KLIMA-MEDIA.de Pressespiegel & Infoblog

Elektromobilität: Klimaschutz nur mit zusätzlichen erneuerbaren Energien

Mittwoch 18. Januar 2012 von birdfish

Auf Deutschlands Straßen könnten im Jahr 2030 bis zu sechs Millionen Elektrofahrzeuge unterwegs sein.

Elektroauto
Elektroautos genießen zunehmend mehr Akzeptanz – Foto:
Daniel Litzinger / Pixelio

Beziehen diese den Strom zum Fahren aus zusätzlichen erneuerbaren Energien, fahren sie emissionsfrei und können einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Zu diesem Ergebnis kommt das Öko-Institut, das Marktpotenziale von elektrisch betriebenen Fahrzeugen sowie ihre Auswirkungen auf den Strombedarf und den Klimaschutz analysiert hat. Das Projekt „OPTUM – Optimierung der Umweltentlastungspotenziale von Elektrofahrzeugen“ wurde gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Marktpotenziale der Elektrofahrzeuge

Die Analysen zeigen: Die Millionenmarke auf dem Markt für Elektroautos kann im Szenario der Forscher im Jahr 2022 überschritten werden. Dann können zwei Drittel aller anfallenden Strecken mit einem elektrisch betriebenen Fahrzeug zurückgelegt werden. Während lange Fahrten mit einem rein batterieelektrischen Fahrzeug (Reichweite von maximal 160 Kilometern) noch schwierig sind, bewältigen so genannte Plug-In-Hybridfahrzeuge durch die Kombination aus Elektro- und konventionellem Antrieb längere Strecken wie Urlaubsfahrten problemlos.

„Elektrofahrzeuge können im Jahr 2030 einen Marktanteil von rund 14 Prozent aller Fahrzeuge erreichen“, setzt Florian Hacker, Wissenschaftler am Öko-Institut die Zahlen in Relation, „bei den neu zugelassenen Fahrzeugen kann der Anteil sogar rund 30 Prozent betragen. Den Großteil machen dabei nach unseren Berechnungen die Plug-In-Hybriden aus.“

Klimaschutz nur mit zusätzlichen erneuerbaren Energien

Für die Beantwortung der Frage, wie sauber Elektrofahrzeuge sind und ob sie einen Beitrag zum Klimaschutz leisten können, ist entscheidend, welcher Strom zum Einsatz kommt. Die Klimabilanz von Elektrofahrzeugen ist nur dann ausgewogen, so die Untersuchungen des Öko-Instituts, wenn zusätzliche Kapazitäten erneuerbarer Energien in den Strommarkt gebracht werden. Nur dann kann ihr Betrieb emissionsfrei erfolgen. Im Jahr 2030 können Elektrofahrzeuge so rund 5,2 Millionen Tonnen CO2 – verglichen mit einem Szenario ohne Elektrofahrzeuge – vermeiden. Dies entspricht einer Minderung der Gesamtemissionen des Pkw-Verkehrs um etwa sechs Prozent bis zum Jahr 2030.

„Elektroautos können eine Rolle für das Erreichen von Klimaschutzzielen spielen“, so Hacker weiter. „Aber wir dürfen auch die konventionellen Pkw nicht aus den Augen verlieren. Werden benzinbetriebene Fahrzeuge bis zum Jahr 2030 deutlich effizienter, können diese allein die Treibhausgasemissionen des Pkw-Verkehrs um 25 Prozent reduzieren.“

Im Fokus: Wechselwirkungen mit dem Strommarkt

Durch die Elektromobilität entsteht im Jahr 2030 eine zusätzliche Stromnachfrage von etwa elf Terawattstunden – dies entspricht etwa zwei Prozent des heutigen Gesamtstromverbrauchs in Deutschland. Die Frage zu welcher Tageszeit die Elektroautos am Stromnetz geladen werden, spielt eine entscheidende Rolle für die Bewertung des Klimaschutzpotenzials.

Die Analyse nach Tageszeiten zeigt: Laden viele Elektrofahrzeuge gleichzeitig ihre Batterien auf, zum Beispiel abends nach der letzten Fahrt, können ungünstige zusätzliche Nachfragespitzen zu Uhrzeiten auftreten, in denen ohnehin viel Strom gebraucht wird. Deshalb, so die Expertinnen und Experten des Öko-Institut, müsse ein Lademanagement die Batterieladezeit steuern. Um hohe Nachfragepeaks und damit den Einsatz teurer Spitzenlastkraftwerke zu vermeiden, würde das Lademanagement die Batterieladung auf kostengünstigere Zeiträume mit geringerer Nachfrage oder mit hoher Windeinspeisung verschieben.
Gleichzeitig kommen so aber auch CO2-intensive, klimaschädliche Kohlekraftwerken verstärkt zum Einsatz, die für die Grundversorgung in Deutschland – insbesondere nachts – aktiv werden.

„Mit Lademanagement können die Elektrofahrzeuge gut in den Strommarkt integriert werden und auch in einigen Situationen von überschüssigem Wind- oder Solarstrom profitieren“, erklärt Charlotte Loreck, Expertin für Strommarktfragen am Öko-Institut. „Der entscheidende Faktor für die Klimafreundlichkeit der Elektrofahrzeuge ist jedoch der Bau zusätzlicher erneuerbarer Energien.“

Die zusätzlichen Erneuerbaren sollten übers Jahr so viel Strom liefern, wie die Elektrofahrzeuge verbrauchen, sie müssen jedoch nicht gleichzeitig mit der Ladung der Batterien einspeisen. „Die Fahrzeuge werden auch dann laden, wenn der Wind gerade nicht weht“, so Loreck weiter. „Aber dafür verdrängen die zusätzlichen erneuerbare Energien dann konventionellen Strom in anderen Stunden. Für die Klimabilanz ist wichtig, dass die Summe stimmt.“

Hohe Akzeptanz für Elektrofahrzeuge – Methodik und Modelle

Rund zwei Drittel der Autokäufer würden sich beim Kauf eines Neuwagens im Jahr 2020 für ein rein batterieelektrisches Fahrzeug oder einen Plug-In-Hybrid entscheiden. Dies ergab die Simulation des Autokaufs im Rahmen einer Befragung von rund 1.500 Neuwagenkäufern, die durch das Institut für sozial-ökologische Forschung durchgeführt wurde. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Öko-Instituts kombinierten diese Analysen mit den Daten der Verkehrserhebung „Mobilität in Deutschland“, die 77.000 Personen aus 26.000 Haushalten nach ihrem alltäglichen Fahrverhalten befragt.

Mit Hilfe dieser Informationen zu Akzeptanz und Verkehrsverhalten entwickelten die Expertinnen und Experten unter Mitwirkung eines Stakeholder-Kreises ein Szenario zur Marktdurchdringung von Elektromobilität in Deutschland bis zum Jahr 2030. Das Strommarktmodell PowerFlex des Öko-Instituts bestimmt schließlich die Auswirkungen auf den Strommarkt und die CO2-Bilanz für elektrisch betrieben Fahrzeuge.

Weitere Informationen

Studie „OPTUM: Optimierung der Umweltentlastungspotenziale von Elektrofahrzeugen – Integrierte Betrachtung von Fahrzeugnutzung und Energiewirtschaft“ des Öko-Instituts und des Instituts für sozial-ökologische Forschung (ISOE), gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

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Sonderbericht des IPCC: Schnelles Handeln zum Schutz vor Wetterextremen gefordert

Donnerstag 24. November 2011 von birdfish

Nur eine Woche vor Beginn der UN-Klimakonferenz im südafrikanischen Durban legt der Weltklimarat IPCC insbesondere Entscheidungsträgern einen Sonderbericht zu den Risiken von Wetterextremen vor.

Inseln verschwinden
Mann auf nahezu überschwemmter Insel – Foto: Zeitenspiegel / Brot für die Welt

Das Hilfswerk “Brot für die Welt” und die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch begrüßen, dass der Gesamtbericht den Entscheidungsträgern Handlungsrezepte dafür gibt, wo und wie sie sich auf drohende Extremereignisse einstellen und dazu Risikomanagement betreiben sollen.

Manfred Treber von Germanwatch, der die Verhandlungen vor Ort begleitet hat, weist allerdings auch auf Schwächen des Berichts hin: “In der Zusammenfassung für Entscheidungsträger wird nicht ausreichend dargestellt, dass sich Risikozuwachs durch besseren Klimaschutz ‘vermeiden’ lassen würde. In einer um vier oder fünf Grad erwärmten Welt, auf die wir derzeit mangels ausreichenden Klimaschutzes zusteuern, werden die Konsequenzen ganz andere sein als wenn es gelingt, den Temperaturanstieg auf zwei Grad zu begrenzen. Dennoch hat der Weltklimarat in seinem Gesamtbericht mehrfach aufgeführt, dass wir weltweit eine große Transformation brauchen. Nur mit einem Systemwechsel hin zu nachhaltiger Energiegewinnung und Wirtschaft können wir es mit der Herausforderung des Klimawandels aufnehmen”, so Treber.

Der Bericht des Klimarates untersuchte ebenfalls die Auswirkungen von bisherigen Naturkatastrophen, die vor allem vergleichsweise hohe Schäden in Entwicklungsländern hervorrufen. “Die Politik braucht nun konkrete Lösungsstrategien, um für zukünftige Gefährdungen die richtigen Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Wir müssen den Trend zu unverhältnismäßig vielen Opfern und menschlichem Leid in den Entwicklungsländern durch Wetterextreme stoppen”, erklärt Thomas Hirsch, Klimaexperte von “Brot für die Welt”. Insbesondere kleine Inselstaaten, die Flussdelta-Regionen in Asien und Bergregionen sind gefährdet.

Während der einwöchigen Diskussionen der Wissenschaftler wurde der Entwurf noch in einigen Punkten verändert. “Brot für die Welt” und Germanwatch begrüßen den neu aufgenommenen Verweis auf die Ernährungssicherheit in der Zusammenfassung für Entscheidungsträger. “Die Zunahme von Dürren, unter anderem in Westafrika, wird die langfristige Sicherstellung des Menschenrechts auf Nahrung gefährden”, fügt Hirsch hinzu. “Katastrophenhilfe und Entwicklungszusammenarbeit müssen viel besser miteinander verzahnt werden. Denn nach der Katastrophe ist bisher noch vor der Katastrophe”.

Ab dieser Woche verhandeln die Staaten auf dem UN-Klimagipfel in Durban. “Der IPCC-Bericht unterstreicht die Dringlichkeit des Handelns in der Klimapolitik, sowohl was den Klimaschutz angeht als auch die Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Anpassung an die Folgen. In Durban müssen die Regierungen daher die Grundlage für eine klimapolitische Zukunftsarchitektur legen, die es noch ermöglicht, die globale Erderwärmung auf unter 2 Grad zu begrenzen”, fügt Manfred Treber hinzu. Letzteres ist zum einen politisch vereinbartes Ziel, zum anderen dringend notwendig, um einen in großem Maßstab gefährlichen Klimawandel noch abzuwenden.

Zusammenfassung des IPCC-Reports (PDF, engl.)

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Hängepartie um Gebäudesanierung beenden – Steuerrabatt nur für Energiespareffekte

Donnerstag 27. Oktober 2011 von birdfish

Das Kabinett hat sich entschieden, in Sachen Gebäudesanierung den Vermittlungsausschuss des Bundesrates anzurufen.

Energieeffizienz durch Gebäudesanierung
Energieeffizienz durch Gebäudesanierung – Foto: Rainer Sturm / Pixelio

„Jetzt gibt es endlich die Chance, die widersinnige Hängepartie um Steuerrabatte für die energetische Gebäudesanierung zwischen Bund und Ländern zu beenden“, kommentiert NABU-Präsident Olaf Tschimpke die  Kabinettsentscheidung.„Damit muss das Schwarze-Peter-Spiel zwischen Bund und Ländern endlich ein Ende haben“, fordert Tschimpke. „Nur eine schnelle Einigung im Vermittlungsausschuss kann die Verunsicherung der Hausbesitzer und damit den Sanierungs- und Investitionsstau auflösen“, mahnt Tschimpke.

Hauptstreitpunkte zwischen Bund und Ländern sind die Verteilung der Kosten der Steuerentlastung und eine gerechte Ausgestaltung der Förderung. Aus NABU-Sicht kommt es nun vor allem darauf an, an den geplanten ambitionierten Effizienzstandards festzuhalten. „Steuerrabatte sind der richtige Weg, die Sanierungsrate zu erhöhen“, erklärt der NABU-Präsident. „Aber zielführend sind die Maßnahmen nur, wenn sie auch an hohe energetische Effizienzstandards geknüpft sind.“ Zugleich müsse die Förderung gerecht gestaltet werden. „Dafür sollte der Steuerrabatt nicht wie geplant auf das zu versteuernde Einkommen, sondern anhand der tatsächlichen Steuerlast bemessen werden. Nur so werden hohe Einkommen nicht über Gebühr bevorteilt“, erklärt Tschimpke.

Der NABU teilt nicht die bisherige Sicht der Länder, dass allein der Bund die Kosten der steuerlichen Förderung tragen soll. „Gerade die regionale Wirtschaft und damit die Kommunen und Länder profitieren davon, wenn deutlich mehr Häuser energetisch saniert werden und die lokale Konjunktur für Handwerker, Dienstleistungen und Hersteller ankurbeln“, macht Tschimpke deutlich. So sei es widersinnig, wenn die Länder die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss an diesem Punkt scheitern lassen. Der NABU drängt auf eine schnelle Einigung: „Was wir brauchen ist Planungs- und Investitionssicherheit für Hausbesitzer – und die gibt es nur mit einem schnellen Beschluss für einen Steuerrabatt.“

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Der Weg zum Ökosozialprodukt: In der EU ergänzen Ökoindikatoren jetzt das BIP

Mittwoch 17. August 2011 von birdfish

Vor wenigen Tagen ist Verordnung über eine „Umweltökologische Gesamtrechnung“ inkraft getreten.

EU auf dem Weg zum Ökosozialprodukt
EU auf dem Weg zum Ökosozialprodukt – Foto: Klaus Steves / Pixelio

Ein erster Ergebnisbericht ist für 2013 geplant.
Die neue Verordnung über umweltökologische Gesamtrechnung sieht vor,  dass die EU- Mitgliedstaaten Umweltbilanzen erstellen, welche auf längere Sicht bei der Entwicklung eines Ökosozialproduktes helfen sollen. So soll das Bruttoinlandsprodukt (BIP) als Messkriterium für die wirtschaftliche Leistung eines Landes ergänzt werden.

Alljährlich soll nun jeder Mitgliedsstaat Daten zu Emissionsausstoß, Umweltsteuern und Materialflüssen bei der Kommission einreichen. Die Kommission soll dann alle drei Jahre einen Bericht herausgeben, der sich mit den gesammelten Daten und der Art wie sie gesammelt wurden, sowie mit den Herausforderungen, die die Befunde implizieren, befasst.

EU-Verordnungen sind direkt gültig in den Mitgliedstaaten. Bis November können die Mitgliedsstaaten allerdings noch einen Antrag auf einen zweijährigen Aufschub der Gültigkeit stellen.

Original-Verordnung (PDF)

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Keine Energiewende ohne Energieffizienz – Steueranreize für Gebäudesanierung geben

Dienstag 12. Juli 2011 von birdfish

Der Umweltverband NABU hat gemeinsam mit der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) das Scheitern des Gesetzes zur steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierung im Bundesrat am Freitag scharf kritisiert.

Energieeffizienz durch Haussanierung
Energieeffizienz durch Häusersanierung – Foto: Rainer Sturm / Pixelio

Gemeinsam fordern sie Bundesregierung und Länder auf, sich in der Frage der Verteilung der Kosten schnell zu einigen. Ein Scheitern gefährdet aus Sicht der Verbände den Erfolg einer schnellen Energiewende. Die Verbände stimmen jedoch mit der Ansicht Länder überein, dass das Umwälzen der steuerlich förderfähigen Kosten auf den Mieter ausgeschlossen werden müsse.

Die Sicht der Länder, dass der Bund die alleinigen Kosten der steuerlichen Förderung zu tragen habe, teilen DENEFF, NABU und vzbv nicht. So profitiere gerade die regionale Wirtschaft und damit Kommunen und Länder durch eine erhöhte Nachfrage nach Produkten, Handwerk und Dienstleistungen zur energetischen Modernisierung von der energetischen Gebäudesanierung.

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Ohne den Gebäudesektor sind die Klimaschutzziele der Bundesregierung nicht erreichbar. Eine echte Energiewende kann es nur geben, wenn die energetische Gebäudesanierung voran getrieben wird. Steuerliche Anreize sind zwar nur ein Baustein, dafür aber ein wesentlicher, um die Sanierungsrate im Gebäudebestand zu erhöhen. Eine alleinige Verdopplung der Sanierungsrate reicht jedoch nicht aus. Zielführend sind Maßnahmen nur dann, wenn sie an hohe Effizienzstandards geknüpft sind. Das gilt gerade auch für Einzelmaßnahmen. “

Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF): „Die steuerliche Förderung von Gebäudesanierungen kann einen echten Boom für sinnvolle Effizienzmaßnahmen auslösen. Die Blockadehaltung der Länder verspielt wichtige, wirtschaftspolitische Chancen. Jeder Steuercent, der mit der Förderung in heimische Wirtschaft und Beschäftigung investiert wird, würde uns dauerhaft unabhängig machen von teuer importierten Brennstoffen.“

Holger Krawinkel, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Leiter des Fachbereichs Bauen, Energie, Umwelt: „Die steuerliche Förderung ist unabdingbar, um Eigenheimbesitzer und Kleinvermieter zu energieeffizienten Investitionen zu motivieren. Geförderte Maßnahmen dürfen nicht zu Mietsteigerungen führen, damit die Mieter unterm Strich von niedrigeren Heizkosten profitieren. Die Ausgaben für Strom, Öl und Gas machen bereits heute bei einkommensschwächeren Haushalten über 40 Prozent der Ausgaben aus.“

Ziel muss aus Sicht von DENEFF, NABU und vzbv der klimaneutrale Gebäudebestand sein – wie im Energiekonzept der Bundesregierung vorgesehen. Um dies wirtschaftlich und nachhaltig zu schaffen, müssen Energieeffizienzmaßnahmen und der Ausbau der erneuerbaren Energien parallel vorangetrieben werden. Die Energieeffizienz spielt eine ganz entscheidende Rolle für das Erreichen der Klimaschutzziele.

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EU-Rohstoffstrategie: Industrieausschuss stimmt gegen ein konkretes Effizienzziel

Dienstag 12. Juli 2011 von birdfish

Bei einer Abstimmung über die Rohstoffstrategie der EU-Kommission hat der Industrieausschuss des Europaparlaments einen Berichtsentwurf mit Änderungen verabschiedet, Forderungen nach europäischen Ressourceneffizienzzielen aber zurückgewiesen.

Auch Wasser ist Rohstoff
Auch Wasser ist Rohstoff – Foto: Carsten Plein / Pixelio

Das meldete der Umweltinformationsdienst ENDS. In der Sitzung zuvor unterstützte der Ausschuss zwar mit großer Mehrheit den Berichtsentwurf des Parlamentsberichterstatters Reinhard Bütikofer (Grüne, Deutschland), lehnte jedoch dessen Vorschlag ab, eine jährliche dreiprozentige Effizienzsteigerung als Ziel festzuschreiben, wofür sich auch Umweltverbände eingesetzt hatten.

Eine Reihe von Änderungsanträgen anderer Fraktionen zielte darauf ab, Wirtschaftswachstum vom Ressourcenverbrauch zu entkoppeln – ein Vorschlag, der ENDS zufolge dem Ansatz der Kommission eher entgegenkommt. Alle 30 Änderungsanträge wurden angenommen.

Bütikofer hatte auch einen Weg zur Einführung von Steuern auf Flächeninanspruchnahme und Wassernutzung empfohlen. Gemäß einem Änderungsantrag soll nun untersucht werden, ob dies nicht unbeabsichtigte Folgen für die Wirtschaft haben kann.

Die Grünen im Europaparlament nannten das Abstimmungsergebnis ein “starkes Signal” für eine zukunftsfähige Rohstoffstrategie, bei der naturschutz-, sozial- und entwicklungspolitische Belange zu berücksichtigen seien. Die sozialdemokratische Fraktion hob hervor, angesichts zu erwartender Rohstoffengpässe und Preissteigerungen wollten die Abgeordneten einen strategischen EU-Plan für mehr Informationsaustausch und Koordinierung zwischen den Mitgliedsstaaten.

Die Abstimmung im Parlamentsplenum über den Bericht ist für September vorgesehen.

Stellungnahmen der Fraktionen: Grüne/EFA und Sozialdemokraten

EurActiv-Bericht: MdEP wollen „Risikoradar“ für Rohstoffe (eng.)

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Regierungsbeschlüsse zu Gebäudesanierung – Verbände meinen: grobe Richtung stimmt

Dienstag 14. Juni 2011 von birdfish

Die Verbände begrüßen generell die Regierungsbeschlüsse zur Gebäudesanierung, meinen aber, dass hier einiges noch verbesserungswürdeig ist, die ambitionierten Ziele zu erreichen.

Energieeffizienz durch Gebäudesanierung
CO2-Einsparungen durch Gebäudesanierung – Foto: Rainer Sturm / Pixelio
  • Umwelt- und Unternehmensverbände begrüßen Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms und Einführung von Steueranreizen für Gebäudesanierung.
  • Höhe von 1,5 Mrd. für KfW-Programme reicht jedoch nicht aus, um die Sanierungsrate zu verdoppeln. Mind. 2 Mrd. sind notwendig
  • Sichere Mittelherkunft aus dem Energie- und Klimafonds bislang unklar
  • Anpassung der KfW-Förderprogramme könnte rund 300.000 Arbeitsplätze schaffen und sichern: 90% der Wertschöpfung entsteht durch regionale Betriebe des Mittelstands.
  • Durch KfW-Förderung und neue Steueranreize können jährlich bis zu 1,6 Mio. t CO2 eingespart werden.

Führende Unternehmens- und Umweltverbände fordern den Bundestag auf, den Beschluss der Bundesregierung zu unterstützen, das bewährte CO2-Gebäudesanierungsprogramm im kommenden Jahr fortzuführen. Im Vorjahr war das Programm noch auf 936 Mio. Euro gekürzt worden. 2012 sollen 1,5 Mrd. EUR aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) bereitgestellt werden.

„Energetische Gebäudesanierung ist aktiver Klimaschutz“, sagt Eberhard Brandes, Vorstand der Umweltschutzorganisation WWF Deutschland. „Wir schaffen die Energiewende in Deutschland nur, wenn wir parallel zur Umstellung auf nachhaltige Energiequellen unseren Energieverbrauch drastisch reduzieren. Deshalb ist energetische Gebäudesanierung so überaus wichtig.“ Nach Ansicht des WWF gingen die Kabinettsbeschlüsse daher in die richtige Richtung. „Klar ist aber auch: Die geplanten Verbesserungen reichen noch nicht, um unsere Klimaziele zu erreichen“, so Brandes.

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB, sieht es ähnlich: „Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm leistet einen enormen Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele und zur Energiewende. Gleichzeitig sichert es rund 300.000 Arbeitsplätze im überwiegend mittelständisch geprägten Bau- und Ausbaugewerbe. Wir begrüßen daher ausdrücklich die Entscheidung der Bundesregierung, dieses überaus erfolgreiche Förderprogramm fortzuführen, weisen aber eindringlich darauf hin, dass mindestens 2 Mrd. für die geplante Verdopplung der Sanierungsrate notwendig sind  und  die Finanzierung aus dem Energie- und Klimafonds abgesichert sein muss“, so  Pakleppa. . „Für Investoren wie auch Unternehmen ist die Schaffung von Planungs- und Investitionssicherheit von herausragender Bedeutung. Dies ist nur bei einer langfristig angelegten, verlässlichen Förderkulisse der Fall. Daher ist der Beschluss der Bundesregierung ein Schritt in die richtige Richtung, den wir ausdrücklich begrüßen. Aus unserer Sicht gilt es jedoch, auch den Ersatzneubau in die Förderung einzubeziehen.“

Auch die Energieeffizienzbranche begrüßt die Pläne der Bundesregierung. „Die Effizienzbranche hat ein enormes wirtschaftliches Potenzial und kann zum wahren Job-Motor werden. Dafür müssen jetzt zuverlässige und ambitionierte Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die Beschlüsse der Bundesregierung gehen in die richtige Richtung“, so Christian Noll, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF). „Wir begrüßen insbesondere die Entscheidung der Bundesregierung, Steueranreize für die Gebäudesanierung einzuführen. Damit wird ein aus Sicht der DENEFF sehr zielgenaues Anreizinstrument für Eigenheimbesitzer und Kleinvermieter geschaffen. Wünschenswert wäre allerdings, dass auch die Umsetzung durch einen professionellen Energiedienstleister, der Hausbesitzer kompetent unterstützt und begleitet, ermöglicht würde“, so Noll weiter.

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Ökosozialprodukt wird weiteres Instrument zur Messung der Wirtschaftsleistung

Dienstag 14. Juni 2011 von birdfish

Das EU-Parlaments hat jetzt einem Verordnungsvorschlag über “Umweltökonomische Gesamtrechnungen” zugestimmt.

Dorf und Landschaft
Künftig zählt die umweltökonomische Gesamtrechnung eines Landes – Foto: Rainer Sturm / Pixelio

Diese sollen das Bruttoinlandsprodukt (BIP) als Instrument zur Messung der Wirtschaftsleistung eines Landes ergänzen.

Das BIP sei nicht mehr zeitgemäß, hieß es zur Begründung. Künftig müsse auch der wirtschaftliche, soziale und ökologische Fortschritt gemessen werden, forderten die Parlamentarier. Die EU-Kommission solle dafür geeignete Indikatoren entwickeln.

Die nun verabschiedete Verordnung sieht die Erstellung von jährlichen Umweltbilanzen vor. Die neue “umweltökonomische Gesamtrechnung” sei ein wichtiger Schritt “vom Bruttosozialprodukt zum Ökosozialprodukt”, sagte der Vorsitzende des Umweltausschusses und Berichterstatter Jo Leinen. Sie trage auch zur Schaffung eines neuen Wohlfahrtsindexes bei, der wirtschaftlichen, umwelttechnischen und sozialen Fortschritt in der Gesellschaft umfasse.

Ab 2012 wird die Berichterstattung der Mitgliedstaaten über “Umweltökonomische Gesamtrechnungen” an das Statsitikamt der EU, Eurostat, Luftemissionen, Materialflüsse und erhobene Umweltsteuern erfassen. In Zukunft könnten auch weitere Daten, zum Beispiel über die Verwendung von Wasser und Waldressourcen, hinzugefügt werden.

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