Die EU-UmweltministerInnen haben die EU-Position für den Rio+20-Nachhaltigkeitsgipfel im Sommer in Brasilien beschlossen.
Klimawandelfolge: Überschwemmungen in Entwicklungsländern – Foto: D. Ott – Fotolia.com
Darin wird die Forderung nach einer “fokussierten und vorausblickenden politischen Erklärung”, “Zielen und Aktionen auf internationaler Ebene” und “vereinbarten Zeitrahmen” unterstrichen.
Das von dem UN-Sekretariat vorgelegte “Zero Draft” wird als gute Ausgangsbasis für weitere Diskussionen begrüßt. Die Bekämpfung der Armut, die Sicherung der Lebensgrundlagen und der Schutz der Umwelt seien eng verbunden mit der Dynamik der Bevölkerungsentwicklung, wobei zur Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung eine ökonomisch höhere Leistung und menschenrechtsbasierte politische Entscheidungen gehörten.
Zu dem einen Gipfelschwerpunktthema, der “grünen” Wirtschaft im Kontext nachhaltiger Entwicklung und Armutsbekämpfung (GESDPE), enthalten die Schlussfolgerung mehrere Unterpunkte, in denen u.a. die Möglichkeit eines “inspirierenden neuen globalen Wachstumsmodells” erwähnt wird, das negative Umwelttrends umkehren und zukünftige Entwicklung und Arbeitsplatzschaffung beflügeln soll. Neben der “grünen” sollte auch die “blaue” Wirtschaft betrachtet werden, die die Bewahrung und die nachhaltige Nutzung mariner Ressourcen beachtet. Entsprechende Ergebnisse mit spezifischen Zielen, Maßnahmen und Aktionen sollten bei der Konferenz ebenso herauskommen, wie eine internationale Plattform zum Wissensaustausch über Green Economy. Darüber hinaus soll die Staatengemeinschaft die Ergebnisse aller Vorkonferenzen, die weltweiten Verhandlungsergebnisse im Klimaschutz (Durban), im Biodiversitätsschutz (Nagoya) sowie die Debatten über Bodenschutz und Verwüstung (Changwon Konferenz) beachten. Eine Entkopplung von ökonomischem Wachstum und Ressourcenverbrauch, die Inwertsetzung und Beachtung von Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen sowie deren Integration in politische und wirtschaftliche Prozesse, die Entwicklung eines 10-Jahres-Rahmenprogramms für nachhaltige Produktions- und Konsummuster sowie nicht zuletzt ein Umdenken bei der Berechnung des Bruttoinlandproduktes sind weitere Forderungen.
Die EU spricht sich für eine Reform der UN und eine Aufwertung des Umweltprogramms einschließlich einer besseren Finanzausstattung aus. Die Arbeit an gemeinsamen Zielen für Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDG) müsse mit der Revision der Millennium Development Goals verzahnt und Strategien für die Zeit nach 2015 entwickelt werden. Bei der Umsetzung und Finanzierung setzt die EU auf den Ausbau verschiedener staatlicher Quellen, Unternehmensverantwortung und öffentlich-private Partnerschaften. Darüber hinaus bekräftigt die EU ihren Willen, bis 2015 die zugesagte öffentliche Entwicklungshilfe in Höhe der anvisierten Prozentziele zu erreichen.
Denn die sogenannte „Ticket Tax“ trägt zum Subventionsabbau bei und brachte dem Staat im letzten Jahr Einnahmen von 905 Millionen Euro ein. Erst acht Prozent der insgesamt 11,5 Milliarden Euro umfassenden Steuerbefreiungen des Luftverkehrs sind abgebaut. Ein Subventionsabbau im Luftverkehr ist aus Sicht von Germanwatch dringend geboten und muss auch aus volkswirtschaftlichen Gründen weiter vorangetrieben werden. Diese Subventionen bewirken enorme Wettbewerbsverzerrungen im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern. Sie führen zum Aufbau massiver Überkapazitäten im Flugverkehr mit der Folge steil wachsender Treibhausgasemissionen.
„Eine zeitgemäße Weiterentwicklung der Luftverkehrssteuer als klimapolitisches Instrument in Deutschland ist dringend erforderlich“, kommentiert Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch. „Wir brauchen eine höhere und klimagerechte Besteuerung der Passagiere mit größerem Platzbedarf in der ersten Klasse und die Ausweitung der Ticket-Tax in der EU. Außerdem brauchen wir Maßnahmen für die Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Bahn. Wenn die Einnahmen für den nationalen und internationalen Klimaschutz verwendet werden, könnte sich die klimapolitische Wirkung der Steuer zusätzlich erhöhen“, so Bals. So könne die Ticket Tax einen bedeutenden Beitrag zur Klimafinanzierung gerade im Rahmen des Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ leisten, der aufgrund der niedrigen Erlöse aus dem Emissionshandel derzeit unterfinanziert ist.
Bals weist darauf hin, dass aus Klimaschutzgründen die CO2-Emissionen des Luftverkehrs massiv reduziert werden müssen. Ein weiteres Luftverkehrswachstum wie in den letzten 20 Jahren sei umweltpolitisch nicht verantwortbar. Die CO2-Emissionen des Luftverkehrs in Deutschland stiegen im Personenverkehr um 91 Prozent an, im Güterverkehr um 80 Prozent. Kein anderer Verkehrsträger hat ein ähnliches Wachstum verzeichnet wie die Luftverkehrsbranche. Trotz Einbeziehung des Luftverkehrs in den EU-Emissionshandel seit 2012 werde europaweit eine Steigerung der CO2-Emissionen des europäischen Luftverkehrs um 80 Prozent bis 2020 erwartet.
„Wir bestärken Bundesfinanzminister Schäuble, nicht an der Luftverkehrssteuer zu rütteln, sondern sie weiterzuentwickeln“, so Bals.
Die UN-Schiffahrtsorganisation (IMO) hat Verhandlungen über den sogenannten “Polar Code” auf 2013 vertagt.
Die Arktis bei Grönland – Foto: Martin Schwan – Fotolia.com
Damit sollten die zunehmend schiffbaren Gewässer der Arktis besser geschützt werden.
Von 2010 bis 2011 hat sich der dortige Schiffverkehr teilweise verdreifacht. Kritikern zufolge ist die Vertagung auf verfahrenstechnische Gründe und industrielle Interessen zurückzuführen.
Umweltverbände kritisierten die Entscheidung scharf. “Die Regelungen könnten Emissionen von Schadstoffen in Luft und Wasser begrenzen, Auswirkungen des Klimawandels abfedern und die Beeinträchtigung mariner Säugetiere verringern”, sagte Klima- und Schifffahrtsexperte Lars Erik Mangset von WWF Norwegen. Je länger man Schutzmechanismen hinauszögere, desto größer sei das Risiko für die Region.
Die Bündnisse Transport & Environment (T&E) und Seas at Risk haben im Zuge des IMO-Treffens ihre Forderung nach einer internationalen Geschwindigkeitsbegrenzung für die Schifffahrt erneuert. Die Treibhausgasemissionen der Schifffahrt könnten um 19 Prozent verringert werden, wenn die durchschnittliche Geschwindigkeit um 10 Prozent gedrossel würde. Das ergab eine Studie im Auftrag der beiden Organisationen. Die IMO hatte die Maßnahmen 2010 abgelehnt.
Im Vorfeld der Verhandlungen zur Revision des Göteborg-Protokolls zur grenzüberschreitenden Bekämpfung der Luftverschmutzung hat das Bündnis der großen europäischen Umweltverbände (Green 10) ambitionierte Ziele für 2020 gefordert.
Luftverschmutzung muss verbindlich gemindert werden – Foto: PeeF / Pixelio
Es müsse verbindliche Emissionsgrenzwerte geben.
In einem Brief an EU-Umweltkommissar Janez Potocnik und die dänische Umweltministerin Ida Auken drückten die Umweltverbände ihre Enttäuschung über die bisherigen Verhandlungen der Vertragstaaten des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung (CLRTAP) aus. Grundtenor der bisherigen Verhandlungen sei eher eine Orientierung an einem Basis-Szenario gewesen, das gerade oder noch nicht einmal die bereits geltenden Vorschriften berücksichtige. Um aber die durch Luftverschmutzung ausgelösten Gefahren für Umwelt und menschliche Gesundheit wirklich zu bekämpfen, müssten sich die verbindlich zu vereinbarenden Emissionsobergrenzen an dem Maximalszenario orientieren.
Die Revision des Göteborg-Protokolls stelle auch für die EU eine große Chance zur Verbesserung ihrer Luftqualität dar. Diese müsse sich an den Zielen des 6. Umweltaktionsprogramms orientieren. Insgesamt hätten die Verhandlungen auch großen Einfluss auf die Überarbeitung der NEC-Richtlinie und das für 2013 von der EU-Kommission angekündigte “Jahr der Luft”. Eine Orientierung am Maximalszenario könne pro Jahr rund 110-290 Milliarden Euro Gesundheitskosten einsparen helfen – ein Nutzen, der 55 Mal höher liege als die zu investierenden Kosten.
Die Vertragsstaaten treffen sich vom 30. April bis zum 4. Mai in Genf.
Die Luftverschmutzung in der EU verursache jährlich eine halbe Millionen Todesfälle in der Europäischen Union. Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen, verlorene Arbeitstage, erhebliche Schädigungen der Ökosysteme und der Landwirtschaft sowie des kulturellen Erbes gehörten auch zu den Folgen der steigenden Luftverschmutzung.
Die zehn größten „Brüsseler Umwelt-NGOs“ treten auch oft als „Green 10“ auf.
Sie wollen damit ihren Stimmen mehr Gewicht geben und bei koordinierten Aktivitäten eine bessere Außenwirkung erreichen. Gemeinsames Ziel der Green 10 ist die Verbesserung der Umweltsituation in der Europäischen Union und ihren Nachbarländern. Außenpolitisch setzen sie sich für eine weltweite Führungsrolle der EU in Umweltbelangen ein.
Zu den Green 10 gehören:
BirdLife International – European Division
CAN Europe – Climate Action Network Europe
CEE Bankwatch Network, Central Office
EEB – European Environmental Bureau
FoEE – Friends of the Earth Europe
Greenpeace European Unit
Health and Environment Alliance
IFN – International Friends of Nature
T&E – The European Federation for Transport and Environment
Deutschland startet jetzt die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Befreiung von Kleinemittenten vom Emissionshandel.
Foto: Rainer Sturm / Pixelio
Die EU-Emissionshandelsrichtlinie ermöglicht Industrie- und Verbrennungsanlagen mit geringen Treibhausgas-Emissionen die Befreiung vom EU-Emissionshandel. Im Gegenzug müssen diese Kleinemittenten Ausgleichszahlungen leisten oder Maßnahmen zur spezifischen Emissionsminderung ergreifen. Bis zum 23.01.2012 konnten Anlagen einen Antrag als Kleinemittent stellen, vom 27.02. bis 26.03.2012 kann die interessierte Öffentlichkeit Stellung zu den beantragten Befreiungen nehmen.
Anlagen, die in den Jahren 2008-2010 jeweils weniger als 25.000 Tonnen CO2-Äquivalent emittiert haben oder als Verbrennungsanlage über weniger als 35 Megawatt Feuerungswärmeleistung verfügen, gelten im Sinne der EU-Emissionshandelsrichtlinie als Kleinemittenten. Sie können auf Antrag von der Abgabepflicht im EU-Emissionshandel für die dritte Handelsperiode 2013-2020 befreit werden. Die Kleinemittenten müssen im Gegenzug entweder eine Ausgleichszahlung leisten, oder alternativ die spezifischen Emissionen ihrer Anlage mindern. Eine Kombination dieser beiden Alternativen ist ebenfalls möglich.
Die Ausgleichszahlung bemisst sich an der Menge an CO2-Zertifikaten, die die Anlage hätte zukaufen müssen, wenn sie am Emissionshandel teilnehmen würde. Für die Berechnung werden die Emissionen des Vorjahres und die potenzielle kostenlose Zuteilungsmenge gegenübergestellt. Die so ermittelte Differenz wird mit dem durchschnittlichen Versteigerungspreis des Berichts- oder des diesem vorangegangenen Jahres multipliziert und ergibt den Betrag für die Ausgleichszahlung. Bei spezifischen Emissionsminderungen muss der Emissionswert einer Anlage jährlich um 1,74 Prozent verringert werden – entsprechend des Minderungspfades der dritten Handelsperiode 2013-2020 im EU-Emissionshandel. Grundlage der Berechnung ist der Emissionswert pro Produkteinheit.
Die EU-Emissionshandelsrichtlinie sieht vor, dass vor der Befreiung von Kleinemittenten von den Verpflichtungen des EU-Emissionshandels die Öffentlichkeit zu den Anträgen Stellung nehmen kann. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt hat am 27.02.2012 die vierwöchige Konsultationsphase gestartet und stellt auf ihrer Internetseite eine Liste mit den Namen der Anlagen, den vorgeschlagenen „gleichwertigen Maßnahmen“ sowie die von den Anlagen in den Jahren 2008 bis 2010 verursachten Treibhausgas-Emissionen zur Verfügung.
Die Beimischungsquote für Agrartreibstoffe (’E10′) führt zu Vertreibungen und Hunger in Afrika.
Sojabohnen wird aus Hungerländern importiert und zu Treibstoff gemacht – Foto: Franz Haindl / Pixelio
Damit tragen EU und Bundesregierung zur Verletzung des Rechts auf Nahrung bei, fördern riesige Agrarplantagen und konterkarieren damit ihre eigenen Anstrengungen, Kleinbauern zu fördern und den dortigen Hunger zu bekämpfen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Menschenrechtsorganisation FIAN, die diese Woche der Europäischen Kommission vorgestellt wurde.
Der UN Sonderberichterstatter zum Recht auf Nahrung, Olivier De Schutter, hob bei der Vorstellung der Studie in Brüssel hervor, dass die EU bei ihrer Biosprit-Gesetzgebung in 2009 (Renewable Energy Directive) von falschen Annahmen bezüglich der globalen Auswirkungen ausgegangen ist. „Die negativen Auswirkungen wie Landraub und Anstieg der Nahrungsmittelpreise sind nicht mehr wegzudiskutieren“, so Roman Herre, Agrarreferent von FIAN. „Die EU muss die Reißleine ziehen und die Zwangsbeimischung streichen.“ VertreterInnen afrikanischer Bauernorganisationen forderten die EU auf, alle Anreize für eine globale Agrartreibstoffproduktion abzuschaffen. Der Zusammenhang zwischen Landnahmen, dem so genannten Land Grabbing, und Agrartreibstoffen ist gewaltig. 66 Prozent aller großflächigen Landnahmen in Afrika werden getätigt, um Agrartreibstoffe zu produzieren. „Die EU fördert mit ihrem künstlich geschaffenen Markt diesen Landraub erheblich,“ so Roman Herre. „Anstatt die Automobilindustrie zu Autos mit etwas weniger Verbrauch zu verpflichten und so den Treibhauseffekt effektiv zu bekämpfen werden Ackerflächen in Afrika für unseren Energiehunger okkupiert.“
„Wir importieren nicht nur fertigen Biosprit, sondern auch jede Menge Soja oder Zuckerrohr um das dann hier in Europa in Agrartreibstoffe umzuwandeln – das wird gerne verschwiegen.“ erklärt Roman Herre. So wurden schon 2008 knapp 40 Prozent der Agrartreibstoffe in die EU importiert. 2010 hat die EU unter anderem Agrartreibstoffe aus Hungerländern wie dem Sudan und Kambodscha bezogen.
Europäische Investoren spielen bei der Landnahme in Afrika eine prominente Rolle. FIAN fordert die Bundesregierung daher auf, deutsche Investoren – Firmen und Finanzinvestoren – effektiv zu kontrollieren und zur Rechenschaft ziehen, falls diese in Menschenrechtsverletzungen verwickelt sind.
Aber mit dem ‚ProgRess‘-Programm wird das Ziel der Bundesregierung, Deutschland zum Ressourceneffizienzweltmeister zu machen, nicht erreicht werden“, kommentiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller das jetzt vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsprogramm zur Schonung nachwachsender und nicht-nachwachsender Rohstoffe. „Wir dürfen nicht immer weiter immer mehr Rohstoffe verbrauchen. Angesichts dieser Notwendigkeit kann ‚ProgRess‘ nur ein erster Schritt sein. Der politische Wille, Ressourcenschonung als Leitlinie einer nachhaltigen Wirtschaft zu verankern, ist in diesem Programm nicht zu erkennen“, kritisiert Miller.
Das Ressourceneffizienzprogramm war innerhalb der Bundesregierung stark umstritten. Ziel des Programms ist es, der Rohstoffstrategie der Bundesregierung eine ökologische Dimension zu geben und dabei insbesondere den Verbrauch von Rohstoffen zu reduzieren. „Alles andere als eine absolute Senkung des Rohstoffverbrauchs in Deutschland wird die Tragfähigkeit der Erde überfordern. Die Bundesregierung hat es verpasst, sich dazu dezidiert zu bekennen und umschifft diese Aufgabe auf Kosten nachfolgender Generationen. Dabei könnte allein schon eine auf Ressourcenschonung ausgerichtete öffentliche Beschaffung die Leitmärkte für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen fördern. Doch ähnlich wie beim absoluten Rohstoffverbrauch fehlt dazu eine Zielvereinbarung, bis wann dies umgesetzt werden soll“, erklärt Miller. „Wir werden der Regierung genau auf die Finger schauen, ob wenigstens die 20 guten Handlungsansätze in ProgRess tatsächlich verfolgt werden. Gleichzeitig bleibt es dringend, das Ressourceneffizienzprogramm programmatisch weiter zu entwickeln.“