KLIMA-MEDIA.de Pressespiegel & Infoblog

Regierung muss Atomausstieg entscheiden – AKW-Sicherheitscheck praktisch wertlos

Mittwoch 18. Mai 2011 von birdfish

„Wie erwartet war der Zeitraum für eine sorgfältige und unabhängige Sicherheitsüberprüfung aller deutschen Atomkraftwerke zu kurz.

Atomkraft: Zeit für Konsequenzen
Atomkraft: Zeit für Konsequenzen – Foto: S. Hofschlaeger / Pixelio

Zudem beruhen die gestern vorgelegten Ergebnisse der Atomkommission lediglich auf Angaben der AKW-Betreiber und sind damit weitgehend wertlos für die nötigen Beschlüsse der Bundesregierung zum Atomausstieg“, kommentiert NABU-Präsident Olaf Tschimpke den Bericht der Reaktorsicherheitskommission (RSK), der gestern in Berlin an Bundesumweltminister Norbert Röttgen übergeben wurde.

„Das Vertrauen der deutschen Bevölkerung in diese unbeherrschbare Technik ist seit dem GAU in Japan unwiderruflich weg. Damit ist der schnellstmögliche gesetzliche Ausstieg aus der Atomkraft grundsätzlich eine politische Entscheidung, die die Bundesregierung nun nach allen Ankündigungen treffen muss“, betont Tschimpke.

Keine Überraschung ist aus NABU-Sicht die Feststellung der Kommission, dass die sieben ältesten Meiler angesichts zu dünner Hüllen fast durchgängig dem Absturz mittelgroßer Flugzeuge nicht standhalten. Dennoch drückt sich die Atomkommission, im Gegensatz zu den vorab bekannt gewordenen Vorschlägen der Ethikkommission, um die klare Empfehlung, dass diese Reaktoren nach Ablauf des Moratoriums nicht wieder in Betrieb genommen werden dürfen, kritisiert der NABU.

„Da für alle AKW Sicherheitsmängel vorliegen, muss die Bundesregierung am 6. Juni einen rechtsverbindlichen Abschaltplan beschließen, ohne weitere Verschiebebahnhöfe durch die Übertragung von Strommengen oder Revisionsklauseln zuzulassen“, fordert Olaf Tschimpke.


LichtBlick

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Zynische Äußerungen aus der Politik und die Wende aus Angst vor Wählerstimmen

Dienstag 15. März 2011 von birdfish

Gerade am 11.3.11 hat Greenpeace gegen Ministerin Tanja Gönner geklagt.

AKW Neckarwestheim
Die beiden Meiler des Atomkraftwerks Neckarwestheim – Foto: Paul Langrock / Greenpeace

Schon 2001 hatte Greenpeace beantragt, die Betriebsgenehmigung für den unsicheren Meiler Neckarwestheim I zu widerrufen. Die baden-württembergische Atomaufsicht reagierte nicht. Nun geht Greenpeace gemeinsam mit einer Anwohnerin des AKW vor Gericht.

Beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat Greenpeace am 11.3. im Namen der Klägerin beantragt, “festzustellen, dass die Betriebsgenehmigung für das Atomkraftwerk Neckarwestheim I erloschen ist”.

Nach Ansicht von Greenpeace sind die AKW-Laufzeitverlängerungen der Bundesregierung verfassungswidrig. Am 3. Februar 2011 hat Greenpeace deshalb gemeinsam mit Anwohnern von sieben AKW-Standorten Verfassungsbeschwerde eingereicht. Zu den sieben Standorten gehört auch Neckarwestheim I. Sollte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden, dass die Laufzeitverlängerungen unrechtmäßig sind, wäre der Betrieb von Block I auch heute schon illegal.

Der Reaktor wurde in den 1960er Jahren konzipiert und ging 1976 in Betrieb. Er gehört zu den ältesten und störanfälligsten in Deutschland. Gleichzeitig ist er der erste, der ohne die von Schwarz-Gelb beschlossene Laufzeitverlängerung heute bereits stillgelegt wäre. Nach dem Atomgesetz von 2002 hätte er im Januar endgültig abgeschaltet werden müssen.

Der Alt-Meiler gehört zur sogenannten Starfighter-Generation. Das heißt, er wurde mit einer Reaktorhülle ausgestattet, die lediglich dem Absturz eines Starfighters standhält. Schon den Absturz eines Airbus A320 würde die Hülle nicht aushalten, und die meisten Verkehrsflugzeuge sind wesentlich schwerer als der Airbus A320. Laut Bundeskriminalamt ist die Gefahr eines Terrorangriffs in Deutschland gestiegen. Neckarwestheim wäre ein geeignetes Ziel.

Anträge für dringend notwendige Sicherheitsnachrüstungen wurden von Ministerin Gönner solange verschleppt bis die Bundesregierung nicht nur den Atomkonsens, sondern auch die erforderlichen Sicherheitsnachrüstungen für alte AKW vom Tisch gefegt hat. Sie müssen nun erst 2020 nachgewiesen werden. Also dann, wenn Neckarwestheim I ohnehin vom Netz gehen soll.

“Umweltministerin Gönner sind die Interessen des landeseigenen Atomkonzerns EnBW offenbar wichtiger als die Sicherheit der Bevölkerung”, sagte Heinz Smital, Atomexperte von Greenpeace. “Die Kläger wollen nicht mehr mit der Angst vor einem schweren Störfall leben. Frau Gönner muss endlich das Wohl der Menschen ins Zentrum ihrer Atomaufsicht rücken.” Aber nicht nur für unmittelbare Nachbarn ist das Risiko groß.
Im Falle eines schweren Reaktorunfalls im Atomkraftwerk Neckarwestheim könnte die Bevölkerung Stuttgarts im Laufe weniger Stunden allein durch die Luft eine tödliche Dosis Radionuklide aufnehmen.

Am Tag der Greenpeace-Klage kommt es nun zur Katastrophe in Japan. Die Meiler hier gelten zu den sichersten weltweit. Mit den Ereignissen die nach dem Erdbeben folgten, muss die Geschichte der ’sicheren Atomkraft’ neu geschrieben werden.
Am 12.3.11 war ohnehin eine große Demonstration gegen das marode Werk Neckarwestheim geplant gewesen. Mit den Ereignissen in Japan erhält die Veranstaltung eine verstärkende Wirkung. Mehr als 60.000 Teilnehmer bildeten eine rund 45 Kilometer lange Menschenkette gegen die Atomenergie. Sie reichte vom Atomkraftwerk Neckarwestheim bis zur baden-württembergischen Staatskanzlei Villa Reitzenstein in Stuttgart. Immer wieder war “Abschalten, abschalten” zu hören.

Die baden-württembergische Umweltministerin Tanja Gönner nutzte die Katastrophe in Japan, um ihre ganz eigene Sicht der Dinge zu veröffentlichen. Angesichts der dortigen Ereignisse bezeichnete sie die Laufzeitverlängerungen in Deutschland als genau den richtigen eingeschlagenen Weg zur Beendigung der Atomkraft.
“Die Regierung in Baden-Württemberg um Ministerpräsident Mappus und Umweltministerin Gönner hat heute von ihren Bürgern in Neckarwestheim zu Recht die Rote Karte für ihre Atompolitik bekommen”, kommentiert Andree Böhling, Energieexperte bei Greenpeace. “Während in Japan eine Kernschmelze droht und tausende Menschen auf der Flucht sind, versucht Frau Gönner, die Verlängerung der Atomlaufzeiten als einen Ausstieg aus der Atomkraft darzustellen. Diese Äußerungen sind zynisch und menschenverachtend.”

In einer Pressemitteilung des Umweltministeriums wird Gönner folgendermaßen zitiert: ” … Nach den Vorkommnissen bei japanischen Kernkraftwerken erweise sich der in Deutschland eingeschlagene energie- und klimapolitische Kurs als richtig, die Kernenergie lediglich als Brückentechnologie zu nutzen und nicht dauerhaft auf Atomstrom zu setzen … ‘Es bleibt auch nach der verlängerten Brücke beim Atomausstieg. Weitere wichtige Voraussetzung ist außerdem das hohe Sicherheitsniveau der Anlagen.’”

Eine solche Aussage wirkt mehr als zynisch in Anbetracht der Ereignisse und in Anbetracht der Tatsache, dass Gönner den im September 2007 gestellten Antrag auf Sicherheitsnachrüstung für das Kraftwerk nie beschieden hat. Sie verweigert weiterhin, Informationen über den Zustand des Reaktors zu veröffentlichen.

Eine weitere Aussage zynischen Ranges war die des Bundesumweltministers Röttgen nach den Ereignissen in Japan. Er hatte gute Nachrichten zu verkünden: die Wetterlage sei günstig und Deutschland somit nicht betroffen.

Zynischer schaffte es dann noch die Bundeskanzlerin, die im Fernsehinterview erklärte, die deutschen Atomkraftwerke seien sicher. Wenn sie Zweifel daran hätte, dann müsste sie mit Blick auf ihren Amtseid sofort abschalten. Und im gleichen Atemzug erklärt sie, dass nun alle Werke Sicherheitsüberprüfungen unterzogen werden. Wie jetzt? Doch Zweifel? Und die Konsequenz? Erst einmal keine!

Am Tag darauf ist alles anders. CSU-Spitzenmann Söder erklärt Zweifel an der Richtigkeit der beschlossenen Laufzeitverlängerungen. Schwarz-gelbe Wahlkämpfer/innen werden nervös. Es folgt eine Erklärung von Oettinger, eine von Westerwelle und schließlich eine von der Bundeskanzlerin, die sich nun doch entschlossen hat, im Rahmen eines dreimonatigen Moratoriums die Verlängerungen auszusetzen.

Der Druck wird größer und die Politik muss hinterherschieben, dass nun doch die deutschen Uralt-Meiler ganz schnell abgeschaltet werden sollen – und dann: am besten noch heute! Plötzlich geht es.  Nun warten wir darauf, dass die deutsche Stromzufuhr aufgrund der Abschaltungen zusammenbricht – wie in früheren Zeiten geweissagt.

Und was ist in drei Monaten, wenn die Lage sich beruhigt hat und die Wahlen vorbei?

Dann heißt es vermutlich wieder: ‘Nun ist ja alles wieder anders. Die Atomkraft ist sicher und was kümmert mich mein Geschwätz von gestern…’


LichtBlick

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Rechtsstreit um Endlager Gorleben geht weiter: Eilantrag auf Baustopp gestellt

Mittwoch 16. Februar 2011 von birdfish

Die nächste Runde im Rechtsstreit um das geplante Atommüll-Endlager in Gorleben ist eingeläutet.

Erkundungsbereich im Salzstock Gorleben
Erkundungsbereich im Salzstock Gorleben – Foto: Thomas Breuer / Greenpeace

Dem Verwaltungsgericht Lüneburg sind nun ein Eilantrag auf Baustopp und die ausführliche Begründung zur Klage vom 19.10.2010 zugegangen. Kläger sind Greenpeace und die Rechtshilfegruppe Gorleben zusammen mit Anwohnern und Grundbesitzern.

“Wir fordern das Gericht auf, die Arbeiten schnellstmöglich zu stoppen”, erklärt Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler. “Der angebliche Bürgerdialog des Bundesumweltministers ist ein trojanisches Pferd. Er soll lediglich den Ausbau des Endlagers begleiten. Währenddessen schaffen die Baumaschinen jeden Tag Fakten. Nun sind die Gerichte am Zug, die verheerende Endlagerpolitik Röttgens zu stoppen.”

Seit dem 1. Oktober 2010 lässt Bundesumweltminister Norbert Röttgen die Erkundungsarbeiten im Salzstock Gorleben nach altem Bergrecht weiterführen. Durch eine schlichte Verlängerung des Rahmenbetriebsplans aus dem Jahr 1982 umgeht er die seit 1990 im Bergrecht vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit und eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben.

Neue Voraussetzungen, alter Plan

Der ursprüngliche Rahmenbetriebsplan wurde am 14. April 1982 beantragt, am 9. September 1983 erstmals genehmigt und mehrmals verlängert. Ihn jetzt nochmals zu verlängern, ist nach Ansicht der Kläger rechtswidrig: Seit 1982 haben sich sämtliche Voraussetzungen wie Art und Menge der Abfälle, Erkundungsumfang und Sicherheitsanforderungen geändert.

Außerdem müssten die Arbeiten nicht nur dem aktuellen Bergrecht, sondern auch dem wesentlich strengeren Atomrecht genügen. Denn in Gorleben wird bereits ein Endlager gebaut: Schächte, Strecken und Betriebsräume entsprechen den Industrienormen für ein Endlager. Sowohl die Lagerung von heute 102 Castorbehältern genau über dem Salzstock als auch die Untersuchung nur eines Endlagerstandortes sind nach Ansicht der Kläger juristisch als Vorfestlegung zu werten.

Auch ein Regierungsgutachten, das im September 2009 vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Auftrag gegeben wurde und im März 2010 vorlag, kam zu dem Schluss, dass eine erneute Verlängerung unzulässig sei.

Bundesumweltminister Röttgen ignoriert geltendes Recht

Das Verwaltungsgericht Lüneburg untersagte im Oktober zunächst den Weiterbau im Salzstock, nachdem unter anderem der Grundbesitzer Graf von Bernstorff unterstützt von Greenpeace und der Rechtshilfegruppe Gorleben Klage eingereicht hatte. Am 9. November 2010, unmittelbar nach den Castor-Protesten, genehmigte das niedersächsische Umweltministerium den vom BfS beantragten Sofortvollzug. Seitdem darf trotz der anhängigen Klagen im Salzstock wieder gebaut werden.

“Wir fordern das Gericht auf, unsere Argumente zu würdigen”, sagt Asta von Oppen von der Rechtshilfegruppe Gorleben. “Es kann nicht sein, dass ein Bundesminister sich nach Gutdünken über seit 1990 geltendes Recht hinwegsetzt.”

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Sicherheitsrisiko Neckarwestheim I: Sicherheitsnachrüstungen nicht umgesetzt

Dienstag 25. Januar 2011 von birdfish

Seit Mitte dieses Monats ist das Atomkraftwerk Neckarwestheim I der erste deutsche Reaktor, der seinen Weiterbetrieb der von der Bundesregierung durchgesetzten Laufzeitverlängerung verdankt.

Spiel mit dem atomaren Feuer: AKW Neckarwestheim
Spiel mit dem atomaren Feuer: AKW Neckarwestheim – Foto: thomas springer / Wikipedia

Gleichzeitig gehört der in den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts konzipierte und 1976 in Betrieb genommene Reaktorblock zu den störanfälligsten in Deutschland. Vom Betreiber Energie Baden-Württemberg (EnBW) bereits im September 2007 beantragte umfangreiche Nachrüstungen der veralteten Elektro-, Leit- und Sicherheitstechnik werden von dem Energiekonzern nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) offenbar nicht weiterverfolgt, obwohl EnBW seinerzeit beim Stuttgarter Umweltministerium sogar einen Sofortvollzug für die angestrebten Sicherheitsnachrüstungen gefordert hat.

„Der Vorgang ist nicht nur einfach ein Skandal: Angesichts der von der Bundesregierung durchgesetzten Laufzeitverlängerung von mindestens acht Jahren für das AKW Neckarwestheim I bedeutet der Verzicht auf die geplanten Sicherheitsnachrüstungen ein unverantwortliches Spiel mit dem atomaren Feuer zu Lasten der Menschen in Baden-Württemberg und darüber hinaus“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake unter Verweis auf die Vorgeschichte. Baake: „Niemals hätte Neckarwestheim I ohne Sicherheitsnachrüstungen in die Laufzeitverlängerung gehen dürfen“. Die Tatsache, dass offenbar weder Bundesumweltminister Norbert Röttgen noch seine Stuttgarter Kollegin Tanja Gönner (beide CDU) die Umsetzung der von Neckarwestheim-Betreiber EnBW selbst vor mehr als drei Jahren beantragten Sicherheitsnachrüstungen als Voraussetzung für einen Weiterbetrieb einfordere, werfe „ein bezeichnendes Licht auf die Sicherheitsschwüre der heute für die Atomaufsicht Verantwortlichen“. Schwarz-gelb habe nicht nur die Sicherheitsnachrüstungen nicht durchgesetzt, die während der Debatte über die Laufzeitverlängerungen angekündigt worden waren. Man bestehe nicht einmal auf solche Sicherheitsverbesserungen als Voraussetzung für einen Weiterbetrieb, die die Betreiber selbst vorgeschlagen haben.

Die Sicherheitsnachrüstungen, die die EnBW Kernkraft GmbH im Zusammenhang mit der von ihr seit Ende 2006 angestrebten Strommengenübertragung vom jüngeren  Block II auf Block I des AKW Neckarwestheim im September 2007 beantragt hatte, betrafen größtenteils den Kernbereich des Sicherheitskonzepts des Reaktors. Unter anderem sollten die Notstromsysteme räumlich getrennt, zusätzliche Notabschaltsysteme eingerichtet und die Sicherheitsleittechnik modernisiert werden. Die Maßnahmen hätten auch umfangreiche Baumaßnahmen auf dem Kraftwerksgelände erfordert, erläuterte der Sicherheitsexperte Wolfgang Renneberg, der von 1998 bis zum Regierungswechsel 2009 die Reaktorsicherheitsabteilung im Bundesumweltministerium leitete. So war die Errichtung eines turnhallengroßen Gebäudekomplexes geplant, in dem auf einer Grundfläche von mehr als 1.500 Quadratmetern unter anderem Notstromdiesel untergebracht werden sollten. Alle diese Maßnahmen seien bis heute nicht umgesetzt. Der von der EnBW Kernkraftwerk GmbH damals eingereichte Änderungsantrag sei bis heute nicht einmal beschieden.

„Auch die Umsetzung der von EnBW beantragten Nachrüstungsmaßnahmen hätte die grundlegenden konzeptionellen Sicherheitsmängel von Block I in Neckarwestheim nur teilweise lindern aber nicht heilen können“, sagte Renneberg. Dennoch sei nicht nachvollziehbar, warum die Atomaufsicht als Voraussetzung für einen Weiterbetrieb des Reaktors nicht einmal die Maßnahmen einfordere, die EnBW vor drei Jahren selbst für unausweichlich gehalten habe. Neckarwestheim I gehöre als nach Biblis A zweitältester Reaktor in Deutschland zu den Anlagen, die gegenüber dem heutigen Stand der Sicherheitstechnik weit zurückgefallen seien. Die konzeptionellen Schwächen beträfen fast alle Sicherheitsbereiche von den in sicherheitsrelevanten Bauteilen eingesetzten Werkstoffen, über die Zahl und Zuverlässigkeit der Notstromdiesel bis hin zum Schutz gegen Brände und Erdbeben. Außerdem seien Alterungsprobleme unübersehbar. So träten sicherheitsrelevante Ereignisse in Block I insgesamt deutlich häufiger auf als in Block II. Die Stromversorgung sicherheitstechnisch wichtiger Komponenten habe in Block I in den vergangenen Jahren fünfmal häufiger über die Notstromdiesel sichergestellt werden müssen als im jüngeren Block II. Sicherheitseinrichtungen müssten in Block I sogar zehnmal häufiger in Aktion treten.

Renneberg wies ausdrücklich darauf hin, dass die Überprüfung des AKW Neckarwestheim I durch die Internationale Atomenergieorganisation (IAEA) keine Aussagen über der Defizite der Anlagentechnik beinhalte. Die 2007 durchgeführte, so genannte OSART-Mission (Operational Safety Review Team) führt die Stuttgarter Landesregierung immer wieder als Nachweis für einen angeblich hohen Sicherheitsstandard des Reaktors an. Im Rahmen derartiger Missionen werde jedoch lediglich die Qualität der Betriebsführung begutachtet. Renneberg: „Eine gute Betriebsführung ist zwar eine notwendige Voraussetzung für den sicheren Betrieb eines Atomkraftwerks – aber keine hinreichende. Gegen eine veraltete und alternde Anlagentechnik hilft im Ernstfall auch die beste Betriebsführung nicht.“

Sicherheitstechnische Bewertung des Kernkraftwerks Neckarwestheim (PDF)

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Greenpeace hat jetzt Klage eingereicht: Endlagerbau in Gorleben sei rechtswidrig

Montag 25. Oktober 2010 von birdfish

Greenpeace und die Rechtshilfe Gorleben haben jetzt zusammen mit betroffenen Anwohnern Klage gegen die Wiederaufnahme der sogenannten Erkundung im Salzstock Gorleben eingereicht.

Greenpeace-Aktion gegen die Wiederaufnahme der Gorleben-Erkundung am Bundesministerium für Umwelt
Greenpeace-Aktion gegen die Wiederaufnahme der Gorleben-Erkundung am Bundesministerium für Umwelt. – Foto: Gordon Welters / Greenpeace

Die Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg richtet sich gegen die im September genehmigte Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes aus dem Jahr 1982. Die Verlängerung ist nach Ansicht der Kläger rechtswidrig, da sämtliche Voraussetzungen wie Art und Menge der Abfälle, Erkundungsumfang und Sicherheitsanforderungen sich seit 1982 geändert haben. Die unabhängige Umweltorganisation Greenpeace fordert erneut, den Endlagerstandort Gorleben aufzugeben und eine ergebnisoffene vergleichende Standortsuche nach internationalen wissenschaftlichen Standards zu starten.

“Mit Tricksereien will die Bundesregierung den Salzstock in Gorleben nach heute nicht mehr gültigem Recht als Endlager ausbauen. Die Öffentlichkeit soll draußen bleiben bis alles fertig ist”, sagt Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler. “Das ist juristisch unzulässig und dagegen klagen wir.”

Keine Erkundung – In Gorleben wird bereits ein Endlager gebaut

Der strittige Rahmenbetriebsplan wurde im Jahr 1982 nach damaligem Bergrecht erstellt. In diesem wurde die Erkundung des gesamten Salzstocks als Endlager für hochradioaktiven Atommüll genehmigt. Das Bundesumweltministerium will jetzt jedoch nur noch den nordöstlichen Teil des Salzstocks untersuchen, da der Rest geologisch ungeeignet ist oder die Salzrechte fehlen. “Das ist hochgradig sicherheitsrelevant”, so Asta von Oppen von der Rechtshilfe Gorleben. “Wer nur einzelne Abschnitte des Salzstocks untersucht und dabei vor geologischen Mängeln die Augen verschließt, kann nicht sagen, Gorleben sei sicher.” Nach Ansicht der Kläger muss das Bundesumweltministerium dafür einen neuen Rahmenbetriebsplan beantragen.

Selbst das Bundesamt für Strahlenschutz hatte 1993 in einer schriftlichen Stellungnahme festgestellt: “Die Beschränkung der Erkundung auf den nordöstlichen Teil des Salzstocks wäre ein neues Vorhaben, für das neue Betriebsplanverfahren durchgeführt werden müssten.” Ein neuer Antrag müsste jedoch dem seit 1990 geltenden Bergrecht folgen und würde eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern. “Genau das will die Bundesregierung umgehen, um schnell und ohne großes Aufsehen Tatsachen zu schaffen”, so von Oppen.

Nach Auffassung von Greenpeace, der Rechtshilfe Gorleben und den Anwohnern müssten die Arbeiten in Gorleben darüber hinaus nicht nur dem aktuellen Bergrecht, sondern auch dem wesentlich strengeren Atomrecht genügen. Denn in Gorleben wird bereits ein Endlager gebaut: Schächte, Strecken und Betriebsräume entsprechen den Industrienormen für ein Endlager. Sowohl die Lagerung von heute 91 Castorbehältern genau über dem Salzstock als auch die Untersuchung nur eines Endlagerstandortes sind nach Ansicht der Kläger juristisch als Vorfestlegung zu werten.

Erster Erfolg der Greenpeace-Klage – Erkundungsarbeiten gestoppt

Auf die Klage folgt eine schnelle Reaktion: Die Erkundungsarbeiten im Salzstock Gorleben wurden nun vorerst gestoppt.
“Der Stopp der Bauarbeiten in Gorleben ist ein erster wichtiger Schritt zur Aufgabe des Endlagerstandortes. Es ist absolut notwendig, dass in Gorleben keine weiteren Tatsachen geschaffen werden, bis unsere Klage vor Gericht entschieden ist”, kommentiert Mathias Edler, Atomexperte bei Greenpeace. “Wir werden alle Rechtsmittel ausschöpfen, um das geplante Endlager zu verhindern. Sollte der Antrag des Bundesamts für Strahlenschutz auf Sofortvollzug genehmigt werden und die Bauarbeiten in Gorleben weitergehen, werden wir uns nach Akteneinsicht juristisch zu wehren wissen. Den langen Atem dafür haben wir.”

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Verfassungsklage gg. Laufzeitverlängerung – Wird das Recht auf Unversehrtheit verletzt?

Dienstag 28. September 2010 von birdfish

Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist eines der wichtigsten Grundrechte überhaupt.

AKW Philippsburg
Atomkraftwerk (AKW) Philippsburg in Baden-Württemberg – Foto: Martin Langer / Greenpeace

Doch genau dieses Recht verletzt die Laufzeitverlängerung für Deutschlands Atomkraftwerke, denn sie erhöht das Risiko eines schweren Reaktorunfalls. Bei einem solchen Unfall wären große Teile der Bevölkerung in tödlicher Gefahr. Deshalb legt Greenpeace zusammen mit Anwohnern verschiedener Kraftwerke jetzt Klage beim Bundesverfassungsgericht ein.

Trotz der Laufzeitverlängerung sieht die Bundesregierung keine Sicherheitsnachrüstungen für Atomkraftwerke vor. Im Moment ist jedoch keiner der deutschen Reaktoren für den Absturz einer großen Passagiermaschine gerüstet. Die sieben ältesten könnten sogar durch kleinere Flugzeuge katastrophal beschädigt werden.

Zudem sind die Kraftwerke nicht gegen Angriffe mit panzerbrechenden Waffen geschützt. Solche Waffen sind auf dem internationalen Schwarzmarkt in großer Zahl erhältlich und könnten sich bereits in den Händen von Terroristen befinden. Das Bundeskriminalamt sieht die Gefahr eines terroristischen Angriffs auf Atomkraftwerke als real an.

Die Laufzeitverlängerung erhöht auch die Menge des radioaktiven Abfalls. Dieser stellt ebenfalls eine Gefahr für die Bevölkerung dar, da noch kein sicheres Endlager gefunden ist.

“Allein die Konzerne profitieren von längeren Atomlaufzeiten. Das Risiko jedoch trägt die Allgemeinheit – das kann mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sein”, sagt Tobias Riedl, Atomexperte bei Greenpeace. “Es gibt keine andere Industrie, die derart hochgefährliche Anlagen betreiben darf und ungehindert den gefährlichsten Müll der Welt produziert.”

Greenpeace versucht im Moment auch, gemeinsam mit Kraftwerksanwohnern auf dem Gerichtsweg einen Widerruf der Betriebsgenehmigung für sechs der ältesten Reaktoren zu erreichen. Dieses Klagerecht von Anwohnern gegen Atomanlagen möchte die Bundesregierung mit der Novellierung des Atomgesetzes abschaffen.

Bevor es so weit kommt, muss das neue Gesetz aber neben der Verfassungsklage von Greenpeace noch eine weitere Hürde nehmen: Die Bundesländer Bremen und Nordrhein-Westfalen wollen demnächst ebenfalls vor dem Verfassungsgericht dagegen klagen. Sie bemängeln, dass die Bundesregierung das neue Atomgesetz ohne die Zustimmung des Bundesrates durchsetzen will, obwohl die Atomaufsicht Sache der Länder ist.


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Pannen-AKW Krümmel soll wieder ans Netz und noch 20 Jahre laufen – Greenpeace klagt

Mittwoch 15. September 2010 von birdfish

Bereits vor mehr als einem Jahr hat Greenpeace  bei der Atomaufsicht Schleswig-Holstein einen Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für den Pannenreaktor Krümmel gestellt.

Pannen im AKW Krümmel
Pannen im maroden AKW Krümmel reißen nicht ab – (c) Martin Langer / Greenpeace

Die Atomaufsicht hat bisher nicht reagiert. Deshalb hat Greenpeace  heute beim zuständigen Oberverwaltungsgericht eine Untätigkeitsklage gegen die Atomaufsicht eingereicht. Krümmel gehört zu den ältesten und unsichersten Atomkraftwerken in Deutschland und ist nicht ausreichend gegen Flugzeugabstürze geschützt.

Greenpeace hat gemeinsam mit Anwohnern auch noch für fünf weitere Atomkraftwerke den Widerruf der Betriebsgenehmigung beantragt. Das Klagerecht, von dem Greenpeace hier zusammen mit den Anwohnern des Kraftwerks Gebrauch macht, will die Bundesregierung mit der Novelle des Atomgesetzes abschaffen. Der Entwurf dazu liegt Greenpeace vor. Flugzeugabstürze sollen laut diesem Papier als erweitertes “Restrisiko” gelten und eine Klagemöglichkeit für betroffene Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.

“Krümmel gehört zu den gefährlichsten Reaktoren Deutschlands. Nach den Plänen von Schwarz-Gelb soll es bald nicht mehr möglich sein, gegen solch riskante Atommeiler zu klagen. Minister Röttgen muss dieses Gesetz stoppen. Es liegt in seiner Verantwortung, höhere Sicherheitsanforderungen für Atomreaktoren durchzusetzen und sich für die Sicherheit der Menschen einzusetzen”, sagt Tobias Riedl, Atomexperte bei Greenpeace.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Jahr 2008 entschieden, dass betroffene Bürger gegen den Betrieb eines Atomkraftwerks klagen können. Insbesondere die Gefahr, die von einem Flugzeugabsturz ausgeht, gilt nach Ansicht des Gerichts nicht als hinzunehmendes “Restrisiko”. So entschied auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Juni dieses Jahres.

Greenpeace hat berechnet, dass im Falle eines schweren Unfalls in Krümmel das Hamburger Stadtgebiet innerhalb von drei Stunden vollständig evakuiert werden müsste. Auch Teile der Bevölkerung von Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern wären unmittelbar gefährdet. Der Betreiber Vattenfall möchte Krümmel ab 2011 wieder am Netz betreiben. Aufgrund der Laufzeitverlängerung soll Krümmel dann noch mehr als 20 Jahre laufen.


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Zehnmal mehr Fässer als angenommen mit mittelradioaktivem Abfall im Lager Asse

Dienstag 14. September 2010 von birdfish

Zehnmal mehr Fässer mit mittelradioaktivem Abfall als bisher angenommen lagern im maroden Atommülllager Asse – das wurde jetzt mit Veröffentlichung des Abschlussbericht AG Asse bekannt.

Atommülllager Asse
Atommülllager Asse – Foto: dpa

Zu den nun bekannt gewordenen Ergebnissen äußerte sich Greenpeace-Atomexperte Heinz Smital: “Der Inventarbericht bestätigt die Befürchtung, die Greenpeace bereits im Mai 2009 geäußert hat. Die von der Gesellschaft für Strahlenforschung (GSF) gemessenen Tritiumwerte in der Abluft aus der Asse hatten schon in der Vergangenheit auf ein viel höheres radioaktives Inventar im Atommüllager hingewiesen.”

Tritium ist ein radioaktives Isotop von Wasserstoff und entsteht hauptsächlich bei der Kernspaltung in Atomreaktoren. Über AKW-Abwässer und -Abluft und über Atommüll gelangt es in die Umwelt. Es führt zu einer gleichmäßigen Strahlenbelastung aller Organe, kann Krebs erregen und genetische Schäden noch nach Generationen hervorrufen. Tritium ist auch ein entscheidender Bestandteil bestimmter Atomwaffen.

“Die jetzt bekannt gewordenen Ergebnisse zeigen, dass angeblich seriöse Aussagen von Atomindustrie und Bundesforschungsministerium das Papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben stehen”, so Smital. “Es sind dieselben Täter aus Atomindustrie und Politik, die auch den Salzstock Gorleben als Endlager für hochradioaktive Abfälle durchpeitschen wollen.”

Als unabhängige Umweltschutzorganisation fordert Greenpeace die Regierung auf, die Brennelementesteuer diesen neuen Erkenntnissen anzupassen und zu verdoppeln. “Über Jahre haben die Atomkonzerne falsch deklarierte Fässer in der Asse verklappen lassen. Dass zehnmal mehr mittelradioaktiver Abfall im Bergwerk liegt, als bisher bekannt, macht die Bergung der Fässer umso notwendiger. Das wird dem Staat auch höhere Kosten bescheren, als bisher angenommen”, sagt Smital.

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