KLIMA-MEDIA.de Pressespiegel & Infoblog

Auslaufmodelle: Energieszenarien liefern keine Argumente für verlängerte Laufzeiten

Mittwoch 1. September 2010 von birdfish

Gestern hat die Bundesregierung das in Auftrag gegebene Gutachten für die zukünftige deutsche Energieversorgung vorgestellt.

Zusätzliche Laufzeit blockiert die Investitionen in erneuerbare Energien
Zusätzliche Laufzeit blockiert die Investitionen in erneuerbare Energien Foto: Istockphoto.com / WWF-Canada

Der WWF erkennt in den acht Szenarien keine stichhaltigen Argumente für eine verlängerte Laufzeit der Kernkraftwerke. Die Dokumente verdeutlichen: Wenn man einen hohen Sicherheitsstandard der Anlagen als Mindeststandard voraussetze, werde der Weiterbetrieb der Kernkraftwerke keinen spürbaren Einfluss auf das Erreichen der Klimaschutzziele haben. Auch die Effekte auf Beschäftigung und Bruttoinlandsprodukt seien bei hohen Nachrüstkosten für Kernkraftwerke nicht sichtbar. Bei der Entwicklung der Strompreise seien die Auswirkungen ebenfalls vernachlässigbar.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte dennoch die Verlängerung der Laufzeiten um zehn bis 15 Jahre als „fachlich vernünftig“ bewertet. Eberhard Brandes, Vorstand des WWF kritisiert diese Haltung. „Eine Verlängerung der Laufzeiten ist das genaue Gegenteil von vernünftig. Sie erhöht die Risiken, ohne die versprochenen ökonomischen und energiepolitischen Versprechungen einlösen zu können.“ Wenn sich die Bundesregierung vom geordneten Ausstieg aus der Kernenergie verabschiede, spüle dies zwar zusätzliche Milliardengewinne in die Kassen der vier Energiekonzerne, für die Volkswirtschaft und den Klimaschutz bringe dies jedoch überhaupt nichts. Der WWF ist davon überzeugt, dass jedes Jahr zusätzliche Laufzeit die Investitionen in erneuerbare Energien blockiert.

Die Gutachten zeigen darüber hinaus, dass Klimaschutzmaßnahmen unabhängig von einer Laufzeitverlängerung in jedem Fall positive Wachstumsimpulse auslösen. Dies zeige, dass für Deutschland bis 2020 ein Minderungsziel von 40 Prozent beim Treibhausgasausstoß im Rahmen eines Klimaschutzgesetzes der richtige Weg sei.

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Heimliches Geschacher mit Energiebossen – NABU kritisiert die längeren Atomlaufzeiten

Dienstag 31. August 2010 von birdfish

Der NABU hat die Festlegung von Bundeskanzlerin Merkel und der Bundesregierung auf längere Atomlaufzeiten kritisiert.

Biblis: Risiken wachsen
Auch im AKW Biblis ist ein großes Sicherheitsproblem vorhanden – Foto: setcookie / Pixelio

„Was heute von Bundesumweltminister Röttgen und Bundeswirtschaftsminister Brüderle verkündet wurde, ist letztlich nicht das Ergebnis von seriösen wissenschaftlichen Analysen sondern eines heimlichen Geschachers mit den Energiebossen“, kritisierte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Wer den Atomkraftwerken in Deutschland jetzt eine Bestandsgarantie für weitere vier, zwölf oder 20 Jahre gebe, zementiere die Monopolstrukturen in der Energiewirtschaft.

„Dass die Atomkonzerne ihre Extragewinne aus Laufzeitverlängerungen in erneuerbare Energien investieren, glaubt doch kein Mensch. Die haben doch gar kein Interesse an Konkurrenz zu ihrem Atomstrom“, so Tschimpke. Schließlich verstopften die unflexiblen Atomkraftwerke mit ihrem Strom bereits jetzt die Netze, so dass kaum Platz für erneuerbare Energien bleibe.

Der NABU hält es zudem für unverantwortlich, falls die Bundesregierung die Sicherheitsauflagen für Atomkraftwerke zum Gegenstand der Gespräche mit den Energiekonzernen machen wolle. „Über die Sicherheit der Bevölkerung verhandelt man nicht. Man schreibt sie den Atomkonzernen vor“, forderte der NABU-Präsident. Wenn alte Meiler vor einem terroristischen Flugzeugabsturz nicht geschützt seien, gehörten sie eben sofort abgeschaltet.

Der NABU wies darauf hin, dass die Energiekonzerne durch geschenkte Verschmutzungsrechte und die Bevorzugung von Atomstrom im Emissionshandel allein zwischen 2005 und 2012 ungerechtfertigte Profite von bis zu 35 Milliarden Euro anhäufen. „Schon jetzt sind Atommeiler eine Lizenz zum Gelddrucken. Diese Gelder sollte die Bundesregierung mit einer Brennelementesteuer abschöpfen – und zwar ohne die Laufzeiten der Atomkraftwerke zu verlängern“, so NABU-Energieexperte Elmar Große Ruse.

Angesichts der Politik der Bundesregierung ruft der NABU die Bevölkerung auf, sich an der bundesweiten Demonstration gegen Atomkraft am 18. September in Berlin zu beteiligen.

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Unsicheres CCS-Gesetz soll schmutzigem Kohlestrom sauberes Image verschaffen

Montag 30. August 2010 von birdfish

Im Wirtschaftsministerium fand jetzt die Anhörung zum “Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid” (CCS-Gesetz) statt.

Verpressung von CO2 birgt enorme Risiken
Verpressung von CO2 birgt enorme Risiken – Kraftwerk Weisweiler, Foto: Jürgen Nießen/pixelio, Montage: BUND

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat in diesem Zusammenhang seine ablehnende Haltung zu diesem Vorhaben und dem Gesetzentwurf bekräftigt. “Die unterirdische Verpressung von Kohlendioxid ist eine Feigenblatt-Technologie, hinter der die schmutzigen Folgen der Kohleverstromung versteckt werden sollen”, sagte der BUND-Energieexperte Robert Pörschmann.

Die CCS-Technologie, die sich noch im Forschungsstadium befinde, stehe vor allem für ein ‘Weiter so’ in der Energiepolitik. Ob CCS in der Zukunft überhaupt machbar und bezahlbar sei und ob die Technologie dem Klimaschutz diene, seien offene Fragen. Mit vagen Verweisen auf das künftig einzusetzende CCS-Verfahren wollten die Energiekonzerne vor allem die für sie lukrativen Strukturen der Energieversorgung zementieren. Dies verhindere den Ausbau erneuerbarer Energien und trage dazu bei, dass sich die Energiekonzerne vor ihrer Verantwortung für mehr Klimaschutz drückten. CCS berge zudem zahlreiche Sicherheitsrisiken für Mensch und Umwelt, die nach dem jetzigen Stand der Technologieentwicklung nicht auszuschließen seien.

“CCS ist ineffizient und teuer. Diese Technik bindet viele Millionen Euro, die in große teure Kohlekraftwerke anstatt in erneuerbare Energien fließen. Hinzu kommen weitere Nachteile. Nicht nur, dass ein Kraftwerk mit CCS zur Erzeugung der gleichen Strommenge bis zu einem Drittel mehr Braun- oder Steinkohle benötigt als ein Kraftwerk ohne CCS. Es verursacht auch neue schwere Umweltschäden durch den Abbau von mehr Kohle und seinen enormen zusätzlichen Wasserbedarf”, sagte Pörschmann.

Der Umweltverband kritisiert am CCS-Gesetzentwurf, dass er zwar formal vorgebe, zunächst nur der Erprobung der Technologie zu dienen, tatsächlich aber durch unzureichende Beschränkungen die Tür zur Anwendung von CCS weit aufstoße. Insgesamt könne auch der neue Gesetzentwurf – der erste war im Juni 2009 gescheitert – die wesentlichen Sicherheitsfragen nicht beantworten. Der Verband lehne den vorgelegten Gesetzentwurf daher strikt ab. Unverfroren sei insbesondere, dass die Allgemeinheit auf den Risiken der CCS-Technologie sitzen bleiben solle. So werde es den Energiekonzernen erlaubt, spätestens 30 Jahre nach Beendigung der CO2-Verpressung sämtliche Haftungsrisiken auf die Bundesländer zu übertragen.

Pörschmann: “Ob die sichere Endlagerung des Kohlendioxids über mehrere tausend Jahre funktioniert, weiß niemand. Diese Technologie ist ein teurer Weg, dessen Risiken vor allem die Bundesländer und damit die Steuerzahler und die betroffenen Regionen tragen sollen. Unklar ist auch, ob es überhaupt genügend sichere CO2-Lagerstätten gibt und welche Mengen Kohlendioxid tatsächlich verpresst werden könnten. Zudem eignen sich mit CCS ausgerüstete Großkraftwerke nicht als flexible Regelkraftwerke zur Ergänzung erneuerbarer Energien.”

Ein CCS-Gesetz, das prinzipiell keine Sicherheit für die CO2-Lagerstätten gewährleisten könne, keine ausreichende Vorsorge treffe und die Betreiber schon nach kurzer Zeit vollständig aus jeglicher Haftung entlasse, dürfe vom Bundestag nicht verabschiedet werden, sagte der BUND-Sprecher.

BUND-Stellungnahme zum CCS-Gesetz (PDF)

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Bericht, der sichere Stromversorgung ohne Atomkraft sieht, soll nicht öffentlich werden

Dienstag 24. August 2010 von birdfish

Das Bundesministerium für Wirtschaft verzögert laut einer Greenpeace-Meldung die Veröffentlichung eines Berichts an die EU-Kommission, in dem die zukünftige Energieversorgung Deutschlands geregelt ist.

AKW Krümmel
AKW Kruemmel: mit der Sicherheit spielt man nicht – (c) Martin Langer / Greenpeace

Greenpeace klagt nun die Veröffentlichung beim Berliner Verwaltungsgericht ein. Denn aus dem Bericht soll hervorgehen, ob die zukünftige Stromversorgung Deutschlands auch ohne Laufzeitverlängerungen bei Atomkraftwerken gesichert ist.

“Wirtschaftsminister Rainer Brüderle bricht deutsches Recht, nur um zu vertuschen, dass wir die Atomkraft in Deutschland nicht mehr brauchen. Schon der letzte Monitoring-Bericht aus dem Jahr 2008 kommt zu dem Schluss, dass die Versorgungssicherheit auch bei einem Atomausstieg bis 2020 gewährleistet ist”, sagt Tobias Münchmeyer, Energieexperte bei Greenpeace.

“Der überfällige Bericht von 2010 wird diese Aussage noch deutlicher unterstreichen” betont Münchmeyer. “Ihn zurückzuhalten kann in der aktuellen Debatte nur heißen, dass dadurch die überflüssige Atomkraft geschützt werden soll. Wir reichen deshalb eine Verpflichtungsklage zum Gesetzesvollzug gegen das Bundeswirtschaftsministerium ein.”

Im Bericht von 2010 müssten die Möglichkeiten zum Atomausstieg deutlich erkennbar sein – offensichtlicher noch als im Jahr 2008. Zum einen ist der Strombedarf durch die Wirtschaftskrise stark zurückgegangen. Zum anderen wird der Beitrag der Erneuerbaren Energien im Jahr 2020 mit 38,6 Prozent gegenüber 2008 um 15 Prozentpunkte höher eingeschätzt.

Mit der Geheimhaltung des Berichts begeht das Wirtschaftsministerium eine Amtspflichtsverletzung. Laut Paragraph 63 Absatz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist das Ministerium strengstens zur Veröffentlichung eines Berichtes über die bei dem Monitoring der Versorgungssicherheit nach § 51 EnWG im Bereich der leitungsgebundenen Elektrizitätsversorgung gewonnenen Erkenntnisse verpflichtet. Und zwar alle 24 Monate, spätestens zum 31. Juli des jeweiligen Jahres.

Ende September will die Bundesregierung ein langfristiges Energiekonzept beschließen. Hierfür hat das Bundeswirtschaftsministerium mehrere Institute mit der Erstellung von vier Energieszenarien beauftragt. Medienberichte kritisieren das Wirtschaftsministerium für die Rahmenbedingungen der Berechnungen: Sie wurden angeblich so gewählt, dass die Versorgungssicherheit als bedroht erscheint. Lange Laufzeiten der Atommeiler wären so unumgänglich. Die Ergebnisse des bisher unveröffentlichten Monitoringberichts würden dem widersprechen.

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Hochwasser: Die Renaturierung von Auen ist ökologisch und ökonomisch sinnvoll

Freitag 20. August 2010 von birdfish

Die jüngsten Hochwasser an Neiße und Spree zeigen, dass Hochwasserschutzmaßnahmen weiter ein Thema bleiben werden.

Naturschutz ist Hochwasserschutz
Naturschutz ist Hochwasserschutz, der sich rechnet – Foto: Hanspeter Bolliger / Pixelio

Wie sich solch teure Maßnahmen, so gestalten lassen, dass Mensch und Natur optimal profitieren, zeigt eine gerade veröffentlichte Studie des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Wissenschaftler der TU Berlin konnten nachweisen, dass der Nutzen naturverträglicher Hochwasserschutzmaßnahmen die Kosten um den Faktor 3:1 überwiegt.

Naturverträgliche Hochwasserschutzmaßnahmen in Form von Deichrückverlegungen und Auenrenaturierungen rechnen sich damit auch volkswirtschaftlich: „Was für die Natur gut ist, zahlt sich so auch für die Bevölkerung aus“, kommentierte Prof. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) das Ergebnis der Studie, die das Bundesamt in Auftrag gab. Bei traditionellen Kosten-Nutzen-Analysen schneiden Hochwasserschutzmaßnahmen, die auch dem Naturschutz zugute kommen, vergleichsweise schlecht ab, denn die Analysen betrachten nur die Hochwasser senkende Wirkung. Mit der vorliegenden Studie wurde eine Methodik erarbeitet, die auch die Wirkung der Auen als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, als Erholungsraum für die Menschen und als Filter für Schadstoffe und damit zusätzlich den ökonomischen Nutzen von verschiedenen Ökosystemfunktionen quantitativ erfasst. Ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 3:1 bedeutet, dass der monetäre Wert des ökologischen und ökonomischen Nutzens der Maßnahmen dreimal so hoch ist wie ihre Kosten.
In Anbetracht des zunehmenden Risikos von Schäden durch Überschwemmungen und des hohen Verlustes aktiver Auen in den vergangenen Jahrzehnten, stellt sich immer wieder die Frage, welche Hochwasserschutzmaßnahmen sinnvoll sind. Das Spektrum reicht von technisch geprägten Maßnahmen wie Deichbau und -sanierung bis hin zu Naturschutz fördernden Projekten wie Deichrückverlegungen, der Wiedergewinnung natürlicher Überschwemmungsflächen und einer Revitalisierung von Auen. Die Studie macht dabei deutlich, dass multifunktional ansetzende Maßnahmen, die neben dem Hochwasserschutz anderen Ökosystemfunktionen mit zugute kommen, auch volkswirtschaftlich gesehen einen höheren Nutzen bringen.
„Das Bundesamt für Naturschutz liefert mit der Studie ein Instrument, mit dem in Zukunft bei wasserbaulichen Entscheidungen auch die Ökosystemdienstleistungen quantifiziert berücksichtigt werden können“, sagte Beate Jessel. „Erweiterte Kosten-Nutzen-Analysen können bei Planungen, z. B. im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen als Entscheidungshilfe für nachhaltige Lösungen dienen und für neue Transparenz sorgen“, erläuterte die BfN-Präsidentin.

Hintergrundinformationen

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie erarbeiteten die Wissenschaftler der TU Berlin das methodische Grundgerüst und wendeten dieses am Fallbeispiel Elbe an. Die Forscher wählten einen ökonomischen Ansatz, um das Nutzen-Kosten-Verhältnis naturverträglicher Maßnahmen an der Elbe einschätzen zu können. Ein Wert über 1 bescheinigt dabei einen volkswirtschaftlichen Mehrwert. Die umfangreichste der untersuchten Deichrückverlegungsvarianten, bei der rund 35.000 Hektar Überflutungsflächen an der Elbe zurück gewonnen werden, erreicht einen positiven Wert von 3,1. Ein solches Programm würde durchschnittliche jährliche Kosten von 18 Millionen Euro verursachen. Der ermittelte Nutzen beläuft sich auf das Dreifache und setzt sich unter anderem aus den vermiedenen Hochwasserschäden von im Durchschnitt 6 Millionen Euro pro Jahr und den eingesparten Kosten durch eine Verkürzung der zu unterhaltenden Deichlinie von 5 Millionen Euro pro Jahr zusammen. Hinzu kommen die Einsparungen für ansonsten an anderer Stelle erforderliche Maßnahmen zur Minderung der Nährstofffracht der Elbe (z. B. durch Nutzungseinschränkungen in der Landwirtschaft oder Steigerung der Reinigungsleistung von Kläranlagen), die zur Erreichung der festgelegten Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erforderlich sind, in Höhe von 16 Millionen Euro pro Jahr. Ferner berücksichtigten die Forscher die Wertschätzung der Bevölkerung für den Erhalt von natürlichen Auenlandschaften, die mittels der Zahlungsbereitschaft erfasst wurde, mit einem jährlichen Wert von 30 Millionen Euro.

Die Resultate der Kosten-Nutzen-Analyse zeigen deutlich: Betrachtet man nur die Hochwasserschutzwirkung würden naturverträgliche Deichrückverlegungen ein negatives Nutzen-Kosten-Verhältnis aufweisen. Berücksichtigen Entscheidungsträger auch den zusätzlichen Nutzen, der sich aus der Naturschutz- und Gewässerschutzwirkung von Deichrückverlegungen ergibt, ist mit einem positiven Nutzen-Kosten-Verhältnis zu rechnen. Deichrückverlegungen sind dann nicht nur naturschutzfachlich, sondern auch volkswirtschaftlich sinnvoll. Es ist davon auszugehen, dass eine begrenzte Zahl technischer Schutzmaßnahmen mit starker Hochwasserschutzwirkung an ausgewählten Stellen kombiniert mit großflächigen Auenreaktivierungen mit ihren vielfältigen ökologischen Vorteilen zu einem besonders wirkungsvollen und ökonomisch effizienten Schutzprogramm führen. Mit der Wiederherstellung von naturnahen Auen kann somit in Deutschland ein effizienter Beitrag zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt geleistet werden.
Mit der Studie verdeutlicht das BfN in einem konkreten Anwendungsfall den ökonomischen Wert von Naturschutz. Das Untersuchungsergebnis unterstreicht dabei auch die zentrale Aussage des TEEB-Berichtes (The Economics of Ecosystems and Biodiversity), dass sich Naturschutz volkswirtschaftlich lohnt. Das internationale Forschungsprojekt ermittelte, dass die Schutzgebiete der Erde jährlich Ökosystemdienstleistungen im Wert von 4,4 – 5,2 Bio. USD erbringen, wohingegen jährlich nur Investitionen in Höhe von etwa 45 Mrd. USD für den Erhalt der Ökosysteme notwendig wären. Der Forderung des TEEB-Berichtes, dass Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen in Zukunft deshalb bei allen relevanten Entscheidungen systematisch in Kosten-Nutzen-Analysen einbezogen werden müssen, kommt das BfN mit der Studie „Ökonomische Bewertung naturverträglicher Hochwasservorsorge an der Elbe und ihren Nebenflüssen“ entgegen.

Bezugshinweis: Die Studie ist erschienen im Landwirtschaftsverlag in der BfN Schriftenreihe unter dem Titel „Ökonomische Bewertung naturverträglicher Hochwasservorsorge an der Elbe“. Naturschutz und Biologische Vielfalt Heft 89.
Bezug über: BfN-Schriftenvertrieb im Landwirtschaftsverlag, 48084 Münster, ISBN 978-3-7843-3989-4

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Infos zum TEEB-Bericht

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Versorgungsengpass europäischer AKW – Uranbedarf übersteigt produzierte Menge

Donnerstag 19. August 2010 von birdfish

Laut dem jetzt veröffentlichten Jahresbericht 2009 der Euratom Versorgungsagentur (Euratom Supply Agency – ESA) übersteigt der Uranbedarf europäischer Atomkraftwerke bei weitem die jährlich produzierte Menge.

Droht den EU-AKWs Abschaltung wegen Uran-Engpass?
Droht den EU-AKWs Abschaltung wegen Uran-Engpass? – Foto: Gabi Schoenemann / Pixelio

Danach wurden im vergangenen Jahr 50,5 Kilotonnen abgebaut, während der Verbrauch bei ca. 65 Kilotonnen lag. Diese Lücke wird bislang durch den Rückgriff auf sekundäre Vorräte geschlossen. Diese beinhalten neben alten Lagerbeständen auch Uran aus ausrangierten Atomwaffen. Bis zu 30 Prozent der Brennstoffe werden momentan aus sekundären Vorräten gespeist. Alles in allem sei die Versorgung  der Atomkraftwerke (AKWs) mit Brennstoffen jedoch gesichert. Der ESA Bericht enthält erstmals Uran-Marktanalysen.

Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, verglich Astrid Schneider, Solarwissenschaftlerin im Beirat der Energy Watch Group und Sprecherin der AG Energie der Grünen, ihn mit Daten aus dem Redbook Uran der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) und der Nuclear Energy Agency, der Atomkraftbehörde der OECD. Der Bericht zeige im Vergleich mit dem der ESA einen deutlichen Versorgungsengpass auf. So könne selbst mit der geplanten zukünftigen Uranförderung der derzeitige Uranbedarf bis 2030 nicht gedeckt werden. Da europäische AKWs wegen des Mangels an benötigtem Uran stark von Importen abhängig sind, scheint die Versorgungssicherheit fraglich.

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Projekt „Ozean der Zukunft“ forscht zu Folgen und Ursachen der Ölkatastrophe

Dienstag 10. August 2010 von birdfish

Die Deepwater Horizon-Katastrophe am 22. April im Golf von Mexiko hat zur zweitgrößten vom Menschen verursachten Ölverschmutzung des Meeres und der angrenzenden Küsten geführt.

Explorationsplattform Deep Water Horizon
Explorationsplattform “Deep Water Horizon” – Foto: US Coast Guard

Laut US-Behördenangaben flossen insgesamt rund 780 Millionen Liter Rohöl ins Meer und schädigen die einzigartigen Ökosysteme an der Küste von Louisiana, im Mississippi-Delta und an den Küsten der angrenzenden US-Bundesstaaten. Die Abschätzung der ökologischen und wirtschaftlichen Folgen ist kompliziert und wirft zahlreiche unbeantwortete Fragen besonders nach der Sicherheit von Ölbohrungen in großen Tiefen auf.

Wissenschaftler aus dem Kieler Exzellenzcluster „Ozean der Zukunft“ widmen sich der Katastrophe und ihren Ursachen aus den unterschiedlichen Blickwinkeln von Geologen, Chemikern, Ozeanographen, Biologen, Rechtswissenschaftlern und Ökonomen. Entstanden ist ein umfangreiches Hintergrundpapier, das zum besseren Verständnis der Schwierigkeiten bei der Schließung des Lecks, den Folgen der Ölverschmutzung beiträgt und den zukünftigen Forschungsbedarf aufzeigt.

„Als Wissenschaftler können wir dazu beitragen, dass die Menschen wesentliche Fakten und Hintergründe besser verstehen. Das Ausmaß der Katastrophe ist aus unserer Sicht keineswegs zu verharmlosen und der zukünftige Forschungsbedarf enorm“, sagt Prof. Martin Visbeck, Sprecher des Kieler Exzellenzclusters „Ozean der Zukunft“ und Leiter der Forschungseinheit „Physikalische Ozeanographie“ am Leibniz-Institut für Meereswissenschaften (IFM-GEOMAR). „Gerade bei Themen wie dem Ölunfall im Golf von Mexiko können wir die konzentrierte Schlagkraft des Exzellenzclusters ausspielen und eine differenzierte Bewertung aus vielen Fachbereichen beisteuern“, so Visbeck weiter.

Hintergrundpapier zu Ursachen und Folgen der Ölkatastrophe (PDF)

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Hochwasserschutz an Neiße, Elbe, Oder und den Zuflüssen noch immer mangelhaft

Montag 9. August 2010 von birdfish

Hochwasser wird im Zuge des Klimawandel schon fast zur Normalität. Schutzmaßnahmen laufen nur unzureichend an.

Oder-Hochwasser
Oder-Hochwasser: Zeit zu Handeln – Foto: Rolf Handke / Pixelio

Zu den Gründen für die katastrophalen Folgen des gegenwärtigen Hochwassers in Sachsen gehört für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) unter anderem die zögerliche Umsetzung der nationalen und europäischen Hochwasserschutzgesetze seitens der Fluss-Anrainerstaaten. Trotz der Erfahrungen des Oder-Hochwassers von 1997 und der Jahrhundertflut an der Elbe 2002 würden noch immer viele Gebäude und Verkehrswege in potentielle Überflutungsgebiete hinein gebaut. Die Versiegelung der Böden, mangelnder Wald-, Wiesen und Moorschutz sowie die Einengung der Flüsse und Nebenflüsse durch Baumaßnahmen verhinderten die Zwischenspeicherung und Rückhaltung überschüssiger Wassermassen.

Zur Vorbeugung vor Überflutungen und für den ökologischen Hochwasserschutz werde nach wie vor zuwenig getan. Dies liege am mangelnden politischen Willen und am Druck der Bau- und Agrarlobby. Außerdem fehlten geeignete Strategien zur Anpassung an die wegen klimatischer Änderungen häufiger auftretenden extremen Hoch- oder Niedrigwasserstände der Flüsse. Grenzüberschreitende Strategien zur ökologischen Hochwasservorsorge seien ebenfalls die Ausnahme.

Winfried Lücking, BUND-Experte für Hochwasserschutz: “Den Flüssen mehr Raum geben, das war erklärte Absicht von Bundes- und Länderregierungen, als deren Spitzenpolitiker 1997 und 2002 in Gummistiefeln vor den gebrochenen Deichen standen. Die Deiche wurden erhöht, die Flüsse erhielten jedoch nur wenig zusätzlichen Raum, in den erneute Hochwasser ausweichen können. Inzwischen wurde den Flüssen vier Fünftel ihrer ursprünglichen Überschwemmungsfläche genommen. Zurückbekommen haben sie nicht einmal ein Hundertstel.”

Ein generelles Bauverbot in Flussauen und stärkere Restriktionen bei der landwirtschaftlichen Nutzung potentieller Überschwemmungsflächen hätten in Deutschland vor allem die Bundesländer blockiert. Den flussnahen Grünlandumbruch habe man sogar erleichtert. Lücking: “Hochwasserschutz darf sich nicht darin erschöpfen Stauwehre und Ablaufrinnen zu bauen oder Deiche zu erhöhen. Damit wird den Anwohnern zwar mehr Sicherheit suggeriert. Zugleich erhöht sich aber die Gefahr stärkerer und höherer Flutwellen am Unterlauf der Flüsse.” Eindrucksvoll belegt habe dies das Beispiel des am Wochenende auf polnischer Seite geborstenen Witka-Staudammes.

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