Dienstag 9. März 2010 von birdfish
Germanwatch kritisiert, dass die Kopenhagen-Ankündigung nur teilweise erfüllt wird.
Verschiebung der Gelder zwischen den Kostenstellen geht zulasten der Ärmsten – (c) Detlev Beutler / Pixelio
In nächtlicher Sitzung hat der Haushaltsausschuss des Bundestages beschlossen, dass für die internationale Klimafinanzierung bis 2012 jährlich durchschnittlich 420 Millionen bereitgestellt werden sollen. Germanwatch kritisiert, dass der größte Teil dieser Gelder bereits vor Jahren schon einmal in anderem Zusammenhang versprochen wurde. Damit wird das von der Bundeskanzlerin in Kopenhagen gemachte Versprechen von neuen und zusätzlichen Mitteln nur zu einem viel zu kleinen Teil eingelöst. Sah es bis gestern noch so aus, als würde der komplette Betrag aus früher versprochenen Mitteln bestehen, stellen die Koalitionsfraktionen nun zumindest 70 Millionen Euro als neues Geld bereit.
Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch: “Die Glaubwürdigkeit Deutschlands in der internationalen Klimapolitik hängt auch an der Umsetzung des in Kopenhagen gemachten Versprechens: mehr Klimaschutz in Schwellen- und Entwicklungsländern, mehr Finanzierung durch die Industrieländer. Die Haushälter der Koalition haben nun durchgesetzt, anders als vom BMU und BMZ gefordert, dass nur ein geringer Teil wirklich zusätzliches Geld ist. Dies ist nicht das gewünschte Signal für weltweit ernsthaften Klimaschutz. Das Recycling alter Versprechen trägt nicht zur Vertrauensbildung mit den Entwicklungsländern bei.”
So wird ein Großteil der 420 Millionen Euro für den Klimaschutz dadurch erbracht, dass die unter großem Medienecho 2008 von Bundeskanzlerin Angela Merkel angekündigten Gelder für den Artenschutz nun als Klimageld verpackt werden. Nur teilweise konnte die Umwidmung abgewendet werden.
Christoph Bals kommentiert: “Wenn die ursprüngliche Planungen der Haushälter durchgekommen wäre, wäre das die völlige Bloßstellung für die Bundeskanzlerin gewesen. Weder die versprochene Zahl von 420 Millionen Euro wäre eingehalten worden – es waren nur 350 Millionen angesetzt - noch hätte auch nur ein Euro neues Geld auf dem Tisch gelegen. Es wäre nur von der einen Klimatasche in die andere verschoben worden. Mit diesen 70 Millionen Euro und den Mitteln aus der Versteigerung von Emissionserlösen besteht nun zumindest ein gewisser Spielraum für die Bundesregierung, vielversprechende Klimaschutz- und Anpassungsprojekte in besonders progressiven Entwicklungsländern zusätzlich zu unterstützen.” Dies sei gerade mit Blick auf die im Mai geplante und von Deutschland initiierte internationale Ministerkonferenz strategisch von zentraler Bedeutung.
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Montag 8. März 2010 von birdfish
Landwirtschaft, Fischerei, Tourismus, riesige Wirtschaftzweige sind auf eine intakte Natur angewiesen.
Arbeitsleistung der Bienen auf ca. vier Milliarden Dollar im Jahr geschätzt – (c) Dagmar Struß
Wissenschaftler schätzen, dass die Natur Jahr für Jahr ein Bruttosozialprodukt von 32 Billionen Dollar erwirtschaftet. „Angesichts dieser Dimensionen wird klar, dass es beim Schutz der biologischen Vielfalt nicht um Peanuts geht“, betont Günter Mitlacher vom WWF Deutschland. „Beim Artenschutz steht nicht allein die Rettung der Köcherfliege, sondern das Überleben der Menschheit auf dem Spiel.“ Der WWF fordert die wirtschaftliche Bedeutung der Natur stärker zu betonen und umweltzerstörerische Subventionen abzubauen.
„Will man den finanziellen Wert der Natur abschätzen, so ist das eine Gleichung mit vielen Unbekannten“, räumt Mitlacher ein. Breche man diese Gleichung auf einzelne Bereiche herunter, werde das Bild klarer. Allein die Leistung der Bienen als Produzenten von Honig und in Ihrer Rolle als Bestäuber zahlreicher Nutzpflanzen könne man auf etwa vier Milliarden Dollar im Jahr hochrechnen. Ein anderes Beispiel: Intakte Korallenriffe. Sie schützen die Küsten vor Sturmfluten und gelten als Kinderstube ungezählter Fischarten. Addiert man zu diesen Leistungen der Riffe die Einnahmen aus dem Tauchtourismus, so gehen Ökonomen von einer jährlichen wirtschaftlichen Leistung in Höhe von 170 Milliarden Dollar aus.
Der WWF betont, dass sich auch Investitionen in Naturschutzprojekte oft doppelt und dreifach auszahlen. Schätzungen zufolge könnte allein die Ausweisung von Meeresschutzgebieten eine Million Arbeitsplätze schaffen. Die Maßnahmen würden zugleich Fischerträge von 70 bis 80 Milliarden US-Dollar pro Jahr sowie Ökosystemdienstleistungen im Wert von 4,5 bis 6,7 Billionen US-Dollar erbringen. Die Säuberung von Böden und Wasser, die Speicherung von Kohlendioxid durch Wälder und Ozeane oder die Bereitstellung von Medikamenten, die auf natürlichen Inhaltsstoffen beruhen, seien im Grunde unbezahlbar.
Auf vielen politischen Ebenen habe sich diese Erkenntnis leider noch nicht durchgesetzt, beklagt der WWF. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten friste der Artenschutz ein Schattendasein. Überfällige Investitionen in die ökologische Infrastruktur, etwa in die Renaturierung von Flußauen oder die Anlage von Naturwäldern werden als Luxus abgestempelt und verschleppt. Stattdessen klammere man sich an überholte Konzepte. Bestes Beispiel sei eine völlig verfehlte Subventionspolitik in der EU.
Der WWF Deutschland fordert den drastischen Abbau Umwelt zerstörender Subventionen z.B. für die Landwirtschaft und die Fischerei. Aktuellen Studien zufolge fließen weltweit Jahr für Jahr 670 Milliarden Euro an Staatshilfen in Branchen, die wesentlichen Anteil an der Zerstörung der Natur haben. „Diese Geldverschwendung muss gestoppt und die Vergabe der Mittel an ökologische Kriterien geknüpft werden, um eine nachhaltige Wirtschaftsweise zu fördern“, so Günter Mitlacher vom WWF.
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Donnerstag 4. März 2010 von birdfish
Die Natur in Deutschland ist zum einen vom Klimawandel direkt betroffen.
Seeadler am Greifswalder Bodden – Opfer des Klimawandels? – Foto: Uclax / Wikipedia
Darüber hinaus aber sind es auch die Erfordernisse des Klimaschutzes sowie gesellschaftliche Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel, die die künftige Entwicklung der Natur mittelbar beeinflussen. Die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen Klimawandel, biologischer Vielfalt und menschlichem Wohlergehen stehen seit mehreren Jahren im Mittelpunkt von Forschungsaktivitäten des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Auf der zweiten Statuskonferenz des BfN wurden aktuelle Forschungsergebnisse vorgestellt und mit interessierten Fachleuten aus Naturschutzpraxis, Politik und Öffentlichkeit diskutiert.
Die Palette der im Auftrag des BfN untersuchten Forschungsfragen war breit. “Ein nach wie vor wichtiger Bestandteil der Forschung sind grundlagenorientierte Projekte. Sie erfassen die bereits beobachteten Auswirkungen des Klimawandels auf Natur und Landschaft und nehmen zukünftigen Entwicklungen in den Blick. Wir stellen fest, dass für viele Lebensräume in Deutschland die mit der Erwärmung einhergehenden Veränderungen der Wasserbilanz eine größere Rolle spielen werden als die steigenden Temperaturen selbst,” sagte BfN-Präsidentin Professor Beate Jessel in Bonn. “Wie Modellrechnungen an verschiedenen Artengruppen zeigen, ist in den kommenden Jahrzehnten insbesondere im nordostdeutschen Tiefland, aber auch in den Mittelgebirgen mit beträchtlichen Änderungen im Spektrum der Pflanzen- und Tierarten zu rechnen. Eine hohe Gefährdung wird beispielsweise unter den in Deutschland brütenden Vogelarten für Seeadler, Schwarzstorch, Wiesenweihe und Kranich erwartet. Aber auch für viele der heimischen Pflanzenarten werden sich die klimatisch geeigneten Gebiete verkleinern”, erläuterte Jessel.
Für den Naturschutz stellt sich die Frage, wie man den betroffenen Arten dabei helfen kann, den Klimaveränderungen standzuhalten sowie ihnen eine Ausbreitung in neue geeignetere Lebensräume zu ermöglichen. Erste Forschungsergebnisse schlagen eine Anpassung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie eine veränderte Ausgestaltung von Schutzgebieten vor. Außerdem wird von der Wissenschaft gefordert, die Ausbreitung von Arten durch Trittsteine und Korridore aus naturnahen Lebensräumen zu erleichtern oder in der Landschaftsplanung stärker dynamische Entwicklungen in der Natur zu berücksichtigen.
“Daneben untersuchen andere Forschungsvorhaben die Synergien und Konflikte, die sich zwischen den drei Handlungsfeldern Naturschutz, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel ergeben können und leiten daraus Lösungsansätze ab”, so BfN-Präsidentin Jessel. “Denn über den Schutz bestimmter Ökosysteme lassen sich wesentliche Beiträge zur Minderung der Folgen des Klimawandels leisten.”
Ein Projekt dieser Gruppe ermittelt etwa am Beispiel von ausgewählten Moorgebieten die Leistungen, die geschützte Ökosysteme durch die langfristige Speicherung von Kohlenstoff für die Bekämpfung des Klimawandels erbringen können. Weitere Bereiche, die vertieft untersucht werden, sind u. a. die Auswirkungen einer verstärkten Nutzung von Bioenergie und Wasserkraft auf die Natur, aber auch die Folgen des Klimawandels für Waldbewirtschaftung und Hochwasserschutz. Letzterer gewinnt angesichts vielfach steigender Überflutungsgefahren an Bedeutung. Dabei macht ein unlängst im Auftrag des BfN erstellter bundesweiter Überblick zum Zustand der Flussauen in Deutschland den Handlungsbedarf deutlich: zwei Drittel der ehemaligen natürlichen Überschwemmungsflächen an den Flüssen sind bereits vernichtet. Der Schutz und die Wiedergewinnung von Flussauen dienen daher nicht nur dem Naturschutz, sondern unterstützen auch die notwendige Anpassung an den Klimawandel.
Einige Forschungsvorhaben, die Gegenstand der Statuskonferenz sind, untersuchen anhand von Kosten-Nutzen-Analysen unter anderem den in Geldbeträgen ausgedrückten Wert des Beitrags des Naturschutzes zu Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. “Selbstverständlich lässt sich der Wert der Natur nicht allein mit finanziellen Maßstäben messen”, sagte Professorin Jessel. “Doch gerade die oft unterschätzten ökonomischen Argumente für den Schutz der Natur können helfen, bei Politik und Wirtschaft leichter Gehör zu finden. Gleichwohl gehört zu einer fundierten Bearbeitung des Themenfelds Biodiversität und Klimawandel notwendigerweise auch die Untersuchung der Auswirkungen des Klimawandels auf die ethischen Grundlagen des Naturschutzhandelns und die – bewusst oder unbewusst – zugrunde gelegten Wertvorstellungen,” erläuterte die BfN-Präsidentin. Neben Expertinnen und Experten für Biologie, Ingenieurwissenschaften, Forstwirtschaft, Landschaftsplanung, Rechtswissenschaften und Umweltökonomie seien im Kreis der Forschungsnehmer daher auch Geisteswissenschaftler vertreten.
An der vom BfN geleiteten Forschungsinitiative “Biologische Vielfalt und Klimawandel” mit 27 laufenden oder kürzlich abgeschlossenen Projekten sind bisher insgesamt 46 Hochschulen, wissenschaftliche Einrichtungen und Gutachterbüros beteiligt.
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Montag 1. März 2010 von birdfish
Das Bundesamt für Naturschutz zum heute, 1. März, in Kraft tretenden Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Bundeseinheitliche Regelungen zum Naturschutz – (c) Dagmar Struß
Das novellierte Gesetz schafft erstmals umfassende, unmittelbar geltende und bundeseinheitliche Regelungen für den Naturschutz in Deutschland. Das alte Rahmenrecht, das lediglich allgemeine Vorgaben für die Länder enthielt, wird damit abgelöst.
Die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Prof. Beate Jessel, begrüßt die Neuordnung als wichtigen Schritt zur Verbesserung der Vollzugstauglichkeit und Anwenderfreundlichkeit des Naturschutzrechts: “Die drohende Zersplitterung des Naturschutzrechts in Deutschland ist damit zunächst abgewendet. Ob die Rechtseinheit und Rechtsklarheit dauerhaft gewahrt werden können, hängt nun davon ab, wie und in welchem Umfang die Länder von ihren neuen verfassungsrechtlichen Abweichungsrechten Gebrauch machen.”
Dem BfN werden mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz zahlreiche neue Aufgaben übertragen. Die Behörde ist u. a. zuständig für das Monitoring des Bundes, das gezielt und fortlaufend den Zustand von Natur und Landschaft ermittelt und bewertet. Zudem wirkt das Amt zukünftig bei der Anerkennung von Naturschutzvereinigungen mit, die als “Anwälte der Natur” klagebefugt sind. Sie helfen bereits im Vorfeld von Entscheidungen, Defizite bei der Anwendung des Naturschutzrechts zu verringern. Ein dritter Aufgabenbereich betrifft die Abwehr ökologischer Gefahren durch Tier- und Pflanzenarten, die bislang in Deutschland noch nicht vorkommen. Das Ausbringen solcher Tiere und Pflanzen bedarf der Genehmigung des BfN.
Besonders hervorzuheben ist die Stärkung des Meeresnaturschutzes. “Das an Land übliche und bewährte Instrumentarium des Naturschutzrechts wird nun auch auf die küstenfernen Gebiete der Nord- und Ostsee, die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ), erstreckt. Es macht nicht mehr Halt an der 12-Seemeilen-Grenze. Dies ist für den Erhalt der vielfältigen und eng miteinan-der vernetzten Ökosysteme dringend erforderlich, nicht zuletzt zur Erfüllung völker-und europarechtlicher Schutzverpflichtungen, etwa aufgrund der regionalen Meeresschutzübereinkommen oder der europäischen FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie,” so Beate Jessel. Erstmals sind ab morgen über die bisherigen Regelungen zum Schutzgebietsnetz “Natura 2000″ hinaus alle relevanten Bestimmungen innerhalb wie außerhalb der Küstengewässer einheitlich anwendbar. Damit ist bei Vorhaben, die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt der Meere haben, wie beim marinen Sand- und Kiesabbau sowie bei Errichtung von Seeanlagen, zukünftig auch der gesetzliche Biotopschutz zu beachten.
Das BfN ist nun als zuständige Naturschutzbehörde für den Bereich der AWZ mit den notwendigen rechtlichen Befugnissen ausgestattet. “Wir werden einen frühzeitigen Austausch mit allen Betroffenen und der interessierten Öffentlichkeit über unsere Maßnahmen zur Verwaltung der Schutzgebiete gewährleisten.”, sagte BfN-Präsidentin Jessel. “Bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben, wie der Erteilung von Ausnahmen oder Befreiungen vom Arten- und Biotopschutz, verstehen wir uns als Dienstleister in Sachen Naturschutz. Gemeinsam mit den Antragstellern und den sonstigen Zulassungsbehörden werden wir rechtssichere Grundlagen für die naturverträgliche Nutzung der Nord- und Ostsee schaffen.
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Mittwoch 24. Februar 2010 von birdfish
Der Hamburger Senat hat nun doch noch beschlossen, auch das Wattenmeer der Freien Hansestadt als UNESCO-Weltnaturerbe melden zu wollen.
Kind im Watt – (c) Ingwer Hansen
Das Gebiet des niederländischen, niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Wattenmeeres war bereits im Juni vergangenen Jahres von der UNESCO als Erbe der Menschheit anerkannt worden. Hamburg hatte sich im Januar 2008 jedoch aufgrund von Konflikten im Senat aus der gemeinsamen Anmeldung ausgeklinkt. Seitdem liegt das hamburgische Wattenmeer mit den Inseln Neuwerk und Scharhörn wie eine Exklave inmitten des Weltnaturerbes. „Seit 1990 ist das Hamburger Wattenmeer Nationalpark. Dieser hat es verdient, auch Teil des Weltnaturerbes zu werden“, sagte Hans-Ulrich Rösner, Projektleiter Wattenmeer beim WWF Deutschland. Die Umweltschutzorganisation rechnet allerdings damit, dass die Hamburger Watt-Region erst in einigen Jahren den Weltnaturerbe-Status erhalten kann.
Konkret würde ein Anschluss des hamburgischen Wattenmeeres an das fast 10.000 Quadratkilometer große Weltnaturerbe dieses um rund 1,4 Prozent erweitern. Allerdings fehlt neben dem hamburgischen Teil auch noch das dänische Wattenmeer. „Dänemark will sein Wattenmeer in diesem Jahr zum Nationalpark ernennen. Danach sollte es dann baldmöglichst einen Antrag bei der UNESCO geben, das Weltnaturerbe um den dänischen und den hamburgischen Teil des Wattenmeeres zu erweitern“, forderte Rösner. Erst dann sei das große Ziel erreicht, das gesamte Wattenmeer als UNESCO-Welterbe gesichert zu haben.
Die Anerkennung als Weltnaturerbe im Juni 2009 durch die UNESCO erfolgte aufgrund der Einzigartigkeit des Wattenmeeres auch im globalen Vergleich. Dazu gehören die weltweit größten Wattgebiete, die anhaltenden geologischen Veränderungen sowie die Artenvielfalt. So ist das Wattenmeer Drehscheibe für den Zug von rund 10 Millionen Wat- und Wasservögeln aus einem arktischen Einzugsgebiet, welches von Nordost-Kanada bis Nord-Sibirien reicht. Die Anerkennung hatte der Region eine hohe Aufmerksamkeit gebracht. Auch die Tourismuswirtschaft war begeistert, erhofft man sich davon doch eine wirtschaftliche Stabilisierung. Doch mehr Gäste können auch ein Risiko für die Natur sein, und so empfahl die UNESCO gleichzeitig mit der Anerkennung, eine Strategie für einen umweltverträglichen Tourismus im Wattenmeer entwickeln. Erste Schritte hierzu sind gemeinsam mit der Tourismuswirtschaft erfolgt und der WWF erwartet von der im März auf Sylt stattfindenden internationalen Wattenmeerkonferenz hierfür Unterstützung.
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Montag 22. Februar 2010 von birdfish
Die Bundesregierung hatte 2007 mit der „Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt“ ein Paket mit 330 Zielen und rund 430 Maßnahmen für den Erhalt der Artenvielfalt verabschiedet.
Stark gefährdet: der Gänsesäger – (c) Dagmar Struß
Große Verantwortung für deren Umsetzung haben die Bundesländer. Eine Analyse der Umweltverbände BUND und NABU zeigt: In keinem einzigen Bundesland stehen die Zeichen für einen erfolgreichen Arten- und Biotopschutz auf Grün.
In den meisten Bundesländern gebe es keine umfassende und ressortübergreifende Umsetzung der „Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt“, bemängelten die Verbände. Lediglich in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und im Saarland existierten bislang Landesstrategien zum Erhalt der Biodiversität. Baden-Württemberg habe einen „Aktionsplan“ erstellt und Schleswig-Holstein im Landtag einen Bericht über den Beitrag des Landes zur Umsetzung der Nationalen Strategie vorgelegt. Inhalte und Zeitvorgaben des Bundes würden in den Konzepten der Länder jedoch nur selten aufgegriffen und konkretisiert.
Dabei sei ein umfassender Schutz der biologischen Vielfalt dringend geboten, so die Naturschutzverbände. Jede achte Vogelart, jedes vierte Säugetier und jede vierte Nadelbaumart weltweit sind vom Aussterben bedroht. Allein in Deutschland gelten 72,5 Prozent der Lebensräume von Pflanzen und Tieren als gefährdet. Jede zweite heimische Vogelart, ein Drittel der Pilzarten und 30 Prozent der Farn- und Blütenpflanzen sind bedroht. Verschärft wird diese prekäre Lage durch den fortschreitenden Klimawandel. Der weitere Verlust der Artenvielfalt erhöht auch die Folgekosten für Wirtschaft und Gesellschaft.
Je nach Umsetzungsstand der Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in den einzelnen Ländern vergaben die Verbände entsprechend einem Ampel-Modell verschiedene Farben. Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen wurden mit „Gelb“ bewertet. Die im Schlussfeld liegenden Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen erhielten nur ein „Rot“. Kein Bundesland erreichte auch nur die Hälfte der nach den Kriterien der Umweltverbände maximal möglichen Bewertungspunkte. Bewertet wurde unter anderem der Anteil der in jedem Bundesland ausgewiesenen Wildnis- und Naturschutzgebietsflächen, die Fläche zukünftiger Urwäler und die Gebiete, die durch die Europäische Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Richtlinie geschützt sind. In die Bewertung einbezogen wurde auch die Anzahl der fertig gestellten Managementpläne für die Schutzgebiete. Außerdem wurden der Anteil der Flächen mit ökologischem Landbau und der Einsatz von Geldern für Agrarumweltmaßnahmen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes bewertet.
NABU-Präsident Olaf Tschimpke bezeichnete das Ergebnis als ernüchternd: „Die Untersuchung zeigt, dass die Bundesländer in Sachen Artenschutz noch viel Nachholbedarf haben. Für den Schutz der biologischen Vielfalt zählen vor allem Taten. Allein durch die Ausweisung von Schutzgebieten sind noch keine Art und kein Lebensraum gerettet. Es fehlen nach wie vor umfassende Konzepte.“
Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger forderte die Bundesregierung auf, dem Naturschutz in ihrem eigenen Verantwortungsbereich mehr Gewicht beizumessen. So dürfte der Bau von Autobahnen oder Schifffahrtskanälen nicht auf Kosten der Natur gehen. Die vom Kabinett beschlossene Biodiversitätsstrategie müsse bei allen Vorhaben des Bundes vorbildhaft umgesetzt werden. „Bundeskanzlerin Angela Merkel hat vor kurzem mit einer schönen Rede das Internationale Jahr der Biodiversität 2010 eröffnet. Nun geht es darum, in der Praxis das Artensterben auch tatsächlich zu stoppen. Die Analyse der Aktivitäten der Bundesländer zeigt, dass, Naturschutz oft nur das fünfte Rad am Wagen ist. Es gibt große Defizite vor allem beim Biotopschutz und bei der Vernetzung von Lebensräumen für gefährdete Tiere und Pflanzen“, sagte Weiger.
Für die Naturschutzarbeit der Länder fehlten außerdem ausreichende Mittel. Deshalb forderten die Verbände die schnelle Umsetzung des im Koalitionsvertrag zugesagten „Bundesprogramms Biologische Vielfalt“. Dafür müssten in den kommenden vier Jahren jährlich zusätzliche 300 Millionen Euro aufgebracht werden. Ein bedeutsamer Teil dieser Gelder sollte aus dem Emissionshandel stammen. Die Länder müssten zudem ihre Naturschutzverwaltungen stärken und Landnutzer wie Agrar- und Forstbetriebe beim Naturschutz besser unterstützen. Unverzichtbar dafür seien verbindliche Managementpläne für das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 und die Schaffung eines zusammenhängenden Biotopverbundes. Außerdem müssten weitere 25.000 Hektar ökologisch wertvolle Flächen aus dem Bundesbesitz als Nationales Naturerbe dauerhaft für den Naturschutz in den Ländern gesichert werden.
Die Vergleichsanalyse
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Dienstag 16. Februar 2010 von birdfish
Für den Weltagrarbericht wurden Vorschläge für eine fortschrittliche Landwirtschaft erarbeitet.
Klimawandel bringt der Landwirtschaft neue Probleme – (c) Verena N. / Pixelio
Warum müssen auf unserem Planeten über eine Milliarde Menschen hungern und gleichzeitig ebenso viele an krank machender Fettleibigkeit leiden?
2,3 Milliarden Tonnen Getreide wurden 2008 weltweit geerntet, mehr als je zuvor, auch pro Kopf der Bevölkerung. Doch nur 47% davon dienten der menschlichen Ernährung. Der Rest ist Tierfutter, Sprit, industrieller Rohstoff und Abfall. Unser globales Ernährungs-System ist eine der wichtigsten Ursachen für Klimawandel, Artensterben, Umweltvergiftung und Wasserknappheit; aber auch für vermeidbare Krankheiten, Kinderarbeit, Armut und Ungerechtigkeit.
Im Auftrag der Vereinten Nationen und der Weltbank fassten 500 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler den Stand des globalen Wissens über die Landwirtschaft, ihre Geschichte und Zukunft zusammen.
58 Regierungen verabschiedeten die Zusammenfassung der Ergebnisse. Sie sind unbequem und alarmierend, warnen vor Irrwegen und zeigen Auswege.
Die Webseite zum Weltagrarbericht präsentiert die wichtigsten Ergebnisse, macht alle seine Berichte zugänglich und liefert Hintergründe und Detailinformationen. Sie soll zum Nachdenken und zur Diskussion anregen, vor allem aber zum Handeln.
Website Weltagrarbericht
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Dienstag 16. Februar 2010 von birdfish
Deutschland wird seine Anstrengungen zur Umsetzung der Ziele der Nationalen Biodiversitätsstrategie deutlich erhöhen müssen, um eine Trendwende beim anhaltenden Verlust an biologischer Vielfalt bewirken zu können.
Seltener Eisvogel – (c) Frank Güllmeister / Pixelio
Diese Auffassung vertrat Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutzes (BfN), im Rahmen des Schweizer NATUR Kongresses in Basel. Dort stellte sie die Eckpunkte der deutschen Biodiversitätsstrategie vor und berichtete von den Erfahrungen mit dem bisherigen Umsetzungsprozess.
“Bereits jetzt steht fest: Wir werden das ‘2010-Ziel’ nicht erreichen”, stellte Jessel zusammenfassend fest. “Nicht aber die Ziele müssen neu definiert, sondern der Weg dahin muss konsequenter beschritten werden”, erklärte sie weiter. Dabei zog die Präsidentin des BfN durchaus selbstkritisch Bilanz über die vor zwei Jahren begonnene Umsetzungsphase.
Auch an die Adresse der Schweizer gerichtet, die derzeit selbst mit Hochdruck an einer Biodiversitätsstrategie arbeiten, betonte sie aber, dass es als einer der größten umweltpolitischen Erfolge der letzten Jahrzehnte zu werten sei, dass die Strategie überhaupt existiere. Schließlich sei es gelungen, alle Bundesressorts zu ihrer Umsetzung zu verpflichten und damit dem Querschnittscharakter des Themas angemessen Rechnung zu tragen. Dass eine derartige Herkulesaufgabe nicht über Nacht zu stemmen sei und es im Umsetzungsprozess immer an der ein oder anderen Stelle hake, sei nicht verwunderlich.
Dennoch müssten dort, wo die Hauptursachen des Biodiversitätsverlustes liegen, die Anstrengungen erheblich verstärkt werden. Sonst sei der bislang ungebrochene Rückgang der biologischen Vielfalt nicht zu stoppen. Das betreffe vor allem die Bereiche Landwirtschaft, Meeresfischerei sowie den nahezu ungebremsten Flächenverbrauch im Siedlungs- und Verkehrsbereich. Hier gelte es politisch die richtigen Weichen zu stellen und insofern auch die betroffenen Ressorts künftig verstärkt in die Pflicht zu nehmen. Im Sinne des gesamtgesellschaftlichen Anliegens der Strategie müsse zudem auf ein “biodiversity mainstreaming” aller gesellschaftlichen Bereiche und Prozesse hingewirkt werden.
Jessel verwies zugleich darauf, dass die Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung für die laufende Legislaturperiode die Erarbeitung eines Bundesprogramms “Biologische Vielfalt” vorsieht, mit dem der Umsetzungsprozess neuer Schwung verliehen werden solle. Auch das Internationale Jahr der biologischen Vielfalt biete die Chance, vermehrt auf die immense Bedeutung, die dem Schutz der Biodiversität auch für das menschliche Wohlergehen und ökonomische Entwicklungsmöglichkeiten zukommt, aufmerksam zu machen.
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