. Die Tatsache, dass die private Holznutzung seit dem Jahr 2000 um rund 60 bis 80 % gestiegen ist, führte dazu, dass erstmals im Jahr 2004 mehr Emissionen aus Haushaltsheizungen als aus Abgase des Straßenverkehrs stammten.

Hauptverursacher von Feinstäuben

Hauptverursacher von Feinstäuben sind Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe (> 50% vor 1988 aufgestellt), neue Einzelraumfeuerstätten mit schlechter Feuerungstechnik und alte Scheitholzfeuerungsanlagen.

Als Faustfaktor gelte dabei, dass mit steigendem Alter der Anlagen die Feinstaubemission wachse. Berechnungen des HKI Industrieverband Haus-, Heiz und Küchentechnik e.V. aus dem Jahr 2007 zeigen, dass die rund 2,2 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen, die zwischen 1976 und 1985 aufgestellt wurden, mit rund 5 700 t Feinstaub pro Jahr deutlich mehr Feinstaub erzeugen als die rund 5,5 Mio. Anlagen, die zwischen 1996-2005 aufgestellt wurden, deren Feinstaubproduktion bei 2 300 t/Jahr liegt.

Vorrangiges Ziel der Novellierung der ersten Verordnung des BundesImmissionsschutzgesetzes sei es deshalb, die Emissionsgrenzwerte von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe dem heutigen Stand der Technik anzupassen. In der Verordnung wird u.a. festgelegt, unter welchen Bedingungen Kamin- und Kachelöfen, Herde und offene Kamine betrieben werden dürfen. Als zentrale Punkte der 1. BImSchV gelten die Neuregelung der Grenzwerte für alle Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe und die Sanierungsregelung für bestehende Einzelraumfeuerungen und zentrale Heizungsanlagen.

Stufenweise Einführung neuer Emissionsgrenzwerte

Die Einführung neuer Emissionsgrenzwerte für Staub und CO erfolgt in zwei Stufen. Die erste Stufe gilt ab dem Inkrafttreten der Verordnung. Der Staubgrenzwert liegt nicht mehr bei 0,15 g/m³, sondern bei 0,06 g/m³ für Pelletfeuerungen und bei 0,1 g/m³ bei allen übrigen Anlagen. Kohlefeuerungen müssen einen Grenzwert von 0,09 g/m³ einhalten. Der CO-Grenzwert orientiert sich an der Größe der Anlage und der Art des Brennstoffs und wurde von 0,5 bis 4 g/m³ auf 0,3 bis 1,0 g/m³ gesenkt. Die zweite Stufe wird für Anlagen gelten, die nach dem 31.12.2014 errichtet werden. Eine Ausnahme wurde für Anlagen gemacht, die Scheitholz als Brennstoff einsetzen. Die zweite Stufe gilt hier erst 2 Jahre später. Generell müssen in der zweiten Stufe der Verordnung alle Feuerungen einen Staubgrenzwert von 0,02 g/m³ und einen CO-Grenzwert von 0,4 g/m³ bzw. 0,3 g/m³ einhalten. Für Einzelraumfeuerungen gibt es gesonderte Grenzwerte für die erste und zweite Stufe. Die genauen Grenzwerte und weitere Bestimmungen sind der Homepage des BMU zu entnehmen.

Übergangsregelungen

Für bereits bestehende Anlagen für feste Brennstoffe, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen, gelten Übergangsregelungen zur Erreichung der Grenzwerte der ersten Stufe. In der Regel haben bestehende Anlagen einen Bestandsschutz von mindestens 20 Jahren nach Errichtung bis sie die neuen Grenzwerte der ersten Stufe einhalten müssen. Bis dahin gelten die bisherigen Grenzwerte für Anlagen mit mehr als 15 kW Nennwärmeleistung. Für Anlagen, die behandeltes Holz, Stroh und Getreide verbrennen, gelten gesonderte Grenzwerte. Die Einhaltung der Grenzwerte muss bis zum 31.12.2011 von einem Schornsteinfeger nachgewiesen werden. Für Einzelraumfeuerungen für feste Brennstoffe ist der Übergang gesondert geregelt. Bis zum 31.12.2013 muss entweder durch eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers oder durch eine Vor-Ort-Messung des Schornsteinfegers nachgewiesen werden, dass die Feuerung Grenzwerte von 150 mg/m³ Staub und 4 g/m³ Kohlenmonoxid einhalten kann. Ist der Nachweis nicht möglich, muss die Anlage zu einem vorgeschriebenen Datum (in Abhängigkeit ihrer Errichtung) mit einer bauartzugelassenen Einrichtung zur Staubreduzierung nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden.

Uneingeschränkten Bestandschutz haben nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen, die ausschließlich der Zubereitung von Speisen dienen und jeweils eine Nennwärmeleistung unter 15 Kilowatt haben. Sie gelten zudem nicht für Einzelraumfeuerungsanlagen, die ausschließlich zur Wärmeerzeugung genutzt werden, für Badeöfen, für offene Kamine sowie für Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 01. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden.

Akut wären in Deutschland 4,5 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen von einer Nachrüstung oder einem Austausch betroffen.

Weiterhin erläuterte Ewens, dass der Geltungsbereich für zentrale Heizungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von 15 kW auf 4 kW gesenkt wurde. Zudem wurde erstmalig Getreide als Regelbrennstoff aufgenommen sowie durch eine Öffnungsklausel die Möglichkeit geschaffen, neue Brennstoffe auf Basis Nachwachsender Rohstoffe zur Energieerzeugung zu nutzen. Voraussetzung ist, dass der Brennstoff genormten Qualitätsanforderungen entspricht und die durch die Verbrennung entstehenden Emissionen vorgeschriebene Grenzwerte nicht überschreiten.

Definition der Schornsteinfegerarbeiten

Zudem definiert die Novelle die Schornsteinfegerarbeiten von Festbrennstoffanlagen. Danach besteht für Heizungsanlagen eine Beratungspflicht für Betreiber. Neue Heizungsanlagen ? 4 kW müssen bei Inbetriebnahme und anschließend alle 2 Jahre überwacht werden. Auch bestehende Heizungsanlagen sind zu überwachen. Zudem muss die Holzfeuchte bei erstmaliger Inbetriebnahme und wiederkehrend durch den Schornsteinfeger überprüft werden.

Bei Einzelraumfeuerungsanlagen besteht ebenso eine Beratungspflicht für Betreiber. Bei der Feuerstättenschau für neue und bestehende Anlagen müssen sie auf ihren technischen Zustand überprüft werden, ebenso ist auch hier die Holzfeuchte bei erstmaliger Inbetriebnahme und wiederkehrend zu überprüfen.

Zudem verlängern sich die Prüfintervalle für Öl- und Gasheizungen auf 3 Jahre für Anlagen, die weniger als 12 Jahre betrieben werden, bzw. auf 2 Jahre für Anlagen, die über 12 Jahre betrieben werden. Zudem wird die Grenze überwachungspflichtiger Öl- und Gasheizungen von 11 kW auf 4 kW gesenkt.

CHANCEN UND RISIKEN DER NEUEN VERORDNUNG AUS SICHT EINES OFENBAUERS

Dipl.-Ing. Uwe Striegler, Mitglied des EFA-Vorstandes ist Fachgruppenleiter für den Bereich Kaminöfen und bei der Fa. Hark GmbH & Co. KG verantwortlich für Einkauf und Entwicklung von Kaminen und Kaminöfen. Er schilderte die Chancen und Risiken der neuen Verordnung aus der Sicht eines Ofenbauers und machte deutlich, dass die Kosten der technischen Umrüstung für den Endkunden bisher noch nicht abschätzbar seien. Es gäbe bereits einige Lösungen mit großen Preisspannen auf dem Markt, wie z.B. den kostengünstigen Feinstaubkeramikfilter der Fa. Hark oder andere wesentlich aufwendigere Systeme.

Anmerkung der Redaktion: Die Bundesregierung geht davon aus, dass “auf die Verbraucher keine großen Kosten zukommen. Wer erstmalig eine Kleinfeuerungsanlage errichte, habe nur mit geringfügigen Mehrkosten zu rechnen, heißt es in der Verordnung. Für Betreiber von Altanlagen würden sich die Kosten einmalig auf schätzungsweise 100 bis 500 Euro im Durchschnitt belaufen”.

Striegler befürchte weiter, dass den Herstellern erhebliche Kosten durch Konstruktion, Prüfverfahren, Geräteprüfungen, Logistik etc. entstehen. Weiterhin sieht der Ofenbauer Schwierigkeiten in der Realisierung von Emissionsschutzmaßnahmen, da es aufgrund der Formenvielfalt der Ofenkörper und der Geometrie der Feuerräume schwierig bzw. teilweise nicht möglich sei, einen Feinstaubfilter einzubauen. Aufgrund dessen setze die Fa. Hark auf die Entwicklung neuer Feuerräume und neuer Filtertechnik. Für den nachträglichen Anschluss eines Filtersystems werden derzeit die Zulassungsgrundsätze erarbeitet.

TECHNISCHE MÖGLICHKEITEN ZUR REDUZIERUNG VON FEINSTAUBEMISSIONEN AUS HOLZFEUERUNGSANLAGEN

Dipl.-Ing. Volker Lenz, Bereichsleiter Biomasseverbrennung am Deutschen BiomasseForschungs-Zentrum gemeinnützige GmbH, Leipzig beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit praktischen Maßnahmen zur Unterstützung eines verstärkten Einsatzes von Holzfeuerungsanlagen sowie der Untersuchung von Feinstaubemissionen und Minderungsmöglichkeiten bei Feuerungsanlagen für Biobrennstoffe. In seinem Vortrag betrachtete Lenz die technischen Möglichkeiten zur Reduzierung von Feinstaubemissionen aus Holzfeuerungsanlagen.

Er zeigte auf, dass neben der hohen Menge besonders kleiner Partikel, 89% der Partikel im Abgas von Kaminöfen sind kleiner als 1 µm, die unvollständige Verbrennung und die Emission polychlorierter Kohlenwasserstoffe (PAK) zu den kritischen Aspekten bei der Emission aus Holzöfen zählen.

Hauptfaktoren, die die Feinstaubemission beeinflussen

Drei Hauptfaktoren beeinflussen laut Lenz die Feinstaubemission: die Brennstoffe selbst, die Verbrennungsbedingungen sowie die technische Reduzierung vor Schornsteinaustritten.

Anhand technischer Merkmale marktüblicher Öfen für Scheitholz demonstrierte der Referent eindrucksvoll, an welchen Stellen der Betrieb von Scheitholzöfen Optimierungspotenzial bietet. Die manuelle Beschickung hat Glutbettstörungen zur Folge, die manuelle Luftregelung kann zu Bedienfehlern führen, der Naturzug wiederum bringt große Schwankungen beim Zug und damit Verbrennungsstörungen mit sich. Die vom Kunden aufgrund optischer Aspekte meist bevorzugte große Sichtscheibe wird erkauft mit Wärmeverlusten in der Brennkammer. Der obere Abbrand im Scheitholzofen führt zu ungleichmäßiger Verbrennung. Oft sind Kamine im privaten Bereich zudem überdimensioniert wodurch “Wegkühlen” und “Quälfeuer” an der Tagesordnung sind.

Technische Möglichkeiten, um Emissionen zu mindern

Anschließend führte Lenz die technischen Möglichkeiten auf, die Emissionen von Öfen zu mindern. Er empfahl, viel Wert auf eine konsequente Qualitätskontrolle der Brennstoffe zu legen. RAL Gütezeichen von Holzbrennstoffen und Holzpellets wären gute Kenngrößen. Da die Scheitgröße und der Feuchtegehalt des Holzes großen Einfluss auf die Staubemission haben, empfahl Lenz eine mittlere Scheitgröße sowie eine Holzfeuchte unter 20%.

Wärmeverluste der Sichtscheiben seien künftig durch die Entwicklung von Spezialgläsern zu reduzieren. Weiterhin sei eine Überladung des Ofens leicht zu vermeiden, indem maximale Beladungshöhen gekennzeichnet und die Brennkammer entsprechend eingeschnürt würden. Die Fehlbedienung der Luftregelung im Kaminofen sei über eine kontrollierte Luftregelung auszuschließen. Eine falsche Stellung der Luftklappen im Kaminofen beeinflusst nicht nur die Feinstaubemission negativ, sondern erhöht zudem den Ausstoß an PAK deutlich. Aktive Luftregelung bei Einzelfeuerstätten mit Nebenluftklappe oder der Steuerung von Primär- und Sekundärluft böten hier Lösungsansätze.

Aktuelle Ofenkonzepte, die u.a. mit einer automatisierten Brennstoffzufuhr und mit einem unteren Abbrand arbeiten, seien derzeit in der Entwicklung und Verbesserung.

Eine Auslastungsverbesserung durch die Einbindung des Ofens ins Heiznetz sowie eine Effizienzverbesserung durch Öfen mit Wassertaschen und Einbindung ins Heizsystem wären häufig sinnvoll.

Sekundäre Emissionsminderungsansätze wie filternde Abscheider (z.B. Gewebefilter und Keramikfilter), elektrostatische Abscheider, Abgaskondensation (Wärmeübertrager), Wäscher (Füllkörperkolonnen und Sprühwäscher), katalytisch wirkende Filter (Vollmetallkatalysatoren, Wandstromfilter, Filterkerzen, Gewebefilter) und Kombinationsaggregate (z.B. Nass-E-Filter und Wäscher) vervollständigten die Palette der technischen Möglichkeiten zur Emissionsminderung bei Holzöfen.

Seine Ziele fasste Lenz in drei Punkten zusammen: Er wünsche sich 1. praxisnähere Prüfregelungen, 2. Verbrennungsqualitäten ähnlich wie bei Stückholzvergaserkesseln und 3. Feinstaubemissionen kleiner 10 mg/Nm³.

Die Praxisrelevanz zeige, dass die Novellierung der 1. BImSchV nur der erste Schritt in die richtige Richtung sein könne, weshalb Lenz sich am Ende seines Vortrags weiterreichende politische Vorgaben wünschte.

FEINSTAUBREDUZIERUNG MIT EINEM INNOVATIVEN FILTERSYSTEM

Entsorgungsingenieurin Esther Stahl ist wissenschaftliche Mitarbeiter bei Fraunhofer UMSICHT. In ihrer Promotion beschäftigt sie sich mit den Einsatzmöglichkeiten metallischer Mikrosiebe zur Gasreinigung am Beispiel der Feinentstaubung von Holzfeuerungsabgasen.

In ihrem Vortrag stellte sie die Ergebnisse eines kürzlich abgeschlossenen Forschungsprojekts vor, das die Entwicklung eines innovativen Filtersystems zur Reduzierung gesundheitsrelevanter Emissionen von Biomassefeuerungen zum Ziel hatte.

Neben Feinstaub auch Teere gesundheitlich relevant

Stahl erläuterte, dass neben den Emissionen von festen Feinstaubpartikeln, je nach Güte der Verbrennung und weiteren Einflussfaktoren, auch Teere in relevanten Mengen entstehen, die ein ganz wesentliches Gesundheitsgefährdungspotenzial aufweisen. Bei der Feinstaubmessung oder bei vielen Abscheidesystemen wird diese Stoffgruppe jedoch nur unzureichend erfasst, da ein Großteil der Einzelkomponenten bei den vorliegenden Temperaturen direkt hinter der Feuerung noch gasförmig ist.

Ziel des Forschungsvorhabens war daher die Entwicklung eines Sekundärentstaubungsverfahrens mit dem gesundheitsrelevante Partikel und Stoffe gezielt aus dem Abgasstrom von Holzfeuerungsanlagen entfernt werden können. Dadurch sollen künftige Staubgrenzwerte eingehalten werden. Der Fokus liegt auf größeren Anlagen zur biogenen Festbrennstoffverbrennung zwischen 30-500 kWth, die mit diesem System nachgerüstet werden könnten.

Oberflächenfilter und Rauchgaswäscher kombinieren

Der Lösungsansatz besteht in der Kombination zweier innovativer Verfahren aus der Verfahrenstechnik (Oberflächenfilter und Rauchgaswäscher) zur optimalen Entfernung sämtlicher Feinstaubbestandteile (Asche, Ruß und Teer) aus dem Abgasstrom. Eine Abscheidung mineralischer Abgasbestandteile wird durch innovative metallische Mikrosiebe erreicht, die weitgehend temperatur- und korrosionsbeständig sind. Aufgrund ihrer Isoporen gewährleisten die Mikrosiebe einen direkten Rückhalt der Feinstaubpartikel an der Sieboberfläche. Zudem besteht nur eine sehr geringe Gefahr der inneren Verblockung des Filtermediums. Das Wäschersystem wird mit einem organischen Lösemittel betrieben, das im Abgasstrom enthaltende Teere fast vollständig absorbiert.

Abscheidegrade von über 90% erreichbar

Stahl stellte die Entwicklungsschritte der einzelnen Verfahren (Mikrosiebfilter und Wäscher) von der Konzeption bis zur Erprobung und Optimierung an einem einfachen Holzofen und einer 200 kW-Hackschnitzelanlage vor. Zentrale Punkte seien die erzielten Staubabscheidegrade (masse- und anzahlbezogen), der Verlauf des Differenzdrucks und die Teerabscheidung. Mit dem Gesamtsystem, bei Verwendung beider Filter hintereinander, konnten nach einer sehr kurzen Betriebszeit von einer halben Stunde anzahlbezogene Abscheidegrade von über 90 % erreicht werden. Die Staubreingaskonzentration lag im Mittel bei 19 mg/Nm³, mit sehr geringen Schwankungsbreiten.

Das entwickelte System zeichnet sich durch eine hohe Feinstaubabscheidung aus, die flexibel an bestehende Feuerungssysteme angepasst werden kann. Auch die Integration des Systems in den Abgasweg von Einzelfeuerstätten oder in Heizanlagen mit problematischen Brennstoffen wie Stroh oder Getreide ist denkbar.

Künftig wird bei Fraunhofer UMSICHT ein weiterer Versuchsstand, bestehend aus einer 200 kW Biomassefeuerung, ereichtet. Daran werden beide Abscheidesysteme weiterentwickelt und neue Konzepte getestet.

RESÜMEE

Die Reduktion der vom Menschen erzeugten Feinstaubkonzentration muss auch weiterhin gemeinsames Ziel der Bemühungen von Industrie, Wissenschaft und Politik sein. Denn laut Untersuchungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt es keine Grenze für die Feinstaubkonzentration unterhalb derer keine gesundheitsschädigende Wirkung zu erwarten ist. Nicht nur kurzzeitig erhöhte Feinstaubkonzentrationen führen zu negativen gesundheitlichen Auswirkungen, gerade längerfristig vorliegende, geringere Konzentrationen wirken gesundheitsschädigend. Ziel muss es somit sein, die Feinstaubbelastung dauerhaft so gering wie möglich zu halten.

Grenzwerte und Bestimmungen auf der BMU-Homepage.

Informationen des Bundestages zum Thema.

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EU-Optionen zum Schutz der Wälder

Dienstag 9. März 2010 von birdfish

Die EU-Kommission hat ein Grünbuch zu Optionen zum Schutz der Wälder und zur Information über Waldressourcen und den Zustand von Wäldern verabschiedet.

CO2-Speicher Wald
CO2-Speicher Wald – (c) Ingwer Hansen

Die Kommission wird anhand der nun dazu gestarteten Konsultation entscheiden, ob auf EU Ebene weitere Initiativen erforderlich sind.

Das Grünbuch beschreibt die Herausforderungen der Wälder im Kampf gegen den Klimawandel, die zum Schutz der Wälder verfügbaren Instrumente, existierende Waldinformationssysteme und politische Optionen. Es ist Teil der Folgemaßnahmen zum “Weißbuch zum Europäischen Aktionsrahmen zur Anpassung an den Klimawandel” vom April 2009.

Zwar sind die Mitgliedstaaten für Forstpolitik zuständig, die Kommission will aber die Initiativen der Mitgliedstaaten mit einer europäischen Aktion aufwerten. Mehr als 40 Prozent der EU ist mit Wald bedeckt. Diese sichern Arbeitsplätze, Rohstoffe und erneuerbare Energien. Sie schützen Böden, regulieren die Wasserversorgung und erhalten die biologische Vielfalt. Klimatechnisch speichern wachsende Wälder Kohlendioxid. Zudem regulieren Wälder das örtliche und das regionale Wetter.

Das Grünbuch wird auf einer von der spanischen Ratspräsidentschaft am 06. Und 07. April in Valsain in Spanien organisierten Waldschutz-Konferenz erörtert. Bis zum 31. Juli 2010 können Interessierte auf der Webseite ‘Ihre Stimme in Europa’ Stellung dazu nehmen. Anlässlich dieser Konsultation veranstaltet die EU-Kommission auf der Grünen Woche am 3. Juni in Brüssel einen Workshop.

Weißbuch zum Europäischen Aktionsrahmen zur Anpassung an den Klimawandel vom April 2009 (PDF)

Konsultationen “Ihre Stimme in Europa”

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Wirtschaftliche Bedeutung der Artenvielfalt: Bruttosozialprodukt von 32 Billionen Dollar

Montag 8. März 2010 von birdfish

Landwirtschaft, Fischerei, Tourismus, riesige Wirtschaftzweige sind auf eine intakte Natur angewiesen.

Arbeit der Bienen unbezahlbar
Arbeitsleistung der Bienen auf ca. vier Milliarden Dollar im Jahr geschätzt – (c) Dagmar Struß

Wissenschaftler schätzen, dass die Natur Jahr für Jahr ein Bruttosozialprodukt von 32 Billionen Dollar erwirtschaftet. „Angesichts dieser Dimensionen wird klar, dass es beim Schutz der biologischen Vielfalt nicht um Peanuts geht“, betont Günter Mitlacher vom WWF Deutschland. „Beim Artenschutz steht nicht allein die Rettung der Köcherfliege, sondern das Überleben der Menschheit auf dem Spiel.“ Der WWF fordert die wirtschaftliche Bedeutung der Natur stärker zu betonen und umweltzerstörerische Subventionen abzubauen.

„Will man den finanziellen Wert der Natur abschätzen, so ist das eine Gleichung mit vielen Unbekannten“, räumt Mitlacher ein. Breche man diese Gleichung auf einzelne Bereiche herunter, werde das Bild klarer. Allein die Leistung der Bienen als Produzenten von Honig und in Ihrer Rolle als Bestäuber zahlreicher Nutzpflanzen könne man auf etwa vier Milliarden Dollar im Jahr hochrechnen. Ein anderes Beispiel: Intakte Korallenriffe. Sie schützen die Küsten vor Sturmfluten und gelten als Kinderstube ungezählter Fischarten. Addiert man zu diesen Leistungen der Riffe die Einnahmen aus dem Tauchtourismus, so gehen Ökonomen von einer jährlichen wirtschaftlichen Leistung in Höhe von 170 Milliarden Dollar aus.

Der WWF betont, dass sich auch Investitionen in Naturschutzprojekte oft doppelt und dreifach auszahlen. Schätzungen zufolge könnte allein die Ausweisung von Meeresschutzgebieten eine Million Arbeitsplätze schaffen. Die Maßnahmen würden zugleich Fischerträge von 70 bis 80 Milliarden US-Dollar pro Jahr sowie Ökosystemdienstleistungen im Wert von 4,5 bis 6,7 Billionen US-Dollar erbringen. Die Säuberung von Böden und Wasser, die Speicherung von Kohlendioxid durch Wälder und Ozeane oder die Bereitstellung von Medikamenten, die auf natürlichen Inhaltsstoffen beruhen, seien im Grunde unbezahlbar.

Auf vielen politischen Ebenen habe sich diese Erkenntnis leider noch nicht durchgesetzt, beklagt der WWF. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten friste der Artenschutz ein Schattendasein. Überfällige Investitionen in die ökologische Infrastruktur, etwa in die Renaturierung von Flußauen oder die Anlage von Naturwäldern werden als Luxus abgestempelt und verschleppt. Stattdessen klammere man sich an überholte Konzepte. Bestes Beispiel sei eine völlig verfehlte Subventionspolitik in der EU.

Der WWF Deutschland fordert den drastischen Abbau Umwelt zerstörender Subventionen z.B. für die Landwirtschaft und die Fischerei. Aktuellen Studien zufolge fließen weltweit Jahr für Jahr 670 Milliarden Euro an Staatshilfen in Branchen, die wesentlichen Anteil an der Zerstörung der Natur haben. „Diese  Geldverschwendung muss gestoppt und die Vergabe der Mittel an ökologische Kriterien geknüpft werden, um eine nachhaltige Wirtschaftsweise zu fördern“, so Günter Mitlacher vom  WWF.

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Systemkonflikt vorprogrammiert: AKW und KKW unvereinbar mit Erneuerbarer Energie

Sonntag 7. März 2010 von birdfish

Längere Reaktorlaufzeiten und zusätzliche Kohlekraftwerke sind mit dem im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vorgeschlagenen Eintritt in das „Zeitalter regenerativer Energien“ technisch unvereinbar.

Das alte Steinkohlekraftwerk Datteln
KKW Datteln – Kohlekraftwerke sind nicht zukunftsweisend – (c) Carsten Plein / Pixelio

Sie würden schon im kommenden Jahrzehnt den von der Koalition ebenfalls versprochenen Vorrang von Strom aus Wind und Sonne untergraben. Da die Klimaziele (minus 80 – 95% bis 2050) nur mit einem vollständigen Umstieg auf Erneuerbare Energien zu erreichen sind, käme der Klimaschutz unter die Räder. Das erläuterten im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Rainer Baake, der Geschäftsführer des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), Björn Klusmann und der Leiter Energiewirtschaft und Systemanalyse, Dr. Michael Sterner vom Kasseler Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) auf Grundlage einer aktuellen Untersuchung. Die IWES-Studie analysiert insbesondere die Rückwirkung zunehmender variabler Einspeisung von Regenerativstrom auf den verbleibenden Kraftwerkspark.

„Das Energiekonzept, das die Bundesregierung derzeit ausarbeiten lässt, bleibt ein Muster ohne Wert, wenn es den Systemkonflikt zwischen Erneuerbaren Energien und klassischen Großkraftwerken nicht untersucht. Der Weg in das regenerative Zeitalter muss im Regierungskonzept konkret und nachvollziehbar beschrieben werden“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. Andernfalls programmiere die Regierung den nächsten energiepolitischen Fundamentalkonflikt. Eine Laufzeitverlängerung werde sich nicht als Brücke, sondern als Sackgasse für die regenerativen Energien erweisen.

Michael Sterner vom Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik erläuterte, wie der zu erwartende Ausbau der erneuerbaren Energien den Bedarf an klassischen Grundlastkraftwerken bereits in den nächsten zehn Jahren drastisch senken wird. Im Übergang in das regenerative Zeitalter werden die heutigen Grundlastkraftwerke deutlich weniger Stunden im Jahr ausgelastet. Es werden Kraftwerke benötigt, die vor allem flexibel der variablen Einspeisung von Strom aus Wind und Sonne folgen können.

Schon bei einem Jahresanteil an der Stromversorgung von weniger als 50 Prozent – als Grundlage dienten ein vom BEE erstelltes Szenario und reale Daten des Wetterjahrs 2007 – decken die erneuerbaren Energien bei stündlicher Betrachtung zwischen 15 und 110 Prozent des gesamten Strombedarfs ab. So werde ein zunehmender Anteil der konventionellen Kraftwerke nur noch als „Backup“ zur jederzeitigen Absicherung des Strombedarfs benötigt. Ein wirtschaftlicher Betrieb von Grundlastkraftwerken ist dadurch unsicher und ein flexibler Betrieb noch technisch zu verifizieren. Entscheidend für einen flexiblen Betrieb zur Integration erneuerbarer Energien sind kurze Mindest-Stillstandzeiten, geringe Anfahrdauern und kurze Mindest-Betriebszeiten. Gehe die aktuelle Ausbaudynamik der erneuerbaren Energien weiter, könnten sie schon im Jahr 2020 mehrere dutzend Stunden den gesamten Strombedarf Deutschlands allein abdecken. Sterner: „Der klassische Grundlastbereich für konventionelle Kraftwerke löst sich auf. Was wir in Zukunft benötigen, sind flexible Kraftwerke für die Mittel- und Spitzenlast, die schnell an- und abgefahren werden können und dabei robust bleiben.“

Je weiter man auf dem Weg in das regenerative Zeitalter vorankomme, umso wichtiger werde darüber hinaus die Bereitstellung von Ausgleichsmaßnahmen wie Stromtransport, Speicher und Energiemanagement, erläuterte der Wissenschaftler. Besonders konventionellen und neuartigen Stromspeichern komme hier große Bedeutung zu. Zwar passten in Deutschland Stromnachfrage und Einspeisung von beispielsweise Windenergie im Jahresverlauf vergleichsweise gut zusammen. Massive Schwankungen und Abweichungen zwischen Bedarf und Einspeisung könne es jedoch nach den Ergebnissen der Untersuchung von Woche zu Woche geben. Deshalb müsse in der Übergangsphase der Ausgleich über schnell reagierende Kraftwerke und mehr großräumige auch transnationale Stromverbindungen sichergestellt werden. Langfristig könne eine Stromversorgung mit Hilfe starker Netze, Energiemanagement (Elektro-Kfz, gesteuerte Lasten, Kombikraftwerke) und neuartiger Stromspeicher vollständig regenerativ erfolgen. Zu den neuen Speichermöglichkeiten gehöre die Erzeugung von Methan aus Windenergie, das dann im vorhandenen Erdgasnetz gespeichert und in Gaskraftwerken genutzt werden kann.

BEE-Geschäftsführer Björn Klusmann betonte, dass sich der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung sehr viel schneller entwickelt habe, als zum Zeitpunkt des Atomausstiegsbeschlusses absehbar gewesen sei. 2020 rechne seine Branche mit einem Anteil von 47 Prozent. „Wer diese Dynamik nicht zur Kenntnis nimmt, ist entweder nicht auf der Höhe der Zeit oder er entlarvt sich selbst als Bremser und Modernisierungsverhinderer“, sagte Klusmann mit Blick auf jüngste Wortmeldungen in der Debatte um den Atomausstieg innerhalb des Regierungslagers. Statt einen fruchtlosen Streit über längere Laufzeiten von Atomkraftwerken neu aufzulegen, solle die Koalition konkrete Maßnahmen zum Ausbau von Stromspeichern und regenerativen Kombikraftwerken entwickeln: „Wer den Weg in das regenerative Zeitalter gehen will, muss logischerweise die Erneuerbaren Energien in den Mittelpunkt seines Energiekonzepts stellen, alles andere sät Zweifel an der Ernsthaftigkeit dieser zentralen energiepolitischen Aussage im Koalitionsvertrag von Union und FDP.“ Klusmann sagte, es sei nicht ermutigend, dass die Bundesregierung verbal zu den Erneuerbaren Energien stehe, aber gleichzeitig über energiewirtschaftlich widersinnige Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke debattiere, neue Kohlekraftwerke befürworte und die Vergütung für Solaranlagen rabiat kürzen wolle.

Dem in der IWES-Untersuchung auf Basis des BEE-Szenarios ermittelten, verbliebenen Bedarf an konventionell erzeugter Grundlast in Höhe von 27 Gigawatt (GW) steht im Jahr 2020 absehbar mindestens folgende Grundlastleistung gegenüber: 15,6 GW aus jüngeren Stein- und Braunkohlekraftwerken (Inbetriebnahme oder grundlegende Nachrüstung seit 1990), 11,4 GW aus neuen, derzeit im Bau befindlichen Stein- und Braunkohlekraftwerken (in der Summe: 27 GW); darüber hinaus die derzeit unklare Leistung aus Atomkraftwerken (aktuell 21,5 GW). Das Problem sei also nicht zu wenig Strom in der Grundlast, erklärte Rainer Baake, sondern zuviel: „Jede Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken und jeder weitere Zubau von Kohlekraftwerken führt bereits innerhalb der nächsten zehn Jahre zu einem Überangebot von Strom aus Kraftwerken, die für hohe Volllaststunden ausgelegt sind. Je weiter der Ausbau der Erneuerbaren Energie vorankommt, umso mehr wird sich der Systemkonflikt zwischen variabler Einspeisung von Wind- und Solarstrom und inflexiblen Großkraftwerken zuspitzen.“ Stattdessen müssten für den Übergang flexible, leicht regelbare Gaskraftwerke die regenerative Stromversorgung absichern.

Schon im kommenden Jahrzehnt sei damit zu rechnen, dass die Erneuerbaren Energien den Strombedarf immer häufiger vollständig abdecken. In diesen Situationen müssten alle Kohle und auch alle Atomkraftwerke vollständig abgefahren werden. Da jedoch ein Wiederanfahren von Atomkraftwerken mehr als zwei Tage dauere, würde ein solcher Abschaltvorgang regelmäßig die Versorgungssicherheit gefährden. In der Konsequenz würden Windräder in steigender Zahl und Häufigkeit aus dem Wind gedreht, der Einspeisevorrang des EEG würde zunehmend unterlaufen. Baake: „Die Debatte um Laufzeitverlängerungen und neue Kohlekraftwerke ist rückwärtsgewandt. Sie lenkt von den wirklichen Herausforderungen ab. Im Kern ist sie ein Konflikt zwischen denen, die Strukturen konservieren wollen und denen, die sie modernisieren und zukunftsfähig machen wollen.“

Tabelle der Grundlastkraftwerke_Atom_und_Kohle_laufend und in Bau (PDF)

Abschlussbericht der Fraunhofer Studie “Dynamische Simulation der Stromversorgung in Deutschland nach dem Ausbauszenario der Erneuerbaren-Energien-Branche” (PDF)

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“Biologische Vielfalt und Klimawandel” Konferenz mit Prognosen und Strategien

Donnerstag 4. März 2010 von birdfish

Die Natur in Deutschland ist zum einen vom Klimawandel direkt betroffen.

Seeadler - Opfer des Klimawandels?
Seeadler am Greifswalder Bodden – Opfer des Klimawandels? – Foto: Uclax / Wikipedia

Darüber hinaus aber sind es auch die Erfordernisse des Klimaschutzes sowie gesellschaftliche Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel, die die künftige Entwicklung der Natur mittelbar beeinflussen. Die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen Klimawandel, biologischer Vielfalt und menschlichem Wohlergehen stehen seit mehreren Jahren im Mittelpunkt von Forschungsaktivitäten des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Auf der zweiten Statuskonferenz des BfN wurden aktuelle Forschungsergebnisse vorgestellt und mit interessierten Fachleuten aus Naturschutzpraxis, Politik und Öffentlichkeit diskutiert.

Die Palette der im Auftrag des BfN untersuchten Forschungsfragen war breit. “Ein nach wie vor wichtiger Bestandteil der Forschung sind grundlagenorientierte Projekte. Sie erfassen die bereits beobachteten Auswirkungen des Klimawandels auf Natur und Landschaft und nehmen zukünftigen Entwicklungen in den Blick. Wir stellen fest, dass für viele Lebensräume in Deutschland die mit der Erwärmung einhergehenden Veränderungen der Wasserbilanz eine größere Rolle spielen werden als die steigenden Temperaturen selbst,” sagte BfN-Präsidentin Professor Beate Jessel in Bonn. “Wie Modellrechnungen an verschiedenen Artengruppen zeigen, ist in den kommenden Jahrzehnten insbesondere im nordostdeutschen Tiefland, aber auch in den Mittelgebirgen mit beträchtlichen Änderungen im Spektrum der Pflanzen- und Tierarten zu rechnen. Eine hohe Gefährdung wird beispielsweise unter den in Deutschland brütenden Vogelarten für Seeadler, Schwarzstorch, Wiesenweihe und Kranich erwartet. Aber auch für viele der heimischen Pflanzenarten werden sich die klimatisch geeigneten Gebiete verkleinern”, erläuterte Jessel.

Für den Naturschutz stellt sich die Frage, wie man den betroffenen Arten dabei helfen kann, den Klimaveränderungen standzuhalten sowie ihnen eine Ausbreitung in neue geeignetere Lebensräume zu ermöglichen. Erste Forschungsergebnisse schlagen eine Anpassung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie eine veränderte Ausgestaltung von Schutzgebieten vor. Außerdem wird von der Wissenschaft gefordert, die Ausbreitung von Arten durch Trittsteine und Korridore aus naturnahen Lebensräumen zu erleichtern oder in der Landschaftsplanung stärker dynamische Entwicklungen in der Natur zu berücksichtigen.
“Daneben untersuchen andere Forschungsvorhaben die Synergien und Konflikte, die sich zwischen den drei Handlungsfeldern Naturschutz, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel ergeben können und leiten daraus Lösungsansätze ab”, so BfN-Präsidentin Jessel. “Denn über den Schutz bestimmter Ökosysteme lassen sich wesentliche Beiträge zur Minderung der Folgen des Klimawandels leisten.”
Ein Projekt dieser Gruppe ermittelt etwa am Beispiel von ausgewählten Moorgebieten die Leistungen, die geschützte Ökosysteme durch die langfristige Speicherung von Kohlenstoff für die Bekämpfung des Klimawandels erbringen können. Weitere Bereiche, die vertieft untersucht werden, sind u. a. die Auswirkungen einer verstärkten Nutzung von Bioenergie und Wasserkraft auf die Natur, aber auch die Folgen des Klimawandels für Waldbewirtschaftung und Hochwasserschutz. Letzterer gewinnt angesichts vielfach steigender Überflutungsgefahren an Bedeutung. Dabei macht ein unlängst im Auftrag des BfN erstellter bundesweiter Überblick zum Zustand der Flussauen in Deutschland den Handlungsbedarf deutlich: zwei Drittel der ehemaligen natürlichen Überschwemmungsflächen an den Flüssen sind bereits vernichtet. Der Schutz und die Wiedergewinnung von Flussauen dienen daher nicht nur dem Naturschutz, sondern unterstützen auch die notwendige Anpassung an den Klimawandel.
Einige Forschungsvorhaben, die Gegenstand der Statuskonferenz sind, untersuchen anhand von Kosten-Nutzen-Analysen unter anderem den in Geldbeträgen ausgedrückten Wert des Beitrags des Naturschutzes zu Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. “Selbstverständlich lässt sich der Wert der Natur nicht allein mit finanziellen Maßstäben messen”, sagte Professorin Jessel. “Doch gerade die oft unterschätzten ökonomischen Argumente für den Schutz der Natur können helfen, bei Politik und Wirtschaft leichter Gehör zu finden. Gleichwohl gehört zu einer fundierten Bearbeitung des Themenfelds Biodiversität und Klimawandel notwendigerweise auch die Untersuchung der Auswirkungen des Klimawandels auf die ethischen Grundlagen des Naturschutzhandelns und die – bewusst oder unbewusst – zugrunde gelegten Wertvorstellungen,” erläuterte die BfN-Präsidentin. Neben Expertinnen und Experten für Biologie, Ingenieurwissenschaften, Forstwirtschaft, Landschaftsplanung, Rechtswissenschaften und Umweltökonomie seien im Kreis der Forschungsnehmer daher auch Geisteswissenschaftler vertreten.
An der vom BfN geleiteten Forschungsinitiative “Biologische Vielfalt und Klimawandel” mit 27 laufenden oder kürzlich abgeschlossenen Projekten sind bisher insgesamt 46 Hochschulen, wissenschaftliche Einrichtungen und Gutachterbüros beteiligt.

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Naturschutz-Vergleich der Bundesländer: Ziele werden nicht annähernd erreicht

Montag 22. Februar 2010 von birdfish

Die Bundesregierung hatte 2007 mit der „Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt“ ein Paket mit 330 Zielen und rund 430 Maßnahmen für den Erhalt der Artenvielfalt verabschiedet.

Gänsesäger
Stark gefährdet: der Gänsesäger – (c) Dagmar Struß

Große Verantwortung für deren Umsetzung haben die Bundesländer. Eine Analyse der Umweltverbände BUND und NABU zeigt: In keinem einzigen Bundesland stehen die Zeichen für einen erfolgreichen Arten- und Biotopschutz auf Grün.

In den meisten Bundesländern gebe es keine umfassende und ressortübergreifende Umsetzung der „Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt“, bemängelten die Verbände. Lediglich in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und im Saarland existierten bislang Landesstrategien zum Erhalt der Biodiversität. Baden-Württemberg habe einen „Aktionsplan“ erstellt und Schleswig-Holstein im Landtag einen Bericht über den Beitrag des Landes zur Umsetzung der Nationalen Strategie vorgelegt. Inhalte und Zeitvorgaben des Bundes würden in den Konzepten der Länder jedoch nur selten aufgegriffen und konkretisiert.

Dabei sei ein umfassender Schutz der biologischen Vielfalt dringend geboten, so die Naturschutzverbände. Jede achte Vogelart, jedes vierte Säugetier und jede vierte Nadelbaumart weltweit sind vom Aussterben bedroht. Allein in Deutschland gelten 72,5 Prozent der Lebensräume von Pflanzen und Tieren als gefährdet. Jede zweite heimische Vogelart, ein Drittel der Pilzarten und 30 Prozent der Farn- und Blütenpflanzen sind bedroht. Verschärft wird diese prekäre Lage durch den fortschreitenden Klimawandel. Der weitere Verlust der Artenvielfalt erhöht auch die Folgekosten für Wirtschaft und Gesellschaft.

Je nach Umsetzungsstand der Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in den einzelnen Ländern vergaben die Verbände entsprechend einem Ampel-Modell verschiedene Farben. Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen wurden mit „Gelb“ bewertet. Die im Schlussfeld liegenden Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen erhielten nur ein „Rot“. Kein Bundesland erreichte auch nur die Hälfte der nach den Kriterien der Umweltverbände maximal möglichen Bewertungspunkte. Bewertet wurde unter anderem der Anteil der in jedem Bundesland ausgewiesenen Wildnis- und Naturschutzgebietsflächen, die Fläche zukünftiger Urwäler und die Gebiete, die durch die Europäische Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Richtlinie geschützt sind. In die Bewertung einbezogen wurde auch die Anzahl der fertig gestellten Managementpläne für die Schutzgebiete. Außerdem wurden der Anteil der Flächen mit ökologischem Landbau und der Einsatz von Geldern für Agrarumweltmaßnahmen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes bewertet.

NABU-Präsident Olaf Tschimpke bezeichnete das Ergebnis als ernüchternd: „Die Untersuchung zeigt, dass die Bundesländer in Sachen Artenschutz noch viel Nachholbedarf haben. Für den Schutz der biologischen Vielfalt zählen vor allem Taten. Allein durch die Ausweisung von Schutzgebieten sind noch keine Art und kein Lebensraum gerettet. Es fehlen nach wie vor umfassende Konzepte.“

Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger forderte die Bundesregierung auf, dem Naturschutz in ihrem eigenen Verantwortungsbereich mehr Gewicht beizumessen. So dürfte der Bau von Autobahnen oder Schifffahrtskanälen nicht auf Kosten der Natur gehen. Die vom Kabinett beschlossene Biodiversitätsstrategie müsse bei allen Vorhaben des Bundes vorbildhaft umgesetzt werden. „Bundeskanzlerin Angela Merkel hat vor kurzem mit einer schönen Rede das Internationale Jahr der Biodiversität 2010 eröffnet. Nun geht es darum, in der Praxis das Artensterben auch tatsächlich zu stoppen. Die Analyse der Aktivitäten der Bundesländer zeigt, dass, Naturschutz oft nur das fünfte Rad am Wagen ist. Es gibt große Defizite vor allem beim Biotopschutz und bei der Vernetzung von Lebensräumen für gefährdete Tiere und Pflanzen“, sagte Weiger.

Für die Naturschutzarbeit der Länder fehlten außerdem ausreichende Mittel. Deshalb forderten die Verbände die schnelle Umsetzung des im Koalitionsvertrag zugesagten „Bundesprogramms Biologische Vielfalt“. Dafür müssten in den kommenden vier Jahren jährlich zusätzliche 300 Millionen Euro aufgebracht werden. Ein bedeutsamer Teil dieser Gelder sollte aus dem Emissionshandel stammen. Die Länder müssten zudem ihre Naturschutzverwaltungen stärken und Landnutzer wie Agrar- und Forstbetriebe beim Naturschutz besser unterstützen. Unverzichtbar dafür seien verbindliche Managementpläne für das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 und die Schaffung eines zusammenhängenden Biotopverbundes. Außerdem müssten weitere 25.000 Hektar ökologisch wertvolle Flächen aus dem Bundesbesitz als Nationales Naturerbe dauerhaft für den Naturschutz in den Ländern gesichert werden.

Die Vergleichsanalyse

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