KLIMA-MEDIA.de Pressespiegel & Infoblog

Glühlampenausstieg: Handlungsbedarf bei der Sammlung von Energiesparlampen

Mittwoch 1. September 2010 von birdfish

Die Sammlung und ordnungsgemäße Entsorgung quecksilberhaltiger Energiesparlampen bewegt sich in Deutschland weiter auf einem beklagenswert niedrigen Niveau.

Neue Regeln für Lampen ab 1. September
Neue Regeln für Lampen ab 1. September – Foto: Dagmar Struß

Daran haben Absichtserklärungen des Handels und der Lampenhersteller, in denen in der Vergangenheit der Auf- und Ausbau freiwilliger Rückgabemöglichkeiten angestrebt wurde, wenig geändert. Das ist das Ergebnis von insgesamt 124 Testbesuchen, die Mitarbeiter der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) im Vorfeld der bevorstehenden zweiten Stufe des EU-Glühlampenverbots aktuell in Bau- und Elektromärkten sowie Drogerien durchgeführt hat.

Die Testbesucher der DUH interessierten sich einerseits für das Informationsangebot der Verkaufsstellen, in denen die Kunden über die korrekte Entsorgung von quecksilberhaltigen Altlampen aufgeklärt werden. Anderseits ging es um die Bereitschaft des Handels, Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren auf freiwilliger Basis zurückzunehmen. „Das Ergebnis liegt selbst hinter unseren Befürchtungen zurück. Die bisherige Politik des Bundesumweltministeriums, auf Freiwilligkeit des Handels zu setzen, muss danach als gescheitert angesehen werden“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Nur zehn der besuchten Geschäfte (das entspricht acht Prozent) informierten am Verkaufsregal über die Entsorgungspflichten der Verbraucher und die Rückgabemöglichkeiten direkt im Markt oder bei den kommunalen Sammelstellen. Nur knapp jeder fünfte besuchte Händler (19 Prozent) bietet den Verbraucherinnen und Verbrauchern freiwillige Rückgabemöglichkeiten von Altlampen in Form von sichtbar aufgestellten Sammelbehältern.

Jährlich fallen in Deutschland rund 120 Millionen quecksilberhaltige, sogenannte Gasentladungslampen, zur Entsorgung an. Nur 35 Prozent davon werden getrennt gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt. Betrachtet man die Sammelquote von ausgedienten Energiesparlampen aus Privathaushalten, sinkt sie sogar auf beschämend niedrige 10 bis 20 Prozent. Unter Federführung des Bundesumweltministeriums diskutieren seit über einem Jahr Handelsverbände und von Lampenherstellern beauftragte Rücknahme- und Recyclingsysteme für Altlampen, wie die Sammelquote von Altlampen in Deutschland erhöht werden kann. Ein wichtiger Aspekt dabei ist der freiwillige Ausbau der Rückgabemöglichkeiten von alten Energiesparlampen für Verbraucher im Handel. Vor einem halben Jahr wurde dazu eine gemeinsame Erklärung der Beteiligten veröffentlicht. „Es genügt nicht, wenn als Ergebnis dieser Initiative ganze 19 Prozent der Handelsbetriebe freiwillige Rückgabemöglichkeiten anbieten. Überall dort, wo die quecksilberhaltigen Energiesparlampen angeboten werden, müssen diese auch zurückgegeben werden können. Jetzt ist Umweltminister Röttgen am Zuge, eine gesetzliche Verpflichtung des Handels zur kostenlosen Rücknahme von Altlampen und Elektrokleingeräten zu erlassen. Mit dem Prinzip Freiwilligkeit kommen wir jedenfalls nicht weiter“, kommentierte Resch.

Die DUH fordert darüber hinaus Städte und Gemeinden auf, zusätzliche Altlampen-Annahmestellen einzurichten und alle kommunalen Sammelstellen für Altlampen zu öffnen. „In jeder Gasentladungslampe findet sich eine kleine Menge Quecksilber. Wir sollten uns in Deutschland vornehmen, mit Schweden gleichzuziehen und ebenfalls 80 Prozent der Altlampen zurück erhalten“, erläuterte Resch.

Bei den Testbesuchen der DUH gab auf gezieltes Nachfragen rund die Hälfte der Unternehmen an, dass sie im Prinzip alte Energiesparlampen zurücknähmen. Die tatsächliche Rücknahme dieser Märkte bzw. die ordnungsgemäße Entsorgung von in diesen Märkten gesammelten Altlampen ist aber in vielen Fällen unklar und zweifelhaft – oft fehlen schon gesonderte Sammelbehälter oder eine geeignete Rücklauflogistik. Die DUH-Mitarbeiter konnten unter anderem feststellen, dass Altlampen in einigen Märkten zusammen mit Altbatterien gesammelt wurden. In einem Fall entsorgte gar ein Baumarkt-Mitarbeiter Altlampen unmittelbar nach der Rücknahme in den Restmüll.

Ab dem Stichtag für die zweite Stufe des Glühlampenausstiegs am 1. September müssen die Lampenhersteller ihre Produkte europaweit genauer als bisher mit wesentlichen Daten kennzeichnen. Dabei muss auch der Quecksilbergehalt einer jeden Lampe angegeben werden. Die Verbraucherinformationen müssen auf der Verpackung sichtbar angegeben und auf frei zugänglichen Internetseiten bereitgestellt werden. „Mit den neuen Kennzeichnungspflichten wird es für die Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher, hochwertige Energiesparlampen zu erkennen und aus dem breiten Angebot im Verkaufsregal die Besten zu wählen“, kommentierte Maria Elander, die Leiterin des Bereichs Kreislaufwirtschaft der DUH. Welche Energiesparlampe am besten geeignet ist, hängt von speziellen Kundenvorlieben, vor allem dem geplanten Einsatzbereich ab – ob sie im Innen- oder Außenbereich genutzt werden soll, ob sie häufig oder selten an- und ausgeschaltet wird, ob sie dimmbar sein soll oder ob ein warmes oder eher nüchternes Licht bevorzugt wird. Anhaltspunkte für gute Energiesparlampen sind eine lange Lebensdauer (mindestens 10.000 Stunden) und ein niedriger Quecksilbergehalt. Für die meisten Verbraucher ist auch wichtig, dass die Lampen schnell ihre volle Leuchtkraft erreichen, also eine kurze Anlaufzeit haben.

Hintergrund

Am 1. September 2010 greift die zweite Stufe des EU-weiten Glühlampenausstiegs. Die EG-Verordnung 244/2009 schreibt neue Ökodesign-Anforderungen für Lampen vor. Ab 1. September 2009 durften klare Glühlampen mit einer Leistung von mehr als 75 Watt sowie alle matten Glühlampen nicht mehr verkauft werden. Mit der zweiten Stufe fallen nun auch klare Glühlampen mit mehr als 60 Watt weg. In insgesamt vier Stufen bis 2012 werden alle ineffizienten Standardglühbirnen und konventionelle Halogenglühlampen aus den Verkaufsregalen verbannt. Die Verordnung soll zur Einhaltung der europäischen Energieeffizienz- und Klimaschutzziele beitragen. Die unter den EU-Staaten und mit dem Europaparlament abgestimmte Regelung dient der Verbesserung der Marktdurchdringung von energieeffizienten Beleuchtungstechniken und soll im Jahr 2020 zu einer Energieeinsparung von rund 39 Terawattstunden (Mrd. kWh) führen – das entspricht der Stromerzeugung von sieben modernen Kohle- oder vier großen Atomkraftwerken.

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Einfluss Erneuerbarer Energien auf Kaufkraft, Arbeitsplätze und Steuern in Kommunen

Mittwoch 25. August 2010 von birdfish

Kommunen können beim Umstieg auf Erneuerbare Energien nicht nur sparen. Sie erhalten echte Mehrwerte.

Solarfassade: nachhaltiges Bauen zahlt sich aus
Solarfassade: nachhaltiges Bauen zahlt sich aus – Foto: C. Nöhren / Pixelio

In einer aktuellen Studie untersuchen das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und das Zentrum für Erneuerbare Energien der Universität Freiburg (ZEE), welchen Einfluss der Ausbau Erneuerbarer Energien auf Arbeitsplätze, Kaufkraft und Steuereinnahmen vor Ort haben. Im Auftrag der Agentur für Erneuerbare Energien prüfen die Institute, inwieweit Kommunen von der Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien profitieren und wie sich die Wertschöpfungseffekte je nach Ausbaugrad und Technologie entwickeln können. Kommunen profitieren von der Nutzung Erneuerbarer Energien durch die Einsparung von fossilen Brennstoffkosten, die Schaffung von regionalen Arbeitsplätzen und durch Steuer- und Pachteinnahmen. Ziel der Studie ist es, diese unterschiedlichen Wertschöpfungseffekte auf kommunaler Ebene aufzuschlüsseln und vergleichbar zu machen.

Die gesamte kommunale Wertschöpfung steigt von 6,6 Mrd. Euro im Jahr 2009 auf mindestens 12,3 Mrd. Euro im Jahr 2020, wenn der Ausbaugrad erreicht wird, den die AEE-/BEE-Branchenprognose erwartet. Dadurch werden im Jahr 2020 mindestens 33 Mrd. Euro fossile Brennstoffimporte vermieden.

Das Hintergrundpapier stellt erste Vorabergebnisse der Studie des IÖW und ZEE vor. Im September 2010 werden die ausführlichen Ergebnisse unter dem Titel „Kommunale Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien“ publiziert.

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Strengere Vorgaben: Luftqualitätsrichtlinie wird in Deutschland nationales Recht

Donnerstag 19. August 2010 von birdfish

Seit dem 7. August gelten in Deutschland strengere Vorgaben für die Luftqualität.

Deutschlands Luft soll sauberer werden
Deutschlands Luft soll sauberer werden – (c) Dagmar Struß / birdfish

Mit diesem Schritt hat der Bund die neue EU-Richtlinie (2008/50/EG) über Luftqualität und saubere Luft für Europa in deutsches Recht umgesetzt.

Für die kleinen, besonders gesundheitsschädlichen Feinstäube mit einem Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer gelten erstmals Luftqualitätswerte. Das festgesetzte landesweite Maximum liegt bei 25, für den städtischen Bereich bei 20 Mikrogramm pro Kubikmeter. Die Werte für Feinstaub mit einem Durchmesser kleiner als 10 Mikrometer und für Stickstoffoxide, Schwefeldioxid, Benzol sowie andere Stoffe bleiben dagegen unverändert.

Nach der neuen Richtlinie können die Mitgliedstaaten eine Fristverlängerung beantragen, um die seit 2005 beziehungsweise 2008 geltenden Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid einzuhalten. Denn diese Schadstoffemissionen sind besonders im Verkehrsbereich nicht gesunken, obwohl die Abgasstandards bereits verschärft wurden. Um die Fristverlängerung beantragen zu können, muss der Mitgliedstaat allerdings einen Luftreinhalteplan vorlegen. In diesem muss er konkrete Schritte aufzeigen, wie die Luftqualitätswerte zukünftig eingehalten werden sollen. Wenn die Kommission die Fristverlängerung gewährt hat, müssen die Mitgliedstaaten spätestens bis zum 12. Juni 2011 die Grenzwerte für Feinstaub und ab dem Jahr 2015 die Limitierung für Stickstoffdioxid einhalten.
Den Vollzug der implementierten Vorschriften regeln die Länder. Bisher haben sie mehr als 40 Umweltzonen mit Einfahrverboten für schadstoffreiche Kraftfahrzeuge eingerichtet.

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Lichtverschmutzung belastet die Natur – Klimaschutz durch effiziente Beleuchtung

Freitag 13. August 2010 von birdfish

In Deutschland verschwenden Städte und Gemeinden jedes Jahr drei bis vier Milliarden Kilowattstunden Strom für die öffentliche Beleuchtung von Straßen, Brücken und Plätzen.

Viel Licht am Potsdamer Platz
Viel Licht am Potsdamer Platz – Foto: beata wróbel / pixelio

„Die Modernisierung der Stadtbeleuchtung ist einer der wichtigsten Beiträge der Kommunen zum Klimaschutz. Durch intelligente Lichtplanung und Beleuchtungstechnik kann der Energieverbrauch um 30 bis 50 Prozent gesenkt und die klammen Haushalte vieler Städte von steigenden Kosten für Strom und Wartung entlastet werden“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Jede dritte Straßenlaterne sei mehr als 20 Jahre alt und gehöre damit eher ins Technikmuseum. Zudem machen europäische Anforderungen an die Energieeffizienz der Straßenbeleuchtung bis spätestens 2015 eine Umrüstung erforderlich.

Gleichzeitig entdecken immer mehr Kommunen in Deutschland Licht als attraktives Mittel, um das Stadtbild zu verschönern. Astronomen schätzen, dass das Ausmaß an künstlicher Beleuchtung in der Nacht durch immer mehr und vor allem hellere Lichtquellen jährlich in Deutschland um mehr als fünf Prozent zugenommen hat. „Vielerorts fällt das Licht aber nicht nur auf Straßen-, Rad- und Gehwege, sondern strahlt völlig ungenutzt in den Nachthimmel, in Schlafzimmerfenster und benachbarte Naturräume. Diese Lichtverschmutzung muss nicht sein“, so NABU-Energieexperte Elmar Große Ruse. „Gerade veraltete und schlecht konstruierte Lichtquellen werden häufig zu tödlichen Fallen für nachtaktive Insekten, Vögel und Fledermäuse.“

Der NABU fordert die Kommunen auf, den verschwenderischen und zum Teil völlig nutzlosen Einsatz von Licht zu begrenzen. Weniger sei mehr, müsse die zentrale Leitlinie für die nächtliche Beleuchtung lauten. Daher sollte auch die aus ökologischen Gründen unverzichtbare Dunkelheit in Naturräumen in der Stadt und im Umland erhalten bleiben. „Eine energetische und naturverträgliche Sanierung der Stadtbeleuchtung in Deutschland kann dazu beitragen, pro Jahr rund eine Million Tonnen an klimaschädlichen Kohlendioxid zu vermeiden und gleichzeitig die Licht- und Aufenthaltsqualität deutlich zu verbessern”, so Große Ruse.

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Frankreich hat Umweltschutzgesetz mit zukunftsweisenden Inhalten verabschiedet

Freitag 30. Juli 2010 von birdfish

Der Senat und Nationalversammlung haben in Frankreich das neue Umweltschutzgesetz verabschiedet.

Landschaft in Frankreich
Landschaft in Frankreich – Foto: Dagmar Struß

Der Gesetzestext “Grenelle 2″ bildet eine Art juristischen Werkzeugkasten der im Rahmen des Umweltgipfels Grenelle de l’environnement (Abkommen für Umweltschutz) übernommenen Verpflichtungen (Grenelle 1).

Das Gesetz betrifft vor allem folgende Bereiche:
Bauen und Wohnen
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden: Einführung eines Umweltlabels, das den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden berücksichtigt und Energie- und Wasserverbrauch, CO2- und Schadstoffemissionen, Luftqualität der Innenräume und Abfallproduktion mit einrechnet
  • Anpassung des Baurechts an die Anforderungen der nachhaltigen Stadtentwicklung
Verkehr
  • Förderung nachhaltiger Verkehrsträger und entsprechende Anpassung der Gesetzgebung
  • Beschleunigung der Verfahren für die großen städtischen Nahverkehrsprojekte im Rahmen des Programms Espoir banlieue, vor allem in der Region Ile-de-France
Energie
  • Einführung von regionalen Klima-, Luft- und Energieplänen
  • Obligatorische CO2-Bilanz für alle Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, die in einem stark emissionslastigen Bereich tätig sind, für öffentliche Einrichtungen mit mehr als 250 Mitarbeitern und für Gebietskörperschaften mit mehr als 50 000 Einwohnern
  • Windparks sollen nur noch im Rahmen von Regionalplänen zum Ausbau der Windenergie gebaut werden, die die Regionen bis Ende Juni 2012 vorlegen sollen. Wenn bis dahin kein Plan vorliegt, übernimmt der Staat die Planung für die betreffende Region. Die Parks sollen zukünftig unter die Regelung für Anlagen fallen, die ein Umweltrisiko darstellen können
Biologische Vielfalt
  • Schaffung von “grünen Korridoren” und “blauen Korridoren” als Verbindung zwischen den geschützten Gebieten, um die natürliche oder durch den Klimawandel bedingte Artenwanderung zu ermöglichen
Umweltgesundheit und Abfallwirtschaft
  • Verstärkung der Schutzmaßnahmen gegen Lärm-, Strahlen- und Lichtbelastung
  • Einführung eines obligatorischen Entsorgungsplans vor dem Abbruch von Gebäuden

Zu den zahlreichen weiteren Bestimmungen in mehr als 20 Rechtsbereichen (Stadtentwicklung, Umwelt, Bauwesen, etc.) gehören auch die schrittweise Einführung einer Produktkennzeichnung durch einen “CO2-Fußabdruck” (Ermittlung der Kosten, die durch die Treibhausgas-Emissionen eines Produktes von der Herstellung bis zur Entsorgung entstehen) sowie die Einführung einer Qualitätskontrolle für die Innenluft von Gebäuden mit Besucherverkehr. Im Rahmen der im Senat und in der Nationalversammlung verabschiedeten Änderungen soll Schülern die Nutzung von Mobiltelefonen in Kindergärten, Grund- und Sekundarschulen untersagt werden. Hingegen wurde eine Bestimmung gestrichen, die die Erprobung einer City-Maut in Städten mit mehr als 300 000 Einwohnern ermöglichen sollte.

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Elektro- und Hybridfahrzeuge werden die Städte erobern:- ‘Mit Autotram ins Büro’

Montag 26. Juli 2010 von birdfish

Elektro- und Hybridfahrzeuge werden die Städte erobern: Autos, Räder, Busse und Bahnen.

Autotram: Lang wie eine Straßenbahn, wendig wie ein Bus
Autotram: Lang wie eine Straßenbahn, wendig wie ein Bus – Foto: Fraunhofer

Neue Konzepte sind gefragt für den Individual- und den öffentlichen Personennahverkehr. In dem Großprojekt »Fraunhofer-Systemforschung Elektromobilität« erarbeiten die Wissenschaftler Lösungen für die Mobilität der Zukunft. Erste Ergebnisse liegen nun vor.
Feierabend: Die Fahrgäste stehen geduldig an der Haltestelle und warten auf ihre Buslinie. Immer wieder steigen ihnen Abgase in die Nase, wenn ein Bus hält und dann wieder anfährt. Dieses Szenario könnte bald der Vergangenheit angehören – der Stadtverkehr wird sich künftig verändern: Nicht nur Busse fahren mit Strom, mit Wasserstoff oder einer Kombination unterschiedlicher Antriebe. Ein mögliches Zukunftsgefährt ist die AutoTram®. Sie ist so lang wie eine Straßenbahn und so wendig wie ein Bus und vereint die jeweiligen Vorteile der Fahrzeuge: Schienen und Oberleitungen sind nicht notwendig – die »BusBahn« rollt auf Gummireifen und folgt einfach weißen Linien auf der Straße.

In dem Großprojekt »Fraunhofer-Systemforschung Elektromobilität« dient sie als Versuchsplattform. Das Fahrzeug ist Bestandteil des Gesamtkonzepts der Fraunhofer-Systemforschung, einer Forschungskooperation von 33 Fraunhofer-Instituten. »Wir möchten funktionsfähige Lösungen anbieten und die Elektromobilität in Deutschland voranbringen. Mit unseren beiden Versuchsplattformen – der AutoTram® und einem Pkw – zeigen wir, dass die neuen Komponenten im Zusammenspiel funktionieren«, sagt Professor Holger Hanselka, Koordinator des Projekts. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung BMBF fördert dieses Vorhaben mit insgesamt 44 Millionen Euro aus den Konjunkturprogrammen I und II für den Zeitraum von zwei Jahren. Das Projekt gliedert sich in vier Themenschwerpunkte auf: Fahrzeugkonzepte, Energieerzeugung, -verteilung und -umsetzung, Energiespeichertechnik sowie technische Systemintegration und gesellschaftspolitische Fragestellungen. Nach einem Jahr intensiver Forschungsarbeit liegen nun erste Ergebnisse vor.

»Erste Konstruktionen der AutoTram® entstanden bereits vor einigen Jahren am Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme IVI in Dresden. Diese Kombination aus Bus und Bahn bietet unseren Kollegen und uns nun eine ideale Plattform, um neue Entwicklungen nicht nur in Simulationen, sondern in Aktion zu testen«, sagt Dr. Matthias Klingner, der das Institut seit fünf Jahren leitet. Eingebaut in das Fahrzeug können die neuen Module aus den Forschungslabors – wie Energiespeicher, Doppelschichtkondensatoren und Kupplungen – ihre Fähigkeiten in der Praxis beweisen.

Anders als Autos, die im Durchschnitt 23 Stunden am Tag parken – sind Busse und Bahnen den ganzen Tag unterwegs. So bleibt wenig Zeit, die Batterien zu laden. Ein Lösungsansatz für die AutoTram® sind Schnellladestationen an Haltestellen. An jedem dritten oder vierten Haltepunkt kann Strom gezapft werden. In 30 bis 60 Sekunden muss die erforderliche Energiemenge bei mehr als 1000 Ampere und 700 Volt aufgetankt werden. In dieser kurzen Zeit ist das nur mit Superkondensatoren möglich. Die Forscher arbeiten an den dazu notwendigen Modulen: beispielsweise an Energiespeichern, die auf Doppelschichtkondensatoren basieren, an Hochleistungswandlern und an Kontaktsystemen zur Übertragung des Stroms. Die Doppelschichtkondensatoren – auch Supercaps genannt – haben im Gegensatz zu Batterien eine hohe Leistungsdichte. Sie sind es, die dafür sorgen, dass die Ladung schnell gespeichert werden kann.

Dr. Ulrich Potthoff, Abteilungsleiter am IVI, erklärt das Prinzip anschaulich: »Batterien benötigen ihre Zeit, um aufgeladen zu werden. Man kann das vergleichen mit einer großen Badewanne mit kleinem Zufluss. Kondensatoren dagegen nehmen die Ladung sehr schnell auf, wie eine kleine Badewanne mit großem Zufluss. Allerdings können sie nur eine geringere Menge Energie speichern.« Die Ingenieure arbeiten daran, das Batteriesystem und die Kondensatoren für diese Anwendung im städtischen Verkehr zu verknüpfen. »Wir entwickeln Dualspeicher und testen auch die Kombination mit anderen Speichertypen und Brennstoffzellen«, ergänzt Potthoff. Seine Kollegen vom Fraunhofer-Institut für Integrierte Systeme und Bauelementetechnologie IISB steuern neue Entwicklungen der leistungselektronischen Komponenten bei, wie einen Gleichspannungswandler, der das Spannungsniveau anpasst. Diese DC/DC-Wandler sind notwendig, um die Doppelschichtkondensatoren mit dem Antriebsstrang zu koppeln. Entscheidend sind auch Materialien, die der Hochstromübertragung Stand halten. Die Oberfläche der Kontakte muss sehr stabil und verschleißfest sein. Geeignete Materialien und ihre Verarbeitung haben Forscher vom Fraunhofer-Institut für Werkstoff- und Strahltechnik IWS gefunden.

»Die Bauteile sind so aufeinander abzustimmen, dass sie mit allen anderen Kom-ponenten harmonieren. Wir passen am IVI die Module in das Gesamtsystem der AutoTram® ein und konfigurieren die Schnittstellen«, erläutert Potthoff. Dazu gehören auch die Lithium-Ionen-Batteriesysteme für Elektrofahrzeuge. Damit befassen sich Experten aus elf Fraunhofer-Instituten unter Hochdruck – keine einfache Aufgabe, denn an Batterien und elektrische Systeme werden höchste Anforderungen gestellt. Sie müssen sicher, langlebig und effizient sein. Die Entwicklung dieser Packs erfolgt sowohl für Pkws als auch für die Autotram®. Das Batteriesystem besteht meist aus mehreren hundert Zellen, und die entladen sich nicht immer gleichmäßig schnell. Und wenn einzelne ausfallen oder nicht mehr die vorgesehene Leistung bringen, kann die gesamte Batterie in Mitleidenschaft gezogen werden. Die einzelnen Zellen werden durch ein übergeordnetes Energiemanagementsystem gesteuert. Projektleiter Dr. Matthias Vetter vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE in Freiburg, der das Vorhaben koordiniert, erklärt das Grundprinzip: »Die Elektronik misst in Bruchteilen von Sekunden den Strom, die Einzelzellspannung sowie die Temperatur und ermittelt daraus den Lade- und Alterungszustand. So lässt sich für jede Zelle erkennen, ob Überladungen, Tiefentladungen, zu starke Erwärmung oder vorzeitige Alterung drohen«.

Teamarbeit ist der Schlüssel zum Erfolg: So bringen die vier Institute LBF, ISC, IWM, IVI ihre Erfahrungen in die Entwicklung einer neuartigen magnetorheologischen Motor-Generator Kupplung ein. Diese elektrisch schaltbare Kupplung funktioniert folgendermaßen: Unter Einfluss eines Magnetfeldes verändert eine integrierte Flüssigkeit ihre Konsistenz von flüssig zu fest. Der Kupplungsvorgang kann damit präzise gesteuert werden. Ausgerüstet mit hocheffizienten elektrischen Antriebsmotoren und Steuergeräten sowie Hochleistungsbatterien und Superkondensatoren kann die AutoTram® ihre Fahrgäste fast ohne Emissionen transportieren. Es sind jedoch noch technologische Hürden zu nehmen, bis die Fahrgäste, die an den Bushaltestellen warten, keine Abgase mehr einatmen zu brauchen.

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Dach verpachten oder Dach pachten: Dachbörsen werden immer beliebter

Dienstag 20. Juli 2010 von birdfish

Solaranlagen sind eine Investition in die Umwelt. Aber auch in den eigenen Geldbeutel.

Dächer für Solarenergie pachten und verpachten liegt im Trend
Dächer für Solarenergie pachten und verpachten liegt im Trend – Foto: Dagmar Struß

Der sauber erzeugte Strom erfreut sich immer größerer Beliebtheit, vor allem, weil Betreiber durch die Einspeisevergütung der Bundesregierung für 20 Jahre von einem beträchtlichen Zusatzeinkommen profitieren können. Das gilt auch noch nach der Senkung der Einspeisevergütung.
Aber was tun, wenn man kein eigenes Dach hat bzw. nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um sein Dach mit einer Photovoltaikanlage zu bebauen? Die einfachste Lösung ist wie meistens die praktikabelste: Flächenbesitzer, die sich keine eigene Anlage leisten können, verpachten ihr Dach an Investoren, die wiederum kein eigenes Dach haben.
Das Prinzip ist nicht neu – Mobilfunkanbieter pachten bereits Flächen für ihre Funkmasten und vergüten die Besitzer für ihre Dienste.

Neu ist jedoch das Prinzip der Dachbörsen.
Dachbörsen geben Flächenverpächtern die Möglichkeit, ihre Dächer kostenlos zu präsentieren. Die Investoren können über die jeweiligen Plattformen mit ihnen in Kontakt treten. Eine aussagekräftige Präsentation der Flächen hilft den Investoren bei der Auswahl und spart beiden Parteien viel Zeit. Flächenbesitzer können bereits online interessante Angebote und Investoren auswählen – Investoren sehen auf den ersten Blick, ob ein Projekt für sie in Frage kommen könnte.

Aber wer investiert eigentlich in fremde Dächer?
Ein Zusatzeinkommen und ein gutes Gewissen – das hat man sicherlich nicht bei allen Geldanlagen. Die Investition in eine Photovoltaikanlage schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe. Gleichzeitig ist sie sehr sicher und rentabel. Damit ist diese Geldanlage nicht nur für Firmen interessant – auch viele Privatleute entschließen sich, von der Photovoltaik zu profitieren und pachten gerne kleinere Dächer.

Und warum sollte ich mein Dach verpachten?
Die Frage ist berechtigt – schließlich ist eine eigene Solaranlage lukrativer. Beziehe ich doch dadurch die komplette Einspeisevergütung und nicht nur die anteilige Pacht. Trotzdem ist die Verpachtung gerade für Besitzer großer Flächen eine attraktive Alternative. Besitzer von Reithallen, Ställen oder anderen Hallen verfügen oft nicht über die finanziellen Mittel, die vielen 1.000 m² zu bebauen. Die Pacht der Investoren ist dann natürlich günstiger, als die Dächer vollständig leer stehen zu lassen.
Flächenbesitzer können aber auch auf ihre Pacht verzichten und sich stattdessen ihr Dach vom Investor renovieren lassen. Gerade Besitzer älterer Häuser greifen gerne auf dieses Modell zurück.

Weitere Informationen zu Dachbörsen finden Sie unter www.sonnen-gaertner.de oder in diesem Artikel

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Wasserversorger und Umweltverbände gegen Regulierung der Wasserversorgung

Montag 19. Juli 2010 von birdfish

Verbände gaben jetzt eine gemeinsame Erklärung dazu heraus, dass sie sich gegen eine Regulierung der Wasserversorgung verwehren.

Kostbares Trinkwasser
Kostbares Trinkwasser – Foto: Maren Beßler / Pixelio

Gemeinsame Erklärung des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Umweltverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), Grüne Liga, Wasser in Bürgerhand:

Angesichts der Ausführungen der Monopolkommission zur Wasserwirtschaft in Deutschland und einer möglichen Regulierung weisen die Verbände der Wasserwirtschaft und der relevanten Umweltverbände diese Forderungen mit Nachdruck zurück.

Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), verweist in seiner Bewertung des heute vorgelegten Hauptgutachtens der Monopolkommission auf den Verbraucher: “Der heutige Ruf der Monopolkommission nach einer Regulierung kann nicht mit Verbraucherinteressen begründet werden. Die Verbraucher wollen keine Regulierung in der Wasserwirtschaft. Die Monopolkommission steht hier alleine auf weiter Flur.” Nahezu drei Viertel der Verbraucher beziehen ihr Trinkwasser am liebsten von einem kommunalen Versorger. Sie sind zu mehr als 90 Prozent mit der Qualität und der Versorgungssicherheit der kommunalen Wasserwirtschaft zufrieden. Und 75 Prozent der Verbraucher finden ihren Wasserpreis angemessen. Das belegen regelmäßige Haushaltbefragungen durch dimap und Emnid. Es ist völlig unverständlich, warum die Monopolkommission die Forderung nach einer weiteren Kontrollinstanz aufstellt und massiv in funktionierende Strukturen eingreifen will. Die Wasserversorgung ist eine kommunale Kernaufgabe der örtlichen Daseinsvorsorge. Städte und Gemeinden treffen die nötigen Organisationsentscheidungen. Sie sind nah dran und finden die besten Lösungen für ihre Bürger vor Ort. Die Bürger sind in die Entscheidungsprozesse eingebunden. All das kann eine zentrale Regulierungsbehörde weit weg vom Verbraucher nicht leisten.

“Trinkwasser als das Lebensmittel Nummer eins unterliegt zu Recht strengen umwelt- und gesundheitsrechtlichen Anforderungen. Qualität und Versorgungssicherheit müssen bei der Wasserversorgung absoluten Vorrang haben. Bei einer Fokussierung allein auf die Wasserpreise und einer Reduzierung der Wasserwirtschaft auf eine reine Ökonomiediskussion werden Qualität, Versorgungssicherheit und Umweltschutz nicht im erforderlichen Umfang berücksichtigt. Hinter dem Lebensmittel Wasser steht eine Vielzahl von Dienstleistungen, die von Ort zu Ort sehr unterschiedlich sind. Dies führt zwangsläufig zu regional unterschiedlichen Preisen”, sagte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Klar sei aber auch, dass die Verbraucher einen Anspruch auf Transparenz bei den Wasserpreisen haben. Deshalb fördere der BDEW den Dialog mit den Kunden durch das Konzept der Kundenbilanz. “Die Verbraucher können so auf anschauliche Weise nachvollziehen, wie sich bei diesen Unternehmen der Preis für die unterschiedlichen Leistungen zusammensetzt”, so Weyand.

Veronika Baier von “Wasser in Bürgerhand” kommentiert die Versuche, die Wasserversorgung einem pauschalen Regulierungsregime zu unterwerfen: “Auch wenn es auf den ersten Blick anders aussieht: Das Beharren der Kartellwächter auf niedrigeren Wasserpreisen ist keine Tat Robin Hoods zur Verteidigung der Interessen armer Menschen, sondern ein Anschlag auf Substanzerhaltung, Nachhaltigkeit und Qualität der Wasserversorgung”. Zum Begehren der hessischen Kartellbehörden, die Wasserpreise in Frankfurt und Kassel um bis zu 40 Prozent zu senken, führte Baier weiter aus: “Der durchschnittliche Gewinn der Wasserversorgungsunternehmen liegt laut einer Umfrage des ehemaligen BGW unter drei Prozent. Wenn die Unternehmen gezwungen werden, die Preise um fast 40 Prozent zu senken, ist eine nachhaltige Wasserwirtschaft nicht mehr möglich. Der allergrößte Teil der Kosten, etwa 80 Prozent, wird verursacht durch Instandhaltung und Erneuerung der Rohrleitungen und der technischen Anlagen. Bei einem derartigen Einsparungsdruck wäre das Verlottern-Lassen des Leitungsnetzes schon vorprogrammiert.”

Michael Bender von der Grünen Liga begrüßte, dass das Vorgehen der Kartellbehörden gegen die Wasserversorger in einigen Kommunen dazu führe, sich Gedanken über eine Stärkung der bürgerschaftlichen Teilhabe an den Geschicken der Wasser- und Abwasserentsorgung zu machen. Der Wasserexperte warnte aber vor der Illusion, dass im Gefolge einer Rekommunalisierung die Wassergebühren drastisch sinken würden. Nicht nur die Kommunalabgabengesetze der Bundesländer, sondern auch die EG-Wasserrahmenrichtlinie verpflichten die Kommunen zu kostendeckenden Wasserpreisen. Diese müssten zudem auch Umwelt- und Ressourcenkosten widerspiegeln. Die von der Monopolkommission empfohlene Regulierung der Wasserversorgung unter rein fiskalischen Aspekten würde aber die ökologischen Vorsorgemaßnahmen vieler Wasserversorger – und damit auf Dauer auch die Trinkwasserqualität – torpedieren.

Sebastian Schönauer vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hob hervor, dass die kommunale Selbstverwaltung in der Tradition der Bürgerkommune auch eine aktive Einbindung der Verbraucherinnen bei der Preisgestaltung beinhalten müsse. Das von der Monopolkommission empfohlene Regulierungsregime durch die Bundesnetzagentur untergrabe die kommunale Selbstverwaltung und das bürgerschaftliche Engagement in einem Kernbestandteil der Daseinsvorsorge. Ferner kritisierte der Wasserexperte des BUND die weitgehend intransparente Zuordnung von Preisbestandteilen beziehungsweise Preisabschlägen durch die Kartellbehörden. Die Überprüfung der Preise durch die Kartellbehörden sei für externe Beobachter kaum nachvollziehbar. “Wir brauchen nicht nur gläserne Wasserwerke, sondern auch die gläserne Kartellbehörde!”,  so der Sprecher des Bundesarbeitskreises Wasser des BUND und stellvertretende Bürgermeister der Gemeinde Rothenbuch im Spessart. In der Praxis komme erschwerend hinzu, dass die Beweislast bei Preisgestaltung in den Kartellverfahren allein den Trinkwasserversorgern aufgehalst werde.

Nikolaus Geiler vom Arbeitskreis Wasser im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) erklärte, dass die Umweltverbände von den Wasserversorgern eine glasklare Transparenz bei der Wasserpreisbildung erwarten. Nur wenn die Wasserversorger von sich aus die Karten auf den Tisch legen, könne man der Monopolkommission den Wind aus den Segeln nehmen. Anstatt einer zentralen Regulierung bedürfe es “gläserner Wasserwerke”, die vor Ort Rechenschaft über die Preisgestaltung ablegen. In der Abwehr zentralistischer Regulierungsversuche seitens der Monopolkommission und der Kartellbehörden seien sich Wasserwerker und Umweltschützer im Interesse einer dauerhaft gesicherten Trinkwassergüte einig.

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