KLIMA-MEDIA.de Pressespiegel & Infoblog

Klimakonferenz: NABU warnt vor riskantem CCS-Einsatz in Entwicklungsländern

Freitag 9. Dezember 2011 von birdfish

Der NABU warnt Deutschland und die EU eindringlich davor, auf der UN-Klimakonferenz im südafrikanischen Durban einer Entscheidung zuzustimmen, die den Einsatz der CCS-Technologie zur unterirdischen Ablagerung von CO2 in Entwicklungsländern fördern würde.

Verpressung von CO2 birgt enorme Risiken
Verpressung von CO2 birgt enorme Risiken – Foto: Jürgen Nießen/pixelio, Montage: BUND

„Es kann nicht sein, dass wir in Deutschland auf CCS verzichten, um es dann unter deutlich schlechteren Sicherheitsstandards in Afrika und Asien zu fördern“, erklärt NABU-Präsident Olaf Tschimpke. „Falls die völlig unausgereifte CCS-Technik jemals einen Beitrag zur Lösung der Klimaprobleme leisten kann, dann nur unter höchsten Sicherheitsanforderungen“, so Tschimpke.

Auf der Klimakonferenz in Durban wird derzeit verhandelt, ob CCS in den sogenannten Clean-Development-Mechanismus (CDM) aufgenommen werden soll. Wenn CCS-Projekte unter den CDM fallen, könnten westliche Industrieländer und Konzerne ihre Emissionsbilanz künftig aufbessern, indem sie in CCS-Projekte in Entwicklungsländern investieren. Der CO2-Ausstoß, der durch das CCS-Projekt in dem betreffenden Entwicklungsland vermeintlich vermieden wird, wird dem Investor gut geschrieben. „Der Profit geht in die Industrieländer, die Risiken bleiben in den Entwicklungsländern – auf diese zynische Art hat CCS im CDM nichts verloren“ kritisiert der NABU-Präsident. Damit CCS einen Beitrag zur Lösung der Klimaprobleme leisten kann, müssen zunächst Forschung und behutsame Erprobung vorangebracht werden – und zwar unter höchsten Sicherheitsanforderungen. „Die vorgeschlagenen Sicherheitsstandards für CCS-Projekte in armen Ländern sind absolut unzureichend. In Deutschland würden wir unter den Bedingungen niemals einer CO2-Ablagerung unter der Erde zustimmen“. Während die Industrieländer ihre Emissionsbilanz aufhübschen könnten, müssten die Entwicklungsländer über Jahrhunderte mit den noch völlig ungeklärten Haftungsrisiken durch das unter Hochdruck in den Untergrund gepresste Kohlendioxid leben.

Besonders beunruhigend ist, dass auf der Klimakonferenz in Durban vor allem die erdölfördernden Länder der OPEC für CCS im CDM kämpfen. Denn nach den vorgeschlagenen Regelungen soll das CO2 unter die Erde gepresst werden, um mehr Erdöl aus unterirdischen Lagerstätten fördern zu können. „Das CDM-Instrument soll eigentlich Klimaschutz und Entwicklungshilfe miteinander verbinden. Wenn dabei nun CCS eingesetzt wird, damit Saudi-Arabien und Dubai ihre Ölvorkommen besser ausbeuten können, ist das in jeder Hinsicht absurd“, kritisiert NABU-Energieexperte Elmar Große Ruse, der in Durban die UN-Klimaverhandlungen verfolgt.

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Rechtsgutachten: Die Länderklausel kann CO2-Endlager im Zweifel nicht verhindern

Mittwoch 14. September 2011 von birdfish

Entgegen den bisherigen Erwartungen werden Bundesländer CO2-Endlager nicht zuverlässig verhindern können.

CCS-Gesetz muss gestoppt werden
CCS-Gesetz muss gestoppt werden – Kraftwerk Weisweiler, Foto: Jürgen Nießen/pixelio, Montage: BUND

Die im Gesetz zur Abscheidung und Lagerung von CO2 (CCS-Gesetz) vorgesehene Länderklausel, mit der verschiedene Bundesländer CO2-Lagerstätten auf ihrem Gebiet ausschließen wollen, bietet keine ausreichende Rechtssicherheit für ein Veto einzelner Länder. Zu diesem Schluss kommt ein vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Greenpeace in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten. Die Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Niedersachsen wiegen die Bevölkerung mit der Behauptung, sie könnten CO2-Endlager mit der Länderklausel auf jeden Fall verhindern, in falscher Sicherheit. Die Umweltorganisationen BUND und Greenpeace fordern die Bundesländer auf, das CCS-Gesetz am 23. September im Bundesrat zu stoppen.

Greenpeace und der BUND lehnen die CCS-Technologie ab, da sie absehbar keinen Beitrag zum Klimaschutz leistet, aber inakzeptable Risiken für die Gesundheit der Menschen und die Umwelt bedeutet.

“Schleswig-Holstein und Niedersachsen wollen im Bundesrat einer Risikotechnik zustimmen, die sie im eigenen Vorgarten selbst nicht ausprobieren wollen”, sagt Greenpeace-Energieexpertin Anike Peters. “Offensichtlich trauen beide Länder der Technik nicht über den Weg. Dann aber müssen sie den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen.” Nach Artikel 4 der europäischen CCS-Richtlinie hätten die EU-Mitgliedstaaten das Recht, “keinerlei Speicherung auf Teilen oder auf der Gesamtheit ihres Hoheitsgebietes zuzulassen”. Die Regierung in Österreich macht von diesem Recht bereits Gebrauch und will CO2-Endlager ausschließen.

“Energiekonzerne können Verbote zu einzelnen Lagerstätten jederzeit vor Gericht anfechten”, sagt Tina Löffelsend, Energieexpertin des BUND. Doch auch ohne Klagen bietet die Länderklausel keine umfassende Sicherheit. Löffelsend: “Die Landesregierungen riskieren wider besseren Wissens, dass die Meeresumwelt, Naturschutzgebiete wie das Wattenmeer und sogar küstennahe Grundwasservorkommen gefährdet werden.” Denn nach jetziger Gesetzeslage können die Bundesländer die Einrichtung von CO2-Lagern unter der Nordsee nicht verhindern, ebenso wenig den Bau von Pipelines quer durchs Land.

Das Rechtsgutachten bestärkt verfassungsrechtliche Zweifel, ob CO2-Lager in einzelnen Bundesländern per Landesgesetz auf Dauer ausgeschlossen werden können. “Nach der jetzigen Fassung des CCS-Gesetzes können CO2-Endlager auf Landesgebiet faktisch nur für die nächsten sechs Jahre ausgeschlossen werden”, sagt Roda Verheyen, Rechtsanwältin und Verfasserin des Gutachtens. Nach der Revision des Gesetzes im Jahr 2017 ist der Einstieg in die unbeschränkte Anwendung erneut möglich.

Sybille Macht-Baumgarten, Landesvorsitzende des BUND in Schleswig-Holstein, fordert: “Schleswig-Holstein muss dem CCS-Gesetz ein klares Nein entgegensetzen, anders ist Sicherheit gegen CO2-Endlager nicht zu erlangen.”

Rechtsgutachten zur Länderklausel im CCS-Gesetz (PDF)
Zusammenfassung des Rechtsgutachtens zur Länderklausel im CCS-Gesetz (PDF)

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Nach Endlager-Misere für Atommüll will Bundestag nun auch CO2-Endlager erlauben

Montag 11. Juli 2011 von birdfish

Der Bundestag hat nun – entgegen heftigem Protest von Bürgerinitiativen und Umweltverbänden – den Weg für die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid freigemacht.

Verpressung von CO2 birgt enorme Risiken
Verpressung von CO2 birgt enorme Risiken – Kraftwerk Weisweiler, Foto: Jürgen Nießen/pixelio, Montage: BUND

306 Bundestagsabgeordnete stimmten dafür, 266 dagegen, eine Enthaltung gab es. Während die Opposition die zu erprobende Technologie als zu gefährlich und mit unberechenbaren Folgen für Mensch und Umwelt ablehnte, behaupteten Regierungsmitglieder, dass ohne CCS die Erderwärmung nicht auf zwei Grad begrenzt werden könnte.

Die umstrittene CCS-Technik soll nun zunächst bis 2017 erprobt und zu diesem Zweck CO2 in unterirdische Speichern einlagert werden.

Befürwortern der umstrittenen Technologie ging das Verabschiedete nicht weit genug. Sie kritisieren die eingezogene Ausstiegsklausel im Gesetz, durch die CCS mit Länder wie Schleswig-Holstein und Niedersachsen gebremst werden könnte. Gerade hier gibt es viele mögliche Speicherstätten, aber auch besonders großen Widerstand in der Bevölkerung.

Nach Meinung vieler Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen wird mit dem CCS-Gesetz ohne Not die Sicherheit der Bevölkerung aufs Spiel gesetzt, denn trotz massiver Sicherheitsbedenken wird somit einer unerprobten und gefährlichen Technologie Tür und Tor geöffnet, wie BUND-Energieexpertin Tina Löffelsend kritisierte.

Risiken durch CCS drohen insbesondere durch die Verdrängung von Salzwasser im Untergrund. Schlimmstenfalls könne es dadurch zu einer Versalzung des Grundwassers kommen. Außerdem könne niemand die Garantie dafür übernehmen, dass die Lagerstätten dauerhaft dicht seien. Hinzu komme, dass trotz der enormen Kosten für CCS der Nutzen für den Klimaschutz zweifelhaft sei. Aufgrund von Effizienzverlusten durch das CCS-Verfahren werde mindestens ein Drittel mehr Brennstoff benötigt und zugleich mehr Kohlendioxid produziert.

Im Herbst wird das CCS-Gesetz im Bundesrat verhandelt. Dann besteht noch die Chance, dass die Bundesländer der Technologie ihre Zustimmung verweigern.

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CCS-Gesetzesentwurf: Endlager dürfen vor Küste ohne Länder-Mitsprache entstehen

Mittwoch 11. Mai 2011 von birdfish

Der geplante CCS-Gesetzesentwurf beinhaltet eine Länderausstiegsklausel, die es erlaubt, vor den Küsten CO2-Endlager einzurichten – ohne Mitsprache des jeweiligen Bundeslandes.

Die CCS Zeitbombe tickt
Die CCS Zeitbombe tickt – Foto: Karsten Smid / Greenpeace

So sollen die Bundesländer außerhalb einer 20-Kilometer-Zone, der sogenannten Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), kein Mitspracherecht erhalten.

Und das, obwohl sich Bundesländer wie Niedersachsen und Schleswig-Holstein entschieden gegen CO2-Endlager unter ihrem Gebiet ausgesprochen haben. Sollte das CCS-Gesetz zustande kommen, kann es tatsächlich zur unterirdischen Verpressung des Klimagases CO2 gegen den Willen der Bundesländer und vor allem gegen den Willen ihrer Bevölkerung kommen. Das CCS-Gesetz – eine reine Mogelpackung. Greenpeace fordert daher die Landesregierungen von Niedersachsen und Schleswig-Holstein auf, das CCS-Gesetz der Bundesregierung abzulehnen. Dass diese beiden Länder besonders betroffen sind, zeigt eine Greenpeace-Auswertung zu potentiellen CO2-Endlagern.

Und was passiert dann? Durch den hohen Druck der CO2-Verpressung findet im Umkreis von bis zu 50 Kilometern eine Druckerhöhung statt. Dies birgt die Gefahr, dass salziges Wasser aus den Hohlräumen der Lagerstätten verdrängt wird und das Grundwasser verunreinigt – eine Gefahr für das Wasser sowie für die Bevölkerung.

Anike Peters, Greenpeace-Energieexpertin, argumentiert: “Von den CO2-Verpressungen unter dem Meer könnten viele Menschen direkt betroffen sein – aber das wird bewusst nicht an die große Glocke gehängt. Die Bundesländer dürfen sich nicht von der Bundesregierung über den Tisch ziehen lassen.” Auch rechtlich ist Deutschland nicht dazu verpflichtet, ein CCS-Gesetz zu erlassen, denn laut Artikel 4 Absatz 1 Satz 2 der europäischen CCS-Richtlinie haben alle EU-Mitgliedstaaten das Recht, “keinerlei Speicherung auf Teilen oder auf der Gesamtheit ihres Hoheitsgebietes zuzulassen.”

Greenpeace fordert daher von der Bundesregierung ein komplettes Verbot der CCS-Technologie in Deutschland – an Land wie unter der See. Denn CCS birgt noch weitere Risiken: Das CO2 könnte langfristig wieder an die Oberfläche kommen und den Klimawandel vorantreiben. Außerdem wäre die Technologie erst 2030 großflächig einsetzbar – für den Klimaschutz viel zu spät.

Besonders problematisch bei CO2-Endlagern unter dem Meer ist die Überwachung der Lagerstätten. Das sogenannte “Monitoring” unter dem Meeresboden und die Beseitigung eventueller Leckagen sind weitaus komplizierter als an Land. Kommt es zu Leckagen, stellt das CO2 eine Gefährdung der Meeresumwelt dar. Das Meerwasser könnte versauern und durch die im verpressten CO2 enthaltenen Giftstoffe wie Quecksilber und Blei verunreinigt werden.

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Bundesanstalt für Geowissenschaften hält weitere Gutachten zu CO2-Endlagern zurück

Freitag 25. Februar 2011 von birdfish

Parlament und Öffentlichkeit ausgeschlossen – das könnte über der Tür der Bundesanstalt für Geowissenschaften stehen.

Braunkohlekraftwerk Neurath
Braunkohlekraftwerk Neurath – Foto: Paul Langrock / Greenpeace

Greenpeace weiß von zwei weiteren Dokumenten, die die Behörde zurückhält: Zwischenberichte zum Speicherkataster. Sie sind hochbedeutsam für das Gesetzgebungsverfahren zu zukünftigen CO2-Endlagern und teilweise von Energiekonzernen finanziert.

Die Umweltorganisation rief jetzt alle Parlamentarier auf, die Herausgabe des geheimgehaltenen Berichts einzufordern. Wie die Bundesanstalt mit Informationen umgeht, die für alle Bürger von größter Bedeutung sind, ist ein Skandal. Der Speicherkataster bildet die geowissenschaftliche Grundlage für die zukünftige Standortauswahl sämtlicher CO2-Endlager. “Dem Wirtschaftsministerium und der Industrie liegt der Zwischenbericht seit Mai 2010 vor, aber Öffentlichkeit und Parlamentarier erhalten keinen Zugang”, so Klimaexperte Karsten Smid.

Die BGR, die Industrie und ihr Verhältnis zum Bürger

Smid konnte Ende letzten Jahres in der Bibliothek der BGR unter strengsten Auflagen eine Kopie des Zwischenberichts zum Speicherkataster (FKZ 0327765) einsehen. In dem dreibändigen Bericht sind detaillierte Aussagen zur Eignung des Untergrundes für die CO2-Verpressung zusammengetragen. Doch viele Seiten der Kopie mit Angaben zur Gesteinsbeschaffenheit waren geschwärzt.

Als Greenpeace die Karte mit den potentiellen CO2-Endlagern veröffentlichte, reagierte die BGR mit einer Pressemitteilung. Darin schrieb sie: “Das Projekt ‘Speicher-Kataster Deutschland’ wird noch in diesem Jahr der Öffentlichkeit präsentiert.” Was die Behörde präsentieren will, bleibt dahingestellt. Der Zwischenbericht zum Speicherkataster kann es nicht sein. Er gilt nach wie vor als Verschlusssache und soll erst im Mai 2012 veröffentlicht werden.

Finanziert wird der Bericht zu vier Fünfteln aus öffentlichen Geldern und zu einem Fünftel von der Industrie. Ein Konsortium aus Vattenfall, E.ON und der EnBW zahlte 300.000 Euro. Smid fordert eine unabhängige Kommission, um zu klären, ob die BGR wirklich unabhängig ist. “Es muss ausgeschlossen werden, dass die Industrie Einfluss auf die Forschung und ihre Resultate genommen hat – und das, bevor ein fertiges CCS-Gesetz den Bürgern jeglichen Handlungsspielraum nimmt.”

Nächste Station: Flintbek, Schleswig-Holsten

Am 22. Dezember 2010 schrieb Greenpeace-Experte Karsten Smid an das schleswig-holsteinische Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) in Flintbek. Unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz (UIG) forderte er eine Kopie des LLUR-Zwischenberichts für die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein an.

Die Antwort traf jetzt, also zwei Monate später, im Greenpeace-Büro ein. Es wird auch diesmal lediglich Einsicht in eine Kopie gewährt. Das LLUR hatte bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften BGR um die Freigabe einer Kopie für Greenpeace gebeten. Die BGR als Rechteinhaberin lehnte ab.

“Die Behörden mauern”, sagt Smid. ” Es ist reine Schikane, dass selbst für einfache Aussagen um Fristverlängerung gebeten wird und ein Antwortschreiben immer am letzten Tag vor Fristende zugestellt wird. So dauert eine Behördenantwort zwei Monate. Die Frage ist: Was hat die BGR zu verbergen, warum soll die Öffentlichkeit nichts über den aktuellen Stand der CO2-Endlagersuche erfahren?”

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CO2-Speicherung – die Standorte

Donnerstag 17. Februar 2011 von birdfish

Einige Standorte sind für die Verpressung von CO2 ins Gespräch gebracht worden – darunter Brandenburg und Nordfriesland. Die meisten Standorte, die gehandelt werden, sind allerdings bisher noch unter Verschluss gewesen.

Im Februar 2011 veröffentlich Greenpeace die Liste möglicher Standorte in Deutschland.

Greenpeace hatte bereits im Juni 2010 um Auskunft über CO2-Endlager gebeten. Die BGR (Bundesanstalt für Geowissenschaften) verweigerte die Herausgabe der Standortinformationen mit unterschiedlichen Begründungen. Nun musste die Behörde die Daten zwar nach dem Umweltinformationsgesetz herausgeben, wollte aber die Veröffentlichung nach dem Urheberschutzgesetz (§ 53) untersagen. Greenpeace gab daraufhin ein Rechtsgutachten in Auftrag. Es kommt zu dem Ergebnis, dass “harte Fakten” grundsätzlich nicht dem Urheberrechtsschutz unterliegen und eine Tabelle im Excelformat nicht die schöpferische Tiefe erreicht, um urheberrechtlich schützenswert zu sein.

Mögliche Standorte für CO2-Endlager

Greenpeace-Artikel aus dem Februar 2011 zur Veröffentlichung der CO2-Endlager Standorte

Greenpeace-Materialien:
Websites von Initiativen einzelner Standorte / Regionen:

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CO2-Endlager unter Berlin und Hamburg? Standorte wie Staatsgeheimnisse gehütet

Donnerstag 17. Februar 2011 von birdfish

Systematisch und hinter dem Rücken der Bevölkerung leiten Politik und Industrie das nächste Endlagerproblem in die Wege: die kommerzielle CO2-Endlagerung.

Die CCS Zeitbombe tickt
Die CCS Zeitbombe tickt – Foto: Karsten Smid / Greenpeace

“Informationen zu den Standorten werden wie Staatsgeheimnisse gehütet, das wahre Ausmaß der CO2-Verpressung wird verheimlicht”, so Karsten Smid von Greenpeace. Eine neue Greenpeace-Karte zeigt, um welche Standorte es geht.

Die Karte weist 408 Standorte auf, die laut Bundesanstalt für Geowissenschaften (BGR) geologisch als CO2-Endlager in Frage kommen. Betroffen sind vor allem Landkreise und Gemeinden im norddeutschen Raum, aber auch bei München. Sie können sich jetzt – zum Beispiel über Google Earth – vergewissern und zu Wort melden. Der Gesetzentwurf zur CO2-Verpressung (CCS) soll demnächst ins Kabinett eingebracht werden. Ist er erst einmal verabschiedet, werden es die Gemeinden schwer haben, sich gegen Endlagerungspläne zur Wehr zu setzen.

Ferienorte, Großstädte, Weltnaturerbe Wattenmeer

Große Endlagerpotentiale gibt es vor allem in Ostfriesland von Bremerhaven bis Oldenburg und Emden, unter den ostfriesischen Inseln Spiekeroog und Langeoog sowie im schleswig-holsteinischen Wattenmeer. Weitere potentielle CO2-Endlagerstätten befinden sich unter dem Ballungsraum Hamburg-Billstedt, sowie bei Sittensen zwischen Hamburg und Bremen. Auch im Südosten von Berlin bei Königs Wusterhausen, in Nordrhein-Westfalen, zwischen Paderborn und Höxter, in Mecklenburg-Vorpommern in der Nähe von Pasewalk und östlich von München bei Waldkraiburg sind Areale zu finden.

CCS-Gesetz ignoriert Fragen der Langzeitsicherheit

CCS bedeutet Carbon Capture and Storage. Dabei wird das bei der Kohleverstromung anfallende Klimagas CO2 abgefangen und im Untergrund verpresst. Die Technologie steht noch am Anfang. Unter Fachleuten ist unstrittig, dass der Einsatz in Kraftwerken voraussichtlich erst in 15 bis 20 Jahren möglich sein wird – zu spät für den Klimaschutz. Zudem sind die Risiken kaum abschätzbar.

Greenpeace lehnt das vorliegende CCS-Gesetz als übereilten Einstieg in die kommerzielle CO2-Verpressung ab. Das Klimagas muss über 10.000 Jahre sicher unter der Erde verwahrt bleiben. Der Gesetzentwurf wird dieser Notwendigkeit in keiner Weise gerecht. “Die Technik ist riskant und bringt uns beim Klimaschutz nicht weiter”, sagt Klimaexperte Smid. “Wir können unsere Problemstoffe nicht immer einfach unter der Erde verbuddeln und Altlasten und mögliche Havarien unseren Kindern hinterlassen.”

Versicherungen wollen bei Leckagen nicht haften

Beim Klimaschutzdialog Wirtschaft und Politik Anfang Februar hat selbst die Versicherungsbranche die Risiken für ein Wiederaustreten von CO2 für unkalkulierbar und nicht zu versichern erklärt. Für Bundesumweltminister Norbert Röttgen ein Dilemma. Er plant nun, mögliche Leckagen aus CO2-Endlagern nicht mehr als Freisetzung von CO2 zu werten sondern so umzudefinieren, dass die Industrie von der privatwirtschaftlichen Haftung befreit wird. Smid: “Diese absurden Gedankenspiele lösen nicht die Probleme, sondern gefährden zukünftige Generationen.”

Veröffentlichung unerwünscht …

Greenpeace hatte bereits im Juni 2010 um Auskunft über CO2-Endlager gebeten. Die BGR verweigerte die Herausgabe der Standortinformationen mit unterschiedlichen Begründungen. Nun musste die Behörde die Daten zwar nach dem Umweltinformationsgesetz herausgeben, wollte aber die Veröffentlichung nach dem Urheberschutzgesetz (§ 53) untersagen. Greenpeace gab daraufhin ein Rechtsgutachten in Auftrag. Es kommt zu dem Ergebnis, dass “harte Fakten” grundsätzlich nicht dem Urheberrechtsschutz unterliegen und eine Tabelle im Excelformat nicht die schöpferische Tiefe erreicht, um urheberrechtlich schützenswert zu sein.

Bürgerproteste befürchtet?

Der Widerstand gegen eine Veröffentlichung der potentiellen CO2-Lagerstätten mag handfeste Gründe haben. Bisher kam es an jedem möglichen Standort zu massiven Protesten der Bevölkerung. 2009 war ein erstes CCS-Gesetz am Widerstand von Bürgern in Nordfriesland/Schleswig-Holstein gescheitert.

In jüngster Zeit hat zudem ein Fall aus Kanada Aufmerksamkeit erregt. In Saskatchewan gibt es Hinweise auf Lecks in einem unterirdischen CO2-Endlager. Die Besitzer einer Farm über dem Speicher fanden vermehrt tote Tiere auf ihrem Grundstück. Wasser sprudelte wie mit Kohlensäure versetzt. Noch ist nicht endgültig geklärt, ob freigesetztes CO2 für die Vorfälle verantwortlich ist.

Der Fall sorgte auch in Teilen Brandenburgs für Unruhe: In Beeskow und Neutrebbin will der schwedische Energiekonzern Vattenfall potentielle CO2-Speicherstätten erkunden. Gegen die Pläne haben sich bereits Bürgerinitiativen gebildet. Die Stadt Beeskow hat im Juni 2010 Widerspruch gegen die Genehmigung zur Erkundung eingelegt.

Greenpeace fordert Umweltminister Norbert Röttgen auf, alle betroffenen Gemeinden und Regionen über die für möglich befundenen Endlagerstandorte und -kapazitäten zu informieren, bevor das CCS-Gesetz ins Kabinett eingebracht wird.

Tabelle: Potentielle CO2-Lager in Deutschland (PDF)

Deutschlandkarte mit möglichen Standorten (PDF)

Potentielle CO2-Endlager in Deutschland auf Google Earth
(Wer Google Earth nicht installiert hat, kann hier eine kostenlose Version herunterladen.)

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CO2-Verpressung: Bürgerinitiativen legen eigenen Entwurf für ein CCS-Gesetz vor

Mittwoch 12. Januar 2011 von birdfish

Die Bürgerinitiativen gegen die Verpressung des Klimagases CO2 unter bewohntem Gebiet legen jetzt einen eigenen Entwurf für ein CCS-Gesetz vor.

Gesetz soll CO2-Verpressung und Neubau von Kohle-Kraftwerken einen Riegel vorschieben
Gesetz soll CO2-Verpressung und Neubau von Kohle-Kraftwerken einen Riegel vorschieben – Foto: Hans-Jürgen Distelkamp / Pixelio

Seit fast zwei Jahren versucht die Bundesregierung ein Gesetz zur Verbringung und Lagerung von Kohlendioxid (CCS-Gesetz) im Untergrund auf den Weg zu bringen. Das umstrittene Gesetz scheiterte immer wieder am Widerstand der Bundesländer. Eine Richtlinie der EU sieht die Schaffung eines CCS-Gesetzes vor, bietet aber die Möglichkeit, die Verpressung von CO2 auf dem eigenen Hoheitsgebiet auszuschließen. Auf dieser Basis verfassten nun die engagierten Bürger, unter Vorarbeit der Bürgerinitiative aus der Altmark, einen eigenen Vorschlag.
„Entgegen der Rhetorik der Kohlelobbyisten und willfähriger Politiker muss Deutschland nicht zwingend die Einlagerung des Klimagases erlauben“, so Udo Schulze von der Bürgerinitiative „CO2-Endlager stoppen“ aus dem märkischen Beeskow. Mit dem nur zwei Paragrafen beinhaltenden Entwurf wäre der Umsetzung der EU-Richtlinie genüge getan. Nach Ansicht von Schulze könnten bei Verabschiedung des Entwurfes der Bürgerinitiativen die Gelder der EU komplett für den Ausbau der erneuerbaren Energien genutzt werden, anstatt die Förderung in einer „Dinosaurier-Technologie“ zu versenken. Schließlich sei längst klar: Die CCS-Technologie wird in Deutschland zur Reduzierung der Emissionen aus der Stromwirtschaft keinen nennenswerten Beitrag leisten können, weil sie für den Klimaschutz zu spät kommt und viel zu teuer ist. Erneuerbare Energien werden die kostengünstigere und bessere Alternative für eine klima- und umweltfreundliche Stromversorgung sein.
Entwurf CCS-Gesetz

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