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Neue Verordnung über die Grenzwerte von Feinstaubemissionen tritt in Kürze in Kraft

Mittwoch 10. März 2010 von birdfish

Feinstaub verkürzt nach Studien der WHO die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland um etwa zehn Monate.

Neue Grenzwerte für Kleinfeuerungsanlagen
Ende März gelten für Kleinfeuerungsanalgen neue Emissionsgrenzwerte – (c) Fraunhofer UMSICHT

Vom Menschen erzeugter Feinstaub muss deutlich reduziert werden. 2004 übertrafen erstmals die Emissionen aus Haushaltsheizungen die des Straßenverkehrs. Für Öfen und Kamine in Privathaushalten verabschiedete der Bundestag neue Grenzwerte zum Feinstaubausstoß. Die Verordnung tritt Ende März in Kraft. Was das für Hersteller und Betreiber von Kleinfeuerungsanlagen bedeutet, war Thema eines Workshops bei Fraunhofer UMSICHT. Als Institut mit umwelttechnischem Hintergrund, das im Bereich der Feinstaubreduktion forscht, macht sich das Institut für die öffentliche Meinungsbildung stark.

4,5 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen sind in Deutschland akut betroffen

Von der Novellierung der ersten Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) sind rund 14 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen und 0,7 Mio. Heizungsanlagen für feste Brennstoffe in Deutschland betroffen. Wovon 4,5 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen akut von einer Nachrüstung oder einem Austausch betroffen sein werden. In der novellierten Verordnung wird festgelegt, unter welchen Bedingungen Kamin- und Kachelöfen, Herde und offene Kamine betrieben werden dürfen. Sie enthält zudem eine genaue Liste mit allen Brennstoffen, die in den Anlagen verbrannt werden dürfen.

Ziel der Novelle und Timing

Vorrangiges Ziel der Novellierung ist es, die Emissionsgrenzwerte von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe über Sanierungsregelungen dem heutigen Stand der Technik anzupassen. Als zentrale Punkte gelten die Neuregelung der Grenzwerte für alle Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe und die Sanierungsregelung für bestehende Einzelraumfeuerungen und zentrale Heizungsanlagen.

Die Verordnung wurde am 03. Dezember 2009 im Bundestag verabschiedet und ist am 01. Februar 2010 im Bundesgesetzblatt 2010 Teil I Nr. 4, Seite 38 veröffentlich worden . Am 22. März 2010, sieben Wochen nach der Publikation im Bundesgesetzblatt, tritt die Verordnung in Kraft.

Bedeutung für Herstellung und Betreiber von Kleinfeuerungsanlagen

Was dies für Hersteller und Betreiber von Kleinfeuerungsanlagen bedeutet, war am Tag der Verabschiedung der Verordnung Thema bei Fraunhofer UMSICHT. Als Institut mit umwelttechnischem Hintergrund, das im Bereich der Feinstaubreduktion forscht, macht sich das Oberhausener Institut für die öffentliche Meinungsbildung stark und bietet mit seiner Veranstaltungsreihe “UMSICHT: Zur Sache” seit 10 Jahren Workshops an, die wissenschaftlich-technische Sachverhalte verständlich erläutern.

Die Ergebnisse des Workshops sind nachfolgend zusammengefasst.

1. BImSchV – KONSEQUENZEN DER NEUEN REGELUNGEN

Als erster Referent zeigte Dipl.-Ing. Hans-Peter Ewens, zuständig im Referat Anlagenbezogene Luftreinhaltung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für die Novelle der 1. BImSchV, die Konsequenzen der neuen Regelungen auf.

Kleine und mittlere Festbrennstofffeuerungsanlagen der Haushalte und Kleinverbraucher sind eine bedeutende Quelle für besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Feinstaub und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Rund 97 % des Gesamtstaubs aus Kaminen und Öfen besteht aus Feinstaub.

Ewens stellte dar, dass rund 17 % der deutschen Haushalte über Möglichkeiten der Holzverbrennung verfügen. In Privathaushalten werden jährlich rund 14 Mio. m³ Waldholz zur Wärmeerzeugung genutzt, dies entspricht etwa 1/3 des jährlichen Holzeinschlages. Die Tatsache, dass die private Holznutzung seit dem Jahr 2000 um rund 60 bis 80 % gestiegen ist, führte dazu, dass erstmals im Jahr 2004 mehr Emissionen aus Haushaltsheizungen als aus Abgase des Straßenverkehrs stammten.

Hauptverursacher von Feinstäuben

Hauptverursacher von Feinstäuben sind Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe (> 50% vor 1988 aufgestellt), neue Einzelraumfeuerstätten mit schlechter Feuerungstechnik und alte Scheitholzfeuerungsanlagen.

Als Faustfaktor gelte dabei, dass mit steigendem Alter der Anlagen die Feinstaubemission wachse. Berechnungen des HKI Industrieverband Haus-, Heiz und Küchentechnik e.V. aus dem Jahr 2007 zeigen, dass die rund 2,2 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen, die zwischen 1976 und 1985 aufgestellt wurden, mit rund 5 700 t Feinstaub pro Jahr deutlich mehr Feinstaub erzeugen als die rund 5,5 Mio. Anlagen, die zwischen 1996-2005 aufgestellt wurden, deren Feinstaubproduktion bei 2 300 t/Jahr liegt.

Vorrangiges Ziel der Novellierung der ersten Verordnung des BundesImmissionsschutzgesetzes sei es deshalb, die Emissionsgrenzwerte von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe dem heutigen Stand der Technik anzupassen. In der Verordnung wird u.a. festgelegt, unter welchen Bedingungen Kamin- und Kachelöfen, Herde und offene Kamine betrieben werden dürfen. Als zentrale Punkte der 1. BImSchV gelten die Neuregelung der Grenzwerte für alle Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe und die Sanierungsregelung für bestehende Einzelraumfeuerungen und zentrale Heizungsanlagen.

Stufenweise Einführung neuer Emissionsgrenzwerte

Die Einführung neuer Emissionsgrenzwerte für Staub und CO erfolgt in zwei Stufen. Die erste Stufe gilt ab dem Inkrafttreten der Verordnung. Der Staubgrenzwert liegt nicht mehr bei 0,15 g/m³, sondern bei 0,06 g/m³ für Pelletfeuerungen und bei 0,1 g/m³ bei allen übrigen Anlagen. Kohlefeuerungen müssen einen Grenzwert von 0,09 g/m³ einhalten. Der CO-Grenzwert orientiert sich an der Größe der Anlage und der Art des Brennstoffs und wurde von 0,5 bis 4 g/m³ auf 0,3 bis 1,0 g/m³ gesenkt. Die zweite Stufe wird für Anlagen gelten, die nach dem 31.12.2014 errichtet werden. Eine Ausnahme wurde für Anlagen gemacht, die Scheitholz als Brennstoff einsetzen. Die zweite Stufe gilt hier erst 2 Jahre später. Generell müssen in der zweiten Stufe der Verordnung alle Feuerungen einen Staubgrenzwert von 0,02 g/m³ und einen CO-Grenzwert von 0,4 g/m³ bzw. 0,3 g/m³ einhalten. Für Einzelraumfeuerungen gibt es gesonderte Grenzwerte für die erste und zweite Stufe. Die genauen Grenzwerte und weitere Bestimmungen sind der Homepage des BMU zu entnehmen.

Übergangsregelungen

Für bereits bestehende Anlagen für feste Brennstoffe, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen, gelten Übergangsregelungen zur Erreichung der Grenzwerte der ersten Stufe. In der Regel haben bestehende Anlagen einen Bestandsschutz von mindestens 20 Jahren nach Errichtung bis sie die neuen Grenzwerte der ersten Stufe einhalten müssen. Bis dahin gelten die bisherigen Grenzwerte für Anlagen mit mehr als 15 kW Nennwärmeleistung. Für Anlagen, die behandeltes Holz, Stroh und Getreide verbrennen, gelten gesonderte Grenzwerte. Die Einhaltung der Grenzwerte muss bis zum 31.12.2011 von einem Schornsteinfeger nachgewiesen werden. Für Einzelraumfeuerungen für feste Brennstoffe ist der Übergang gesondert geregelt. Bis zum 31.12.2013 muss entweder durch eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers oder durch eine Vor-Ort-Messung des Schornsteinfegers nachgewiesen werden, dass die Feuerung Grenzwerte von 150 mg/m³ Staub und 4 g/m³ Kohlenmonoxid einhalten kann. Ist der Nachweis nicht möglich, muss die Anlage zu einem vorgeschriebenen Datum (in Abhängigkeit ihrer Errichtung) mit einer bauartzugelassenen Einrichtung zur Staubreduzierung nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden.

Uneingeschränkten Bestandschutz haben nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen, die ausschließlich der Zubereitung von Speisen dienen und jeweils eine Nennwärmeleistung unter 15 Kilowatt haben. Sie gelten zudem nicht für Einzelraumfeuerungsanlagen, die ausschließlich zur Wärmeerzeugung genutzt werden, für Badeöfen, für offene Kamine sowie für Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 01. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden.

Akut wären in Deutschland 4,5 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen von einer Nachrüstung oder einem Austausch betroffen.

Weiterhin erläuterte Ewens, dass der Geltungsbereich für zentrale Heizungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von 15 kW auf 4 kW gesenkt wurde. Zudem wurde erstmalig Getreide als Regelbrennstoff aufgenommen sowie durch eine Öffnungsklausel die Möglichkeit geschaffen, neue Brennstoffe auf Basis Nachwachsender Rohstoffe zur Energieerzeugung zu nutzen. Voraussetzung ist, dass der Brennstoff genormten Qualitätsanforderungen entspricht und die durch die Verbrennung entstehenden Emissionen vorgeschriebene Grenzwerte nicht überschreiten.

Definition der Schornsteinfegerarbeiten

Zudem definiert die Novelle die Schornsteinfegerarbeiten von Festbrennstoffanlagen. Danach besteht für Heizungsanlagen eine Beratungspflicht für Betreiber. Neue Heizungsanlagen ? 4 kW müssen bei Inbetriebnahme und anschließend alle 2 Jahre überwacht werden. Auch bestehende Heizungsanlagen sind zu überwachen. Zudem muss die Holzfeuchte bei erstmaliger Inbetriebnahme und wiederkehrend durch den Schornsteinfeger überprüft werden.

Bei Einzelraumfeuerungsanlagen besteht ebenso eine Beratungspflicht für Betreiber. Bei der Feuerstättenschau für neue und bestehende Anlagen müssen sie auf ihren technischen Zustand überprüft werden, ebenso ist auch hier die Holzfeuchte bei erstmaliger Inbetriebnahme und wiederkehrend zu überprüfen.

Zudem verlängern sich die Prüfintervalle für Öl- und Gasheizungen auf 3 Jahre für Anlagen, die weniger als 12 Jahre betrieben werden, bzw. auf 2 Jahre für Anlagen, die über 12 Jahre betrieben werden. Zudem wird die Grenze überwachungspflichtiger Öl- und Gasheizungen von 11 kW auf 4 kW gesenkt.

CHANCEN UND RISIKEN DER NEUEN VERORDNUNG AUS SICHT EINES OFENBAUERS

Dipl.-Ing. Uwe Striegler, Mitglied des EFA-Vorstandes ist Fachgruppenleiter für den Bereich Kaminöfen und bei der Fa. Hark GmbH & Co. KG verantwortlich für Einkauf und Entwicklung von Kaminen und Kaminöfen. Er schilderte die Chancen und Risiken der neuen Verordnung aus der Sicht eines Ofenbauers und machte deutlich, dass die Kosten der technischen Umrüstung für den Endkunden bisher noch nicht abschätzbar seien. Es gäbe bereits einige Lösungen mit großen Preisspannen auf dem Markt, wie z.B. den kostengünstigen Feinstaubkeramikfilter der Fa. Hark oder andere wesentlich aufwendigere Systeme.

Anmerkung der Redaktion: Die Bundesregierung geht davon aus, dass “auf die Verbraucher keine großen Kosten zukommen. Wer erstmalig eine Kleinfeuerungsanlage errichte, habe nur mit geringfügigen Mehrkosten zu rechnen, heißt es in der Verordnung. Für Betreiber von Altanlagen würden sich die Kosten einmalig auf schätzungsweise 100 bis 500 Euro im Durchschnitt belaufen”.

Striegler befürchte weiter, dass den Herstellern erhebliche Kosten durch Konstruktion, Prüfverfahren, Geräteprüfungen, Logistik etc. entstehen. Weiterhin sieht der Ofenbauer Schwierigkeiten in der Realisierung von Emissionsschutzmaßnahmen, da es aufgrund der Formenvielfalt der Ofenkörper und der Geometrie der Feuerräume schwierig bzw. teilweise nicht möglich sei, einen Feinstaubfilter einzubauen. Aufgrund dessen setze die Fa. Hark auf die Entwicklung neuer Feuerräume und neuer Filtertechnik. Für den nachträglichen Anschluss eines Filtersystems werden derzeit die Zulassungsgrundsätze erarbeitet.

TECHNISCHE MÖGLICHKEITEN ZUR REDUZIERUNG VON FEINSTAUBEMISSIONEN AUS HOLZFEUERUNGSANLAGEN

Dipl.-Ing. Volker Lenz, Bereichsleiter Biomasseverbrennung am Deutschen BiomasseForschungs-Zentrum gemeinnützige GmbH, Leipzig beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit praktischen Maßnahmen zur Unterstützung eines verstärkten Einsatzes von Holzfeuerungsanlagen sowie der Untersuchung von Feinstaubemissionen und Minderungsmöglichkeiten bei Feuerungsanlagen für Biobrennstoffe. In seinem Vortrag betrachtete Lenz die technischen Möglichkeiten zur Reduzierung von Feinstaubemissionen aus Holzfeuerungsanlagen.

Er zeigte auf, dass neben der hohen Menge besonders kleiner Partikel, 89% der Partikel im Abgas von Kaminöfen sind kleiner als 1 µm, die unvollständige Verbrennung und die Emission polychlorierter Kohlenwasserstoffe (PAK) zu den kritischen Aspekten bei der Emission aus Holzöfen zählen.

Hauptfaktoren, die die Feinstaubemission beeinflussen

Drei Hauptfaktoren beeinflussen laut Lenz die Feinstaubemission: die Brennstoffe selbst, die Verbrennungsbedingungen sowie die technische Reduzierung vor Schornsteinaustritten.

Anhand technischer Merkmale marktüblicher Öfen für Scheitholz demonstrierte der Referent eindrucksvoll, an welchen Stellen der Betrieb von Scheitholzöfen Optimierungspotenzial bietet. Die manuelle Beschickung hat Glutbettstörungen zur Folge, die manuelle Luftregelung kann zu Bedienfehlern führen, der Naturzug wiederum bringt große Schwankungen beim Zug und damit Verbrennungsstörungen mit sich. Die vom Kunden aufgrund optischer Aspekte meist bevorzugte große Sichtscheibe wird erkauft mit Wärmeverlusten in der Brennkammer. Der obere Abbrand im Scheitholzofen führt zu ungleichmäßiger Verbrennung. Oft sind Kamine im privaten Bereich zudem überdimensioniert wodurch “Wegkühlen” und “Quälfeuer” an der Tagesordnung sind.

Technische Möglichkeiten, um Emissionen zu mindern

Anschließend führte Lenz die technischen Möglichkeiten auf, die Emissionen von Öfen zu mindern. Er empfahl, viel Wert auf eine konsequente Qualitätskontrolle der Brennstoffe zu legen. RAL Gütezeichen von Holzbrennstoffen und Holzpellets wären gute Kenngrößen. Da die Scheitgröße und der Feuchtegehalt des Holzes großen Einfluss auf die Staubemission haben, empfahl Lenz eine mittlere Scheitgröße sowie eine Holzfeuchte unter 20%.

Wärmeverluste der Sichtscheiben seien künftig durch die Entwicklung von Spezialgläsern zu reduzieren. Weiterhin sei eine Überladung des Ofens leicht zu vermeiden, indem maximale Beladungshöhen gekennzeichnet und die Brennkammer entsprechend eingeschnürt würden. Die Fehlbedienung der Luftregelung im Kaminofen sei über eine kontrollierte Luftregelung auszuschließen. Eine falsche Stellung der Luftklappen im Kaminofen beeinflusst nicht nur die Feinstaubemission negativ, sondern erhöht zudem den Ausstoß an PAK deutlich. Aktive Luftregelung bei Einzelfeuerstätten mit Nebenluftklappe oder der Steuerung von Primär- und Sekundärluft böten hier Lösungsansätze.

Aktuelle Ofenkonzepte, die u.a. mit einer automatisierten Brennstoffzufuhr und mit einem unteren Abbrand arbeiten, seien derzeit in der Entwicklung und Verbesserung.

Eine Auslastungsverbesserung durch die Einbindung des Ofens ins Heiznetz sowie eine Effizienzverbesserung durch Öfen mit Wassertaschen und Einbindung ins Heizsystem wären häufig sinnvoll.

Sekundäre Emissionsminderungsansätze wie filternde Abscheider (z.B. Gewebefilter und Keramikfilter), elektrostatische Abscheider, Abgaskondensation (Wärmeübertrager), Wäscher (Füllkörperkolonnen und Sprühwäscher), katalytisch wirkende Filter (Vollmetallkatalysatoren, Wandstromfilter, Filterkerzen, Gewebefilter) und Kombinationsaggregate (z.B. Nass-E-Filter und Wäscher) vervollständigten die Palette der technischen Möglichkeiten zur Emissionsminderung bei Holzöfen.

Seine Ziele fasste Lenz in drei Punkten zusammen: Er wünsche sich 1. praxisnähere Prüfregelungen, 2. Verbrennungsqualitäten ähnlich wie bei Stückholzvergaserkesseln und 3. Feinstaubemissionen kleiner 10 mg/Nm³.

Die Praxisrelevanz zeige, dass die Novellierung der 1. BImSchV nur der erste Schritt in die richtige Richtung sein könne, weshalb Lenz sich am Ende seines Vortrags weiterreichende politische Vorgaben wünschte.

FEINSTAUBREDUZIERUNG MIT EINEM INNOVATIVEN FILTERSYSTEM

Entsorgungsingenieurin Esther Stahl ist wissenschaftliche Mitarbeiter bei Fraunhofer UMSICHT. In ihrer Promotion beschäftigt sie sich mit den Einsatzmöglichkeiten metallischer Mikrosiebe zur Gasreinigung am Beispiel der Feinentstaubung von Holzfeuerungsabgasen.

In ihrem Vortrag stellte sie die Ergebnisse eines kürzlich abgeschlossenen Forschungsprojekts vor, das die Entwicklung eines innovativen Filtersystems zur Reduzierung gesundheitsrelevanter Emissionen von Biomassefeuerungen zum Ziel hatte.

Neben Feinstaub auch Teere gesundheitlich relevant

Stahl erläuterte, dass neben den Emissionen von festen Feinstaubpartikeln, je nach Güte der Verbrennung und weiteren Einflussfaktoren, auch Teere in relevanten Mengen entstehen, die ein ganz wesentliches Gesundheitsgefährdungspotenzial aufweisen. Bei der Feinstaubmessung oder bei vielen Abscheidesystemen wird diese Stoffgruppe jedoch nur unzureichend erfasst, da ein Großteil der Einzelkomponenten bei den vorliegenden Temperaturen direkt hinter der Feuerung noch gasförmig ist.

Ziel des Forschungsvorhabens war daher die Entwicklung eines Sekundärentstaubungsverfahrens mit dem gesundheitsrelevante Partikel und Stoffe gezielt aus dem Abgasstrom von Holzfeuerungsanlagen entfernt werden können. Dadurch sollen künftige Staubgrenzwerte eingehalten werden. Der Fokus liegt auf größeren Anlagen zur biogenen Festbrennstoffverbrennung zwischen 30-500 kWth, die mit diesem System nachgerüstet werden könnten.

Oberflächenfilter und Rauchgaswäscher kombinieren

Der Lösungsansatz besteht in der Kombination zweier innovativer Verfahren aus der Verfahrenstechnik (Oberflächenfilter und Rauchgaswäscher) zur optimalen Entfernung sämtlicher Feinstaubbestandteile (Asche, Ruß und Teer) aus dem Abgasstrom. Eine Abscheidung mineralischer Abgasbestandteile wird durch innovative metallische Mikrosiebe erreicht, die weitgehend temperatur- und korrosionsbeständig sind. Aufgrund ihrer Isoporen gewährleisten die Mikrosiebe einen direkten Rückhalt der Feinstaubpartikel an der Sieboberfläche. Zudem besteht nur eine sehr geringe Gefahr der inneren Verblockung des Filtermediums. Das Wäschersystem wird mit einem organischen Lösemittel betrieben, das im Abgasstrom enthaltende Teere fast vollständig absorbiert.

Abscheidegrade von über 90% erreichbar

Stahl stellte die Entwicklungsschritte der einzelnen Verfahren (Mikrosiebfilter und Wäscher) von der Konzeption bis zur Erprobung und Optimierung an einem einfachen Holzofen und einer 200 kW-Hackschnitzelanlage vor. Zentrale Punkte seien die erzielten Staubabscheidegrade (masse- und anzahlbezogen), der Verlauf des Differenzdrucks und die Teerabscheidung. Mit dem Gesamtsystem, bei Verwendung beider Filter hintereinander, konnten nach einer sehr kurzen Betriebszeit von einer halben Stunde anzahlbezogene Abscheidegrade von über 90 % erreicht werden. Die Staubreingaskonzentration lag im Mittel bei 19 mg/Nm³, mit sehr geringen Schwankungsbreiten.

Das entwickelte System zeichnet sich durch eine hohe Feinstaubabscheidung aus, die flexibel an bestehende Feuerungssysteme angepasst werden kann. Auch die Integration des Systems in den Abgasweg von Einzelfeuerstätten oder in Heizanlagen mit problematischen Brennstoffen wie Stroh oder Getreide ist denkbar.

Künftig wird bei Fraunhofer UMSICHT ein weiterer Versuchsstand, bestehend aus einer 200 kW Biomassefeuerung, ereichtet. Daran werden beide Abscheidesysteme weiterentwickelt und neue Konzepte getestet.

RESÜMEE

Die Reduktion der vom Menschen erzeugten Feinstaubkonzentration muss auch weiterhin gemeinsames Ziel der Bemühungen von Industrie, Wissenschaft und Politik sein. Denn laut Untersuchungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt es keine Grenze für die Feinstaubkonzentration unterhalb derer keine gesundheitsschädigende Wirkung zu erwarten ist. Nicht nur kurzzeitig erhöhte Feinstaubkonzentrationen führen zu negativen gesundheitlichen Auswirkungen, gerade längerfristig vorliegende, geringere Konzentrationen wirken gesundheitsschädigend. Ziel muss es somit sein, die Feinstaubbelastung dauerhaft so gering wie möglich zu halten.

Grenzwerte und Bestimmungen auf der BMU-Homepage.

Informationen des Bundestages zum Thema.

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Politiker-Dienstwagen: die CO2-Schleudern wurden jetzt erneut von der DUH überprüft

Dienstag 2. März 2010 von birdfish

Die vierte Dienstwagen-Erhebung der Deutschen Umwelthilfe zeigt beim Spritverbrauch einiger Spitzenpolitiker langsame Forschritte.

Dienstwagen
(c) wrw / Pixelio

Deutsche Spitzenpolitiker sind nach wie vor weit davon entfernt, mit ihren Dienstlimousinen Millionen einfachen Dienstwagen-Nutzern als Vorbilder beim Klimaschutz zu dienen. Immer noch ist das Problem der Übermotorisierung und der damit einhergehenden hohen CO2-Emissionen nicht überwunden. Völlig unbeeindruckt von der Klimadebatte zeigen sich die Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (NRW) und Roland Koch (Hessen). Auf der anderen Seite entscheidet sich aber auch eine zunehmende Zahl von Ministern bewusst für „zeitgemäße“ Fahrzeuge, die den Klimaschutz-Zielvorgaben der EU entsprechen oder doch näher kommen als in früheren Jahren. Das sind die zentralen Ergebnisse der jüngst von der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) zum vierten Mal erhobenen Untersuchung der Klimaverträglichkeit von Politiker-Dienstwagen.
„Das Schaufahren im Auftrag der Automobilindustrie gegen den Klimaschutz hält leider bei den meisten Spitzenpolitikern an. Erfreulicherweise erkennen aber inzwischen auch einige ihre Vorbildrolle und rüsten bei der Motorisierung der Dienst-Limousinen deutlich ab“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Auf Bundesebene lassen sich die beiden FDP-Minister Rainer Brüderle und Philipp Rösler mit den klimaschädlichsten Dienstwagen chauffieren. Wirtschaftsminister Brüderle will jedoch in Kürze auf einen Mercedes E220 CDI umsteigen, der mit 144g CO2/km die Forderung der DUH nach Dienstfahrzeugen mit nicht mehr als 140g CO2/km fast erfüllt. (Nicht berücksichtigt werden bei der Erhebung gepanzerte und deshalb außergewöhnlich schwere Fahrzeuge, wie die der Bundeskanzlerin und einiger Fachminister).

Unter den Ministerpräsidenten der Bundesländer fiel insbesondere die Hartleibigkeit auf, mit der sie mehrheitlich die Bitten der DUH um Auskunft über die CO2-Emissionen ihrer Dienstlimousinen blockierten. Neun von 16 Regierungschefs blieben die Antworten schuldig und müssen nun damit rechnen, dass die DUH sie, wie im vergangenen Jahr schon den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (CDU), gerichtlich zwingt, ihren gesetzlichen Auskunftspflichten nachzukommen. Rüttgers hatte jahrelang mit teils bizarren Argumenten – die Sicherheit „bedeutsamer Schutzgüter“ (gemeint war er selbst) erlaube es nicht, die Informationen herauszugeben –  die Auskunft verweigert. Schließlich zwang ihn im vergangenen Herbst das Verwaltungsgericht Düsseldorf, die Klimadaten seines Dienstwagens offenzulegen. Die Richter forderten Rüttgers mit ihrem Beschluss auf, DUH-Geschäftsführer Resch den Modellnamen, die Höchstgeschwindigkeit und CO2-Emissionen seiner Dienstlimousine zu nennen.

Im Nachhinein wurde klar, warum der Ministerpräsident in Düsseldorf sich lange geziert hatte: Nach dem hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU), der unter den Auskunft gebenden Regierungschefs den Spitzenplatz einnimmt (348g CO2/km, VW Phaeton), liegt Rüttgers mit seinem Dickschiff, einem Audi A8 W12 quattro Langversion mit 324g CO2/km, auf Platz zwei der Klimakiller-Limousinen. Der Audi mit 450 PS wird bei Tempo 250 km/h elektronisch abgeregelt und verbraucht im Stadtverkehr 20,1 Liter Benzin. „Die Motorleistung dieser Straßenpanzer reicht aus, um die schwersten in Deutschland zugelassenen Lkw mit 40 Tonnen Gesamtgewicht jede Autobahnsteigung hinaufzubewegen“, sagte Resch.

Der DUH-Geschäftsführer wies darauf hin, dass die Haushalte von Bund und Ländern durchweg nur moderate Maximalpreise für die Anschaffung von Dienstlimousinen ausweisen. Diese Vorschriften werden aber in der Realität durch opulente Rabatte der Autohersteller ausgehebelt. Die DUH fordert daher ihre Begrenzung und Offenlegung. „Es ist ein Skandal, dass die Autohersteller bei Kaufpreisen oder Leasingraten für Dienstfahrzeuge von Spitzenpolitikern Rabatte von bis zu 70 Prozent gewähren. Nach Auffassung der DUH sind derartige Vergünstigungen nichts anderes als ein verdecktes Sponsoring.“ Die Autohersteller spekulieren auf den Werbeeffekt, wenn jeden Abend im Fernsehen führende Politiker in der Tagesschau aus den entsprechenden Premium-Limousinen steigen. Resch forderte eine Überprüfung dieser nach Ansicht der DUH rechtswidrigen Praxis: „Ministerpräsidenten als Werbeträger für Klimakiller-Dienstwagen passen nicht mehr in die heutige Zeit. Auch an diesem Punkt ist eine ’Rent-a-Rüttgers’-Debatte lange überfällig“.

Positive Beispiele für den Klimaschutz sucht man unter den Ministerpräsidenten vergeblich. Dass es allerdings auch anders als in Hessen und Nordrhein-Westfalen geht, bewiesen die Regierungschefs Christine Lieberknecht (Thüringen, 180g CO2/km, BMW 730Ld), Wolfgang Böhmer (Sachsen-Anhalt, dito), Ole von Beust (Hamburg, 188g CO2/km, Mercedes Benz E 350 Blue Tech) und Peter Müller (Saarland, 191g CO2/km, Mercedes Benz S400 Blue Hybrid).

Drei positive Beispiele finden sich auch unter den Umweltministern und Senatorinnen der Länder. Sie erfüllen inzwischen die DUH-Forderung nach spritsparenden Dienstwagen mit maximal 140g CO2/km und unterschreiten diese Werte sogar deutlich: Katrin Lompscher (Berlin, 92g CO2/km, Toyota Prius Hybrid), Anja Hajduk (Hamburg, dito), Simone Peter (Saarland, 118g CO2/km, VW Passat Blue Motion). Umweltsenator Reinhard Loske (Bremen, 144g CO2/km, Mercedes Benz E 250 CDI Blue Efficiency) verfehlt diesen Wert nur knapp. Doch gibt es auch unter den Länderumweltministern solche, die die Zeichen der Zeit nicht erkannt haben.

DUH-Projektleiterin Barbara Göppel monierte, dass „trotz einiger Fortschritte im Detail deutsche Spitzenpolitiker insgesamt immer noch mit übermotorisierten Klimakiller-Pkw herumfahren“. So hätten sich die Durchschnittsverbräuche der Dienstlimousinen des Bundeskabinetts von 2008 auf 2009 nur um 3,4 Prozent vermindert und von 2009 auf 2010 um 9,3 Prozent. Der aktuelle Wert sei immer noch viel zu hoch und liege weit über den Zielwerten der entsprechenden, 2008 verabschiedeten EU-Richtlinie. Es sehe so aus, als würden die Hersteller inzwischen mehrgleisig fahren und Politiker auch gezielt mit Öko-Angeboten anlocken. Das sei zwar erfreulich: „Aber ich wünsche mir, dass Politiker spritsparende Dienstwagen von sich aus verlangen und so eine aktive Rolle spielen bei der Modellabrüstung im Dienstwagensektor“.

Resch betonte, dass es bei der heute zum vierten Mal vorgestellten Erhebung der DUH nicht um die absoluten Werte der CO2-Emissionen einer überschaubaren Zahl von Politiker-Dienstwagen gehe, sondern um deren Vorbildfunktion. Mehr als die Hälfte der in Deutschland neu zugelassenen Pkw seien derzeit Dienst- oder Firmenwagen. Viele private Autokäufer, vor allem aber die Dienstwagenkunden orientieren sich an den übermotorisierten Politiker-Limousinen.

Resch forderte Bundeskabinett und Landesregierungen deshalb auf, gerade nach dem Scheitern der Weltklimakonferenz von Kopenhagen ein Zeichen zu setzen und zu beschließen, dass zukünftig kein Dienstwagen eines Spitzenpolitikers noch mehr als 140g CO2/km emittieren darf. Dabei müsse kein Politiker auf einen VW Lupo umsteigen. Zwischenzeitlich bieten praktisch alle deutschen Autohersteller „ministertaugliche“ Limousinen mit CO2-optimierten Antrieben unter 140g CO2/km an. Einen entsprechenden Beschluss hatte der Deutsche Bundestag schon im April 2009 für seine Fahrbereitschaft gefasst.


Reaktionen / Anmerkungen der Politiker/innen

1. Die Staatskanzlei des Landes Brandenburg:

Ministerpräsident Matthias Platzek fährt inzwischen einen Mercedes Benz S 400 Blue Hybrid mit Lithium-Ionen-Batterie, einem Verbrauch von 8 Litern und einer Emission von 188 g CO2/km. Das Fahrzeug hat der Ministerpräsident am 19.02.2010, also erst nach der Beantwortung der DUH-Anfrage, erhalten.

Anmerkung der DUH: Leider hat die Staatskanzlei der DUH anlässlich der Befragung nicht mitgeteilt, dass die Lieferung des neuen Fahrzeugs bevorstand. Die Daten wurden umgehend aktualisiert.
2. Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg:

Anita Tack (Linke) ist seit dem 6. November 2009 Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg. Sie hat mit ihrem Amtsantritt vom Amtsvorgänger als Dienstfahrzeug einen Audi A 8 3.0 TDI übernommen. Für dieses Fahrzeug gilt ein einjähriger Leasingvertrag der Landesregierung und dieser läuft noch bis Mai 2010. Deshalb hatte sie dabei keinen Entscheidungsspielraum. Erst mit dem Auslaufen des derzeitigen Vertrages im Mai 2010 ist ein Wechsel des Fahrzeugtyps möglich. Bei der künftigen Wahl des Fahrzeugs wird die CO2-Bilanz natürlich eine maßgebliche Rolle spielen.“

Anmerkung der DUH: Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat anlässlich der aktuellen Befragung den Dienstwagen von Frau Ministerin Tack (Audi A8 3.0 TDI mit 224 g CO2/km) angegeben. Er ist in der von der DUH veröffentlichten Tabelle korrekt angegeben. Anlässlich der Befragung des Jahres 2008 hat das Ministerium für den Amtsvorgänger von Frau Tack als Dienstwagen einen BMW 530d mit 170 g CO2/km schriftlich mitgeteilt. Bei der Befragung im Jahr 2009 hat das Ministerium die Antwort verweigert. Die DUH hat daraufhin das Fahrzeug des Jahres 2008 aufgeführt und als zusätzliche Quelle einen Bericht der Mitteldeutschen Zeitung aus 2009 genutzt und dies in einer Fußnote entsprechend gekennzeichnet. In seiner Antwort des Jahres 2008 hatte das Ministerium dem Staatssekretär einen „Audi A6 3.0 Diesel“ zugeordnet. Ob diese Angabe ein Versehen war (das von Frau Tack nach ihren Angaben von ihrem Amtsvorgänger übernommene Fahrzeug ist ein A8) und das Ministerium 2008 versehentlich dem Minister das klimafreundlichere Fahrzeug zugeordnet hat und dem Staatssekretär das klimaschädlichere, entzieht sich der Kenntnis der DUH. Die Daten für das Jahr 2009 wurden entsprechend den korrigierten Angaben des Ministeriums geändert.


Die aktualisierten Dienstwagenliste 2010

Dienstwagen der Bundesminister (PDF)
Dienstwagen der Regierungschefs (PDF)
Dienstwagen der Umweltminister (PDF)

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Gericht entschied gegen niedersächsischen Minister Sander für Umweltzone Hannover

Freitag 19. Februar 2010 von birdfish

Das Verwaltungsgericht Hannover hat der Landeshauptstadt untersagt, die Regelungen für die Umweltzone in der Landeshauptstadt ohne Öffentlichkeitsbeteiligung zu verwässern.

Fahrverbot in Umweltzone
(c) Danny König / Pixelio

Der Beschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren trifft den niedersächsischen Umweltministers Hans-Heinrich Sander (FDP), der  die Stadt Hannover entsprechend angewiesen hatte. Das Verwaltungsgericht gab mit dem Beschluss zwei von der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) unterstützten Antragstellern Recht, die im Bereich der Umweltzone wohnen.

„Kettensägenminister Sander hat erneut bewiesen, dass er zwar etwas von Machtausübung versteht, aber wenig von Umweltrecht und dem Gesundheitsschutz der Bürger. Das längst höchstrichterlich bestätigte Recht der Bürger auf saubere Luft ist ihm offensichtlich gleichgültig. Als überführter Rechtsbeugeminister ist Sander nicht länger tragbar“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Er forderte die Stadt Hannover, die sich der rechtswidrigen fachaufsichtlichen Weisung des Umweltministeriums gebeugt hatte, auf, die Umweltzone nun umgehend in der ursprünglichen Form um- und durchzusetzen. Dazu gehöre auch die Durchführung von Kontrollen gegen Plakettenmuffel.

Das Gericht wies sämtliche vom Umweltministerium genannten Gründe für eine Änderung des Luftreinhalteplans ohne Öffentlichkeitsbeteiligung zurück und bezweifelt auch inhaltlich die Behauptung des Sander-Ministeriums, die in der Umweltzone geforderte Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelfiltern wirke sich insgesamt kontraproduktiv auf die Luftqualität aus. Vielmehr spreche einiges dafür, dass das Gegenteil richtig sei. Insgesamt sei die Umweltzonenregelung in der von der Stadt Hannover ausgestalteten Form  „ein geeignetes Mittel zur Verbesserung der Luftqualität  und langfristig zur Einhaltung der Grenzwerte“, heißt es in dem Beschluss.

DUH-Anwalt Remo Klinger, der die Antragsteller in dem Verfahren vertrat, wies darauf hin, dass das Gericht selbst Anwohnern einer Umweltzone ein Abwehrrecht gegen hohe Schadstoffgehalte der Luft zuspricht, die vermutlich in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld nicht selbst von Grenzwertüberschreitungen betroffen seien. Damit habe das Verwaltungsgericht den hohen Stellenwert des Schutzes vor Luftschadstoffen erneut bestätigt. Klinger: „Die Entscheidung ist klar, klug und weise. Allesamt Attribute, an denen es dem Umweltminister Niedersachsens erkennbar mangelt. Das Gericht stärkt die Bürgerrechte und rügt das Ministerium für eine Anordnung, die man nur als vor-demokratisch bezeichnen kann.“

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Die Einspeisung von Biogas ins Erdgasnetz birgt keine unüberwindbaren Hindernisse

Donnerstag 18. Februar 2010 von birdfish

Die Einspeisung von Biogas ins Erdgasnetz wird als attraktive Option der energetischen Nutzung von Biomasse diskutiert.

Biogasanlage
Biogasanlage – (c) JuwelTop / Pixelio

Wie hoch das Klimaschutzpotenzial der Biogaseinspeisung in Deutschland tatsächlich ist und wie technische, rechtliche und ökonomische Hemmnisse bei der Erzeugung, Aufbereitung, Einspeisung und Verteilung von Biogas über das Erdgasnetz abzubauen sind, zeigt der Abschlussbericht des vom BMBF geförderten Verbundprojekts “Biogaseinspeisung”.

Bei entsprechender Aufbereitung lässt sich Biogas in das vorhandene Erdgasnetz einspeisen. Das zu Biomethan veredelte Gas kann ohne Bedenken in allen Erdgasanwendungen eingesetzt werden, beispielsweise in stationären Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, an Tankstellen als Kraftstoff oder in häuslichen Anwendungen. Dies entkoppelt das Biomasseangebot von der Energienachfrage und hilft, einen deutlich größeren Anteil des Biomassepotenzials klimaschonend zu erschließen.

Um das Klimaschutzpotenzial der Einspeisung von Biogas ins Erdgasnetz realitätsnah zu evaluieren und Maßnahmen zu dessen Aktivierung abzuleiten, wurde im Rahmen eines BMBF-Verbundprojekts eine georeferenzierte Datenbank (GIS) entwickelt. Anhand dieser GIS-Applikation lassen sich erstmals Treihausgasemissionen (THG), die real verfügbaren Biomassepotenziale und die Kosten für deren Erschließung anlagenbezogen bilanzieren. Zudem sind Aussagen zum THG-Minderungspotenzial, zum Biogaspotenzial sowie zum nötigen Investitionsbedarf für ganze Regionen sowie Szenariorechnungen zur Entwicklung einer langfristigen Biomethan-Strategie ableitbar.

Für Deutschland beziffern die Autoren der Studie, ausgehend von einem theoretischen Biogaseinspeisepotenzial von 2,1 Mrd. m³ im Jahr 2020, das jährliche Treibhausgasminderungspotenzial – abhängig von der Nutzungsroute – auf 4 und 15 Mio. t CO2-Äquivalent. Gelingt es, das Potenzial von Wirtschaftsdünger als Substrat für Biogasanlagen zu erschließen, wozu die Autoren raten, steigt die erzeugbare Menge Biogas im Jahr 2020 auf 3,9 Mrd. m³ und das Klimaschutzpotenzial auf Werte zwischen 6 und 17 Mio. t CO2-Äquivalente.

Die Autoren kommen zudem zu dem Ergebnis, dass infrastrukturelle Hemmnisse bei der Erschließung des deutschlandweiten Biogaspotenzials nach heutigem Kenntnisstand nicht existieren, bzw. durch sorgfältige und detaillierte Planung grundsätzlich zu überwinden sind.

Abschlussbericht Biogas

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CO2-Ausstoß durch Autos 2009 gesunken – weiteres CO2-Einsparpotenzial ist vorhanden

Mittwoch 17. Februar 2010 von birdfish

Eine Untersuchung der Kfz-Zulassungen zeigt, dass die Umweltprämie des Jahres 2009 Potenziale für weitere CO2-Einsparungen im Autoverkehr mit sich gebracht hat.
Autoverkehr
CO2-Einsparpotenziale vorhanden – (c) Rainer Sturm / Pixelio
Gleichzeitig wird aber auch klar, dass Politik, Wirtschaft und Verbraucher noch mehr tun können, um einen Beitrag zur CO2-Reduktion im Straßenverkehr zu leisten. Zu diesem Schluss kommt eine Untersuchung des Centrums für Evaluation (CEval) der Universität des Saarlandes. In der Studie wurden die Kfz-Zulassungen der Jahre 2008 und 2009 untersucht. Die Studie ist im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entstanden.

Der Vergleich der in den Monaten Januar bis Juli der Jahre 2008 und 2009 neu zugelassenen Autos zeigt, dass neben einem längerfristigen Trend zum Kauf kleinerer Autos insbesondere die Sondereinflüsse Wirtschaftskrise und die sogenannte Abwrackprämie dazu geführt haben, dass die durchschnittliche CO2-Emission um sieben Prozent gesunken ist.

Ein vertiefter Blick auf die Pkw-Klassen, die von der Abwrackprämie am meisten profitiert haben, macht allerdings deutlich, welches Potenzial an CO2-Ersparnis der technische Fortschritt darüber hinaus ermöglicht hätte. Während der Verkehrsclub Deutschland (VCD) beispielsweise für die Kompaktklasse einen CO2-Ausstoß von maximal 120 Gramm pro Kilometer empfiehlt, lagen 2009 78 Prozent der im untersuchten Zeitraum zugelassenen Kompaktwagen deutlich über diesem Grenzwert.

Dies bedeutet einerseits, dass Politik und Wirtschaft mehr tun sollten, um den Absatz besonders umweltfreundlicher Pkw zu forcieren. Dazu gehört neben der Steuer- und Förderpolitik auch die Information der Verbraucher in Werbung und Verkauf.
Andererseits sind auch die Verbraucher aufgerufen, ihrem in aktuellen Umfragen geäußerten Klimabewusstsein Taten folgen zu lassen. Schließlich haben sie nicht nur durch ihre Kaufentscheidung, sondern auch durch ihr Nutzverhalten die Möglichkeit, ihre persönliche CO2-Bilanz zu beeinflussen. So wird beispielsweise die Menge CO2, die bei der Herstellung eines Kompaktwagens freigesetzt wird, bei einer jährlichen Fahrleistung von 5000 Kilometern über die Lebensdauer des Wagens verdoppelt, bei 15000 Kilometern Laufleistung pro Jahr aber bereits verfünffacht.

Viele Angebote der Verbraucherzentralen, des VCD und einer Reihe weiterer Verbände unterstützen Verbraucher, die sich möglichst umweltbewusst fortbewegen möchten. Unter Federführung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes werden sie im Rahmen des vom Bundesumweltministerium geförderten Projekts “für mich. für dich. fürs klima.” mit zahlreichen Aktionen und Beratungen über Einsparmöglichkeiten informiert.

Verbraucherportal zum Klimaschutz

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Verbraucherschutz fordert: Kennzeichnung von CO2-Ausstoß gehört in die Autohäuser

Freitag 29. Januar 2010 von birdfish

Zum Jahrestag der Umweltprämie drängt der

Co2-kennzeichnung für PKW
Pkw-Verbrauchskennzeichnung (Beispiel Großbritannien) – (c) VCA

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf die Einführung einer verbraucherfreundlichen Energiekennzeichnung für Pkw.

“Die Verbraucher müssen auf einen Blick erkennen können, ob ihr Wunsch-Auto ein Spritsparer oder Spritfresser mit hoher Klimabelastung ist“, sagte vzbv-Vorstand Gerd Billen am Dienstag und kritisierte: “Seit Jahren diskutieren Bundesregierung und EU über die Angaben. Jetzt muss endlich eine einheitliche und verständliche Kennzeichnung kommen.”

Vor einem Jahr trat Umweltprämie – auch als “Abwrackprämie” bekannt – in Kraft. Wer sein über neun Jahre altes Auto verschrotten ließ, bekam beim Kauf eines Neuwagens 2.500 Euro dazu. Wegen der starken Nachfrage erhöhte die Bundesregierung die Fördersumme auf fünf Milliarden Euro. Sie war für zwei Millionen Anträge berechnet, am 3. November 2009 war der Fördertopf ausgeschöpft.

Eine Untersuchung des Centrums für Evaluation (CEval) im Auftrag des vzbv fand heraus, dass bei dem von der Umweltprämie ausgelösten Wechsel von alten auf neue Wagen die CO2-Emission im Schnitt um sieben Prozent sank – von 166 Gramm CO2 je Kilometer auf 154 Gramm. In der “VCD Auto-Umweltliste 2009/2010″ beträgt der durchschnittliche CO2-Ausstoß der Top Ten in der Kompaktklasse 116 g/km. Bei 78 Prozent der zwischen Januar und Juni 2009 verkauften Pkw dieser Klasse lag er bei mindestens 140 g/km, 29 Prozent der Autos wiesen sogar einen Verbrauch von über 160 g/km aus.

“Die Prämie hatte zwar einige positive Auswirkungen auf den Klimaschutz, weil ein Teil des älteren Fahrzeugbestands verschrottet und durch Kleinwagen mit geringerer Klimabelastung ersetzt wurden”, sagte Gerd Billen. “Mit einer ökologischen Lenkungswirkung unter dem Motto ‘fördern und fordern” hätte die CO2-Einsparung jedoch stärker ausfallen können. Jetzt muss die Politik endlich handeln und im Sinne der Verbraucher und fürs Klima eine verständliche Kennzeichnung für Neuwagen einführen.”

Der vzbv tritt für eine Pkw-Vergleichskennzeichnung wie bei Kühlschränken ein, bei der Verbraucher auf einer Farbskala sofort erkennen können, in welche Verbrauchsklasse ein Pkw fällt. Großbritannien und Dänemark etwa wenden die Kennzeichnung bereits an.

für mich. für dich. fürs klima. ist ein Bündnis des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) mit den 16 Verbraucherzentralen der Bundesländer, dem Deutschen Mieterbund (DMB), der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), dem Verkehrsclub Deutschland (VCD), dem VerbraucherService (VS) im Katholischen Deutschen Frauenbund und Germanwatch. Die Allianz wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gefördert.

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Ergebnisse der Waldzustandserhebung – Umweltverbände mahnen Konsequenzen an

Mittwoch 27. Januar 2010 von birdfish

Das Bundeslandwirtschaftsministerium legt den Waldzustandsbericht 2009 vor und berichtet, dass es – beinahe – allen deutschen Bäumen etwas besser geht.

Wald
Buchen in schlechterem Zustand – (c) Dagmar Struß

Leider hat sich gerade der Kronenzustand vieler Buchen stark verschlechtert. Dies sei vor allem auf den Fruchtbehang zurückzuführen.

NABU Bundesgeschäftsführer Leif Miller erklärte zur Veröffentlichung des Waldzustandsberichts 2009:
„Es ist erfreulich, dass sich der Zustand unserer Waldbäume offenbar langsam erholt. Die Schadstoffeinträge mit Schwefel und flüchtigen Kohlenwasserstoffen sind in den letzten 20 Jahren deutlich zurückgegangen. Dies zeigt, dass die Maßnahmen in der Umwelt- und Luftreinhaltungspolitik der letzten zwei Jahrzehnte durchaus ihre Wirkung hatten. Grund zum Feiern gibt es aber noch lange nicht, denn die Belastung mit Stickoxiden und Ammoniak aus der Landwirtschaft und aus dem Verkehr sind nach wie vor viel zu hoch und führen zu einer weiteren Versauerung der Waldböden.

Wie die Zahlen zeigen, stellt der Klimawandel für den Wald mittlerweile die größere Bedrohung dar, denn trockenere und heißere Sommer wie der Hitzesommer von 2003 machen vor allem Laubbäumen wie Buche und Eiche zu schaffen und beeinträchtigen die Bäume noch über Jahre hinweg. Dem Klimawandel begegnen wir jedoch nicht mit neu eingeführten Baumarten wie der Douglasie oder der Küstentanne, sondern mit mehr Laubbäumen, mehr Totholzanteil und einem zeitgemäßen Wildtiermanagement.“

In diese Kerbe schlug auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Der Waldzustandsbericht sie die “Fortschreibung einer Krankenakte, die jährlich besorgniserregende Diagnosen liefert, aber keine geeignete Therapie empfiehlt”. “Jahr für Jahr veröffentlichen wechselnde Agrarminister nahezu gleichbleibend schlechte Daten zum Zustand der Bäume, dann verschwinden die Akten im Schreibtisch und ein ganzes Jahr geschieht so gut wie nichts”, fügte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger hinzu. Besonders bedenklich sei, dass es gerade für die in deutschen Wäldern so wichtigen Buchen- und Eichenbestände keinerlei Entwarnung gebe. Von Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner forderte Weiger, die Ursachen für die Waldschäden deutlich zu benennen und bei deren Bekämpfung keine falschen Rücksichten auf die Autobranche oder die Agrarindustrie zu nehmen.

Die zu hohen Schadstoffemissionen dieser beiden Wirtschaftszweige seien nach wie vor hauptverantwortlich für den Stress, dem die Wälder ausgesetzt seien. Stickstoffeinträge aus Verkehr und Landwirtschaft führten zur Versauerung der Böden und schädigten die Baumwurzeln. Der Klimawandel habe außerdem dazu geführt, dass es in der ersten Dekade dieses Jahrhunderts bereits sechs der zehn wärmsten Jahre seit 1890 gegeben habe. Damit könne kein Wald auf Dauer fertig werden. Dass sich die Zahl geschädigter Buchen innerhalb eines Jahres von 30 auf 50 Prozent erhöht habe, sei möglicherweise ebenfalls eine Folge des Klimawandels. Er beschleunige in Hitzesommern das Wachstum von Fruchtständen und schwäche die Widerstandskraft der Buchen.

Der BUND forderte von Agrarministerin Ilse Aigner ein Maßnahmenpaket zur naturverträglichen Waldbewirtschaftung. Mit dem von ihr vorgeschlagenen Waldklimafonds müssten der Laubholzanteil massiv erhöht und die biologische Vielfalt der Wälder gestärkt werden. Mehr Vielfalt schütze auch vor der massiven Vermehrung von Insekten wie dem Borkenkäfer.

“Oberstes Ziel muss eine ökologisch nachhaltige Forstwirtschaft sein, die stabile artenreiche Waldökosysteme vor das Gewinnstreben stellt”, sagte Weiger. Um dies zu erreichen, müsse im Bundeswaldgesetz die gute fachliche Praxis der Bewirtschaftung festgeschrieben werden. Kahlschläge und Entwässerungen seien zu verbieten und es müsse ausreichend Tot- und Altholz im Wald belassen werden.

Inhalte des Waldzustandsberichts 2009 sowie Links zu weiteren Informationen und Materialien finden Sie hier.

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Umweltminister torpedierte Umweltzone – jetzt stoppte ihn das Verwaltungsgericht

Dienstag 26. Januar 2010 von birdfish

Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Feldzug des niedersächsischen Umweltministers Hans-Heinrich Sander (FDP) gegen die Umweltzone in Hannover vorerst gestoppt.

Fahrverbot in Umweltzone
(c) Danny König / Pixelio

„Die Intervention des Gerichts ist das von der Deutschen Umwelthilfe erwartete Signal gegen einen Mann, der es sich zur Gewohnheit macht, gegen seinen Auftrag als Umweltminister Amok zu laufen“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Unter Verweis auf den Widerstand der Automobilindustrie gegen wirksame Umweltzonen warf Resch Sander „erkennbare Klientelpolitik zugunsten der Automobilindustrie“ vor. „Das Gericht hat nun ein Signal für die Gesundheit der Bevölkerung gesetzt. Das Recht auf saubere Luft gilt trotz Umweltminister Sander auch für die Bürger der niedersächsischen Landeshauptstadt“. Resch nannte es eine „Verhöhnung der Demokratie“, dass Sander der DUH vorwerfe, sie hätte die betroffenen Bürger aufgefordert, von ihrem Klagerecht gegen Willkürentscheidungen des Staates Gebrauch zu machen. Auch ein Minister müsse bei seinen Entscheidungen die wissenschaftlichen Grundlagen beachten und dürfe Gutachten des Umweltbundesamts nicht zu eigenen Zwecken missbrauchen. Der DUH-Bundesgeschäftsführer rechnet fest damit, dass das Verwaltungsgericht Hannover nach der Intervention beim Umweltministerium auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren im Sinne der klagenden Bürger und der DUH entscheidet.

Nach einer „Nachfrage des Gerichts“ hatte Sander gegenüber der Stadt Hannover erklärt, nicht mehr auf der fristgerechten Umsetzung des Erlasses zu bestehen, mit dem er die am 1. Januar 2010 scharf gestellte Umweltzone in der Landeshauptstadt teilweise wieder rückgängig machen wollte. Damit ist die Umweltzone in der von der Stadt Hannover beschlossenen Form bis zur Entscheidung des Gerichts weiterhin gültig. Allerdings verzichtet die Stadt angesichts des von Sander angerichteten Chaos vorerst auf Sanktionen für Fahrzeughalter, die mit gelber Plakette in die Umweltzone einfahren.

Hoch befriedigt von der neuen Entwicklung zeigte sich auch der niedersächsische Landesgeschäftsführer des BUND, Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler: „Die Intervention des Gerichts gebietet staatlicher Willkür Einhalt und bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger des Großraums Hannover, dass Recht und Ordnung wieder hergestellt sind.“ Er gehe davon aus, dass das Gericht im Sinne der Bürger Hannovers entscheidet.

„Es beginnt der Abgesang auf die Pläne Sanders“, sagte der Berliner Rechtsanwalt Remo Klinger, der die von der DUH unterstützten Kläger in dem Eilverfahren gegen den Sander-Erlass vertritt.“Die Pläne waren von Anfang an unüberlegt in der Sache und stümperhaft in der Ausführung. Der Minister täte gut daran, das Ganze endgültig zu stoppen. Ansonsten werden es Gerichtsentscheidungen für ihn tun.” Die Stadt Hannover rief Klinger auf, das Einfahrverbot für Fahrzeuge mit gelber Plakette weiter zu kontrollieren.

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