KLIMA-MEDIA.de Pressespiegel & Infoblog

Germanwatch: E.ON Investitionen Risiko für das Klima und die eigenen Aktionäre

Mittwoch 10. März 2010 von birdfish

Wie kein anderer Energiekonzern setzt E.ON in Deutschland weiter auf klimaschädliche Investitionen in neue Kohlekraftwerke.

Steinkohlekraftwerk
Altes KKW in Datteln: Steinkohlewerke sind die schlimmsten Klimakiller – (c) Carsten Plein / Pixelio

Entgegen dem allgemeinen Trend will E.ON auch in den nächsten Jahren gleich an vier Standorten neue klimaschädliche Steinkohlekraftwerke bauen.

“Der heute veröffentlichte E.ON-Geschäftsbericht 2009 verschleiert nicht nur die Verantwortung des Unternehmens für den Klimawandel, sondern auch zentrale Unternehmensrisiken”, sagt Sven Harmeling von Germanwatch, einem Mitglied der Klima-Allianz. “Neue Kohlekraftwerke blockieren die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien. Sie sind klimapolitisch nicht zu verantworten. Zudem sind die wirtschaftlichen Risiken des Neubaus von Kohlekraftwerken für die Aktionäre erheblich.” Hierauf haben bereits zahlreiche Studien aufmerksam gemacht, darunter zuletzt eine Studie der WestLB und eines von Germanwatch geleiteten Forschungskonsortiums.

“Während andere Konzerne sich zunehmend vom Neubau von Kohlekraftwerken verabschieden, setzt E.ON seine fossile Investitionspolitik mit dem Bau von vier Kraftwerken unbeirrt fort”, erklärt Elias Perabo von der Klima-Allianz, einem breiten gesellschaftlichen Bündnis aus insgesamt über 100 Organisationen aus den Bereichen Umwelt, Entwicklung, Kirche, Verbraucherschutz und Gewerkschaften.

Allein in den letzten 12 Monaten wurden in Deutschland bereits sieben Kohlekraftwerksprojekte gestoppt. Erst letzte Woche musste der Energiekonzern GDF Suez einen Verlust von 113 Millionen Euro abschreiben, nachdem die Pläne für den Bau eines Kohlekraftwerkes in Stade auf Grund von Protesten und juristischen Schwierigkeiten gescheitert waren. “Kohlekraftwerke sind weder wirtschaftlich noch politisch in Deutschland durchsetzbar”, so Perabo. “Bei einem endgültigen Baustopp für das E.ON Kohlekraftwerk in Datteln würde dem Konzern ein Verlust von über einer Milliarde Euro entstehen.”

Das in Datteln geplante Kraftwerk ist das größte momentan im Bau befindliche Steinkohlekraftwerk Europas. Mitte September letzten Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht Münster den Baustopp für das E.ON-Megakraftwerk verhängt. Daneben plant E.ON neue Kohlekraftwerke in Stade, Staudinger/Großkrotzenburg und Wilhelmshaven.

“Wer etwas für den Klimaschutz tun will und gleichzeitig nicht den Kohle-Irrweg von E.ON mitfinanzieren möchte, sollte deshalb so schnell wie möglich zu einem Ökostrom-Anbieter wechseln”, rät Harmeling. “Zahlreiche Anbieter bieten bereits Strom aus 100 Prozent Erneuerbaren an. Bei E.ON sind es – zieht man die längst abgeschriebenen Wasserkraftwerke ab – weniger als ein Prozent.”

Mehr Infos über Kohlekraftwerke in Planung finden Sie hier.

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UBA verzeichnet in Deutschland stärksten Emissionsrückgang seit Staatsgründung

Mittwoch 10. März 2010 von birdfish

Der stärkste Emissionsrückgang seit Gründung der Bundesrepublik wird der Wirtschaftskrise zugeschrieben.

Kohlekraftwerke haben hohe Emissionswerte
Kohlekraftwerke haben großen Anteil an den Emissionen – (c) Rolf van Melis / Pixelio

Der Gesamtausstoß aller Treibhausgase ist in Deutschland nach ersten Berechnungen des Umweltbundesamtes (UBA) im Jahr 2009 gegenüber 2008 um etwa 80 Millionen Tonnen gesunken (minus 8,4 Prozent). Gegenüber 1990 hat Deutschland seine Treibhausgasemissionen bis Ende 2009 danach um 28,7 Prozent gesenkt. Insbesondere im Industriebereich und im verarbeitenden Gewerbe gingen die Emissionen um 20 Prozent zurück.
Bundesumweltminister Norbert Röttgen erklärte hierzu: “Der Rückgang der Emissionen liegt vor allem an der Wirtschaftskrise. Unser Ziel heißt jedoch Wachstum durch Klimaschutz. Deswegen werden wir den Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Förderung der Energieeffizienz weiter forcieren, denn nur dies garantiert dauerhaften Klimaschutz und fördert zugleich das Wirtschaftswachstum.”

In Anbetracht dieser Auswirkungen der ökonomischen Krise ist die Beachtung des Klimaschutzes bei allen Maßnahmen zum wirtschaftlichen Wiederaufschwung besonders bedeutsam. UBA-Präsident Jochen Flasbarth erklärte dazu: “Gerade dieser überproportionale Rückgang sollte auch als Chance genutzt werden. Wir müssen bei der wiederanspringenden Wirtschaftsentwicklung den Treibhausgasausstoß noch stärker vom Energieverbrauch entkoppeln. Der Rückgang der Energienachfrage zeigt ja, wie stark Energieeinsparung wirken könnte. Nur durch die Umsetzung der beschlossenen sowie weiterer effizienzsteigernden und emissionssenkenden Maßnahmen der Klima- und Energiepolitik kann ein deutlicher Wiederanstieg der Emissionen beim Überwinden der ökonomischen Krise vermieden und somit das Ziel der Bundesregierung – Minderung der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent bis 2020 – erreicht werden.” Dies betreffe alle Bereiche – die Effizienzsteigerungen, den Ausbau der Nutzung der erneuerbaren Energieträger, Gebäudesanierung sowie weitere konkrete Minderungsmaßnahmen.
Der stärkste Rückgang der Treibhausgasemissionen seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland ist in deutlicher Ausprägung durch den Industriebereich, vor allem der energieintensiven Branchen, verursacht. Durch einen deutlichen Rückgang der Stromnachfrage aus der Industrie gingen die Emissionen aus der Stromerzeugung der öffentlichen Versorgung ebenfalls stark zurück. Bei den CO2-Emissionen aus Haushalten sowie aus dem Gewerbe-, Handel-, Dienstleistungs-sektor zeigen sich die Auswirkungen der wirtschaftlichen Krise nicht oder nur in geringem Umfang. Die “Abwrackprämie” für alte Pkw hatte im Jahr 2009 kaum einen Effekt auf die im Verkehrsbereich verursachten Treibhausgasemissionen.

Entscheidend für den deutlichen Rückgang waren die Kohlendioxid-Emissionen: Sie sanken um 68 Millionen Tonnen (minus 8,2 Prozent) – und damit stärker als der Primärenergieverbrauch, der insgesamt um 6,5 Prozent zurückging. Der Energieverbrauch der emissionsrelevanten Brenn- und Kraftstoffe sank um 7,3 Prozent. Die gegenüber dem sinkenden Primärenergieverbrauch stärkere CO2-Minderung ist auf Verschiebungen im Mix der eingesetzten Brennstoffe zurückzuführen (überproportionaler Rückgang im Bereich der Steinkohlen mit 18,1 Prozent). Mit etwa 87 Prozent hat CO2 auch 2009 unverändert den größten Anteil an den deutschen Treibhausgasemissionen.
Die CO2-Emission aus der Nutzung von Braunkohle sank insgesamt um 3,2 Prozent. Der größte Teil der Emissionsrückgänge entfällt auf die Kraftwerke der öffentlichen Versorgung. Wegen der stark rückläufigen wirtschaftlichen Aktivitäten ist der Einsatz von Braunkohle in der Industrie ebenfalls zurückgegangen. Dagegen hat der Briketteinsatz in den kleinen Feuerungen u.a. der Haushalte aufgrund der kühlen Witterung erneut zugenommen.
Den stärksten Rückgang von allen Energieträgern verzeichnen die Steinkohlen. Dieser Brennstoff verursacht sehr hohe CO2-Emissionen und beeinflusst damit maßgeblich den Gesamttrend. Die größte Minderung erfolgt hier konjunkturbedingt in der Stahlerzeugung sowie im Bereich Sonstige Industriewärmeerzeugung. Auch die Stromerzeugung aus Steinkohle sank mit 12,5 Prozent deutlich. Der Rückgang ist insbesondere im Bereich Industrie und weniger ausgeprägt in der öffentlichen Energieversorgung zu verzeichnen. Bei den Haushalten und Kleinverbrauchern kam es dagegen witterungsbedingt zu einer leichten Zunahme des Steinkohleeinsatzes.
Die Emissionen aus der Nutzung von Erdgas sanken aufgrund von Produktionsrückgängen am deutlichsten im Industriebereich. Sie gingen insgesamt um etwas über neun Prozent zurück und erstmalig seit 1994 sank die Stromerzeugung aus Erdgas. Auch bei diesem Brennstoff verzeichneten die Emissionen aus Haushalten und Kleinverbrauchern aufgrund der Witterung einen leichten Zuwachs.
Die Kohlendioxid-Emission aus der Nutzung von Mineralölen ist um 4,3 Prozent zurückgegangen. Hier stagnierte der Heizölverbrauch bei den Haushalten. Beim Verkehr und den Kleinverbrauchern kam es zu einer geringfügigen Senkung. Die CO2-Emissionen aus flüssigen Kraftstoffen gingen nur unwesentlich um etwa 0,3 Prozent zurück. Die Stromerzeugung aus Mineralöl verzeichnet als einziger fossiler Energieträger eine leichte Zunahme wegen eines höheren Einsatzes zur Spitzenlasterzeugung. Der Eigenverbrauch der Raffinerien ist dagegen wegen der geringeren Auslastung deutlich zurückgegangen. Der größte Emissionsrückgang erfolgte konjunkturbedingt im Industriebereich.
Die Strombereitstellung aus Erneuerbaren Energien (EE) erreichte 2009 trotz weiteren Ausbaus aufgrund eines unterdurchschnittlichen Windjahres nur das Niveau des Vorjahres. Der Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch ist jedoch insbesondere wegen des Rückgangs des gesamten Stromverbrauchs leicht gestiegen. Detaillierte Schätzungen zur EE-Bilanz für 2009 werden durch das Bundesumweltministerium Mitte März auf Grundlage von Arbeiten der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik veröffentlicht.
Methan und Lachgas tragen 2009 jeweils etwa zu 5,5 Prozent zu den Gesamtemissionen an Treibhausgasen bei. Weitere zwei Prozent werden durch die fluorierten Gase verursacht.
Die Gesamtemissionen von Methan sanken 2009 leicht um etwas über drei Prozent. Dies ist im Wesentlichen auf die anhaltenden Minderungen im Bereich der Abfallbehandlung sowie die konjunkturellen Rückgänge im Energie- und Prozessbereich zurückzuführen. Die Methan-Emissionen in der Landwirtschaft blieben unverändert.
Beim Lachgas, das vor allem in der Landwirtschaft durch Düngung und in der Chemischen Industrie entsteht, sanken die Emissionen durch den deutlichen Rückgang beim Einsatz mineralischer Dünger gegenüber dem Vorjahr um 15 Prozent beziehungsweise durch die vorgenannten Auswirkungen der ökonomischen Krise.
Die Emissionen der fluorierten Klimagase (Perfluorkohlenstoffe (PFC), Hexafluorkohlenstoffe (HFC), Schwefelhexafluorid) entwickelten sich unterschiedlich: Während die Emissionen der PFC nahezu unverändert blieben, stiegen die HFC-Emissionen durch den verstärkten Einsatz im Be-reich der Kälteerzeugung um 2,5 Prozent. Die Emissionen von Schwefelhexafluorid, das vor allem als Isoliergas Verwendung findet, stiegen um 1,9 Prozent. Der Anstieg geht vor allem auf die zu-nehmende Entsorgung alter Schallschutzfenster zurück, bei deren Zerstörung das Isoliergas austritt.
Die Berechnungen des UBA basieren auf den detaillierten Treibhausgasinventaren für das Jahr 2008 sowie Angaben der Veröffentlichungen zum “Energieverbrauch in Deutschland 2009″ der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen und zum “Bruttoinlandsprodukt 2009 für Deutschland” des Statistischen Bundesamtes sowie Verbandsinformationen, Expertenbefragungen und Experten-schätzungen. Erstmalig wurde dabei zeitnah aus auf Expertenbefragungen und -schätzungen beruhenden Angaben die Entwicklung in einzelnen Quellgruppen abgeleitet. Das UBA ermittelte die Emissionen mit Hilfe vereinfachter modellhafter Berechnungsverfahren. Zeitnahe Aktualität geht dabei zu Lasten der Genauigkeit der Angaben.
Die Aussagen zu CO2-Emissionen der verschiedenen Emittentengruppen – die hier als Orientierung mit angegeben sind – können voraussichtlich erst nach Veröffentlichung detaillierter Angaben zum Energieverbrauch Mitte dieses Jahres in ihrer Genauigkeit verbessert werden. Eine erste Validierung der CO2-Emissionen kann die wie im Vorjahr Anfang April vorgesehene Veröffentlichung der Emissionsdaten emissionshandelspflichtiger Anlagen liefern.

Tabellarische Übersicht zu den Emissionsquellen und Daten (PDF)

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Neue Verordnung über die Grenzwerte von Feinstaubemissionen tritt in Kürze in Kraft

Mittwoch 10. März 2010 von birdfish

Feinstaub verkürzt nach Studien der WHO die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland um etwa zehn Monate.

Neue Grenzwerte für Kleinfeuerungsanlagen
Ende März gelten für Kleinfeuerungsanalgen neue Emissionsgrenzwerte – (c) Fraunhofer UMSICHT

Vom Menschen erzeugter Feinstaub muss deutlich reduziert werden. 2004 übertrafen erstmals die Emissionen aus Haushaltsheizungen die des Straßenverkehrs. Für Öfen und Kamine in Privathaushalten verabschiedete der Bundestag neue Grenzwerte zum Feinstaubausstoß. Die Verordnung tritt Ende März in Kraft. Was das für Hersteller und Betreiber von Kleinfeuerungsanlagen bedeutet, war Thema eines Workshops bei Fraunhofer UMSICHT. Als Institut mit umwelttechnischem Hintergrund, das im Bereich der Feinstaubreduktion forscht, macht sich das Institut für die öffentliche Meinungsbildung stark.

4,5 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen sind in Deutschland akut betroffen

Von der Novellierung der ersten Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) sind rund 14 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen und 0,7 Mio. Heizungsanlagen für feste Brennstoffe in Deutschland betroffen. Wovon 4,5 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen akut von einer Nachrüstung oder einem Austausch betroffen sein werden. In der novellierten Verordnung wird festgelegt, unter welchen Bedingungen Kamin- und Kachelöfen, Herde und offene Kamine betrieben werden dürfen. Sie enthält zudem eine genaue Liste mit allen Brennstoffen, die in den Anlagen verbrannt werden dürfen.

Ziel der Novelle und Timing

Vorrangiges Ziel der Novellierung ist es, die Emissionsgrenzwerte von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe über Sanierungsregelungen dem heutigen Stand der Technik anzupassen. Als zentrale Punkte gelten die Neuregelung der Grenzwerte für alle Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe und die Sanierungsregelung für bestehende Einzelraumfeuerungen und zentrale Heizungsanlagen.

Die Verordnung wurde am 03. Dezember 2009 im Bundestag verabschiedet und ist am 01. Februar 2010 im Bundesgesetzblatt 2010 Teil I Nr. 4, Seite 38 veröffentlich worden . Am 22. März 2010, sieben Wochen nach der Publikation im Bundesgesetzblatt, tritt die Verordnung in Kraft.

Bedeutung für Herstellung und Betreiber von Kleinfeuerungsanlagen

Was dies für Hersteller und Betreiber von Kleinfeuerungsanlagen bedeutet, war am Tag der Verabschiedung der Verordnung Thema bei Fraunhofer UMSICHT. Als Institut mit umwelttechnischem Hintergrund, das im Bereich der Feinstaubreduktion forscht, macht sich das Oberhausener Institut für die öffentliche Meinungsbildung stark und bietet mit seiner Veranstaltungsreihe “UMSICHT: Zur Sache” seit 10 Jahren Workshops an, die wissenschaftlich-technische Sachverhalte verständlich erläutern.

Die Ergebnisse des Workshops sind nachfolgend zusammengefasst.

1. BImSchV – KONSEQUENZEN DER NEUEN REGELUNGEN

Als erster Referent zeigte Dipl.-Ing. Hans-Peter Ewens, zuständig im Referat Anlagenbezogene Luftreinhaltung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für die Novelle der 1. BImSchV, die Konsequenzen der neuen Regelungen auf.

Kleine und mittlere Festbrennstofffeuerungsanlagen der Haushalte und Kleinverbraucher sind eine bedeutende Quelle für besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Feinstaub und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Rund 97 % des Gesamtstaubs aus Kaminen und Öfen besteht aus Feinstaub.

Ewens stellte dar, dass rund 17 % der deutschen Haushalte über Möglichkeiten der Holzverbrennung verfügen. In Privathaushalten werden jährlich rund 14 Mio. m³ Waldholz zur Wärmeerzeugung genutzt, dies entspricht etwa 1/3 des jährlichen Holzeinschlages. Die Tatsache, dass die private Holznutzung seit dem Jahr 2000 um rund 60 bis 80 % gestiegen ist, führte dazu, dass erstmals im Jahr 2004 mehr Emissionen aus Haushaltsheizungen als aus Abgase des Straßenverkehrs stammten.

Hauptverursacher von Feinstäuben

Hauptverursacher von Feinstäuben sind Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe (> 50% vor 1988 aufgestellt), neue Einzelraumfeuerstätten mit schlechter Feuerungstechnik und alte Scheitholzfeuerungsanlagen.

Als Faustfaktor gelte dabei, dass mit steigendem Alter der Anlagen die Feinstaubemission wachse. Berechnungen des HKI Industrieverband Haus-, Heiz und Küchentechnik e.V. aus dem Jahr 2007 zeigen, dass die rund 2,2 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen, die zwischen 1976 und 1985 aufgestellt wurden, mit rund 5 700 t Feinstaub pro Jahr deutlich mehr Feinstaub erzeugen als die rund 5,5 Mio. Anlagen, die zwischen 1996-2005 aufgestellt wurden, deren Feinstaubproduktion bei 2 300 t/Jahr liegt.

Vorrangiges Ziel der Novellierung der ersten Verordnung des BundesImmissionsschutzgesetzes sei es deshalb, die Emissionsgrenzwerte von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe dem heutigen Stand der Technik anzupassen. In der Verordnung wird u.a. festgelegt, unter welchen Bedingungen Kamin- und Kachelöfen, Herde und offene Kamine betrieben werden dürfen. Als zentrale Punkte der 1. BImSchV gelten die Neuregelung der Grenzwerte für alle Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe und die Sanierungsregelung für bestehende Einzelraumfeuerungen und zentrale Heizungsanlagen.

Stufenweise Einführung neuer Emissionsgrenzwerte

Die Einführung neuer Emissionsgrenzwerte für Staub und CO erfolgt in zwei Stufen. Die erste Stufe gilt ab dem Inkrafttreten der Verordnung. Der Staubgrenzwert liegt nicht mehr bei 0,15 g/m³, sondern bei 0,06 g/m³ für Pelletfeuerungen und bei 0,1 g/m³ bei allen übrigen Anlagen. Kohlefeuerungen müssen einen Grenzwert von 0,09 g/m³ einhalten. Der CO-Grenzwert orientiert sich an der Größe der Anlage und der Art des Brennstoffs und wurde von 0,5 bis 4 g/m³ auf 0,3 bis 1,0 g/m³ gesenkt. Die zweite Stufe wird für Anlagen gelten, die nach dem 31.12.2014 errichtet werden. Eine Ausnahme wurde für Anlagen gemacht, die Scheitholz als Brennstoff einsetzen. Die zweite Stufe gilt hier erst 2 Jahre später. Generell müssen in der zweiten Stufe der Verordnung alle Feuerungen einen Staubgrenzwert von 0,02 g/m³ und einen CO-Grenzwert von 0,4 g/m³ bzw. 0,3 g/m³ einhalten. Für Einzelraumfeuerungen gibt es gesonderte Grenzwerte für die erste und zweite Stufe. Die genauen Grenzwerte und weitere Bestimmungen sind der Homepage des BMU zu entnehmen.

Übergangsregelungen

Für bereits bestehende Anlagen für feste Brennstoffe, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen, gelten Übergangsregelungen zur Erreichung der Grenzwerte der ersten Stufe. In der Regel haben bestehende Anlagen einen Bestandsschutz von mindestens 20 Jahren nach Errichtung bis sie die neuen Grenzwerte der ersten Stufe einhalten müssen. Bis dahin gelten die bisherigen Grenzwerte für Anlagen mit mehr als 15 kW Nennwärmeleistung. Für Anlagen, die behandeltes Holz, Stroh und Getreide verbrennen, gelten gesonderte Grenzwerte. Die Einhaltung der Grenzwerte muss bis zum 31.12.2011 von einem Schornsteinfeger nachgewiesen werden. Für Einzelraumfeuerungen für feste Brennstoffe ist der Übergang gesondert geregelt. Bis zum 31.12.2013 muss entweder durch eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers oder durch eine Vor-Ort-Messung des Schornsteinfegers nachgewiesen werden, dass die Feuerung Grenzwerte von 150 mg/m³ Staub und 4 g/m³ Kohlenmonoxid einhalten kann. Ist der Nachweis nicht möglich, muss die Anlage zu einem vorgeschriebenen Datum (in Abhängigkeit ihrer Errichtung) mit einer bauartzugelassenen Einrichtung zur Staubreduzierung nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden.

Uneingeschränkten Bestandschutz haben nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen, die ausschließlich der Zubereitung von Speisen dienen und jeweils eine Nennwärmeleistung unter 15 Kilowatt haben. Sie gelten zudem nicht für Einzelraumfeuerungsanlagen, die ausschließlich zur Wärmeerzeugung genutzt werden, für Badeöfen, für offene Kamine sowie für Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 01. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden.

Akut wären in Deutschland 4,5 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen von einer Nachrüstung oder einem Austausch betroffen.

Weiterhin erläuterte Ewens, dass der Geltungsbereich für zentrale Heizungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von 15 kW auf 4 kW gesenkt wurde. Zudem wurde erstmalig Getreide als Regelbrennstoff aufgenommen sowie durch eine Öffnungsklausel die Möglichkeit geschaffen, neue Brennstoffe auf Basis Nachwachsender Rohstoffe zur Energieerzeugung zu nutzen. Voraussetzung ist, dass der Brennstoff genormten Qualitätsanforderungen entspricht und die durch die Verbrennung entstehenden Emissionen vorgeschriebene Grenzwerte nicht überschreiten.

Definition der Schornsteinfegerarbeiten

Zudem definiert die Novelle die Schornsteinfegerarbeiten von Festbrennstoffanlagen. Danach besteht für Heizungsanlagen eine Beratungspflicht für Betreiber. Neue Heizungsanlagen ? 4 kW müssen bei Inbetriebnahme und anschließend alle 2 Jahre überwacht werden. Auch bestehende Heizungsanlagen sind zu überwachen. Zudem muss die Holzfeuchte bei erstmaliger Inbetriebnahme und wiederkehrend durch den Schornsteinfeger überprüft werden.

Bei Einzelraumfeuerungsanlagen besteht ebenso eine Beratungspflicht für Betreiber. Bei der Feuerstättenschau für neue und bestehende Anlagen müssen sie auf ihren technischen Zustand überprüft werden, ebenso ist auch hier die Holzfeuchte bei erstmaliger Inbetriebnahme und wiederkehrend zu überprüfen.

Zudem verlängern sich die Prüfintervalle für Öl- und Gasheizungen auf 3 Jahre für Anlagen, die weniger als 12 Jahre betrieben werden, bzw. auf 2 Jahre für Anlagen, die über 12 Jahre betrieben werden. Zudem wird die Grenze überwachungspflichtiger Öl- und Gasheizungen von 11 kW auf 4 kW gesenkt.

CHANCEN UND RISIKEN DER NEUEN VERORDNUNG AUS SICHT EINES OFENBAUERS

Dipl.-Ing. Uwe Striegler, Mitglied des EFA-Vorstandes ist Fachgruppenleiter für den Bereich Kaminöfen und bei der Fa. Hark GmbH & Co. KG verantwortlich für Einkauf und Entwicklung von Kaminen und Kaminöfen. Er schilderte die Chancen und Risiken der neuen Verordnung aus der Sicht eines Ofenbauers und machte deutlich, dass die Kosten der technischen Umrüstung für den Endkunden bisher noch nicht abschätzbar seien. Es gäbe bereits einige Lösungen mit großen Preisspannen auf dem Markt, wie z.B. den kostengünstigen Feinstaubkeramikfilter der Fa. Hark oder andere wesentlich aufwendigere Systeme.

Anmerkung der Redaktion: Die Bundesregierung geht davon aus, dass “auf die Verbraucher keine großen Kosten zukommen. Wer erstmalig eine Kleinfeuerungsanlage errichte, habe nur mit geringfügigen Mehrkosten zu rechnen, heißt es in der Verordnung. Für Betreiber von Altanlagen würden sich die Kosten einmalig auf schätzungsweise 100 bis 500 Euro im Durchschnitt belaufen”.

Striegler befürchte weiter, dass den Herstellern erhebliche Kosten durch Konstruktion, Prüfverfahren, Geräteprüfungen, Logistik etc. entstehen. Weiterhin sieht der Ofenbauer Schwierigkeiten in der Realisierung von Emissionsschutzmaßnahmen, da es aufgrund der Formenvielfalt der Ofenkörper und der Geometrie der Feuerräume schwierig bzw. teilweise nicht möglich sei, einen Feinstaubfilter einzubauen. Aufgrund dessen setze die Fa. Hark auf die Entwicklung neuer Feuerräume und neuer Filtertechnik. Für den nachträglichen Anschluss eines Filtersystems werden derzeit die Zulassungsgrundsätze erarbeitet.

TECHNISCHE MÖGLICHKEITEN ZUR REDUZIERUNG VON FEINSTAUBEMISSIONEN AUS HOLZFEUERUNGSANLAGEN

Dipl.-Ing. Volker Lenz, Bereichsleiter Biomasseverbrennung am Deutschen BiomasseForschungs-Zentrum gemeinnützige GmbH, Leipzig beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit praktischen Maßnahmen zur Unterstützung eines verstärkten Einsatzes von Holzfeuerungsanlagen sowie der Untersuchung von Feinstaubemissionen und Minderungsmöglichkeiten bei Feuerungsanlagen für Biobrennstoffe. In seinem Vortrag betrachtete Lenz die technischen Möglichkeiten zur Reduzierung von Feinstaubemissionen aus Holzfeuerungsanlagen.

Er zeigte auf, dass neben der hohen Menge besonders kleiner Partikel, 89% der Partikel im Abgas von Kaminöfen sind kleiner als 1 µm, die unvollständige Verbrennung und die Emission polychlorierter Kohlenwasserstoffe (PAK) zu den kritischen Aspekten bei der Emission aus Holzöfen zählen.

Hauptfaktoren, die die Feinstaubemission beeinflussen

Drei Hauptfaktoren beeinflussen laut Lenz die Feinstaubemission: die Brennstoffe selbst, die Verbrennungsbedingungen sowie die technische Reduzierung vor Schornsteinaustritten.

Anhand technischer Merkmale marktüblicher Öfen für Scheitholz demonstrierte der Referent eindrucksvoll, an welchen Stellen der Betrieb von Scheitholzöfen Optimierungspotenzial bietet. Die manuelle Beschickung hat Glutbettstörungen zur Folge, die manuelle Luftregelung kann zu Bedienfehlern führen, der Naturzug wiederum bringt große Schwankungen beim Zug und damit Verbrennungsstörungen mit sich. Die vom Kunden aufgrund optischer Aspekte meist bevorzugte große Sichtscheibe wird erkauft mit Wärmeverlusten in der Brennkammer. Der obere Abbrand im Scheitholzofen führt zu ungleichmäßiger Verbrennung. Oft sind Kamine im privaten Bereich zudem überdimensioniert wodurch “Wegkühlen” und “Quälfeuer” an der Tagesordnung sind.

Technische Möglichkeiten, um Emissionen zu mindern

Anschließend führte Lenz die technischen Möglichkeiten auf, die Emissionen von Öfen zu mindern. Er empfahl, viel Wert auf eine konsequente Qualitätskontrolle der Brennstoffe zu legen. RAL Gütezeichen von Holzbrennstoffen und Holzpellets wären gute Kenngrößen. Da die Scheitgröße und der Feuchtegehalt des Holzes großen Einfluss auf die Staubemission haben, empfahl Lenz eine mittlere Scheitgröße sowie eine Holzfeuchte unter 20%.

Wärmeverluste der Sichtscheiben seien künftig durch die Entwicklung von Spezialgläsern zu reduzieren. Weiterhin sei eine Überladung des Ofens leicht zu vermeiden, indem maximale Beladungshöhen gekennzeichnet und die Brennkammer entsprechend eingeschnürt würden. Die Fehlbedienung der Luftregelung im Kaminofen sei über eine kontrollierte Luftregelung auszuschließen. Eine falsche Stellung der Luftklappen im Kaminofen beeinflusst nicht nur die Feinstaubemission negativ, sondern erhöht zudem den Ausstoß an PAK deutlich. Aktive Luftregelung bei Einzelfeuerstätten mit Nebenluftklappe oder der Steuerung von Primär- und Sekundärluft böten hier Lösungsansätze.

Aktuelle Ofenkonzepte, die u.a. mit einer automatisierten Brennstoffzufuhr und mit einem unteren Abbrand arbeiten, seien derzeit in der Entwicklung und Verbesserung.

Eine Auslastungsverbesserung durch die Einbindung des Ofens ins Heiznetz sowie eine Effizienzverbesserung durch Öfen mit Wassertaschen und Einbindung ins Heizsystem wären häufig sinnvoll.

Sekundäre Emissionsminderungsansätze wie filternde Abscheider (z.B. Gewebefilter und Keramikfilter), elektrostatische Abscheider, Abgaskondensation (Wärmeübertrager), Wäscher (Füllkörperkolonnen und Sprühwäscher), katalytisch wirkende Filter (Vollmetallkatalysatoren, Wandstromfilter, Filterkerzen, Gewebefilter) und Kombinationsaggregate (z.B. Nass-E-Filter und Wäscher) vervollständigten die Palette der technischen Möglichkeiten zur Emissionsminderung bei Holzöfen.

Seine Ziele fasste Lenz in drei Punkten zusammen: Er wünsche sich 1. praxisnähere Prüfregelungen, 2. Verbrennungsqualitäten ähnlich wie bei Stückholzvergaserkesseln und 3. Feinstaubemissionen kleiner 10 mg/Nm³.

Die Praxisrelevanz zeige, dass die Novellierung der 1. BImSchV nur der erste Schritt in die richtige Richtung sein könne, weshalb Lenz sich am Ende seines Vortrags weiterreichende politische Vorgaben wünschte.

FEINSTAUBREDUZIERUNG MIT EINEM INNOVATIVEN FILTERSYSTEM

Entsorgungsingenieurin Esther Stahl ist wissenschaftliche Mitarbeiter bei Fraunhofer UMSICHT. In ihrer Promotion beschäftigt sie sich mit den Einsatzmöglichkeiten metallischer Mikrosiebe zur Gasreinigung am Beispiel der Feinentstaubung von Holzfeuerungsabgasen.

In ihrem Vortrag stellte sie die Ergebnisse eines kürzlich abgeschlossenen Forschungsprojekts vor, das die Entwicklung eines innovativen Filtersystems zur Reduzierung gesundheitsrelevanter Emissionen von Biomassefeuerungen zum Ziel hatte.

Neben Feinstaub auch Teere gesundheitlich relevant

Stahl erläuterte, dass neben den Emissionen von festen Feinstaubpartikeln, je nach Güte der Verbrennung und weiteren Einflussfaktoren, auch Teere in relevanten Mengen entstehen, die ein ganz wesentliches Gesundheitsgefährdungspotenzial aufweisen. Bei der Feinstaubmessung oder bei vielen Abscheidesystemen wird diese Stoffgruppe jedoch nur unzureichend erfasst, da ein Großteil der Einzelkomponenten bei den vorliegenden Temperaturen direkt hinter der Feuerung noch gasförmig ist.

Ziel des Forschungsvorhabens war daher die Entwicklung eines Sekundärentstaubungsverfahrens mit dem gesundheitsrelevante Partikel und Stoffe gezielt aus dem Abgasstrom von Holzfeuerungsanlagen entfernt werden können. Dadurch sollen künftige Staubgrenzwerte eingehalten werden. Der Fokus liegt auf größeren Anlagen zur biogenen Festbrennstoffverbrennung zwischen 30-500 kWth, die mit diesem System nachgerüstet werden könnten.

Oberflächenfilter und Rauchgaswäscher kombinieren

Der Lösungsansatz besteht in der Kombination zweier innovativer Verfahren aus der Verfahrenstechnik (Oberflächenfilter und Rauchgaswäscher) zur optimalen Entfernung sämtlicher Feinstaubbestandteile (Asche, Ruß und Teer) aus dem Abgasstrom. Eine Abscheidung mineralischer Abgasbestandteile wird durch innovative metallische Mikrosiebe erreicht, die weitgehend temperatur- und korrosionsbeständig sind. Aufgrund ihrer Isoporen gewährleisten die Mikrosiebe einen direkten Rückhalt der Feinstaubpartikel an der Sieboberfläche. Zudem besteht nur eine sehr geringe Gefahr der inneren Verblockung des Filtermediums. Das Wäschersystem wird mit einem organischen Lösemittel betrieben, das im Abgasstrom enthaltende Teere fast vollständig absorbiert.

Abscheidegrade von über 90% erreichbar

Stahl stellte die Entwicklungsschritte der einzelnen Verfahren (Mikrosiebfilter und Wäscher) von der Konzeption bis zur Erprobung und Optimierung an einem einfachen Holzofen und einer 200 kW-Hackschnitzelanlage vor. Zentrale Punkte seien die erzielten Staubabscheidegrade (masse- und anzahlbezogen), der Verlauf des Differenzdrucks und die Teerabscheidung. Mit dem Gesamtsystem, bei Verwendung beider Filter hintereinander, konnten nach einer sehr kurzen Betriebszeit von einer halben Stunde anzahlbezogene Abscheidegrade von über 90 % erreicht werden. Die Staubreingaskonzentration lag im Mittel bei 19 mg/Nm³, mit sehr geringen Schwankungsbreiten.

Das entwickelte System zeichnet sich durch eine hohe Feinstaubabscheidung aus, die flexibel an bestehende Feuerungssysteme angepasst werden kann. Auch die Integration des Systems in den Abgasweg von Einzelfeuerstätten oder in Heizanlagen mit problematischen Brennstoffen wie Stroh oder Getreide ist denkbar.

Künftig wird bei Fraunhofer UMSICHT ein weiterer Versuchsstand, bestehend aus einer 200 kW Biomassefeuerung, ereichtet. Daran werden beide Abscheidesysteme weiterentwickelt und neue Konzepte getestet.

RESÜMEE

Die Reduktion der vom Menschen erzeugten Feinstaubkonzentration muss auch weiterhin gemeinsames Ziel der Bemühungen von Industrie, Wissenschaft und Politik sein. Denn laut Untersuchungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt es keine Grenze für die Feinstaubkonzentration unterhalb derer keine gesundheitsschädigende Wirkung zu erwarten ist. Nicht nur kurzzeitig erhöhte Feinstaubkonzentrationen führen zu negativen gesundheitlichen Auswirkungen, gerade längerfristig vorliegende, geringere Konzentrationen wirken gesundheitsschädigend. Ziel muss es somit sein, die Feinstaubbelastung dauerhaft so gering wie möglich zu halten.

Grenzwerte und Bestimmungen auf der BMU-Homepage.

Informationen des Bundestages zum Thema.

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Politiker-Dienstwagen: die CO2-Schleudern wurden jetzt erneut von der DUH überprüft

Dienstag 2. März 2010 von birdfish

Die vierte Dienstwagen-Erhebung der Deutschen Umwelthilfe zeigt beim Spritverbrauch einiger Spitzenpolitiker langsame Forschritte.

Dienstwagen
(c) wrw / Pixelio

Deutsche Spitzenpolitiker sind nach wie vor weit davon entfernt, mit ihren Dienstlimousinen Millionen einfachen Dienstwagen-Nutzern als Vorbilder beim Klimaschutz zu dienen. Immer noch ist das Problem der Übermotorisierung und der damit einhergehenden hohen CO2-Emissionen nicht überwunden. Völlig unbeeindruckt von der Klimadebatte zeigen sich die Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (NRW) und Roland Koch (Hessen). Auf der anderen Seite entscheidet sich aber auch eine zunehmende Zahl von Ministern bewusst für „zeitgemäße“ Fahrzeuge, die den Klimaschutz-Zielvorgaben der EU entsprechen oder doch näher kommen als in früheren Jahren. Das sind die zentralen Ergebnisse der jüngst von der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) zum vierten Mal erhobenen Untersuchung der Klimaverträglichkeit von Politiker-Dienstwagen.
„Das Schaufahren im Auftrag der Automobilindustrie gegen den Klimaschutz hält leider bei den meisten Spitzenpolitikern an. Erfreulicherweise erkennen aber inzwischen auch einige ihre Vorbildrolle und rüsten bei der Motorisierung der Dienst-Limousinen deutlich ab“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Auf Bundesebene lassen sich die beiden FDP-Minister Rainer Brüderle und Philipp Rösler mit den klimaschädlichsten Dienstwagen chauffieren. Wirtschaftsminister Brüderle will jedoch in Kürze auf einen Mercedes E220 CDI umsteigen, der mit 144g CO2/km die Forderung der DUH nach Dienstfahrzeugen mit nicht mehr als 140g CO2/km fast erfüllt. (Nicht berücksichtigt werden bei der Erhebung gepanzerte und deshalb außergewöhnlich schwere Fahrzeuge, wie die der Bundeskanzlerin und einiger Fachminister).

Unter den Ministerpräsidenten der Bundesländer fiel insbesondere die Hartleibigkeit auf, mit der sie mehrheitlich die Bitten der DUH um Auskunft über die CO2-Emissionen ihrer Dienstlimousinen blockierten. Neun von 16 Regierungschefs blieben die Antworten schuldig und müssen nun damit rechnen, dass die DUH sie, wie im vergangenen Jahr schon den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (CDU), gerichtlich zwingt, ihren gesetzlichen Auskunftspflichten nachzukommen. Rüttgers hatte jahrelang mit teils bizarren Argumenten – die Sicherheit „bedeutsamer Schutzgüter“ (gemeint war er selbst) erlaube es nicht, die Informationen herauszugeben –  die Auskunft verweigert. Schließlich zwang ihn im vergangenen Herbst das Verwaltungsgericht Düsseldorf, die Klimadaten seines Dienstwagens offenzulegen. Die Richter forderten Rüttgers mit ihrem Beschluss auf, DUH-Geschäftsführer Resch den Modellnamen, die Höchstgeschwindigkeit und CO2-Emissionen seiner Dienstlimousine zu nennen.

Im Nachhinein wurde klar, warum der Ministerpräsident in Düsseldorf sich lange geziert hatte: Nach dem hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU), der unter den Auskunft gebenden Regierungschefs den Spitzenplatz einnimmt (348g CO2/km, VW Phaeton), liegt Rüttgers mit seinem Dickschiff, einem Audi A8 W12 quattro Langversion mit 324g CO2/km, auf Platz zwei der Klimakiller-Limousinen. Der Audi mit 450 PS wird bei Tempo 250 km/h elektronisch abgeregelt und verbraucht im Stadtverkehr 20,1 Liter Benzin. „Die Motorleistung dieser Straßenpanzer reicht aus, um die schwersten in Deutschland zugelassenen Lkw mit 40 Tonnen Gesamtgewicht jede Autobahnsteigung hinaufzubewegen“, sagte Resch.

Der DUH-Geschäftsführer wies darauf hin, dass die Haushalte von Bund und Ländern durchweg nur moderate Maximalpreise für die Anschaffung von Dienstlimousinen ausweisen. Diese Vorschriften werden aber in der Realität durch opulente Rabatte der Autohersteller ausgehebelt. Die DUH fordert daher ihre Begrenzung und Offenlegung. „Es ist ein Skandal, dass die Autohersteller bei Kaufpreisen oder Leasingraten für Dienstfahrzeuge von Spitzenpolitikern Rabatte von bis zu 70 Prozent gewähren. Nach Auffassung der DUH sind derartige Vergünstigungen nichts anderes als ein verdecktes Sponsoring.“ Die Autohersteller spekulieren auf den Werbeeffekt, wenn jeden Abend im Fernsehen führende Politiker in der Tagesschau aus den entsprechenden Premium-Limousinen steigen. Resch forderte eine Überprüfung dieser nach Ansicht der DUH rechtswidrigen Praxis: „Ministerpräsidenten als Werbeträger für Klimakiller-Dienstwagen passen nicht mehr in die heutige Zeit. Auch an diesem Punkt ist eine ’Rent-a-Rüttgers’-Debatte lange überfällig“.

Positive Beispiele für den Klimaschutz sucht man unter den Ministerpräsidenten vergeblich. Dass es allerdings auch anders als in Hessen und Nordrhein-Westfalen geht, bewiesen die Regierungschefs Christine Lieberknecht (Thüringen, 180g CO2/km, BMW 730Ld), Wolfgang Böhmer (Sachsen-Anhalt, dito), Ole von Beust (Hamburg, 188g CO2/km, Mercedes Benz E 350 Blue Tech) und Peter Müller (Saarland, 191g CO2/km, Mercedes Benz S400 Blue Hybrid).

Drei positive Beispiele finden sich auch unter den Umweltministern und Senatorinnen der Länder. Sie erfüllen inzwischen die DUH-Forderung nach spritsparenden Dienstwagen mit maximal 140g CO2/km und unterschreiten diese Werte sogar deutlich: Katrin Lompscher (Berlin, 92g CO2/km, Toyota Prius Hybrid), Anja Hajduk (Hamburg, dito), Simone Peter (Saarland, 118g CO2/km, VW Passat Blue Motion). Umweltsenator Reinhard Loske (Bremen, 144g CO2/km, Mercedes Benz E 250 CDI Blue Efficiency) verfehlt diesen Wert nur knapp. Doch gibt es auch unter den Länderumweltministern solche, die die Zeichen der Zeit nicht erkannt haben.

DUH-Projektleiterin Barbara Göppel monierte, dass „trotz einiger Fortschritte im Detail deutsche Spitzenpolitiker insgesamt immer noch mit übermotorisierten Klimakiller-Pkw herumfahren“. So hätten sich die Durchschnittsverbräuche der Dienstlimousinen des Bundeskabinetts von 2008 auf 2009 nur um 3,4 Prozent vermindert und von 2009 auf 2010 um 9,3 Prozent. Der aktuelle Wert sei immer noch viel zu hoch und liege weit über den Zielwerten der entsprechenden, 2008 verabschiedeten EU-Richtlinie. Es sehe so aus, als würden die Hersteller inzwischen mehrgleisig fahren und Politiker auch gezielt mit Öko-Angeboten anlocken. Das sei zwar erfreulich: „Aber ich wünsche mir, dass Politiker spritsparende Dienstwagen von sich aus verlangen und so eine aktive Rolle spielen bei der Modellabrüstung im Dienstwagensektor“.

Resch betonte, dass es bei der heute zum vierten Mal vorgestellten Erhebung der DUH nicht um die absoluten Werte der CO2-Emissionen einer überschaubaren Zahl von Politiker-Dienstwagen gehe, sondern um deren Vorbildfunktion. Mehr als die Hälfte der in Deutschland neu zugelassenen Pkw seien derzeit Dienst- oder Firmenwagen. Viele private Autokäufer, vor allem aber die Dienstwagenkunden orientieren sich an den übermotorisierten Politiker-Limousinen.

Resch forderte Bundeskabinett und Landesregierungen deshalb auf, gerade nach dem Scheitern der Weltklimakonferenz von Kopenhagen ein Zeichen zu setzen und zu beschließen, dass zukünftig kein Dienstwagen eines Spitzenpolitikers noch mehr als 140g CO2/km emittieren darf. Dabei müsse kein Politiker auf einen VW Lupo umsteigen. Zwischenzeitlich bieten praktisch alle deutschen Autohersteller „ministertaugliche“ Limousinen mit CO2-optimierten Antrieben unter 140g CO2/km an. Einen entsprechenden Beschluss hatte der Deutsche Bundestag schon im April 2009 für seine Fahrbereitschaft gefasst.


Reaktionen / Anmerkungen der Politiker/innen

1. Die Staatskanzlei des Landes Brandenburg:

Ministerpräsident Matthias Platzek fährt inzwischen einen Mercedes Benz S 400 Blue Hybrid mit Lithium-Ionen-Batterie, einem Verbrauch von 8 Litern und einer Emission von 188 g CO2/km. Das Fahrzeug hat der Ministerpräsident am 19.02.2010, also erst nach der Beantwortung der DUH-Anfrage, erhalten.

Anmerkung der DUH: Leider hat die Staatskanzlei der DUH anlässlich der Befragung nicht mitgeteilt, dass die Lieferung des neuen Fahrzeugs bevorstand. Die Daten wurden umgehend aktualisiert.
2. Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg:

Anita Tack (Linke) ist seit dem 6. November 2009 Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg. Sie hat mit ihrem Amtsantritt vom Amtsvorgänger als Dienstfahrzeug einen Audi A 8 3.0 TDI übernommen. Für dieses Fahrzeug gilt ein einjähriger Leasingvertrag der Landesregierung und dieser läuft noch bis Mai 2010. Deshalb hatte sie dabei keinen Entscheidungsspielraum. Erst mit dem Auslaufen des derzeitigen Vertrages im Mai 2010 ist ein Wechsel des Fahrzeugtyps möglich. Bei der künftigen Wahl des Fahrzeugs wird die CO2-Bilanz natürlich eine maßgebliche Rolle spielen.“

Anmerkung der DUH: Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat anlässlich der aktuellen Befragung den Dienstwagen von Frau Ministerin Tack (Audi A8 3.0 TDI mit 224 g CO2/km) angegeben. Er ist in der von der DUH veröffentlichten Tabelle korrekt angegeben. Anlässlich der Befragung des Jahres 2008 hat das Ministerium für den Amtsvorgänger von Frau Tack als Dienstwagen einen BMW 530d mit 170 g CO2/km schriftlich mitgeteilt. Bei der Befragung im Jahr 2009 hat das Ministerium die Antwort verweigert. Die DUH hat daraufhin das Fahrzeug des Jahres 2008 aufgeführt und als zusätzliche Quelle einen Bericht der Mitteldeutschen Zeitung aus 2009 genutzt und dies in einer Fußnote entsprechend gekennzeichnet. In seiner Antwort des Jahres 2008 hatte das Ministerium dem Staatssekretär einen „Audi A6 3.0 Diesel“ zugeordnet. Ob diese Angabe ein Versehen war (das von Frau Tack nach ihren Angaben von ihrem Amtsvorgänger übernommene Fahrzeug ist ein A8) und das Ministerium 2008 versehentlich dem Minister das klimafreundlichere Fahrzeug zugeordnet hat und dem Staatssekretär das klimaschädlichere, entzieht sich der Kenntnis der DUH. Die Daten für das Jahr 2009 wurden entsprechend den korrigierten Angaben des Ministeriums geändert.


Die aktualisierten Dienstwagenliste 2010

Dienstwagen der Bundesminister (PDF)
Dienstwagen der Regierungschefs (PDF)
Dienstwagen der Umweltminister (PDF)

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Drastische Kürzung bei klimafreundlicher Gebäudesanierung wird heftig kritisiert

Montag 1. März 2010 von birdfish

Schwarz-Gelb hat beschlossen, die Haushaltsmittel für klimafreundliche Gebäudesanierung gegenüber dem Vorjahr drastisch zu kürzen.

Gebäudesanierung spart Energie und CO2
Gebäudesanierung spart Energie und CO2 – (c) Rainer Sturm / Pixelio

Das rief beim NABU heftige Kritik hervor. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte am Mittwoch mit den Stimmen von Union und FDP beschlossen, nur noch 1,5 Milliarden Euro für die Gebäudesanierungsprogramme der staatseigenen KfW-Förderbank bereitzustellen. Im vergangenen Jahr standen noch 2,2 Milliarden Euro zur Verfügung. „Wer bei energiesparenden Heizungen, Fenstern und Wänden knausert, spart am falschen Ende. Jeder investierte Euro zahlt sich hier mehrfach aus: durch zusätzliche Jobs, sinkende Heizkosten und weniger CO2-Ausstoß“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr müssten der Regierung mehr Klimaschutz in Gebäuden schon wert sein.

Um unsere Klimaschutzziele zu erreichen, müssen aus NABU-Sicht gerade beim Heizen der Energieverbrauch und der CO2-Ausstoß kräftig sinken. Dazu sollte der Staat die Bürgerinnen und Bürger beim Dämmen und Modernisieren der Heizung unterstützen. Mit den Mitteln aus dem Bundeshaushalt hatte die KfW im vergangenen Jahr Maßnahmen für Wärmedämmung und erneuerbare Energien in über 500.000 Wohneinheiten unterstützt. Doch dies reicht nach Überzeugung des NABU noch nicht aus.

„Millionen alter Gebäude sind wahre Energieschleudern. Anspruchsvolle Standards für Energieverbrauch und CO2-Ausstoß darf es daher nicht nur für Neubauten geben“, erklärte NABU-Energieexperte Elmar Große Ruse. Für mehr energetische Sanierungen im Gebäudebestand brauche es eine Doppelstrategie aus Fördern und Fordern.

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Novelliertes Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien ist in Kraft getreten

Donnerstag 25. Februar 2010 von birdfish

Das novellierte Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien ist in Kraft getreten.

Wärmedämmung unterm Dach
Energieeffizienz für Häuser zahlt sich aus – (c) Viktor Mildenberger / Pixelio

Die wichtigsten Anpassungen betreffen den Effizienzbonus, der jetzt die neue EnEV berücksichtigt sowie Änderungen bei der Förderung von Wärmepumpen und den Kesselaustauschbonus, der rückwirkend zum 1. Januar 2010 wieder eingeführt wird.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Kesselaustauschbonus wieder eingeführt

Bei Erstinstallation einer thermischen Solaranlage zur Warmwasser- und Heizungsunterstützung und gleichzeitiger Umstellung auf einen Brennwertkessel wird der Kesselaustauschbonus gewährt. Die Höhe des Zuschusses wurde von 750 Euro auf 400 Euro gekürzt. Unterstützt die thermische Solaranlage nur die Warmwasserbereitung, wird kein Kesselaustauschbonus mehr gewährt.

Umwälzpumpenbonus

Der Einbau einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A wird bis zum 30. Juni 2010 zusätzlich mit 200 Euro gefördert.
Voraussetzung ab dem 1. Januar 2011 ist, dass alle geförderten Heizungsanlagen mit einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A ausgestattet sind.

Wärmepumpenförderung im Bestand

Der Zuschuss beträgt für Wohn- und Nichtwohngebäude 20 Euro pro Quadratmeter beheizter Nutzfläche. Ab sofort gelten jedoch neue Höchstbeträge, die nach der Anzahl der Wohneinheiten gestaffelt sind. Die maximale Förderung z. B. für ein Einfamilienhaus beträgt jetzt 2.400 Euro, bisher 3.000 Euro
Die Förderung von elektrisch betriebenen Luft/Wasserwärmepumpen liegt weiterhin bei 10 Euro pro Quadratmeter beheizter Nutzfläche.

Effizienzbonus

Die Anforderungen an die Gewährung des Effizienzbonus bei energieeffizienten Wohngebäuden werden an die EnEV 2009 angepasst und ab dem 1. Juli um 15% verschärft.

Zielgruppe

Die Zielgruppe wurde um land- und forstwirtschaftliche sowie gartenbauliche Betriebe erweitert.

Quelle: BINE Informationsdienst – Energieforschung für die Praxis (Fachinformationszentrum Karlsruhe des Leibniz-Instituts)

Weitere Infos finden Sie unter www.energiefoerderung.info in der Rubrik Förderprogramme des Bundes.

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Klima-Allianz

Mittwoch 24. Februar 2010 von birdfish

In der Klima-Allianz haben sich 100 Organisationen zu einem Bündnis zusammengeschlossen.

Gemeinsam setzen sie sich dafür ein, dass jetzt politische Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine drastische Senkung der Treibhausgase in Deutschland bewirken. Da Deutschland als große Industrienation mit überdurchschnittlichem Pro-Kopf-Ausstoß an CO2 maßgeblich zur bisherigen Erderwärmung beigetragen hat, ist eine Minderung von 40 Prozent bis zum Jahr 2020, im Vergleich zu dem Niveau von 1990, erforderlich, um zur Begrenzung der weltweiten Erwärmung auf unter 2° C beizutragen. Darüber hinaus muss Deutschland nach dem Verursacherprinzip für die Kosten von Klimaschäden und Anpassungsmaßnahmen in den besonders betroffenen Entwicklungsländern aufkommen.

Trotz des dringenden Handlungsbedarfs wird die Klimapolitik immer wieder von kurzsichtigen Interessen blockiert. Die Klima-Allianz hat sich gegründet, um als breites Bündnis ein Gegengewicht zu Profit- und Machtinteressen vieler Akteure aus Wirtschaft und Politik zu bilden und durch öffentlichen Druck dazu beizutragen, Blockaden in der Klimapolitik zu überwinden.

Das Spektrum der Mitgliedsorganisationen der Klima-Allianz umfasst:

  • Kirchen
  • Entwicklungsorganisationen
  • Umweltverbände
  • Gewerkschaften
  • Verbraucherschutzorganisationen
  • Jugendverbände
  • Wirtschaftsverbände
  • und andere Gruppierungen

Website der Klima-Allianz

Positionspapier der Klima-Allianz (PDF)

Stand: Februar 2010

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Traditionelle Baustoffe sollen Neubewertung in Bezug auf Klimaschutzkriterien erfahren

Donnerstag 18. Februar 2010 von birdfish

Die internationale Baufachmesse Bautec 2010 in Berlin befasst sich auch mit Klimaschutzeigenschaften von Baumaterialien.

Bauen mit Holz
Bauen mit Holz – (c) Rainer Sturm / Pixelio

Aus diesem Anlass fordert die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) eine „offensive Neubewertung“ traditioneller Baustoffe wie Holz, Beton, Stein oder auch bestimmte Kunststoffe. “Die Diskussion über die Verwendung von Baumaterialien kann heute vor dem Hintergrund des Klimaschutzes zu neuen Ergebnissen kommen. Wenn die Bewertung bereits vor Jahrzehnten ohne das Wissen über die Klimaerwärmung erfolgte, können in Vergessenheit geratene Materialien, wie zum Beispiel Plexiglas, wieder ausgesprochen attraktiv werden. Damit eröffnen sich der Architektur auch neue Potentiale in der Verbindung von Klimaschutz mit Ästhetik”, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Resch begrüßte, dass die Bautec 2010 dem „Zukunftsfeld Bauen und Energie“ ein immer größeres Gewicht beimesse. Gerade nach dem ernüchternden Stillstand der internationalen Klimadiplomatie nach der gescheiterten Weltklimakonferenz in Kopenhagen seien jetzt alle Branchen aufgerufen, energiesparende Innovationen und wirtschaftlichen Erfolg zu verbinden. Angesichts der Schwierigkeiten der Politik, den internationalen Klimaschutz zu beschleunigen, wachse die Verantwortung der Industrie, selbst aktiv zu werden.

Resch erinnerte daran, dass 90% der in privaten Haushalten eingesetzten Energie auf Heizen und Warmwasserbereitung entfallen. Wer mittel- und langfristig beim Klimaschutz erfolgreich sein wolle, müsse hier ansetzen. Der politische Rahmen wurde zuletzt 2009 mit der Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes und der Novellierung der Energieeinsparverordnung gesetzt. Um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen und beispielsweise bis 2020 das Nullenergiehaus zum Standard bei Neubauten zu machen, müsse die Bauwirtschaft insbesondere praktikable, kosten- und energieeffiziente Innovationen in der Gebäudehülle entwickeln. Dies sei die Voraussetzung für den effizienten Einsatz erneuerbarer Energien und anderer fortschrittlicher Technologien für Raumwärme und Warmwasserbereitung.

Dabei geht es nach Überzeugung der DUH nicht immer um exotische Neuentwicklungen. Holz zum Beispiel ist nicht nur ein traditioneller ästhetischer Baustoff, sondern auch ein Material mit guten Wärmedämmeigenschaften und dazu ein CO2-Speicher für die mittlere Frist. Auch Kunststoffe wie Plexiglas weisen viele unter Klimaschutzgesichtspunkten positive Eigenschaften auf, die richtig eingesetzt ein hohes Einsparpotential bieten. Sie sind lichtdurchlässig, witterungsbeständig, bruchfest, sehr leicht, haben eine sehr lange Lebensdauer und lassen sich einfach bearbeiten und formen. Durch die Kombination dieser Attribute können neue Einsatzgebiete erschlossen werden, zumal bestimmte Kunststoffe in der Gebäudehülle oft bessere Isolationswerte erreichen als klassisches Glas. Der Traditionswerkstoff Plexiglas eignet sich deshalb besonders für den Einsatz im Bereich von Ober- und Unterlichtern, Dach- und Fassadenelementen. So können kostengünstig erhebliche Energieeinsparungen erreicht werden, bei gleichzeitiger Verbesserung des Raumklimas und der Wohnqualität.

„Manchmal gilt das vielzitierte Goethe-Wort: Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah“, sagte Resch. „Traditionelle Materialien können unter den Bedingungen des Klimawandels eine regelrechte Renaissance erfahren“. Dieses anzuerkennen wäre nebenbei auch ein Beleg für die Innovationskraft und ein Umdenken der Baubranche. „Altbekanntes neu entdecken, kann fortschrittlich sein“, ist Resch überzeugt.

Die Deutsche Umwelthilfe hat deshalb ein Projekt ins Leben gerufen, um die konkrete Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben bei Energie- und Emissionseinsparungen im Gebäudebereich unter dem Aspekt der eingesetzten Baumaterialien aktiv zu begleiten. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband fordert im Zuge dieses Projekts, innovative Baustoffe zu fördern, die nicht immer unbedingt „Neuerfindungen“ sein müssen. Das Beispiel Plexiglas zeige, dass manche in den Hintergrund getretenen Baumaterialien nur wiederentdeckt werden wollen.

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