Dienstag 19. Mai 2009 von birdfish
Gesetz über die Abscheidung, den Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in tiefen Gesteinsschichten (Carbon Capture and Storage)
- EU-Energiekommissar Günther Oettinger denkt auf EU-Ebene über eine Verpflichtung zum Einsatz der CCS-Technologie nach (März 2012)
- Entscheidung zum CCS-Gesetz sollte am 23.09.11 im Bundesrat getroffen werden:
Nach Vorstellung des Bundestages soll die CCS-Technologie zunächst bis 2017 erprobt und zu diesem Zweck CO2 in unterirdische Speicher einlagert werden. Eine Ausstiegsklausel könnte es anschließend betroffenen Ländern möglich machen, CCS-Projekte zu stoppen. Ein Rechtsgutachten belegt jedoch, dass dieses Veto ggf. nicht ziehen wird.
Das CCS-Gesetz wird abgelehnt.
- Rechtsgutachten, das besagt, dass Länderklausel im CCS-Gesetz möglicherweise nicht anwendbar ist. (September 2011)
- Gesetzentwurf vom 14. Februar 2011 (PDF)
Am 21.02.2011 war Carstensen, MP von Schleswig-Holstein, in Berlin, um ein Veto der Länder im Gesetz zu verankern. Das wurde ihm so nicht zugestanden. Dann wurde von Juristen um Formulierungen gerungen, um die Länder zufrieden zu stellen
- Der Gesetzentwurf als digitale Bundestagsdrucksache in der Fassung vom 27.04.2009
- Öffentliche Anhörung des Umweltausschusses am 25. Mai 2009
- Ende Juni 2009 wird das Gesetz vorerst gekippt – ausgerechnet von CDU/CSU
- Alles spricht dafür, dass CDU/CSU das unpopuläre Gesetz lediglich verschieben will, um es dann nach der Bundestagswahl in der neuen Legislaturperiode zu beschließen. SPD und andere werfen der CDU Wählertäuschung vor.
- CDU und FDP legen am 14.07.2010 den Gesetzentwurf erneut vor, um der Kohlelobby das Feigenblatt und die Subventionen sichern zu können.
- Im November 2010 soll das Gesetz verabschiedet werden. Daraus wird aber wieder nichts, denn die Länder fürchten um Wählerstimmen.
Materialsammlung
Stand: September 2011
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Dienstag 19. Mai 2009 von birdfish
Hier finden Sie unsere Artikel sowie verlinkte Stellungnahmen von diversen Institutionen, die sich aus verschiedenen Gründen gegen die CO2-Speicherung bzw. gegen das CCS-Gesetz (Gesetz über die Abscheidung, den Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in tiefen Gesteinsschichten – Carbon Capture and Storage) ausgesprochen haben.
Weitere Infos in unserem Glossar unter ‘CCS-Gesetz’
Aktuell:
September 2011: Letzte Entscheidung zum CCS-Gesetz soll am 23.09.11 im Bundesrat getroffen werden
Nach Vorstellung des Bundestages soll die CCS-Technologie zunächst bis 2017 erprobt und zu diesem Zweck CO2 in unterirdische Speicher einlagert werden. Eine Ausstiegsklausel könnte es anschließend betroffenen Ländern möglich machen, CCS-Projekte zu stoppen. Ein Rechtsgutachten belegt jedoch, dass dieses Veto ggf. nicht ziehen wird.
Der Sachverständigenrat der Bundesregierung
Unser Bericht vom 8.05.2009
Die Stellungnahme des Umweltrates (PDF)
BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz
Der BUND stellte ein neues geologisches Gutachten vor, dass vielfältige Risiken im Zusammenhang mit einer CO2-Speicherung aufzeigt.
Die zentralen Ergebnisse des geologischen Gutachtens zur CO2-Endlagerung:
- CO2-Verpressung kann Leckagen oder Erdbeben verursachen
- Es droht eine Versalzung des Grundwassers
- Die Dichtheit der CO2-Endlager ist nicht nachweisbar
- Speicherkapazitäten für höchstens 27 Jahre
- CO2-Endlagerung steht in Konkurrenz zu erneuerbaren Energien
- CCS ist ineffizient: Die Technologie benötigt 30 Prozent mehr Energie zur Stromerzeugung
- Die Zusammensetzung des Gases und mögliche Folgen sind ungewiss
Hier die ausführliche Studie zu den Risiken der CO2-Speicherung (PDF)
(Stand: 11/2010)
Der Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Unser Bericht vom 24.04.2009
Die Stellungnahme des NABU zum CCS-Gesetzentwurf (PDF)
Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie
Im Rahmen eines Kongresses zur Zukunft der Kohleverstromung und der aktuellen CCS-Projekte zog Daniel Vallentin vom Wuppertal Institut das Resumee, dass die bisherigen Verzögerungen bei der CCS-Entwicklung dazu führen, dass CCS erst frühestens 2025-2030 zur großmaßstäblichen Erprobung bereit steht. Das Verfahren habe bis dahin jedoch schon seine Relevanz vollends verloren, weil es preislich nicht mehr mit dem zukünftigen Energieangebot werde konkurrieren können. Denn schon einige Jahre vorher werde Offshore-Strom billiger produziert als Kohlestrom plus CCS. Strom aus einem regenerativen Energieträgermix werde spätestens bis 2030 billiger sein als Kohlestrom mit CCS. [...]
Quelle: Telepolis / Heise vom 20.04.2010, “Die Zeit macht CCS irrelevant”
Der GtV-Bundesverband Geothermie
Unser Bericht vom 2. 04.2009 zur Argumentation der Geothermie
Vorschläge der Geothermischen Vereinigung vom 05.05.2009 zur Änderung des Entwurfs eines CCS-Gesetzes (PDF)
Greenpeace
Unser Bericht vom 25.03.2009 zum Greepeace-Protest.
Die Stellungnahme von Greenpeace zum CCS-Gesetz
Flyer mit 5 ausgeführten Punkten gegen die CO2-Lagerung (PDF, 14 MB!)
Kategorie: Allgemeines |
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Samstag 9. Mai 2009 von birdfish
Unter unseren Füßen und in erreichbarer Tiefe birgt die Erde enorme Wärmeressourcen, die national wie international zur Energieversorgung beitragen können.

Cover des BINE-Projektinfo “Geothermische Stromerzeugung in Soultz-sous-Forêts”
Im elsässischen Oberrheingraben ging 2008 ein europäisches Geothermiekraftwerk ans Netz, das erstmals die Wärme aus tiefen Gesteinsschichten zur Stromerzeugung nutzt. Das neue BINE-Projektinfo „Geothermische Stromerzeugung in Soultz-sous-Forêts“ stellt Konzept und Anlage vor.
Mit der Inbetriebnahme des Kraftwerksblocks erreichte das langjährige Forschungsprojekt, an dem die Europäische Union, Frankreich und Deutschland sowie Industriepartner aus beiden Ländern beteiligt sind, ein wichtiges Etappenziel. Das neue Geothermiekraftwerk erschließt ein natürliches Erdwärmereservoir im tiefen Gestein. Damit unterscheidet sich Soultz-sous-Forêts von anderen Geo-Kraftwerken, die natürliche Thermalwasservorkommen nutzen. Wie in vielen Bereichen des Oberrheingrabens nimmt in Soultz die Temperatur der Erde mit zunehmender Tiefe ungewöhnlich rasch zu. In einer Tiefe von rund 5.000 m liegt eine bis zu 200 °C heiße, von Rissen und Spalten durchzogene Gesteinsformation vor. Diese natürlichen Gegebenheiten wurden durch Stimulationsmaßnahmen zu einem Riss-System erweitert, durch das man dann Wasser zirkulieren lässt. Es wird mit einer Temperatur von 175 °C gefördert und in einem speziellen Kraftwerksverfahren zur Stromerzeugung genutzt.
Zukünftig ist man für geothermische Kraftwerke nicht mehr ausschließlich auf Thermalwasserfunde angewiesen, sondern kann auch mit heißem Tiefengestein arbeiten. Dies kann die technisch nutzbaren, geothermischen Ressourcen beträchtlich erweitern.
Das BINE-Projektinfo „Geothermische Stromerzeugung in Soultz-sous-Forêts“ (4/2009) ist kostenfrei zu bekommen unter Telefon: 0228 – 92379-0.
Oder Sie sehen sich das BINE-Projektinfo hier online an.
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Freitag 8. Mai 2009 von birdfish
Das geplante Gesetz zur CO2-Speicherung kommentiert der Vorsitzende des SRU, Prof. Dr. Martin Faulstich: „Wir warnen vor übereilten Weichenstellungen. Die Anwendung von CCS im großen Maßstab kann derzeit nicht befriedigend geregelt werden.
(c) SPBer/Wikipedia
Das Gesetz würde dazu führen, dass die begrenzten unterirdischen Speicher durch das eingelagerte CO2 langfristig blockiert werden. Wir brauchen diese Speicher in Zukunft aber auch für andere Zwecke, etwa den Ausbau erneuerbarer Energien.“
Der SRU plädiert für ein Forschungsgesetz, das nur die Erprobung von CCS ermöglicht. Bevor grundsätzlich über die Zukunft der Energieversorgung entschieden wird, muss Zeit für eine breite gesellschaftliche Debatte sein.
Die Bundesregierung hat am 1. April 2009 einen Gesetzentwurf zur Regelung der Abscheidung, des Transports und dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (Carbon Capture and Storage, CCS) im Kabinett beschlossen. Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag stellt der SRU seine Stellungnahme zu CCS vor. Der Gesetzentwurf soll noch vor dem Ende der Legislaturperiode verabschiedet werden. Angesichts der gesellschaftlichen Relevanz des Gesetzes hält der SRU diese Eile für nicht angemessen. Er plädiert dafür, zunächst nur die Erprobung von CCS durch ein Forschungsgesetz zu ermöglichen.
Viele Fragen im Zusammenhang mit CCS sind bislang ungeklärt. Noch ist offen, ob es sinnvoll ist, in Deutschland CO2 unterirdisch zu lagern. Die Speicherkapazitäten für das Kohlendioxid sind begrenzt. Konkurrenzen um die Nutzung der unterirdischen Räume zeichnen sich zwar bereits ab, zukünftige Konflikte können aber nach dem heutigen Wissensstand noch nicht hinreichend bewertet werden. Durch die Lagerung von CO2 würden große Teile der unterirdischen Erdschichten für immer blockiert.
Auch die ökologischen Risiken der Lagerung von CO2 sind noch weitgehend unerforscht. Es bestehen außerdem berechtigte Zweifel, ob es sich bei CCS im Vergleich zu anderen Klimaschutzoptionen um eine kosteneffiziente Lösung handelt.
Angesichts dieser Unsicherheiten kann ein CCS-Gesetz heute und voraussichtlich auch in den kommenden Jahren keinen angemessenen Ordnungsrahmen für die kommerzielle Anwendung von CCS schaffen. Dies gilt vor allem für die strategische und langfristige Abwägung möglicher Nutzungskonflikte. Zudem werden die zu erwartenden Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung unterschätzt.
Die Entscheidung über die Nutzung unterirdischer Erdschichten ist wegweisend für die künftige Entwicklung des Energieversorgungssystems in Deutschland. Verschiedene Nutzungen wie CO2-Speicherung, Geothermie, Druckluft- und Gasspeicherung können sich gegenseitig ausschließen. Um einen gefährlichen Klimawandel von mehr als 2°C Temperaturerhöhung zu vermeiden, kann es darüber hinaus zukünftig nötig werden, der Atmosphäre CO2 zu entziehen. Solche „negativen Emissionen“ können durch die Kombination von Energieerzeugung aus Biomasse mit CCS erreicht werden. Hierfür müssen Speicher freigehalten werden.
Das vom SRU vorgeschlagene Forschungsgesetz sollte deshalb zunächst nur eine begrenzte Zahl von Demonstrationsprojekten für die CO2-Einlagerung in saline Aquifere mit begrenzter Speicherkapazität zulassen. Durch entsprechende Begleitforschung können dann Erkenntnisse über das Verhalten von CO2 und die Möglichkeiten und Risiken der Lagerung gewonnen werden.
CCS wird auf verschiedenen Ebenen durch öffentliche Mittel gefördert. Der vorliegende Gesetzentwurf birgt das Risiko, dass die Betreiber von CCS-Anlagen und Kohlendioxidspeichern auch indirekt subventioniert werden. Der Zugang zu der begrenzten Ressource „Speicherkapazität“ wird kostenfrei gewährt, die Haftung der Betreiber für Schäden und Risiken dagegen wird zeitlich und im Umfang begrenzt.
Der mögliche Übergang der Verantwortung bereits dreißig Jahre nach Stilllegung eines Speichers verlagert die Langzeitkosten auf die betroffenen Bundesländer insbesondere im Norden und Osten Deutschlands. Dies alles schafft ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile gegenüber konkurrierenden Klimaschutzoptionen. Aus Sicht des SRU sollten die Verursacher von Kohlendioxid die vollen Kosten der Lagerung tragen.
Über die Anwendung von CCS sollte in einem transparenten politischen und gesellschaftlichen Prozess und nach Abschätzung der langfristigen ökologischen und ökonomischen Folgen entschieden werden. Angesichts der Bedeutung dieser Weichenstellungen für die langfristige Entwicklung der Stromversorgung in Deutschland muss Zeit für gründliche Diskussion und Abwägung sein.
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) ist ein wissenschaftliches Beratungsgremium der Bundesregierung mit dem Auftrag, die Umweltsituation und Umweltpolitik in der Bundesrepublik Deutschland und deren Entwicklungstendenzen darzustellen und zu begutachten sowie umweltpolitische Fehlentwicklungen und Möglichkeiten zu deren Vermeidung oder Beseitigung aufzuzeigen.
Website des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU)
Hier lesen Sie die Pressemitteilung der Deutschen Geothermischen Vereinigung zu ihren Änderungsvorschlägen am Gesetz.
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Samstag 25. April 2009 von birdfish
Welche Techniken gibt es, um Gebäude energetisch zu optimieren und mit erneuerbaren Energien zu versorgen? Der ForschungsVerbund Erneuerbare Energien hat einen Tagungsband veröffentlicht mit den neusten wissenschaftlichen Ergebnissen zu energieeffizientem und solarem Bauen.

In Deutschland ist im Gebäudebereich ein riesiges Einsparpotenzial für Energie und CO2 vorhanden, das in zwei Stufen erschlossen werden kann. Zunächst müssen die Gebäude energetisch optimiert werden mit Hilfe von neuen Verfahren für Wärmedämmung und Verglasungstechniken für Tageslicht und Wärmeschutz. Mit den heute verfügbaren Techniken können bis zu 85% des Energieverbrauchs eingespart werden. Da jedes Jahr nur wenige Prozent Neubauten dazu kommen, ist es besonders wichtig, Techniken zu entwickeln und anzuwenden, mit denen bestehende Altbauten energetisch saniert werden können.
Der dann noch verbleibende Bedarf an Strom und Wärme kann und soll zunehmend mit erneuerbaren Energien gedeckt werden: Gebäudeintegrierte Photovoltaik, Biomasse und Geothermie, solares Heizen und Kühlen stellen die Versorgung sicher. Auch die nötigen Hintergrundtechniken wie Energiespeicher und dezentrales Energiemanagement werden vorgestellt.
Raumwärme, Warmwasserbereitung, Kühlung der Gebäude im Sommer, Kunstlicht und Lüftung benötigen fast 40% des Endenergieverbrauchs. Das damit verbundene energetische Einsparpotenzial stand im Fokus der letzten Jahrestagung des ForschungsVerbunds Erneuerbare Energien.
Auf der Tagung diskutierten Wissenschaftler, Architekten, Vertreter der Wohnungswirtschaft und Politiker warum die Umsetzung der neuen technischen Möglichkeiten noch nicht so zügig wie gewünscht vorangeht und wie die Akzeptanz für die Techniken des solaren und energieeffizienten Bauens erhöht werden kann.
Auch die Podiumsdiskussionen sind dokumentiert. Hier wurde die Vision von Plusenergiestädten diskutiert, in denen die Gebäude mehr Energie erzeugen als sie selbst brauchen. Sie können damit Elektroautos aufladen oder die Industrie versorgen. Schon heute werden Plusenergiehäuser in Städten und Gemeinden realisiert.
Der Tagungsband enthält viele erklärende Grafiken und Fotos. In allgemeinverständlicher Sprache wendet er sich an alle Interessierten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik und kann auch gut als Unterrichtsmaterial verwendet werden.
Das Heft kann kostenlos bestellt werden und steht im Internet als Download zur Verfügung.
Kategorie: EU, Energiearten, Erneuerbare Energien, Neue Technologien, Ressourcen, Ressourcen sparen, Städte, Verbraucher, Veröffentlichungen, Öffentlichkeit |
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Mittwoch 8. April 2009 von birdfish
Indonesien will verstärkt auf Erdwärme setzen. Die vulkanreichen Gebiete bilden eine beeindruckende Quelle klimaschonender Energie.
(c) tokamuwi / Pixelio
Indonesien hat 129 aktive Vulkane, mehr als jedes andere Land der Welt. Der Inselstaat liegt am „zirkumpazifischen Feuergürtel“, einer langen Zone rund um den Pazifik, wo sich die Erdplatten untereinander schieben – was zu Erdbeben und Vulkanismus führt. So entstanden Inseln, in denen etwa 40 Prozent des globalen Erdwärmepotenzials stecken soll. Würden alle Reservoirs zur Stromerzeugung genutzt, könnten 27 Gigawatt produziert werden. Manche Experten sprechen sogar von 100 Gigawatt. So oder so: Theoretisch könnte die Hitze aus dem Erdinneren sowohl die Industrie als auch alle 240 Millionen Indonesier mit Strom versorgen. In der Praxis jedoch wird überwiegend Öl und Kohle verfeuert. Nur sieben Geothermiekraftwerke sind am Netz, zusammen liefern sie einen Gigawatt Strom. Mindestens 96 Prozent der Erdwärme in Indonesien sind bisher ungenutzt.
Nun will Indonesien will bis 2018 Kraftwerke mit einer Leistung von zehn Gigawatt installieren, und laut Regierungsbeschluss soll fast die Hälfte der zusätzlichen Strommenge aus Erdwärme gewonnen werden. Da Willensbekundungen dieser Art in der Vergangenheit eher Lippenbekenntnisse waren, wird man sehen müssen, was von den hochtrabenden Plänen realisiert werden wird.
Das deutsche Entwicklungsministerium (BMZ) hat sieben Millionen Euro für Probebohrungen in der Tsunami-Provinz Aceh gespendet und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Indonesien einen günstigen Kredit für die Kosten von Bohrungen an. Darüber hinaus hat die Bundesregierung bekundet, einem neuen Geothermie-Kraftwerk finanziell unter die Arme zu greifen.
Quelle: DER TAGESSPIEGEL vom 07.04.200
Den kompletten Artikel des Tagesspiegel lesen Sie hier.
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Freitag 3. April 2009 von birdfish
Die Bundesregierung hat die Nachteile für Geothermie durch das CCS-Gesetz bestätigt.
Geothermie Bohrung
(c) Oliver Brunner / Pixelio
Einige Stunden nachdem die Bundesregierung den CCS-Gesetzentwurf im Kabinett verabschiedet hatte, schickte die Bundesregierung dem Bundestagsabgeordneten Hans-Josef Fell die Antwort auf seine Schriftliche Frage zu den Folgen der Erkundung von CO2-Endlagern für die Geothermie. Darin bestätigt die Bundesregierung dem Grünen: Wenn Gebiete auf ihre Tauglichkeit für CO2-Einlagerung auch nur untersucht werden, dürfen dort keine Geothermieprojekte durchgeführt werden. Die Bundesregierung bestätigt auch, dass dieser Ausschluss zeitlich nicht befristet ist. Die Bundesregierung hat damit nicht nur ein CCS-Gesetz zur Subventionierung der Energiekonzerne beschlossen sondern auch ein Geothermieverhinderungsgesetz.
Die vollständige Meldung lesen Sie bei Hans-Josef Fell.
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Donnerstag 2. April 2009 von birdfish
Der GtV-Bundesverband Geothermie sieht das neue CCS-Gesetz als Ungleichbehandlung zu den erneuerbaren Energien.
Geothermie Bohrung im Allgäu
(c) Oliver Brunner / Pixelio
Das Gesetz bedrohe insbesondere die Geothermie, aber auch Projektplanungen zu Druckluft- oder Erdgasspeichern. Die Erforschung und Entwicklung der Geothermie brauche ausreichende Untersuchungsflächen, das Gesetz dagegen begünstigt einseitig die CCS-Untersuchungen gegenüber den Geothermie-Untersuchungen. Hierzu erklärte Hartmut Gaßner, Präsident des Bundesverbands Geothermie:
„Es gibt den politischen Auftrag und die gesetzliche Pflicht, den Vorrang der erneuerbaren Energien sicherzustellen. Der Gesetzgeber darf nicht die Geothermieentwicklung blockieren, indem er der CCS-Forschung großflächig Untersuchungsgebiete über Jahre exklusiv reserviert.“
Seien auch aus wissenschaftlicher Sicht CCS-Projekte und Geothermienutzungen in weiter Zukunft nebeneinander denkbar sein, aktuell stehen nicht konkrete Projektrealisierungen an, sondern weitflächige Vorbereitungsuntersuchungen. Niemand würde es erlauben, in einem potentiellen CCS-Ablagerungsgebiet zugleich Aufsuchungsbohrungen für Geothermievorhaben vorzunehmen. Hierzu Gaßner weiter:
„Der CCS-Gesetzesrahmen soll Pilot- und Demonstrationsvorhaben ermöglichen, verhindert aber auf der anderen Seite nicht, dass sich die EVU vorsorglich das ganze Bundesgebiet als Untersuchungsraum sichern. “
Website der Geothermischen Vereinigung
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