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Neue Verordnung über die Grenzwerte von Feinstaubemissionen tritt in Kürze in Kraft

Mittwoch 10. März 2010 von birdfish

Feinstaub verkürzt nach Studien der WHO die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland um etwa zehn Monate.

Neue Grenzwerte für Kleinfeuerungsanlagen
Ende März gelten für Kleinfeuerungsanalgen neue Emissionsgrenzwerte – (c) Fraunhofer UMSICHT

Vom Menschen erzeugter Feinstaub muss deutlich reduziert werden. 2004 übertrafen erstmals die Emissionen aus Haushaltsheizungen die des Straßenverkehrs. Für Öfen und Kamine in Privathaushalten verabschiedete der Bundestag neue Grenzwerte zum Feinstaubausstoß. Die Verordnung tritt Ende März in Kraft. Was das für Hersteller und Betreiber von Kleinfeuerungsanlagen bedeutet, war Thema eines Workshops bei Fraunhofer UMSICHT. Als Institut mit umwelttechnischem Hintergrund, das im Bereich der Feinstaubreduktion forscht, macht sich das Institut für die öffentliche Meinungsbildung stark.

4,5 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen sind in Deutschland akut betroffen

Von der Novellierung der ersten Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) sind rund 14 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen und 0,7 Mio. Heizungsanlagen für feste Brennstoffe in Deutschland betroffen. Wovon 4,5 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen akut von einer Nachrüstung oder einem Austausch betroffen sein werden. In der novellierten Verordnung wird festgelegt, unter welchen Bedingungen Kamin- und Kachelöfen, Herde und offene Kamine betrieben werden dürfen. Sie enthält zudem eine genaue Liste mit allen Brennstoffen, die in den Anlagen verbrannt werden dürfen.

Ziel der Novelle und Timing

Vorrangiges Ziel der Novellierung ist es, die Emissionsgrenzwerte von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe über Sanierungsregelungen dem heutigen Stand der Technik anzupassen. Als zentrale Punkte gelten die Neuregelung der Grenzwerte für alle Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe und die Sanierungsregelung für bestehende Einzelraumfeuerungen und zentrale Heizungsanlagen.

Die Verordnung wurde am 03. Dezember 2009 im Bundestag verabschiedet und ist am 01. Februar 2010 im Bundesgesetzblatt 2010 Teil I Nr. 4, Seite 38 veröffentlich worden . Am 22. März 2010, sieben Wochen nach der Publikation im Bundesgesetzblatt, tritt die Verordnung in Kraft.

Bedeutung für Herstellung und Betreiber von Kleinfeuerungsanlagen

Was dies für Hersteller und Betreiber von Kleinfeuerungsanlagen bedeutet, war am Tag der Verabschiedung der Verordnung Thema bei Fraunhofer UMSICHT. Als Institut mit umwelttechnischem Hintergrund, das im Bereich der Feinstaubreduktion forscht, macht sich das Oberhausener Institut für die öffentliche Meinungsbildung stark und bietet mit seiner Veranstaltungsreihe “UMSICHT: Zur Sache” seit 10 Jahren Workshops an, die wissenschaftlich-technische Sachverhalte verständlich erläutern.

Die Ergebnisse des Workshops sind nachfolgend zusammengefasst.

1. BImSchV – KONSEQUENZEN DER NEUEN REGELUNGEN

Als erster Referent zeigte Dipl.-Ing. Hans-Peter Ewens, zuständig im Referat Anlagenbezogene Luftreinhaltung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für die Novelle der 1. BImSchV, die Konsequenzen der neuen Regelungen auf.

Kleine und mittlere Festbrennstofffeuerungsanlagen der Haushalte und Kleinverbraucher sind eine bedeutende Quelle für besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Feinstaub und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Rund 97 % des Gesamtstaubs aus Kaminen und Öfen besteht aus Feinstaub.

Ewens stellte dar, dass rund 17 % der deutschen Haushalte über Möglichkeiten der Holzverbrennung verfügen. In Privathaushalten werden jährlich rund 14 Mio. m³ Waldholz zur Wärmeerzeugung genutzt, dies entspricht etwa 1/3 des jährlichen Holzeinschlages. Die Tatsache, dass die private Holznutzung seit dem Jahr 2000 um rund 60 bis 80 % gestiegen ist, führte dazu, dass erstmals im Jahr 2004 mehr Emissionen aus Haushaltsheizungen als aus Abgase des Straßenverkehrs stammten.

Hauptverursacher von Feinstäuben

Hauptverursacher von Feinstäuben sind Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe (> 50% vor 1988 aufgestellt), neue Einzelraumfeuerstätten mit schlechter Feuerungstechnik und alte Scheitholzfeuerungsanlagen.

Als Faustfaktor gelte dabei, dass mit steigendem Alter der Anlagen die Feinstaubemission wachse. Berechnungen des HKI Industrieverband Haus-, Heiz und Küchentechnik e.V. aus dem Jahr 2007 zeigen, dass die rund 2,2 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen, die zwischen 1976 und 1985 aufgestellt wurden, mit rund 5 700 t Feinstaub pro Jahr deutlich mehr Feinstaub erzeugen als die rund 5,5 Mio. Anlagen, die zwischen 1996-2005 aufgestellt wurden, deren Feinstaubproduktion bei 2 300 t/Jahr liegt.

Vorrangiges Ziel der Novellierung der ersten Verordnung des BundesImmissionsschutzgesetzes sei es deshalb, die Emissionsgrenzwerte von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe dem heutigen Stand der Technik anzupassen. In der Verordnung wird u.a. festgelegt, unter welchen Bedingungen Kamin- und Kachelöfen, Herde und offene Kamine betrieben werden dürfen. Als zentrale Punkte der 1. BImSchV gelten die Neuregelung der Grenzwerte für alle Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe und die Sanierungsregelung für bestehende Einzelraumfeuerungen und zentrale Heizungsanlagen.

Stufenweise Einführung neuer Emissionsgrenzwerte

Die Einführung neuer Emissionsgrenzwerte für Staub und CO erfolgt in zwei Stufen. Die erste Stufe gilt ab dem Inkrafttreten der Verordnung. Der Staubgrenzwert liegt nicht mehr bei 0,15 g/m³, sondern bei 0,06 g/m³ für Pelletfeuerungen und bei 0,1 g/m³ bei allen übrigen Anlagen. Kohlefeuerungen müssen einen Grenzwert von 0,09 g/m³ einhalten. Der CO-Grenzwert orientiert sich an der Größe der Anlage und der Art des Brennstoffs und wurde von 0,5 bis 4 g/m³ auf 0,3 bis 1,0 g/m³ gesenkt. Die zweite Stufe wird für Anlagen gelten, die nach dem 31.12.2014 errichtet werden. Eine Ausnahme wurde für Anlagen gemacht, die Scheitholz als Brennstoff einsetzen. Die zweite Stufe gilt hier erst 2 Jahre später. Generell müssen in der zweiten Stufe der Verordnung alle Feuerungen einen Staubgrenzwert von 0,02 g/m³ und einen CO-Grenzwert von 0,4 g/m³ bzw. 0,3 g/m³ einhalten. Für Einzelraumfeuerungen gibt es gesonderte Grenzwerte für die erste und zweite Stufe. Die genauen Grenzwerte und weitere Bestimmungen sind der Homepage des BMU zu entnehmen.

Übergangsregelungen

Für bereits bestehende Anlagen für feste Brennstoffe, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen, gelten Übergangsregelungen zur Erreichung der Grenzwerte der ersten Stufe. In der Regel haben bestehende Anlagen einen Bestandsschutz von mindestens 20 Jahren nach Errichtung bis sie die neuen Grenzwerte der ersten Stufe einhalten müssen. Bis dahin gelten die bisherigen Grenzwerte für Anlagen mit mehr als 15 kW Nennwärmeleistung. Für Anlagen, die behandeltes Holz, Stroh und Getreide verbrennen, gelten gesonderte Grenzwerte. Die Einhaltung der Grenzwerte muss bis zum 31.12.2011 von einem Schornsteinfeger nachgewiesen werden. Für Einzelraumfeuerungen für feste Brennstoffe ist der Übergang gesondert geregelt. Bis zum 31.12.2013 muss entweder durch eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers oder durch eine Vor-Ort-Messung des Schornsteinfegers nachgewiesen werden, dass die Feuerung Grenzwerte von 150 mg/m³ Staub und 4 g/m³ Kohlenmonoxid einhalten kann. Ist der Nachweis nicht möglich, muss die Anlage zu einem vorgeschriebenen Datum (in Abhängigkeit ihrer Errichtung) mit einer bauartzugelassenen Einrichtung zur Staubreduzierung nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden.

Uneingeschränkten Bestandschutz haben nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen, die ausschließlich der Zubereitung von Speisen dienen und jeweils eine Nennwärmeleistung unter 15 Kilowatt haben. Sie gelten zudem nicht für Einzelraumfeuerungsanlagen, die ausschließlich zur Wärmeerzeugung genutzt werden, für Badeöfen, für offene Kamine sowie für Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 01. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden.

Akut wären in Deutschland 4,5 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen von einer Nachrüstung oder einem Austausch betroffen.

Weiterhin erläuterte Ewens, dass der Geltungsbereich für zentrale Heizungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von 15 kW auf 4 kW gesenkt wurde. Zudem wurde erstmalig Getreide als Regelbrennstoff aufgenommen sowie durch eine Öffnungsklausel die Möglichkeit geschaffen, neue Brennstoffe auf Basis Nachwachsender Rohstoffe zur Energieerzeugung zu nutzen. Voraussetzung ist, dass der Brennstoff genormten Qualitätsanforderungen entspricht und die durch die Verbrennung entstehenden Emissionen vorgeschriebene Grenzwerte nicht überschreiten.

Definition der Schornsteinfegerarbeiten

Zudem definiert die Novelle die Schornsteinfegerarbeiten von Festbrennstoffanlagen. Danach besteht für Heizungsanlagen eine Beratungspflicht für Betreiber. Neue Heizungsanlagen ? 4 kW müssen bei Inbetriebnahme und anschließend alle 2 Jahre überwacht werden. Auch bestehende Heizungsanlagen sind zu überwachen. Zudem muss die Holzfeuchte bei erstmaliger Inbetriebnahme und wiederkehrend durch den Schornsteinfeger überprüft werden.

Bei Einzelraumfeuerungsanlagen besteht ebenso eine Beratungspflicht für Betreiber. Bei der Feuerstättenschau für neue und bestehende Anlagen müssen sie auf ihren technischen Zustand überprüft werden, ebenso ist auch hier die Holzfeuchte bei erstmaliger Inbetriebnahme und wiederkehrend zu überprüfen.

Zudem verlängern sich die Prüfintervalle für Öl- und Gasheizungen auf 3 Jahre für Anlagen, die weniger als 12 Jahre betrieben werden, bzw. auf 2 Jahre für Anlagen, die über 12 Jahre betrieben werden. Zudem wird die Grenze überwachungspflichtiger Öl- und Gasheizungen von 11 kW auf 4 kW gesenkt.

CHANCEN UND RISIKEN DER NEUEN VERORDNUNG AUS SICHT EINES OFENBAUERS

Dipl.-Ing. Uwe Striegler, Mitglied des EFA-Vorstandes ist Fachgruppenleiter für den Bereich Kaminöfen und bei der Fa. Hark GmbH & Co. KG verantwortlich für Einkauf und Entwicklung von Kaminen und Kaminöfen. Er schilderte die Chancen und Risiken der neuen Verordnung aus der Sicht eines Ofenbauers und machte deutlich, dass die Kosten der technischen Umrüstung für den Endkunden bisher noch nicht abschätzbar seien. Es gäbe bereits einige Lösungen mit großen Preisspannen auf dem Markt, wie z.B. den kostengünstigen Feinstaubkeramikfilter der Fa. Hark oder andere wesentlich aufwendigere Systeme.

Anmerkung der Redaktion: Die Bundesregierung geht davon aus, dass “auf die Verbraucher keine großen Kosten zukommen. Wer erstmalig eine Kleinfeuerungsanlage errichte, habe nur mit geringfügigen Mehrkosten zu rechnen, heißt es in der Verordnung. Für Betreiber von Altanlagen würden sich die Kosten einmalig auf schätzungsweise 100 bis 500 Euro im Durchschnitt belaufen”.

Striegler befürchte weiter, dass den Herstellern erhebliche Kosten durch Konstruktion, Prüfverfahren, Geräteprüfungen, Logistik etc. entstehen. Weiterhin sieht der Ofenbauer Schwierigkeiten in der Realisierung von Emissionsschutzmaßnahmen, da es aufgrund der Formenvielfalt der Ofenkörper und der Geometrie der Feuerräume schwierig bzw. teilweise nicht möglich sei, einen Feinstaubfilter einzubauen. Aufgrund dessen setze die Fa. Hark auf die Entwicklung neuer Feuerräume und neuer Filtertechnik. Für den nachträglichen Anschluss eines Filtersystems werden derzeit die Zulassungsgrundsätze erarbeitet.

TECHNISCHE MÖGLICHKEITEN ZUR REDUZIERUNG VON FEINSTAUBEMISSIONEN AUS HOLZFEUERUNGSANLAGEN

Dipl.-Ing. Volker Lenz, Bereichsleiter Biomasseverbrennung am Deutschen BiomasseForschungs-Zentrum gemeinnützige GmbH, Leipzig beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit praktischen Maßnahmen zur Unterstützung eines verstärkten Einsatzes von Holzfeuerungsanlagen sowie der Untersuchung von Feinstaubemissionen und Minderungsmöglichkeiten bei Feuerungsanlagen für Biobrennstoffe. In seinem Vortrag betrachtete Lenz die technischen Möglichkeiten zur Reduzierung von Feinstaubemissionen aus Holzfeuerungsanlagen.

Er zeigte auf, dass neben der hohen Menge besonders kleiner Partikel, 89% der Partikel im Abgas von Kaminöfen sind kleiner als 1 µm, die unvollständige Verbrennung und die Emission polychlorierter Kohlenwasserstoffe (PAK) zu den kritischen Aspekten bei der Emission aus Holzöfen zählen.

Hauptfaktoren, die die Feinstaubemission beeinflussen

Drei Hauptfaktoren beeinflussen laut Lenz die Feinstaubemission: die Brennstoffe selbst, die Verbrennungsbedingungen sowie die technische Reduzierung vor Schornsteinaustritten.

Anhand technischer Merkmale marktüblicher Öfen für Scheitholz demonstrierte der Referent eindrucksvoll, an welchen Stellen der Betrieb von Scheitholzöfen Optimierungspotenzial bietet. Die manuelle Beschickung hat Glutbettstörungen zur Folge, die manuelle Luftregelung kann zu Bedienfehlern führen, der Naturzug wiederum bringt große Schwankungen beim Zug und damit Verbrennungsstörungen mit sich. Die vom Kunden aufgrund optischer Aspekte meist bevorzugte große Sichtscheibe wird erkauft mit Wärmeverlusten in der Brennkammer. Der obere Abbrand im Scheitholzofen führt zu ungleichmäßiger Verbrennung. Oft sind Kamine im privaten Bereich zudem überdimensioniert wodurch “Wegkühlen” und “Quälfeuer” an der Tagesordnung sind.

Technische Möglichkeiten, um Emissionen zu mindern

Anschließend führte Lenz die technischen Möglichkeiten auf, die Emissionen von Öfen zu mindern. Er empfahl, viel Wert auf eine konsequente Qualitätskontrolle der Brennstoffe zu legen. RAL Gütezeichen von Holzbrennstoffen und Holzpellets wären gute Kenngrößen. Da die Scheitgröße und der Feuchtegehalt des Holzes großen Einfluss auf die Staubemission haben, empfahl Lenz eine mittlere Scheitgröße sowie eine Holzfeuchte unter 20%.

Wärmeverluste der Sichtscheiben seien künftig durch die Entwicklung von Spezialgläsern zu reduzieren. Weiterhin sei eine Überladung des Ofens leicht zu vermeiden, indem maximale Beladungshöhen gekennzeichnet und die Brennkammer entsprechend eingeschnürt würden. Die Fehlbedienung der Luftregelung im Kaminofen sei über eine kontrollierte Luftregelung auszuschließen. Eine falsche Stellung der Luftklappen im Kaminofen beeinflusst nicht nur die Feinstaubemission negativ, sondern erhöht zudem den Ausstoß an PAK deutlich. Aktive Luftregelung bei Einzelfeuerstätten mit Nebenluftklappe oder der Steuerung von Primär- und Sekundärluft böten hier Lösungsansätze.

Aktuelle Ofenkonzepte, die u.a. mit einer automatisierten Brennstoffzufuhr und mit einem unteren Abbrand arbeiten, seien derzeit in der Entwicklung und Verbesserung.

Eine Auslastungsverbesserung durch die Einbindung des Ofens ins Heiznetz sowie eine Effizienzverbesserung durch Öfen mit Wassertaschen und Einbindung ins Heizsystem wären häufig sinnvoll.

Sekundäre Emissionsminderungsansätze wie filternde Abscheider (z.B. Gewebefilter und Keramikfilter), elektrostatische Abscheider, Abgaskondensation (Wärmeübertrager), Wäscher (Füllkörperkolonnen und Sprühwäscher), katalytisch wirkende Filter (Vollmetallkatalysatoren, Wandstromfilter, Filterkerzen, Gewebefilter) und Kombinationsaggregate (z.B. Nass-E-Filter und Wäscher) vervollständigten die Palette der technischen Möglichkeiten zur Emissionsminderung bei Holzöfen.

Seine Ziele fasste Lenz in drei Punkten zusammen: Er wünsche sich 1. praxisnähere Prüfregelungen, 2. Verbrennungsqualitäten ähnlich wie bei Stückholzvergaserkesseln und 3. Feinstaubemissionen kleiner 10 mg/Nm³.

Die Praxisrelevanz zeige, dass die Novellierung der 1. BImSchV nur der erste Schritt in die richtige Richtung sein könne, weshalb Lenz sich am Ende seines Vortrags weiterreichende politische Vorgaben wünschte.

FEINSTAUBREDUZIERUNG MIT EINEM INNOVATIVEN FILTERSYSTEM

Entsorgungsingenieurin Esther Stahl ist wissenschaftliche Mitarbeiter bei Fraunhofer UMSICHT. In ihrer Promotion beschäftigt sie sich mit den Einsatzmöglichkeiten metallischer Mikrosiebe zur Gasreinigung am Beispiel der Feinentstaubung von Holzfeuerungsabgasen.

In ihrem Vortrag stellte sie die Ergebnisse eines kürzlich abgeschlossenen Forschungsprojekts vor, das die Entwicklung eines innovativen Filtersystems zur Reduzierung gesundheitsrelevanter Emissionen von Biomassefeuerungen zum Ziel hatte.

Neben Feinstaub auch Teere gesundheitlich relevant

Stahl erläuterte, dass neben den Emissionen von festen Feinstaubpartikeln, je nach Güte der Verbrennung und weiteren Einflussfaktoren, auch Teere in relevanten Mengen entstehen, die ein ganz wesentliches Gesundheitsgefährdungspotenzial aufweisen. Bei der Feinstaubmessung oder bei vielen Abscheidesystemen wird diese Stoffgruppe jedoch nur unzureichend erfasst, da ein Großteil der Einzelkomponenten bei den vorliegenden Temperaturen direkt hinter der Feuerung noch gasförmig ist.

Ziel des Forschungsvorhabens war daher die Entwicklung eines Sekundärentstaubungsverfahrens mit dem gesundheitsrelevante Partikel und Stoffe gezielt aus dem Abgasstrom von Holzfeuerungsanlagen entfernt werden können. Dadurch sollen künftige Staubgrenzwerte eingehalten werden. Der Fokus liegt auf größeren Anlagen zur biogenen Festbrennstoffverbrennung zwischen 30-500 kWth, die mit diesem System nachgerüstet werden könnten.

Oberflächenfilter und Rauchgaswäscher kombinieren

Der Lösungsansatz besteht in der Kombination zweier innovativer Verfahren aus der Verfahrenstechnik (Oberflächenfilter und Rauchgaswäscher) zur optimalen Entfernung sämtlicher Feinstaubbestandteile (Asche, Ruß und Teer) aus dem Abgasstrom. Eine Abscheidung mineralischer Abgasbestandteile wird durch innovative metallische Mikrosiebe erreicht, die weitgehend temperatur- und korrosionsbeständig sind. Aufgrund ihrer Isoporen gewährleisten die Mikrosiebe einen direkten Rückhalt der Feinstaubpartikel an der Sieboberfläche. Zudem besteht nur eine sehr geringe Gefahr der inneren Verblockung des Filtermediums. Das Wäschersystem wird mit einem organischen Lösemittel betrieben, das im Abgasstrom enthaltende Teere fast vollständig absorbiert.

Abscheidegrade von über 90% erreichbar

Stahl stellte die Entwicklungsschritte der einzelnen Verfahren (Mikrosiebfilter und Wäscher) von der Konzeption bis zur Erprobung und Optimierung an einem einfachen Holzofen und einer 200 kW-Hackschnitzelanlage vor. Zentrale Punkte seien die erzielten Staubabscheidegrade (masse- und anzahlbezogen), der Verlauf des Differenzdrucks und die Teerabscheidung. Mit dem Gesamtsystem, bei Verwendung beider Filter hintereinander, konnten nach einer sehr kurzen Betriebszeit von einer halben Stunde anzahlbezogene Abscheidegrade von über 90 % erreicht werden. Die Staubreingaskonzentration lag im Mittel bei 19 mg/Nm³, mit sehr geringen Schwankungsbreiten.

Das entwickelte System zeichnet sich durch eine hohe Feinstaubabscheidung aus, die flexibel an bestehende Feuerungssysteme angepasst werden kann. Auch die Integration des Systems in den Abgasweg von Einzelfeuerstätten oder in Heizanlagen mit problematischen Brennstoffen wie Stroh oder Getreide ist denkbar.

Künftig wird bei Fraunhofer UMSICHT ein weiterer Versuchsstand, bestehend aus einer 200 kW Biomassefeuerung, ereichtet. Daran werden beide Abscheidesysteme weiterentwickelt und neue Konzepte getestet.

RESÜMEE

Die Reduktion der vom Menschen erzeugten Feinstaubkonzentration muss auch weiterhin gemeinsames Ziel der Bemühungen von Industrie, Wissenschaft und Politik sein. Denn laut Untersuchungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt es keine Grenze für die Feinstaubkonzentration unterhalb derer keine gesundheitsschädigende Wirkung zu erwarten ist. Nicht nur kurzzeitig erhöhte Feinstaubkonzentrationen führen zu negativen gesundheitlichen Auswirkungen, gerade längerfristig vorliegende, geringere Konzentrationen wirken gesundheitsschädigend. Ziel muss es somit sein, die Feinstaubbelastung dauerhaft so gering wie möglich zu halten.

Grenzwerte und Bestimmungen auf der BMU-Homepage.

Informationen des Bundestages zum Thema.

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Politiker-Dienstwagen: die CO2-Schleudern wurden jetzt erneut von der DUH überprüft

Dienstag 2. März 2010 von birdfish

Die vierte Dienstwagen-Erhebung der Deutschen Umwelthilfe zeigt beim Spritverbrauch einiger Spitzenpolitiker langsame Forschritte.

Dienstwagen
(c) wrw / Pixelio

Deutsche Spitzenpolitiker sind nach wie vor weit davon entfernt, mit ihren Dienstlimousinen Millionen einfachen Dienstwagen-Nutzern als Vorbilder beim Klimaschutz zu dienen. Immer noch ist das Problem der Übermotorisierung und der damit einhergehenden hohen CO2-Emissionen nicht überwunden. Völlig unbeeindruckt von der Klimadebatte zeigen sich die Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (NRW) und Roland Koch (Hessen). Auf der anderen Seite entscheidet sich aber auch eine zunehmende Zahl von Ministern bewusst für „zeitgemäße“ Fahrzeuge, die den Klimaschutz-Zielvorgaben der EU entsprechen oder doch näher kommen als in früheren Jahren. Das sind die zentralen Ergebnisse der jüngst von der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) zum vierten Mal erhobenen Untersuchung der Klimaverträglichkeit von Politiker-Dienstwagen.
„Das Schaufahren im Auftrag der Automobilindustrie gegen den Klimaschutz hält leider bei den meisten Spitzenpolitikern an. Erfreulicherweise erkennen aber inzwischen auch einige ihre Vorbildrolle und rüsten bei der Motorisierung der Dienst-Limousinen deutlich ab“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Auf Bundesebene lassen sich die beiden FDP-Minister Rainer Brüderle und Philipp Rösler mit den klimaschädlichsten Dienstwagen chauffieren. Wirtschaftsminister Brüderle will jedoch in Kürze auf einen Mercedes E220 CDI umsteigen, der mit 144g CO2/km die Forderung der DUH nach Dienstfahrzeugen mit nicht mehr als 140g CO2/km fast erfüllt. (Nicht berücksichtigt werden bei der Erhebung gepanzerte und deshalb außergewöhnlich schwere Fahrzeuge, wie die der Bundeskanzlerin und einiger Fachminister).

Unter den Ministerpräsidenten der Bundesländer fiel insbesondere die Hartleibigkeit auf, mit der sie mehrheitlich die Bitten der DUH um Auskunft über die CO2-Emissionen ihrer Dienstlimousinen blockierten. Neun von 16 Regierungschefs blieben die Antworten schuldig und müssen nun damit rechnen, dass die DUH sie, wie im vergangenen Jahr schon den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (CDU), gerichtlich zwingt, ihren gesetzlichen Auskunftspflichten nachzukommen. Rüttgers hatte jahrelang mit teils bizarren Argumenten – die Sicherheit „bedeutsamer Schutzgüter“ (gemeint war er selbst) erlaube es nicht, die Informationen herauszugeben –  die Auskunft verweigert. Schließlich zwang ihn im vergangenen Herbst das Verwaltungsgericht Düsseldorf, die Klimadaten seines Dienstwagens offenzulegen. Die Richter forderten Rüttgers mit ihrem Beschluss auf, DUH-Geschäftsführer Resch den Modellnamen, die Höchstgeschwindigkeit und CO2-Emissionen seiner Dienstlimousine zu nennen.

Im Nachhinein wurde klar, warum der Ministerpräsident in Düsseldorf sich lange geziert hatte: Nach dem hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU), der unter den Auskunft gebenden Regierungschefs den Spitzenplatz einnimmt (348g CO2/km, VW Phaeton), liegt Rüttgers mit seinem Dickschiff, einem Audi A8 W12 quattro Langversion mit 324g CO2/km, auf Platz zwei der Klimakiller-Limousinen. Der Audi mit 450 PS wird bei Tempo 250 km/h elektronisch abgeregelt und verbraucht im Stadtverkehr 20,1 Liter Benzin. „Die Motorleistung dieser Straßenpanzer reicht aus, um die schwersten in Deutschland zugelassenen Lkw mit 40 Tonnen Gesamtgewicht jede Autobahnsteigung hinaufzubewegen“, sagte Resch.

Der DUH-Geschäftsführer wies darauf hin, dass die Haushalte von Bund und Ländern durchweg nur moderate Maximalpreise für die Anschaffung von Dienstlimousinen ausweisen. Diese Vorschriften werden aber in der Realität durch opulente Rabatte der Autohersteller ausgehebelt. Die DUH fordert daher ihre Begrenzung und Offenlegung. „Es ist ein Skandal, dass die Autohersteller bei Kaufpreisen oder Leasingraten für Dienstfahrzeuge von Spitzenpolitikern Rabatte von bis zu 70 Prozent gewähren. Nach Auffassung der DUH sind derartige Vergünstigungen nichts anderes als ein verdecktes Sponsoring.“ Die Autohersteller spekulieren auf den Werbeeffekt, wenn jeden Abend im Fernsehen führende Politiker in der Tagesschau aus den entsprechenden Premium-Limousinen steigen. Resch forderte eine Überprüfung dieser nach Ansicht der DUH rechtswidrigen Praxis: „Ministerpräsidenten als Werbeträger für Klimakiller-Dienstwagen passen nicht mehr in die heutige Zeit. Auch an diesem Punkt ist eine ’Rent-a-Rüttgers’-Debatte lange überfällig“.

Positive Beispiele für den Klimaschutz sucht man unter den Ministerpräsidenten vergeblich. Dass es allerdings auch anders als in Hessen und Nordrhein-Westfalen geht, bewiesen die Regierungschefs Christine Lieberknecht (Thüringen, 180g CO2/km, BMW 730Ld), Wolfgang Böhmer (Sachsen-Anhalt, dito), Ole von Beust (Hamburg, 188g CO2/km, Mercedes Benz E 350 Blue Tech) und Peter Müller (Saarland, 191g CO2/km, Mercedes Benz S400 Blue Hybrid).

Drei positive Beispiele finden sich auch unter den Umweltministern und Senatorinnen der Länder. Sie erfüllen inzwischen die DUH-Forderung nach spritsparenden Dienstwagen mit maximal 140g CO2/km und unterschreiten diese Werte sogar deutlich: Katrin Lompscher (Berlin, 92g CO2/km, Toyota Prius Hybrid), Anja Hajduk (Hamburg, dito), Simone Peter (Saarland, 118g CO2/km, VW Passat Blue Motion). Umweltsenator Reinhard Loske (Bremen, 144g CO2/km, Mercedes Benz E 250 CDI Blue Efficiency) verfehlt diesen Wert nur knapp. Doch gibt es auch unter den Länderumweltministern solche, die die Zeichen der Zeit nicht erkannt haben.

DUH-Projektleiterin Barbara Göppel monierte, dass „trotz einiger Fortschritte im Detail deutsche Spitzenpolitiker insgesamt immer noch mit übermotorisierten Klimakiller-Pkw herumfahren“. So hätten sich die Durchschnittsverbräuche der Dienstlimousinen des Bundeskabinetts von 2008 auf 2009 nur um 3,4 Prozent vermindert und von 2009 auf 2010 um 9,3 Prozent. Der aktuelle Wert sei immer noch viel zu hoch und liege weit über den Zielwerten der entsprechenden, 2008 verabschiedeten EU-Richtlinie. Es sehe so aus, als würden die Hersteller inzwischen mehrgleisig fahren und Politiker auch gezielt mit Öko-Angeboten anlocken. Das sei zwar erfreulich: „Aber ich wünsche mir, dass Politiker spritsparende Dienstwagen von sich aus verlangen und so eine aktive Rolle spielen bei der Modellabrüstung im Dienstwagensektor“.

Resch betonte, dass es bei der heute zum vierten Mal vorgestellten Erhebung der DUH nicht um die absoluten Werte der CO2-Emissionen einer überschaubaren Zahl von Politiker-Dienstwagen gehe, sondern um deren Vorbildfunktion. Mehr als die Hälfte der in Deutschland neu zugelassenen Pkw seien derzeit Dienst- oder Firmenwagen. Viele private Autokäufer, vor allem aber die Dienstwagenkunden orientieren sich an den übermotorisierten Politiker-Limousinen.

Resch forderte Bundeskabinett und Landesregierungen deshalb auf, gerade nach dem Scheitern der Weltklimakonferenz von Kopenhagen ein Zeichen zu setzen und zu beschließen, dass zukünftig kein Dienstwagen eines Spitzenpolitikers noch mehr als 140g CO2/km emittieren darf. Dabei müsse kein Politiker auf einen VW Lupo umsteigen. Zwischenzeitlich bieten praktisch alle deutschen Autohersteller „ministertaugliche“ Limousinen mit CO2-optimierten Antrieben unter 140g CO2/km an. Einen entsprechenden Beschluss hatte der Deutsche Bundestag schon im April 2009 für seine Fahrbereitschaft gefasst.


Reaktionen / Anmerkungen der Politiker/innen

1. Die Staatskanzlei des Landes Brandenburg:

Ministerpräsident Matthias Platzek fährt inzwischen einen Mercedes Benz S 400 Blue Hybrid mit Lithium-Ionen-Batterie, einem Verbrauch von 8 Litern und einer Emission von 188 g CO2/km. Das Fahrzeug hat der Ministerpräsident am 19.02.2010, also erst nach der Beantwortung der DUH-Anfrage, erhalten.

Anmerkung der DUH: Leider hat die Staatskanzlei der DUH anlässlich der Befragung nicht mitgeteilt, dass die Lieferung des neuen Fahrzeugs bevorstand. Die Daten wurden umgehend aktualisiert.
2. Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg:

Anita Tack (Linke) ist seit dem 6. November 2009 Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg. Sie hat mit ihrem Amtsantritt vom Amtsvorgänger als Dienstfahrzeug einen Audi A 8 3.0 TDI übernommen. Für dieses Fahrzeug gilt ein einjähriger Leasingvertrag der Landesregierung und dieser läuft noch bis Mai 2010. Deshalb hatte sie dabei keinen Entscheidungsspielraum. Erst mit dem Auslaufen des derzeitigen Vertrages im Mai 2010 ist ein Wechsel des Fahrzeugtyps möglich. Bei der künftigen Wahl des Fahrzeugs wird die CO2-Bilanz natürlich eine maßgebliche Rolle spielen.“

Anmerkung der DUH: Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat anlässlich der aktuellen Befragung den Dienstwagen von Frau Ministerin Tack (Audi A8 3.0 TDI mit 224 g CO2/km) angegeben. Er ist in der von der DUH veröffentlichten Tabelle korrekt angegeben. Anlässlich der Befragung des Jahres 2008 hat das Ministerium für den Amtsvorgänger von Frau Tack als Dienstwagen einen BMW 530d mit 170 g CO2/km schriftlich mitgeteilt. Bei der Befragung im Jahr 2009 hat das Ministerium die Antwort verweigert. Die DUH hat daraufhin das Fahrzeug des Jahres 2008 aufgeführt und als zusätzliche Quelle einen Bericht der Mitteldeutschen Zeitung aus 2009 genutzt und dies in einer Fußnote entsprechend gekennzeichnet. In seiner Antwort des Jahres 2008 hatte das Ministerium dem Staatssekretär einen „Audi A6 3.0 Diesel“ zugeordnet. Ob diese Angabe ein Versehen war (das von Frau Tack nach ihren Angaben von ihrem Amtsvorgänger übernommene Fahrzeug ist ein A8) und das Ministerium 2008 versehentlich dem Minister das klimafreundlichere Fahrzeug zugeordnet hat und dem Staatssekretär das klimaschädlichere, entzieht sich der Kenntnis der DUH. Die Daten für das Jahr 2009 wurden entsprechend den korrigierten Angaben des Ministeriums geändert.


Die aktualisierten Dienstwagenliste 2010

Dienstwagen der Bundesminister (PDF)
Dienstwagen der Regierungschefs (PDF)
Dienstwagen der Umweltminister (PDF)

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Hamburger Moorburgtrasse wurde gestoppt – wieder ein Kohlekraftwerk verhindert?

Freitag 26. Februar 2010 von birdfish

“Der Hammer!!! – Die Supernachricht!!”, freut sich die Initative Moorburgtrasse Stoppen auf ihrer Website.

Moorburgtrasse verhindern
Bäumebesetzung als Protest gegen Hamburger Kohlekraftwerk – (c) Bente Stachowske / Greenpeace

Nach monatelangem Gerangel um die Trasse, stoppte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg gestern in einem Eilverfahren alle Bauarbeiten an der Fernwärmeleitung in Hamburg. Vorerst wird im Hamburger Gählerpark kein Baum gefällt.

Die Entscheidung des OVG kam unerwartet. Noch im Januar entschied das Verwaltungsgericht, dass der BUND nicht befugt sei zu klagen. Mit dem gestrigen Urteil stoppt des OVG die Bauarbeiten in letzter Instanz. Eine schriftliche Begründung des Gerichtes folgt in den nächsten Tagen.

“Wir müssen die Begründung genau ansehen und dann entscheiden, wie es weitergeht. In jedem Falle ist aber einmal tief durchatmen angesagt”, schreibt die Initiative Moorburgtrasse Stoppen. Der Energiekonzern Vattenfall reagierte bisher nicht auf das Urteil des OVG.

“Die Entscheidung des Gerichts ist für die Menschen und den Umweltschutz in Hamburg ein großer Erfolg”, freut sich Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. “Es durfte nicht sein, dass die Fällung von fast 400 Bäumen und eine 1,5 Kilometer lange Schneise durch öffentliche Parks ohne Planfeststellungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt werden. Das Urteil ist ein deutliches Signal an die Behörde, dass öffentliche Grünanlagen in der Stadt besonders schützenswert sind und deshalb nicht ohne Bürger- und Verbandsbeteiligung zerstört werden dürfen”, so Braasch weiter.

Wann über die Klage des BUND gegen die Plangenehmigung für die Trasse letztendlich entschieden wird, ist noch offen. Jedoch geben Eilverfahren meist eine Urteilstendenz vor. Damit steigt die Aussicht, die Klage zu gewinnen.

Seit dem 18. Dezember 2009 besetzen Aktivisten von Roobin Wood mehrere Bäume im Hamburger Gählerpark. Sie protestieren damit gegen dem Bau einer Fernwärmetrasse in Verbindung mit dem Kohlekraftwerk Moorburg. An dem Protest sind auch der BUND und die Bürgerinitiative Moorburgtrasse Stoppen beteiligt.

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Staub-Wolken von geschmolzenen Arktis-Gletschern werden nach Europa getragen

Dienstag 23. Februar 2010 von birdfish

Wissenschaftler aus den USA haben festgestellt, dass Staub, der vermutlich durch die Eisschmelze in der Arktis entsteht, auch nach Nordeuropa gelangt.

Verstaubtes Auto
Wird Nordeuropa künftig durch Staubwolken heimgesucht? – (c) G / Pixelio

Die “Rosenstiel Schule”, Institut für Atmosphärische und Meereswissenschaften in der Universität von Miami, hat beobachtet, dass Wüstensand aus Afrika bis in die Karibik und die südlichen USA geweht wird und sich während der Sommermonate als dünner Staubfilm auf Häusern und Autos niederlässt.

Nun soll es laut Joseph M. Prospero von der Uni Miami neue Beweise dafür geben, dass ähnliche Staubstürme in der Arktis, die möglicherweise durch sich auflösende Gletscher verursacht werden, ähnliche Staubablagerungen in Nordeuropa und Nordamerika bringen.

“Unsere Forschung in Island hat gezeigt, dass die meisten Staub-Aufkommen dort in Verbindung mit Staub stehen, der von Ablagerungen stammt, die durch Gletscherschmelzen entstanden sind und durch synoptische Wetterereignisse in nördliche Breiten und nach Europa getragen werden können,” sagt Prospero, Professor der Rosenstiel Schule.

Satellitendaten haben große Staub-Wolken aufgezeigt, deren Ursprünge jedoch durch anhaltende Bewölkung schwer zu erkennen waren. Die Gletscher ziehen sich in Island seit Jahrzehnten zurück und diese Tendenz wird im Zuge des Klimawandels anhalten. Prospero sagt voraus, dass die Staub-Entwicklung von neuerlichen Eisschmelzen in Island und möglicherweise auch von Gletschern der Arktis in Zukunft zunehmen wird.

“Es ist noch viel Arbeit zu tun, um die grundlegenden Prozesse und Beziehungen zwischen Klima, Niederschlag und Staub-Transport verstehen zu können,” sagte Prospero. Eine große Notwendigkeit weiterer Forschung besteht auch darin zu erfassen, ob die zunehmenden Staub-Partikeln eine gesundheitliche Bedrohung für den Menschen darstellen.

Original-Meldung der Uni Miami

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Gericht entschied gegen niedersächsischen Minister Sander für Umweltzone Hannover

Freitag 19. Februar 2010 von birdfish

Das Verwaltungsgericht Hannover hat der Landeshauptstadt untersagt, die Regelungen für die Umweltzone in der Landeshauptstadt ohne Öffentlichkeitsbeteiligung zu verwässern.

Fahrverbot in Umweltzone
(c) Danny König / Pixelio

Der Beschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren trifft den niedersächsischen Umweltministers Hans-Heinrich Sander (FDP), der  die Stadt Hannover entsprechend angewiesen hatte. Das Verwaltungsgericht gab mit dem Beschluss zwei von der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) unterstützten Antragstellern Recht, die im Bereich der Umweltzone wohnen.

„Kettensägenminister Sander hat erneut bewiesen, dass er zwar etwas von Machtausübung versteht, aber wenig von Umweltrecht und dem Gesundheitsschutz der Bürger. Das längst höchstrichterlich bestätigte Recht der Bürger auf saubere Luft ist ihm offensichtlich gleichgültig. Als überführter Rechtsbeugeminister ist Sander nicht länger tragbar“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Er forderte die Stadt Hannover, die sich der rechtswidrigen fachaufsichtlichen Weisung des Umweltministeriums gebeugt hatte, auf, die Umweltzone nun umgehend in der ursprünglichen Form um- und durchzusetzen. Dazu gehöre auch die Durchführung von Kontrollen gegen Plakettenmuffel.

Das Gericht wies sämtliche vom Umweltministerium genannten Gründe für eine Änderung des Luftreinhalteplans ohne Öffentlichkeitsbeteiligung zurück und bezweifelt auch inhaltlich die Behauptung des Sander-Ministeriums, die in der Umweltzone geforderte Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelfiltern wirke sich insgesamt kontraproduktiv auf die Luftqualität aus. Vielmehr spreche einiges dafür, dass das Gegenteil richtig sei. Insgesamt sei die Umweltzonenregelung in der von der Stadt Hannover ausgestalteten Form  „ein geeignetes Mittel zur Verbesserung der Luftqualität  und langfristig zur Einhaltung der Grenzwerte“, heißt es in dem Beschluss.

DUH-Anwalt Remo Klinger, der die Antragsteller in dem Verfahren vertrat, wies darauf hin, dass das Gericht selbst Anwohnern einer Umweltzone ein Abwehrrecht gegen hohe Schadstoffgehalte der Luft zuspricht, die vermutlich in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld nicht selbst von Grenzwertüberschreitungen betroffen seien. Damit habe das Verwaltungsgericht den hohen Stellenwert des Schutzes vor Luftschadstoffen erneut bestätigt. Klinger: „Die Entscheidung ist klar, klug und weise. Allesamt Attribute, an denen es dem Umweltminister Niedersachsens erkennbar mangelt. Das Gericht stärkt die Bürgerrechte und rügt das Ministerium für eine Anordnung, die man nur als vor-demokratisch bezeichnen kann.“

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Petition für eine lebendige Donau wurde von 100.000 Bürgern der Region unterzeichnet

Mittwoch 17. Februar 2010 von birdfish

Umweltorganisationen kämpfen um eine “lebendige Donau”.

Lebendige Donau
Leben an der Donau – (c) Michel Gunther / WWF-Canon

Minister und hochrangige Regierungsvertreter aus 14 Ländern des Donaubeckens – Österreich, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Deutschland, Ungarn, Montenegro, Moldawien, Rumänien, Serbien, die Slowakei, Slowenien, die Ukraine – unterzeichneten jetzt den Donau-Bewirtschaftungsplan für die kommenden fünf Jahre.  Der Plan legt Maßnahmen fest, die bis zum Jahr 2015 umgesetzt werden müssen, um die Donau und ihre Nebenflüsse in einen guten ökologischen Zustand zu bringen und eine nachhaltige Wassernutzung im Donau-Einzugsgebiet zu erreichen. Nach sieben Jahren vorbereitender Arbeit bietet der Plan Grund zur Hoffnung, dass Europas Lebensader revitalisiert wird – aber Baumaßnahmen u.a. zu Gunsten der Schifffahrt drohen diese Zielsetzungen zu untergraben.

Viele der geplanten Baumaßnahmen mit potentiell schädlichen Auswirkungen auf das Flusssystem und die für den Menschen wichtigen “Dienstleistungen” der Natur werden im Donaubewirtschaftungsplan bisher nicht erfasst. So zum Beispiel ein Projekt an der oberen Donau zwischen Straubing und Vilshofen. Hier würde ein Ausbau der Wasserstraße mit Staustufe und Kanal die letzte große frei fließende Donaustrecke in Deutschland mit gravierenden Folgen für die biologische Vielfalt und den Wasserhaushalt in der Region zerstören. Flussausbaupläne zur Verbesserung der Schifffahrt  bedrohen die Trinkwasservorräte Ungarns, ähnliche Projekte an der unteren Donau könnten die stark gefährdeten Stör-Populationen an den Rand der Ausrottung bringen.

“Über 100.000 Bürger des Donauraumes haben eine Petition für umweltverträgliche Schifffahrtsprojekte unterschrieben” sagt Prof. Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). “Heute morgen haben wir diesen beeindruckenden Beweis öffentlicher Besorgnis an die Minister der Donauländer übergeben und sie aufgefordert, ihre Bemühungen für eine lebendige Donau zu intensivieren.“

Auch der wirtschaftliche und politische Druck, neue Wasserkraftwerke zu bauen, bedroht die Donau. Zwar stellt Wasserkraft prinzipiell eine erneuerbare Energiequelle dar, Wasserkraftwerke, ob groß oder klein, können jedoch die fragilen Fluss-Ökosysteme schnell aus dem Gleichgewicht heben. Für die Umweltverbände stehen daher die Energieeinsparung und die effiziente Nutzung der Energie an erster Stelle.

Der Donau-Bewirtschaftungsplan ist eine Vorgabe der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, der EU-Gesetzgebung zum Erreichen des “guten ökologischen Zustands” von Süßgewässern. “Das Neue am Donau-Bewirtschaftungsplan ist, dass er alle Umwelteinwirkungen betrachtet und dass seine Zielsetzungen weiter reichen als die Wasserqualität zu verbessern, neue Kläranlagen zu bauen und gute landwirtschaftliche Praxis zu propagieren”, sagt Andreas Beckmann, der Direktor des WWF-Donau-Karpaten-Programms. “Zum ersten Mal wird nicht nur der große Einfluss von Wasser-Infrastrukturmaßnahmen auf die Flussgesundheit betont, sondern auch die Notwendigkeit integriert zu denken und zu handeln”.

Staufstufen von Wasserkraftanlagen, Hochwasserdeiche oder Buhnen für die Schifffahrt stehen im Konflikt mit der natürlichen Flussdynamik und reduzieren so die Lebensraumvielfalt, die nötig ist, um Flussorganismen Entfaltungsmöglichkeiten zu geben. Der Plan setzt daher Ziele, um diesen negativen Einfluss zu verhindern oder zu minimieren. Zu den Maßnahmen gehören beispielsweise der Wiederanschluss von Altarmen und die Rückverlegung von Flussdeichen, um Feuchtgebietsflächen wiedererstehen zu lassen. Diese Feuchtgebiete haben vielfache Funktionen. Bei Hochwasser fangen sie überschüssige Wassermassen ab, während sie in Dürreperioden langsam Feuchtigkeit an die Umgebung abgeben. Sie dienen auch der Wasserreinigung durch Filtration und sind wichtige Habitate für verschiedene Lebensstadien von Tieren, beispielsweise Fischen und Vögeln.

WWF,  BUND und weitere Verbände entlang der gesamten Donau wie z.B. der bayerische Landesbund für Vogelschutz werden die Bemühungen der Donauländer zur Umsetzung des Donau-Bewirtschaftungsplanes sehr genau beobachten. Sie werden auch darauf hinwirken, dass der EU-Gesetzgeber weiterhin daran arbeiten wird, den Gesetzesrahmen so zu verbessern, dass die Zielsetzungen des Planes unterstützt werden. Insbesondere wird ein EU-weites Verbot von Phosphaten in Wasch- und Spülmitteln gefordert. Denn während sich die Donau-Minister einig sind, dass die Einführung eines Verbots von phosphathaltigen Wasch- und Spülmitteln wirtschaftlich möglich ist und eine sofortige, merkbare Verbesserung der Wasserqualität zur Folge hätte, ist nur eine EU-weite Lösung wirklich sinnvoll.

Eine entsprechende Gesetzesinitiative könnte Teil der EU-Strategie für den Donauraum werden, die zurzeit entwickelt wird. “Wir hoffen, dass diese Strategie zum Wegweiser einer nachhaltigen Zukunft des Donauraumes wird”, sagt Andreas Beckmann. “Wir betrachten den Donau-Bewirtschaftungsplan als ihr Fundament. Er kann die Grundlage für Visionen und Aktivitäten hin zu einer nachhaltigen regionalen Wirtschaft werden.”

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Umweltbundesamt “Schwerpunkte 2010″

Freitag 12. Februar 2010 von birdfish

Die Ziele des Umweltbundesamtes für 2010 ranken sich um den Klimaschutz.

Stiefkind Bodenschutz
Stiefkind Bodenschutz – (c) Bernd Boscolo / Pixelio

Das UBA steht für die Reduktion Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 und eine Emissionsminderung von 80 bis 95 Prozent bis 2050.

Sie will den notwendigen ökologischen Umbau der Wirtschaft unterstützen und mahnt auch das Umdenken in der Landwirtschaft an.

Hier erfahren Sie mehr über die Inhalte.

Hier finden Sie die UBA-Broschüre “Schwerpunkte 2010″ (PDF, 5,3 MB)

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Weichen für den ökologischen Umbau der Wirtschaft stellen – Schwerpunkte des UBA

Freitag 12. Februar 2010 von birdfish

Eine Pause beim Umweltschutz darf es nicht geben.

Stiefkind Bodenschutz
Stiefkind Bodenschutz: Landwirtschaft muss umdenken – (c) Bernd Boscolo / Pixelio

UBA-Präsident Jochen Flasbarth unterstützte nachdrücklich das Ziel der Bundesregierung, bis 2020 die Treibhausgas-Emissionen um 40 Prozent unter die Werte des Jahres 1990 zu senken und bis zur Mitte des Jahrhunderts eine Emissionsminderung von 80 bis 95 Prozent zu erreichen: “Es gilt jetzt, die Weichen für den notwendigen ökologischen Umbau der Wirtschaft zu stellen. Denn: Eine wirtschaftliche Entwicklung ist ohne Beachtung ökologischer Leitplanken nicht möglich. Gerade im Klimaschutz darf bei diesen Weichenstellungen nicht nur auf kurzfristige Erfolge gesetzt werden. Die Notwendigkeit einer kohlenstoffarmen Wirtschaftsweise erfordert langfristig angelegte Konzepte in der Umwelt-, Energie- und Wirtschaftspolitik.” Flasbarth unterstrich die zentrale Bedeutung des Emissionshandels für die Erreichung der gesetzten Klimaschutzziele.

Der Emissionshandel deckt derzeit in Deutschland rund die Hälfte der CO2-Emissionen ab, mindert sie kontinuierlich und hat das Potential, sich zu einem weltweit ökonomisch effizienten und klimaschutzpolitisch integren Instrument zu entwickeln. Ein weiterer Schritt dahin ist die konsequente Harmonisierung des europäischen Emissionshandels. Die Europäische Union (EU) plant, für die dritte Handelsperiode statt der nationalen Budgets ein gemeinschaftsweites Emissionsbudget und die Auktionierung als grundsätzliche Zuteilungsmethode sowie einheitliche Zuteilungsregeln für kostenlose Emissionszertifikate einzuführen.

“Die Europäische Union will den Emissionshandel vereinheitlichen und damit effizienter machen. Dazu gehört auch ein angemessenes europäisches Emissionsminderungsziel. Die bisher zugesagten 20 Prozent Minderung bis 2020 verfehlen die Notwendigkeiten des Klimaschutzes. Richtig wäre eine Minderungsvorgabe von 30 Prozent bis 2020. Damit würden die Europäer ihrer Verantwortung für den Klimaschutz nachkommen”, sagte Jochen Flasbarth während der Vorstellung der Jahrespublikation “Schwerpunkte 2010″. Sollte die EU sich diesem vernünftigen Weg nicht anschließen, hätte dies Auswirkungen auf die Ausgestaltung des Minderungspfades in Deutschland, führte Flasbarth weiter aus. Die zusätzlichen Anstrengungen zur Erreichung der 40-prozentigen Minderung müssten dann außerhalb des Emissionshandelssektors erzielt werden.

Insgesamt wird der Emissionshandel als Motor der Klimapolitik weiter ausgebaut. Mit Beginn der dritten Handelsperiode ab 2013 werden erstmals neben CO2 auch perfluorierte Kohlenwasserstoffe und Distickstoffoxid (Lachgas) erfasst. Dies betrifft die chemische Industrie und die Aluminiumindustrie. Bereits 2012 muss der internationale Luftverkehr für seine CO2-Emissionen Emissionszertifikate vorweisen.

Der Verkehrssektor insgesamt sollte stärker zum Klimaschutz beitragen. Rund ein Fünftel der CO2-Emissionen, gut die Hälfte der Stickstoffoxid-Emissionen und der gesundheitsschädlichen Partikelemissionen gehen derzeit auf den Verkehr zurück. Nach Erkenntnissen des UBA muss der Verkehrssektor im Jahr 2020 rund 40 Millionen Tonnen CO2 weniger verursachen als 2005, damit die Bundesregierung ihr Klimaschutzziel erreichen kann. Wesentliche Stützpfeiler einer zukunftsfähigen Mobilität sind neben besserer Technik und mehr Effizienz bei den Fahrzeugen auch neue Konzepte in der Verkehrsplanung, die den Verkehrsaufwand mindern und in umweltverträglichere Verkehrsträger lenken. Gerade beim Güterverkehr, der nach Prognosen des Bundesverkehrsministeriums bis 2025 um fast weitere 50 Prozent gegenüber dem Jahr 2008 wachsen könnte, ist eine Verlagerung von der Straße auf die Schiene notwendig. Dazu müsste verstärkt in den Ausbau des Schienennetzes investiert werden.

Ein weiterer Schwerpunkt der UBA-Publikation ist die Landwirtschaft. Sie ist Mitverursacherin des Klimawandels. Laut Nationalem Inventarbericht trägt sie in Deutschland mit 5,4 Prozent zu den Treibhausgas-Emissionen bei. Wenn der Ausstoß aus Traktoren und Maschinen, umgebrochenem Grünland und entwässerten Mooren sowie die Mineraldüngerproduktion hinzurechnet wird, liegt der Anteil der Landwirtschaft an den Treibhausgas-Emissionen sogar bei 13 Prozent. Nicht zuletzt im eigenen Interesse sollte die Landwirtschaft einen angemessenen Beitrag zur Begrenzung des Klimawandels leisten. Denn: Die Landwirte stehen zunehmend unter Druck, Methoden zu finden, um sich besser an den Klimawandel anzupassen. Auch der Nutzungsdruck auf die Böden steigt. Neben Nahrungsmitteln gewinnen nachwachsende Rohstoffe an Bedeutung. Der Bodenschutz, in der Vergangenheit eher ein “Stiefkind” der Umweltpolitik, muss verstärkt ins Blickfeld rücken. Auch deshalb, weil in Deutschland die Flächeninanspruchnahme für Siedlungen und Verkehr mit all ihren Eingriffen in Natur und Landschaft nicht nennenswert zurückgeht, was ebenfalls zu einem Verlust fruchtbarer Böden führt.

Die UBA-Broschüre “Schwerpunkte 2010″ (PDF, 5,3 MB)

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