KLIMA-MEDIA.de Pressespiegel & Infoblog

Germanwatch: Die Emissionen begrenzen und Mittel für Klimafinanzierung generieren

Mittwoch 6. März 2013 von birdfish

Germanwatch präsentiert ein Positionspapier, in dem dargestellt wird, wie der Weg hin zu einem globalen Mechanismus zur Begrenzung von Luftverkehrsemissionen aussehen sollte und warum dessen Implementierung so wichtig ist.

Cover Flugemissionen

Der Mechanismus sollte im Rahmen der Internationalen Organisation für Zivile Luftfahrt (ICAO), der innerhalb der UN zuständigen Organisation, von der Staatengemeinschaft verabschiedet werden. Neben dem Hauptziel der Emissionsreduktionen ist es wichtig, dass dieses Instrument Mittel für die internationale Klimafinanzierung generiert.

Positionspapier Emissionen im Flugverkehr (PDF)

Kurzpapier zur Bepreisung globaler Schiffs- und Flugemissionen (PDF)

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Rösler verschärft Angriff auf Energiewende – Altmaier beschneidet Erneuerbare Energien

Montag 18. Februar 2013 von birdfish

Der BUND kritisierte die Vorstellungen von Bundesumweltminister Peter Altmaier und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler zur Begrenzung der Strompreise als “Werkzeugkasten zur Beschneidung der erneuerbaren Energien”.

Solarfeld
Bundesminister bremsen Erneuerbare Energien aus – Foto: Rainer Sturm / Pixelio

Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger sieht in der sogenannten “Strompreisbremse” vor allem eine Energiewende-Bremse. “Zwei Bundesminister scheinen sich zu einem Generalangriff auf die Energiewende verabredet zu haben. Bundeswirtschaftsminister Rösler hat Peter Altmaiers Vorstellungen von einer Strompreisbremse verschlimmbessert. Wenn die heute auf dem Tisch liegenden Vorschläge durchkommen, wird das Vertrauen der in erneuerbare Energien Investierenden massiv erschüttert. Der dynamische Ausbau der Stromerzeugung aus Wind und Sonne wird ausgebremst”, sagte Weiger.

Zwar müsse das Erneuerbare-Energien-Gesetz durchaus weiterentwickelt und optimiert werden. “Entscheidendes Kriterium für ein neues Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien ist, dass der weitere Ausbau einer umweltfreundlichen Stromerzeugung durch die Bürgerinnen und Bürger vor Ort weitergeht. Die Pläne der Bundesregierung sind geeignet, dieses Erfolgsmodell abzuwürgen”, sagte der BUND-Vorsitzende. Kleinere Investoren und Bürgergenossenschaften in der Branche der erneuerbaren Energien brauchten mehr statt weniger Sicherheit. “Wer die Bürgerenergiewende ausbremst, will vor allem die Profite von Eon&Co. sichern”, kritisierte Weiger.

Der BUND-Vorsitzende forderte den Bundesrat auf, das Gesetzesvorhaben in dieser Form klar abzulehnen. “Die Strategie der Bundesregierung, vor der anstehenden Bundestagswahl die erneuerbare Stromerzeugung zum Sündenbock für steigende Preise zu machen, zeigt, dass sie in Wahrheit keine Energiewende will. Ohne die Energiewende abzubremsen, lässt sich die EEG-Umlage verringern, wenn die Kosten gerechter verteilt werden”, so Weiger.

Mehr Infos zu den Strompreisen und der EEG-Umlage im BUND-Hintergrundpapier


Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Fell hat auf seiner Website ebenfalls ein Statement abgegeben und Material zur Verfügung gestellt.

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Nach wie vor schließt die Bundesregierung Atommüll-Exporte nicht kategorisch aus

Freitag 15. Februar 2013 von birdfish

Entgegen seiner klaren Ankündigung vom 7. Januar weigert sich Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) weiter standhaft, in der geplanten 14. Atomgesetznovelle ein Exportverbot oder jedenfalls den Vorrang der Endlagerung hochradioaktiven Atommülls im Inland unmissverständlich festzuschreiben.

Atomkraft
Atommüll exportieren ist moralisch mehr als fragwürdig – Foto: S. Hofschlaeger / Pixelio

Nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) hat es zu keinem Zeitpunkt einen Auftrag Altmaiers gegenüber der Abteilung Reaktorsicherheit gegeben, den Gesetzentwurf entsprechend zu überarbeiten. Auch eine am 1. Februar mit großer Mehrheit im Bundesratsplenum beschlossene Aufforderung, dafür Sorge zu tragen, dass die Verbringung radioaktiver Abfälle ins Ausland „kategorisch ausgeschlossen wird“, führte bisher zu keinem Einlenken der Bundesregierung.

Die öffentliche Diskussion über mögliche Atommüllexporte hatte eingesetzt, nachdem die DUH im Rahmen einer Verbändeanhörung darauf hingewiesen hatte, dass die Bundesregierung in der anstehenden Atomgesetznovelle den Export von Atommüll ins Ausland als gleichberechtigte Option neben der Inlandsendlagerung festschreiben wolle. Altmaier hatte den Verdacht, die Bundesregierung wolle die Option eines Exports hochradioaktiver Atomabfälle für den Fall öffnen, dass der Endlagersuchprozess in Deutschland zu keinem Ergebnis führe, zunächst empört als „blühenden Unsinn“ abgetan. Wenige Tage später dann die Kehrtwende: Im Lichte der Verbände-Anhörung sei über die Novelle „das letzte Wort noch nicht gesprochen“, ließ Altmaier unter Verweis auf die DUH-Stellungnahme öffentlich erklären. Jedenfalls werde am Ende im Gesetz „definitiv Klarheit“ über den Vorrang für die Inlandsendlagerung geschaffen. Das ist bis heute nicht geschehen.

„Peter Altmaier rührt an ein Tabu. Er nährt nun schon seit Wochen den Verdacht, dass die Bundesregierung die Option eines späteren Exports hochradioaktiver Atomabfälle offenhalten will. Die ohnehin schwierigen Verhandlungen über eine neue Endlagersuche in Deutschland werden dadurch völlig unnötig zusätzlich belastet“, kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführer Michael Spielmann Altmaiers Hin und Her.

Die Bundesregierung hatte die Umsetzung einer EU-Richtlinie (2011/70/EURATOM), die die Endlagerung im Ausland als Ausnahme zulässt, jedoch keinen Mitgliedstaat dazu zwingt, zum Anlass genommen, die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle im Ausland als gesetzliche Alternative zur Endlagerung im Inland auch in der 14. Atomgesetznovelle festzuschreiben. Darauf hatte die DUH in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf detailliert hingewiesen und die Bundesregierung aufgefordert, mindestens den klaren Vorrang für die Inlandsendlagerung gesetzlich zu verankern.

Zwar weise Umweltminister Altmaier permanent jeden Verdacht, er wolle perspektivisch hoch radioaktiven Atommüll ins Ausland verschieben, weit von sich, erklärt die Leiterin Klimaschutz und Energiewende und Autorin der DUH-Stellungnahme, Rechtsanwältin Cornelia Ziehm. Dies sei aktuell schon deshalb glaubhaft, weil die Exportmöglichkeit, die die EU-Richtlinie schaffe, unter anderem ein funktionsfähiges Atommüll-Endlager im „Nehmer-Land“ voraussetze. Ein solches sei aber bekanntermaßen derzeit noch nirgends auf der Welt in Betrieb. Ziehm: „Umso irritierender ist aber doch der hinhaltende Widerstand gegen eine gesetzestechnisch unkomplizierte Ergänzung der Atomgesetznovelle um einen einzigen Absatz, der mindestens den Vorrang der Endlagerung im Inland unmissverständlich klarstellt. Dass es anscheinend bei bloßen Ankündigungen bleiben soll, ist für das Vertrauen der Bevölkerung in die Endlagerpolitik der Bundesregierung insgesamt nicht förderlich.“

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Naturschutzbund nennt die Debatte um Strompreis-Bremse Wahlkampf-Taktiererei

Donnerstag 14. Februar 2013 von birdfish

Heute finden Bund-Länder-Gespräche zu den Vorschlägen von Bundesumweltminister Peter Altmaier für eine Strompreis-Bremse statt.

Stromleitungen
Foto: Gabi Schoenemann / Pixelio

Der NABU kritisiert, dass die politische Debatte um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) derzeit vor allem von Wahlkampf-Taktiererei statt von zielführenden Lösungen bestimmt wird. „Würde die Strompreis-Bremse wie vorgeschlagen umgesetzt, liefe sie auf einen faktischen Ausbaustopp für erneuerbare Energien hinaus. Das kann nicht das Ziel sein. Deshalb müssen vor allem die Vermarktungsregeln von EEG-Strom an der Börse und der Strommarkt insgesamt reformiert werden“, forderte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Um kurzfristige Korrekturen noch vor der Bundestagswahl umzusetzen, ist aus NABU-Sicht ein überparteilicher Konsens erforderlich. Dabei gibt es derzeit nur wenige Stellschrauben für die Politik, um zugleich verlässliche Rahmenbedingungen für Stromkunden einerseits und Investitionen in die Energiewende andererseits zu gewährleisten. „Ein überparteilicher Konsens vor der Bundestagswahl könnte zum Beispiel so aussehen: Die Ausnahmeregelungen im EEG für die Industrie und die Eigenerzeugung von Strom würden zurückgefahren, die Entschädigungen bei Netzengpässen, zum Beispiel für Windkraftanlagen, würden gekappt und die Vergütungen für windreiche Standorte gesenkt“, so Tschimpke. Zusätzlich könne die Stromsteuer moderat gesenkt werden, um die Mehreinnahmen des Bundes durch den Anstieg der EEG-Umlage an die privaten Verbraucher zurückzugegeben.

„Ziel muss es sein, nach der Bundestagswahl das EEG weiter zu entwickeln und den Strommarkt umfassend zu reformieren. Nur so kann das nötige Maß an Flexibilität und Systemverantwortung sichergestellt werden, wenn künftig Wind- und Solarstrom die Energiewende bestimmen“, erklärte NABU-Energieexperte Carsten Wachholz. Die Parteien sollten im Wahlkampf ihre Konzepte für die Zukunft des Strommarkts und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bewerben. Nach der Wahl müssten beide Reformen sorgfältig vorbereitet und aufeinander abgestimmt werden, damit sie Anfang 2015 in Kraft treten können.

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Klimaschützer fordern in Niedersachsen klares Bekenntnis gegen neue Kohlekraftwerke

Mittwoch 6. Februar 2013 von birdfish

In einem gemeinsamen Schreiben haben die klima-allianz deutschland, der BUND Niedersachsen und die Deutsche Umwelthilfe SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen aufgefordert, ihre klimapolitischen Wahlkampf-Versprechen im derzeit ausgehandelten Koalitionsvertrag zu konkretisieren.

Braunkohle-Kraftwerke
Jedes Kohlekraftwerk ist eines zuviel – Foto: Kurt F. Domnik / Pixelio

Insbesondere das vom Chemiekonzern DOW in Stade geplante Kohlekraftwerk soll verhindert werden.

Der Kampf gegen die globale Klimaerwärmung erfordere auch von der neuen Landesregierung ein konsequentes Vorgehen, zumal die Erde laut aktuellen Studien auf eine katastrophale Erwärmung von 5 Grad Celsius zusteuere, deren Folgen nicht mehr beherrschbar wären. Dennoch gebe es in Niedersachsen nach wie vor konkrete Pläne zum Neubau von Kohlekraftwerken, die im Fall ihrer Realisierung über die nächsten 40 bis 50 Jahre zu den schlimmsten Treibern der Klimaerwärmung überhaupt gehörten.

Insbesondere setze der Chemiekonzern DOW in Stade weiter auf den Bau eines großen Steinkohlekraftwerks, das allein das Klima jährlich mit 5 Millionen Tonnen CO2 belasten würde. Obgleich in den vergangenen Jahren die meisten Kohlekraftprojekte in Deutschland infolge der Entwicklungen am Strommarkt eingestellt worden seien, setze DOW für die künftige Eigenversorgung unverdrossen weiter auf die umwelt- und klimaschädliche Kohleverstromung.

„Zwar müht sich DOW, sein vermeintliches Industriekraftwerksprojekt als besonders effizient und umweltfreundlich hinzustellen. Das Vorhaben ist jedoch in Wahrheit um keinen Deut besser als andere in Bau befindliche Steinkohlemeiler“, begründete der Landesgeschäftsführer des BUND Niedersachsen, Carl Wilhelm Bodenstein-Dresler, die Initiative der drei Organisationen.

Sowohl SPD als auch Bündnis 90/Die Grünen hatten in ihren Wahlprogrammen eindeutige Bekenntnisse zum Klimaschutz und gegen Kohlekraft formuliert: Bündnis 90/Die Grünen wollen demnach einen „Rückfall ins Kohle-Zeitalter verhindern“, die SPD steht laut Wahlprogramm „zum Kohle-Ausstieg und setzt für den Übergang auf den Energieträger Gas in hocheffizienten Anlagen, die durch Kraft-Wärme-Kopplung optimale Nutzungsgrade erzielen“.

Der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Michael Spielmann, nannte das „erfreulich eindeutige Ansagen, die nun in die Realität übersetzt werden müssen“. Die in den vergangenen Jahren verfehlte Energiepolitik des Landes müsse mit dem Regierungswechsel insgesamt eine zukunftsweisende Neuausrichtung erfahren. Dazu gehöre auch die zügige Verabschiedung eines Landesklimaschutzgesetzes mit verbindlichen und ambitionierten Treibhausgasreduktionszielen und ein klares Bekenntnis gegen jedes weitere Kohlekraftwerk in Niedersachsen.

Dr. Katharina Reuter, die Leiterin der Geschäftsstelle der klima-allianz deutschland erklärte: „Wir fordern eine Selbstverständlichkeit: nämlich, dass die Ankündigungen zum Klimaschutz im Koalitionsvertrag konkretisiert und verbindlich gemacht werden.“ Damit würde nach Schleswig-Holstein, Rheinland Pfalz und Baden-Württemberg, die nach der Wahl rot-grüner bzw. grün-roter Regierungen jeweils entsprechende Zielvorstellungen formuliert hatten, auch aus Niedersachsen ein starkes Signal für mehr Klimaschutz und für eine umwelt- und ressourcenschonende Energiewende in Richtung Berlin gesendet.

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Der NABU mahnt Bundesregierung, nicht die Verbrauchsvorgaben für Pkw zu verwässern

Montag 4. Februar 2013 von birdfish

Der NABU mahnt die Bundesregierung, die ab 2020 geltenden Pkw-Verbrauchsvorgaben nicht zu verwässern.

Abgase
Verbrachusvorgaben dürfen nicht verwässert werden – Foto: Rainer Sturm / Pixelio

Irland, das derzeit den EU-Ratsvorsitz innehat, erwartet, dass Deutschland heute in Brüssel eine Position zur Novellierung der Richtlinie 443/2009, allgemein bekannt als Pkw-Verbrauchsvorgabe, vorlegen wird.

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Es ist zu befürchten, dass die Bundesregierung der Position des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) folgen wird, die u.a. auf die Einführung sogenannter „Supercredits“ drängt. Damit würde einer weiteren Abschwächung des Klimagasgesetzes Vorschub geleistet.“ „Supercredits“ meinen eine Mehrfachanrechnung besonders emissionsarmer Modelle wie Elektroautos als „Null-Emissions-Autos“ auf die Gesamtbilanz der produzierten Neuwagen. „Ein Elektroauto könnte somit den hohen Verbrauch gleich mehrerer Oberklasse- oder Geländewagen ausgleichen und somit den Treibhausgasausstoß des Herstellers um ein Vielfaches besser darstellen, als es der Realität entspricht“, kritisiert Miller.

Ambitionierte Verbrauchsvorgaben für Autos ersparen der Volkswirtschaft Kraftstoffkosten in Milliardenhöhe, verringern die Abhängigkeit von Erdölimporten und sind der wirksamste Beitrag des Verkehrs zum Klimaschutz. Jedes Gramm weniger zählt. Deshalb darf Deutschland als Europas Automobilland Nummer 1 nicht zur weiteren Verwässerung des Kommissions-Vorschlags von 95 g CO2 je Kilometer als Durchschnittswert neuer Autos im Jahre 2020 beitragen.

Mitte Januar präsentierte der zuständige Berichterstatter des federführenden Umweltausschusses, Thomas Ulmer (CDU), seinen Berichtsentwurf, der an mehreren Stellen hinter die Vorstellungen der Kommission zurückfällt und deutlich die Handschrift und Strategie des VDA erkennen lässt: Darin wird das Kommissionsziel von 95g/km CO2-Ausstoß für 2020 offiziell zwar nicht in Frage gestellt, allerdings sollen durch diverse Verrechnungs- und Gutschriftmechanismen andere Schlupflöcher in die Novellierung der Richtlinie einfließen. „Ein Wert von 95g/km ist keinesfalls zu ambitioniert, denn er ist bereits heute mit den verfügbaren technischen Mitteln und ohne Elektroautos umsetzbar. Investitionen in Effizienztechnik zahlen sich für den Käufer nach wenigen Jahren aus und für das Klima bereits vom ersten Tag an, ab dem das neue Auto im Einsatz ist“, so Miller weiter.

Nach einer aktuellen Studie des International Council for Clean Transportation (ICCT) belaufen sich die zusätzlichen Herstellungskosten pro Neuwagen für die CO2-Minderung von 130g/km auf 95g/km auf nur 1000 Euro und nicht auf 2500 Euro wie von der Automobilindustrie geschätzt. Unter Berücksichtigung heutiger Kraftstoffpreise und Fahrleistungen sind bei Erreichen des Zielwerts von 95 g/km jährliche Kraftstoffeinsparungen in Höhe von etwa 350 bis 450 Euro pro Fahrzeug zu erwarten. Nach zwei bis drei Jahren machen der durchschnittliche Autofahrer und damit die deutsche Volkswirtschaft jährlich rund 400 Euro Gewinn.

NABU-Verkehrsexperte Dietmar Oeliger: „Zusammen mit weiteren Aushebelungsmechanismen könnten durch ‚Supercredits‘ anstatt der angeblich eingehaltenen 95g/km in Wirklichkeit bis zu 108g/km CO2-Emissionen anfallen. Das ist nichts anderes als Greenwashing mithilfe des Rechenschiebers und darf nicht von der Bundesregierung gedeckt sein. Derartige Bilanzierungstricks mit in die CO2-Regulierung für Neuwagen aufzunehmen, wäre ein fatales Signal für einen Beitrag des Verkehrssektors an die europäischen Klimaschutzbemühungen.“

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EEG – Erneuerbare Energien Gesetz

Dienstag 8. Januar 2013 von birdfish

Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz und garantiert deren Erzeugern feste Einspeisevergütungen.

Es soll im Interesse des Klima- und Umweltschutzes

  • eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglichen,
  • die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte verringern,
  • fossile Energieressourcen schonen und
  • die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen fördern.

Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung soll bis zum Jahr 2020 auf mindestens 35 % erhöht werden, auf 50 % bis 2030, auf 65 % bis 2040 und auf 80 % bis 2050 steigen. Nach der Einführung des EEG im Jahr 2000 ist das Gesetz 2004 und 2009 durch Neufassungen angepasst worden. 2011 sind umfassende Novellierungen beschlossen worden, die überwiegend 2012 in Kraft getreten sind, so dass die aktuelle Gesetzesfassung kurz als „EEG 2012“ bezeichnet wird.

Zwei Grundzüge sind zum Erreichen der Ziele gesetzlich verankert:

  • die Anschluss- und Abnahmeverpflichtung der Netzbetreiber zur Aufnahme von Strom aus erneuerbaren Energien,
  • feste Vergütungssätze für den eingespeisten Strom.

Der zu einer EEG-Anlage nächstgelegene Stromnetzbetreiber ist zu deren Anschluss und zur vorrangigen Einleitung des erzeugten Stromes verpflichtet. Die Zahlung der festgelegten Vergütung ist im gleichen Paragrafen grundsätzlich als gesetzliches Schuldverhältnis verankert und darf nicht vom Abschluss eines separaten Vertrages zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Netzbetreiber abhängig gemacht werden (sog. Koppelungsverbot).

Die Vergütungssätze sind mit Laufzeiten von 20 Jahren nach Technologien und Standorten differenziert und sollen einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen ermöglichen. Der festgelegte Satz sinkt jährlich um einen bestimmten Prozentsatz, so dass durch diese stetige Degression für später errichtete Anlagen ein Kostendruck als Verbesserungsanreiz geweckt wird: Anlagen sollen effizienter und kostengünstiger hergestellt werden, um langfristig auch ohne Hilfen am Markt bestehen zu können.

Aus: Wikipedia zum EEG

EEG-Umlage

Annähernd die Hälfte des Strompreises besteht aus Steuern, Abgaben und Umlagen. Die EEG-Umlage hat hieran einen großen Anteil. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind für Wind- und Solarparks, Biogasanlagen und Wasserkraftwerke auf 20 Jahre garantierte Vergütungssätze festgelegt. Man geht davon aus, dass sich diese Förderkosten langfristig halten. Gezahlt wird die Differenz zwischen dem garantierten Vergütungssatz für den Hersteller und dem tatsächlich am Markt erzielten Preis.

Kritiker weisen darauf hin, dass bezüglich höherer Strompreise der alleinige Blick auf die EEG-Umlage zu falschen Schlüssen führt. Auch die reinen Förderkosten von Wind und Sonnenstrom müssten in der Gesamtrechnung Berücksichtigung finden, damit erkennbar wird, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien doch günstiger ist, als von vielen vorgerechnet wird.

Der Verfall der CO2-Zertifikatspreise lässt die EEG-Umlage steigen, obwohl dies mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien eigentlich nichts zu tun hat. Die Emissionszertifikate sorgen dafür, dass Strom aus fossilen Energieträgern wie Kohle günstig bleibt. Stattdessen steigt dann der Ökostrompreis. Läge der Preis der Zertifikate höher würde der Strompreis für konventionelle Energieträger steigen und die Ökostromumlage fallen.

Quellen:

‘Die Welt’ vom 15.10.12
Greenpeace vom
14.11.2012

Beitrag zum Thema Preise für Ökostrom

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Deutschen Atommüll ins Ausland exportieren? Altmeiers Gesetzesnovelle wirft Fragen auf

Montag 7. Januar 2013 von birdfish

Will sich Deutschland seiner Verantwortung für den hierzulande produzierten Atommüll entledigen, indem es sich ein Hintertürchen für den Export des radioaktiven Mülls offen hält?

Greenpeace-Banner: Gorleben stoppen!
Das Endlager wird kommen, verspricht Altmeier mit nichts in der Hand – Foto: Greenpeace

So jedenfalls lässt sich der Gesetzentwurf zur “Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente zum Zweck der Endlagerung” lesen.

Das Bundesumweltministerium unter Führung Peter Altmeiers (CDU) will eine Gesetzesnovelle verabschieden, laut der zukünftig Atommüll ins Ausland exportiert werden darf. Dies berichtet die „Süddeutsche Zeitung“, der der Gesetzesentwurf nach eigenen Angaben vorliegt. Die Novelle stellt die Umsetzung einer EU-Richtlinie von 2011 dar, in der sich die EU-Länder darauf geeinigt haben, wie der Bau von Endlagern erfolgen soll. Laut der EU-Richtlinie sind Endlagerungen im Ausland unter Sicherheitsauflagen möglich, Vorrang hat allerdings die Lagerung im Herkunftsland. Dieser Zusatz fehle in der Fassung des deutschen Gesetzentwurfs, kritisiert Greenpeace. Dadurch könnte der Atommüllexport eine gleichberechtigte Alternative zur Endlagerung im Inland werden.

Bisher war es politischer Konsens in Deutschland, sich zur nationalen Verantwortung bei der Endlagerung von hochradioaktivem Atommüll zu bekennen. Altmeier bricht diesen Konsens nun ohne Not. Dabei gibt es bereits einschlägige Erfahrungen was die Lagerung von Tausenden von Tonnen von leicht- und mittelradioaktivem Atommüll in Russland betrifft. Dass der Müll unter offenem Himmel und in rostenden Fässern lagert, interessiert die Politiker nicht.

Tobias Münchmeyer, Atomexperte von Greenpeace kommentiert: “Altmaier lüftet den Deckel des russischen Atomklos. Meint der Bundesumweltminister es wirklich ernst damit, hochradioaktive Abfälle auf sibirischen Atommüllkippen endlagern zu wollen? Oder droht er nur damit, um ein Endlager in Gorleben mit dem Hinweis auf die russische Alternative leichter durchdrücken zu können? Der Minister muss diesen Gesetzentwurf in jedem Fall schleunigst zurückziehen.”

Das Bundesministerium wiederum bekräftigt laut Süddeutscher Zeitung seine Intention, ein Endlager in Deutschland zu bauen. Nach der Niedersachsenwahl Ende Januar wollen Bund und Länder wieder Gespräche aufnehmen, um über ein neues Endlagergesetz zu entscheiden, das eine bundesweite Standortwahl möglich machen soll.

“Greenpeace fordert ein Endlagersuchverfahren mit dem einzigen Ziel, den relativ besten und damit sichersten Standort für die hochradioaktiven Abfälle in Deutschland zu finden”, sagt Tobias Münchmeyer und setzt dabei auf Partizipation. “Dazu müssen die Bürger bereits bei der Entwicklung des Suchverfahrens miteinbezogen werden. Altmaier darf kein Eilgesetz von oben durchpeitschen.”
(Autorin: Danijela Milosevic)

Das Bundesumweltministerium wies der SZ gegenüber den Verdacht zurück, es bereite eine Ausfuhr von Atommüll vor. “Das Endlager für die in Deutschland entstandenen hochradioaktiven Abfälle wird in Deutschland gebaut werden”, sagte ein Ministeriumssprecher der Zeitung zufolge.
Eine Abänderung des anstößigen Paragraphen in der Gesetzesnovelle, die hier Klarheit schaffen könnte, scheint indes nicht geplant zu sein.

Originalquelle: Süddeusche Zeitung

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