KLIMA-MEDIA.de Pressespiegel & Infoblog

Germanwatch: E.ON Investitionen Risiko für das Klima und die eigenen Aktionäre

Mittwoch 10. März 2010 von birdfish

Wie kein anderer Energiekonzern setzt E.ON in Deutschland weiter auf klimaschädliche Investitionen in neue Kohlekraftwerke.

Steinkohlekraftwerk
Altes KKW in Datteln: Steinkohlewerke sind die schlimmsten Klimakiller – (c) Carsten Plein / Pixelio

Entgegen dem allgemeinen Trend will E.ON auch in den nächsten Jahren gleich an vier Standorten neue klimaschädliche Steinkohlekraftwerke bauen.

“Der heute veröffentlichte E.ON-Geschäftsbericht 2009 verschleiert nicht nur die Verantwortung des Unternehmens für den Klimawandel, sondern auch zentrale Unternehmensrisiken”, sagt Sven Harmeling von Germanwatch, einem Mitglied der Klima-Allianz. “Neue Kohlekraftwerke blockieren die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien. Sie sind klimapolitisch nicht zu verantworten. Zudem sind die wirtschaftlichen Risiken des Neubaus von Kohlekraftwerken für die Aktionäre erheblich.” Hierauf haben bereits zahlreiche Studien aufmerksam gemacht, darunter zuletzt eine Studie der WestLB und eines von Germanwatch geleiteten Forschungskonsortiums.

“Während andere Konzerne sich zunehmend vom Neubau von Kohlekraftwerken verabschieden, setzt E.ON seine fossile Investitionspolitik mit dem Bau von vier Kraftwerken unbeirrt fort”, erklärt Elias Perabo von der Klima-Allianz, einem breiten gesellschaftlichen Bündnis aus insgesamt über 100 Organisationen aus den Bereichen Umwelt, Entwicklung, Kirche, Verbraucherschutz und Gewerkschaften.

Allein in den letzten 12 Monaten wurden in Deutschland bereits sieben Kohlekraftwerksprojekte gestoppt. Erst letzte Woche musste der Energiekonzern GDF Suez einen Verlust von 113 Millionen Euro abschreiben, nachdem die Pläne für den Bau eines Kohlekraftwerkes in Stade auf Grund von Protesten und juristischen Schwierigkeiten gescheitert waren. “Kohlekraftwerke sind weder wirtschaftlich noch politisch in Deutschland durchsetzbar”, so Perabo. “Bei einem endgültigen Baustopp für das E.ON Kohlekraftwerk in Datteln würde dem Konzern ein Verlust von über einer Milliarde Euro entstehen.”

Das in Datteln geplante Kraftwerk ist das größte momentan im Bau befindliche Steinkohlekraftwerk Europas. Mitte September letzten Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht Münster den Baustopp für das E.ON-Megakraftwerk verhängt. Daneben plant E.ON neue Kohlekraftwerke in Stade, Staudinger/Großkrotzenburg und Wilhelmshaven.

“Wer etwas für den Klimaschutz tun will und gleichzeitig nicht den Kohle-Irrweg von E.ON mitfinanzieren möchte, sollte deshalb so schnell wie möglich zu einem Ökostrom-Anbieter wechseln”, rät Harmeling. “Zahlreiche Anbieter bieten bereits Strom aus 100 Prozent Erneuerbaren an. Bei E.ON sind es – zieht man die längst abgeschriebenen Wasserkraftwerke ab – weniger als ein Prozent.”

Mehr Infos über Kohlekraftwerke in Planung finden Sie hier.

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Neue Verordnung über die Grenzwerte von Feinstaubemissionen tritt in Kürze in Kraft

Mittwoch 10. März 2010 von birdfish

Feinstaub verkürzt nach Studien der WHO die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland um etwa zehn Monate.

Neue Grenzwerte für Kleinfeuerungsanlagen
Ende März gelten für Kleinfeuerungsanalgen neue Emissionsgrenzwerte – (c) Fraunhofer UMSICHT

Vom Menschen erzeugter Feinstaub muss deutlich reduziert werden. 2004 übertrafen erstmals die Emissionen aus Haushaltsheizungen die des Straßenverkehrs. Für Öfen und Kamine in Privathaushalten verabschiedete der Bundestag neue Grenzwerte zum Feinstaubausstoß. Die Verordnung tritt Ende März in Kraft. Was das für Hersteller und Betreiber von Kleinfeuerungsanlagen bedeutet, war Thema eines Workshops bei Fraunhofer UMSICHT. Als Institut mit umwelttechnischem Hintergrund, das im Bereich der Feinstaubreduktion forscht, macht sich das Institut für die öffentliche Meinungsbildung stark.

4,5 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen sind in Deutschland akut betroffen

Von der Novellierung der ersten Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) sind rund 14 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen und 0,7 Mio. Heizungsanlagen für feste Brennstoffe in Deutschland betroffen. Wovon 4,5 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen akut von einer Nachrüstung oder einem Austausch betroffen sein werden. In der novellierten Verordnung wird festgelegt, unter welchen Bedingungen Kamin- und Kachelöfen, Herde und offene Kamine betrieben werden dürfen. Sie enthält zudem eine genaue Liste mit allen Brennstoffen, die in den Anlagen verbrannt werden dürfen.

Ziel der Novelle und Timing

Vorrangiges Ziel der Novellierung ist es, die Emissionsgrenzwerte von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe über Sanierungsregelungen dem heutigen Stand der Technik anzupassen. Als zentrale Punkte gelten die Neuregelung der Grenzwerte für alle Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe und die Sanierungsregelung für bestehende Einzelraumfeuerungen und zentrale Heizungsanlagen.

Die Verordnung wurde am 03. Dezember 2009 im Bundestag verabschiedet und ist am 01. Februar 2010 im Bundesgesetzblatt 2010 Teil I Nr. 4, Seite 38 veröffentlich worden . Am 22. März 2010, sieben Wochen nach der Publikation im Bundesgesetzblatt, tritt die Verordnung in Kraft.

Bedeutung für Herstellung und Betreiber von Kleinfeuerungsanlagen

Was dies für Hersteller und Betreiber von Kleinfeuerungsanlagen bedeutet, war am Tag der Verabschiedung der Verordnung Thema bei Fraunhofer UMSICHT. Als Institut mit umwelttechnischem Hintergrund, das im Bereich der Feinstaubreduktion forscht, macht sich das Oberhausener Institut für die öffentliche Meinungsbildung stark und bietet mit seiner Veranstaltungsreihe “UMSICHT: Zur Sache” seit 10 Jahren Workshops an, die wissenschaftlich-technische Sachverhalte verständlich erläutern.

Die Ergebnisse des Workshops sind nachfolgend zusammengefasst.

1. BImSchV – KONSEQUENZEN DER NEUEN REGELUNGEN

Als erster Referent zeigte Dipl.-Ing. Hans-Peter Ewens, zuständig im Referat Anlagenbezogene Luftreinhaltung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für die Novelle der 1. BImSchV, die Konsequenzen der neuen Regelungen auf.

Kleine und mittlere Festbrennstofffeuerungsanlagen der Haushalte und Kleinverbraucher sind eine bedeutende Quelle für besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Feinstaub und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Rund 97 % des Gesamtstaubs aus Kaminen und Öfen besteht aus Feinstaub.

Ewens stellte dar, dass rund 17 % der deutschen Haushalte über Möglichkeiten der Holzverbrennung verfügen. In Privathaushalten werden jährlich rund 14 Mio. m³ Waldholz zur Wärmeerzeugung genutzt, dies entspricht etwa 1/3 des jährlichen Holzeinschlages. Die Tatsache, dass die private Holznutzung seit dem Jahr 2000 um rund 60 bis 80 % gestiegen ist, führte dazu, dass erstmals im Jahr 2004 mehr Emissionen aus Haushaltsheizungen als aus Abgase des Straßenverkehrs stammten.

Hauptverursacher von Feinstäuben

Hauptverursacher von Feinstäuben sind Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe (> 50% vor 1988 aufgestellt), neue Einzelraumfeuerstätten mit schlechter Feuerungstechnik und alte Scheitholzfeuerungsanlagen.

Als Faustfaktor gelte dabei, dass mit steigendem Alter der Anlagen die Feinstaubemission wachse. Berechnungen des HKI Industrieverband Haus-, Heiz und Küchentechnik e.V. aus dem Jahr 2007 zeigen, dass die rund 2,2 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen, die zwischen 1976 und 1985 aufgestellt wurden, mit rund 5 700 t Feinstaub pro Jahr deutlich mehr Feinstaub erzeugen als die rund 5,5 Mio. Anlagen, die zwischen 1996-2005 aufgestellt wurden, deren Feinstaubproduktion bei 2 300 t/Jahr liegt.

Vorrangiges Ziel der Novellierung der ersten Verordnung des BundesImmissionsschutzgesetzes sei es deshalb, die Emissionsgrenzwerte von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe dem heutigen Stand der Technik anzupassen. In der Verordnung wird u.a. festgelegt, unter welchen Bedingungen Kamin- und Kachelöfen, Herde und offene Kamine betrieben werden dürfen. Als zentrale Punkte der 1. BImSchV gelten die Neuregelung der Grenzwerte für alle Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe und die Sanierungsregelung für bestehende Einzelraumfeuerungen und zentrale Heizungsanlagen.

Stufenweise Einführung neuer Emissionsgrenzwerte

Die Einführung neuer Emissionsgrenzwerte für Staub und CO erfolgt in zwei Stufen. Die erste Stufe gilt ab dem Inkrafttreten der Verordnung. Der Staubgrenzwert liegt nicht mehr bei 0,15 g/m³, sondern bei 0,06 g/m³ für Pelletfeuerungen und bei 0,1 g/m³ bei allen übrigen Anlagen. Kohlefeuerungen müssen einen Grenzwert von 0,09 g/m³ einhalten. Der CO-Grenzwert orientiert sich an der Größe der Anlage und der Art des Brennstoffs und wurde von 0,5 bis 4 g/m³ auf 0,3 bis 1,0 g/m³ gesenkt. Die zweite Stufe wird für Anlagen gelten, die nach dem 31.12.2014 errichtet werden. Eine Ausnahme wurde für Anlagen gemacht, die Scheitholz als Brennstoff einsetzen. Die zweite Stufe gilt hier erst 2 Jahre später. Generell müssen in der zweiten Stufe der Verordnung alle Feuerungen einen Staubgrenzwert von 0,02 g/m³ und einen CO-Grenzwert von 0,4 g/m³ bzw. 0,3 g/m³ einhalten. Für Einzelraumfeuerungen gibt es gesonderte Grenzwerte für die erste und zweite Stufe. Die genauen Grenzwerte und weitere Bestimmungen sind der Homepage des BMU zu entnehmen.

Übergangsregelungen

Für bereits bestehende Anlagen für feste Brennstoffe, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen, gelten Übergangsregelungen zur Erreichung der Grenzwerte der ersten Stufe. In der Regel haben bestehende Anlagen einen Bestandsschutz von mindestens 20 Jahren nach Errichtung bis sie die neuen Grenzwerte der ersten Stufe einhalten müssen. Bis dahin gelten die bisherigen Grenzwerte für Anlagen mit mehr als 15 kW Nennwärmeleistung. Für Anlagen, die behandeltes Holz, Stroh und Getreide verbrennen, gelten gesonderte Grenzwerte. Die Einhaltung der Grenzwerte muss bis zum 31.12.2011 von einem Schornsteinfeger nachgewiesen werden. Für Einzelraumfeuerungen für feste Brennstoffe ist der Übergang gesondert geregelt. Bis zum 31.12.2013 muss entweder durch eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers oder durch eine Vor-Ort-Messung des Schornsteinfegers nachgewiesen werden, dass die Feuerung Grenzwerte von 150 mg/m³ Staub und 4 g/m³ Kohlenmonoxid einhalten kann. Ist der Nachweis nicht möglich, muss die Anlage zu einem vorgeschriebenen Datum (in Abhängigkeit ihrer Errichtung) mit einer bauartzugelassenen Einrichtung zur Staubreduzierung nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden.

Uneingeschränkten Bestandschutz haben nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen, die ausschließlich der Zubereitung von Speisen dienen und jeweils eine Nennwärmeleistung unter 15 Kilowatt haben. Sie gelten zudem nicht für Einzelraumfeuerungsanlagen, die ausschließlich zur Wärmeerzeugung genutzt werden, für Badeöfen, für offene Kamine sowie für Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 01. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden.

Akut wären in Deutschland 4,5 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen von einer Nachrüstung oder einem Austausch betroffen.

Weiterhin erläuterte Ewens, dass der Geltungsbereich für zentrale Heizungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von 15 kW auf 4 kW gesenkt wurde. Zudem wurde erstmalig Getreide als Regelbrennstoff aufgenommen sowie durch eine Öffnungsklausel die Möglichkeit geschaffen, neue Brennstoffe auf Basis Nachwachsender Rohstoffe zur Energieerzeugung zu nutzen. Voraussetzung ist, dass der Brennstoff genormten Qualitätsanforderungen entspricht und die durch die Verbrennung entstehenden Emissionen vorgeschriebene Grenzwerte nicht überschreiten.

Definition der Schornsteinfegerarbeiten

Zudem definiert die Novelle die Schornsteinfegerarbeiten von Festbrennstoffanlagen. Danach besteht für Heizungsanlagen eine Beratungspflicht für Betreiber. Neue Heizungsanlagen ? 4 kW müssen bei Inbetriebnahme und anschließend alle 2 Jahre überwacht werden. Auch bestehende Heizungsanlagen sind zu überwachen. Zudem muss die Holzfeuchte bei erstmaliger Inbetriebnahme und wiederkehrend durch den Schornsteinfeger überprüft werden.

Bei Einzelraumfeuerungsanlagen besteht ebenso eine Beratungspflicht für Betreiber. Bei der Feuerstättenschau für neue und bestehende Anlagen müssen sie auf ihren technischen Zustand überprüft werden, ebenso ist auch hier die Holzfeuchte bei erstmaliger Inbetriebnahme und wiederkehrend zu überprüfen.

Zudem verlängern sich die Prüfintervalle für Öl- und Gasheizungen auf 3 Jahre für Anlagen, die weniger als 12 Jahre betrieben werden, bzw. auf 2 Jahre für Anlagen, die über 12 Jahre betrieben werden. Zudem wird die Grenze überwachungspflichtiger Öl- und Gasheizungen von 11 kW auf 4 kW gesenkt.

CHANCEN UND RISIKEN DER NEUEN VERORDNUNG AUS SICHT EINES OFENBAUERS

Dipl.-Ing. Uwe Striegler, Mitglied des EFA-Vorstandes ist Fachgruppenleiter für den Bereich Kaminöfen und bei der Fa. Hark GmbH & Co. KG verantwortlich für Einkauf und Entwicklung von Kaminen und Kaminöfen. Er schilderte die Chancen und Risiken der neuen Verordnung aus der Sicht eines Ofenbauers und machte deutlich, dass die Kosten der technischen Umrüstung für den Endkunden bisher noch nicht abschätzbar seien. Es gäbe bereits einige Lösungen mit großen Preisspannen auf dem Markt, wie z.B. den kostengünstigen Feinstaubkeramikfilter der Fa. Hark oder andere wesentlich aufwendigere Systeme.

Anmerkung der Redaktion: Die Bundesregierung geht davon aus, dass “auf die Verbraucher keine großen Kosten zukommen. Wer erstmalig eine Kleinfeuerungsanlage errichte, habe nur mit geringfügigen Mehrkosten zu rechnen, heißt es in der Verordnung. Für Betreiber von Altanlagen würden sich die Kosten einmalig auf schätzungsweise 100 bis 500 Euro im Durchschnitt belaufen”.

Striegler befürchte weiter, dass den Herstellern erhebliche Kosten durch Konstruktion, Prüfverfahren, Geräteprüfungen, Logistik etc. entstehen. Weiterhin sieht der Ofenbauer Schwierigkeiten in der Realisierung von Emissionsschutzmaßnahmen, da es aufgrund der Formenvielfalt der Ofenkörper und der Geometrie der Feuerräume schwierig bzw. teilweise nicht möglich sei, einen Feinstaubfilter einzubauen. Aufgrund dessen setze die Fa. Hark auf die Entwicklung neuer Feuerräume und neuer Filtertechnik. Für den nachträglichen Anschluss eines Filtersystems werden derzeit die Zulassungsgrundsätze erarbeitet.

TECHNISCHE MÖGLICHKEITEN ZUR REDUZIERUNG VON FEINSTAUBEMISSIONEN AUS HOLZFEUERUNGSANLAGEN

Dipl.-Ing. Volker Lenz, Bereichsleiter Biomasseverbrennung am Deutschen BiomasseForschungs-Zentrum gemeinnützige GmbH, Leipzig beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit praktischen Maßnahmen zur Unterstützung eines verstärkten Einsatzes von Holzfeuerungsanlagen sowie der Untersuchung von Feinstaubemissionen und Minderungsmöglichkeiten bei Feuerungsanlagen für Biobrennstoffe. In seinem Vortrag betrachtete Lenz die technischen Möglichkeiten zur Reduzierung von Feinstaubemissionen aus Holzfeuerungsanlagen.

Er zeigte auf, dass neben der hohen Menge besonders kleiner Partikel, 89% der Partikel im Abgas von Kaminöfen sind kleiner als 1 µm, die unvollständige Verbrennung und die Emission polychlorierter Kohlenwasserstoffe (PAK) zu den kritischen Aspekten bei der Emission aus Holzöfen zählen.

Hauptfaktoren, die die Feinstaubemission beeinflussen

Drei Hauptfaktoren beeinflussen laut Lenz die Feinstaubemission: die Brennstoffe selbst, die Verbrennungsbedingungen sowie die technische Reduzierung vor Schornsteinaustritten.

Anhand technischer Merkmale marktüblicher Öfen für Scheitholz demonstrierte der Referent eindrucksvoll, an welchen Stellen der Betrieb von Scheitholzöfen Optimierungspotenzial bietet. Die manuelle Beschickung hat Glutbettstörungen zur Folge, die manuelle Luftregelung kann zu Bedienfehlern führen, der Naturzug wiederum bringt große Schwankungen beim Zug und damit Verbrennungsstörungen mit sich. Die vom Kunden aufgrund optischer Aspekte meist bevorzugte große Sichtscheibe wird erkauft mit Wärmeverlusten in der Brennkammer. Der obere Abbrand im Scheitholzofen führt zu ungleichmäßiger Verbrennung. Oft sind Kamine im privaten Bereich zudem überdimensioniert wodurch “Wegkühlen” und “Quälfeuer” an der Tagesordnung sind.

Technische Möglichkeiten, um Emissionen zu mindern

Anschließend führte Lenz die technischen Möglichkeiten auf, die Emissionen von Öfen zu mindern. Er empfahl, viel Wert auf eine konsequente Qualitätskontrolle der Brennstoffe zu legen. RAL Gütezeichen von Holzbrennstoffen und Holzpellets wären gute Kenngrößen. Da die Scheitgröße und der Feuchtegehalt des Holzes großen Einfluss auf die Staubemission haben, empfahl Lenz eine mittlere Scheitgröße sowie eine Holzfeuchte unter 20%.

Wärmeverluste der Sichtscheiben seien künftig durch die Entwicklung von Spezialgläsern zu reduzieren. Weiterhin sei eine Überladung des Ofens leicht zu vermeiden, indem maximale Beladungshöhen gekennzeichnet und die Brennkammer entsprechend eingeschnürt würden. Die Fehlbedienung der Luftregelung im Kaminofen sei über eine kontrollierte Luftregelung auszuschließen. Eine falsche Stellung der Luftklappen im Kaminofen beeinflusst nicht nur die Feinstaubemission negativ, sondern erhöht zudem den Ausstoß an PAK deutlich. Aktive Luftregelung bei Einzelfeuerstätten mit Nebenluftklappe oder der Steuerung von Primär- und Sekundärluft böten hier Lösungsansätze.

Aktuelle Ofenkonzepte, die u.a. mit einer automatisierten Brennstoffzufuhr und mit einem unteren Abbrand arbeiten, seien derzeit in der Entwicklung und Verbesserung.

Eine Auslastungsverbesserung durch die Einbindung des Ofens ins Heiznetz sowie eine Effizienzverbesserung durch Öfen mit Wassertaschen und Einbindung ins Heizsystem wären häufig sinnvoll.

Sekundäre Emissionsminderungsansätze wie filternde Abscheider (z.B. Gewebefilter und Keramikfilter), elektrostatische Abscheider, Abgaskondensation (Wärmeübertrager), Wäscher (Füllkörperkolonnen und Sprühwäscher), katalytisch wirkende Filter (Vollmetallkatalysatoren, Wandstromfilter, Filterkerzen, Gewebefilter) und Kombinationsaggregate (z.B. Nass-E-Filter und Wäscher) vervollständigten die Palette der technischen Möglichkeiten zur Emissionsminderung bei Holzöfen.

Seine Ziele fasste Lenz in drei Punkten zusammen: Er wünsche sich 1. praxisnähere Prüfregelungen, 2. Verbrennungsqualitäten ähnlich wie bei Stückholzvergaserkesseln und 3. Feinstaubemissionen kleiner 10 mg/Nm³.

Die Praxisrelevanz zeige, dass die Novellierung der 1. BImSchV nur der erste Schritt in die richtige Richtung sein könne, weshalb Lenz sich am Ende seines Vortrags weiterreichende politische Vorgaben wünschte.

FEINSTAUBREDUZIERUNG MIT EINEM INNOVATIVEN FILTERSYSTEM

Entsorgungsingenieurin Esther Stahl ist wissenschaftliche Mitarbeiter bei Fraunhofer UMSICHT. In ihrer Promotion beschäftigt sie sich mit den Einsatzmöglichkeiten metallischer Mikrosiebe zur Gasreinigung am Beispiel der Feinentstaubung von Holzfeuerungsabgasen.

In ihrem Vortrag stellte sie die Ergebnisse eines kürzlich abgeschlossenen Forschungsprojekts vor, das die Entwicklung eines innovativen Filtersystems zur Reduzierung gesundheitsrelevanter Emissionen von Biomassefeuerungen zum Ziel hatte.

Neben Feinstaub auch Teere gesundheitlich relevant

Stahl erläuterte, dass neben den Emissionen von festen Feinstaubpartikeln, je nach Güte der Verbrennung und weiteren Einflussfaktoren, auch Teere in relevanten Mengen entstehen, die ein ganz wesentliches Gesundheitsgefährdungspotenzial aufweisen. Bei der Feinstaubmessung oder bei vielen Abscheidesystemen wird diese Stoffgruppe jedoch nur unzureichend erfasst, da ein Großteil der Einzelkomponenten bei den vorliegenden Temperaturen direkt hinter der Feuerung noch gasförmig ist.

Ziel des Forschungsvorhabens war daher die Entwicklung eines Sekundärentstaubungsverfahrens mit dem gesundheitsrelevante Partikel und Stoffe gezielt aus dem Abgasstrom von Holzfeuerungsanlagen entfernt werden können. Dadurch sollen künftige Staubgrenzwerte eingehalten werden. Der Fokus liegt auf größeren Anlagen zur biogenen Festbrennstoffverbrennung zwischen 30-500 kWth, die mit diesem System nachgerüstet werden könnten.

Oberflächenfilter und Rauchgaswäscher kombinieren

Der Lösungsansatz besteht in der Kombination zweier innovativer Verfahren aus der Verfahrenstechnik (Oberflächenfilter und Rauchgaswäscher) zur optimalen Entfernung sämtlicher Feinstaubbestandteile (Asche, Ruß und Teer) aus dem Abgasstrom. Eine Abscheidung mineralischer Abgasbestandteile wird durch innovative metallische Mikrosiebe erreicht, die weitgehend temperatur- und korrosionsbeständig sind. Aufgrund ihrer Isoporen gewährleisten die Mikrosiebe einen direkten Rückhalt der Feinstaubpartikel an der Sieboberfläche. Zudem besteht nur eine sehr geringe Gefahr der inneren Verblockung des Filtermediums. Das Wäschersystem wird mit einem organischen Lösemittel betrieben, das im Abgasstrom enthaltende Teere fast vollständig absorbiert.

Abscheidegrade von über 90% erreichbar

Stahl stellte die Entwicklungsschritte der einzelnen Verfahren (Mikrosiebfilter und Wäscher) von der Konzeption bis zur Erprobung und Optimierung an einem einfachen Holzofen und einer 200 kW-Hackschnitzelanlage vor. Zentrale Punkte seien die erzielten Staubabscheidegrade (masse- und anzahlbezogen), der Verlauf des Differenzdrucks und die Teerabscheidung. Mit dem Gesamtsystem, bei Verwendung beider Filter hintereinander, konnten nach einer sehr kurzen Betriebszeit von einer halben Stunde anzahlbezogene Abscheidegrade von über 90 % erreicht werden. Die Staubreingaskonzentration lag im Mittel bei 19 mg/Nm³, mit sehr geringen Schwankungsbreiten.

Das entwickelte System zeichnet sich durch eine hohe Feinstaubabscheidung aus, die flexibel an bestehende Feuerungssysteme angepasst werden kann. Auch die Integration des Systems in den Abgasweg von Einzelfeuerstätten oder in Heizanlagen mit problematischen Brennstoffen wie Stroh oder Getreide ist denkbar.

Künftig wird bei Fraunhofer UMSICHT ein weiterer Versuchsstand, bestehend aus einer 200 kW Biomassefeuerung, ereichtet. Daran werden beide Abscheidesysteme weiterentwickelt und neue Konzepte getestet.

RESÜMEE

Die Reduktion der vom Menschen erzeugten Feinstaubkonzentration muss auch weiterhin gemeinsames Ziel der Bemühungen von Industrie, Wissenschaft und Politik sein. Denn laut Untersuchungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt es keine Grenze für die Feinstaubkonzentration unterhalb derer keine gesundheitsschädigende Wirkung zu erwarten ist. Nicht nur kurzzeitig erhöhte Feinstaubkonzentrationen führen zu negativen gesundheitlichen Auswirkungen, gerade längerfristig vorliegende, geringere Konzentrationen wirken gesundheitsschädigend. Ziel muss es somit sein, die Feinstaubbelastung dauerhaft so gering wie möglich zu halten.

Grenzwerte und Bestimmungen auf der BMU-Homepage.

Informationen des Bundestages zum Thema.

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EU-Optionen zum Schutz der Wälder

Dienstag 9. März 2010 von birdfish

Die EU-Kommission hat ein Grünbuch zu Optionen zum Schutz der Wälder und zur Information über Waldressourcen und den Zustand von Wäldern verabschiedet.

CO2-Speicher Wald
CO2-Speicher Wald – (c) Ingwer Hansen

Die Kommission wird anhand der nun dazu gestarteten Konsultation entscheiden, ob auf EU Ebene weitere Initiativen erforderlich sind.

Das Grünbuch beschreibt die Herausforderungen der Wälder im Kampf gegen den Klimawandel, die zum Schutz der Wälder verfügbaren Instrumente, existierende Waldinformationssysteme und politische Optionen. Es ist Teil der Folgemaßnahmen zum “Weißbuch zum Europäischen Aktionsrahmen zur Anpassung an den Klimawandel” vom April 2009.

Zwar sind die Mitgliedstaaten für Forstpolitik zuständig, die Kommission will aber die Initiativen der Mitgliedstaaten mit einer europäischen Aktion aufwerten. Mehr als 40 Prozent der EU ist mit Wald bedeckt. Diese sichern Arbeitsplätze, Rohstoffe und erneuerbare Energien. Sie schützen Böden, regulieren die Wasserversorgung und erhalten die biologische Vielfalt. Klimatechnisch speichern wachsende Wälder Kohlendioxid. Zudem regulieren Wälder das örtliche und das regionale Wetter.

Das Grünbuch wird auf einer von der spanischen Ratspräsidentschaft am 06. Und 07. April in Valsain in Spanien organisierten Waldschutz-Konferenz erörtert. Bis zum 31. Juli 2010 können Interessierte auf der Webseite ‘Ihre Stimme in Europa’ Stellung dazu nehmen. Anlässlich dieser Konsultation veranstaltet die EU-Kommission auf der Grünen Woche am 3. Juni in Brüssel einen Workshop.

Weißbuch zum Europäischen Aktionsrahmen zur Anpassung an den Klimawandel vom April 2009 (PDF)

Konsultationen “Ihre Stimme in Europa”

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Wirtschaftliche Bedeutung der Artenvielfalt: Bruttosozialprodukt von 32 Billionen Dollar

Montag 8. März 2010 von birdfish

Landwirtschaft, Fischerei, Tourismus, riesige Wirtschaftzweige sind auf eine intakte Natur angewiesen.

Arbeit der Bienen unbezahlbar
Arbeitsleistung der Bienen auf ca. vier Milliarden Dollar im Jahr geschätzt – (c) Dagmar Struß

Wissenschaftler schätzen, dass die Natur Jahr für Jahr ein Bruttosozialprodukt von 32 Billionen Dollar erwirtschaftet. „Angesichts dieser Dimensionen wird klar, dass es beim Schutz der biologischen Vielfalt nicht um Peanuts geht“, betont Günter Mitlacher vom WWF Deutschland. „Beim Artenschutz steht nicht allein die Rettung der Köcherfliege, sondern das Überleben der Menschheit auf dem Spiel.“ Der WWF fordert die wirtschaftliche Bedeutung der Natur stärker zu betonen und umweltzerstörerische Subventionen abzubauen.

„Will man den finanziellen Wert der Natur abschätzen, so ist das eine Gleichung mit vielen Unbekannten“, räumt Mitlacher ein. Breche man diese Gleichung auf einzelne Bereiche herunter, werde das Bild klarer. Allein die Leistung der Bienen als Produzenten von Honig und in Ihrer Rolle als Bestäuber zahlreicher Nutzpflanzen könne man auf etwa vier Milliarden Dollar im Jahr hochrechnen. Ein anderes Beispiel: Intakte Korallenriffe. Sie schützen die Küsten vor Sturmfluten und gelten als Kinderstube ungezählter Fischarten. Addiert man zu diesen Leistungen der Riffe die Einnahmen aus dem Tauchtourismus, so gehen Ökonomen von einer jährlichen wirtschaftlichen Leistung in Höhe von 170 Milliarden Dollar aus.

Der WWF betont, dass sich auch Investitionen in Naturschutzprojekte oft doppelt und dreifach auszahlen. Schätzungen zufolge könnte allein die Ausweisung von Meeresschutzgebieten eine Million Arbeitsplätze schaffen. Die Maßnahmen würden zugleich Fischerträge von 70 bis 80 Milliarden US-Dollar pro Jahr sowie Ökosystemdienstleistungen im Wert von 4,5 bis 6,7 Billionen US-Dollar erbringen. Die Säuberung von Böden und Wasser, die Speicherung von Kohlendioxid durch Wälder und Ozeane oder die Bereitstellung von Medikamenten, die auf natürlichen Inhaltsstoffen beruhen, seien im Grunde unbezahlbar.

Auf vielen politischen Ebenen habe sich diese Erkenntnis leider noch nicht durchgesetzt, beklagt der WWF. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten friste der Artenschutz ein Schattendasein. Überfällige Investitionen in die ökologische Infrastruktur, etwa in die Renaturierung von Flußauen oder die Anlage von Naturwäldern werden als Luxus abgestempelt und verschleppt. Stattdessen klammere man sich an überholte Konzepte. Bestes Beispiel sei eine völlig verfehlte Subventionspolitik in der EU.

Der WWF Deutschland fordert den drastischen Abbau Umwelt zerstörender Subventionen z.B. für die Landwirtschaft und die Fischerei. Aktuellen Studien zufolge fließen weltweit Jahr für Jahr 670 Milliarden Euro an Staatshilfen in Branchen, die wesentlichen Anteil an der Zerstörung der Natur haben. „Diese  Geldverschwendung muss gestoppt und die Vergabe der Mittel an ökologische Kriterien geknüpft werden, um eine nachhaltige Wirtschaftsweise zu fördern“, so Günter Mitlacher vom  WWF.

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NGO befürchten unverbindliche EU-Kriterien für ökologisch gesunden Zustand der Meere

Freitag 5. März 2010 von birdfish

Nach Auffassung von Seas of Risk muss die Europäische Kommission ganz klare Kriterien vorschlagen, die den guten ökologischen Zustand der Meere definieren.

Ostsee im herbst
EU muss ökologisch gesunde Meere definieren – (c) Ingwer Hansen

Der Zustand soll auf Grundlage von elf sogenannten Deskriptoren bewertet werden, zum Beispiel Stand der Artenvielfalt oder menschliche Einflüsse wie Fischen oder Meeresverschmutzung. Eine solche detaillierte Auflistung von Kennwörtern soll es den Mitgliedstaaten erleichtern, Maßnahmen zur Umsetzung der Meeresstrategie zu ergreifen, wie der Informationsdienst ENDS Daily berichtet.

Die Meeresschutzorganisation SAR befürchtet, dass die Kriterien, die die Europäische Kommission entwickelt, nicht verbindlich genug sind. Zudem hätten die Mitgliedstaaten zu viel Spielraum, wie sie den guten ökologischen Zustand ihrer Meere definieren können. Bis 2012 müssen die EU-Länder anhand der Kriterien die Qualität ihrer Meeresgewässer bestimmen, bis 2020 habe sie Zeit Ziele zur Verbesserung zu beschließen.

Seas at Risk Website (engl.)

Die europäische Meeresstrategierichtlinie von 2008 (PDF, engl.)

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Forscher veröffentlichen neue Erkenntnisse zum ozeanischen Kohlenstoffkreislauf

Freitag 5. März 2010 von birdfish

Die MARUM-Wissenschaftler Professor Dierk Hebbeln und Dr. Mahyar Mohtadi haben die Geschichte des Kohlendioxidaustausches zwischen Ozean und Atmosphäre erforscht.

Dr. Mohtadi entnimmt Proben des Sedimentkerns
Dr. Mohtadi entnimmt Proben des Sedimentkerns- (c) marum

Zur Seite standen ihnen Forscher-Kollegen aus den USA. Meeresablagerungen aus dem östlichen Südpazifik lieferten dafür Daten, die den Zeitraum vom Ende der letzten Eiszeit bis heute abdecken. Ihre Ergebnisse veröffentlichten sie nun in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Nature Geoscience.
Das Weltmeer spielt im Kohlenstoffkreislauf eine überragende Rolle. So nimmt es etwa die Hälfte des vom Menschen verursachten Kohlendioxids auf und mildert damit den Treibhauseffekt. In anderen Epochen der Erdgeschichte, zum Beispiel gegen Ende der letzten Eiszeit, hat der Ozean dagegen verstärkt Kohlendioxid an die Atmosphäre abgegeben und damit zur Klimaerwärmung beigetragen. Einen solchen Fall haben die Bremer Meeresgeologen Prof. Dierk Hebbeln und Dr. Mahyar Mohtadi im östlichen Südpazifik untersucht. Dabei sind sie zu überraschenden Ergebnissen gekommen.

Bislang ging die Wissenschaft davon aus, dass das Kohlendioxid, das in der Schlussphase der letzten Eiszeit aus dem Ozean in die Atmosphäre entwich, mit einer ganz bestimmten Wasserschicht, dem Antarktischen Zwischenwasser, transportiert wurde. In diese Schicht wurde das Treibhausgas am Ende der letzten Eiszeit aus dem darunter liegenden Ozeanstockwerk, dem Antarktischen Tiefenwasser, eingespeist.

Um diese Annahme zu überprüfen, untersuchten die beiden MARUM-Wissenschaftler gemeinsam mit US-amerikanischen Kollegen einen Sedimentkern, der aus 1.000 Meter Wassertiefe stammt und vor der Küste Chiles gewonnen wurde. Die Lokation, an dem der Kern aus dem Meeresboden gestochen wurde, ist von besonderer Bedeutung. Hier nämlich speist der südliche Ozean Antarktisches Zwischenwasser in den Pazifik ein. Als die Bremer Geologen ihre Proben auswerteten, war die Überraschung perfekt: “Für die Annahme, dass das Kohlendioxid aus dem tiefen südlichen Ozean stammt und von dort in das Antarktische Zwischenwasser gelangte, konnten wir keine Belege finden”, sagt Prof. Dierk Hebbeln.

Die Ablagerungen vom Meeresboden enthalten Überreste von Kleinstlebewesen, sogenannte Foraminiferen. Diese nahmen das Forscherteam näher unter die Lupe. Denn die mikroskopisch kleinen Organismen haben zu ihren Lebzeiten Kohlenstoff aus dem Antarktischen Zwischenwasser aufgenommen und in ihre Kalkschalen eingebaut. Durch geochemische Analysen konnten die MARUM-Forscher feststellen, wie lange dieser Kohlenstoff schon von der Atmosphäre abgeschnitten im Tiefenwasser verweilte. Der Befund war eindeutig: “Die Foraminiferen müssen nacheiszeitlichen Kohlenstoff aus dem Antarktischen Zwischenwasser aufgenommen haben, sagt Dr. Mohtadi. “Er stammt jedenfalls nicht aus dem eiszeitlichen Reservoir. Dafür ist er nicht alt genug.”

Diese Ergebnisse für das Antarktische Zwischenwasser zeigen also, dass der tiefe südliche Ozean nicht die Quelle für den CO2-Anstieg in der Atmosphäre am Ende der letzten Eiszeit gewesen sein kann, wie Wissenschaftler bislang annahmen. “Unsere Daten zeigen, dass ein anderer Mechanismus dafür gesucht werden muss”, sagt. Dr. Mohtadi. “Welcher dafür infrage kommt, ist indes noch ungewiss. Es könnte sein, dass eine andere Wassermasse im Pazifik für den Austausch mit der Atmosphäre verantwortlich ist”.

Um das Rätsel zu lösen, haben sich die MARUM-Wissenschaftler bereits wieder auf die Suche begeben. Derzeit analysieren sie weitere Sedimente aus dem Ostpazifik vor der Küste Chiles. Zudem planen sie, auch Meeresablagerungen aus dem westlichen Pazifik zu untersuchen. So hoffen sie, in enger Kooperation mit Kollegen aus Chile und den USA, das Kohlendioxidrätsel im Pazifik schon bald aufklären zu können.

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“Biologische Vielfalt und Klimawandel” Konferenz mit Prognosen und Strategien

Donnerstag 4. März 2010 von birdfish

Die Natur in Deutschland ist zum einen vom Klimawandel direkt betroffen.

Seeadler - Opfer des Klimawandels?
Seeadler am Greifswalder Bodden – Opfer des Klimawandels? – Foto: Uclax / Wikipedia

Darüber hinaus aber sind es auch die Erfordernisse des Klimaschutzes sowie gesellschaftliche Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel, die die künftige Entwicklung der Natur mittelbar beeinflussen. Die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen Klimawandel, biologischer Vielfalt und menschlichem Wohlergehen stehen seit mehreren Jahren im Mittelpunkt von Forschungsaktivitäten des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Auf der zweiten Statuskonferenz des BfN wurden aktuelle Forschungsergebnisse vorgestellt und mit interessierten Fachleuten aus Naturschutzpraxis, Politik und Öffentlichkeit diskutiert.

Die Palette der im Auftrag des BfN untersuchten Forschungsfragen war breit. “Ein nach wie vor wichtiger Bestandteil der Forschung sind grundlagenorientierte Projekte. Sie erfassen die bereits beobachteten Auswirkungen des Klimawandels auf Natur und Landschaft und nehmen zukünftigen Entwicklungen in den Blick. Wir stellen fest, dass für viele Lebensräume in Deutschland die mit der Erwärmung einhergehenden Veränderungen der Wasserbilanz eine größere Rolle spielen werden als die steigenden Temperaturen selbst,” sagte BfN-Präsidentin Professor Beate Jessel in Bonn. “Wie Modellrechnungen an verschiedenen Artengruppen zeigen, ist in den kommenden Jahrzehnten insbesondere im nordostdeutschen Tiefland, aber auch in den Mittelgebirgen mit beträchtlichen Änderungen im Spektrum der Pflanzen- und Tierarten zu rechnen. Eine hohe Gefährdung wird beispielsweise unter den in Deutschland brütenden Vogelarten für Seeadler, Schwarzstorch, Wiesenweihe und Kranich erwartet. Aber auch für viele der heimischen Pflanzenarten werden sich die klimatisch geeigneten Gebiete verkleinern”, erläuterte Jessel.

Für den Naturschutz stellt sich die Frage, wie man den betroffenen Arten dabei helfen kann, den Klimaveränderungen standzuhalten sowie ihnen eine Ausbreitung in neue geeignetere Lebensräume zu ermöglichen. Erste Forschungsergebnisse schlagen eine Anpassung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie eine veränderte Ausgestaltung von Schutzgebieten vor. Außerdem wird von der Wissenschaft gefordert, die Ausbreitung von Arten durch Trittsteine und Korridore aus naturnahen Lebensräumen zu erleichtern oder in der Landschaftsplanung stärker dynamische Entwicklungen in der Natur zu berücksichtigen.
“Daneben untersuchen andere Forschungsvorhaben die Synergien und Konflikte, die sich zwischen den drei Handlungsfeldern Naturschutz, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel ergeben können und leiten daraus Lösungsansätze ab”, so BfN-Präsidentin Jessel. “Denn über den Schutz bestimmter Ökosysteme lassen sich wesentliche Beiträge zur Minderung der Folgen des Klimawandels leisten.”
Ein Projekt dieser Gruppe ermittelt etwa am Beispiel von ausgewählten Moorgebieten die Leistungen, die geschützte Ökosysteme durch die langfristige Speicherung von Kohlenstoff für die Bekämpfung des Klimawandels erbringen können. Weitere Bereiche, die vertieft untersucht werden, sind u. a. die Auswirkungen einer verstärkten Nutzung von Bioenergie und Wasserkraft auf die Natur, aber auch die Folgen des Klimawandels für Waldbewirtschaftung und Hochwasserschutz. Letzterer gewinnt angesichts vielfach steigender Überflutungsgefahren an Bedeutung. Dabei macht ein unlängst im Auftrag des BfN erstellter bundesweiter Überblick zum Zustand der Flussauen in Deutschland den Handlungsbedarf deutlich: zwei Drittel der ehemaligen natürlichen Überschwemmungsflächen an den Flüssen sind bereits vernichtet. Der Schutz und die Wiedergewinnung von Flussauen dienen daher nicht nur dem Naturschutz, sondern unterstützen auch die notwendige Anpassung an den Klimawandel.
Einige Forschungsvorhaben, die Gegenstand der Statuskonferenz sind, untersuchen anhand von Kosten-Nutzen-Analysen unter anderem den in Geldbeträgen ausgedrückten Wert des Beitrags des Naturschutzes zu Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. “Selbstverständlich lässt sich der Wert der Natur nicht allein mit finanziellen Maßstäben messen”, sagte Professorin Jessel. “Doch gerade die oft unterschätzten ökonomischen Argumente für den Schutz der Natur können helfen, bei Politik und Wirtschaft leichter Gehör zu finden. Gleichwohl gehört zu einer fundierten Bearbeitung des Themenfelds Biodiversität und Klimawandel notwendigerweise auch die Untersuchung der Auswirkungen des Klimawandels auf die ethischen Grundlagen des Naturschutzhandelns und die – bewusst oder unbewusst – zugrunde gelegten Wertvorstellungen,” erläuterte die BfN-Präsidentin. Neben Expertinnen und Experten für Biologie, Ingenieurwissenschaften, Forstwirtschaft, Landschaftsplanung, Rechtswissenschaften und Umweltökonomie seien im Kreis der Forschungsnehmer daher auch Geisteswissenschaftler vertreten.
An der vom BfN geleiteten Forschungsinitiative “Biologische Vielfalt und Klimawandel” mit 27 laufenden oder kürzlich abgeschlossenen Projekten sind bisher insgesamt 46 Hochschulen, wissenschaftliche Einrichtungen und Gutachterbüros beteiligt.

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Bundesnaturschutzgesetz tritt heute in Kraft – bundeseinheitliche Regelungen geschaffen

Montag 1. März 2010 von birdfish

Das Bundesamt für Naturschutz zum heute, 1. März, in Kraft tretenden Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Naturschutzgebiet
Bundeseinheitliche Regelungen zum Naturschutz – (c) Dagmar Struß

Das novellierte Gesetz schafft erstmals umfassende, unmittelbar geltende und bundeseinheitliche Regelungen für den Naturschutz in Deutschland. Das alte Rahmenrecht, das lediglich allgemeine Vorgaben für die Länder enthielt, wird damit abgelöst.
Die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Prof. Beate Jessel, begrüßt die Neuordnung als wichtigen Schritt zur Verbesserung der Vollzugstauglichkeit und Anwenderfreundlichkeit des Naturschutzrechts: “Die drohende Zersplitterung des Naturschutzrechts in Deutschland ist damit zunächst abgewendet. Ob die Rechtseinheit und Rechtsklarheit dauerhaft gewahrt werden können, hängt nun davon ab, wie und in welchem Umfang die Länder von ihren neuen verfassungsrechtlichen Abweichungsrechten Gebrauch machen.”

Dem BfN werden mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz zahlreiche neue Aufgaben übertragen. Die Behörde ist u. a. zuständig für das Monitoring des Bundes, das gezielt und fortlaufend den Zustand von Natur und Landschaft ermittelt und bewertet. Zudem wirkt das Amt zukünftig bei der Anerkennung von Naturschutzvereinigungen mit, die als “Anwälte der Natur” klagebefugt sind. Sie helfen bereits im Vorfeld von Entscheidungen, Defizite bei der Anwendung des Naturschutzrechts zu verringern. Ein dritter Aufgabenbereich betrifft die Abwehr ökologischer Gefahren durch Tier- und Pflanzenarten, die bislang in Deutschland noch nicht vorkommen. Das Ausbringen solcher Tiere und Pflanzen bedarf der Genehmigung des BfN.

Besonders hervorzuheben ist die Stärkung des Meeresnaturschutzes. “Das an Land übliche und bewährte Instrumentarium des Naturschutzrechts wird nun auch auf die küstenfernen Gebiete der Nord- und Ostsee, die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ), erstreckt. Es macht nicht mehr Halt an der 12-Seemeilen-Grenze. Dies ist für den Erhalt der vielfältigen und eng miteinan-der vernetzten Ökosysteme dringend erforderlich, nicht zuletzt zur Erfüllung völker-und europarechtlicher Schutzverpflichtungen, etwa aufgrund der regionalen Meeresschutzübereinkommen oder der europäischen FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie,” so Beate Jessel. Erstmals sind ab morgen über die bisherigen Regelungen zum Schutzgebietsnetz “Natura 2000″ hinaus alle relevanten Bestimmungen innerhalb wie außerhalb der Küstengewässer einheitlich anwendbar. Damit ist bei Vorhaben, die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt der Meere haben, wie beim marinen Sand- und Kiesabbau sowie bei Errichtung von Seeanlagen, zukünftig auch der gesetzliche Biotopschutz zu beachten.

Das BfN ist nun als zuständige Naturschutzbehörde für den Bereich der AWZ mit den notwendigen rechtlichen Befugnissen ausgestattet. “Wir werden einen frühzeitigen Austausch mit allen Betroffenen und der interessierten Öffentlichkeit über unsere Maßnahmen zur Verwaltung der Schutzgebiete gewährleisten.”, sagte BfN-Präsidentin Jessel. “Bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben, wie der Erteilung von Ausnahmen oder Befreiungen vom Arten- und Biotopschutz, verstehen wir uns als Dienstleister in Sachen Naturschutz. Gemeinsam mit den Antragstellern und den sonstigen Zulassungsbehörden werden wir rechtssichere Grundlagen für die naturverträgliche Nutzung der Nord- und Ostsee schaffen.

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