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Neue Verordnung über die Grenzwerte von Feinstaubemissionen tritt in Kürze in Kraft

Mittwoch 10. März 2010 von birdfish

Feinstaub verkürzt nach Studien der WHO die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland um etwa zehn Monate.

Neue Grenzwerte für Kleinfeuerungsanlagen
Ende März gelten für Kleinfeuerungsanalgen neue Emissionsgrenzwerte – (c) Fraunhofer UMSICHT

Vom Menschen erzeugter Feinstaub muss deutlich reduziert werden. 2004 übertrafen erstmals die Emissionen aus Haushaltsheizungen die des Straßenverkehrs. Für Öfen und Kamine in Privathaushalten verabschiedete der Bundestag neue Grenzwerte zum Feinstaubausstoß. Die Verordnung tritt Ende März in Kraft. Was das für Hersteller und Betreiber von Kleinfeuerungsanlagen bedeutet, war Thema eines Workshops bei Fraunhofer UMSICHT. Als Institut mit umwelttechnischem Hintergrund, das im Bereich der Feinstaubreduktion forscht, macht sich das Institut für die öffentliche Meinungsbildung stark.

4,5 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen sind in Deutschland akut betroffen

Von der Novellierung der ersten Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) sind rund 14 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen und 0,7 Mio. Heizungsanlagen für feste Brennstoffe in Deutschland betroffen. Wovon 4,5 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen akut von einer Nachrüstung oder einem Austausch betroffen sein werden. In der novellierten Verordnung wird festgelegt, unter welchen Bedingungen Kamin- und Kachelöfen, Herde und offene Kamine betrieben werden dürfen. Sie enthält zudem eine genaue Liste mit allen Brennstoffen, die in den Anlagen verbrannt werden dürfen.

Ziel der Novelle und Timing

Vorrangiges Ziel der Novellierung ist es, die Emissionsgrenzwerte von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe über Sanierungsregelungen dem heutigen Stand der Technik anzupassen. Als zentrale Punkte gelten die Neuregelung der Grenzwerte für alle Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe und die Sanierungsregelung für bestehende Einzelraumfeuerungen und zentrale Heizungsanlagen.

Die Verordnung wurde am 03. Dezember 2009 im Bundestag verabschiedet und ist am 01. Februar 2010 im Bundesgesetzblatt 2010 Teil I Nr. 4, Seite 38 veröffentlich worden . Am 22. März 2010, sieben Wochen nach der Publikation im Bundesgesetzblatt, tritt die Verordnung in Kraft.

Bedeutung für Herstellung und Betreiber von Kleinfeuerungsanlagen

Was dies für Hersteller und Betreiber von Kleinfeuerungsanlagen bedeutet, war am Tag der Verabschiedung der Verordnung Thema bei Fraunhofer UMSICHT. Als Institut mit umwelttechnischem Hintergrund, das im Bereich der Feinstaubreduktion forscht, macht sich das Oberhausener Institut für die öffentliche Meinungsbildung stark und bietet mit seiner Veranstaltungsreihe “UMSICHT: Zur Sache” seit 10 Jahren Workshops an, die wissenschaftlich-technische Sachverhalte verständlich erläutern.

Die Ergebnisse des Workshops sind nachfolgend zusammengefasst.

1. BImSchV – KONSEQUENZEN DER NEUEN REGELUNGEN

Als erster Referent zeigte Dipl.-Ing. Hans-Peter Ewens, zuständig im Referat Anlagenbezogene Luftreinhaltung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für die Novelle der 1. BImSchV, die Konsequenzen der neuen Regelungen auf.

Kleine und mittlere Festbrennstofffeuerungsanlagen der Haushalte und Kleinverbraucher sind eine bedeutende Quelle für besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Feinstaub und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Rund 97 % des Gesamtstaubs aus Kaminen und Öfen besteht aus Feinstaub.

Ewens stellte dar, dass rund 17 % der deutschen Haushalte über Möglichkeiten der Holzverbrennung verfügen. In Privathaushalten werden jährlich rund 14 Mio. m³ Waldholz zur Wärmeerzeugung genutzt, dies entspricht etwa 1/3 des jährlichen Holzeinschlages. Die Tatsache, dass die private Holznutzung seit dem Jahr 2000 um rund 60 bis 80 % gestiegen ist, führte dazu, dass erstmals im Jahr 2004 mehr Emissionen aus Haushaltsheizungen als aus Abgase des Straßenverkehrs stammten.

Hauptverursacher von Feinstäuben

Hauptverursacher von Feinstäuben sind Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe (> 50% vor 1988 aufgestellt), neue Einzelraumfeuerstätten mit schlechter Feuerungstechnik und alte Scheitholzfeuerungsanlagen.

Als Faustfaktor gelte dabei, dass mit steigendem Alter der Anlagen die Feinstaubemission wachse. Berechnungen des HKI Industrieverband Haus-, Heiz und Küchentechnik e.V. aus dem Jahr 2007 zeigen, dass die rund 2,2 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen, die zwischen 1976 und 1985 aufgestellt wurden, mit rund 5 700 t Feinstaub pro Jahr deutlich mehr Feinstaub erzeugen als die rund 5,5 Mio. Anlagen, die zwischen 1996-2005 aufgestellt wurden, deren Feinstaubproduktion bei 2 300 t/Jahr liegt.

Vorrangiges Ziel der Novellierung der ersten Verordnung des BundesImmissionsschutzgesetzes sei es deshalb, die Emissionsgrenzwerte von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe dem heutigen Stand der Technik anzupassen. In der Verordnung wird u.a. festgelegt, unter welchen Bedingungen Kamin- und Kachelöfen, Herde und offene Kamine betrieben werden dürfen. Als zentrale Punkte der 1. BImSchV gelten die Neuregelung der Grenzwerte für alle Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe und die Sanierungsregelung für bestehende Einzelraumfeuerungen und zentrale Heizungsanlagen.

Stufenweise Einführung neuer Emissionsgrenzwerte

Die Einführung neuer Emissionsgrenzwerte für Staub und CO erfolgt in zwei Stufen. Die erste Stufe gilt ab dem Inkrafttreten der Verordnung. Der Staubgrenzwert liegt nicht mehr bei 0,15 g/m³, sondern bei 0,06 g/m³ für Pelletfeuerungen und bei 0,1 g/m³ bei allen übrigen Anlagen. Kohlefeuerungen müssen einen Grenzwert von 0,09 g/m³ einhalten. Der CO-Grenzwert orientiert sich an der Größe der Anlage und der Art des Brennstoffs und wurde von 0,5 bis 4 g/m³ auf 0,3 bis 1,0 g/m³ gesenkt. Die zweite Stufe wird für Anlagen gelten, die nach dem 31.12.2014 errichtet werden. Eine Ausnahme wurde für Anlagen gemacht, die Scheitholz als Brennstoff einsetzen. Die zweite Stufe gilt hier erst 2 Jahre später. Generell müssen in der zweiten Stufe der Verordnung alle Feuerungen einen Staubgrenzwert von 0,02 g/m³ und einen CO-Grenzwert von 0,4 g/m³ bzw. 0,3 g/m³ einhalten. Für Einzelraumfeuerungen gibt es gesonderte Grenzwerte für die erste und zweite Stufe. Die genauen Grenzwerte und weitere Bestimmungen sind der Homepage des BMU zu entnehmen.

Übergangsregelungen

Für bereits bestehende Anlagen für feste Brennstoffe, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen, gelten Übergangsregelungen zur Erreichung der Grenzwerte der ersten Stufe. In der Regel haben bestehende Anlagen einen Bestandsschutz von mindestens 20 Jahren nach Errichtung bis sie die neuen Grenzwerte der ersten Stufe einhalten müssen. Bis dahin gelten die bisherigen Grenzwerte für Anlagen mit mehr als 15 kW Nennwärmeleistung. Für Anlagen, die behandeltes Holz, Stroh und Getreide verbrennen, gelten gesonderte Grenzwerte. Die Einhaltung der Grenzwerte muss bis zum 31.12.2011 von einem Schornsteinfeger nachgewiesen werden. Für Einzelraumfeuerungen für feste Brennstoffe ist der Übergang gesondert geregelt. Bis zum 31.12.2013 muss entweder durch eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers oder durch eine Vor-Ort-Messung des Schornsteinfegers nachgewiesen werden, dass die Feuerung Grenzwerte von 150 mg/m³ Staub und 4 g/m³ Kohlenmonoxid einhalten kann. Ist der Nachweis nicht möglich, muss die Anlage zu einem vorgeschriebenen Datum (in Abhängigkeit ihrer Errichtung) mit einer bauartzugelassenen Einrichtung zur Staubreduzierung nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden.

Uneingeschränkten Bestandschutz haben nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen, die ausschließlich der Zubereitung von Speisen dienen und jeweils eine Nennwärmeleistung unter 15 Kilowatt haben. Sie gelten zudem nicht für Einzelraumfeuerungsanlagen, die ausschließlich zur Wärmeerzeugung genutzt werden, für Badeöfen, für offene Kamine sowie für Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 01. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden.

Akut wären in Deutschland 4,5 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen von einer Nachrüstung oder einem Austausch betroffen.

Weiterhin erläuterte Ewens, dass der Geltungsbereich für zentrale Heizungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von 15 kW auf 4 kW gesenkt wurde. Zudem wurde erstmalig Getreide als Regelbrennstoff aufgenommen sowie durch eine Öffnungsklausel die Möglichkeit geschaffen, neue Brennstoffe auf Basis Nachwachsender Rohstoffe zur Energieerzeugung zu nutzen. Voraussetzung ist, dass der Brennstoff genormten Qualitätsanforderungen entspricht und die durch die Verbrennung entstehenden Emissionen vorgeschriebene Grenzwerte nicht überschreiten.

Definition der Schornsteinfegerarbeiten

Zudem definiert die Novelle die Schornsteinfegerarbeiten von Festbrennstoffanlagen. Danach besteht für Heizungsanlagen eine Beratungspflicht für Betreiber. Neue Heizungsanlagen ? 4 kW müssen bei Inbetriebnahme und anschließend alle 2 Jahre überwacht werden. Auch bestehende Heizungsanlagen sind zu überwachen. Zudem muss die Holzfeuchte bei erstmaliger Inbetriebnahme und wiederkehrend durch den Schornsteinfeger überprüft werden.

Bei Einzelraumfeuerungsanlagen besteht ebenso eine Beratungspflicht für Betreiber. Bei der Feuerstättenschau für neue und bestehende Anlagen müssen sie auf ihren technischen Zustand überprüft werden, ebenso ist auch hier die Holzfeuchte bei erstmaliger Inbetriebnahme und wiederkehrend zu überprüfen.

Zudem verlängern sich die Prüfintervalle für Öl- und Gasheizungen auf 3 Jahre für Anlagen, die weniger als 12 Jahre betrieben werden, bzw. auf 2 Jahre für Anlagen, die über 12 Jahre betrieben werden. Zudem wird die Grenze überwachungspflichtiger Öl- und Gasheizungen von 11 kW auf 4 kW gesenkt.

CHANCEN UND RISIKEN DER NEUEN VERORDNUNG AUS SICHT EINES OFENBAUERS

Dipl.-Ing. Uwe Striegler, Mitglied des EFA-Vorstandes ist Fachgruppenleiter für den Bereich Kaminöfen und bei der Fa. Hark GmbH & Co. KG verantwortlich für Einkauf und Entwicklung von Kaminen und Kaminöfen. Er schilderte die Chancen und Risiken der neuen Verordnung aus der Sicht eines Ofenbauers und machte deutlich, dass die Kosten der technischen Umrüstung für den Endkunden bisher noch nicht abschätzbar seien. Es gäbe bereits einige Lösungen mit großen Preisspannen auf dem Markt, wie z.B. den kostengünstigen Feinstaubkeramikfilter der Fa. Hark oder andere wesentlich aufwendigere Systeme.

Anmerkung der Redaktion: Die Bundesregierung geht davon aus, dass “auf die Verbraucher keine großen Kosten zukommen. Wer erstmalig eine Kleinfeuerungsanlage errichte, habe nur mit geringfügigen Mehrkosten zu rechnen, heißt es in der Verordnung. Für Betreiber von Altanlagen würden sich die Kosten einmalig auf schätzungsweise 100 bis 500 Euro im Durchschnitt belaufen”.

Striegler befürchte weiter, dass den Herstellern erhebliche Kosten durch Konstruktion, Prüfverfahren, Geräteprüfungen, Logistik etc. entstehen. Weiterhin sieht der Ofenbauer Schwierigkeiten in der Realisierung von Emissionsschutzmaßnahmen, da es aufgrund der Formenvielfalt der Ofenkörper und der Geometrie der Feuerräume schwierig bzw. teilweise nicht möglich sei, einen Feinstaubfilter einzubauen. Aufgrund dessen setze die Fa. Hark auf die Entwicklung neuer Feuerräume und neuer Filtertechnik. Für den nachträglichen Anschluss eines Filtersystems werden derzeit die Zulassungsgrundsätze erarbeitet.

TECHNISCHE MÖGLICHKEITEN ZUR REDUZIERUNG VON FEINSTAUBEMISSIONEN AUS HOLZFEUERUNGSANLAGEN

Dipl.-Ing. Volker Lenz, Bereichsleiter Biomasseverbrennung am Deutschen BiomasseForschungs-Zentrum gemeinnützige GmbH, Leipzig beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit praktischen Maßnahmen zur Unterstützung eines verstärkten Einsatzes von Holzfeuerungsanlagen sowie der Untersuchung von Feinstaubemissionen und Minderungsmöglichkeiten bei Feuerungsanlagen für Biobrennstoffe. In seinem Vortrag betrachtete Lenz die technischen Möglichkeiten zur Reduzierung von Feinstaubemissionen aus Holzfeuerungsanlagen.

Er zeigte auf, dass neben der hohen Menge besonders kleiner Partikel, 89% der Partikel im Abgas von Kaminöfen sind kleiner als 1 µm, die unvollständige Verbrennung und die Emission polychlorierter Kohlenwasserstoffe (PAK) zu den kritischen Aspekten bei der Emission aus Holzöfen zählen.

Hauptfaktoren, die die Feinstaubemission beeinflussen

Drei Hauptfaktoren beeinflussen laut Lenz die Feinstaubemission: die Brennstoffe selbst, die Verbrennungsbedingungen sowie die technische Reduzierung vor Schornsteinaustritten.

Anhand technischer Merkmale marktüblicher Öfen für Scheitholz demonstrierte der Referent eindrucksvoll, an welchen Stellen der Betrieb von Scheitholzöfen Optimierungspotenzial bietet. Die manuelle Beschickung hat Glutbettstörungen zur Folge, die manuelle Luftregelung kann zu Bedienfehlern führen, der Naturzug wiederum bringt große Schwankungen beim Zug und damit Verbrennungsstörungen mit sich. Die vom Kunden aufgrund optischer Aspekte meist bevorzugte große Sichtscheibe wird erkauft mit Wärmeverlusten in der Brennkammer. Der obere Abbrand im Scheitholzofen führt zu ungleichmäßiger Verbrennung. Oft sind Kamine im privaten Bereich zudem überdimensioniert wodurch “Wegkühlen” und “Quälfeuer” an der Tagesordnung sind.

Technische Möglichkeiten, um Emissionen zu mindern

Anschließend führte Lenz die technischen Möglichkeiten auf, die Emissionen von Öfen zu mindern. Er empfahl, viel Wert auf eine konsequente Qualitätskontrolle der Brennstoffe zu legen. RAL Gütezeichen von Holzbrennstoffen und Holzpellets wären gute Kenngrößen. Da die Scheitgröße und der Feuchtegehalt des Holzes großen Einfluss auf die Staubemission haben, empfahl Lenz eine mittlere Scheitgröße sowie eine Holzfeuchte unter 20%.

Wärmeverluste der Sichtscheiben seien künftig durch die Entwicklung von Spezialgläsern zu reduzieren. Weiterhin sei eine Überladung des Ofens leicht zu vermeiden, indem maximale Beladungshöhen gekennzeichnet und die Brennkammer entsprechend eingeschnürt würden. Die Fehlbedienung der Luftregelung im Kaminofen sei über eine kontrollierte Luftregelung auszuschließen. Eine falsche Stellung der Luftklappen im Kaminofen beeinflusst nicht nur die Feinstaubemission negativ, sondern erhöht zudem den Ausstoß an PAK deutlich. Aktive Luftregelung bei Einzelfeuerstätten mit Nebenluftklappe oder der Steuerung von Primär- und Sekundärluft böten hier Lösungsansätze.

Aktuelle Ofenkonzepte, die u.a. mit einer automatisierten Brennstoffzufuhr und mit einem unteren Abbrand arbeiten, seien derzeit in der Entwicklung und Verbesserung.

Eine Auslastungsverbesserung durch die Einbindung des Ofens ins Heiznetz sowie eine Effizienzverbesserung durch Öfen mit Wassertaschen und Einbindung ins Heizsystem wären häufig sinnvoll.

Sekundäre Emissionsminderungsansätze wie filternde Abscheider (z.B. Gewebefilter und Keramikfilter), elektrostatische Abscheider, Abgaskondensation (Wärmeübertrager), Wäscher (Füllkörperkolonnen und Sprühwäscher), katalytisch wirkende Filter (Vollmetallkatalysatoren, Wandstromfilter, Filterkerzen, Gewebefilter) und Kombinationsaggregate (z.B. Nass-E-Filter und Wäscher) vervollständigten die Palette der technischen Möglichkeiten zur Emissionsminderung bei Holzöfen.

Seine Ziele fasste Lenz in drei Punkten zusammen: Er wünsche sich 1. praxisnähere Prüfregelungen, 2. Verbrennungsqualitäten ähnlich wie bei Stückholzvergaserkesseln und 3. Feinstaubemissionen kleiner 10 mg/Nm³.

Die Praxisrelevanz zeige, dass die Novellierung der 1. BImSchV nur der erste Schritt in die richtige Richtung sein könne, weshalb Lenz sich am Ende seines Vortrags weiterreichende politische Vorgaben wünschte.

FEINSTAUBREDUZIERUNG MIT EINEM INNOVATIVEN FILTERSYSTEM

Entsorgungsingenieurin Esther Stahl ist wissenschaftliche Mitarbeiter bei Fraunhofer UMSICHT. In ihrer Promotion beschäftigt sie sich mit den Einsatzmöglichkeiten metallischer Mikrosiebe zur Gasreinigung am Beispiel der Feinentstaubung von Holzfeuerungsabgasen.

In ihrem Vortrag stellte sie die Ergebnisse eines kürzlich abgeschlossenen Forschungsprojekts vor, das die Entwicklung eines innovativen Filtersystems zur Reduzierung gesundheitsrelevanter Emissionen von Biomassefeuerungen zum Ziel hatte.

Neben Feinstaub auch Teere gesundheitlich relevant

Stahl erläuterte, dass neben den Emissionen von festen Feinstaubpartikeln, je nach Güte der Verbrennung und weiteren Einflussfaktoren, auch Teere in relevanten Mengen entstehen, die ein ganz wesentliches Gesundheitsgefährdungspotenzial aufweisen. Bei der Feinstaubmessung oder bei vielen Abscheidesystemen wird diese Stoffgruppe jedoch nur unzureichend erfasst, da ein Großteil der Einzelkomponenten bei den vorliegenden Temperaturen direkt hinter der Feuerung noch gasförmig ist.

Ziel des Forschungsvorhabens war daher die Entwicklung eines Sekundärentstaubungsverfahrens mit dem gesundheitsrelevante Partikel und Stoffe gezielt aus dem Abgasstrom von Holzfeuerungsanlagen entfernt werden können. Dadurch sollen künftige Staubgrenzwerte eingehalten werden. Der Fokus liegt auf größeren Anlagen zur biogenen Festbrennstoffverbrennung zwischen 30-500 kWth, die mit diesem System nachgerüstet werden könnten.

Oberflächenfilter und Rauchgaswäscher kombinieren

Der Lösungsansatz besteht in der Kombination zweier innovativer Verfahren aus der Verfahrenstechnik (Oberflächenfilter und Rauchgaswäscher) zur optimalen Entfernung sämtlicher Feinstaubbestandteile (Asche, Ruß und Teer) aus dem Abgasstrom. Eine Abscheidung mineralischer Abgasbestandteile wird durch innovative metallische Mikrosiebe erreicht, die weitgehend temperatur- und korrosionsbeständig sind. Aufgrund ihrer Isoporen gewährleisten die Mikrosiebe einen direkten Rückhalt der Feinstaubpartikel an der Sieboberfläche. Zudem besteht nur eine sehr geringe Gefahr der inneren Verblockung des Filtermediums. Das Wäschersystem wird mit einem organischen Lösemittel betrieben, das im Abgasstrom enthaltende Teere fast vollständig absorbiert.

Abscheidegrade von über 90% erreichbar

Stahl stellte die Entwicklungsschritte der einzelnen Verfahren (Mikrosiebfilter und Wäscher) von der Konzeption bis zur Erprobung und Optimierung an einem einfachen Holzofen und einer 200 kW-Hackschnitzelanlage vor. Zentrale Punkte seien die erzielten Staubabscheidegrade (masse- und anzahlbezogen), der Verlauf des Differenzdrucks und die Teerabscheidung. Mit dem Gesamtsystem, bei Verwendung beider Filter hintereinander, konnten nach einer sehr kurzen Betriebszeit von einer halben Stunde anzahlbezogene Abscheidegrade von über 90 % erreicht werden. Die Staubreingaskonzentration lag im Mittel bei 19 mg/Nm³, mit sehr geringen Schwankungsbreiten.

Das entwickelte System zeichnet sich durch eine hohe Feinstaubabscheidung aus, die flexibel an bestehende Feuerungssysteme angepasst werden kann. Auch die Integration des Systems in den Abgasweg von Einzelfeuerstätten oder in Heizanlagen mit problematischen Brennstoffen wie Stroh oder Getreide ist denkbar.

Künftig wird bei Fraunhofer UMSICHT ein weiterer Versuchsstand, bestehend aus einer 200 kW Biomassefeuerung, ereichtet. Daran werden beide Abscheidesysteme weiterentwickelt und neue Konzepte getestet.

RESÜMEE

Die Reduktion der vom Menschen erzeugten Feinstaubkonzentration muss auch weiterhin gemeinsames Ziel der Bemühungen von Industrie, Wissenschaft und Politik sein. Denn laut Untersuchungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt es keine Grenze für die Feinstaubkonzentration unterhalb derer keine gesundheitsschädigende Wirkung zu erwarten ist. Nicht nur kurzzeitig erhöhte Feinstaubkonzentrationen führen zu negativen gesundheitlichen Auswirkungen, gerade längerfristig vorliegende, geringere Konzentrationen wirken gesundheitsschädigend. Ziel muss es somit sein, die Feinstaubbelastung dauerhaft so gering wie möglich zu halten.

Grenzwerte und Bestimmungen auf der BMU-Homepage.

Informationen des Bundestages zum Thema.

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Bundesnaturschutzgesetz tritt heute in Kraft – bundeseinheitliche Regelungen geschaffen

Montag 1. März 2010 von birdfish

Das Bundesamt für Naturschutz zum heute, 1. März, in Kraft tretenden Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Naturschutzgebiet
Bundeseinheitliche Regelungen zum Naturschutz – (c) Dagmar Struß

Das novellierte Gesetz schafft erstmals umfassende, unmittelbar geltende und bundeseinheitliche Regelungen für den Naturschutz in Deutschland. Das alte Rahmenrecht, das lediglich allgemeine Vorgaben für die Länder enthielt, wird damit abgelöst.
Die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Prof. Beate Jessel, begrüßt die Neuordnung als wichtigen Schritt zur Verbesserung der Vollzugstauglichkeit und Anwenderfreundlichkeit des Naturschutzrechts: “Die drohende Zersplitterung des Naturschutzrechts in Deutschland ist damit zunächst abgewendet. Ob die Rechtseinheit und Rechtsklarheit dauerhaft gewahrt werden können, hängt nun davon ab, wie und in welchem Umfang die Länder von ihren neuen verfassungsrechtlichen Abweichungsrechten Gebrauch machen.”

Dem BfN werden mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz zahlreiche neue Aufgaben übertragen. Die Behörde ist u. a. zuständig für das Monitoring des Bundes, das gezielt und fortlaufend den Zustand von Natur und Landschaft ermittelt und bewertet. Zudem wirkt das Amt zukünftig bei der Anerkennung von Naturschutzvereinigungen mit, die als “Anwälte der Natur” klagebefugt sind. Sie helfen bereits im Vorfeld von Entscheidungen, Defizite bei der Anwendung des Naturschutzrechts zu verringern. Ein dritter Aufgabenbereich betrifft die Abwehr ökologischer Gefahren durch Tier- und Pflanzenarten, die bislang in Deutschland noch nicht vorkommen. Das Ausbringen solcher Tiere und Pflanzen bedarf der Genehmigung des BfN.

Besonders hervorzuheben ist die Stärkung des Meeresnaturschutzes. “Das an Land übliche und bewährte Instrumentarium des Naturschutzrechts wird nun auch auf die küstenfernen Gebiete der Nord- und Ostsee, die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ), erstreckt. Es macht nicht mehr Halt an der 12-Seemeilen-Grenze. Dies ist für den Erhalt der vielfältigen und eng miteinan-der vernetzten Ökosysteme dringend erforderlich, nicht zuletzt zur Erfüllung völker-und europarechtlicher Schutzverpflichtungen, etwa aufgrund der regionalen Meeresschutzübereinkommen oder der europäischen FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie,” so Beate Jessel. Erstmals sind ab morgen über die bisherigen Regelungen zum Schutzgebietsnetz “Natura 2000″ hinaus alle relevanten Bestimmungen innerhalb wie außerhalb der Küstengewässer einheitlich anwendbar. Damit ist bei Vorhaben, die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt der Meere haben, wie beim marinen Sand- und Kiesabbau sowie bei Errichtung von Seeanlagen, zukünftig auch der gesetzliche Biotopschutz zu beachten.

Das BfN ist nun als zuständige Naturschutzbehörde für den Bereich der AWZ mit den notwendigen rechtlichen Befugnissen ausgestattet. “Wir werden einen frühzeitigen Austausch mit allen Betroffenen und der interessierten Öffentlichkeit über unsere Maßnahmen zur Verwaltung der Schutzgebiete gewährleisten.”, sagte BfN-Präsidentin Jessel. “Bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben, wie der Erteilung von Ausnahmen oder Befreiungen vom Arten- und Biotopschutz, verstehen wir uns als Dienstleister in Sachen Naturschutz. Gemeinsam mit den Antragstellern und den sonstigen Zulassungsbehörden werden wir rechtssichere Grundlagen für die naturverträgliche Nutzung der Nord- und Ostsee schaffen.

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Novelliertes Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien ist in Kraft getreten

Donnerstag 25. Februar 2010 von birdfish

Das novellierte Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien ist in Kraft getreten.

Wärmedämmung unterm Dach
Energieeffizienz für Häuser zahlt sich aus – (c) Viktor Mildenberger / Pixelio

Die wichtigsten Anpassungen betreffen den Effizienzbonus, der jetzt die neue EnEV berücksichtigt sowie Änderungen bei der Förderung von Wärmepumpen und den Kesselaustauschbonus, der rückwirkend zum 1. Januar 2010 wieder eingeführt wird.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Kesselaustauschbonus wieder eingeführt

Bei Erstinstallation einer thermischen Solaranlage zur Warmwasser- und Heizungsunterstützung und gleichzeitiger Umstellung auf einen Brennwertkessel wird der Kesselaustauschbonus gewährt. Die Höhe des Zuschusses wurde von 750 Euro auf 400 Euro gekürzt. Unterstützt die thermische Solaranlage nur die Warmwasserbereitung, wird kein Kesselaustauschbonus mehr gewährt.

Umwälzpumpenbonus

Der Einbau einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A wird bis zum 30. Juni 2010 zusätzlich mit 200 Euro gefördert.
Voraussetzung ab dem 1. Januar 2011 ist, dass alle geförderten Heizungsanlagen mit einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A ausgestattet sind.

Wärmepumpenförderung im Bestand

Der Zuschuss beträgt für Wohn- und Nichtwohngebäude 20 Euro pro Quadratmeter beheizter Nutzfläche. Ab sofort gelten jedoch neue Höchstbeträge, die nach der Anzahl der Wohneinheiten gestaffelt sind. Die maximale Förderung z. B. für ein Einfamilienhaus beträgt jetzt 2.400 Euro, bisher 3.000 Euro
Die Förderung von elektrisch betriebenen Luft/Wasserwärmepumpen liegt weiterhin bei 10 Euro pro Quadratmeter beheizter Nutzfläche.

Effizienzbonus

Die Anforderungen an die Gewährung des Effizienzbonus bei energieeffizienten Wohngebäuden werden an die EnEV 2009 angepasst und ab dem 1. Juli um 15% verschärft.

Zielgruppe

Die Zielgruppe wurde um land- und forstwirtschaftliche sowie gartenbauliche Betriebe erweitert.

Quelle: BINE Informationsdienst – Energieforschung für die Praxis (Fachinformationszentrum Karlsruhe des Leibniz-Instituts)

Weitere Infos finden Sie unter www.energiefoerderung.info in der Rubrik Förderprogramme des Bundes.

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Gericht entschied gegen niedersächsischen Minister Sander für Umweltzone Hannover

Freitag 19. Februar 2010 von birdfish

Das Verwaltungsgericht Hannover hat der Landeshauptstadt untersagt, die Regelungen für die Umweltzone in der Landeshauptstadt ohne Öffentlichkeitsbeteiligung zu verwässern.

Fahrverbot in Umweltzone
(c) Danny König / Pixelio

Der Beschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren trifft den niedersächsischen Umweltministers Hans-Heinrich Sander (FDP), der  die Stadt Hannover entsprechend angewiesen hatte. Das Verwaltungsgericht gab mit dem Beschluss zwei von der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) unterstützten Antragstellern Recht, die im Bereich der Umweltzone wohnen.

„Kettensägenminister Sander hat erneut bewiesen, dass er zwar etwas von Machtausübung versteht, aber wenig von Umweltrecht und dem Gesundheitsschutz der Bürger. Das längst höchstrichterlich bestätigte Recht der Bürger auf saubere Luft ist ihm offensichtlich gleichgültig. Als überführter Rechtsbeugeminister ist Sander nicht länger tragbar“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Er forderte die Stadt Hannover, die sich der rechtswidrigen fachaufsichtlichen Weisung des Umweltministeriums gebeugt hatte, auf, die Umweltzone nun umgehend in der ursprünglichen Form um- und durchzusetzen. Dazu gehöre auch die Durchführung von Kontrollen gegen Plakettenmuffel.

Das Gericht wies sämtliche vom Umweltministerium genannten Gründe für eine Änderung des Luftreinhalteplans ohne Öffentlichkeitsbeteiligung zurück und bezweifelt auch inhaltlich die Behauptung des Sander-Ministeriums, die in der Umweltzone geforderte Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelfiltern wirke sich insgesamt kontraproduktiv auf die Luftqualität aus. Vielmehr spreche einiges dafür, dass das Gegenteil richtig sei. Insgesamt sei die Umweltzonenregelung in der von der Stadt Hannover ausgestalteten Form  „ein geeignetes Mittel zur Verbesserung der Luftqualität  und langfristig zur Einhaltung der Grenzwerte“, heißt es in dem Beschluss.

DUH-Anwalt Remo Klinger, der die Antragsteller in dem Verfahren vertrat, wies darauf hin, dass das Gericht selbst Anwohnern einer Umweltzone ein Abwehrrecht gegen hohe Schadstoffgehalte der Luft zuspricht, die vermutlich in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld nicht selbst von Grenzwertüberschreitungen betroffen seien. Damit habe das Verwaltungsgericht den hohen Stellenwert des Schutzes vor Luftschadstoffen erneut bestätigt. Klinger: „Die Entscheidung ist klar, klug und weise. Allesamt Attribute, an denen es dem Umweltminister Niedersachsens erkennbar mangelt. Das Gericht stärkt die Bürgerrechte und rügt das Ministerium für eine Anordnung, die man nur als vor-demokratisch bezeichnen kann.“

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Traditionelle Baustoffe sollen Neubewertung in Bezug auf Klimaschutzkriterien erfahren

Donnerstag 18. Februar 2010 von birdfish

Die internationale Baufachmesse Bautec 2010 in Berlin befasst sich auch mit Klimaschutzeigenschaften von Baumaterialien.

Bauen mit Holz
Bauen mit Holz – (c) Rainer Sturm / Pixelio

Aus diesem Anlass fordert die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) eine „offensive Neubewertung“ traditioneller Baustoffe wie Holz, Beton, Stein oder auch bestimmte Kunststoffe. “Die Diskussion über die Verwendung von Baumaterialien kann heute vor dem Hintergrund des Klimaschutzes zu neuen Ergebnissen kommen. Wenn die Bewertung bereits vor Jahrzehnten ohne das Wissen über die Klimaerwärmung erfolgte, können in Vergessenheit geratene Materialien, wie zum Beispiel Plexiglas, wieder ausgesprochen attraktiv werden. Damit eröffnen sich der Architektur auch neue Potentiale in der Verbindung von Klimaschutz mit Ästhetik”, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Resch begrüßte, dass die Bautec 2010 dem „Zukunftsfeld Bauen und Energie“ ein immer größeres Gewicht beimesse. Gerade nach dem ernüchternden Stillstand der internationalen Klimadiplomatie nach der gescheiterten Weltklimakonferenz in Kopenhagen seien jetzt alle Branchen aufgerufen, energiesparende Innovationen und wirtschaftlichen Erfolg zu verbinden. Angesichts der Schwierigkeiten der Politik, den internationalen Klimaschutz zu beschleunigen, wachse die Verantwortung der Industrie, selbst aktiv zu werden.

Resch erinnerte daran, dass 90% der in privaten Haushalten eingesetzten Energie auf Heizen und Warmwasserbereitung entfallen. Wer mittel- und langfristig beim Klimaschutz erfolgreich sein wolle, müsse hier ansetzen. Der politische Rahmen wurde zuletzt 2009 mit der Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes und der Novellierung der Energieeinsparverordnung gesetzt. Um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen und beispielsweise bis 2020 das Nullenergiehaus zum Standard bei Neubauten zu machen, müsse die Bauwirtschaft insbesondere praktikable, kosten- und energieeffiziente Innovationen in der Gebäudehülle entwickeln. Dies sei die Voraussetzung für den effizienten Einsatz erneuerbarer Energien und anderer fortschrittlicher Technologien für Raumwärme und Warmwasserbereitung.

Dabei geht es nach Überzeugung der DUH nicht immer um exotische Neuentwicklungen. Holz zum Beispiel ist nicht nur ein traditioneller ästhetischer Baustoff, sondern auch ein Material mit guten Wärmedämmeigenschaften und dazu ein CO2-Speicher für die mittlere Frist. Auch Kunststoffe wie Plexiglas weisen viele unter Klimaschutzgesichtspunkten positive Eigenschaften auf, die richtig eingesetzt ein hohes Einsparpotential bieten. Sie sind lichtdurchlässig, witterungsbeständig, bruchfest, sehr leicht, haben eine sehr lange Lebensdauer und lassen sich einfach bearbeiten und formen. Durch die Kombination dieser Attribute können neue Einsatzgebiete erschlossen werden, zumal bestimmte Kunststoffe in der Gebäudehülle oft bessere Isolationswerte erreichen als klassisches Glas. Der Traditionswerkstoff Plexiglas eignet sich deshalb besonders für den Einsatz im Bereich von Ober- und Unterlichtern, Dach- und Fassadenelementen. So können kostengünstig erhebliche Energieeinsparungen erreicht werden, bei gleichzeitiger Verbesserung des Raumklimas und der Wohnqualität.

„Manchmal gilt das vielzitierte Goethe-Wort: Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah“, sagte Resch. „Traditionelle Materialien können unter den Bedingungen des Klimawandels eine regelrechte Renaissance erfahren“. Dieses anzuerkennen wäre nebenbei auch ein Beleg für die Innovationskraft und ein Umdenken der Baubranche. „Altbekanntes neu entdecken, kann fortschrittlich sein“, ist Resch überzeugt.

Die Deutsche Umwelthilfe hat deshalb ein Projekt ins Leben gerufen, um die konkrete Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben bei Energie- und Emissionseinsparungen im Gebäudebereich unter dem Aspekt der eingesetzten Baumaterialien aktiv zu begleiten. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband fordert im Zuge dieses Projekts, innovative Baustoffe zu fördern, die nicht immer unbedingt „Neuerfindungen“ sein müssen. Das Beispiel Plexiglas zeige, dass manche in den Hintergrund getretenen Baumaterialien nur wiederentdeckt werden wollen.

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Petition für eine lebendige Donau wurde von 100.000 Bürgern der Region unterzeichnet

Mittwoch 17. Februar 2010 von birdfish

Umweltorganisationen kämpfen um eine “lebendige Donau”.

Lebendige Donau
Leben an der Donau – (c) Michel Gunther / WWF-Canon

Minister und hochrangige Regierungsvertreter aus 14 Ländern des Donaubeckens – Österreich, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Deutschland, Ungarn, Montenegro, Moldawien, Rumänien, Serbien, die Slowakei, Slowenien, die Ukraine – unterzeichneten jetzt den Donau-Bewirtschaftungsplan für die kommenden fünf Jahre.  Der Plan legt Maßnahmen fest, die bis zum Jahr 2015 umgesetzt werden müssen, um die Donau und ihre Nebenflüsse in einen guten ökologischen Zustand zu bringen und eine nachhaltige Wassernutzung im Donau-Einzugsgebiet zu erreichen. Nach sieben Jahren vorbereitender Arbeit bietet der Plan Grund zur Hoffnung, dass Europas Lebensader revitalisiert wird – aber Baumaßnahmen u.a. zu Gunsten der Schifffahrt drohen diese Zielsetzungen zu untergraben.

Viele der geplanten Baumaßnahmen mit potentiell schädlichen Auswirkungen auf das Flusssystem und die für den Menschen wichtigen “Dienstleistungen” der Natur werden im Donaubewirtschaftungsplan bisher nicht erfasst. So zum Beispiel ein Projekt an der oberen Donau zwischen Straubing und Vilshofen. Hier würde ein Ausbau der Wasserstraße mit Staustufe und Kanal die letzte große frei fließende Donaustrecke in Deutschland mit gravierenden Folgen für die biologische Vielfalt und den Wasserhaushalt in der Region zerstören. Flussausbaupläne zur Verbesserung der Schifffahrt  bedrohen die Trinkwasservorräte Ungarns, ähnliche Projekte an der unteren Donau könnten die stark gefährdeten Stör-Populationen an den Rand der Ausrottung bringen.

“Über 100.000 Bürger des Donauraumes haben eine Petition für umweltverträgliche Schifffahrtsprojekte unterschrieben” sagt Prof. Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). “Heute morgen haben wir diesen beeindruckenden Beweis öffentlicher Besorgnis an die Minister der Donauländer übergeben und sie aufgefordert, ihre Bemühungen für eine lebendige Donau zu intensivieren.“

Auch der wirtschaftliche und politische Druck, neue Wasserkraftwerke zu bauen, bedroht die Donau. Zwar stellt Wasserkraft prinzipiell eine erneuerbare Energiequelle dar, Wasserkraftwerke, ob groß oder klein, können jedoch die fragilen Fluss-Ökosysteme schnell aus dem Gleichgewicht heben. Für die Umweltverbände stehen daher die Energieeinsparung und die effiziente Nutzung der Energie an erster Stelle.

Der Donau-Bewirtschaftungsplan ist eine Vorgabe der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, der EU-Gesetzgebung zum Erreichen des “guten ökologischen Zustands” von Süßgewässern. “Das Neue am Donau-Bewirtschaftungsplan ist, dass er alle Umwelteinwirkungen betrachtet und dass seine Zielsetzungen weiter reichen als die Wasserqualität zu verbessern, neue Kläranlagen zu bauen und gute landwirtschaftliche Praxis zu propagieren”, sagt Andreas Beckmann, der Direktor des WWF-Donau-Karpaten-Programms. “Zum ersten Mal wird nicht nur der große Einfluss von Wasser-Infrastrukturmaßnahmen auf die Flussgesundheit betont, sondern auch die Notwendigkeit integriert zu denken und zu handeln”.

Staufstufen von Wasserkraftanlagen, Hochwasserdeiche oder Buhnen für die Schifffahrt stehen im Konflikt mit der natürlichen Flussdynamik und reduzieren so die Lebensraumvielfalt, die nötig ist, um Flussorganismen Entfaltungsmöglichkeiten zu geben. Der Plan setzt daher Ziele, um diesen negativen Einfluss zu verhindern oder zu minimieren. Zu den Maßnahmen gehören beispielsweise der Wiederanschluss von Altarmen und die Rückverlegung von Flussdeichen, um Feuchtgebietsflächen wiedererstehen zu lassen. Diese Feuchtgebiete haben vielfache Funktionen. Bei Hochwasser fangen sie überschüssige Wassermassen ab, während sie in Dürreperioden langsam Feuchtigkeit an die Umgebung abgeben. Sie dienen auch der Wasserreinigung durch Filtration und sind wichtige Habitate für verschiedene Lebensstadien von Tieren, beispielsweise Fischen und Vögeln.

WWF,  BUND und weitere Verbände entlang der gesamten Donau wie z.B. der bayerische Landesbund für Vogelschutz werden die Bemühungen der Donauländer zur Umsetzung des Donau-Bewirtschaftungsplanes sehr genau beobachten. Sie werden auch darauf hinwirken, dass der EU-Gesetzgeber weiterhin daran arbeiten wird, den Gesetzesrahmen so zu verbessern, dass die Zielsetzungen des Planes unterstützt werden. Insbesondere wird ein EU-weites Verbot von Phosphaten in Wasch- und Spülmitteln gefordert. Denn während sich die Donau-Minister einig sind, dass die Einführung eines Verbots von phosphathaltigen Wasch- und Spülmitteln wirtschaftlich möglich ist und eine sofortige, merkbare Verbesserung der Wasserqualität zur Folge hätte, ist nur eine EU-weite Lösung wirklich sinnvoll.

Eine entsprechende Gesetzesinitiative könnte Teil der EU-Strategie für den Donauraum werden, die zurzeit entwickelt wird. “Wir hoffen, dass diese Strategie zum Wegweiser einer nachhaltigen Zukunft des Donauraumes wird”, sagt Andreas Beckmann. “Wir betrachten den Donau-Bewirtschaftungsplan als ihr Fundament. Er kann die Grundlage für Visionen und Aktivitäten hin zu einer nachhaltigen regionalen Wirtschaft werden.”

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Angela Merkel und Norbert Röttgen müssen Pro-Atom-Lobbypolitik der Länder abweisen

Montag 15. Februar 2010 von birdfish

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat den Kurs der Landesumweltminister Silke Lautenschläger (Hessen), Tanja Gönner (Baden-Württemberg) und Markus Söder (Bayern) in der Atomfrage kritisiert.

Anti Atom Demo
Protest gegen Laufzeiten-Geschacher – (c) BUND

Wer für verlängerte AKW-Laufzeiten eintrete, dürfe den Titel Umweltminister eigentlich nicht mehr für sich beanspruchen, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. “Längere Atomkraftwerkslaufzeiten blockieren den Ausbau erneuerbarer Energien und damit den Klima- und Umweltschutz. Wenn die Atommanager alte Reaktoren am Netz lassen wollen, um damit pro Jahr und Meiler 300 Millionen Euro zusätzlich zu verdienen, so scheint das aus deren Sicht profitabel. Aber allein die ungelöste Atommüllentsorgung muss Bundesumweltminister Norbert Röttgen und Kanzlerin Angela Merkel dazu bewegen, ihr Veto gegen eine Verlängerung der AKW-Laufzeiten einzulegen”, sagte Weiger.

Die baden-württembergische BUND-Landesvorsitzende Brigitte Dahlbender wies darauf hin, dass das zur Abschaltung anstehende AKW Neckarwestheim 1 mit 420 meldepflichtigen Ereignissen zu den störanfälligsten Atomkraftwerken in Deutschland gehöre. “Für diesen Schrottreaktor, der schon längst hätte abgeschaltet werden müssen, darf es keine Laufzeitverlängerung geben”, erklärte Dahlbender. “Eine Strommengenübertragung auf Alt-Reaktoren geht immer auf Kosten der Sicherheit. Umweltministerin Gönner dient mit ihrer Pro-Atompolitik den Klientelinteressen der großen Energiekonzerne, die mit ihrer aussterbenden Dinosauriertechnologie weiter Profit machen wollen.”

Herwig Winter, Landesvorstandssprecher des BUND in Hessen: “Obwohl das hessische Atomkraftwerk Biblis A weder gegen Flugzeugabstürze noch gegen Terroranschläge geschützt ist, setzt sich Umweltministerin Lautenschläger für eine Verlängerung der Laufzeit des Reaktors ein. Die Atomgläubigkeit der CDU ist ein Relikt aus der Vergangenheit. Damit blockiert die Landesregierung in Hessen die Entwicklung der erneuerbaren Energien.”

Den großen deutschen Energiekonzernen warf der BUND vor, einen “illegalen Ringtausch” von Strommengen vorzubereiten. Demnach sollen noch vorhandene Reststrommengen des 2003 im niedersächsischen Stade abgeschalteten Eon-Meilers auf Neckarwestheim 1 und auf Biblis A übertragen werden. Im Gegenzug wolle RWE fiktive Strommengen des nie ans Netz gegangenen AKW Mülheim-Kärlich zunächst auf den eigenen Reaktor Biblis B und dann von dort auf das Eon-AKW Isar 1 in Bayern übertragen. Letzteres habe nur noch eigene Reststrommengen bis 2011. Ein solches Vorgehen verstoße jedoch gegen das Atomgesetz. Strommengen des AKW Mülheim-Kärlich dürften über den Umweg Biblis B nicht beim AKW Isar 1 landen. Auch die Übertragung von Reststrommengen des AKW Stade auf Biblis A verbiete das Atomgesetz. Eine Laufzeitverlängerung sei in diesem Fall unmöglich, weil RWE dringend erforderliche Nachrüstungen beim AKW Biblis A erlassen worden seien.

Bereits in den zurückliegenden Jahren hätten die Stromkonzerne bei einigen von der Abschaltung bedrohten Reaktoren die Auslastung gedrosselt und zugleich die Übertragung von Strommengen von jüngeren auf ältere Atomkraftwerke vorbereitet. Jetzt kämpfe die Atombranche mit Unterstützung ihrer politischen Freunde in CDU, CSU und FDP um das Überleben ihrer Alt-Meiler. Die Bundesregierung dürfe dem Geschacher mit Stromengen zu Lasten der Sicherheit der Bevölkerung nicht tatenlos zusehen, so der Umweltverband.

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Heute beginnt chinesisches Jahr des Tigers – Situation der letzten 3200 Tiger bedrohlich

Sonntag 14. Februar 2010 von birdfish

Am heutigen 14. Februar 2010 beginnt das chinesische „Jahr des Tigers“.

Amur-Tiger
Amur-Tiger – (c) Igor Zhorov / WWF

Aus diesem Anlass hat die Umweltschutzorganisation WWF eine aktuelle Bedrohungsanalyse für die seltene Großkatzenart veröffentlicht. Demnach gerät der Tiger in seinem gesamten Verbreitungsgebiet immer stärker unter Druck. „Die Situation für die letzten rund 3200 Tiger in freier Wildbahn ist dramatisch. Hier steht eine der charismatischsten Tierarten der Erde am Abgrund und die Bedrohungen werden immer vielfältiger und akuter“, warnt Volker Homes, Leiter Artenschutz beim WWF Deutschland. Wilderei, Lebensraumzerstörung und auch die Auswirkungen des Klimawandels seien die Hauptgefahren für das Überleben der Tierart.

So ist es zwar weltweit verboten Medizin mit Tiger-Bestandteilen herzustellen, doch der Hunger auf diese Produkte sei ungebrochen. Daher werde der Tiger weiterhin illegal geschossen, so der WWF. Aber auch Europas enormer Bedarf an Palmöl bringe die Großkatzen in Bedrängnis. Jedes Jahr importieren die europäischen Staaten nach Angaben der Umweltschützer rund 5,8 Millionen Tonnen für unzählige Produkte wie Eiscreme, Bio-Sprit oder Waschmittel. Auf Sumatra hätten daher innerhalb von nur 23 Jahren (1985-2008) über 12 Millionen Hektar Wildnis den Plantagen und Monokulturen weichen müssen. Das ist die Hälfte des gesamten Waldes von Sumatra. Für die letzten höchstens vierhundert Sumatra-Tiger werde es auf der Insel immer enger. Ein weiteres Problem stellen laut WWF die weitgehend unkontrolliert in Gefangenschaft lebenden Tiere zum Beispiel in den USA dar. So gebe es in den Vereinigten Staaten mit 5.000 Exemplaren mehr Tiger, die von Privatpersonen gehalten würden, als heute in ganz Asien durch die freie Wildbahn streiften. „Es wird immer wieder beteuert, dass die Tiere nur zu Unterhaltungszwecken gehalten werden, doch Gesetzeslücken in den USA öffnen dem illegalen Handel Tür und Tor“, warnt Volker Homes. Damit würden die amerikanischen Tiger zu einer Bedrohung für ihre wilden Artgenossen.

Noch kritischer sieht der WWF Chinas Tiger-Farmen. Sie werden offiziell als Unterhaltungs-Einrichtungen oder Zuchtstationen betrieben, doch klar ist, dass diese zum Erhalt der Tiger in der Wildnis nichts beitragen. Auch seien einige der Farmer Teil einer einflussreichen Lobby, die in China eine Aufhebung des nationalen Handelsverbots für Zuchttiger herbeiführen will. Damit könnten tote Farm-Tiger für die Herstellung ostasiatischer Medizinprodukte verkaufen. Der WWF befürchtet, dass es dadurch zu einem weiteren Anstieg der Wilderei auf Wildtiger kommen könnte. „Untersuchungen und Befragungen haben gezeigt, dass viele Käufer von Tiger-Produkten jene bevorzugen, die aus wildlebenden Tieren hergestellt wurden. Farm-Tiger sind in deren Wahrnehmung minderwertige Ware“, warnt Volker Homes.

Multimediale Aufbereitung des WWF zu den Arten der bedrohung weltweiter Tigerpopulationen. (engl.)

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