KLIMA-MEDIA.de Pressespiegel & Infoblog

EuGH stärkt Klagerecht für Umweltverbände – Klage gegen Kohlekraftwerk war Anlass

Sonntag 15. Mai 2011 von birdfish

Der in Luxemburg ansässige Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Grundsatzurteil das Klagerecht von Umweltverbänden in Umweltangelegenheiten wie industrielle Großanlagen gestärkt.

Künfitg mehr Rechte z.B. gegen KKW-Neubauten
Künftig mehr Rechte z.B. gegen KKW-Neubauten – Foto: Hans-Jürgen Distelkamp / Pixelio

Hintergrund ist die Klage des BUND Nordrhein-Westfalen gegen das geplante Steinkohlekraftwerk in Lünen.

Mit dem Urteil folgte der EuGH dem Schlussantrag der Generalanwältin Eleanor Sharpston vom Dezember. Das EU-Recht sieht vor, dass es bei allen Vorhaben, die die Interessen der Allgemeinheit berühren, möglich sein muss, den Klageweg zu beschreiten. Nach deutschem Recht ist diese gerichtliche Kontrolle bisher begrenzt. So schränke das deutsche System bei Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz die Rechte der Verbände unzulässig stark ein.

“Bisher konnten Umweltverbände in Deutschland rechtswidrige Beeinträchtigungen der Umwelt durch Kohlekraftwerke und andere nach dem Bundesimmissionsschutzrecht zu genehmigende Anlagen nur in äußerst eingeschränktem Umfang gerichtlich prüfen lassen”, kritisiert der BUND. Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz der Natur, des Wassers oder der vorsorgenden Luftreinhaltung konnten Umweltverbänden oft nicht vor Gericht bringen. In einem vom Münsterschen Oberverwaltungsgericht dem EuGH vorgelegten so genannten Vorabentscheidungs-Ersuchen ging es deshalb um die Frage, ob diese Einschränkung der Klagerechte mit europäischem Recht vereinbar sei.

„Diese Frage wurde eindeutig zu unseren Gunsten entschieden“, begrüßte Paul Kröfges, Landesvorsitzender des BUND in Nordrhein-Westfalen das Urteil. Ganz konkrete Auswirkungen habe das EuGH-Urteil aktuell vor allem auf die BUND-Klagen gegen die geplanten Kohlekraftwerke in Lünen und Datteln in Nordrhein-Westfalen. Derzeit werden beide Kraftwerke wegen der laufenden Klagen von den Betreibern auf eigenes Risiko gebaut. Setzt sich der BUND in den weiteren Verfahren durch, müssten die milliardenteuren Bauten wieder abgerissen werden.

Die Bundesregierung müsse das deutsche Recht nun zügig an die europarechtlichen Vorgaben anpassen, forderten die Umweltschützer. Außerdem müssten Politik und Verwaltungen auch von sich aus als rechtswidrig erkannte Vorhaben wie den Schwarzbau des Dattelner Kraftwerks stoppen. Der Umgang mit massiven Rechtsverstößen dürfe nicht davon abhängig sein, ob ein Umweltverband klage oder nicht. “Politik und Verwaltungen dürfen sich nicht aus der Verantwortung stehlen und den Umwelt- und Naturschutz in die alleinige Obhut von Umweltverbänden oder von Gerichten stellen”, mahnte der BUND.

Die Lüner Kraftwerksbauer indes gehen nicht davon aus, dass sie ihren Bau stoppen müssen. Sie haben nach eigenen Angaben “die vergangenen zwei Jahre genutzt, um eine vollumfängliche FFH-Verträglichkeitsuntersuchung vorzunehmen”.

Bundesumweltminister Norbert Röttgen begrüßte, dass mit dem Urteil jetzt “Rechtsklarheit” herrsche. Deutschland müsse nun das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) an europäisches Recht anpassen. Das UmwRG gilt seit Dezember 2006 und ermöglicht anerkannten Umweltvereinigungen den Zugang zu Gerichten bisher nicht ausreichend, wie der EuGH urteilte. Bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung könnten sich anerkannte Umweltvereinigungen zur Begründung ihrer Klagerechte unmittelbar auf europäisches Recht berufen, sagte der Minister.

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Klage gegen Bebauungsplan für Europas größtes Steinkohlekraftwerk Brunsbüttel

Freitag 4. Februar 2011 von birdfish

Das Verfahren gegen das Steinkohlekraftwerk an der Elbe ist nun auf den Weg gebracht.

Brunsbüttel-Werk
Keine weiteren Sünden in Brunsbüttel – Foto: Dagmar Struß

Die Deutsche Umwelthilfe e.V (DUH) und der Landesverband Schleswig-Holstein des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie ein Anwohner aus Brunsbüttel haben diese Woche beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein den Antrag auf Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan Nr. 56 „Kohlekraftwerk an der Holstengrenze, zwischen SAVA und Kernkraftwerk“ der Stadt Brunsbüttel eingereicht.

Der Bebauungsplan soll die Grundlage für die Ansiedlung des geplanten Steinkohle-Doppelblockkraftwerks von SüdWestStrom auf dem Gelände nördlich des Elbehafens sein. Mit dem von dem Berliner Rechtsanwalt Peter Kremer formulierten Normenkontrollantrag wird die planungsrechtliche Grundlage für das 1.820 MW-Kraftwerk angegriffen. Kremer vertritt die Umweltverbände schon in dem seit Mai 2010 laufenden Normenkontrollverfahren gegen das benachbarte Kraftwerksprojekt von GDF SUEZ.

Der aktuelle Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan für das von einer Tochter der kommunalen Beteiligungsgesellschaft SüdWestStrom (SWS) geplante Kraftwerk stützt sich auf ein ganzes Bündel von Fehlern und Mängeln in dem von der Stadt Brunsbüttel kurz vor Weihnachten beschlossenen Bebauungsplan.

„Die Stadt Brunsbüttel und die Genehmigungsbehörden in Schleswig-Holstein laufen sehenden Auges in ein Datteln II“, sagte der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH), Rainer Baake, unter Hinweis auf das 2009 gerichtlich gestoppte Kohlegroßkraftwerk in Nordrhein-Westfalen. „Wer heute noch Kohlegroßkraftwerke plant, die Atmosphäre und Umwelt nach ihrer Inbetriebnahme über ein halbes Jahrhundert mit Millionen Tonnen Kohlendioxid und anderen Schadstoffen belasten, muss wissen, dass er überall auf erbitterten Widerstand von Anwohnern und Klimaschützern stoßen wird“.

Der Landesgeschäftsführer des BUND Schleswig-Holstein, Hans-Jörg Lüth, erinnerte daran, dass sich der französische Energiekonzern GDF SUEZ kurz vor Weihnachten 2010 von eigenen Plänen für ein Kohlekraftwerk neben dem SWS-Standort wegen exakt der gleichen rechtlichen Unsicherheiten zurückgezogen habe, die nun auch das SWS-Kraftwerk bedrohten. Bisher wolle die SWS-Betreibergesellschaft – je zur Hälfte eine Tochter des Schweizer Energieversorgers Repower AG und deutscher Stadtwerke – ein deutlich höheres Risiko eingehen. Insgesamt sei das Kraftwerksprojekt aus Naturschutzgründen, aber auch energie- und klimapolitisch unverantwortlich, erklärte Lüth: „Mehr als die Hälfte der eingesetzten Energie geht ungenutzt in die Elbe und belastet dort das Ökosystem. Stattdessen könnten zehntausende Haushalte in der Region mit der anfallenden Wärme versorgt werden“. Wer heute noch Kohlekraftwerke baue, behindere und verzögere über Jahrzehnte die letztlich unausweichliche Energiewende hin zu einer 100%igen Versorgung mit Erneuerbaren Energien.

Die Bürgerinitiative Gesundheit und Klimaschutz Unterelbe/Brunsbüttel, die sich seit Jahren vor Ort gegen die Kraftwerksplanung engagiert, begrüßte den Klageantrag ausdrücklich. „Der von der SWS zur Schau gestellte Optimismus ist für die Bürgerinitiative nicht nachvollziehbar. Schon vor der Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke gab es massive Zweifel an der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Monsterkraftwerks. Inzwischen laufen dem Stadtwerkekonsortium reihenweise die Gesellschafter davon. Die verbliebenen Stadtwerke sollten froh sein, wenn die Kraftwerksgegner sie vor einem finanziellen Desaster bewahren.“ erklärte BI-Sprecher Stephan Klose.

Im Einzelnen stützt sich der am heutigen Mittwoch eingereichte Normenkontrollantrag auf folgende Sachverhalte:

Nach Überzeugung der Kläger würden mit der Inbetriebnahme des Großkraftwerks die zulässigen Feinstaub-Grenzwerte überschritten. Bei Feinstaub handelt es sich nach Auffassung von Gesundheitsforschern um das derzeit schwerwiegendste Luftreinhalteproblem in Deutschland. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass hierzulande insgesamt jährlich 75.000 Menschen vorzeitig an der Feinstaubbelastung sterben. Betroffen sind insbesondere Kinder und ältere Menschen.

Die Stadt Brunsbüttel hat es versäumt, Konsequenzen aus dem „Datteln-Urteil“ zu ziehen. In der Entscheidung des OVG Münster vom September 2009 zu dem E.ON-Kraftwerk, mit dem der entsprechende Bebauungsplan in Nordrhein-Westfalen aufgehoben wurde, wird unter anderem auf das unzulässige Nebeneinander des Kraftwerksneubaus und naher Wohnbebauung abgestellt. Nach Ansicht der Kläger wird auch in Brunsbüttel der Mindestabstand von 1.500 Metern nicht eingehalten.

Vor allem aber werden bei dem SWS-Kraftwerksprojekt in Brunsbüttel europarechtlich geschützte Tier- und Pflanzenarten in Schutzgebieten unzulässig beeinträchtigt. Der Betrieb des Kraftwerks bedrohe seltene und vom Aussterben bedrohte Fischarten, aber auch Speisefische wie Aal und Stint, die die Existenz der verbliebenen Elbfischer sichern.

Naturschutzrechtlich besonders relevant sind nach Überzeugung der Kläger die Auswirkungen auf eine seltene Fischart, den Schnäpel (Coregonus oxyrhynchus). DUH und BUND haben gemeinsam mit den Elbfischern nachgewiesen, dass sich dieser Fisch in der Elbe wieder angesiedelt hat, nachdem er lange Zeit in Deutschland als ausgestorben galt. Die Landesbehörden haben mittlerweile eingestanden, dass sie das Gegenteil nicht beweisen können. Der Schnäpel ist in die höchste europarechtliche Schutzkategorie (prioritäre Art nach der FFH-Richtlinie) eingestuft. Schon eine mögliche Beeinträchtigung des Schnäpels steht demnach der Genehmigungsfähigkeit des Kraftwerks und damit auch des Bebauungsplans entgegen. Darüber hinaus habe die Stadt Brunsbüttel versäumt, die EU-Kommission vorab zu beteiligen. Dies wäre schon wegen der gefährdeten Fischart rechtlich zwingend gewesen.

Zudem gibt eine aktuelle EU-Richtlinie für Fische, Muscheln und andere Tiere Quecksilber-Grenzwerte vor, die in der Elbe schon heute um ein Vielfaches überschritten werden. Die Verbände haben mit einem ausführlichen Rechtsgutachten nachgewiesen, dass diese Grenzwerte einzuhalten sind und jedenfalls kein zusätzliches Quecksilber in die Elbe eingetragen werden darf. Jeglicher zusätzliche Schwermetalleintrag in die Elbe verstoße deshalb gegen europäisches Recht.

Außerdem gehen die Kläger davon aus, dass die mit dem Kraftwerksbetrieb unvermeidlichen erhöhten Stickstoffbelastungen in benachbarten FFH-Gebieten empfindliche Pflanzen zerstören würden. Auch diese Pflanzengesellschaften stehen unter dem Schutz des EU-Naturschutzrechts, ebenso wie seltene Zugvögel und Fledermäuse, die mit dem Bau des Kraftwerks massiv beeinträchtigt würden. Die zahlreichen in dem Normenkontrollantrag formulierten Beeinträchtigungen von Flora und Fauna machten den Kraftwerksbau von vornherein rechtlich unzulässig.

DUH und BUND rechnen mit einer Verfahrensdauer von etwa einem Jahr. Sollte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig der Argumentation der Kläger folgen, würde die planungsrechtliche Grundlage für das beantragte Kohlekraftwerk entfallen. Falls für das Kohlekraftwerk dennoch vor der Entscheidung über den Normenkontrollantrag erste Genehmigungen erteilt würden, müssten diese nachträglich aufgehoben werden. Deshalb gingen die Stadt Brunsbüttel und die zuständigen Genehmigungsbehörden in Schleswig-Holstein ein erhebliches Haftungsrisiko ein, wenn auf der Grundlage letztlich rechtswidriger Beschlüsse und Genehmigungen mit dem Kraftwerksbau begonnen werde. Bereits im Vorfeld des Beschlusses über den Bebauungsplan hatten die Kraftwerksgegner die Stadt in einem Rechtsgutachten auf dieses Risiko hingewiesen. Sie hielt bisher trotzdem an der Planung fest.


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Kohlekraftwerk Datteln 4 nicht zu retten – Rechtsgutachten belegt Unzulässigkeit

Donnerstag 13. Januar 2011 von birdfish

Das gerichtlich gestoppte E.ON-Steinkohlekraftwerk Datteln 4 kann nicht mittels eines so genannten Zielabweichungsverfahrens nachträglich legalisiert werden.

Das alte Steinkohlekraftwerk
Vermeintliche Idylle am alten Steinkohle-Kraftwerk in Datteln – Foto: Carsten Plein / Pixelio

Das ist das Ergebnis eines neuen Rechtsgutachtens des Dresdner Universitätsprofessors Martin Schulte im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH). Der Verwaltungsrechtler kommt in seiner Expertise zu dem Ergebnis, dass der vom Oberverwaltungsgericht Münster in seiner Entscheidung vom 3. September 2009 verworfene Standort des Kraftwerkrohbaus und die geplante Befeuerung des 1.055-Megawatt-Blocks mit Importkohle gegen eindeutige Ziele der Raumordnung verstoßen. Eine rechtlich tragfähige Abweichung von diesen Zielen in einem Zielabweichungsverfahren, dessen Zulässigkeit derzeit beim Regionalverband Ruhr (RVR) geprüft wird, komme nicht in Betracht.

„Das Gutachten bestätigt unsere Überzeugung, dass der Versuch einer nachträglichen Legalisierung des umstrittenen Kohlekraftwerks wiederum rechtswidrig wäre: Einer Rechtsbeugung würde eine zweite auf dem Fuße folgen“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake anlässlich der Präsentation des Rechtsgutachtens im Düsseldorfer Landtag. Baake erinnerte daran, dass das rechtskräftige OVG-Urteil aus dem September 2009 gleich mehrere eklatante Verstöße gegen zentrale Ziele der Landesplanung festgestellt habe. Falls auf Basis eines rechtswidrigen Zielabweichungsverfahrens dennoch ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden sollte, werde auch dieser vor den Gerichten scheitern.

Zwar sehe das Landesplanungsgesetz in NRW vor, dass im Einzelfall mittels eines Zielabweichungsverfahrens ausnahmsweise von den Vorgaben der Landesplanung abgewichen werden dürfe, erläuterte der DUH-Gutachter, Professor Schulte, der das Institut für Technik- und Umweltrecht der TU Dresden leitet. Ein solches Verfahren setze jedoch voraus, dass dadurch nicht von den Grundzügen der Landesplanung abgewichen werde. Letztere wären aber von dem Kraftwerksvorhaben massiv betroffen. Schulte: „Eine Abweichung von den Zielvorgaben der Landesplanung ist für den von E.ON gewählten Kraftwerks-Standort nicht vertretbar. Außerdem verstößt auch der geplante ausschließliche Einsatz von Importkohle gegen den im geltenden Landesentwicklungsplan festgelegten Vorrang für heimische Primärenergieträger. Im Ergebnis müsste ein Zielabweichungsverfahren scheitern, weil es unter raumordnerischen Gesichtspunkten nicht vertretbar wäre und darüber hinaus die Grundzüge der Landesplanung berühren würde“.

Das E.ON-Kraftwerk Datteln 4 stehe deshalb vor dem endgültigen Aus, schlussfolgerte Baake. Für den Klimaschutz in NRW sei dies ein Segen, denn eine Inbetriebnahme von Europas größtem Steinkohle-Monoblock mit jährlichen Emissionen von 6,2 Mio. Tonnen CO2 stünde dem von SPD und Grünen geplanten Landesklimaschutzgesetz diametral entgegen.

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Weg der EU in die Steinzeit: Kohlekraft darf doch weiter subventioniert werden

Freitag 10. Dezember 2010 von birdfish

Die EU-Kommission hat jetzt ihren Vorschlag zu einer Verordnung über Auslaufen der Kohlesubventionen geändert und das Endjahr auf 2018 verschoben.

Das alte Steinkohlekraftwerk
Der Lobby die Stange halten – Entscheidung für die Steinkohle – Foto: Carsten Plein / Pixelio

Der ursprüngliche Vorschlag hatte ein Ende der Beihilfen für 2014 vorgesehen. Die deutsche Bundesregierung gehört zu den Mitgliedstaaten, die seit Monaten Druck auf die Kommission ausüben für eine Verlängerung der Subventionierung. Auch das EU-Parlament hatte sich Ende November für eine Aufweichung des Kommissionsvorschlags ausgesprochen, sein Votum hatte aber nur beratenden Charakter. Mit dieser Entscheidung ist nun eine Annahme der Verordnung im Wettbewerbsrat, der am 10. Dezember tagt, sehr wahrscheinlich, weil er für eine Annahme des Kommissionsvorschlags nur die qualifizierte Mehrheit der Stimmen benötigt, für eine Abänderung wäre dagegen Einstimmigkeit notwendig.

Während die deutsche Regierung und die Gewerkschaft der Bergarbeiter die Entscheidung begrüßten, reagierte die Klima-Allianz kritisch: “Deutschland hat mit aller Macht die Lobbyinteressen der Kohleindustrie schamlos durchgesetzt. Die Verlängerung der Steinkohlesubventionierung ist dabei ökologisch unsinnig und eine große finanzielle Belastung für den Steuerzahler” so Elias Perabo, Kohleexperte der Klima-Allianz.

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Kohlesubventionen sollen bis 2018 laufen – Parlamentswille widerspricht EU-Klimaziel

Donnerstag 25. November 2010 von birdfish

Die Abgeordneten im Europaparlament haben diese Woche für eine Verlängerung der Kohlesubventionen bis 2018 gestimmt.

Schmutzige Kohlekraft soll noch länger mit Steuergelder gestützt werden
Schmutzige Kohlekraft soll noch länger mit Steuergelder gestützt werden – Foto: Rolf van Melis / Pixelio

Dieser Beschluss läuft dem Vorschlag der Kommission entgegen, der ein Auslaufen der Beihilfen bis 2014 vorgesehen hatte.

Nach dem Kommissionsvorschlag sollten nach 2014 Staatsgelder nur noch für soziale und ökologische Umstrukturierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Die Parlamentarier hielten die Wahl dieses Zeitpunkts jedoch für willkürlich und argumentierten, dass Massenentlassungen bei einem Auslaufen bis 2018 vermieden werden könnten. Grüne EU-Abgeordnete kritisierten das Abstimmungsergebnis als konträr zu den wirtschafts-, energie- und klimapolitischen Zielen der EU.

Innerhalb der EU-Kommission, die zwar offiziell mit einer Stimme spricht, gibt es Konflikte über den Ausstiegszeitpunkt zwischen Energiekommissar Günther Oettinger einerseits und Klimakommissarin Connie Hedegaard und Umweltkommissar Janez Potocnik andererseits. Oettinger spricht sich inzwischen für eine Verlängerung der Beihilfen bis 2018 aus, während seine Kollegen am früheren Datum festhalten.

Das Votum des Parlaments hat nur beratenden Charakter, könnte aber die Entscheidung der EU-Minister für Energie am 10. Dezember beeinflussen. Deutschland gehört zu den Ländern, die seit längerem fordern, das Auslaufdatum der staatlichen Beihilfen für unwirtschaftliche Kohleanlagen auf 2018 zu verschieben.

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DENA veröffentlicht unseriöse Netzstudie – zahlreiche Organisationen widersprechen

Mittwoch 24. November 2010 von birdfish

In der Debatte um Infrastrukturplanungen und Stromnetze-Ausbau hat die Deutsche Energieagentur (dena) gestern die Ergebnisse der zweiten dena-Netzstudie (dena II) vorgelegt.

Stromleitungen
Stromnetz der Zukunft? – Foto: Gabi Schoenemann / Pixelio

Hiermit hat sie vielfachen Protest ausgelöst. Annähernd alle großen Organisationen, die sich mit Umweltfragen und Klimaschutz beschäftigen, u.a. der Naturschutzbund Deutschland (NABU), der Deutsche Naturschutzring und der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), widersprechen den Aussagen der Studie.

So kritistiert Germanwatch, dass die Planung auf einem starken Ausbau von Braun- und Steinkohlekraftwerken im nächsten Jahrzehnt beruht. “Kohlekraftwerke, die in den nächsten 10 Jahren ans Netz gehen, laufen alle noch im Jahr 2050. Damit legt die dena hier eine Planung vor, die in starkem Widerspruch zum gerade beschlossenen Energiekonzept der Bundesregierung steht. Dieses sieht vor die Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 80 bis 95 Prozent zu reduzieren. Wer eine solche Planung vorlegt, der torpediert die Akzeptanz für einen dringend notwendigen Netzumbau und Netzausbau“, kommentiert Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch. “Die dena-Studie sollte vor dem Hintergrund des Energiekonzeptes eine langfristige Perspektive für die Integration von erneuerbaren Energien entwickeln. Nachdem die dena dieser Aufgabe nicht gewachsen ist, sollte die Bundesregierung prüfen, wer eine solche Aufgabe seriös durchführen kann”, erklärt Bals.

Die Ergebnisse der Studie, die den Bedarf für den Netzausbau bei 1500 bis 3600 Kilometer Trassenlänge sehen, sind zudem auch durch eine äußerst fragwürdige Methodik nicht belastbar. “Nicht nur, dass lediglich ein Energieszenario mit sehr hohem Anteil von Kohle und Kernkraft für den Kraftwerkspark betrachtet wird. Der Planungshorizont ist mit 2020 viel zu kurz gesetzt. Es fehlt eine integrierte Gesamtbetrachtung mit der europäischen Ebene. Und sämtliche technischen Optionen, die zu einer Verringerung des Netzausbaus führen könnten, werden einfach als zu teuer ausgeschlossen”, kritisiert Bals.

“Der Ausbau der Stromnetze ist eine zwingende Voraussetzung für den Umstieg ins Zeitalter der Erneuerbaren Energien. Aber die dena-Studie erweist sich für die Akzeptanz des notwendigen Ausbaus als kontraproduktiv. Die Richtung stimmt nicht, die Methodik stimmt nicht, die Ergebnisse sind deshalb nicht belastbar”, so Bals.

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Kippt die Bundesregierung nun auch die positiven Ansätze im Energiekonzept?

Freitag 24. September 2010 von birdfish

Germanwatch, Deutsche Umwelthilfe, Juwi, Triodos Bank und Klima-Allianz stellen die Kampagne “100 Prozent Zukunft” vor.

Zuviel CO2 durch Kohlekraftwerke
Atomkraft und Kohlekraft sollen Vorrang vor Erneuerbaren Energien erhalten – Foto: Rolf van Melis / Pixelio

Mit der Vorstellung der Kampagne “100 Prozent Zukunft” setzen wichtige Akteure einen Kontrapunkt zum Energiekonzept der Bundesregierung, das auf immer wackeligeren Füßen steht. So mehren sich in der CDU-CSU-Fraktion die Stimmen, die die wesentlichen Errungenschaften des Entwurfes in Frage stellen. Damit wackelt das zentrale Ziel einer 80prozentigen Treibhausgas-Reduktion bis 2050.

Die Effizienzziele für den Gebäudesektor und das Bonus-Malus-System als zentrale Eckpunkte des Entwurfs werden in Frage gestellt. Von den großen Energieversorgern gibt es Forderungen, den Vorrang der Einspeisung von Erneuerbarem Strom in Frage zu stellen. “Mit den Laufzeitverlängerungen für Kernkraftwerke und dem Weiter-so für Kohle baut schon der Entwurf des Energiekonzepts ein gewaltiges Investitionshemmnis für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien auf. Wenn jetzt noch das 80-Prozent-CO2-Reduktionsziel, die ehrgeizige Gebäudestrategie oder der Einspeisevorrang für Erneuerbare Energien gekippt werden, fällt die von der Kanzlerin angekündigte Energie-Revolution gänzlich in sich zusammen”, kommentiert Klaus Milke, Vorstandsvorsitzender von Germanwatch. Im Rahmen der Kampagne “100 Prozent Zukunft” demonstrieren Germanwatch und eine wachsende Zahl von Partnern, dass eine Vollversorgung mit Erneuerbaren Energien bis 2050 auch mit einem Festhalten am Atomausstieg und ohne den Neubau von Kohlekraftwerken möglich ist.

Als Ergänzung zum Ausbau der Erneuerbaren Energien sind für eine Übergangszeit vor allem flexible Kraftwerke notwendig, nicht die eingeschränkt regelbaren Großkraftwerke auf Basis von Braun- und Steinkohle oder Uran. “Mit ihrem Beschluss zur Laufzeitverlängerung treibt die Bundesregierung den Systemkonflikt zwischen Atomenergie und Ökostrom auf die Spitze und die Gesellschaft in einen neuen Fundamentalkonflikt. Die Diskussion über den Einspeisevorrang von Strom aus Wind und Sonne wird sehr bald in aller Härte losbrechen”, befürchtet Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse bei der Deutschen Umwelthilfe. Dies führe zwangsläufig zu einem Konflikt zwischen dem Ausbau der Erneuerbaren Energien und dem Festhalten an Atom- und Kohlekraftwerken. Sollte der Vorrang der Erneuerbaren Energien nicht erhalten bleiben, würde das den Ausbau der Erneuerbaren Energien massiv gefährden. Die schwarz-gelbe Regierung kalkuliert das in ihrem Energiekonzept schon mit ein. “In ihrem erst vor wenigen Wochen vorgelegten Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energien schreibt die Bundesregierung lediglich den bisherigen Ausbautrend fort. Trotzdem wächst der Anteil der Erneuerbaren in diesem Aktionsplan deutlich schneller, als im nun vorgelegten Energiekonzept, mit dem die Bundesregierung angeblich ihre ehrgeizigen Klimaziele erreichen will. Das ist absurd”, meint Rosenkranz.
Atomkraftwerke werden als Brücke nicht gebraucht, denn sie blockieren die Erneuerbaren Energien. Könnten die Erneuerbaren so ausgebaut werden wie bisher, müssten Atomkraftwerke immer häufiger abgeschaltet werden. Die AKWs könnten dann nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden. Damit die Stromkonzerne also weiterhin Milliardengewinne einfahren können, muss der Ausbau der Erneuerbaren Energien deutlich begrenzt, ja behindert werden. “Während die Konzerne weiter abkassieren und ihre Marktmacht festigen können, werden eine Zukunftsbranche, die in Deutschland bereits mehr als 300.000 Stellen geschaffen hat, und mit ihr viele mittelständische Unternehmen hart ausgebremst,” so Fred Jung, Vorstand der Juwi Holding AG. Erneuerbare Energien sind ein Schlüssel zur Lösung des Klimaproblems. Und sie sind, realisiert in vielen über die Regionen verteilten dezentralen Anlagen, der Schlüssel für eine bedarfsgerechte, sichere, unabhängige und vor allem preiswerte Energieversorgung. “100 Prozent Erneuerbare Energien sind möglich – und zwar nicht erst morgen, sondern schon heute. Schon bald wird erneuerbarer Strom günstiger sein als der konventionelle Strom aus der Steckdose. Je schneller wir 100 Prozent erneuerbar erreichen, desto schneller bekommen wir auch preiswerten Strom”, erklärt Jung.

Mit Europas führender Nachhaltigkeitsbank, der Triodos-Bank, steht der Kampagne “100 Prozent Zukunft” ein Partner zur Seite, der einer der Pioniere in der Finanzierung Erneuerbaren Energien in Europa ist und eine klare Position gegen nicht-nachhaltige Energiequellen hat. “Der Finanzwirtschaft kommt eine Schlüsselposition zu, um die große Transformation unserer Wirtschaft und Gesellschaft hin zu 100 Prozent Erneuerbaren Energien innerhalb der kommenden Jahrzehnte zu erreichen,” sagt Alexander Schwedeler, Geschäftsleiter der deutschen Niederlassung der Triodos Bank. Er kündigt an, die Bank werde sich im Rahmen der Kampagne “100 Prozent Zukunft” in den Schlüsselregionen der Kampagne verstärkt Realisierungs- und Finanzierungsmöglichkeiten für Solar- und Windenergieprojekte anschauen.

Damian Ludewig, Geschäftsführer des FÖS und Mitglied im SprecherInnenrat der Klima-Allianz meint: “Die Bundesregierung redet vom Ausbau der Erneuerbaren Energien, verlängert aber gleichzeitig die Laufzeiten der Atomkraftwerke und will die Kohle weiter subventionieren. Deshalb fordern wir: Schluss mit den Tricks!” Mit ihrem alternativen Energiegipfel habe die Klima-Allianz deutlich gemacht, dass ein Umstieg auf 100 Prozent erneuerbare Energien kostengünstig und wirtschaftlich verträglich zu realisieren sei. Darauf werde auch in den nächsten Wochen mit gezielten Plakat- und Wahlkreisaktionen hingewiesen. “Wer auf Kohle und Atom setzt, der steht für die Vergangenheit. Wir brauchen eine nachhaltige Energieversorgung mit neuen Jobs, mehr Energieeffizienz und weniger Energieimporten – eben 100 Prozent Zukunft”, so Ludewig abschließend.


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Unsicheres CCS-Gesetz soll schmutzigem Kohlestrom sauberes Image verschaffen

Montag 30. August 2010 von birdfish

Im Wirtschaftsministerium fand jetzt die Anhörung zum “Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid” (CCS-Gesetz) statt.

Verpressung von CO2 birgt enorme Risiken
Verpressung von CO2 birgt enorme Risiken – Kraftwerk Weisweiler, Foto: Jürgen Nießen/pixelio, Montage: BUND

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat in diesem Zusammenhang seine ablehnende Haltung zu diesem Vorhaben und dem Gesetzentwurf bekräftigt. “Die unterirdische Verpressung von Kohlendioxid ist eine Feigenblatt-Technologie, hinter der die schmutzigen Folgen der Kohleverstromung versteckt werden sollen”, sagte der BUND-Energieexperte Robert Pörschmann.

Die CCS-Technologie, die sich noch im Forschungsstadium befinde, stehe vor allem für ein ‘Weiter so’ in der Energiepolitik. Ob CCS in der Zukunft überhaupt machbar und bezahlbar sei und ob die Technologie dem Klimaschutz diene, seien offene Fragen. Mit vagen Verweisen auf das künftig einzusetzende CCS-Verfahren wollten die Energiekonzerne vor allem die für sie lukrativen Strukturen der Energieversorgung zementieren. Dies verhindere den Ausbau erneuerbarer Energien und trage dazu bei, dass sich die Energiekonzerne vor ihrer Verantwortung für mehr Klimaschutz drückten. CCS berge zudem zahlreiche Sicherheitsrisiken für Mensch und Umwelt, die nach dem jetzigen Stand der Technologieentwicklung nicht auszuschließen seien.

“CCS ist ineffizient und teuer. Diese Technik bindet viele Millionen Euro, die in große teure Kohlekraftwerke anstatt in erneuerbare Energien fließen. Hinzu kommen weitere Nachteile. Nicht nur, dass ein Kraftwerk mit CCS zur Erzeugung der gleichen Strommenge bis zu einem Drittel mehr Braun- oder Steinkohle benötigt als ein Kraftwerk ohne CCS. Es verursacht auch neue schwere Umweltschäden durch den Abbau von mehr Kohle und seinen enormen zusätzlichen Wasserbedarf”, sagte Pörschmann.

Der Umweltverband kritisiert am CCS-Gesetzentwurf, dass er zwar formal vorgebe, zunächst nur der Erprobung der Technologie zu dienen, tatsächlich aber durch unzureichende Beschränkungen die Tür zur Anwendung von CCS weit aufstoße. Insgesamt könne auch der neue Gesetzentwurf – der erste war im Juni 2009 gescheitert – die wesentlichen Sicherheitsfragen nicht beantworten. Der Verband lehne den vorgelegten Gesetzentwurf daher strikt ab. Unverfroren sei insbesondere, dass die Allgemeinheit auf den Risiken der CCS-Technologie sitzen bleiben solle. So werde es den Energiekonzernen erlaubt, spätestens 30 Jahre nach Beendigung der CO2-Verpressung sämtliche Haftungsrisiken auf die Bundesländer zu übertragen.

Pörschmann: “Ob die sichere Endlagerung des Kohlendioxids über mehrere tausend Jahre funktioniert, weiß niemand. Diese Technologie ist ein teurer Weg, dessen Risiken vor allem die Bundesländer und damit die Steuerzahler und die betroffenen Regionen tragen sollen. Unklar ist auch, ob es überhaupt genügend sichere CO2-Lagerstätten gibt und welche Mengen Kohlendioxid tatsächlich verpresst werden könnten. Zudem eignen sich mit CCS ausgerüstete Großkraftwerke nicht als flexible Regelkraftwerke zur Ergänzung erneuerbarer Energien.”

Ein CCS-Gesetz, das prinzipiell keine Sicherheit für die CO2-Lagerstätten gewährleisten könne, keine ausreichende Vorsorge treffe und die Betreiber schon nach kurzer Zeit vollständig aus jeglicher Haftung entlasse, dürfe vom Bundestag nicht verabschiedet werden, sagte der BUND-Sprecher.

BUND-Stellungnahme zum CCS-Gesetz (PDF)

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