KLIMA-MEDIA.de Pressespiegel & Infoblog

Novelliertes Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien ist in Kraft getreten

Donnerstag 25. Februar 2010 von birdfish

Das novellierte Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien ist in Kraft getreten.

Wärmedämmung unterm Dach
Energieeffizienz für Häuser zahlt sich aus – (c) Viktor Mildenberger / Pixelio

Die wichtigsten Anpassungen betreffen den Effizienzbonus, der jetzt die neue EnEV berücksichtigt sowie Änderungen bei der Förderung von Wärmepumpen und den Kesselaustauschbonus, der rückwirkend zum 1. Januar 2010 wieder eingeführt wird.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Kesselaustauschbonus wieder eingeführt

Bei Erstinstallation einer thermischen Solaranlage zur Warmwasser- und Heizungsunterstützung und gleichzeitiger Umstellung auf einen Brennwertkessel wird der Kesselaustauschbonus gewährt. Die Höhe des Zuschusses wurde von 750 Euro auf 400 Euro gekürzt. Unterstützt die thermische Solaranlage nur die Warmwasserbereitung, wird kein Kesselaustauschbonus mehr gewährt.

Umwälzpumpenbonus

Der Einbau einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A wird bis zum 30. Juni 2010 zusätzlich mit 200 Euro gefördert.
Voraussetzung ab dem 1. Januar 2011 ist, dass alle geförderten Heizungsanlagen mit einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A ausgestattet sind.

Wärmepumpenförderung im Bestand

Der Zuschuss beträgt für Wohn- und Nichtwohngebäude 20 Euro pro Quadratmeter beheizter Nutzfläche. Ab sofort gelten jedoch neue Höchstbeträge, die nach der Anzahl der Wohneinheiten gestaffelt sind. Die maximale Förderung z. B. für ein Einfamilienhaus beträgt jetzt 2.400 Euro, bisher 3.000 Euro
Die Förderung von elektrisch betriebenen Luft/Wasserwärmepumpen liegt weiterhin bei 10 Euro pro Quadratmeter beheizter Nutzfläche.

Effizienzbonus

Die Anforderungen an die Gewährung des Effizienzbonus bei energieeffizienten Wohngebäuden werden an die EnEV 2009 angepasst und ab dem 1. Juli um 15% verschärft.

Zielgruppe

Die Zielgruppe wurde um land- und forstwirtschaftliche sowie gartenbauliche Betriebe erweitert.

Quelle: BINE Informationsdienst – Energieforschung für die Praxis (Fachinformationszentrum Karlsruhe des Leibniz-Instituts)

Weitere Infos finden Sie unter www.energiefoerderung.info in der Rubrik Förderprogramme des Bundes.

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Gericht entschied gegen niedersächsischen Minister Sander für Umweltzone Hannover

Freitag 19. Februar 2010 von birdfish

Das Verwaltungsgericht Hannover hat der Landeshauptstadt untersagt, die Regelungen für die Umweltzone in der Landeshauptstadt ohne Öffentlichkeitsbeteiligung zu verwässern.

Fahrverbot in Umweltzone
(c) Danny König / Pixelio

Der Beschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren trifft den niedersächsischen Umweltministers Hans-Heinrich Sander (FDP), der  die Stadt Hannover entsprechend angewiesen hatte. Das Verwaltungsgericht gab mit dem Beschluss zwei von der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) unterstützten Antragstellern Recht, die im Bereich der Umweltzone wohnen.

„Kettensägenminister Sander hat erneut bewiesen, dass er zwar etwas von Machtausübung versteht, aber wenig von Umweltrecht und dem Gesundheitsschutz der Bürger. Das längst höchstrichterlich bestätigte Recht der Bürger auf saubere Luft ist ihm offensichtlich gleichgültig. Als überführter Rechtsbeugeminister ist Sander nicht länger tragbar“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Er forderte die Stadt Hannover, die sich der rechtswidrigen fachaufsichtlichen Weisung des Umweltministeriums gebeugt hatte, auf, die Umweltzone nun umgehend in der ursprünglichen Form um- und durchzusetzen. Dazu gehöre auch die Durchführung von Kontrollen gegen Plakettenmuffel.

Das Gericht wies sämtliche vom Umweltministerium genannten Gründe für eine Änderung des Luftreinhalteplans ohne Öffentlichkeitsbeteiligung zurück und bezweifelt auch inhaltlich die Behauptung des Sander-Ministeriums, die in der Umweltzone geforderte Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelfiltern wirke sich insgesamt kontraproduktiv auf die Luftqualität aus. Vielmehr spreche einiges dafür, dass das Gegenteil richtig sei. Insgesamt sei die Umweltzonenregelung in der von der Stadt Hannover ausgestalteten Form  „ein geeignetes Mittel zur Verbesserung der Luftqualität  und langfristig zur Einhaltung der Grenzwerte“, heißt es in dem Beschluss.

DUH-Anwalt Remo Klinger, der die Antragsteller in dem Verfahren vertrat, wies darauf hin, dass das Gericht selbst Anwohnern einer Umweltzone ein Abwehrrecht gegen hohe Schadstoffgehalte der Luft zuspricht, die vermutlich in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld nicht selbst von Grenzwertüberschreitungen betroffen seien. Damit habe das Verwaltungsgericht den hohen Stellenwert des Schutzes vor Luftschadstoffen erneut bestätigt. Klinger: „Die Entscheidung ist klar, klug und weise. Allesamt Attribute, an denen es dem Umweltminister Niedersachsens erkennbar mangelt. Das Gericht stärkt die Bürgerrechte und rügt das Ministerium für eine Anordnung, die man nur als vor-demokratisch bezeichnen kann.“

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Anpassungsstrategien weltweit – Beispiele für Maßnahmen als Pressespiegel

Freitag 12. Februar 2010 von birdfish

Der Klimawandel wird unsere Welt nachhaltig verändern.

Dürre in Afrika
Dürre und Überschwemmungen in den armen Ländern nehmen zu. – (c) Dieter Schütz / Pixelio

Während noch vielerorts am Ernst der bevorstehenden Veränderung gezweifelt wird, gibt es zahlreiche Staaten, Regionen und Städte auf der Welt, die über eine Legislaturperiode hinausdenken und Schutzmaßnahmen für die Zukunft ergreifen.

Während man sich in Deutschland z.B. zu Veränderungen in der Landwirtschaft oder Küstenschutz Gedanken macht, gibt es Staaten in der Welt, die der Klimawandel weit extremer zu schaffen macht. Einige sind durch Anstieg des Meeresspiegels vom Untergang bedroht, andere verlieren durch anhaltende Dürren ihre Ernährungsgrundlage.

Hier möchten wir einen Pressespiegel entstehen lassen, der über die deutschen Grenzen hinaus sieht und bemerkenswerte Maßnahmen zum Schutz gegen die Klimawandelfolgen dokumentiert.

Vorschläge hierzu werden gern entgegen genommen!


Singapurs Schutz vor den Fluten

Ein Damm staut das Wasser des Singapore River an seiner Mündung. So erhält die City ein einzigartiges Süsswasserreservoir und schützt sich vor dem steigenden Meeresspiegel.

Singapurs Wassermanagement gewinnt immer wieder internationale Preise, die Singapore International Water Week vom 28. Juni bis 2. Juli 2010 steht denn auch unter dem Motto: «Sauberes und erschwingliches Wasser». Beides ist in manchen südostasiatischen Metropolen eine unerreichbare Utopie.

Neue Zürcher Zeitung Online vom 07.02.2010


Stand 02/2010

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DUH warnt den Umweltausschuss vor rechtswidriger Luftreinhalteverordnung

Montag 8. Februar 2010 von birdfish

Die Bundesregierung versucht offensichtlich durch die Hintertür, die EU-Grenzwerte für Feinstaub, Stickstoffoxid und andere Schadstoffe aus dem Straßenverkehr zu umgehen.

Köln im Feinstaub
Feinstaubnebel über Köln – (c) Thomas Max Müller / Pixelio

Mit einer Verordnung aus dem Umweltministerium soll die EU-Luftqualitätsrichtlinie so abgeschwächt werden, dass bis auf Weiteres praktisch keine Anstrengungen für eine bessere Luft gemacht werden müssten. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) fordert die Umweltpolitiker im Bundestag daher auf, dem Verordnungsentwurf aus dem Umweltministerium nicht zuzustimmen und stattdessen die EU-Luftqualitätsrichtlinie formal korrekt und inhaltlich vollständig in deutsches Recht umzusetzen. Die DUH warnt den Umweltausschuss, die Schutzrechte der Bürger bei der Luftqualität massiv zu verschlechtern und von den für alle Mitgliedsstaaten seit Juni 2008 verbindlichen Mindeststandards der EU nach unten abzuweichen. Die DUH fordert den Umweltausschuss des Bundestages daher auf, dem vorliegenden Verordnungsentwurf des Umweltministeriums
zum Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht zuzustimmen. Der  Verordnungsentwurf ist nach einer rechtlichen Prüfung durch die DUH eindeutig EU-rechtswidrig und erhöht die Möglichkeiten, untätig zu bleiben, wenn die Grenzwerte für verkehrsbedingte Luftschadstoffe überschritten werden.

Am morgigen Dienstag, 9. Februar 2010, berät der Umweltausschuss über die 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immisionsschutzgesetzes (BlmSchV). Der Vorschlag aus dem BMU würde erhebliche Ausnahmen von den Grenzwerten für die gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffe Benzol, feine Feinstaubpartikel und Stickoxide zulassen. „Der vorliegende Entwurf widerspricht dem Gemeinschaftsrecht und schwächt die Rechte der von hohen Feinstaub- und Stickoxidwerten belasteten Bürger. Die EU-Luftqualitätsrichtlinie gilt unmittelbar als Mindeststandard in allen 27 Mitgliedsstaaten. Der vorliegende Vorschlag zur Umsetzung dieser EU-Richtlinie in nationales Recht verstößt eklatant gegen die EU-Luftqualitätsrichtlinie.“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Der Verordnungsentwurf ist deshalb eindeutig EU-rechtswidrig.“

Bereits seit Jahren hätte die Bundesregierung ihr nationales Luftreinhalterecht an die seit Juni 2008 verbindliche EU-Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG) anpassen müssen. Die EU-Luftqualitätsrichtlinie ergänzt die vorangegangenen EU-Richtlinien, die unter anderem Luftreinehaltepläne und Aktionspläne bei Überschreiten von Grenzwerten bei Feinstaubpartikeln und anderen gesundheitsgefährdenden Schadstoffen vorsehen. Dank dieser EU-Richtlinie für bessere Luft haben mehr als 40 deutsche Städte Umweltzonen eingerichtet.

Die 2008er EU-Richtlinie sieht vor, dass die besonders strengen Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid unter besonderen, eng umrissenen Voraussetzungen erst zum 30. Juni 2011 bzw. zum 01. Januar 2015 einzuhalten sind. Nach der EU-Richtlinie dürfen Ausnahmeanträge zur Fristverlängerung von nationalen Regierungen an die EU-Kommission nur unter sehr engen Voraussetzungen gestellt werden. Dazu gehört, dass die Schadstoff-Grenzwerte nur aufgrund standortspezifischer Ausbreitungsbedingungen, ungünstiger klimatischer Bedingungen oder grenzüberschreitender Schadstoffeinträge nicht eingehalten werden können. Eine weitere EU-Voraussetzung ist, dass ein bestehender Luftqualitätsplan aufzeigt, wie die Einhaltung der Grenzwerte vor Ablauf der neuen Frist erreicht werden soll. Existiert für das betroffene Gebiet noch kein Luftreinhalteplan, ist ein solcher aufzustellen. Von diesen Voraussetzungen ist aber im deutschen Verordnungsentwurf keine Rede.

„Wenn die Bundesregierung sich durchsetzt, wird der Gesundheitsschutz der Bürger massiv verschlechtert“, sagte Resch.

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Traktoren und Mähdrescher ohne Rußfilter kratzen an dem Image gesunder Landluft

Montag 25. Januar 2010 von birdfish

Anlässlich der Grünen Woche, der weltgrößten Landwirtschaftsmesse, kritisierten Umweltverbände, dass immer noch sämtliche neuen Land- und Forstwirtschaftsmaschinen ohne Rußfilter verkauft werden.

Trecker im Schnee
Auch so erspart der Trecker uns den Dieselruß – (c)segovax / Pixelio

Während der Großteil der Pkw-Diesel-Flotte nunmehr mit Rußfiltern ausgeliefert würde und für immer mehr Lkw und Busse Filtersysteme vorlägen, verunreinigten hingegen Traktoren, Mähdrescher und Holz-Erntemaschinen die Luft immer noch unnötig stark mit Rußpartikeln.

Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen eindeutig die Gesundheitsgefährdung insbesondere auch der Traktor fahrenden Landwirte und die Verschärfung des Klimawandels durch Dieselrußemissionen. Gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Forderungen von Agrarministerin Ilse Aigner nach mehr Klimaschutz in der Landwirtschaft, müssten vor allem auch die klimaschädlichen Rußemissionen aus Landmaschinen drastisch reduziert werden.

Die Verbände fordern daher die Hersteller landwirtschaftlicher Fahrzeuge dazu auf, in alle Neufahrzeuge Filtersysteme einzubauen. Bereits ab 2012 werden die zulässigen EU-Partikelgrenzwerte erheblich abgesenkt. Jedoch könnten die Fahrzeuge diese Werte nur einhalten, wenn die nötigen Filtersysteme bis dahin für alle Fahrzeugtypen vorhanden seien. „Wir appellieren an die Hersteller, die dringend erforderlichen technischen Lösungen bereitzustellen, um eine zügige und vollständige Nachrüstung der Nutzfahrzeuge sicherzustellen“, so Ulrike Bickel, stellvertretende Leiterin Verkehr der Deutschen Umwelthilfe.

Dietmar Oeliger, NABU-Verkehrsexperte sieht auch die Politik in der Verantwortung: „Die Bundesregierung müsse die Zulassung entsprechender Filtersysteme vorantreiben und die geplante Förderung für die Nachrüstung von Rußfiltern bei leichten Nutzfahrzeugen auch auf Land- und Forstmaschinen ausdehnen. Es reicht nicht aus nur auf die Neufahrzeuge zu setzen. Aufgrund jährlicher Neubeschaffungen nur im unteren einstelligen Prozentbereich dauert es einfach viel zu lange, bis die bestehende Traktorenflotte erneuert ist.“ Diese Fahrzeuge seien über einen langen Zeitraum und dazu oftmals in ökologisch sensiblen Räumen im Einsatz, so dass sich für viele Modelle eine Nachrüstung lohne.

Auch die Kommunen könnten dem Rußfilter im Bereich der Land- und Forstmaschinen zum Durchbruch verhelfen. „Städte und Gemeinden sollten Lohnunternehmer und Landwirte bei kommunalen Aufträgen dazu verpflichten, ihre Fahrzeuge mit Filter auszurüsten, so wie es die Schweizer Luftreinhalteverordnung bereits seit 2002 vorschreibt“, so Oeliger.

Dr. Werner Reh, Verkehrsexperte des BUND, unterstreicht die Notwendigkeit, die Bauern vor den gefährlichen Rußpartikeln zu schützen: „Das Risiko, an Krebs zu erkranken, ist bei den Bauern wegen der erhöhten Ruß-Emissionen an ihrem Arbeitsplatz um bis zu sechsmal höher als im Durchschnitt der Bevölkerung.“ Dies habe eine Untersuchung des Helmholtz-Zentrums München bereits vor Jahren gezeigt. Er forderte, die Bundesregierung sollte zusammen mit der EU-Kommission in Brüssel eine Lösung für die Nachrüstung der Traktoren mit Rußfiltern ausarbeiten.

Ähnlich wie bei Baumaschinen sei die Schweiz auch bei Landmaschinen in Sachen Luftreinhaltung weiter. Prüfstandmessungen hätten eine sehr hohe Wirksamkeit der Partikelfilter auch bei Traktoren gezeigt. So würden über 99 Prozent der vom Motor ausgestoßenen Partikel zurückgehalten. Mit Filtern ausgerüstete Traktoren funktionierten bisher ohne größere Störungen. Auf die Nachrüstung gewähren verschiedene Kantone auch Zuschüsse von umgerechnet bis zu 2700 Euro.

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Luftbelastung Deutschland 2009

Donnerstag 21. Januar 2010 von birdfish

Wie sauber ist die Luft in Deutschland?

“Auswertung der Luftbelastungssituation 2009″ – Publiziert vom Umweltbundesamt

“Die Stickstoffdioxidbelastung im Jahr 2009 war ähnlich hoch wie in den beiden vergangenen Jahren. Es ist daher zu befürchten, dass der neue Grenzwert auch im Jahr 2010 an vielen Orten nicht eingehalten werden wird.”, sagte Jochen Flasbarth, Präsident des UBA.
Grenzwert-Überschreitungen treten vor allem in Städten und Ballungsräumen auf, also dort, wo auch ein Großteil der Bevölkerung lebt. Stickstoffoxide entstammen vornehmlich den Emissionen des Verkehrs sowie Verbrennungsprozessen in Industrie und Haushalten.
Auch die Feinstaub-Konzentrationen (PM10) überschritten im Jahr 2009 erneut die bereits seit 2005 geltenden Grenzwerte – trotz Maßnahmen in Bund, Ländern und Kommunen. An 23 der insgesamt 408 Messstationen traten an mehr als 35 Tagen PM10-Konzentrationen über 50 µg/m3 auf. An der Messstation Stuttgart Neckartor wurde zudem der auf das Jahresmittel bezogene PM10-Grenzwert von 40 µg/m3 nicht eingehalten.

Insgesamt war die Feinstaubbelastung im Jahr 2009 etwas höher als 2008, dem Jahr, mit der seit 2000 geringsten Luftbelastung durch Feinstaub.
“Die ergriffenen Maßnahmen zur innerstädtischen Luftreinhaltung, wie die Einrichtung von Umweltzonen sowie die Verschärfung der Anforderungen an Kaminöfen und andere Kleinfeuerungsanlagen, waren richtig und hoch an der Zeit”, meinte Flasbarth.

“Auswertung der Luftbelastungssituation 2009″ (PDF)

Aktuelle Luftwerte in Deutschland:

Mehrmals täglich ermitteln Fachleute an Messstationen des Umweltbundesamtes und der Bundesländer die Qualität unserer Luft. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier auf dieser Website des UBA über die aktuellen Werte von Luftschadstoffen informieren.

Weitere Infos

Weitere Informationen zur Schadstoffbelastung der Luft finden Sie hier.

Stand: 01/2010

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Dürre und Fluten – Wassermanagement für Mittelmeerregion wegen Klimawandelfolgen

Mittwoch 13. Januar 2010 von birdfish

Die Folgen des Klimawandels stellen die Mittelmeeranrainer vor große Herausforderungen.

Mittelmeeranrheiner St. Tropez
Vom Klimawandel sind alle betroffen. Städte am Meer müssen sich besonders schützen – (c) Elke Salzer

Vor allem die Verfügbarkeit und die Qualität von Wasser bereitet jetzt schon vielen Staaten große Probleme. Einigkeit herrscht darüber, dass der Klimawandel den Wasserhaushalt der Mittelmeerregion verändern wird. Wie diese Auswirkungen konkret aussehen werden, wurde bislang noch nicht hinreichend untersucht. Hier setzt das durch die EU finanzierte Umweltprojekt “Climate Induced Changes on the Hydrology of Mediterranean Basins” (CLIMB) an, das Anfang Januar 2010 seine Arbeit aufnimmt. Insgesamt 19 Institutionen aus neun Ländern sind an dem Projekt beteiligt, das von Professor Ralf Ludwig, Department für Geographie der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München, geleitet wird; das Projektmanagement liegt bei der Bayerischen Forschungsallianz (BayFOR) unter der Leitung von Dr. Thomas Ammerl. CLIMB ist auf vier Jahre angelegt und verfügt über ein Budget in Höhe von 3,15 Millionen Euro.

Die Sicherung der Wasserressourcen im Mittelmeerraum ist akut bedroht: Dürreperioden, Fluten, die Versalzung des küstennahen Grundwassers sowie die zunehmende Landdegradation sind nur einige der Gefahren, durch die der fortschreitende Klimawandel zu politischen Konflikten und wirtschaftlichen Verteilungskämpfen in den betroffenen Regionen führen kann. Gefordert ist deshalb ein nachhaltiger Umgang mit den vorhandenen Wasserressourcen. Derzeit fehlen Analysemodelle und effektive Kontrollsysteme, mit denen die durch den Klimawandel forcierten hydrologischen Veränderungen erfasst und bewertet werden können. Die bislang verfügbaren Projektionen sind sehr unsicher und basieren auf praktisch nicht validierbaren Daten aus globalen und regionalen Klimamodellen. CLIMB möchte hier methodische Lücken schließen. Das Projekt will Feldmessmethoden verbessern, Fernerkundungstechniken weiterentwickeln und damit hydrologische Modellierungen sowie die Analyse sozio-ökonomischer Faktoren in einen neuen konzeptionellen Rahmen einbinden. So sollen bestehende Unsicherheiten bei der Analyse der Auswirkungen des Klimawandels reduziert werden. Ziel ist es, ein Risikobewertungsinstrument zu schaffen, mit dessen Hilfe die Verteilung der Wasserressourcen möglichst effektiv gesteuert werden kann.

“Wasser ist unser kostbarstes Gut und wird in Zukunft der Zankapfel benachbarter Regionen und Staaten sein”, sagt Ralf Ludwig. “Die Politik hat zwischenzeitlich erkannt, dass Konflikte um Wasser zur Realität werden. Mit unserer Forschungsarbeit wollen wir einen wichtigen Beitrag zur Vorbeugung von Konfliktsituationen leisten, indem wir verbesserte Projektionen zur künftigen Entwicklung des Wasserhaushalts im Mittelmeerraum ermöglichen. In einem weiteren Schritt werden wir, gemeinsam mit den Betroffenen vor Ort, Optionen zum nachhaltigen Management von Wasserressourcen in dieser vom Klimawandel stark betroffenen Region formulieren.”

Insgesamt sind 19 Partnerinstitutionen aus neun verschiedenen Ländern an CLIMB beteiligt. Neben Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich sind auch die fünf außereuropäischen Länder Ägypten, Kanada, Palästinensische Verwaltungsgebiete, Türkei und Tunesien in die Forschungsaktivitäten eingebunden. Die vier bayerischen Partner LMU, BayFOR GmbH, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) sowie die VISTA GmbH erhalten insgesamt 1,1 Millionen Euro aus dem Etat, den die EU für CLIMB zur Verfügung stellt.

An sieben ausgewählten Flusseinzugsgebieten rund um das Mittelmeer (in Frankreich, Italien, Tunesien, Türkei, Ägypten und Gaza) werden die Wissenschaftler die Auswirkungen des Klimawandels auf die verfügbaren Wasserressourcen untersuchen. Die Europäische Kommission hat neben CLIMB noch zwei weitere Großprojekte initiiert, WASSERMed (Water Availability and Security in Southern Europe and the Mediterranean) und CLICO (Climate Change Hydro-Conflicts and Human Security), die mit CLIMB ein gemeinsames Cluster bilden sollen. Der geforderte interdisziplinäre Ansatz soll neben der Veränderung der natürlichen Ressourcen auch soziale und ökonomische Aspekte modellhaft berücksichtigen. Das Auftakttreffen für CLIMB findet im Rahmen der EU Science Fair Ende Januar in Kairo statt. Hier werden sich neben Wissenschaftlern der anderen beiden EU-Projekte auch hochrangige Vertreter der Europäischen Kommission in die Diskussion einbringen.

Flyer mit Infos zum Projekt CLIMB (PDF, engl.)

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2010 wird es mit den Umweltzonen ernst – ungefilterte Dieselstinker bleiben draußen

Dienstag 5. Januar 2010 von birdfish

Zwei Jahre nach dem Start der ersten Umweltzonen in Deutschland setzen sich gezielte Einfahrbeschränkungen für „Dieselstinker“ in Ballungszentren immer mehr durch.

Fahrverbot in Umweltzone
(c) Danny König / Pixelio

Aktuelle Zählungen der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) zeigen, dass die Umweltzonen von der überwiegenden Zahl der Autohalter akzeptiert und von den unter hohen Feinstaubbelastungen leidenden Anwohnern mit großen Hoffnungen begleitet werden. Zum Jahreswechsel kommen neue Umweltzonen in Freiburg, Heidelberg, Münster, Bonn, Osnabrück und Pfinztal (Baden-Württemberg) hinzu. Insgesamt steigt ihre Zahl damit auf 40. Bisher bleibt in fast allen Städten die Zufahrt von Fahrzeugen mit roter, gelber und grüner Feinstaubplakette (rot, gelb, grün) erlaubt. In einigen Vorreiterstädten gelten ab 1. Januar 2010 verschärfte Bedingungen, hier werden die Umweltzonen erstmals “scharf gestellt”. So dürfen in die Umweltzonen in Berlin und Hannover nur noch Fahrzeuge einfahren, die über eine grüne Plakette verfügen. In Frankfurt am Main und Bremen ist nur mehr die Einfahrt mit gelber und grüner Plakette erlaubt.

DUH-Feinstaubkontrollen in der vergangenen Woche haben erneut bestätigt, dass auch die Verschärfungen weitgehend akzeptiert werden. Nur ein Prozentsatz von 1,9 an roten und 4,9 an gelb plakettierten Fahrzeugen, die ab Übermorgen in Berlin nicht mehr erlaubt sind, registrierten die Mitarbeiter der DUH.  In Hannover waren es 8,7 Prozent mit gelber sowie 1,0 Prozent mit roter Plakette. In Frankfurt a. M. fahren immerhin 1,1 Prozent noch mit einer roten und 2,5 Prozent ohne Plakette ein. Bremen liegt mit einem Prozentsatz von 7,3 bei den Fahrzeugen ohne Plakette und 2,3 Prozent bei den rot plakettierten dahinter.

„Für 2010 rechnet die DUH mit der ‘Scharfstellung’ der meisten deutschen Umweltzonen – entweder freiwillig oder aufgrund von Gerichtsentscheidungen, wie unlängst in Stuttgart erwirkt. Das Beispiel der “auf grün” gestellten Umweltzonen in Berlin und Hannover zeigt, dass es möglich ist, schmutzige Dieselfahrzeuge aus den Innenstädten zu verbannen”, so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Nach Ansicht der DUH macht dabei die Bevölkerung auch mit: Dort wo Einfahrverbote drohen ist eine verstärkte Nachrüstung von Altfahrzeugen mit Partikelfiltern und eine beschleunigte Erneuerung des Fahrzeugbestands festzustellen. Die Fahrzeugflotte werde „auf diese Weise schneller sauber, Dieselstinker ohne Filter haben ab 2010 in Deutschland keine Zukunft.“ Das sei exakt die Lenkungswirkung, die man sich von den Umweltzonen erhofft habe.

Bernd Lehming von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz in Berlin berichtete über Erfahrungen in der Hauptstadt: „Wir sehen schon jetzt positive Effekte unserer Berliner Umweltzone. Insgesamt werden an den Feinstaub-Messstellen tendenziell weniger Grenzwertüberschreitungen registriert – auch wenn wir die Wetterverhältnisse berücksichtigen. Dieselfahrzeuge ohne Plakette sind in Berlin fast ganz verschwunden, so dass die Rußbelastung schon aufgrund der 1. Stufe der Umweltzone um 16% abnahm. Bürger und Besucher profitieren spürbar. Die Berliner Luft wird besser“, freute sich Lehming. Die Verschärfung zum Jahresbeginn werde die Situation weiter entspannen.

Der Verkehrsexperte Dr. Axel Friedrich wies die Angriffe von Kritikern scharf zurück, die die Einrichtung von Umweltzonen immer noch als sinnlos bezeichneten, weil Minderungen der Feinstaubbelastungen angeblich bisher nicht messbar seien. „Mit belastbaren Modellrechnungen ist jedoch die Minderung der besonders gefährlichen ultrafeinen Dieselpartikel zu belegen. Die Messungen aus Berlin bestätigen diese Berechnungen. Der starke Einfluss wechselnder Wetterlagen lässt in den Städten mit nur ein oder zwei Messstationen einen tragfähigen Vergleich erst nach einigen Jahren zu, da gerade dort die Zahl der bisher aus den Umweltzonen verbannten Fahrzeuge noch gering ist.“

Resch forderte die Bundesregierung zu einer schnellen Umsetzung ihrer Entscheidung von Mitte Dezember zur Fortsetzung der Förderung von Nachrüstfiltern für Pkw und Ausdehnung auf leichte Nutzfahrzeuge auf. Resch: „Für dieses Programm stehen der Bundesregierung in den Jahren 2010 und 2011 insgesamt ca. 200 Mio. Euro an Zusatzeinnahmen zur Verfügung. Damit kann die Nachrüstung von 500.000 Pkw und leichten Nutzfahrzeuge von Handwerkern und Händlern gefördert werden.“

Wie dringlich die Einführung der Umweltzonen ist, zeigt das Inkrafttreten eines weiteren Grenzwertes für die Belastung der Luft zum 01. Januar 2010. Nach dem seit dem 01. Januar 2005 geltenden Grenzwertes für Feinstaub, gilt nunmehr ein weiterer Grenzwert für Stickstoffdioxid. Die Luft darf dann nur noch an höchstens 18 Tagen im Jahr mit mehr als 200 Mikrogramm pro Kubikmeter Stickstoffdioxid belastet werden; im Jahresmittel dürfen es nur 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft sein. Dieser Wert wird in vielen deutschen Großstädten deutlich überschritten. Da die Belastung mit Stickstoffdioxid vor allem auf den Ausstoß von Dieselmotoren zurückzuführen ist, ergibt sich eine zusätzliche Notwendigkeit der Ausdehnung und Verschärfung der Umweltzonen.

Besonders deutlich wird dies in München. Die in Deutschland mit am stärksten mit Feinstaub und Stickstoffdioxid belastete Straße, die Landshuter Allee als Teil des Mittleren Rings in München, ist immer noch nicht zur Umweltzone ausgewiesen. Und dies obwohl es hier nicht nur Probleme mit dem Feinstaub sondern zusätzlich die ab dem 01. Januar geltenden Grenzwerte für Stickstoffdioxid in der Vergangenheit um das Doppelte überschritten wurden. Die DUH unterstützt daher eine am heutigen Vormittag erhobene Klage eines Anwohners der Landshuter Allee, der sich gegen diese unzumutbaren Zustände wehrt.

Die Klage ist gegen den Freistaat Bayern gerichtet und wurde vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München erhoben. Der Kläger verlangt eine unverzügliche Änderung des Münchner Luftreinhalteplans mit dem Ziel einer deutlichen Ausdehnung und Verschärfung der Umweltzone. Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger (Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin), der den Kläger vertritt: „München muss offenbar erst durch Gerichte zum Schutz seiner Bürger gezwungen werden. Schon die Einführung der jetzt geltenden Umweltzone ging auf eine Klage eines Münchner Bürgers zurück, der sein Recht auf saubere Luft bis zum Europäischen Gerichtshof erstritt. Damals haben wir ebenfalls den Kläger vertreten und die DUH hat die Verfahren unterstützt. Da man in der Verwaltung dort offenbar immer noch nicht verstanden hat, dass die Gesundheit der Menschen wichtiger ist als das Fahren mit veralteten und nicht mit einem Dieselfilter nachgerüsteten Autos, werden wieder erst die Gerichte für die Einhaltung geltenden Rechts sorgen müssen.“

Die DUH prüfte am 29.12.09 in den relevanten Städten die Einhaltung der Plakettenregelung. Das Ergebnis finden Sie – kurz und bündig – hier. (PDF)

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