Freitag 16. Juli 2010 von birdfish
Das Europäische Umweltbüro (EEB) hat der EU-Kommission vorgeworfen, die Gesundheit von Millionen Menschen unnötig aufs Spiel zusetzen.
Emissionen satt: in der EU bewegt sich nicht viel – Foto: Konstantinos Dafalias / Pixelio
In einem Interview mit der französischen Zeitung Le Monde habe der EU-Umweltkommissar Janez Potočnik angekündigt, die Überprüfung wichtiger EU-Gesetze für die Luftreinhaltung frühestens 2013 vornehmen zu wollen, da eine vorherige Umsetzung zu kostenintensiv sei. Dem widersprachen Umwelt- und Gesundheitsverbände. Der gesellschaftliche Nutzen einer Revision der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC) für Gesundheit, Umwelt und Wirtschaft werde die Kosten wieder aufwiegen.
“Es ist – um es vorsichtig auszudrücken – schockierend, dass die Europäische Kommission es schlichtweg versäumt, unsere wertvollste Ressource zu schützen. Durch Aussitzen wird es ihr sicher nicht gelingen, die Umwelt und die Gesundheit der europäischen Bürger zu schützen”, kritisierte EEB-Expertin Louise Duprez. Allein in Europa verursachten Luftschadstoffe jährlich fast eine halbe Millionen vorzeitige Todesfälle. Hinzu kämen horrende Schäden durch Überdüngung, Übersäuerung und hohe Werte von bodennahem Ozon. In den meisten Ländern Europas würden die Luftqualitätsgrenzwerte überschritten – dagegen müsse dringend etwas unternommen werden, forderte das EEB. Strenge Regelungen der Luftqualität komme auch anderen Politikbereichen wie dem Klimaschutz und der Reduzierung der Treibhausgase zugute.
Anne Stauffer, Referentin des Umweltschutz-und Gesundheitsnetzwerkes HEAL nannte die Ankündigung Potočniks eine “schlechte Nachricht” für alle Atemwegserkrankten in Europa. Auch Kinder seien durch die Verschlechterung der Luftqualität gefährdet.
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Dienstag 25. Mai 2010 von birdfish
Der Kohlendioxidausstoß pro Kilometer könnte bei Neuwagen in zehn Jahren fast halbiert werden, das ergibt ein heute in Brüssel vorgestellter Report von Greenpeace.
Range Rover Gelaendewagen (SUV) vor dem Senckenberg-Museum In Frankfurt – Foto: Greenpeace
Statt, wie aktuell, 150 Gramm pro Kilometer könnten es 2020 nur noch 80 sein. Greenpeace fordert daher die EU-Wirtschaftsminister auf, diesen Grenzwert in ihrer Strategie für saubere und energieeffiziente Fahrzeuge zu übernehmen.
Die Wirtschaftsminister treffen sich diese Woche, um unter anderem auch diese Strategie zu besprechen. Nur mit einem Grenzwert von 80 Gramm kann die Zielmarke von 30 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer im Jahr 2040 erreicht werden, das hatte Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) im April errechnet. Derzeit liegt der gesetzliche Grenzwert für 2020 jedoch bei 95 Gramm je Kilometer.
“Die Minister müssen in diesem Punkt ambitionierter sein. Der jetzt geplante Grenzwert wird der Pflicht zu enormen Kohlendioxidreduktionen des PKW-Verkehrs nicht gerecht”, so Greenpeace-Verkehrsexpertin Franziska Achterberg. “Dass dabei viel mehr machbar ist als die Autoindustrie lauthals behauptet hat, zeigen einzelne neue Modelle.”
Die 80-Gramm-Marke kann die Bundesregierung auf verschiedenen Wegen erreichen, zeigt der Greenpeace-Report Lowering the bar (Die Latte tieferlegen) des britischen Centre for Business Relationships, Accountability, Sustainability and Society (BRASS). Ein wichtiger Faktor ist das Umschwenken auf kleinere Wagen bei gleichzeitigem moderaten Ausbau von Hybrid- und Elektroautos. Elektroautos sollten dann mit Erneuerbarem Strom betrieben werden.
Andere Wege setzen auf einen Mix aus Tempolimit, leichterer Bauweise und geringerem Spritverbrauch. Auch verschiedene Szenarien mit größerem Ausbau von Hybrid- oder Elektroautos werden hinsichtlich ihrer Kosten, Machbarkeit und richtungsweisenden Wirkung für längerfristige Klimaschutzziele durchgerechnet.
“Es gibt viele Möglichkeiten, wie man das 80 Gramm Ziel erreichen kann, das belegt unser Report”, so Achterberg. “Es ist einzig und allein eine Frage des politischen Willens. Die Wirtschaftsminister sollten sich darüber im Klaren sein, dass die europäische Industrie nur dann eine führende Rolle bei umweltfreundlichen Technologien spielen wird, wenn nicht nur Anreize sondern auch gesetzliche Verpflichtungen dafür geschaffen werden.”
Studie: “Lowering the bar: options for the automotive industry to achieve 80g/km CO2 by 2020 in Europe” (PDF, engl.)
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Dienstag 25. Mai 2010 von birdfish
Der für Verkehr zuständige EU-Kommissar Siim Kallas hat vor, alle Mitgliedstaaten aufzufordern, Rechenschaft über den möglicherweise illegalen Einsatz von Megatrucks zu geben.
Güter sollen auf die Schiene (c) Danny König / Pixelio
Das geht aus einem Brief hervor, den die Allianz pro Schiene von der Kommission erhalten hat. Der Lobbyverband für den Schienenverkehr hatte zuvor auf gesetzeswidrige, grenzüberschreitende Fahrten von Riesen-Lkws zwischen Dänemark und Deutschland hingewiesen. Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben bisher noch nicht alle Unterlagen vor, die sie zur Prüfung der Fahrten benötigt.
Der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene Dirk Flege sagte, es sei gut, “dass die EU-Kommission auf die Einhaltung der Richtlinie 96/53/EG pocht, die grenzüberschreitende Monstertruck-Fahrten untersagt.“ Die überlangen Laster gefährdeten andere Verkehrsteilnehmer, seien umweltschädlich, da sie Fracht von den umweltfreundlicheren Binnenschiffen und Güterbahnen abziehen, und kosteten die Steuerzahler Milliardenbeträge für Infrastrukturumbauten, so Flege weiter.
Bereits im März machte der verkehrspolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament Michael Cramer den EU-Verkehrskommissar auf illegale Fahrten von Megatrucks aufmerksam. Kallas antwortete damals, dass die Kommission ein Verfahren gegen Länder einreichen würde, die gegen das Verbot der grenzüberschreitenden Fahrten verstoßen.
Website der ‘Allianz pro Schiene’
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Dienstag 18. Mai 2010 von birdfish
Rund die Hälfte der EU-Mitgliedstaaten kann die vorgegebenen Grenzwerte für Luftschadstoffe im Jahr 2010 voraussichtlich nicht einhalten.
Autoabgase haben großen Anteil an der Überschreitung der Grenzwerte – (c) Rainer Sturm / Pixelio
Das hat die Europäische Umweltagentur (EEA) hochgerechnet.
Die größten Schwierigkeiten gibt es – wie in den Vorjahren – bei den Stickoxiden. Hauptverursacher ist der Straßenverkehr und die ungenügenden Emissionsreduktionen.
Die Grenzwerte für bestimmte Luftschadstoffe ist in der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie) festgelegt. Die Richtlinie 2001/81/EG legt nationale Höchstgrenzen für die Emissionen von Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxiden (NOx), flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und Ammoniak (NH3) fest.
Nach Berechnungen der EEA werden Slowenien, Schweden und Großbritannien die NOx-Werte um 1-5 Prozent überschreiten, Österreich dagegen um 42 Prozent, Belgien um 43 und Irland um 47. Frankreiche und Spanien liegen mit 32 beziehungsweis 28 Prozent im Mittelfeld.
Deutschland wird die nationalen Emissionshöchstmengen bei Stickstoffoxiden und Ammoniak überschreiten, bei Ammoniak um über 10 Prozent. Alle EU-Staaten bis auf Malta erreichen ihre Schwefeldioxidgrenzwerte, Spanien erreicht zwar die SO2-Grenzwerte, überschreitet aber bei allen anderen Luftschadstoffen sein Limit.
Datengrundlage waren Zahlen, die die Mitgliedstaaten im Dezember 2009 gemeldet haben.
Infos der EEA
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Montag 10. Mai 2010 von birdfish
Für die von Dieselruß geplagten Bewohner der Innenstädte gibt es gute Nachrichten.
Nachrüstung mit Dieselpartikelfilter wird rückwirkend gefördert. (c) Rainer Sturm / Pixelio
Nach wochenlangem Gerangel zwischen drei Bundesministerien über die genauen Fördermodalitäten für die Dieselpartikelfilter-Nachrüstung wurde Ende vergangener Woche eine Einigung erzielt. Für die Nachrüstung ihrer ungefilterten Dieselfahrzeuge mit einem Dieselrußpartikelfilter gewährt die Bundesregierung eine Barförderung von 330 Euro pro Fahrzeug. Während diese Förderung für Privat-Pkw rückwirkend zum 1. Januar 2010 gelten soll, erhalten die Halter von leichten Nutzfahrzeugen (bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht) diese Förderung allerdings erst für Nachrüstungen, die nach Inkrafttreten der Regelung im Mai erfolgen.
Für das Haushaltsjahr 2010 stehen derzeit rund 66 Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesem Betrag können ca. 200.000 Dieselfahrzeuge nachgerüstet werden. Die DUH zeigte sich über die leider um viele Wochen verspätet gefundene Einigung erleichtert: „Erstmals wird der bisher nicht nachvollziehbare Unterschied zwischen Pkw und oftmals baugleichen Nutzfahrzeugen bei der Filterförderung aufgehoben. Zukünftig erhält auch der Handwerker oder der Pizzabote einen Zuschuss für die Abgasreinigung“, sagte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). Kritik äußert die DUH allerdings an der finanziellen Ausstattung des Förderprogramms und der Einschränkung auf Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Es sei nicht nachvollziehbar, wenn ausgerechnet die Nutzfahrzeuge zwischen 3,5 und 12 Tonnen keinen Zuschuss für die Rußfilternachrüstung erhalten sollen.
Nach wochenlangen Verhandlungen haben sich das Wirtschafts-, Finanz- und Umweltministerium auf die jetzige Regelung geeinigt. Mit den rund 66 Millionen Euro verbleiben für dieses Jahr noch mehr als 100 Millionen Euro Einnahmen aus der Strafsteuer für ungefilterte Diesel-Pkw. Bundesregierung und Bundestag hatten 2006 beschlossen, die bis 2011 jährlich 150 – 200 Millionen Euro in die Staatskassen fließenden Einnahmen aus dem Programm zweckgebunden für die Rußfilter-Nachrüstförderung zu verwenden. Nach der Steuerschätzung 2010 in dieser Woche rechnet die DUH mit der exakten Summe, die für dieses Jahr insgesamt beim Bundesfinanzminister eingehen wird. Nach Auffassung der DUH sind diese Mittel wie 2006 beschlossen für weitere Filternachrüstungen der mittelschweren Nutzfahrzeuge, Baumaschinen und Diesel-Lokomotiven zu verwenden.
Anträge auf rückwirkende Erstattung der 330 Euro können hier beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
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Donnerstag 6. Mai 2010 von birdfish
Der Umweltausschuss des EU-Parlaments hat diese Woche in einigen Punkten für mehr Umwelt- und Gesundheitsschutz bei der neuen Richtlinie über Industrieemissionen gestimmt.
Industrieabgase müssen reduziert werden – (c) Hermann/Pixelio
“Vorsichtig begrüßt” vom Umweltdachverband Europäisches Umweltbüro (EEB) haben die Abgeordneten einige Vorschläge des EU-Ministerrats vom Februar abgelehnt, zugunsten von öffentlicher Beteiligung und Transparenz. Die Neufassung der IVU-Richtlinie (Integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung) wird zurzeit in zweiter Lesung im Parlament behandelt. Die Abstimmung des Plenums ist für Juli vorgesehen.
EEB-Emissionsexperte Christian Schaible ist dennoch besorgt, weil einige Änderungsvorschläge aus Umweltsicht in die falsche Richtung weisen. So hätten die Konservativen für einen Änderungsantrag von Elisabetta Gardini (Italien) gestimmt, die Ausnahmeregelungen für Großfeuerungsanlagen vorsieht, die der Richtung der neuen Regelung – Genehmigung für Anlagen nur bei der Orientierung an der besten verfügbaren Technik – entgegensteht. Damit können hochbetagte und veraltete Anlagen noch mehrere Jahre die Luft verpesten. Auch Grundwasser- und Bodenschutz seien durch Änderungsanträge abgeschwächt worden.
EEB-Pressemitteilung (engl.)
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Mittwoch 28. April 2010 von birdfish
Dieselruß gefährdet das Klima und die Gesundheit der Menschen.
Auch Baumaschinen müssen einen Partikelfilter erhalten (c) Michael Hänsel
Das Bündnis „Rußfrei fürs Klima“ fordert daher die Ausstattung aller Baumaschinen mit wirksamen Filtersystemen.
Baumaschinen verursachen rund ein Viertel der verkehrsbedingten Feinstaubemissionen. Dennoch müssen sie laut Bundesimmissionsschutzgesetz nicht mit Partikelfiltern ausgestattet werden. “Es ist nicht einzusehen, dass Baumaschinen ungefiltert die innerstädtische Luft selbst in Umweltzonen verpesten dürfen, obwohl Techniken bereit stehen, diese Giftschleudern für Mensch und Klima zu entschärfen”, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Die Schweiz habe gezeigt, dass alle Baumaschinen kurzfristig mit Partikelfiltern ausgestattet werden können. Dort existieren bereits seit Jahren strenge Vorschriften für die Ausstattung von Baumaschinen mit wirksamen Rußfiltern. „Wir brauchen eine Plakettenpflicht für Baumaschinen und verbindliche Vorschriften – und sei es nur in den Kommunen –, dass bei allen öffentlichen Ausschreibungen die Ausstattung von Baumaschinen mit Partikelfiltern zwingend vorgeschrieben wird. Die Riesenbaustelle von ‚Stuttgart 21‘ zeigt, wie notwendig solche Auflagen sind, hat doch die Deutsche Bahn AG trotz verbindlicher Zusage keine Rußfilter eingesetzt”, sagte Resch.
Dietmar Oeliger, Verkehrsexperte des NABU, sagte: „Verkehrte Welt – während Pkw und Lkw ohne Rußfilter zunehmend aus den Städten verbannt werden, verpesten Bagger, Planierraupen und Stromgeneratoren weiterhin die Luft.“ Das Problem verschärfe sich, da Baumaschinen durch ihr hohes Durchschnittsalter und fehlende Abgaskontrollen während des Betriebs oftmals sehr hohe Emissionen verursachen und stundenlang inmitten dicht bebauter Gebiete eingesetzt werden. „Wer die Bürger und insbesondere die Bauarbeiter und Anwohner an den Baustellen konsequent vor krank machendem Feinstaub schützen will, muss auch Baumaschinen schleunigst mit Rußfiltern ausstatten“, sagte Oeliger. Die Baubranche und die Bauauftraggeber, insbesondere Städte und Kommunen, müssten sich ihrer Verantwortung stellen.
Dr. Axel Friedrich, fachlicher Berater der Kampagne, erläuterte: „Dieselruß ist neben Kohlendioxid ein wesentlicher Faktor bei der Klimaerwärmung.“ In Europa stammt der Hauptteil des Rußes aus dem Verkehr. Die Rußteilchen werden mit den vorherrschenden Winden bis in die Arktis getragen, legen sich dort wie ein Grauschleier auf die Eisflächen und beschleunigen dadurch das Abschmelzen. „Wer heute Klimaschutz betreibt, muss nicht nur an die Minderung von Kohlendioxid, sondern darüber hinaus auch an die Reduktion von Ruß denken“, Friedrich.
Feinstaub sei jedoch nicht nur klimarelevant, sondern habe vor allem auch negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Prof. Dr. Dr. Erich Wichmann ist Direktor des Instituts für Epidemiologie am Helmholtz-Zentrum München und erforscht seit Jahren die Auswirkungen von Luftschadstoffen auf die Menschen. Die Wirkung von Partikeln auf die Lunge und das Herzkreislaufsystem sei längst nachgewiesen. Die Klein- und Kleinstpartikel lösen beim Menschen verstärkt Allergien, Asthmaanfälle und Bronchitis aus. Außerdem steigt das Risiko für Herzinfarkt und Krebs bei höherer Feinstaubbelastung an. Er hat schon vor Jahren gezeigt, dass das Lungenkrebsrisiko bei Fahrern von Erdbewegungs- und Baumaschinen um das Zwei- bis Dreifache erhöht ist. „Es besteht kein Zweifel, dass die Freisetzung von Dieselruß durch Baumaschinen für die Fahrzeugfahrer, Bauarbeiter und Anwohner ein relevantes Gesundheitsrisiko darstellt. Daher ist die Ausrüstung von Baumaschinen mit Rußfiltern dringend erforderlich“, so Wichmann.
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Freitag 12. März 2010 von birdfish
Im Ballungsraum Köln, in Aachen, Warstein, Grevenbroich und Leipzig dürfen die Feinstaubwerte noch bis zum 11. Juni 2011 überschritten werden.
Der Feinstaubnebel über Köln wird noch länger die Gesundheit gefährden – (c) Thomas Max Müller / Pixelio
Das hat die EU-Kommission beschlossen. Damit erhält Deutschland mehr Zeit für die Einhaltung der EU-Vorschriften über Luftqualität, die eigentlich seit 1. Januar 2005 gelten und für die 2008 unter bestimmten Bedingungen Möglichkeiten für Ausnahmen beschlossen wurden. Für die Gebiete in Nordrhein-Westfalen und Sachsen hatte Deutschland Fristverlängerung beantragt. Die EU-Feinstaubrichtlinie schreibt eine Tageshöchstgrenze von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter (µg/m³) vor, die an höchstens 35 Tagen im Jahr überschritten werden darf. Im Jahresdurchschnitt darf die Belastung höchstens 40 Mikrogramm pro Kubikmeter betragen.
Schon im Juli letzten Jahres hatte die EU-Kommission in Deutschland zehn Ausnahmen zugelassen, darunter die Ballungsräume Augsburg, München und Bremen sowie die Städte Cottbus, Düsseldorf, Hagen, Aschersleben, Dortmund, Wuppertal und Weimar.
EU-Umweltkommissar Janez Potocnik betonte, dass die Luftverschmutzung schwere negative Auswirkungen auf die Gesundheit hat. Deshalb müssten Mitgliedstaaten, die Fristverlängerungen beantragen, eindeutig nachweisen, dass sie wirksame Maßnahmen treffen, um die EU-Normen mit Ablauf der Fristverlängerung einzuhalten.
Feinstaub ist der derzeit gefährlichste Luftschadstoff. Er verursacht weltweit rund zwei Millionen vorzeitige Todesfälle im Jahr. Deshalb hat die WHO bereits im Jahr 2006 erstmals weltweit gültige Grenzwerte definiert – und die liegen unter den in der EU geltenden. Die WHO Luftqualitätsrichtlinien sehen einen globalen Richtwert für PM10 von 20 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel und höchstens 50 Mikrogramm als Tagesdurchschnitt vor. Bei den noch kleineren und noch gefährlicheren Feinstaubpartikeln bis 2,5 Mikrometer sollen es im Jahresmittel höchstens 10, im Tagesdurchschnitt höchstens 25 Mikrogramm/m³ sein – ohne Ausnahmen. In Europa sterben durch Feinstaub jährlich 370.000 Menschen vorzeitig. Der BUND nannte das in der heißen Phase der EU-Entscheidungen zu Feinstaubgrenzwerten einen “Umweltskandal in Tateinheit mit Körperverletzung”.
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