KLIMA-MEDIA.de Pressespiegel & Infoblog

30-Milliarden-Deal für längere Laufzeiten von Atomkraftwerken birgt massive Gefahren

Mittwoch 11. August 2010 von birdfish

Die  Stromkonzerne schlagen vor, bei verlängerten AKW-Laufzeiten und dem Verzicht auf die Brennelementesteuer im Gegenzug einen Fonds von 30 Milliarden Euro einzurichten.

Atomkraftwerk Biblis
Ein gefährlicher Batzen Geld gegen die Sicherheit – (c) setcookie / Pixelio

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bezeichnete dies als “gefährlichen Kuhhandel mit Atomstrom zu Lasten der Bevölkerung”. Werde er umgesetzt, würden veraltete Strukturen in der Energieversorgung zementiert und die Strahlenrisiken potenziert. Ein einziges zusätzliches Betriebsjahr bei nur einem Atomkraftwerk vergrößere den Atommüllberg um 400 Tonnen radioaktiven Abfall.

Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger verwies auch auf die brennenden Wälder um die Atomanlagen in Russland: “Die Strahlengefahren atomarer Altlasten werden von den Atomstrom-Befürwortern systematisch verdrängt oder heruntergespielt. Dabei können Ereignisse wie Brände, Havarien oder Anschläge im Umfeld deutscher Atomanlagen jederzeit passieren. Was das im dicht besiedelten Deutschland heißt, mag man sich gar nicht ausmalen.”

Ein zukunftsfähiges Energiekonzept müsse auf Atomkraftwerke, aber auch auf neue Kohlekraftwerke verzichten. Keinesfalls dürften Investitionen in erneuerbare Energien ausgebremst werden. Dies sei aber die logische Folge verlängerter AKW-Laufzeiten. “Anstatt den Energieversorgern Zusatzgewinne aus längeren AKW-Laufzeiten zuzuschanzen und sich dafür mit schmutzigem Geld abspeisen zu lassen, sollte die Bundesregierung alle Atomkraftwerke stilllegen”, sagte Weiger.

Der BUND forderte Bundesumweltminister Norbert Röttgen auf, ein Energiekonzept ohne jede Laufzeitverlängerung und mit ambitionierten Energieeinsparzielen durchrechnen zu lassen. In dem von der Bundesregierung beauftragten Konzept drohe ein Faktor völlig vernachlässigt zu werden: die Steigerung der Energieeffizienz. Der Atomausstieg könne schneller vollzogen werden, wenn das riesige Sparpotential effizienter Technologien mobilisiert werde.

Der BUND kündigte für den 18. September eine große Anti-Atom-Demonstration in Berlin an, bei dem gemeinsam mit anderen Verbänden und Bürgerinitiativen das Regierungsviertel umzingelt werden soll.


LichtBlick

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Staatliche Förderung für Kohle soll in der EU noch bis zum Jahr 2023 zulässig sein

Mittwoch 14. Juli 2010 von birdfish

Die EU-Kommission plant, die staatliche Förderung für Kohle für weitere 12 Jahre zuzulassen und erst ab 2023 komplett abzuschaffen.

Braunkole-Kraftwerke
Weitere Förderung für Klimakiller Kohle geplant – Foto: Kurt F. Domnik / Pixelio

Dies ergibt sich aus dem Verordnungsentwurf, die der Zeitung EuropeanVoice vorliegt. EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia will im Juli den Gesetzesvorschlag vorlegen. Allerdings stößt er mit seinen Plänen innerhalb der Kommission auf Widerstand. Klimakommissarin Connie Hedegaard und Umweltkommissar Janez Potocnik kritisieren, dass Almunias Vorhaben den EU-Plänen widerspricht, eine CO2-arme Gesellschaft zu schaffen. Die 12jährige Ausstiegsphase sei viel zu lang. Außerdem sei ein solches Gesetz nicht mit dem G2O-Versprechen von Pittsburgh zu vereinbaren, wonach Subventionen für fossile Energieträger abgebaut werden sollen. Umweltverbände kritisierten dass die Betreiber von Kohleminen in den kommenden Jahren einfach mit ihrer Arbeit fortfahren würden, anstatt die Produktion schrittweise zurück zu fahren.

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EU-Recht: Neue Kohlekraftwerke in SH könnten an Quecksilberemissionen scheitern

Dienstag 22. Juni 2010 von birdfish

Der geplante Bau zweier Kohlekraftwerke am Standort Brunsbüttel ist wegen der mit ihrem Betrieb verbundenen Quecksilberbelastungen von Elbe und Nordsee auf Grund europarechtlicher Vorgaben nicht genehmigungsfähig.

Brunsbüttel-Werk
Keine weiteren Sünden in Brunsbüttel – Foto: Dagmar Struß

Das ist die Schlussfolgerung der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) aus einem von ihr beauftragten Rechtsgutachten, das jetzt den Genehmigungsbehörden in Schleswig-Holstein vorgelegt wurde.

Mit Steinkohle befeuerte Kraftwerksblöcke der in Brunsbüttel geplanten Größenordnung leiten, trotz der so genannten Rauchgaswäsche, mit dem Abwasser pro Jahr und Block bis zu 10 Kilogramm Quecksilber in die umgebenden Gewässer. Dieser „Quecksilberschlupf“ kann trotz der heute verfügbaren Filtertechnik nicht zurückgehalten werden. Darüber hinaus kommt es über die Schornsteine zu Quecksilberemissionen von mehr als 300 Kilogramm pro Kohleblock und Jahr in die Atmosphäre.

Gleichzeitig setzt das europäische Wasserrecht dem Eintrag von Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken enge Grenzen. Ihre Einhaltung ist bereits jetzt im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu beachten, schreiben die beiden Gutachter Prof. Dr. Wolfgang Köck und Dr. Stefan Möckel vom Umweltforschungszentrum der Universität Leipzig. So fordere die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), dass der Eintrag prioritärer gefährlicher Stoffe, zu denen Quecksilber wegen seiner hohen Giftigkeit und Fähigkeit zur Anreicherung zählt, bis 2028 vollständig und ausnahmslos zu beenden ist. Außerdem sind in der europäischen Richtlinie prioritäre Stoffe (RL 2008/105/EG) äußerst strenge Grenzwerte für den Quecksilbergehalt in Gewässern und den darin befindlichen Lebewesen festgelegt. Ihre Einhaltung muss ebenfalls spätestens bis 2028 gewährleistet sein. Wenn Maßnahmen zur Begrenzung der Emissionen – also etwa die Reinigungstechniken für Abwasser und Abluft – die Einhaltung der Grenzwerte nicht gewährleisten, habe dies Auswirkungen auf die Genehmigungsfähigkeit eines solchen Kraftwerks, heißt es in dem Gutachten weiter.

Naturgemäß haben heute erteilte Genehmigungen für Kohlekraftwerke in Anbetracht durchschnittlicher Laufzeiten von 40 bis 50 Jahren langfristige Auswirkungen auf die Gewässersituation. Mit der Zulassung von Kohlekraftwerken würden daher Quecksilberemissionen genehmigt, die die Einhaltung der bis spätestens 2028 zwingend vorgegebenen Ziele der WRRL und der Richtlinie zu den prioritären Stoffen schon heute faktisch unmöglich machen würden. Das aber wäre ein Verstoß gegen die so genannte verbindliche Vorwirkung, die die beiden EU-Richtlinien bereits jetzt entfalten.

„Die Energieversorger sollten zwingende europarechtliche Regelungen endlich zur Kenntnis nehmen“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. „Neue Kohlekraftwerke sind nicht nur umwelt-, klima- und energiepolitisch Technologien von vorgestern. Die Verantwortlichen müssen sich im Klaren darüber sein, dass sie mit ihren Investitionen in Quecksilber emittierende Anlagen ein hohes rechtliches und damit auch ökonomisches Risiko eingehen. “ Die DUH gehe davon aus, dass die Genehmigungsbehörden in Schleswig-Holstein bei ihrer Entscheidung zu den beantragten Kohlekraftwerken die bindenden europarechtlichen Vorgaben beachten werden.

Rechtsgutachten „Quecksilberbelastungen von Gewässern durch Kohlekraftwerke – Auswirkungen auf die Genehmigungsfähigkeit“ (PDF)

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Umwelthilfe nennt Landesentwicklungsplan in NRW „rechtswidrig und anachronistisch“

Montag 14. Juni 2010 von birdfish

Die noch amtierende schwarz-gelbe NRW-Regierung hat die „1. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen – Energieversorgung“ eingeleitet.

KKW-Neubau
KKW Datteln: durch die Hintertür das refcht zurechtbiegen – Foto: Hans-Jürgen Distelkamp / Pixelio

Diese ist nach Überzeugung der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) aus mehreren Gründen rechtswidrig und unter Klimaschutzgesichtspunkten anachronistisch. Die amtierende Regierung Rüttgers widersetzt sich darin konsequent klimawissenschaftlichen Erkenntnissen sowie nationalen wie internationalen Klimaschutzvorgaben. Aktuell dient die Initiative vorrangig dem Ziel von CDU und FDP, dem in Düsseldorf ansässigen Energiekonzern E.on beim zwischenzeitlich gerichtlich gestoppten Kohlekraftwerk Datteln aus der bauplanerischen Misere zu helfen. Auf insgesamt 35 Seiten erhebt die DUH, die ihre Einwendungen gemeinsam mit dem Berliner Anwalt Philipp Heinz vorbringt, schwere Vorwürfe gegen die Rüttgers-Regierung. Die Stellungnahme wird bei der zuständigen Landesplanungsbehörde, dem Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie in Düsseldorf, eingereicht.

„Mit ihrem letzten Versuch, das Kohleland Nordrhein-Westfalen des 20. Jahrhunderts auf plumpe Weise in das 21. Jahrhundert zu retten, widersetzt sich die abgewählte Landesregierung nicht nur wider besseren Wissens den klimawissenschaftlichen Realitäten, sondern auch den Zielen der schwarz-gelben Bundesregierung, die für eine Verminderung der Treibhausgase um 80 bis 95% bis 2050 eintritt“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake zu den in der umfassenden Stellungnahme vorgebrachten Einwendungen. Besonders ärgerlich sei für die DUH, dass die geplante Abwicklung klimapolitischer Ansätze, die schon 1995 (!) in den aktuell geltenden Landesentwicklungsplan eingebracht wurden, in der geplanten Revision mit dem Gestus des klimapolitischen Fortschritts daherkomme: „Die Bürgerinnen und Bürger werden regelrecht verschaukelt, die wahren Motive wortreich hinter Halbwahrheiten versteckt. Das ist der Stoff, aus dem die anschließend beklagte Politikverdrossenheit wächst“, sagte Baake.

Wegen der in der LEP-Änderung vorgesehenen formalen Sicherung aller derzeit ausgewiesenen 36 Standorte für Großkraftwerke würden im Fall der Umsetzung des Vorhabens mit Sicherheit noch weniger alte Kohlekraftwerke abgeschaltet, als bisher von der Landesregierung nach zähen Verhandlungen mit den Energiekonzernen angekündigt, erläuterte Jürgen Quentin, der zuständige Projektleiter für Kohlepolitik der DUH. Schon gegenwärtig übersteige nach einer in der DUH-Stellungnahme enthaltenen Auflistung die Kraftwerkskapazität der in NRW bekannten Neuplanungen, die mit der LEP-Planänderung abgesichert werden sollen, die Leistung der gesicherten Kraftwerkstilllegungen um einen Faktor vier. Käme es so und würden die neuen Kraftwerke entsprechend den Planungen ausgelastet, würden um einen Faktor 3,5 höhere CO2-Emissionen neu hinzukommen, als durch Kraftwerksstilllegungen  reduziert würden. Quentin: „Wenn eine wie auch immer zusammengesetzte neue Landesregierung diesen Kurs ihrer Vorgängerin beibehält, wird NRW unweigerlich zum Schmuddelkind in Sachen Klimaschutz“. Nicht nur der Klimaschutz käme angesichts des Plans in NRW unter die Räder, sondern auch die Planungshoheit der Kommunen im Lande. Die könnten über Flächen, die jetzt als Kraftwerksstrandorte gesichert werden sollen, regelmäßig nicht  mehr frei verfügen.

Ausdrücklich lehnt die DUH den Landesentwicklungsplan ab. Er diene nur dazu, die Errichtung neuer Kohlekraftwerke „planerisch abzusichern“.  Die Umweltorganisation fordert die amtierende Regierung auf, das LEP-Änderungsverfahren zu stoppen und stattdessen ein Landesklimaschutzgesetz auf den Weg zu bringen, das die Reduktion der Treibhausgasemissionen in NRW bis 2050 um 95 Prozent verbindlich festschreibt. Die DUH und andere führende Umweltorganisationen hatten vor der Landtagswahl im Mai Eckpunkte für ein solches Landesklimaschutzgesetz auf Basis von Energieeinsparung, Steigerung der Energieeffizienz und einem zunehmenden Anteil Erneuerbarer Energien vorgestellt.

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Kohle stärker subventioniert als bekannt – Indirekte Förderung verschlingt Milliarden

Freitag 4. Juni 2010 von birdfish

Energie aus Kohle kostet den Steuerzahler wesentlich mehr als die Bundesregierung bislang offiziell angibt.

Klimakiller in Niederaussem
Niederaussem: kaum ein Werk ist klimaschädlicher – Foto: Paul Langrock / Zenit / Greenpeace

Im Auftrag von Greenpeace erstellte das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) eine Liste der vollständigen staatlichen Förderung für Stein- und Braunkohle in der Zeit von 1950 bis 2008. Ergebnis: Sie beläuft sich auf mindestens 432 Milliarden Euro. Für das Jahr 2008 zeigt die Studie von FÖS, dass die Förderung fast sieben Mal höher ist, als im Subventionsbericht angegeben. Die Bundesregierung unterstützt die veraltete Energietechnik mit 12,8 Milliarden Euro, anstatt mit den offiziell angegbenen 1,9 Milliarden Euro.

In die Studie von FÖS wurden auch Vergünstigungen miteinbezogen, die die Bundesregierung in ihrer Rechnung außen vor läßt. Dabei handelt es sich unter anderem um spezielle Steuervergünstigungen, zum Beispiel bei der Energiesteuer, und budgetunabhängige Regelungen, wie die kostenlose Zuteilung von CO2-Zertifikaten. Hinzu kommen Absatzhilfen für heimische Steinkohle und weitere direkte Finanzhilfen. Beispielsweise wird die Forschung im Bereich Kraftwerkstechnik und CO2-Abscheidung in Kohlekraftwerken gefördert. Die Unternehmen sind außerdem von Förderabgaben und Wasserentnahmeentgelten auf Landesebene befreit. Diese indirekten Förderungen fallen gesetzlich nicht unter den Begriff Subvention, obwohl sie den Unternehmen klare Vorteile bieten.

Die Bundesregierung kürzt drastisch beim Klimaschutz, aber umweltschädliche Energieträger werden immer noch massiv subventioniert. Das macht keinen Sinn, sagt Anike Peters, Energie-Expertin von Greenpeace. Die Regierung darf den Klimakiller Kohle nicht länger bevorzugen. Sie muss den Weg für Erneuerbare Energien freimachen. Sonst zahlen wir alle doppelt – für falsche Subventionen und für Klimaschäden.

Braunkohle, der bei weitem klimaschädlichste aller Energieträger, genoss von 1950 bis 2008 finanzielle Vorteile in Höhe von etwa 101 Milliarden Euro. Und das obwohl Braunkohle offiziell ein subventionsfreier Energieträger sein sollte. Besonders die Zahlen für Braunkohle zeigen, wie in der Energiepolitik getrickst wird. Von Null auf 101 Milliarden Euro – das muss beendet werden, sagt Anike Peters.

Allein die heute bekannten künftigen Subventionen für Steinkohle belaufen sich bereits auf über 28 Milliarden Euro. Hinzu kommen Vergünstigungen für Braunkohle und Investitionszuschüsse für neue Kraftwerke. Am 6. und 7. Juni will die Bundesregierung eines der größten Sparpakete der bundesdeutschen Geschichte beschließen. Bei den Sparplänen fordert Greenpeace von der Regierung, die Subventionen für Kohle nicht nur aus energiepolitischen Gründen zu beenden. Denn die Bundesregierung hat den Beschluss des G20-Gipfels von Pittsburgh, September 2009, bislang nicht umgesetzt. Danach sollen alle Subventionen für fossile Energieträger auslaufen.

Studie zur staatlichen Förderung der Stein- und Braunkohle in Deutschland (PDF)

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Klage gegen den Bebauungsplan für das Kohlekraftwerk in Brunsbüttel eingereicht

Montag 10. Mai 2010 von birdfish

Die Klage gegen den Brunsbütteler Bebauungsplan läuft jetzt.

Brunsbüttel-Werk
Keine weiteren Sünden in Brunsbüttel – (c) Dagmar Struß

Die Deutsche Umwelthilfe e.V (DUH) und der Landesverband Schleswig-Holstein des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie ein Anwohner aus Brunsbüttel haben als Klagegemeinschaft heute beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein den Antrag auf Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan Nr. 55 „Kohlekraftwerk nördlich des Elbehafens“ der Stadt Brunsbüttel eingereicht. Der Bebauungsplan soll die Grundlage für die Ansiedlung des geplanten Steinkohlekraftwerks von GDF SUEZ auf dem Gelände nördlich des Elbehafens sein. Mit dem Normenkontrollantrag wird die planungsrechtliche Grundlage für das 800 MW-Kraftwerk angegriffen.

Vertreten wird die Klagegemeinschaft von dem Berliner Rechtsanwalt Peter Kremer und der Hamburger Rechtsanwältin Roda Verheyen, die auch schon in den Genehmigungsverfahren zu den Kohlekraftwerken von GDF SUEZ und SüdWestStrom in Brunsbüttel tätig sind. Der Klageantrag stützt sich auf eine lange Liste von Fehlern und Mängeln im Bebauungsplan:

Die Lärm-Grenzwerte werden überschritten. Bei dem benachbarten Gebiet Brunsbüttel-Süd handelt es sich nach Auffassung der Kläger nicht um ein Gewerbegebiet und auch nicht um ein Mischgebiet, wie die Stadt behauptet, sondern um ein allgemeines oder reines Wohngebiet. Damit gelten sehr viel schärfere Grenzwerte, die von dem Kohlekraftwerk keinesfalls eingehalten werden. Dies betrifft insbesondere den Lärm. Selbst wenn es bei der planungsrechtlichen Einordnung von Brunsbüttel-Süd als Mischgebiet bleiben sollte, ist die Lärmberechnung in den Planungsunterlagen fehlerhaft. Unabhängig vom Gebietscharakter wird es zu einer Überschreitung von Lärm-Grenzwerten kommen.

Gleiches gilt für die Feinstaub-Grenzwerte. Auch hier liegen keine belastbaren Untersuchungen vor, wonach die Feinstaub-Grenzwerte künftig eingehalten werden können. Vielmehr würde es mit der Inbetriebnahme des Kraftwerks zu einer Überschreitung der zulässigen Grenzwerte kommen. Dies ist aus Sicht der Kläger besonders gravierend, da mit Feinstaub bekanntermaßen erhebliche Gesundheitsgefährdungen insbesondere für Kinder und ältere Menschen verbunden sind.

Die Stadt Brunsbüttel hat nach Ansicht der Kläger keine Konsequenzen aus dem sog. „Datteln-Urteil“ gezogen. In der Entscheidung zu dem E.ON-Kraftwerk in Datteln, mit dem der entsprechende Bebauungsplan in Nordrhein-Westfalen aufgehoben wurde, wird auf das unzulässige Nebeneinander eines sog. Störfallbetriebs mit benachbarter Wohnbebauung abgestellt. Nach Ansicht der Kläger muss ein Mindestabstand von 1.500 m eingehalten werden. Der tatsächliche Abstand beträgt in Brunsbüttel aber nur rund 400 m.

Seitens der Umweltverbände wird in erster Linie die Beeinträchtigung von europarechtlich geschützten Schutzgebieten und Tier- und Pflanzenarten geltend gemacht.

„Einer der Hauptfehler in der Planung der Stadt liegt darin, dass die Auswirkungen der Kühlwasserentnahme und -wiedereinleitung in die Elbe in dem Bebauungsplan-Verfahren nicht berücksichtigt wurden“, betont Jürgen Quentin, Umweltjurist bei der DUH. „Der Betrieb des Kraftwerks hat erhebliche Auswirkungen auf seltene und vom Aussterben bedrohte Fischarten, aber auch auf Speisefische wie Aal und Stint, die die Existenzgrundlage für die Elbfischer sind“, so Quentin.

Gravierende Auswirkungen des Kraftwerks lässt die Stadt in dem Plan außer Acht, obwohl neue Rechtsvorgaben der EU für Gewässer und Lebewesen ein Verschlechterungsverbot der Quecksilberbelastung zwingend vorsehen. Untersuchungen zeigen, dass der Quecksilbergehalt in Fischen der Elbe schon heute ein Vielfaches über den Grenzwerten liegt. „Jeglicher zusätzliche Schwermetalleintrag in die Elbe verstößt gegen europäisches Recht und ist folglich unzulässig“, sagt Quentin. Die Auswirkungen des Quecksilbereintrags ist auch einer der Hauptkritikpunkte im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Weder GDF SUEZ noch die Behörden haben hierauf bisher zufriedenstellende Antworten gefunden.

BUND-Landesgeschäftsführer Hans-Jörg Lüth weist darauf hin, dass von dem Steinkohlekraftwerk erhebliche Mengen Stickstoff ausgestoßen werden, die in benachbarten FFH-Gebieten empfindliche Pflanzen zerstören werden. „Diese Pflanzengesellschaften stehen unter dem höchsten europäischen Schutz. Wegen der gravierenden Beeinträchtigungen ist der Kraftwerksbau unverantwortlich und von vornherein unzulässig“, sagt Lüth. Auch seltene Zugvögel und Fledermäuse würden mit dem Bau des Kraftwerks massiv beeinträchtigt.

Der Bebauungsplan leidet auch an zahlreichen formellen Fehlern. Besonders gravierend ist, dass der Plan hinsichtlich der Umweltauswirkungen des Steinkohlekraftwerks nur allgemeine Aussagen enthält und bezüglich der konkreten Beeinträchtigungen auf das nachfolgende immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für das Steinkohlekraftwerk verweist. Dass dies unzulässig ist, wurde im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Kohlekraftwerk Datteln festgestellt.

Auch energie- und klimapolitisch ist der Kraftwerkbau unverantwortlich. „Mehr als die Hälfte der eingesetzten Energie geht ungenutzt in die Elbe und belastet dort das Ökosystem. Stattdessen könnten zehntausende Haushalte in der Region mit der anfallenden Wärme versorgt werden“, stellt Lüth fest. „Wer heute noch Kohlekraftwerke baut, behindert über Jahrzehnte die dringend notwendige Energiewende hin zu einer 100%igen Versorgung mit Erneuerbaren Energien. Dazu gibt es keine Alternativen.“

Die Kraftwerksplanungen in Brunsbüttel stoßen auf massiven Widerstand vor Ort, weshalb die Bürgerinitiative Gesundheit und Klimaschutz Unterelbe/Brunsbüttel den Klageantrag ausdrücklich begrüßt. „Wir akzeptieren nicht, wie die Stadt mit uns Bürgern umgeht. Wir kämpfen mit aller Entschiedenheit gegen alle hier geplanten Kohleblöcke. Die Marsch um Brunsbüttel ist eine äußerst fruchtbare und landwirtschaftlich geprägte Region. Wir können es uns nicht leisten, dass neben Millionen Tonnen CO2 auch noch riesige Mengen an Schwermetallen Jahr für Jahr wie ein Leichentuch über die Landschaft ausgebreitet werden, in den Nahrungskreislauf gelangen und Mensch und Umwelt krank machen,“ sagt BI-Sprecher Stephan Klose.

DUH und BUND rechnen mit einer Verfahrensdauer von einem Jahr. Sollte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig der Argumentation der Kläger folgen, würde die planungsrechtliche Grundlage für das beantragte Kohlekraftwerk entfallen. Falls für das Kohlekraftwerk vor der Entscheidung über den Normenkontrollantrag erste Genehmigungen erteilt werden, müssen diese nachträglich wieder aufgehoben werden.

Die Stadt Brunsbüttel geht in diesem Verfahren ein erhebliches Haftungsrisiko ein. Bereits im Vorfeld des Beschlusses über den Bebauungsplan wurde die Stadt in einem Rechtsgutachten darauf hingewiesen. Sie hielt trotzdem an der Planung fest. Jetzt wird das Gericht entscheiden, ob in Brunsbüttel ein zweites „Planungschaos Datteln“ entsteht.

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E.ON. hat Zukunft der Energie verschlafen – Schädlicher Kohlestrom statt Klimaschutz

Freitag 7. Mai 2010 von birdfish

Unter den Folgen des Klimawandels leiden schon jetzt Millionen Menschen weltweit. Trotzdem setzen Energieerzeuger in Deutschland weiter auf klimaschädlichen Kohlestrom.

Oxfm-Aktion zu Eon-Versammlung
Oxfam-Aktion gegen weitere Kohlekraft – (c) Oxfam

Zur gestrigen Hauptversammlung des Energiekonzerns E.ON veröffentlichte Oxfam Deutschland den Bericht „E.ON. Die Zukunft der Energie. Verschlafen.“ zum CO2-Ausstoß von E.ON-Kohlekraftwerken. Gut ein Drittel des erzeugten Stroms des Konzerns, der zu den weltweit größten privaten Energieunternehmen zählt, stammt aus Kohlekraft. Seine 21 deutschen Kohlekraftwerke stoßen knapp 40 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr aus und tragen so erheblich zum Treibhauseffekt bei. Außerdem baut das Unternehmen derzeit ein Steinkohlekraftwerk in Datteln und plant zwei weitere in Stade und Großkrotzenburg. Würden diese fertig gestellt, stießen sie jährlich zusätzliche 18,6 Millionen Tonnen CO2 aus.

Den Preis dafür zahlen vor allem Menschen in armen Ländern, denn sie leiden am stärksten unter den Folgen des Klimawandels. Nach Berechnungen von Oxfam könnte ihre Zahl bis 2015 auf 375 Millionen anwachsen. Krankheiten breiten sich in Gegenden aus, die dafür bislang als zu kalt galten. Extremwetterlagen, beispielsweise ungewöhnlich starke Regenfälle oder lang anhaltende Dürren, verringern die Ernteerträge und treiben weltweit die Preise für Grundnahrungsmittel wie Weizen oder Reis mit in die Höhe. Viele Gebiete, in denen es schon immer wenig Wasser gab, werden infolge zunehmender Trockenheit schlicht unbewohnbar.

Oxfam hat die Forderung, keine neuen Kohlekraftwerke mehr zu bauen, auf der Hauptversammlung direkt an die Unternehmensführung gerichtet und den E.ON-Vorstand und die Aktionäre mit einer spektakulären Protestaktion empfangen.

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Nichtregierungsorganisationen präsentieren Eckpunkte für ein Klimaschutzgesetz NRW

Donnerstag 18. März 2010 von birdfish

Deutschland kann die von der Bundesregierung und der EU definierten Klimaschutzziele nur erreichen, wenn Nordrhein-Westfalen als das Bundesland mit den weitaus höchsten CO2-Emissionen entschlossen handelt.

KKW-Neubau
NRW muss sich vom Klimakiller Kohle baldmöglichst verabschieden – Foto: Hans-Jürgen Distelkamp / Pixelio

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH), die Landesverbände von BUND und NABU, Germanwatch und das Kampagnen-Netzwerk Campact haben deshalb jetzt die Eckpunkte für ein „Landesklimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen“ vorgestellt. Ziel der Initiative ist es, in den kommenden Monaten mit einer breiten Kampagne die Voraussetzungen für eine grundlegende energetische Modernisierung des Energiesystems, der Wirtschaft und der Verwaltung in NRW zu schaffen. Die beteiligten Organisationen schlagen vor, ein entsprechendes Regelwerk nach der Landtagswahl am 9. Mai 2010 zu verabschieden.

„Nordrhein-Westfalen hat mittelfristig nur die Wahl, seine historisch gewachsene Industriestruktur und die zwingenden Erfordernisse des Klimaschutzes miteinander in Einklang zu bringen und daraus Zukunftschancen zu entwickeln oder im nationalen und internationalen Standortwettbewerb immer weiter zurückzufallen“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake bei der Vorstellung des Eckpunktepapiers im Düsseldorfer Landtag. Die gegenwärtige nordrhein-westfälische Regierung habe sich dem „neuen klimapolitischen Imperativ“ bis in die jüngste Vergangenheit verweigert. Unter Hinweis auf die Ende letzten Jahres von CDU und FDP im Düsseldorfer Landtag durchgesetzte Tilgung aller klimapolitischen Ziele aus dem Landesentwicklungsprogramm sagte Baake: „Die Regierung Rüttgers gerät mit ihrem Versuch, das gerichtlich gestoppte E.on-Kohlekraftwerk Datteln mit Gesetzgebungstricks wiederzubeleben, auch in einen unauflösbaren Widerspruch zu den Klimazielen im Koalitionsvertrag der Regierung Merkel in Berlin“. Die Politik der Realitätsverweigerung müsse nach der Landtagswahl abgelöst werden von einer Politik, die von Klimaschutz nicht nur rede, sondern ihn gerade in NRW auch in Angriff nehme.

In Nordrhein-Westfalen werde sich entscheiden, ob Deutschland seinen Beitrag zum Erreichen der nationalen und internationalen Klimaziele leisten kann, sagte der Geschäftsleiter des BUND NRW, Dirk Jansen: „Mehr als ein Drittel der Treibhausgasemissionen der Bundesrepublik stammen von Rhein, Lippe und Ruhr. Hauptverantwortlich dafür sind Kohlekraftwerke, die allein Jahr für Jahr 170 Millionen Tonnen des Klimakillers CO2 ausstoßen“. Die erklärte Absicht der Landesregierung, den Klimawandel ausgerechnet mit dem Bau zusätzlicher Kohlekraftwerke bekämpfen und diese Linie trotz gegenläufiger höchstrichterlicher Urteile fortsetzen zu wollen, nannte Jansen einen „klimapolitischen Amoklauf der CDU/FDP-Regierung in Düsseldorf“. Der Widerstand an den geplanten Kraftwerken sei allgegenwärtig und erfolgreich. Ein Landesklimaschutzgesetz könne deshalb nicht nur dazu beitragen, die Klimaschutzziele zu erreichen, sondern auch helfen, verloren gegangenes Vertrauen in die Politik wiederzugewinnen.

Die an der Initiative beteiligten Organisationen „werden das Landesklimaschutzgesetz im laufenden Landtagswahlkampf zu einem zentralen Baustein der Verbändeforderungen machen“, bekräftigte der NABU-Landesvorsitzende Josef Tumbrinck. „Wir wollen mit möglichst breiter Unterstützung vieler Gruppen und Verbände in NRW noch vor der Landtagswahl im Mai eine Kampagne starten, um das Landesklimaschutzgesetz auf die politische Agenda des künftigen Landtages und der neuen Landesregierung zu setzen.“  NRW sei das Schlüsselland für den Klimaschutz in Deutschland und die Landtagswahl eine Chance, die Parteien zu fragen, wie sie den Klimaschutz künftig glaubwürdiger anpacken wollen.

Das von den Verbänden vorgeschlagene Klimaschutzgesetz NRW soll sicherstellen, dass die Treibhausgasemissionen in NRW bis 2050 um 95 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Um das Ziel zu erreichen, soll das Energiesystem effizienter gestaltet und binnen vier Jahrzehnten praktisch vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Dazu sollen alle politischen Ebenen, angefangen von der Landesregierung bis hin zu den Kommunen, in die Pflicht genommen werden. Die Landesregierung soll zeitnah einen Klimaschutzplan NRW vorlegen, der nicht nur das Endziel für 2050, sondern auch in Fünf-Jahres-Schritten Zwischenziele festlegt. Die Umsetzung soll regelmäßig von einem Wissenschaftler-Gremium („Landes-Klimaschutzrat“) evaluiert und der Klimaschutzplan auf Basis der Ergebnisse jeweils fortgeschrieben werden. Bei drohender Zielverfehlung soll die Landesregierung verpflichtet werden, zusätzliche Maßnahmen zu erlassen.

Die Steuerung des künftigen Kraftwerksbaus soll insbesondere über die Landesraumordnung erfolgen, die sich an den Zielen des Klimaschutzgesetzes NRW zu orientieren hat. Dabei geht es zum einen um die ausreichende Sicherung von Flächen für den Ausbau der erneuerbaren Energien und Festlegungen für eine effiziente und klimaverträgliche Kraft-Wärme-Koppelung. Zum anderen soll eine abschließende Liste von Standorten für Großkraftwerke raumordnerisch festgelegt werden, um damit einen Teil der vorhandenen Kraftwerksstandorte zu erhalten, aber den Bau zusätzlicher Braun- und Steinkohlekraftwerken auszuschließen.

Inwieweit im Rahmen eines Landesklimaschutzgesetzes überhaupt der Bau von Kohlekraftwerken gesteuert und letztlich verhindert werden kann, hat die Deutsche Umwelthilfe vorab in einem Rechtsgutachten klären lassen. Der Autor der Untersuchung, der Berliner Anwalt Dr. Remo Klinger aus der Kanzlei Geulen & Klinger, kommt zu dem Ergebnis, dass dies grundsätzlich möglich ist. Gesetzestechnisch muss dazu in einem Artikelgesetz das geltende Landesplanungsrecht geändert werden. Darin können dann so genannte Ziele der Raumordnung ausgewiesen werden, die sich auf Kohlekraftwerke beziehen. Die Aufstellung der Ziele muss in einem bestimmten formellen Rahmen erfolgen; so muss die Öffentlichkeit beteiligt werden und das so genannte Abwägungsgebot gewahrt bleiben. Im Ergebnis ließen sich bestimmte Vorranggebiete in NRW ausweisen, in denen Großkraftwerke errichtet werden dürfen, außerhalb dieser Gebiete aber nicht mehr. Rechtlich ist es nach den Ergebnissen des Gutachtens grundsätzlich möglich, derartige Vorranggebiete auf vorhandene Kraftwerksstandorte mit bereits laufenden Anlagen zu beschränken. Die Raumordnung ist nach dem Klinger-Gutachten das Mittel der Wahl, um den Bau von Kohlekraftwerken zu steuern.

In Nordrhein-Westfalen sind eine Reihe von Großkraftwerksprojekten auf Basis von Braun- und Steinkohle geplant, deren Realisierung dazu führen würde, dass die mittel- und langfristigen Klimaschutzziele bei bestimmungsgemäßem Betrieb der Neuanlagen schon rein rechnerisch nicht mehr erreicht werden können.

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