KLIMA-MEDIA.de Pressespiegel & Infoblog

DUH-Umfrage: Nur zwei von 43 Umweltzonen werden wirklich wirksam kontrolliert

Dienstag 28. Juni 2011 von birdfish

Sie richten pflichtgemäß Umweltzonen ein, um dem Bannstrahl der EU zu entgehen, zeigen anschließend aber wenig Interesse an einer effektiven Kontrolle und Durchsetzung der selbst erlassenen Regeln.

Umweltzonen müssen kontrolliert werden
Umweltzonen müssen kontrolliert werden – Foto: PeeF / Pixelio

Das ist das zentrale und ernüchternde Ergebnis einer Umfrage, die die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) unter 43 Städten durchgeführt hat, die in den letzten Jahren Umweltzonen in ihren hoch mit Feinstaub und Stickstoffdioxid (NO2) belasteten Zentren ausgewiesen haben. Eine Überwachung der Einfahrbeschränkungen durch Kontrolle der vorgeschriebenen verschiedenfarbigen Plaketten findet in den meisten Kommunen überhaupt nicht oder nur in eher symbolischem Rahmen und ohne Sanktionen statt.

„Die Ergebnisse unserer Umfrage sind unbefriedigend. Offensichtlich ist bei vielen Kommunalpolitikern noch nicht angekommen, dass auch die mangelnde Kontrolle einer eingerichteten Umweltzone zu Strafzahlungen an die EU in Millionenhöhe führen kann. Während die Bundeshauptstadt Berlin mit der konsequenten Einrichtung, Scharfstellung und Kontrolle ihrer Umweltzone die Dieselrußemissionen drastisch reduzieren konnte, läuft die Mehrzahl der Umweltzonen noch in einer Art ’Spielbetrieb’. Vielerorts dürfen selbst Fahrzeuge mit roter Plakette einfahren, werden großzügig Ausnahmegenehmigungen erteilt und eine Kontrolle findet praktisch nicht statt“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Nur zwei der 43 befragten Städte mit Umweltzonen – Berlin und Hannover – erreichten bei der Umfrage die nach einem Punktesystem vergebene „Grüne Karte“ für das ernsthafte Bemühen, die Regelungen der Umweltzonen durch Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs sowie Sanktionen im Fall von Verstößen durchzusetzen. Berlin und Hannover, beide seit 2008 Vorreiter des Instruments „Umweltzone“, lassen seit 2010 nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in ihre Umweltzonen einfahren. Sie führen sowohl im ruhenden als auch im fließenden Verkehr Kontrollen zur Einhaltung der geltenden Regelungen durch. Auf der DUH-Skala von 0 bis 5 Punkten erhalten sie jeweils die Höchstpunktzahl. Sechs weitere Städte – Frankfurt, Augsburg, Neu-Ulm, Wuppertal und Leipzig – erreichten jeweils drei oder vier Punkte und erhalten immerhin die „Gelbe Karte“. Diese Kommunen überwachen in der Regel die Einhaltung der Bestimmungen bei geparkten Fahrzeugen, vernachlässigen aber die Kontrolle und die Ahndung von Verstößen im fließenden Verkehr.

Als erschreckendes Ergebnis wertet Resch die Tatsache, dass 35 von 43 Umweltzonen nicht wirksam kontrolliert werden. Sie erhielten daher von der DUH die „Rote Karte“. Im Detail gibt es dennoch in dieser Gruppe Unterschiede bezüglich der Art und Effektivität der Kontrolle. Während 12 der 15 mit der „Roten Karte“ belegten nordrhein-westfälischen Städte noch ein oder zwei Punkte für ihr Kontrollverhalten erhalten, sind es bei den 18 baden-württembergischen Städten nur vier, die mit einem oder zwei Punkten bewertet wurden. 14 Städte im Ländle erhalten überhaupt keinen Punkt, in diesen Umweltzonen wird praktisch überhaupt nicht kontrolliert und sei es nur, weil sie bei den Regierungspräsidien die Zuständigkeit zur Kontrolle des ruhenden Verkehr entweder noch gar nicht oder erst kürzlich beantragt haben. Sieben Städte und Gemeinden im Süden verzichten schließlich auf jede Kontrolle des ruhenden Verkehrs.

Sollte die Mehrheit der von hohen Luftschadstoffbelastungen betroffenen Kommunen ihre Bemühungen zur Entlastung ihrer Bürgerinnen und Bürger weiter so lax handhaben wie es die vorliegende Umfrage der DUH vermuten lässt, stehe Deutschland vor einer neuen Klagewelle zur gerichtlichen Durchsetzung des Anspruchs auf saubere Luft, erklärte Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger, der mit der DUH das „Recht auf saubere Luft“ für Privat- und juristische Personen bereits 2008 vor dem Europäischen Gerichtshof erstritten hatte. Klinger: „Das EU-Recht ist nicht zahnlos. Es stellt nicht nur Grenzwerte auf, sondern verpflichtet die Behörden auch zu einer effektiven Kontrolle der ergriffenen Maßnahmen. Behörden, die Verstöße mehr oder weniger sanktionslos dulden, müssen mit Klagen von Bürgern und drastischen Strafzahlungen rechnen.“

Die Ergebnisse der DUH-Umfrage stoßen auch bei der EU-Kommission auf großes Interesse. Hier wird derzeit geprüft, welche Kommunen beziehungsweise Bundesländer sich ernsthaft bemühen, die EU-Luftreinhalterichtlinie umzusetzen – und wer nur so tut. So schneiden alle 18 baden-württembergischen Städte mit Umweltzone mit der schlechtesten Bewertung ab. Gleichzeitig überschritten zehn von ihnen im vergangenen Jahr 2010 den zulässigen Grenzwert für Feinstaub von 50 µg/m³ an mehr als 35 Tagen. Dies waren Stuttgart, Reutlingen, Heilbronn, Leonberg, Ludwigsburg, Tübingen, Ulm, Pleidelsheim, Herrenberg und Mühlacker. „Die Deutsche Umwelthilfe hat die EU-Kommission aufgefordert, gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, weil in vielen Umweltzonen immer noch die Partikelgrenzwerte überschritten werden, ohne dass die verantwortlichen Politiker der jeweiligen Kommune bzw. Landesregierung alle geeigneten Maßnahmen ergriffen haben“, erklärt Resch. Umgekehrt zeigten die Beispiele Berlin und Hannover, dass sich die Feinstaubwerte spürbar verbessern, wenn Plakettensünder mit Sanktionen rechnen müssen. In Berlin sind insbesondere die toxischen Dieselrußemissionen seit Einführung der Umweltzone um 58 Prozent zurückgegangen.
Hintergrund:

Die Deutsche Umwelthilfe hat zwischen März und Juni 2011 die Verantwortlichen in insgesamt 43 deutschen Städten zu ihrem Vorgehen bei der Überwachung der jeweiligen Umweltzonen im Jahr 2010 befragt. Gefragt wurden die Städte nach der Zuständigkeit, der für die Kontrolle der Plakettensünder verantwortlichen Organe der Stadt. Zudem betrafen die zentralen Fragen die Anzahl der festgestellten Verstöße sowie die in der Folge ausgestellten Bußgeldbescheide, die mit 40 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg belegt wurden. Abgefragt wurde außerdem, ob die Einhaltung der Regeln beim ruhenden oder beim fließenden Verkehr überwacht wurde oder in beiden Fällen. Unter den zahlreichen Städten ohne klare Zuordnung der Kontrollverantwortung oder ohne ein erkennbares Interesse an einer effektiven Durchsetzung der Umweltzonen, finden sich auch solche mit sehr spezifischen Kontrollverfahren. So preist die Stadt Köln ihr so genanntes „Kölner Modell“ an, das einen regulären Bußgeldbescheid (40 Euro plus ein Punkt in Flensburg) für Verstöße gegen die Plakettenpflicht erst nach dem vierten registrierten Verstoß vorsieht. Bei den ersten beiden Verstößen bleibt es bei einer mündlichen Verwarnung, beim dritten Verstoß sind lediglich 25 Euro fällig. Die Deutsche Umwelthilfe findet die Kölner Interpretation der Plakettenverordnung „rotwürdig“.

Die Ergebnisse der Umfrage (PDF)

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Luftqualität: Grenzwertfrist läuft ab – Bundesregierung handelt dennoch nicht

Freitag 10. Juni 2011 von birdfish

Wenn Deutschland morgen nicht die EU-Luftreinhaltegrenzwerte einhält, drohen nicht nur schwerwiegende Gesundheitsgefahren, sondern auch Strafzahlungen.

Köln im Feinstaub
Gesundheitsgefährdend: Feinstaubnebel über Köln – Foto: Thomas Max Müller / Pixelio

Ein Bündnis von Umweltverbänden fordert die Regierung zum Handeln auf, Klagen gegen untätige Kommunen sind in Vorbereitung.

Regelmäßig messen deutsche Großstädte Grenzwertüberschreitungen bei der Luftqualität. Feinstaub, Stickstoffdioxid und andere Schadstoffe sind in Ballungsräumen und an stark befahrenen Straßen oft über dem EU-Limit. Wegen der Nichteinhaltung von EU-Recht drohen nun empfindliche Strafzahlungen. Eine Verbändeallianz aus Verkehrsclub Deutschland (VCD),  Naturschutzbund NABU, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Deutscher Umwelthilfe (DUH) haben entschlossenes Handeln der Verantwortlichen auf allen politischen Ebenen gefordert.

Die DUH droht außerdem, systematisch juristisch gegen untätige Städte und Bundesländer vorzugehen, wenn sie weiterhin zu wenig tun, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Diese hätten ein “Recht auf saubere Luft”, das auch eingeklagt werden könne.

Besonders in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen müsse noch einiges getan werden. „Drei der fünf Messstellen mit den höchsten Feinstaubwerten liegen in Baden-Württemberg, Spitzenreiter ist dabei Stuttgart. Interessant ist auch Duisburg auf Platz fünf. Hier hoffen wir sehr, dass Bewegung in die Diskussion um eine Umweltzone Ruhrgebiet kommt“, erklärte BUND-Verkehrsexperte Werner Reh. Dietmar Oeliger vom NABU verwies auf den Zusammenhang von Dieselruß und erhöhtem Krebsrisiko. Darüber hinaus trügen die dunklen Rußpartikel in sensiblen Regionen wie der Arktis zum Klimawandel bei, da sie die Erderwärmung befördern.

Seit 1. Januar 2005 gilt EU-weit ein Tagesgrenzwert für Feinstaub in der Größe von 10 Mikrometern (PM10): 50 Mikrogramm pro Kubikmenter Luft (µg/m3). Dieser Wert darf nicht öfter als 35-mal pro Jahr überschritten werden. Auch für Stickstoffdioxid (NO2) und Benzol gelten Grenzwerte. Weil viele EU-Mitgliedstaaten die Fristen nicht einhalten konnten, gab es die Möglichkeit, Verlängerung zu beantragen, wenn die Mitgliedstaaten nachweisen konnten, dass sie bereits strenge Maßnahmen zur Luftverbesserung eingeleitet hatten. Auch einige Städte in Deutschland hatten Fristverlängerungen beantragt, doch die EU-Kommission hat nicht alle Anträge genehmigt. Anfang 2009 hat die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen zehn Mitgliedstaaten – darunter Deutschland – verschickt, die keine Fristverlängerung für sich in Anspruch nehmen konnten und die Werte dennoch überschritten. Für PM 10 läuft die Frist am 10. Juni 2011 aus. “Spitzenreiter bei der Überschreitung der Grenzwerte” seien aktuell zum Beispiel Reutlingen mit 51 Tagen (bis 26.04.2011) und Tübingen mit 48 Tagen (bis 26.04.2011), kritisierten die Verbände.


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Klimawandel beeinträchtigt Biodiversität und die natürlichen Lebensgrundlagen

Mittwoch 25. Mai 2011 von birdfish

Landnutzungsänderungen und Klimawandel führen seit Jahren zu einem Verlust an biologischer Vielfalt.

Überträger Mücke
Neue Stechmückenarten bringen Probleme – Foto: Lutz Haberecht / Pixelio

Auf der Statuskonferenz „Klimawandel und Biodiversität: Folgen für Deutschland“ am 19. und 20. Mai 2011 wurde nun vorgestellt, wie der Klimawandel die verschiedenen Lebensräume beeinflusst, welche Auswirkungen der Biodiversitätsverlust für Deutschland haben wird und wie hier sinnvoll gegengesteuert werden kann.
Etwa 150 Wissenschaftler sowie Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft beteiligten sich an der Veranstaltung im Frankfurter SENCKENBERG Naturmuseum, die unter der Federführung des Biodiversität und Klima Forschungszentrums (BiK-F) und des Climate Service Centers (CSC), einer Einrichtung des Helmholtz-Zentrums Geesthacht stattfand.

Beobachtungsdaten zeigen deutlich, dass es in Deutschland in den vergangenen 100 Jahren wärmer geworden ist. Bis 2100 wird je nach Szenario eine weitere Erwärmung zwischen 2 bis 4°C projiziert. Damit gehen Veränderungen in der Anzahl von Hitzetagen und Extremwetterereignissen einher, mit deutlichen Folgen für die biotische und abiotische Umwelt.

Biologische Vielfalt unter Stress

In Deutschland wurde bisher eine Abnahme kälte- und eine Zunahme wärmetoleranter Tier- und Pflanzenarten beobachtet – ein Trend, der sich in Zukunft verstärken dürfte. Insbesondere Arten mit besonderen Lebensraumansprüchen sind vom Klimawandel bedroht. Da jede Art eine bestimmte Funktion innerhalb von Ökosystemen erfüllt, werden mit zunehmendem Artensterben bzw. mit einer Veränderung der Artenzusammensetzung auch Ökosystemdienstleistungen in Frage gestellt, die durch die biologische Vielfalt erbracht werden: hierzu gehören u.a. die natürliche Reinigung und teilweise Regeneration von Luft, Wasser und Boden, die Kontrolle von Schädlingen und Krankheitserregern oder auch Bestäubungsdienstleistungen von Insekten bis hin zu ästhetischen Aspekten von Erholungslandschaften.

Auswirkungen auf Natur und Mensch?

Die biologische Vielfalt in Städten, Gewässern, Wäldern und auf natürlichen und landwirtschaftlich genutzten Flächen wird sich verändern – alle Lebensräume werden vom Klimawandel beeinflusst. Invasive Tier- und Pflanzenarten dürften sich weiter ausbreiten. Für die menschliche Gesundheit werden eine Reihe von Beeinträchtigungen erwartet: zum Beispiel durch neu eingewanderte Stechmückenarten, durch Zeckeninfektionen oder durch hoch allergene Pollen wie etwa der Ambrosie, deren Pollenflug überwiegend bei Temperaturen über 25°C auftritt.
Dabei wird die Artenvielfalt nicht nur vom Klimawandel bedroht, sondern auch von möglichen Anpassungsmaßnahmen an klimatische Veränderungen. „In der Landwirtschaft könnten Anpassungsmaßnahmen größere Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben, als die direkten Auswirkungen des Klimawandels auf die Agrarproduktion. Dies gilt insbesondere, wenn man an den Anbau von Energiepflanzen als Beitrag zum Klimaschutz denkt“, sagt Dr. Michaela Schaller, Leiterin der Abteilung Management natürlicher Ressourcen am CSC.

Was muss getan werden?

Anpassungsmaßnahmen müssen daher basierend auf aktuellen Forschungsergebnissen sorgfältig abgewogen werden. Eine Zusammenfassung des Standes der Forschung wird der Statusbericht „Klimawandel und Biodiversität – Folgen für Deutschland“ leisten, der als Ergebnis der Tagung Ende des Jahres erscheint und zum ersten Mal den Wissensstand für Deutschland verständlich zusammenfasst. „Damit wird ein weißer Fleck in der deutschen Forschungslandschaft geschlossen“, so Prof. Dr. Bernhard Stribrny, Leiter der Abteilung für Wissens- und Ergebnistransfer am BIK-F.

Gestützt auf zahlreiche Studien werden die Wissenschaftler damit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Handlungsempfehlungen für Maßnahmen in den verschiedenen Lebensräumen an die Hand geben. Zum Beispiel in der Landwirtschaft: Hier erweist sich die pfluglose Bodenbearbeitung als interessante Perspektive. Aber auch im Lebensraum Wald herrscht Handlungsbedarf: Aufgrund der langen Planungszyklen in der Forstwirtschaft müssen schon heute beim Waldumbau vermehrt Bäume eingemischt werden, die an die zukünftigen Klimabedingungen angepasst sind. Um Folgen für die Gesundheit abzumildern, ist u.a. konsequentes Monitoring von Krankheitsüberträgern notwendig, die vom Klimawandel profitieren.

Die Tagung wurde vom Biodiversität und Klima Forschungszentrum (BiK-F), Frankfurt/ Main und dem Climate Service Center (CSC), Hamburg in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst aus Offenbach, dem Bundesamt für Naturschutz, Bonn, dem Deutschen GeoForschungsZentrum, Potsdam sowie der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung, Frankfurt/ Main veranstaltet.

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Das erste weltweite Passiv-Hochhaus steht in Freiburg – Mieter ziehen jetzt ein

Dienstag 24. Mai 2011 von birdfish

Alte und neue Mieter ziehen nach 18 Monaten Sanierungszeit seit Ende April 2011 in das weltweit erste nach Passivhausstandard sanierte Hochhaus im Freiburger Stadtteil Weingarten.

Passivhochhaus: 90 sanierte Wohnungen
Passivhochhaus: 90 sanierte Wohnungen – Foto: Fraunhofer ISE

Der Primärenergiebedarf für Beheizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung, Beleuchtung und Haushaltsstrom wurde um 40 Prozent gesenkt. Die Forschungen an dem Modellprojekt gehen weiter.

Im bewohnten Gebäude analysieren die Forscher des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE über zwei Jahre den Energieverbrauch im realen Betrieb. Die Ergebnisse haben, wie das gesamte Projekt, Modellcharakter und sollen zukünftig in vergleichbare energetische Sanierungsvorhaben einfließen. Gemeinsam haben sich die Freiburger Stadtbau GmbH, die badenova WÄRMEPLUS und das Fraunhofer-Institut zum Ziel gesetzt, den Primärenergiebedarf des gesamten Stadtteils bis zum Jahr 2020 um 50 Prozent zu reduzieren.

Der Heizwärmebedarf des Hauses ist nach der Sanierung deutlich unter 20 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) gesunken und mit dem eines neu gebauten Passivhauses vergleichbar. Der Heizwärmebedarf nach Sanierung liegt bei einem Fünftel des ursprünglichen Werts und wurde damit um 80 Prozent gesenkt.

Der Energieverbrauch des sanierten Gebäudes wird seit März 2011 vom Fraunhofer-Institut gemessen. Einzelne Geschosse werden dabei sehr detailliert erfasst (Warmwasserbedarf, Haushaltsstrom, Heizung, Fensterkontakte). Die Messungen werden zwei Jahre dauern, die Ergebnisse anonymisiert erfasst. Für die Senkung des Primärenergiebedarfs ist auch die Senkung des Haushaltstroms ausschlaggebend. Über die Verbrauchsentwicklung werden die Bewohner der „Messgeschosse“ ständig informiert. Die Wärmebereitstellung des Stadtteils Weingarten basiert auf Kraft-Kärme-Kopplung. Auf Grund der optimierten Gebäudedämmung sinkt der Bedarf und wird im Jahresverlauf gleichmäßiger. Der Einsatz gasbetriebener Kessel kann reduziert werden.
Über das Sanierungsprojekt »Weingarten 2020«

Der westliche Teil des 1965-1969 entstandenen Freiburger Stadtteils Weingarten wird im Zeitraum 2007 bis ca. 2020 in drei Abschnitten modernisiert. Der BINE Informationsdienst berichtete zuletzt im Januar 2011.
Das Areal, in dem rund 5.800 Menschen wohnen, umfasst eine Fläche von etwa 30 ha. Im Sanierungsgebiet sind vier Gebäudetypen mit rund 1.300 Wohnungen vorhanden: 16-geschossige Hochhäuser, acht und viergeschossige Mehrfamilienhäuser sowie einige Nichtwohngebäude. Als erstes von vier Hochhäusern wurde in rund eineinhalb Jahren das Gebäude in der Bugginger Straße 50 energetisch modernisiert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie förderte das Hochhausprojekt im Rahmen der Forschungsinitiative „Energieeffiziente Stadt“.

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“Ethik-Kommission” verzögert Energiewende – Anti-Atomproteste vielerorts am 28. Mai

Freitag 13. Mai 2011 von birdfish

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht in den bisherigen Empfehlungen der Ethik-Kommission eher eine Verzögerung der dringend erforderlichen Energiewende.

Energiewende von Bevölkerung gewollt
Die Menschen wollen die baldige Energiewende – Foto: BUND

“Den Atomausstieg bis 2021 hinauszögern zu wollen, ist nicht akzeptabel. Die Katastrophe von Fukushima zeigt in erschreckendem Maße, wie hoch die Risiken sind, wenn Atomkraftwerke betrieben werden. Diesen Risiken darf die Bevölkerung nicht weitere zehn Jahre ausgesetzt werden”, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

In jedem Atomkraftwerk an jedem Ort der Welt könne sich jederzeit ein schwerer Störfall ereignen. Deshalb müssten alle Atomkraftwerke so schnell wie möglich stillgelegt werden. Wenn die Ethikkommission in ihrem Berichtsentwurf sage, dass auch ein schnellerer Ausstieg möglich sei, dann müsse die Politik diesen kürzeren Weg zum endgültigen Abschied aus dieser Risikotechnologie auch gehen, forderte Weiger. Der Atomausstieg könne noch in der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen und zugleich unumkehrbar gemacht werden.

Der Forderung der Ethikkommission, die im Rahmen des Atom-Moratoriums bereits abgeschalteten Atomkraftwerke und das AKW Krümmel abgeschaltet zu lassen, schloss sich Weiger an. “Es ist eine wichtige Klarstellung der Ethikkommission, dass auf diese Kraftwerke ohne Probleme verzichtet werden kann. Dahinter darf die Bundesregierung auf gar keinen Fall zurückfallen”, sagte der BUND-Vorsitzende. Deutlich seien die Aussagen der Kommission, dass ein schnellerer Atomausstieg keine wirtschaftlichen Nachteile, sondern eher Vorteile habe und auch kein Hindernis darstelle, beim Klimaschutz ambitionierte Ziele zu verfolgen.

Ausdrücklich stimme der BUND der Kommission auch darin zu, dass die wichtigste Maßname zur Beschleunigung des Atomausstieg die drastische Senkung des Stromverbrauchs sei. Völlig falsch sei es hingegen, wenn wie in Teilen der CDU diskutiert, ein Neubau klimaschädlicher Braunkohlekraftwerke gefordert werde.

Um weiter Druck für einen sofortigen und endgültigen Atomausstieg zu machen, kündigte der BUND in einem Bündnis mit weiteren Umweltverbänden, Anti-Atom-Initiativen und Gewerkschaften für den 28. Mai erneut bundesweit Protestaktionen an. In 21 Städten soll für den schnellen Atomausstieg demonstriert werden. Bisher geplant sind Kundgebungen in Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Kiel, Bremen, Hannover, Göttingen, München, Fürth, Landshut, Mannheim, Freiburg, Ulm, Bonn, Münster, Essen, Mainz, Dresden, Magdeburg, Güstrow und Erfurt.


LichtBlick

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Kommt die Energiewende in Deutschland? Jedenfalls nicht für alle Stadtwerke!

Donnerstag 5. Mai 2011 von birdfish

Zahlreiche Stadtwerke beteiligen sich am Bau des umstrittenen Kohlekraftwerks in Krefeld-Uerdingen – nach einer aktuellen Recherche der Klima-Allianz sogar mehr als bislang angenommen.

KKW-Neubau
Neue Kohlekraftwerke sind nicht zukunftsweisend – Foto: Hans-Jürgen Distelkamp / Pixelio

Das geplante Kohlekraftwerk hat ein Investitionsvolumen von über einer Milliarde Euro und würde nach Inbetriebnahme jährlich mehr als vier Millionen Tonnen CO2 ausstoßen.

Gegenwärtig wird geprüft, ob statt eines Kohlekraftwerks auch ein Gaskraftwerk gebaut werden könnte.

19 Stadtwerke setzen weiter auf Klimakiller-Kohlekraftwerke

19 Stadtwerke aus Deutschland und der Schweiz schließen die Beteiligung am Kohlekraftwerk nicht aus, darunter die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet (ewmr) mit den beteiligten Stadtwerken Bochum, Herne und Witten, die ÜWAG Fulda sowie die Stadtwerke Osnabrück und Ulm. Bisher haben lediglich die Stadtwerke Aachen öffentlich angekündigt, dass sie sich nur beim Umstieg auf ein Gaskraftwerk weiter am Konsortium beteiligen werden, ansonsten aber aus dem Projekt aussteigen würden. Die Flensburger Stadtwerke überlegen derzeit, ihre Bereitschaft zu Investitionen in Kohlekraftwerke im Zuge eines Strategiewechsels und des geplanten Umstiegs auf erneuerbare Energien zurückzuziehen. Der Ausstieg der Stadtwerke Dachau wurde bereits durch  einen Bürgerentscheid im Juni 2010 besiegelt.

„Deutschland erlebt gerade eine Zäsur in der Energiepolitik. Doch ausgerechnet kommunale Unternehmen lassen die Chance vergehen, schneller als bislang von der Bundesregierung geplant eine Vollversorgung mit erneuerbaren Energien zu erreichen. Stattdessen setzen zahlreiche Stadtwerke ohne Not auf neue klimaschädliche Kohlekraftwerke“, kritisiert Mona Bricke von der Klima-Allianz. „Die Stadtwerke müssen sich aus der Steinzeit verabschieden und ihre Kohlekraftwerk-Pläne aufgeben. Nur mit den Erneuerbaren kann Deutschlands Energieversorgung in der Zukunft klimafreundlich werden“, so Jan Urhahn von Oxfam Deutschland.

Besteht die Chance auf eine Energiewende?

Die beteiligten Stadtwerke wollen voraussichtlich noch in diesem Sommer entscheiden, ob die Dinosaurier-Technologie Kohle wirklich in Krefeld-Uerdingen zum Einsatz kommt. Derzeit prüft das Konsortium auch noch den Bau eines effizienteren, mit erneuerbaren Energien kompatiblen Gaskraftwerks. Damit sich die Stadtwerke für die Gas-Option entscheiden, hat Campact den Online-Appell „Keine Kohle für die Kohle: Jetzt Klimakiller zu Fall bringen“ initiiert.

„Die Bürgerinnen und Bürger wollen von ihren Stadtwerken nicht mit Kohle- und Atomstrom versorgt werden“, erklärt Ferdinand Dürr von Campact. „Statt in eine überkommene Technologie sollten die kommunalen Unternehmen das Geld ihrer Städte lieber in ökologisch fortschrittliche Kraftwerke stecken. Das fordern bereits Tausende Menschen aus den beteiligten Städten von den Geschäftsführern ihrer Stadtwerke.“

Beteiligungen am Kraftwerkskonsortium Krefeld-Uerdingen (pdf)

Kampagne “Keine Kohle für die Kohle”

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Studie: Umweltzonen retten Menschenleben – Feinstaub birgt hohe Gesundheitsgefahr

Freitag 8. April 2011 von birdfish

Konsequent umgesetzte und überwachte Umweltzonen vermindern die Feinstaubbelastung und retten Menschenleben.

Köln im Feinstaub
Feinstaubnebel über Köln – Foto: Thomas Max Müller / Pixelio

Dies ist das Ergebnis einer neuen Studie von Prof. Wichmann zum Gesundheitsrisiko durch verkehrsabhängige Partikel. Erhöhte Sterblichkeit durch die Feinstaubbelastung an stark befahrenen Straßen in Nordrhein-Westfalen

In der vergangenen Woche wurde die Fortschreibung einer epidemiologischen Langzeitstudie im Auftrag des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums veröffentlicht. Die Untersuchung des Helmholtz Zentrums München zeigt einen deutlichen Zusammenhang zwischen Wohnort, Luftbelastung und Sterblichkeitsrisiko.

In der „Feinstaubkohortenstudie Frauen in NRW“ wurde über 18 Jahre das Sterblichkeitsrisiko von fast 5.000 Frauen der Jahrgänge 1929 bis 1942 an sieben Standorten in Nordrhein-Westfalen in Abhängigkeit von den Belastungen durch Feinstaub/Stickstoffdioxid an ihren jeweiligen Wohnorten untersucht. Mit geringerem Abstand zwischen Wohnadresse und verkehrsreichen Straßen nahmen dabei die allgemeine Sterblichkeit sowie die Todesursache durch Herz-Kreislauferkrankungen statistisch signifikant zu. Die Analyse zeigte deutliche Zusammenhänge zwischen Verkehrsbelastung und verkehrsabhängigen Schadstoffen einerseits und der Sterblichkeit an Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Atemwegserkrankungen und Lungenkrebs andererseits. Hierdurch bestätigte sich einmal mehr der erhebliche Einfluss hoher Partikelbelastungen auf die Gesundheit der Anwohner.

Bei Frauen, die näher als 50 Meter an einer Hauptverkehrsstraße lebten, erhöhte sich die allgemeine Sterblichkeit um fast 40 Prozent, das Risiko, an einer Herz-Kreislauf- oder Atemwegserkrankung zu versterben, stieg sogar um fast 80 Prozent. „Wir sind hierüber sehr besorgt und enttäuscht,  dass die bisherige Luftreinhaltepolitik es immer noch nicht geschafft hat, diese Erkrankungs- und Sterbefälle zu verhindern“, erläuterte der Leiter der Langzeitstudie Prof. Erich Wichmann vom Helmholtz Zentrum München.
Allein die beiden Umweltzonen in Berlin und München vermeiden zusammen mehr als 170 dieselrußbedingte Todesfälle pro Jahr.

Entgegen häufig vorgebrachter Kritik können Umweltzonen durchaus ein geeignetes Instrument sein, die gesundheitlichen Auswirkungen der verkehrsbedingten Partikelbelastung zu verringern. Denn bei einer Umweltzone ist nicht die Gesamtreduktion des PM10-Feinstaubs gesundheitlich entscheidend, sondern die Reduktion des hochtoxischen Dieselrußanteils im Feinstaub. Dieser macht aber nur 20% aus.

Durch die Umweltzone in Berlin wurde dieser verkehrsbedingte Rußanteil 2008 und 2009 um ca. 30% gesenkt, was einem Rückgang der PM10 Konzentration um ca. 6% entspricht. 2010 nach Beschränkung der Einfahrt auf Fahrzeuge mit grüner Plakette sank der Rußanteil sogar um ca. 60%, was einem Rückgang der PM10 Konzentration um ca. 12% entspricht. Wegen der linearen Beziehung zwischen Rußkonzentration und Sterblichkeit ist daher von einem Rückgang der Ruß bedingten Sterblichkeit um 30-60% auszugehen, obwohl PM10 nur um 6-12% abgenommen hat! In der Berliner Umweltzone, in der eine Million Menschen leben, werden dadurch pro Jahr rechnerisch 144 Dieselruß bedingte Todesfälle vermieden.

Stellt man dieselbe Berechnung für die Umweltzone München an, in der 420.000 Menschen leben, dann werden dort pro Jahr 30 Dieselruß bedingte Todesfälle vermieden. In beiden Umweltzonen werden somit zusammen mehr als 170 vorzeitige Todesfälle pro Jahr vermieden.

Zusammenfassend weist Prof. Wichmann darauf hin, dass die Reduktion von PM10 um 6-12% in Umweltzonen durchaus sehr relevant ist: Tatsächlich sind nur ca. 20% des Feinstaubs hochtoxischer Ruß, während ca. 80% wenig toxische Anteile wie aufgewirbelten Staub, Reifenabrieb, biologische Materialien, Staub aus dem Ferntransport etc. ausmachen. Wenn es aber gelingt, etwa die Hälfte des hochtoxischen Rußanteils durch Umweltzonen zu vermeiden, ist das ein stolzer Erfolg. Zum Vergleich: Durch die effektivste aller Maßnahmen, nämlich die sofortige Nachrüstung aller Dieselfahrzeuge mit Rußfiltern, ließe sich die PM10-Konzentration auch nur um 20% senken.

Umweltzonen könnten das schwerwiegendste verbliebene Luftreinhalteproblem in Deutschland zwar nicht vollständig beheben; sie seien aber das derzeit wirksamste Instrument zu seiner Eindämmung, erklärte der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH), Jürgen Resch. „Angesichts der eindeutigen Befunde ist es unverantwortlich und geradezu asozial, wenn Kritiker der Umweltzonen aus Automobilverbänden und Wirtschaft diesen entscheidenden Zusammenhang konsequent negieren. Konsequent umgesetzte und vor allem kontrollierte Umweltzonen bedeuten aktiven Gesundheitsschutz für Millionen Betroffene in unseren Ballungsräumen.“

Umweltzonen sind nach Überzeugung der DUH dann ein wirksames Mittel zu einer verbesserten Luftqualität und insbesondere zur Eindämmung der verheerenden Folgen der Feinstaubbelastung, wenn sie ausreichend groß sind, die Einfahrt nur noch für Fahrzeuge mit grüner Plakette erlaubt ist und die Umsetzung von Polizei und Ordnungsämtern konsequent kontrolliert wird. Dies zeige sich deutlich am Beispiel der Berliner Umweltzone: Seit ihrer Einrichtung im Januar 2008 hat der Dieselrußausstoß aufgrund der durch die Einfahrverbote angereizten Modernisierung der Berliner Fahrzeugflotte um 58 Prozent abgenommen. Die Emissionsminderung  deckt sich relativ gut mit den gemessenen Belastungswerten, da andere Dieselrußquellen wie Baumaschinen, Binnenschiffe oder Lokomotiven von der Umweltzone bisher nicht erfasst werden. Im Ergebnis reduzierte sich die gemessene Luftverunreinigung durch Rußpartikel in drei Jahren um 52 Prozent.

„Wir sehen heute die Erfolge konsequenter Bemühungen der Senatsverwaltung für Umwelt und Gesundheitsschutz in Berlin, die die Veränderungen seit Jahren aufwändig misst, analysiert und die Ergebnisse für die Fortentwicklung ihrer Luftreinhaltepolitik nutzt“, erklärte der Verkehrsexperte Dr. Axel Friedrich, der seit Jahrzehnten an der Minderung verkehrsbedingter Luftschadstoffe arbeitet. „Alte Dieselfahrzeuge sind heute in anderen Städten für etwa 60 Prozent der Rußemissionen verantwortlich und könnten, bei entsprechendem politischen Willen, auch dort schnell reduziert werden.“

Als hauptverantwortlich für die beobachteten schweren Gesundheitsschäden gelten vor allen Dingen die Verbrennungspartikel der Dieselfahrzeuge. Feinstaub besteht aus einer komplexen Mischung hoch toxischer und vergleichsweise  harmloser Komponenten. „Dabei kann man den eher harmlosen Komponenten, zum Beispiel Erdkrustenstaub, mit der von Kritikern häufig angeführten Methode der Straßen-Nassreinigung beikommen, den hoch toxischen leider nicht“, sagte Resch. Andererseits können so genannte verkehrslenkende Maßnahmen nur erfolgreich eingesetzt werden, wenn es gelingt, den Verkehr in dicht besiedelten Innenstadtstraßen deutlich zu reduzieren und nicht nur auf andere Straßen umzulenken.

Resch erinnerte daran, dass in nicht einmal zwei Monaten die von der EU gewährte Frist abläuft, nach der die gesetzten Grenzwerte für PM10 endgültig einzuhalten sind, auch wenn zuvor Ausnahmen bewilligt wurden. Bei fortgesetzter Überschreitung von Grenzwerten drohen den Mitgliedsstaaten Vertragsverletzungsverfahren, die mit empfindlichen Geldstrafen verbunden sein können. Für eine volkswirtschaftliche Gesamtrechnung müssten auch die Folgekosten berücksichtigt werden, die sich aus den gesundheitlichen Folgen der Feinstaubbelastung ergeben.

„Mit ihrer Entscheidung, die Kfz-Steuer zum 1. April 2011 ungefilterte Diesel-Pkw mit durchschnittlich 25 € Steuererleichterung zu subventionieren, zeigt die Ignoranz der derzeitigen schwarz-gelben Umweltpolitik im Interesse der Automobilindustrie und gegen die vom Dieselruß belasteten Bürger“, kritisiert Resch. Zum 31. März war die seit 2007 geltende Malussteuer für Dieselfahrzeuge ohne Filter in Höhe von 1,20 pro 100 cm3 Hubraum ersatzlos gestrichen worden. Bereits zum Jahresbeginn war die Förderung der Nachrüstung ungefilterter Diesel-Pkw ersatzlos eingestellt worden.

Die Deutsche Umwelthilfe fordert daher eine Feinstaubabgabe auf alle ungefilterten Diesel-Pkw und Nutzfahrzeuge und die Verwendung der Einnahmen zur Förderung der Nachrüstung mit wirksamen Partikelfiltern.
Studie: Umweltzonen und Gesundheit

Präsentation der Ergebnisse durch Prof. Dr. Dr. Erich Wiechmann

Feinstaubkohortenstudie Frauen in NRW


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Die Bundesregierung subventioniert seit dem 1. April ungefilterte Diesel-PKW

Montag 4. April 2011 von birdfish

Seit dem 1. April gilt eine von der Bundesregierung gesenkte Kfz-Steuer ausgerechnet und ausschließlich für gesundheitsgefährdende Diesel-Pkw ohne Partikelfilter.

Köln im Feinstaub
Gesundheitsgefährdender Feinstaubnebel über Köln – Foto: Thomas Max Müller / Pixelio

Die Bundesregierung wickelt trotz zunehmender Proteste der Bürger gegen ihre falsche Energie- und Klimaschutzpolitik damit nun auch die Luftreinhaltepolitik der letzten zwanzig Jahre ab: Eine seit 2006 geltende Malussteuer in Höhe von 1,20 Euro pro 100 cm³ Hubraum für Dieselstinker läuft ersatzlos aus – trotz gegenteiliger Beteuerungen von Bundesumweltminister Norbert Röttgen, der mehrfach angekündigt hatte, sich für eine Verlängerung der Malusregelung über den 1. April 2011 hinaus einzusetzen.

Mit der aktuellen Entscheidung verabschiedet sich die schwarz-gelbe Koalition komplett von ihrem Anspruch das schwerwiegendste Luftreinhalteproblem in Deutschland einzudämmen. Denn schon zum Jahreswechsel hatte die Bundesregierung die finanzielle Förderung der Nachrüstung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen mit Dieselpartikelminderungssystemen eingestellt. Mit dem doppelten  Wegfall von Nachrüstförderung und Strafsteuer für Dieselstinker entzieht die Bundesregierung den von Feinstaub und NOx geplagten Ländern und Kommunen das wichtigste Instrument zur Einhaltung der EU-Luftreinhalterichtlinie. Stattdessen setzt die Koalition absurderweise finanzielle Anreize für den Kauf ungefilterter Diesel-Pkw.

„Diese faktische Steuersubvention für ungefilterte Dieselstinker ist so als würde man die Tabaksteuer für ungefilterte Zigaretten streichen. Norbert Röttgen wickelt unter dem Druck der Hardliner seiner Partei, des ADAC und der Autoindustrie die seit zwanzig Jahren parteiübergreifend praktizierte Luftreinhaltepolitik seiner Vorgänger ab“, sagte der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH), Jürgen Resch. Er erinnerte daran, dass es stets ein erfolgreich praktiziertes Lenkungsinstrument bei der Luftreinhaltung in Deutschland war, schmutzige Motoren über die Kfz-Steuer zu belasten, und im Gegenzug mit den Mehreinnahmen Nachrüstungen zu fördern oder saubere Neufahrzeuge zu begünstigen. Resch: „Es ist eine Premiere: Unter dieser Bundesregierung wird erstmals die Steuer für besonders schmutzige Fahrzeuge gesenkt.“

Die „Rückabwicklung der Luftreinhaltepolitik“ gehe zu Lasten der Gesundheit der von Feinstaubbelastungen besonders betroffenen Millionen Menschen, die an verkehrsreichen Straßen in den deutschen Ballungsräumen wohnen. Völlig unverständlich werde die Kehrtwende der Bundesregierung, weil die EU-Kommission empfindliche Strafzahlungen gegen Mitgliedstaaten angekündigt habe, die die geltenden Grenzwerte der Feinstaubbelastung weiter überschreiten. Davon seien auch zahlreiche deutsche Kommunen betroffen. Während sich dutzende von Städten bemühen, mit der Einrichtung von Umweltzonen und anderen verkehrspolitischen Maßnahmen die Belastung einzudämmen und die Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger zu schützen, lässt die Bundesregierung jegliche Form der Unterstützung auslaufen. „Bei den Verhandlungen mit Brüssel über die Höhe von Strafzahlungen dürfte es der Bundesregierung und insbesondere Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble schwerfallen, das kontraproduktive Vorgehen zu begründen“, erklärte Resch.

Dieselruß verursacht Atemwegs- und Herz-Kreislauferkrankungen. Allein in Deutschland sterben nach Erhebungen der Weltgesundheitsorganisation WHO jährlich etwa 70.000, in der EU insgesamt eine halbe Million Menschen vorzeitig infolge von Feinstaubbelastungen. Daneben verstärken Dieselruß-Emissionen auf der Nordhalbkugel auch den Klimawandel, weil sie sich insbesondere auf dem arktischen Eis und den Hochgebirgsgletschern als „Grauschleier“ niederschlagen und so die Eisschmelze beschleunigen.


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