KLIMA-MEDIA.de Pressespiegel & Infoblog

Entwurf für EU-Energieeffizienzrichtlinie enthält keine echten verbindlichen Ziele

Dienstag 17. Mai 2011 von birdfish

Dieser Tage gelangte ein erster Entwurf der EU-Energieeffizienzrichtlinie aus der Generaldirektion Energie an die Öffentlichkeit.

Duschkopf
Duschkopf – Foto: Rainer Sturm

Darin wird der Stichtag zur Überprüfung, ob bindende Energieeffizienzziele notwendig sind, auf Juni 2014 verschoben. Im Energieeffizienzplan, der im März veröffentlicht wurde, war noch von Ende 2013 die Rede.

Als zentrale verpflichtende Maßnahme sieht der Entwurf vor, dass Energieversorger verpflichtet werden, jährlich 1,5 Prozent weniger Energie an ihre Endkunden zu verkaufen, gemessen an ihrem Marktanteil. Den Mitgliedstaaten soll überlassen werden, die Einsparverpflichtungen mithilfe eines Zertifikatesystems handelbar zu machen. Maßnahmen, die nicht den Kriterien langristiger Verbrauchssenkung entsprechen – wie die Installierung sparsamer Duschköpfe, sollen nur zehn Prozent der Einsparung abdecken dürfen.

Die öffentliche Hand soll eine Vorreiterrolle im Gebäudesektor spielen und jährlich drei Prozent ihres Bestands sanieren, allerdings dürfen Mitgliedstaaten Sozialbauten ausnehmen. Brook Riley, Klimareferent bei dem Umweltdachverband Friends of the Earth Europe, wies gegenüber dem EU-Infodienst Euractiv darauf hin, dass öffentliche Gebäude ohnehin nur 12 Prozent des europäischen Gebäudebestands ausmachten und dass die Ausnahme von Sozialbauten deshalb zu weitaus geringeren Einsparungen als erhofft führen könnte.

Der Richtlinienentwurf befindet sich derzeit im internen Abstimmungsprozess der Kommission. Der endgültige Richtlinienvorschlag zu Energieeffizienz wird für Mitte Juni erwartet.

Entwurf EU Energieeffizienzrichtlinie (PDF, engl.)

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RWE-Manager ignorieren den Fukushima-Gau – RWE-Kunden sollten Anbieter wechseln

Dienstag 5. April 2011 von birdfish

Der Energiekonzern Rheinisch-Westfälische Energiewerks AG (RWE) hat beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel Klage eingereicht gegen Abschaltung des Atommeilers Biblis A.

Sicherheitsproblem Biblis
AKW Biblis: RWE klagt gegen Abschaltung – Foto: setcookie / Pixelio

Für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist das ein Zeichen, dass “RWE wild entschlossen ist, die Augen vor den Folgen des Fukushima-Gaus zu verschließen”. “Vor Fukushima hat RWE-Chef Jürgen Großmann mit Bundeskanzlerin Angela Merkel die Verlängerung der AKW-Laufzeiten ausgekungelt. Jetzt lässt er seine Anwälte gegen das AKW-Moratorium klagen und zeigt damit, dass er die Ängste der Bevölkerung vor der Atomenergie nicht ernst nimmt”, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

Einen der ältesten und unsichersten Reaktoren in Deutschland per Klage wieder ans Netz zwingen zu wollen sei eine Unverschämtheit, sagte Weiger. Dies zeige einmal mehr, dass RWE seine Gewinninteressen gnadenlos vor die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung stelle. Die große Mehrheit der Bevölkerung wolle den Atomausstieg. Wenn RWE dies weiter ignoriere, müsse die Bundesregierung den Atomausstieg per Gesetz gegen die Stromkonzerne durchsetzen.

Der BUND sieht am Atomkraftwerksstandort Biblis in Hessen eine ganze Reihe von Sicherheitsdefiziten. Beispielsweise könne Biblis A wie Biblis B abstürzenden Passagierflugzeugen nicht standhalten. Die von der hessischen Landesregierung angekündigten Nachrüstungsmaßnahmen für Biblis seien ebenfalls unzureichend. Zudem solle der Weiterbetrieb der Biblis-Meiler auch ohne separate Notstandswarte weiter erlaubt sein. Diese sei jedoch unerlässlich, um Reaktoren bei einem Störfall überhaupt noch bedienen zu können.

Unzureichend und unrealistisch seien auch die Notfallpläne des Atomkraftwerks Biblis. Bei einem Störfall gingen RWE und die Behörden in Hessen von einem Evakuierungsradius von lediglich zehn Kilometern aus. “Je nach Windrichtung können jedoch Gebiete bis zu 600 Kilometer entfernt von Biblis vom radioaktiven “fallout” betroffen sein”, sagte der BUND-Vorsitzende Weiger. Er berief sich dabei auf eine Studie des Öko-Instituts von 2007.

Der BUND ruft alle RWE-Kunden auf, bei RWE zu kündigen und zu einem Ökostromanbieter zu wechseln. “Die RWE-Manager haben offensichtlich nichts verstanden, zeigen Sie RWE deshalb die Rote Karte”, sagte Weiger.

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Atomenergie verstößt gegen Grundgesetz – Klagen der AKW-Betreiber zurückweisen

Montag 4. April 2011 von birdfish

“Bundesumweltminister Norbert Röttgen darf sich nicht daran beteiligen, die Sicherheitsrisiken der deutschen Atomkraftwerke auf technische Detailfragen zu reduzieren.

Protest gegen Atommüll
Die Menschen wollen den sofortigen Ausstieg – Foto: Klaus Mayhack / BUND

AKW-Sicherheitschecks auf ihre Anfälligkeit gegenüber Erdbeben, Hochwasser, Terrorattacken oder Flugzeugabstürzen werden nichts daran ändern, dass die Atomkraft eine Technologie mit inakzeptablen Risiken ist. Der Betrieb von Atomkraftwerken verstößt gegen das Grundgesetz, sie müssen alle stillgelegt werden, schnellstmöglich”, sagte Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zu den von der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) vorgeschlagenen Kriterien zur Überprüfung der deutschen Atomkraftwerke.

Der BUND-Vorsitzende forderte Bundesumweltminister Norbert Röttgen und Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, dem wachsenden Druck der Atomkraftbefürworter und der AKW-Betreiber standzuhalten. Röttgen und Merkel müssten mögliche Schadenersatzklagen von Seiten der Energiekonzerne Eon, RWE, Vattenfall oder EnBW unter Berufung auf das “Kalkar-Urteil” des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) von 1978 klar zurückweisen. Das “Kalkar-Urteil” verlange ausdrücklich die umfassende Berücksichtigung aller, insbesondere aller neuen Erkenntnisse zu den Risiken der Atomenergienutzung. Der Fukushima-GAU habe zu solchen Erkenntnissen geführt. “Die beste Antwort der Bundesregierung auf die Drohgebärden der Stromkonzerne gegen das AKW-Moratorium ist die schnelle und endgültige Stilllegung der Anlagen”, sagte Weiger.

Auch in Deutschland seien Ausfälle an Notstromaggregaten und andere schwer oder unbeherrschbare Störfälle jederzeit möglich. Die Atomkraft gefährde damit das verfassungsmäßige Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Bevölkerung. Spätestens seit den Ereignissen in Japan sei die Atomenergie deshalb grundgesetzwidrig.

“1978 hat das Bundesverfassungsgericht der Atomkraft bescheinigt, gerade noch solange verfassungskonform zu sein, wie ihr Gefährdungspotenzial lediglich vorstellbar ist. Fukushima hat gezeigt, dass ein Atom-GAU nicht länger Phantasie ist. Die Katastrophe ist eingetreten, leider. Und das bekanntlich nicht zum ersten Mal. Das Restrisiko wird wieder eintreten. Die Atomkraft steckt voller Risiken und Restrisiken und verstößt damit gegen das Grundgesetz”, sagte Weiger.

Der Gesetzgeber sei verpflichtet, die AKW-Betriebsgenehmigungen sofort zu widerrufen und den Beschluss zum endgültigen und schnellstmöglichen Atomausstieg zu fassen, so der BUND-Vorsitzende. Das geeignete Instrument dafür sei ein Atom-Sofortausstiegsgesetz. Eine sichere Energieversorgung könne über mehr Energie-Effizienz und mit dem schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien gewährleistet werden.


LichtBlick

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Mangelnder Energiewende-Willen jüngst von Umweltverbänden kritisiert – nach Wahlen überholen sich nun die Parteien darin

Mittwoch 30. März 2011 von birdfish

Der Deutsche Naturschutzring (DNR) forderte vergangene Woche noch den Systemwechsel in der Energieversorgung.

Erneuerbare Energien sind die Zukunft
Erneuerbare Energien sind die Zukunft – Foto: Dagmar Struß

“Mit dem überfälligen Ausstieg aus der Atomenergie kommt der Windkraft und Energieeffizienz in Deutschland ein viel höherer Stellenwert zu”, erklärte DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen heute in Berlin. “Es ist doch kein Zufall, dass die bisher ausgesprochen atomfreundlichen Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern bei der Nutzung der Windkraft Schlusslicht aller Flächenstaaten sind!”, kritisierte er.

So deckte die Windenergie in Baden-Württemberg mit 467 MW installierter Leistung Ende 2010 gerade einmal 0,9 Prozent des dortigen Stromverbrauchs ab und in Bayern mit 521 MW erst 1 %. Wie es stattdessen gehen kann, zeigt nach Ansicht des DNR die neue Landesregierung in Nordrhein-Westfalen. Sie will den Stromanteil der Windenergie von bisher 3 Prozent auf mindestens 15 Prozent bis 2020 erhöhen. “Auch in Baden-Württemberg und Bayern ist ein Anteil der Windenergie am Stromverbrauch von 15 Prozent bis 2020 möglich”, betonte Röscheisen.

Bei der Ausweisung und dem Betrieb von Windkraftanlagen müssen nach Auffassung des DNR allerdings Belange des Naturschutzes berücksichtigt werden. Das gelte vor allem für den Schutz von Vögeln, Fledermäusen und Insekten. Der DNR hat dazu im Rahmen seiner Kampagne „Umwelt- und naturverträgliche Windenergienutzung“ Positionspapiere zu „Windenergie im Wald“ sowie „Windenergie und Biodiversität“ erstellt.

Großen Nachholbedarf sieht der DNR auch in der Energieeffizienz. Die bisherigen Maßnahmen hätten nicht zu einer nennenswerten Verminderung des Energieverbrauchs geführt, kritisierte der energiepolitische Berater des DNR, Prof. Klaus Traube. Die erst kürzlich vom Bundesumweltministerium veröffentlichte Leitstudie 2010 geht davon aus, dass der deutsche (Primär-)Energieverbrauch im Zeitraum von 2008 bis 2050 nahezu halbiert wird. Für eine derartige Trendwende im Energieverbrauch bedürfe es durchgreifender ordnungs- und finanzpolitischer Maßnahmen. “Es ist aber nicht zu erkennen, dass die Bundesregierung derartiges vorbereitet”, so Prof. Traube.

Nach der Wahl nun sprechen alle Parteien nur noch von der Energie-Wende. Es fragt sich, ob die Politik tatsächlich bereit ist, sich aus den Fesseln der großen Energieversorger zu befreien und die bisherigen Atom-Subventionen in eine zukunftsweisende Richtung zu lenken. Die Verklappung von CO2 in die Erde und das Legen der nächsten Zeitbomben mit Propagieren einer vermeintlich sicheren aber nicht erprobten Technologie wäre allerdings wenig zukunftsweisend.

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Klage gegen Bebauungsplan für Europas größtes Steinkohlekraftwerk Brunsbüttel

Freitag 4. Februar 2011 von birdfish

Das Verfahren gegen das Steinkohlekraftwerk an der Elbe ist nun auf den Weg gebracht.

Brunsbüttel-Werk
Keine weiteren Sünden in Brunsbüttel – Foto: Dagmar Struß

Die Deutsche Umwelthilfe e.V (DUH) und der Landesverband Schleswig-Holstein des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie ein Anwohner aus Brunsbüttel haben diese Woche beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein den Antrag auf Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan Nr. 56 „Kohlekraftwerk an der Holstengrenze, zwischen SAVA und Kernkraftwerk“ der Stadt Brunsbüttel eingereicht.

Der Bebauungsplan soll die Grundlage für die Ansiedlung des geplanten Steinkohle-Doppelblockkraftwerks von SüdWestStrom auf dem Gelände nördlich des Elbehafens sein. Mit dem von dem Berliner Rechtsanwalt Peter Kremer formulierten Normenkontrollantrag wird die planungsrechtliche Grundlage für das 1.820 MW-Kraftwerk angegriffen. Kremer vertritt die Umweltverbände schon in dem seit Mai 2010 laufenden Normenkontrollverfahren gegen das benachbarte Kraftwerksprojekt von GDF SUEZ.

Der aktuelle Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan für das von einer Tochter der kommunalen Beteiligungsgesellschaft SüdWestStrom (SWS) geplante Kraftwerk stützt sich auf ein ganzes Bündel von Fehlern und Mängeln in dem von der Stadt Brunsbüttel kurz vor Weihnachten beschlossenen Bebauungsplan.

„Die Stadt Brunsbüttel und die Genehmigungsbehörden in Schleswig-Holstein laufen sehenden Auges in ein Datteln II“, sagte der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH), Rainer Baake, unter Hinweis auf das 2009 gerichtlich gestoppte Kohlegroßkraftwerk in Nordrhein-Westfalen. „Wer heute noch Kohlegroßkraftwerke plant, die Atmosphäre und Umwelt nach ihrer Inbetriebnahme über ein halbes Jahrhundert mit Millionen Tonnen Kohlendioxid und anderen Schadstoffen belasten, muss wissen, dass er überall auf erbitterten Widerstand von Anwohnern und Klimaschützern stoßen wird“.

Der Landesgeschäftsführer des BUND Schleswig-Holstein, Hans-Jörg Lüth, erinnerte daran, dass sich der französische Energiekonzern GDF SUEZ kurz vor Weihnachten 2010 von eigenen Plänen für ein Kohlekraftwerk neben dem SWS-Standort wegen exakt der gleichen rechtlichen Unsicherheiten zurückgezogen habe, die nun auch das SWS-Kraftwerk bedrohten. Bisher wolle die SWS-Betreibergesellschaft – je zur Hälfte eine Tochter des Schweizer Energieversorgers Repower AG und deutscher Stadtwerke – ein deutlich höheres Risiko eingehen. Insgesamt sei das Kraftwerksprojekt aus Naturschutzgründen, aber auch energie- und klimapolitisch unverantwortlich, erklärte Lüth: „Mehr als die Hälfte der eingesetzten Energie geht ungenutzt in die Elbe und belastet dort das Ökosystem. Stattdessen könnten zehntausende Haushalte in der Region mit der anfallenden Wärme versorgt werden“. Wer heute noch Kohlekraftwerke baue, behindere und verzögere über Jahrzehnte die letztlich unausweichliche Energiewende hin zu einer 100%igen Versorgung mit Erneuerbaren Energien.

Die Bürgerinitiative Gesundheit und Klimaschutz Unterelbe/Brunsbüttel, die sich seit Jahren vor Ort gegen die Kraftwerksplanung engagiert, begrüßte den Klageantrag ausdrücklich. „Der von der SWS zur Schau gestellte Optimismus ist für die Bürgerinitiative nicht nachvollziehbar. Schon vor der Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke gab es massive Zweifel an der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Monsterkraftwerks. Inzwischen laufen dem Stadtwerkekonsortium reihenweise die Gesellschafter davon. Die verbliebenen Stadtwerke sollten froh sein, wenn die Kraftwerksgegner sie vor einem finanziellen Desaster bewahren.“ erklärte BI-Sprecher Stephan Klose.

Im Einzelnen stützt sich der am heutigen Mittwoch eingereichte Normenkontrollantrag auf folgende Sachverhalte:

Nach Überzeugung der Kläger würden mit der Inbetriebnahme des Großkraftwerks die zulässigen Feinstaub-Grenzwerte überschritten. Bei Feinstaub handelt es sich nach Auffassung von Gesundheitsforschern um das derzeit schwerwiegendste Luftreinhalteproblem in Deutschland. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass hierzulande insgesamt jährlich 75.000 Menschen vorzeitig an der Feinstaubbelastung sterben. Betroffen sind insbesondere Kinder und ältere Menschen.

Die Stadt Brunsbüttel hat es versäumt, Konsequenzen aus dem „Datteln-Urteil“ zu ziehen. In der Entscheidung des OVG Münster vom September 2009 zu dem E.ON-Kraftwerk, mit dem der entsprechende Bebauungsplan in Nordrhein-Westfalen aufgehoben wurde, wird unter anderem auf das unzulässige Nebeneinander des Kraftwerksneubaus und naher Wohnbebauung abgestellt. Nach Ansicht der Kläger wird auch in Brunsbüttel der Mindestabstand von 1.500 Metern nicht eingehalten.

Vor allem aber werden bei dem SWS-Kraftwerksprojekt in Brunsbüttel europarechtlich geschützte Tier- und Pflanzenarten in Schutzgebieten unzulässig beeinträchtigt. Der Betrieb des Kraftwerks bedrohe seltene und vom Aussterben bedrohte Fischarten, aber auch Speisefische wie Aal und Stint, die die Existenz der verbliebenen Elbfischer sichern.

Naturschutzrechtlich besonders relevant sind nach Überzeugung der Kläger die Auswirkungen auf eine seltene Fischart, den Schnäpel (Coregonus oxyrhynchus). DUH und BUND haben gemeinsam mit den Elbfischern nachgewiesen, dass sich dieser Fisch in der Elbe wieder angesiedelt hat, nachdem er lange Zeit in Deutschland als ausgestorben galt. Die Landesbehörden haben mittlerweile eingestanden, dass sie das Gegenteil nicht beweisen können. Der Schnäpel ist in die höchste europarechtliche Schutzkategorie (prioritäre Art nach der FFH-Richtlinie) eingestuft. Schon eine mögliche Beeinträchtigung des Schnäpels steht demnach der Genehmigungsfähigkeit des Kraftwerks und damit auch des Bebauungsplans entgegen. Darüber hinaus habe die Stadt Brunsbüttel versäumt, die EU-Kommission vorab zu beteiligen. Dies wäre schon wegen der gefährdeten Fischart rechtlich zwingend gewesen.

Zudem gibt eine aktuelle EU-Richtlinie für Fische, Muscheln und andere Tiere Quecksilber-Grenzwerte vor, die in der Elbe schon heute um ein Vielfaches überschritten werden. Die Verbände haben mit einem ausführlichen Rechtsgutachten nachgewiesen, dass diese Grenzwerte einzuhalten sind und jedenfalls kein zusätzliches Quecksilber in die Elbe eingetragen werden darf. Jeglicher zusätzliche Schwermetalleintrag in die Elbe verstoße deshalb gegen europäisches Recht.

Außerdem gehen die Kläger davon aus, dass die mit dem Kraftwerksbetrieb unvermeidlichen erhöhten Stickstoffbelastungen in benachbarten FFH-Gebieten empfindliche Pflanzen zerstören würden. Auch diese Pflanzengesellschaften stehen unter dem Schutz des EU-Naturschutzrechts, ebenso wie seltene Zugvögel und Fledermäuse, die mit dem Bau des Kraftwerks massiv beeinträchtigt würden. Die zahlreichen in dem Normenkontrollantrag formulierten Beeinträchtigungen von Flora und Fauna machten den Kraftwerksbau von vornherein rechtlich unzulässig.

DUH und BUND rechnen mit einer Verfahrensdauer von etwa einem Jahr. Sollte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig der Argumentation der Kläger folgen, würde die planungsrechtliche Grundlage für das beantragte Kohlekraftwerk entfallen. Falls für das Kohlekraftwerk dennoch vor der Entscheidung über den Normenkontrollantrag erste Genehmigungen erteilt würden, müssten diese nachträglich aufgehoben werden. Deshalb gingen die Stadt Brunsbüttel und die zuständigen Genehmigungsbehörden in Schleswig-Holstein ein erhebliches Haftungsrisiko ein, wenn auf der Grundlage letztlich rechtswidriger Beschlüsse und Genehmigungen mit dem Kraftwerksbau begonnen werde. Bereits im Vorfeld des Beschlusses über den Bebauungsplan hatten die Kraftwerksgegner die Stadt in einem Rechtsgutachten auf dieses Risiko hingewiesen. Sie hielt bisher trotzdem an der Planung fest.


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RWE will in Rumänien nicht mit Windkraft konkurrieren: AKW-Projekt aufgegeben

Dienstag 25. Januar 2011 von birdfish

Der Atomstromkonzern RWE steigt aus dem Projekt Cernavoda aus. Cernavoda ist der einzige AKW-Standort Rumäniens mit bislang zwei Reaktoren.

Rumänisches AKW Cernavoda
Rumänisches AKW Cernavoda – Foto: Bogdan Giuşca/ Wikipedia

Zwei weitere sollen gebaut werden, doch dem Projekt laufen die Investoren weg – wie es heißt wegen wirtschaftlicher und marktbedingter Unsicherheiten. Tatsächlich ist in Rumänien die Windkraft auf der Überholspur.

Gut möglich, dass der Windkraft-Boom für das neue Desinteresse der Atomstromkonzerne verantwortlich ist. Neben RWE ziehen sich auch die Investoren Iberdrola (Spanien) und GDF Suez (Frankreich) aus dem AKW-Projekt zurück. “Windenergie kann in Rumänien viel schneller und billiger errichtet werden”, erklärt Crisanta Lungu, die Leiterin des rumänischen Greenpeace-Büros. “In Rumänien gibt es riesige, ständig wachsende Windparks. Sie werden schon bald mehr Strom produzieren als die beiden in Betrieb befindlichen Atomreaktoren in Cernavoda.”

Auch für den Greenpeace Kernphysiker Heinz Smital belegt der Ausstieg, dass die Atomenergie ein Auslaufmodell ist. “Sogar für den Atomkonzern RWE ist die Atomkraft ein zu hohes Risiko, zumal wenn sie mit den Erneuerbaren konkurrieren muss. Daran zeigt sich einmal mehr, wie rückständig das Klammern an der Atomkraft hierzulande ist. Deutschland kann dabei nur verlieren.”

Cernavoda ist bereits das zweite osteuropäische AKW-Projekt, aus dem RWE aussteigt. Im Oktober 2009 zog sich das Unternehmen aus dem umstrittenen Neubauprojekt Belene in Bulgarien zurück. Auch damals war von wirtschaftlichen Gründen die Rede. Doch auch andere Motive waren nicht von der Hand zu weisen: Wie in Cernavoda gab es massive Proteste von Atomkraftgegnern, auch von Greenpeace.

Für die rumänische Regierung ist der Rückzug der Großinvestoren aus Cernavoda ein harter Schlag. Sie hat trotz des Windkraftbooms auf Kernenergie gesetzt und sogar nach einem weiteren AKW-Standort in Westrumänien gesucht. Neue Investoren zu finden, die das wirtschaftliche Risiko auf sich nehmen, dürfte schwierig werden.

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Sicherheitsrisiko Neckarwestheim I: Sicherheitsnachrüstungen nicht umgesetzt

Dienstag 25. Januar 2011 von birdfish

Seit Mitte dieses Monats ist das Atomkraftwerk Neckarwestheim I der erste deutsche Reaktor, der seinen Weiterbetrieb der von der Bundesregierung durchgesetzten Laufzeitverlängerung verdankt.

Spiel mit dem atomaren Feuer: AKW Neckarwestheim
Spiel mit dem atomaren Feuer: AKW Neckarwestheim – Foto: thomas springer / Wikipedia

Gleichzeitig gehört der in den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts konzipierte und 1976 in Betrieb genommene Reaktorblock zu den störanfälligsten in Deutschland. Vom Betreiber Energie Baden-Württemberg (EnBW) bereits im September 2007 beantragte umfangreiche Nachrüstungen der veralteten Elektro-, Leit- und Sicherheitstechnik werden von dem Energiekonzern nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) offenbar nicht weiterverfolgt, obwohl EnBW seinerzeit beim Stuttgarter Umweltministerium sogar einen Sofortvollzug für die angestrebten Sicherheitsnachrüstungen gefordert hat.

„Der Vorgang ist nicht nur einfach ein Skandal: Angesichts der von der Bundesregierung durchgesetzten Laufzeitverlängerung von mindestens acht Jahren für das AKW Neckarwestheim I bedeutet der Verzicht auf die geplanten Sicherheitsnachrüstungen ein unverantwortliches Spiel mit dem atomaren Feuer zu Lasten der Menschen in Baden-Württemberg und darüber hinaus“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake unter Verweis auf die Vorgeschichte. Baake: „Niemals hätte Neckarwestheim I ohne Sicherheitsnachrüstungen in die Laufzeitverlängerung gehen dürfen“. Die Tatsache, dass offenbar weder Bundesumweltminister Norbert Röttgen noch seine Stuttgarter Kollegin Tanja Gönner (beide CDU) die Umsetzung der von Neckarwestheim-Betreiber EnBW selbst vor mehr als drei Jahren beantragten Sicherheitsnachrüstungen als Voraussetzung für einen Weiterbetrieb einfordere, werfe „ein bezeichnendes Licht auf die Sicherheitsschwüre der heute für die Atomaufsicht Verantwortlichen“. Schwarz-gelb habe nicht nur die Sicherheitsnachrüstungen nicht durchgesetzt, die während der Debatte über die Laufzeitverlängerungen angekündigt worden waren. Man bestehe nicht einmal auf solche Sicherheitsverbesserungen als Voraussetzung für einen Weiterbetrieb, die die Betreiber selbst vorgeschlagen haben.

Die Sicherheitsnachrüstungen, die die EnBW Kernkraft GmbH im Zusammenhang mit der von ihr seit Ende 2006 angestrebten Strommengenübertragung vom jüngeren  Block II auf Block I des AKW Neckarwestheim im September 2007 beantragt hatte, betrafen größtenteils den Kernbereich des Sicherheitskonzepts des Reaktors. Unter anderem sollten die Notstromsysteme räumlich getrennt, zusätzliche Notabschaltsysteme eingerichtet und die Sicherheitsleittechnik modernisiert werden. Die Maßnahmen hätten auch umfangreiche Baumaßnahmen auf dem Kraftwerksgelände erfordert, erläuterte der Sicherheitsexperte Wolfgang Renneberg, der von 1998 bis zum Regierungswechsel 2009 die Reaktorsicherheitsabteilung im Bundesumweltministerium leitete. So war die Errichtung eines turnhallengroßen Gebäudekomplexes geplant, in dem auf einer Grundfläche von mehr als 1.500 Quadratmetern unter anderem Notstromdiesel untergebracht werden sollten. Alle diese Maßnahmen seien bis heute nicht umgesetzt. Der von der EnBW Kernkraftwerk GmbH damals eingereichte Änderungsantrag sei bis heute nicht einmal beschieden.

„Auch die Umsetzung der von EnBW beantragten Nachrüstungsmaßnahmen hätte die grundlegenden konzeptionellen Sicherheitsmängel von Block I in Neckarwestheim nur teilweise lindern aber nicht heilen können“, sagte Renneberg. Dennoch sei nicht nachvollziehbar, warum die Atomaufsicht als Voraussetzung für einen Weiterbetrieb des Reaktors nicht einmal die Maßnahmen einfordere, die EnBW vor drei Jahren selbst für unausweichlich gehalten habe. Neckarwestheim I gehöre als nach Biblis A zweitältester Reaktor in Deutschland zu den Anlagen, die gegenüber dem heutigen Stand der Sicherheitstechnik weit zurückgefallen seien. Die konzeptionellen Schwächen beträfen fast alle Sicherheitsbereiche von den in sicherheitsrelevanten Bauteilen eingesetzten Werkstoffen, über die Zahl und Zuverlässigkeit der Notstromdiesel bis hin zum Schutz gegen Brände und Erdbeben. Außerdem seien Alterungsprobleme unübersehbar. So träten sicherheitsrelevante Ereignisse in Block I insgesamt deutlich häufiger auf als in Block II. Die Stromversorgung sicherheitstechnisch wichtiger Komponenten habe in Block I in den vergangenen Jahren fünfmal häufiger über die Notstromdiesel sichergestellt werden müssen als im jüngeren Block II. Sicherheitseinrichtungen müssten in Block I sogar zehnmal häufiger in Aktion treten.

Renneberg wies ausdrücklich darauf hin, dass die Überprüfung des AKW Neckarwestheim I durch die Internationale Atomenergieorganisation (IAEA) keine Aussagen über der Defizite der Anlagentechnik beinhalte. Die 2007 durchgeführte, so genannte OSART-Mission (Operational Safety Review Team) führt die Stuttgarter Landesregierung immer wieder als Nachweis für einen angeblich hohen Sicherheitsstandard des Reaktors an. Im Rahmen derartiger Missionen werde jedoch lediglich die Qualität der Betriebsführung begutachtet. Renneberg: „Eine gute Betriebsführung ist zwar eine notwendige Voraussetzung für den sicheren Betrieb eines Atomkraftwerks – aber keine hinreichende. Gegen eine veraltete und alternde Anlagentechnik hilft im Ernstfall auch die beste Betriebsführung nicht.“

Sicherheitstechnische Bewertung des Kernkraftwerks Neckarwestheim (PDF)

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Greenpeace-Aktion: Kunden können gegen von DB genutzten Atomstrom protestieren

Donnerstag 20. Januar 2011 von birdfish

Die Deutsche Bahn fährt zu 25 Prozent mit Atomstrom.

Bundesbahn fährt mit Atomstrom

Dieser Strom kommt aus Neckarwestheim, vor allem aus Block 1, einem der ältesten und gefährlichsten Meiler in Deutschland. Er hätte laut Atomkonsens abgeschaltet werden sollen, darf nun aber acht Jahre länger laufen.

Schon bei Baubeginn des AKW Neckarwestheim Anfang der 1970er Jahre stand fest, dass von dort der Strom für die Bahn kommen sollte. Das Staatsunternehmen Deutsche Bahn gehört auch – mit einem kleinen Anteil – zu den Gesellschaftern des Kraftwerksbetreibers.

Ein Unding, meint Tobias Riedl, Atomexperte bei Greenpeace. “Die Bahn inszeniert sich gerne als umweltfreundliches Unternehmen, doch in Wahrheit ist sie eine Atombahn. Bahnchef Grube muss sofort aus Neckarwestheim aussteigen und darf keinen Atomstrom mehr beziehen. Das ist er den Bahnkunden, die ja umweltfreundlich reisen wollen, schuldig.”

Eigentümer des AKW Neckarwestheim ist der Stromkonzern Energie Baden-Württemberg (EnBW). Betrieben wird es von dessen Tochtergesellschaft, der EnBW Kernkraft GmbH.

Bis Ende 1999 war das Land Baden-Württemberg mit rund 25 Prozent an EnBW beteiligt. Diesen Anteil verkaufte es im Januar 2000 an den französischen Stromkonzern Electricité de France (EDF), der mit der Zeit weiter aufstockte. Im Dezember 2010 hielt er einen Anteil von rund 45 Prozent. Als EDF seine Pläne, eine Mehrheit bei EnBW zu erlangen, nicht verwirklichen konnte, bot es seinen Anteil zum Verkauf an. Die Landesregierung griff zu.

EnBW – und damit auch das AKW Neckarwestheim – gehört nun zu 45,01 Prozent dem Land Baden-Württemberg und zu weiteren 45,01 Prozent dem zweiten Großaktionär: den kommunalen Oberschwäbischen Elektrizitätswerken (OEW).
Restrisiko als betriebswirtschaftliche Optimierung

Bereits im Dezember 2006 beantragte EnBW beim Bundesumweltministerium, Reststrommengen vom jüngeren Block 2 auf Block 1 zu übertragen. Damit wäre die Laufzeit des älteren Meilers bis 2017 verlängert worden. Der damalige EnBW-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Utz Claassen sprach von einem “kraftvollen Antrag mit echter Substanz”, der “vollumfänglich der Logik und dem Geist des [Atom-]Gesetzes” folge.

Tatsächlich war ein solches Vorgehen im Atomkonsens aus Sicherheitsgründen nicht vorgesehen. Strommengenübertragungen waren möglich, sollten aber nur von älteren auf jüngere AKW durchgeführt werden. Ausnahmen galten, wenn das Bundesumweltministerium (BMU) einer Übertragung im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundeswirtschaftsministerium zustimmte. Da Block 1 bauartbedingt große Sicherheitsdefizite aufweist, lehnte das BMU den Antrag ab – ebenso wie die gleichgelagerten Anträge der Energiekonzerne RWE und Vattenfall.

Doch EnBW verstand es, den Alt-Meiler über die Bundestagswahlen 2009 und den sich abzeichnenden Regierungswechsel zu retten: mit längeren Wartungs- und Nachrüstungsphasen sowie reduziertem Leistungsbetrieb, um die Restlaufzeit zu strecken. Mit dieser “betriebswirtschaftlichen Optimierung” kam Block 1 über die Runden, bis die schwarz-gelbe Regierung den Atomkonsens aufgekündigt und die Laufzeiten verlängert hatte. Neckarwestheim 1 darf jetzt bis 2020 am Netz bleiben.

Greenpeace fordert die Deutsche Bahn nun auf, kurzfristig aus dem AKW Neckarwestheim ausszusteigen und dafür zu sorgen, dass der gefährliche Meiler endlich stillgelegt wird. Bis spätestens 2030 sollte der Bahnstrom auf Erneuerbare Energien umgestellt sein.

Sind Sie Bahnkundin / Bahnkunde und möchten es auch bleiben – aber ohne Atomstrom? Greenpeace hat eine Mitmachaktion gestartet. Hier können Sie eine Online-Petition an Bahn-Chef Rüdiger Grube unterschreiben.

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